Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 355 Abs. 1; VerkFlBerG § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 5, § 2 Abs. 2 Nr. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Verwertbarkeit protokollierter Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises; Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs als Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe; Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers für einen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 355 Abs 1 ZPO, § 1 Abs 1 S 1 VerkFlBerG, § 1 Abs 1 S 5 VerkFlBerG, § 2 Abs 2 Nr 5 VerkFlBerG, § 2 Abs 3 S 1 VerkFlBerG
Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Verwertbarkeit protokollierter Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises; Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs als Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe; Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers für einen ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwertung der in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises durch das Gericht; Vernehmung der Zeugen durch das Gericht bei Beantragung einer Partei; Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs als ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 355 Abs. 1; VerkFlBerG §§ 1 Abs. 1 Sätze 1 und 5, 2 Abs. 2 Nr. 5
Ankaufsrecht des öffentlichen Nutzers nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz; begrünter privater Hinterhof; "Hirschhof"; Überwiegen der öffentlichen Nutzung - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den materiell- und (beweis-)rechtlichen Voraussetzungen eines Ankaufsrechts nach VerkFlBerG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertung der in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises durch das Gericht; Vernehmung der Zeugen durch das Gericht bei Beantragung einer Partei; Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs als ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann dürfen Aussagen aus anderen Verfahren verwertet werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von Berlin - Bundesgerichtshof klärt die Ankaufsbedingungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begrünte Innenhöfe in Ost-Berlin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zeugenaussage in einem anderen Verfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schriftliche Zeugenaussage zu Ankaufsumständen darf bei Vernehmungsantrag nicht als Urkundenbeweis dienen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zivilprozess - Wann liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von Berlin
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann dürfen Zeugenaussagen aus anderen Verfahren verwertet werden? (IBR 2013, 1266)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2011 - 37 O 302/10
- LG Berlin, 29.06.2011 - 37 O 302/10
- KG, 16.03.2012 - 7 U 145/11
- KG, 20.04.2012 - 7 U 145/11
- BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1184
- NJ 2013, 473
- AnwBl 2013, 241
- JZ 2013, 616
- ZfBR 2013, 766
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (16)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Rn. 7 aa) Die Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist zwar grundsätzlich zulässig (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 121 f. und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).Rn. 8 bb) Unzulässig wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).
Die Parteien haben nach §§ 355, 373 ZPO einen gesetzlichen Anspruch auf eine mit den Garantien des Zeugenbeweises ausgestattete Vernehmung (BGH, Urteil vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122).
- BGH, 17.11.2005 - V ZR 68/05
Vernehmung von Zeugen nach Verwertung einer schriftlichen Zeugenaussage
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Rn. 7 aa) Die Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist zwar grundsätzlich zulässig (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 121 f. und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).Rn. 8 bb) Unzulässig wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).
Wollte das Berufungsgericht das anders sehen, musste es die Beklagten darauf hinweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris), was vor der mündlichen Verhandlung nicht geschehen ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 11 B 31.10
Der sog. "Hirschhof" in Berlin-Pankow ist keine öffentliche Grünanlage
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Davon sei es auf Grund der urkundenbeweislich verwerteten Aussagen von Zeugen in einem Parallelverfahren gegen die Eigentümer des benachbarten Hinterhofs und auf Grund des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. September 2011 (OVG 11 B 31.10, juris) in einem Rechtstreit über die Frage, ob es sich bei dem Hinterhof um eine Grünanlage im Sinn des Berliner Grünanlagengesetzes handelt, überzeugt.Rn. 9 b) Von der Vernehmung der Zeugen durfte das Berufungsgericht auch nicht im Hinblick auf die Beweiskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2011 (OVG 11 B 31.10, juris) absehen.
Die Widmung einer Grünfläche als Grünanlage gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GrünAnlG, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 29. September 2011 (11 B 31.10, juris) für die Grünfläche im Hirschhof verneint hat, ist nur dafür erheblich, ob die Bezirke von Berlin hierfür Schutz- und Pflegepläne aufzustellen haben (§ 4 GrünAnlG), ob das Land Berlin die Verkehrssicherungspflicht hat (§ 5 GrünAnlG) und ob die Verhaltensvorschriften des § 6 GrünAnlG gelten, deren Nichteinhaltung nach § 7 GrünAnlG einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht.
