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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2091
BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 30 GmbHG; § 32b GmbHG; § 64 Abs. 1 GmbHG; § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung des Stammkapitals (Entzug von kapitalersetzenden Darlehen; Herbeiführung einer unberechtigten Freistellung; Feststellung anhand eines Überschuldungsstatus; Bilanzverkürzung; Aktivtausch); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 153; ; StPO § ... 153a; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; GmbHG § 32b; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; BGB § 264 Abs. 1; ; BGB § 267 Abs. 1; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 387 f.; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 18 Abs. 2; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 3b

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Straftatbestandes der Untreue bei Verstoß eines Geschäftsführers gegen ein Rückzahlungsverbot i.S.v. § 30 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu Lasten der GmbH; Voraussetzungen des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung gemäß § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch den Geschäftsführer einer GmbH bei Auszahlung des Stammkapitals

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 153
  • JR 2008, 384
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (41)

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung; …

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307;… Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).

    Erst recht belegen die Feststellungen weder genaue Zeitpunkte etwaiger Fristen noch gar die Stundung der Kreditforderungen (…vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57, 62; vgl. auch BGH wistra 2007, 312).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Rn. 16 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Geschäftsführer eine Untreue zu Lasten der GmbH, wenn er das zur Erhaltung des Stammkapitals, das der Verfügungsmacht der Gesellschafter im Interesse der Gläubiger entzogen ist, erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszahlt (BGHSt 35, 333, 337 f.; 9, 203, 216; 3, 32, 40;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 37, 45; BGH wistra 2003, 385, 387;… Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 17 m.w.N.;… Tiedemann, GmbH-Strafrecht 4. Aufl. vor §§ 82 ff. Rdn. 15).

    Rn. 19 (2) Ob der Geschäftsführer durch die Darlehensrückzahlung in das Stammkapital eingegriffen oder sogar eine darüber hinaus bestehende Überschuldung vertieft hat, lässt sich hier - anders als in den Fällen einer "Aushöhlung" der Gesellschaft (vgl. dazu BGHSt 35, 333, 338; BGH wistra 2006, 265) - nur anhand eines Überschuldungsstatus feststellen (vgl. zu dessen Inhalt BGHSt 15, 306, 309; BGH wistra 2003, 301, 302; 1987, 28; OLG Düsseldorf wistra 1998, 360, 361; 1997, 113; Richter GmbHR 1984, 137, 139;… Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 7 ff.).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Für den Fall einer Verurteilung wird der neue Tatrichter nochmals die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 MRK zu prüfen und gegebenenfalls eine Kompensation zu erwägen haben (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NJW 2008, 860, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners …

    Die Vertiefung einer Überschuldung begründet die Strafbarkeit wegen Untreue (…BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21; BGH wistra 2008, 379, 380).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des …

    Rn. 100 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und das daraus resultierende Risiko nicht dargestellt werden (vgl. Urteil des Senats v. 26.11.2015 - 34 U 105/15, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 18.08.2016 - III ZR 35/16;… Senatsbeschl. v. 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen; …

    Sollten die gewährten Darlehen nämlich in diesem Sinne eigenkapitalersetzend wirken und noch nicht zurückgeführt worden sein (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 66), könnte dies die Bestimmung des Untreueschadens ebenfalls beeinflussen.
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 34 U 149/14

    Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer …

    Rn. 70 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an …

    Rn. 82 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der …

    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • OLG Hamm, 27.04.2015 - 34 U 7/15

    Haftung des Gründungskommanditisten und der Treugebergesellschaft einer …

    Rn. 61 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 34 U 105/15

    Pflichten des Anlageberaters

    Rn. 86 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden (OLG Hamm…, Beschluss vom 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch BGH…, Urteil vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, juris Rn. 24 und ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 34 U 201/14

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers (Treugeberkommanditist) gegen die …

    Rn. 74 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 04.08.2016 - 34 U 254/15

    Frist für den Erlass eines Hinweisbeschlusses; Pflichten des Anlageberaters bei …

    Rn. 57 Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • LG Hamburg, 05.04.2018 - 332 O 33/18
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 27 O 273/17
  • LG Kiel, 05.08.2015 - 5 O 19/15

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines …

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2007 - II ZR 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,965
BGH, 22.10.2007 - II ZR 101/06 (https://dejure.org/2007,965)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2007 - II ZR 101/06 (https://dejure.org/2007,965)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - II ZR 101/06 (https://dejure.org/2007,965)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 3 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 3 Abs. 2
    Verlustübernahmeverpflichtung in GmbH-Satzung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Verpflichtung der Gesellschafter einer GmbH zur Verlustübernahme bei fehlender zeitlicher und summenmäßiger Begrenzung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verlustübernahme als Nebenleistungspflicht eines GmbH-Gesellschafters

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung der GmbH-Gesellschafter zur Übernahme von Verlusten

  • Betriebs-Berater

    Verlustausgleichspflicht der GmbH-Gesellschafter als statutarische Nebenleistung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 3 Abs. 2
    Verpflichtung zur Verlustübernahme in der GmbH-Satzung unwirksam?

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 3 Abs. 2
    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten durch einen GmbH-Gesellschafter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten als Nebenpflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unbegrenzte Pflicht des Gesellschafters zur Übernahme von Verlusten ist unwirksam

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Verlustzuweisung an GmbH-Gesellschafter

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Errichtung GmbH, Gesellschaftsvertrag/Satzung, körperschaftsrechtliche Nebenpflicht, Körperschaftsrechtlicher Charakter, Nebenleistungspflichten, objektive Auslegung, Verlustausgleich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht: Unwirksam: Unbegrenzte Pflicht zur Übernahme von Verlusten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschafter - Stellung & Rechte: GmbH-Satzung: Unbegrenzte Pflicht des Gesellschafters zur Übernahme von Verlusten ist unwirksam

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Verlustausgleichspflicht ohne hinreichende Satzungsbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 266
  • MDR 2008, 328
  • NZI 2008, 37
  • WM 2008, 252
  • BB 2008, 229
  • DB 2008, 288
  • JR 2008, 384
  • NZG 2008, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.1988 - II ZR 372/87

    Stundung von Steuer- und Abgabenforderungen durch öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus BGH, 22.10.2007 - II ZR 101/06
    Nebenleistungspflichten müssen in der Satzung so konkret festgelegt sein, dass die verpflichteten Gesellschafter das Ausmaß der auf sie zukommenden Verpflichtungen ohne weiteres zu überschauen vermögen (Sen.Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 372/87, GmbHR 1989, 151).
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