Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche Gericht hinsichtlich der Anwendung kartellrechtlicher Normen - Kartellrecht im Schiedsverfahren
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§ 19 GWB, § 20 GWB, § 21 GWB, § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b ZPO
Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche Gericht hinsichtlich der Anwendung kartellrechtlicher Normen - Kartellrecht im Schiedsverfahren - IWW
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § ... 1 GWB, § 21 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 37 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO, §§ 19, 20, 21 GWB, § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 90 Abs. 1 GWB, Art. 101 AEUV, Art. 102 AEUV, § 22 GWB, § 19 GWB, § 91 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 91 GWB, § 21 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 BGB, § 37 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 21 Abs. 3 GWB, § 544 Satz 1 BGB, § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 19, § 20 Abs. 2 GWB, § 242 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Unterliegen von Schiedssprüchen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht
- Betriebs-Berater
Kartellrecht im Schiedsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB §§ 19 bis 21 ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b
Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht. - rechtsportal.de
GWB §§ 19 bis 21 ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b
Unterliegen von Schiedssprüchen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht/Verfahrensrecht: Zur Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs im Kartellrecht
- datenbank.nwb.de
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Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB: Schiedssprüche unterliegen uneingeschränkter Kontrolle!
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Pressebericht, 19.12.2022)
Gerichtliche Überprüfung von Schiedssprüchen: Umfassende Kontrolle an Verbotsnormen des Kartellrechts
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Verstoß eines Schiedsspruchs gegen den ordre public - Verstoß eines Schiedsspruchs gegen den ordre public
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen ordre public ist immer staatlicher Kontrolle unterworfen - Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Uneingeschränkte Kontrolle des ordentlichen Gerichts über Schiedssprüche bezüglich GWB
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 26 Sch 12/20
- BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Papierfundstellen
- BGHZ 234, 288
- NJW 2023, 1517
- ZIP 2022, 2636
- MDR 2023, 386
- NZBau 2023, 750
- NZM 2023, 456
- SchiedsVZ 2023, 166
- WM 2023, 1276
- WM 2023
- SpuRt 2023, 50
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (26)
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Genentech - Vorabentscheidungsersuchen - Klage auf Nichtigerklärung eines …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Diese Rechtsprechung hat teilweise Kritik (…Hilbig, Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren, 2006, S. 70; Horn, SchiedsVZ 2008, 209, 217;… Heukamp, Schiedszusagen in der Europäischen Fusionskontrolle, 2006, S. 166;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., Anhang zu § 1061 Rn. 349; differenzierend: Bien,ZZP132 (2019), 93, 121 f.;… ders. in Fuchs/Weitbrecht, Handbuch Private Kartellrechtsdurchsetzung, 1. Aufl., § 17 Rn. 197; Wiegand, ZWeR 2022, 185, 191; vgl. auch Cour de cassation, RevArb 2008, 473; RevArb 2012, 76) und teilweise Zustimmung erfahren (K. Schmidt, BB 2006, 1397, 1400; Ason, WuW 2014, 1057, 1060; Hase, AnwZert HaGesR 2/2017 Anm. 2; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).Keine Rechtsordnung kann es hinnehmen, dass Verstöße gegen ihre grundlegendsten Normen durch ihre eigenen Gerichte bestätigt werden, unabhängig davon, ob diese Verstöße offenkundig oder offensichtlich sind oder nicht (…vgl. BGHZ 46, 365, [juris Rn. 43] - Schweißbolzen; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).
Ihre effektive Durchsetzung ist bei einer bloßen Evidenzkontrolle des Schiedsspruchs nicht gewährleistet (vgl. zum Unionsrecht Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 58, 64 - Genentech).
Im Unterschied zum staatlichen Gericht ist das Schiedsgericht in dem Fall, dass neben §§ 19, 20, 21 GWB auch Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV anwendbar sind (vgl. § 22 GWB), grundsätzlich nicht befugt, sich mit einer Vorlagefrage im Hinblick auf die Anwendung der Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV an den Unionsgerichtshof zu wenden (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-377/13, juris Rn. 27 - Ascendi Beiras Litoral e Alta; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 69 - Genentech; K. Schmidt, BB 2006, 1397, 1401).