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98
Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Rn. 8 bb) Unzulässig wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).Diesen Anspruch macht das Gesetz wegen der offenkundigen Schwächen der urkundenbeweislichen Verwertung von Zeugenaussagen - fehlender persönlicher Eindruck von den Zeugen, fehlende Möglichkeit, Fragen zu stellen und Vorhalte zu machen, fehlende Möglichkeit der Gegenüberstellung (BGH, Urteil vom 30. November 1999 - IV ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421) - nicht von der näheren Darlegung von Gründen abhängig.
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Rn. 7 aa) Die Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist zwar grundsätzlich zulässig (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 121 f. und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).Rn. 8 bb) Unzulässig wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris).
- BGH, 20.01.2006 - V ZR 122/05
Abgrenzung von Verkehrs- und unbebauter Fläche; Abgrenzung von öffentlichen …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Richtig ist zwar, dass die eine öffentliche Parkfläche oder Grünanlage prägende Funktion, soweit hier relevant, darin besteht, gärtnerisch gestaltete Natur für die Erholung der Bevölkerung zu erschließen, und dass es für die Einordnung darauf ankommt, ob die Anlage ihrem Gesamtcharakter nach eine Gartenanlage oder, was hier auch in Betracht kommt, ein Kinderspielplatz ist (Senat, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 122/05 NJW-RR 2006, 805, 807 Rn. 17, 19). - BGH, 12.05.1999 - IV ZR 207/98
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Diesen Anspruch macht das Gesetz wegen der offenkundigen Schwächen der urkundenbeweislichen Verwertung von Zeugenaussagen - fehlender persönlicher Eindruck von den Zeugen, fehlende Möglichkeit, Fragen zu stellen und Vorhalte zu machen, fehlende Möglichkeit der Gegenüberstellung (BGH, Urteil vom 30. November 1999 - IV ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421) - nicht von der näheren Darlegung von Gründen abhängig. - BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94
Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Rn. 8 bb) Unzulässig wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 - V ZR 68/05, juris). - BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Diese Preisgestaltung rechtfertigt sich verfassungsrechtlich mit den Belastungen (Unterhaltungskosten, mangelnder Ertrag) der öffentlichen Hand durch solche Flächen (dazu Senat, Urteil vom 20. Juni 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2008, 1548, 1550 f. Rn. 16 ff.). - BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68
Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Auch der Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung einer protokollierten Aussage steht deren Auswertung im Wege des Urkundenbeweises nicht entgegen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 128/68, VersR 1970, 322, 323). - BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
Anwendbarkeit des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes bei Nutzung eines Gebäudes …
- BGH, 19.04.1983 - VI ZR 253/81
Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen …
- OLG Brandenburg, 21.07.2006 - 7 U 40/06
Haftung des Geschäftsführers einer kommunalen Wohnungs- und Baugesellschaft
- BGH, 27.08.1963 - 5 StR 260/63
- OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 1 Ws 198/94
- RG, 19.11.1935 - II 121/35
1. Kann im Tatbestandsberichtigungsverfahren eine Beweisaufnahme zum Zwecke der …
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Rn. 25 Allerdings ist die grundsätzlich zulässige Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises unzulässig, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, MDR 2013, 1184 Rn. 7 f.). - BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe …
Das setzte voraus, dass die Vorschrift in der vorliegenden Fallkonstellation eine unbeabsichtigte Lücke aufwiese, die nach dem Plan des Gesetzes durch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf diese Konstellation ausgefüllt werden müsste (vgl. Senat, Urteile vom 12. Juli 2013, V ZR 85/12, ZfBR 2013, 766, 768 Rn. 26 und vom 19. März 2004 - V ZR 214/03, VIZ 2004, 374, 375). - LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16
Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren
Insbesondere setzte die Beiziehung der Akte 22 AR 2/17 Kap und die Verwertung der dort vorgelegten Urkunden keine Zustimmung der Beklagten voraus (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, MDR 2013, 1184) voraus.
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können …
Dass eine private Hoffläche auch dann befriedetes Besitztum ist, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus ohne Überwindung von Hindernissen betreten werden kann, ist in der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH zu § 123 StGB, aber auch in der Zivilrechtsprechung anerkannt (BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12). - BGH, 26.04.2022 - X ZR 3/20
Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der …
Sie vermag die Vernehmung dieser Person als Zeugen aber nicht zu ersetzen, wenn eine Partei diese gegenbeweislich beantragt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, MDR 2013, 1184 Rn. 8;… Beschluss vom 25. September 2018 - VI ZR 443/16, NJW-RR 2018, 1534 Rn. 13). - BGH, 11.04.2014 - V ZR 17/13
Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Tatsächliche Inanspruchnahme der begrünten …
Das ist vielmehr möglich (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 15).Rn. 10 cc) Es kommt auch weder für die Frage, ob die Innenhoffläche vor dem 3. Oktober 1990 als Verkehrsfläche in der Form einer öffentlichen Grünanlage im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VerkFlBerG tatsächlich in Anspruch genommen worden ist, noch für die Frage, ob die Hoffläche diesem Zweck weiterhin dient, auf eine förmliche Widmung als Grünanlage oder für einen anderen öffentlichen Zweck an (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 16-18).
Eine solche Inanspruchnahme setzt vielmehr voraus, dass die zuständigen staatlichen Stellen vor dem 3. Oktober 1990 die Sachherrschaft über den begrünten Teil eines solchen Hinterhofs ausgeübt und diesen für einen Außenstehenden erkennbar dem öffentlichen Verkehr geöffnet haben, dass dieser tatsächlich als solcher wahrgenommen worden ist und dass dieser Zustand heute noch besteht (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 19).
Denn zur Benutzung eines in diesem Sinne "bewohneröffentlichen" Innenhofs ist ebenfalls nicht jeder zugelassen, sondern nur, wer zu dem Kreis der Bewohner zählt (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 20).
Einer solchen privatöffentlichen Nutzung fehlt das entscheidende Element, welches die öffentliche Nutzung eines privaten Grundstücks zu einer Inanspruchnahme des Grundstücks für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VerkFlBerG werden lässt: die öffentliche Sachherrschaft (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 21).
Andernfalls wäre der Hinterhof damals ein privates Refugium geblieben oder wieder ein solches Refugium geworden, für das ein Ankaufsrecht öffentlicher Nutzer nicht vorgesehen ist und auch nicht gerechtfertigt wäre (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 22).
Hier genügt das Bestehen von Volkseigentum jedenfalls deshalb nicht für die Annahme, die öffentliche Hand habe die öffentliche Sachherrschaft über diese Fläche ergriffen, weil sich der Hirschhof auf den Teilflächen mehrerer Grundstücke befindet (unter anderem auf der Fläche, die Gegenstand des Verfahrens V ZR 85/12 war) und das Ergreifen öffentlicher Sachherrschaft nur für die Anlage insgesamt bejaht oder verneint werden kann.
Auf diese Fallgestaltung ist die Vorschrift aber entsprechend anzuwenden (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 26 f.).
Rn. 22 (2) Für die Beantwortung der Frage nach einem Überwiegen der öffentlichen Nutzung kommt es auf die Verhältnisse am 3. Oktober 1990 an (…Senat, Urteile vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05, LKV 2007, 190 Rn. 8 und vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 28).
Auch insoweit kommt es auf die Verhältnisse am 3. Oktober 1990 und darauf an, ob der damalige Zustand heute noch besteht (Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 29).
- LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19
Mietverhältnis: Umlagefähigkeit von Kosten für die Pflege von zur Nutzung durch …
Soweit die ZK 63 sich insoweit auf eine Entscheidung des V. Zivilsenates des BGH bezieht (Urt. v. 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, NJW 2013, 473, nach beck-online) betrifft diese einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich das Vorkaufsrecht des Landes Berlin nach dem VerkFlBerG. - BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
Das Landesarbeitsgericht, das im Einverständnis mit den Parteien die Zeugenaussage des Betriebsratsmitglieds G in dem vor dem Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen - 8 Sa 329/15 - geführten Verfahren im Wege des Urkundenbeweises verwertet hat (…zur Verwertung schriftlicher Aussagen und von Protokollen über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises vgl. etwa: BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20 mwN; BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 7 f. mwN), ist zu der Überzeugung gelangt, das Betriebsratsmitglied G habe die Ladung zur Betriebsratssitzung am 4. Juni 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung spätestens am 3. Juni 2014 erhalten und sei deshalb rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Betriebsratssitzung geladen worden. - BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - …
Unzulässig ist die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt (…BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - aaO; BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 8; 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe).Der Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung einer protokollierten Aussage steht deren Auswertung im Wege des Urkundenbeweises demgegenüber nicht entgegen (BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 7;… 12. April 2011 - VI ZB 31/10 - Rn. 13).
- BGH, 17.07.2015 - V ZR 207/14
Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet: Erlöschen des Besitzrechts einer …
Auch wenn der Weg nicht öffentlich-rechtlichen Zwecken dient, käme das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz wegen der überwiegenden öffentlichen Nutzung des Grundstücks (§ 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG) zur Anwendung (vgl. Senat…, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05, LKV 2007, 190 Rn. 8; Urteil vom 12. Juli 2013- V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 27). - OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13
Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur …
- OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum …
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
Die übergangene Sachverständigenanhörung - und das rechtliche Gehör
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- OLG Frankfurt, 04.11.2021 - 6 U 59/20
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von Zeugenaussagen im Wege des …
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Berufung im Zivilprozess …
- OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 7 W 9/19
Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren
- OLG Celle, 19.12.2013 - 13 U 119/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer fachlich umstrittenen Behauptung
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 1024/13
Umfang der Gefährdungshaftung für Stromschläge
- BGH, 23.09.2025 - XI ZR 160/24
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag nach erfolgter Kündigung wegen …
- LG Berlin, 25.07.2017 - 63 S 33/17
Umlage der Kosten einer Gemeinschaftsanlage möglich?
- OLG Frankfurt, 27.08.2025 - 16 U 89/24
Haftung der Fluglinie für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin
- OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 12 U 193/15
Versicherungsrecht: Beweis für das Vorliegen einer Brandstiftung durch den …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 24 U 119/13
Verwertbarkeit eines Protokolls über die richterliche Augenscheinseinnahme einer …
- BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 49/17 B
Anspruch auf Krankengeld
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - L 13 VG 47/13
Versorgung nach dem Impfschadensrecht; Begriff des Impfschadens; Kausalität; …
- OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 14 U 111/14
Haftung des Kapitalanlegevermittlers
- OLG München, 05.11.2014 - 7 U 4235/13
- Nemetschek 6 -, wichtiger Grund, Verwendung betriebsinterner Daten des U, …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Zwangsmittelfestsetzung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Zwangsmittelfestsetzung
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Zwangsmittel wegen Nichterbringung einer Auskunft bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners - Zwangsmittelfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 185 Abs 1 ZPO, § 575 Abs 4 S 2 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO
Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Zwangsmittel wegen Nichterbringung einer Auskunft bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners - Zwangsmittelfestsetzung - IWW
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses i.R. des Antrags auf Zwangsmittelfestsetzung
- grundeigentum-verlag.de
ZPO §§ 185 Abs. 1, 575 Abs. 4 Satz 2, 888 Abs. 1
Rechtsschutzbedürfnis für Festsetzung von Zwangsmitteln; Öffentliche Zustellung nach Haager Übereinkommen; Nichterbringung einer Auskunft; unbekannter Aufenthalt des Schuldners; Mieteinnahmen aus Restitutionsgrundstück - zfir-online.de
Anordnung von Zwangsmitteln bei Auskunftsverlangen gegenüber nicht auffindbarem ehemaligem Eigentümer restituierten Grundstücks
- ra.de
- rechtsportal.de
Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses i.R. des Antrags auf Zwangsmittelfestsetzung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Aufenthalt des Schuldners unbekannt: Rechtsschutzbedürfnis?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsmittelfestsetzung gegen einen Schuldner mit unbekannten Aufenthalt
- haufe.de (Kurzinformation)
Zwangsmittelfestsetzung trotz unbekannten Aufenthalts des Schuldners
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.04.2009 - 18 O 425/06
- KG, 08.03.2010 - 26 W 44/09
- BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2906
- MDR 2013, 1188
- FamRZ 2013, 1731
- WM 2013, 1713
- JZ 2013, 616
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95
Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG; …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10
Nach allgemeinen Grundsätzen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger oder Antragsteller unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95, NJW 1996, 2035, 2037;… Becker-Eberhard in MünchKomm.ZPO aaO Vor §§ 253 ff. Rn. 11, jeweils mwN).Denn es lässt sich nicht durchweg ausschließen, dass der Kläger in dieser Zeit Gelegenheit findet, den Titel gegen den Beklagten zu vollstrecken (BGH, NJW 1996, 2035, 2037 mwN).
- BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06
Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10
Eine Zwangsmittelanordnung nach § 888 ZPO ist ein eigener Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, aus dem die Beitreibung des Zwangsgeldes und die Vollstreckung der (Ersatz-)Zwangshaft betrieben werden kann (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - I ZB 87/06, NJW 2008, 2919 Rn. 8 mwN).
- BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …
Rn. 13 a) Das Rechtsschutzbedürfnis gehört zu den sachlichen Verfahrensvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2002 - IX ZB 26/02, BGHZ 151, 384 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 14. August 2013 - I ZB 76/10, NJW 2013, 2906 [juris Rn. 8];… MünchKomm.ZPO/Gruber, 6. Aufl., § 888 Rn. 19;… vgl. auch BVerfGE 61, 126 [juris Rn. 26]) und ist von Amts wegen zu prüfen (…vgl. Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl., Vor § 704 Rn. 15, 17). - OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei …
Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch dann fehlen, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH NJW 1996, 2035, 2037; 2013, 2906 Rn. 8;… Bacher in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 30). - OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 60/24
Auskunftsanspruch mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes …
Dies kann der Fall sein, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2020 - I ZR 210/18 -, Rn. 27, juris; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - I ZB 76/10 -, Rn. 8, juris).
- BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass er in dieser Zeit Gelegenheit findet, aus dem Titel erfolgreich zu vollstrecken (vgl. BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 - zu III der Gründe; BGH 14. August 2013 - I ZB 76/10 - Rn. 10). - BGH, 20.02.2020 - I ZR 28/19
Verwerfung der Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines …
a) Nach allgemeinen Grundsätzen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also die Klägerin oder Antragstellerin unter keinen Umständen mit ihrem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - I ZB 76/10, NJW 2013, 2906 Rn. 8 mwN). - LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
Wohnungseigentümerversammlung, Anfechtungsklage, Beschlussanfechtung, …
Rn. 94 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch dann fehlen, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (…vgl. BGH NJW-RR 2021, 230 Rn. 27;… 2016, 445 Rn. 12; NJW 2013, 2906 Rn. 8;… BeckOK ZPO/Bacher, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 253 Rn. 28-31). - LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15
Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung - …
Rn. 23 aa) Auch für einen Zwangsvollstreckungsantrag muss ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. etwa BGH 14. August 2013 - I ZB 76/10 - NJW 2013, 2906). - BGH, 20.02.2020 - I ZR 29/19
Verwerfung der Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines …
a) Nach allgemeinen Grundsätzen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also die Klägerin oder Antragstellerin unter keinen Umständen mit ihrem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - I ZB 76/10, NJW 2013, 2906 Rn. 8 mwN). - SG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - S 7 SF 374/14
Der Kostenschuldner hat die bis zur Erfüllung des prozessualen …
Rn. 10 Nach allgemeinen Grundsätzen - und hierauf scheint sich die Erinnerungsführerin berufen zu wollen - fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger oder Antragsteller unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - I ZB 76/10 -, Rn. 8, juris). - OLG München, 28.06.2018 - 23 U 2092/16
Übertragung treuhänderisch gehaltener Geschäftsanteile
Dass die Klage schlechthin sinnlos gewesen wäre, weil die Klägerin unter keinen Umständen aus dem prozessualen Begehren einen Vorteil hätte erreichen können (vgl. BGH NJW 2013, S. 2906) ist nicht ersichtlich. - LAG Sachsen, 07.11.2022 - 2 Sa 282/21
Berufungsbegründung - Kündigungsschutzantrag - allgemeiner Feststellungsantrag …
- LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13
Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung; …
- OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 5 W 23/19
Recht auf Nennung des Aufbewahrungsorts zur Bucheinsicht
- LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
Zur Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags
- LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 750/14
Rechtsschutzinteresse; Altersteilzeit; Aufstockungsbeitrag; …
- LAG Köln, 31.10.2013 - 11 Ta 252/13
Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2025 - 10 SLa 584/25
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 121/15
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Gehaltserhöhung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2014 - 10 Ta 1276/14
Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
- AG Tostedt, 06.12.2018 - 5 C 100/18
Jeder Eigentümer kann Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung …
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Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb der Berufungsbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 ZPO, § 520 ZPO
Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb der Berufungsbegründungsfrist - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Berufung bei Anerkenntnis der Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ohne Begründung der Berufung durch den in erster Instanz verurteilten Beklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 307; BGB § 520
Zurückweisung der Berufung bei Anerkenntnis der Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ohne Begründung der Berufung durch den in erster Instanz verurteilten Beklagten - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Bis wann darf der Beklagte anerkennen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anerkenntnis in der Berufungsbegründungsfrist
- zip-online.de (Leitsatz)
Zurückweisung der Berufung gemäß innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenem Anerkenntnis des erstinstanzlich verurteilten Beklagten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bis wann darf der Beklagte anerkennen? (IBR 2013, 1242)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.07.2011 - 22 O 29/11
- OLG Köln, 06.02.2012 - 17 U 95/11
- BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1333
- ZIP 2013, 1936 (Ls.)
- MDR 2013, 1423
- FamRZ 2013, 1573
- VersR 2014, 1392
- WM 2013, 1827
- JZ 2013, 616
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09
Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Allerdings darf im Rechtsmittelverfahren ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen, wenn das Rechtsmittel unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 14).Diese Frage ist für den Fall eines Anerkenntnisses nach Eintritt der Unzulässigkeit des Rechtsmittels geklärt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, aaO).
Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, aaO Rn. 15).
- BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche …
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Rn. 6 Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens noch in der Revisionsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2), mithin auch in der Berufungsinstanz.Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (BT-Drucks. 14/3750 S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (BR-Drucks. 378/03 S. 8 f; BT-Drucks. 15/3482 S. 17) zunehmend erleichtert hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).
Rn. 9 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ein Anerkenntnisurteil erlassen, obwohl der Kläger und Rechtsmittelführer in dem dortigen Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr begründet hat, nachdem der Beklagte als Beschwerdegegner den mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgten Anspruch des Klägers vor Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der für den Kläger noch laufenden Begründungsfrist anerkannt hat (BGH, Urteil vom 4. März 2010, aaO).
- OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03
Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Auch ist ein Anerkenntnis durch den beklagten Berufungskläger möglich (OLG Stuttgart, NZG 2004, 766, 767 [Rn. 15];… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor §§ 306, 307 Rn. 4).Da die Beklagte das Anerkenntnis erst im zweiten Rechtszug erklärt hat, war ihre Berufung gegen das angefochtene landgerichtliche Urteil ihrem Anerkenntnis gemäß zurückzuweisen (so auch OLG Stuttgart, NZG 2004, 766, 767;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 307 Rn. 25;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor §§ 306, 307 Rn. 4;… Zöller/Heßler, ZPO, aaO, § 525 Rn. 7).
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795). - BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795). - BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95
Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795). - BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98
Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des …
Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 287/13
Anerkenntnisurteil trotz Nichtdurchführung eines obligatorischen …
Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Fall eines Anerkenntnisses von dem Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 7;… Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 15).Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 8).
Aus der Dispositionsmaxime der Parteien folgt, dass - soweit diese reicht - in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit bestehen muss, dieses durch Anerkenntnisurteil unmittelbar zu beenden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 8 mwN).
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21
Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …
Der BGH betont allerdings, dass der Beklagte mit einem Anerkenntnis über den sachlich-rechtlichen Anspruch disponieren könne, so dass es dem Gericht verwehrt sei, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen; die Parteien könnten jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen seien (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 7, und vom 10.11.2009, XI ZB 15/09, Rn 15).Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 8, juris).
- BGH, 04.09.2013 - XII ZB 87/12
Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des …
Rn. 15 a) Hat das Beschwerdegericht - wie hier - die Beschwerde als unzulässig verworfen, ist das Rechtsbeschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise zu einer sachlichen Entscheidung befugt, wenn dem angefochtenen Beschluss eine für die abschließende rechtliche Bewertung der Sache ausreichende Tatsachengrundlage zu entnehmen ist und für den Fall der Zurückverweisung der Sache bei zutreffender rechtlicher Würdigung ein anderes als das vom Rechtsbeschwerdegericht für richtig gehaltene Ergebnis nicht möglich erscheint (…vgl. BGH Urteile vom 12. November 2010 - Xa ZR 76/07 - NJW 2010, 1070 Rn. 8 und vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98 - NJW 1999, 794, 795 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 - juris Rn. 10).
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen …
Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH…, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2; Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8). - LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …
Denn mit dem Anerkenntnis disponiert die Beklagte dergestalt über den Streitgegenstand, dass es dem Gericht verwehrt ist, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 14/09, Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, Rn. 7, jew. zit. nach juris). - OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/21
Verbraucherschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung von …
Der BGH betont allerdings, dass der Beklagte mit einem Anerkenntnis über den sachlich-rechtlichen Anspruch disponieren könne, so dass es dem Gericht verwehrt sei, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen; die Parteien könnten jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen seien (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 7, und vom 10.11.2009, XI ZB 15/09, Rn 15).Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 8, juris).
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/22
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße
Der BGH betont allerdings, dass der Beklagte mit einem Anerkenntnis über den sachlich-rechtlichen Anspruch disponieren könne, so dass es dem Gericht verwehrt sei, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen; die Parteien könnten jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen seien (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 7, und vom 10.11.2009, XI ZB 15/09, Rn 15).Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 8, juris).
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten …
Der BGH betont allerdings, dass der Beklagte mit einem Anerkenntnis über den sachlich-rechtlichen Anspruch disponieren könne, so dass es dem Gericht verwehrt sei, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen; die Parteien könnten jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen seien (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 7, und vom 10.11.2009, XI ZB 15/09, Rn 15).Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, IX ZB 41/12, Rn 8, juris).
- OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23
Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den …
Denn aus der Dispositionsmaxime folgt, dass in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit bestehen muss, dieses durch Anerkenntnisurteil unmittelbar zu beenden (BGH, Beschluss v. 18.07.2013, Az. IX ZB 41/12, Rz. 8). - LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Denn mit dem Anerkenntnis disponiert die Verfügungsbeklagte dergestalt über den Streitgegenstand, dass es der Kammer verwehrt ist, den ihr ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, Rn. 7, jew. zit. nach juris). - LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 224/14
Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme
- OLG Hamm, 06.11.2018 - 21 U 112/18
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des Berufungsantrags des …
- LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14
Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme
- OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger
- OLG Düsseldorf, 03.03.2026 - 1 U 233/24
- KG, 20.11.2024 - 7 U 53/24
Anerkenntnisurteil: Anerkenntnis eines Rechtsmittelantrags; Berücksichtigung von …
- KG, 20.02.2024 - 7 U 53/24
- BayObLG, 23.03.2022 - 101 Sch 96/21
Rechtsbeschwerde, Sofortiges Anerkenntnis, Anerkenntnisurteil, Prozessuales …
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Rechtsprechung
| BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 233
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlicher Erkrankung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlicher Erkrankung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bzgl. der fristgerechten Absendung eines Antrags im Fall einer plötzlich auftretenden Erkrankung
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Plötzlich erkrankter Einzelanwalt muss keinen Vertreter bestellen - Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Plötzlich erkrankter Einzelanwalt muss keinen Vertreter bestellen - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bzgl. der fristgerechten Absendung eines Antrags im Fall einer plötzlich auftretenden Erkrankung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Fristsache: Pflichten eines Anwalts bei plötzlicher Erkrankung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die plötzliche Magen-Darm-Erkrankung des Rechtsanwalts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Plötzliche und unvorhergesehene Erkrankung als Wiedereinsetzungsgrund
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Plötzliche Erkrankung vor Fristablauf: Anwalt muss Fax-Sendebericht nicht prüfen! (IMR 2013, 520)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Plötzliche Erkrankung vor Fristablauf: Anwalt muss Fax-Sendebericht nicht prüfen! (IBR 2014, 52)
Verfahrensgang
- AG Dannenberg, 21.06.2010 - 51 F 219/09
- OLG Celle, 12.10.2010 - 18 UF 92/10
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3183
- MDR 2013, 1305
- NJ 2014, 127
- FamRZ 2013, 1722
- VersR 2014, 81
- AnwBl 2014, 272
- AnwBl Online 2014, 83
- JZ 2013, 616
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Rn. 10 Ein Rechtsanwalt hat zwar im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch dafür Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt (BGH Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18).Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18;… vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 …und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).
- BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d. …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (…BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 …und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).Allein deshalb kann ihm der dann bei der Ausgangskontrolle aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639).
- BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12 mwN;… BGH Beschluss vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11 - NJW-RR 2012, 1267 Rn. 7).Vielmehr soll damit ebenso die Feststellung ermöglicht werden, ob der Schriftsatz überhaupt übermittelt worden ist (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12; BGH Beschluss vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98 - VersR 1999, 996).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Senats (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), denn der angefochtene Beschluss verletzt den Rechtsbeschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), welcher es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. hierzu BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029, 3031 und Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 9). - BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08
Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (…BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18;… vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9). - BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Senats (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), denn der angefochtene Beschluss verletzt den Rechtsbeschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), welcher es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. hierzu BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029, 3031 und Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist: …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (…Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12 mwN; BGH Beschluss vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11 - NJW-RR 2012, 1267 Rn. 7). - BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Vielmehr soll damit ebenso die Feststellung ermöglicht werden, ob der Schriftsatz überhaupt übermittelt worden ist (…Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12; BGH Beschluss vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98 - VersR 1999, 996). - BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97
Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle fristwahrender …
Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Allein deshalb kann ihm der dann bei der Ausgangskontrolle aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639).
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Er ist daher selbst dann, wenn er eine Frist bis zum letzten Tag ausschöpfen will, nicht gehalten, für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung vorsorglich einen Vertreter zu bestellen (…BGH Beschlüsse vom 7. März 2013 - I ZB 67/12 - NJW-RR 2013, 1011 Rn. 7 …und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9, jeweils mwN;… vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12 - FamRZ 2014, 829 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10 - FamRZ 2013, 1722 Rn. 10). - BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur …
Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (s. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00, NJW-RR 2002, 60; vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 7 …und vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, BeckRS 2016, 02708 Rn. 12). - BGH, 12.11.2013 - II ZB 17/12
Wiedereinsetzung: Eigenverantwortliche Gegenkontrolle des Rechtsanwalts bei …
Rn. 19 aa) Allerdings hat ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch dafür Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt (BGH…, Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 18; Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10).Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH…, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571 Rn. 9;… Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 10;… Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 18; Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10).
- VGH Bayern, 07.05.2024 - 11 B 23.1992
Verbot des Radfahrens auf einer öffentlichen Straße
Dies setzt neben der Glaubhaftmachung der (Spontan-)Erkrankung als solche auch die Glaubhaftmachung voraus, dass er für solche Fälle ausreichende organisatorische Vorkehrungen getroffen hat, aber im konkreten Fall weder einen Vertreter einschalten noch Fristverlängerung beantragen konnte (BGH, B.v. 7.8.2013 - XII ZB 533/10 - NJW 2013, 3183 = juris Rn. 10;… Stackmann a.a.O. Rn. 100). - BGH, 27.09.2016 - XI ZB 12/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gerichtliche Überprüfung des angegebenen …
Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm die unterbliebene Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (…BGH, Beschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12, WM 2014, 865 Rn. 9, vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10 …und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, aaO). - OLG Koblenz, 13.07.2016 - 10 U 946/15
Auslandsreise-Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur …
Wie vorstehend (3.) ausgeführt, schuldet der Versicherer einer Auslandskrankenversicherung mit einer Komponente zur Auslandskrankenrücktransportversicherung bei mittelschweren oder schweren Erkrankungen des Versicherten auch die Organisation des Auslandskrankenrücktransports sowie die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit desselben sowie die Kostendeckungsübernahme für den Rücktransport (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.2013 - 7 U 3/13 - VersR 2014, 81 ff. , Juris Rn. 43). - OVG Sachsen, 27.08.2026 - 3 B 273/25
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Versäumung der …
Dies setzt neben der Glaubhaftmachung der (Spontan-)Erkrankung als solche auch die Glaubhaftmachung voraus, dass er für solche Fälle ausreichende organisatorische Vorkehrungen getroffen hat, aber im konkreten Fall weder einen Vertreter einschalten noch Fristverlängerung beantragen konnte (…SächsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2026 - 3 A 534/25.A -, juris Rn. 12;… BayVGH, Urt. v. 7. Mai 2024 - 11 B 23.1992 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… BGH, Beschl. v. 16. April 2019 - VI ZB 44/18 -, juris Rn. 11 m. w. N.;… Beschl. v. 19. Februar 2019 - VI ZB 43/18 -, juris Rn. 10 m. w. N., und Beschl. v. 7. August 2013 - XII ZB 533/10 -, juris Rn. 10 m. w. N.;… Greger, in: Zöller, ZPO, 36. Aufl. 10/2025, § 233 Rn. 23.25 m. w. N.). - BGH, 02.06.2016 - III ZB 2/16
Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den …
Wird der Rechtsanwalt unvorhergesehen krank, muss er nur das, aber auch alles, was ihm dann noch möglich und zumutbar ist, zur Fristwahrung unternehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2009 aaO;… vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8;… vom 18. Juli 2013 - V ZB 173/12, BeckRS 2013, 16723 Rn. 9; vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10 …und vom 26. September 2013 aaO Rn. 10). - BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Erst nach der Kontrolle des Sendeberichts darf die Frist im Kalender gelöscht werden (BGH, Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 7;… Beschluss vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, NJW-RR 2012, 1267 Rn. 7;… Beschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 117/10, NJW-RR 2011, 138 Rn. 11 jew. mwN). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - 10 Sa 262/17
Plötzliche Erkrankung des Rechtsanwalts - zumutbare Vertretung - zweites …
Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 12 U 112/15
Keine Wiedereinsetzung, wenn erkrankter Rechtsanwalt keinen …
- OVG Sachsen, 14.01.2026 - 3 A 534/25
Wiedereinsetzung (hier: gewährt bei unvorhergesehener schwerer Erkrankung der …
- OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 129/17
Antrag auf Wiedereinsetzung- Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach …
- SG Darmstadt, 08.10.2024 - S 13 KR 347/23
KR
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