Wäre die Prüfung eines Schiedsspruchs auf die offensichtliche Verletzung dieser kartellrechtlichen Bestimmungen beschränkt, hätte dies in zahlreichen Fällen zur Folge, dass den Gerichten eine sachangemessene, der Komplexität Rechnung tragende Prüfung verschlossen bliebe und es unmöglich wäre oder übermäßig erschwert würde, die sich daraus ergebenden Rechte auszuüben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 64 - Genentech).
- BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20
Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Der Schiedsspruch muss mithin die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - I ZB 88/19, SchiedsVZ 2021, 46 Rn. 16; vom 4. November 2021 - I ZB 54/20, NJW 2022, 245 Rn. 19 mwN).Rn. 15 aa) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass ein Schiedsspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann gegen die öffentliche Ordnung verstößt, wenn seine Anerkennung oder Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts "offensichtlich" unvereinbar ist (…BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - III ZB 40/13, NJW 2014, 1597 Rn. 5; vom 4. November 2021, NJW 2022, 245 Rn. 19).
Denn dies ist der Fall, wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht (…BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - I ZB 13/15, SchiedsVZ 2018, 53 Rn. 55; vom 4. November 2021, NJW 2022, 245 Rn. 19).
- BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
Schiedsgericht und Kartellrecht
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Rn. 13 a) Zu den elementaren Grundlagen des deutschen Rechts gehören die Verbote nach §§ 19, 20, 21 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, BGHZ 46, 365, 367 [juris Rn. 40] - Schweißbolzen).Dies hat der Senat zur früheren Rechtslage (§ 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der bis zum 31. August 1986 geltenden Fassung) bereits entschieden (vgl. BGHZ 46, 365, 370 [juris Rn. 40] - Schweißbolzen; Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68, WuW/E BGH 1000, 1001 - Fruchtsäfte).
Keine Rechtsordnung kann es hinnehmen, dass Verstöße gegen ihre grundlegendsten Normen durch ihre eigenen Gerichte bestätigt werden, unabhängig davon, ob diese Verstöße offenkundig oder offensichtlich sind oder nicht (vgl. BGHZ 46, 365, [juris Rn. 43] - Schweißbolzen;… Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).
- BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19
Facebook gegen Bundeskartellamt
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Es kommt hinzu, dass die nach § 19 GWB erforderliche Interessenabwägung immer nur einzelfallbezogen vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, BGHZ 226, 67 Rn. 98 - Facebook I).Diese Interessenabwägung kann immer nur einzelfallbezogen vorgenommen werden (vgl. BGHZ 226, 67 Rn. 98 - Facebook I).
- BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79
Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Rn. 22 aa) Unter Zwang im Sinne des § 21 Abs. 3 GWB ist eine Beeinflussung zu verstehen, die eine Willensbetätigung des Betroffenen zwar nicht schlechthin ausschließt, aber so stark ist, dass ihm nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vernunft mit Rücksicht auf die Schwere der angedrohten oder zugefügten Nachteile praktisch keine Alternative zu dem geforderten Verhalten bleibt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - KZR 25/79, BGHZ 78, 190 [juris Rn. 27] - Rote Liste).Die Anwendung von Zwang bezieht ihre Rechtswidrigkeit allein aus dem gesetzlichen Verbot und bedarf keiner zusätzlichen Begründung (BGHZ 78, 190 [juris Rn. 26] - Rote Liste).
- BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
"Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Rn. 16 bb) Für eine umfassende Überprüfbarkeit der hier in Rede stehenden Verbote nach §§ 19, 20, 21 GWB spricht auch, dass sie nicht nur dem Interesse der Parteien der Schiedsabrede dienen, sondern der Wahrung des öffentlichen Interesses an einem funktionierenden Wettbewerb (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89, BGHZ 114, 218, 224 [juris Rn. 23] - Einzelkostenerstattung).Zur Wahrung des öffentlichen Interesses an einem wirksamen Wettbewerb bestehen anders als im Verfahren vor dem Schiedsgericht umfassende Beteiligungsbefugnisse des Bundeskartellamts (§ 90 Abs. 1 GWB, vgl. BGHZ 114, 218, 224 [juris Rn. 23] - Einzelkostenerstattung) in den vor den staatlichen Gerichten geführten Kartellzivilverfahren.
- BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13
Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Rn. 32 1. In Fällen der Diskriminierung oder unbilligen Behinderung eines Unternehmens durch ein marktbeherrschendes Unternehmen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Kontrahierungszwang in Betracht, wenn der Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen nur auf diese Weise beseitigt oder vermieden werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Urteile vom 26. Oktober 1961 -KZR 1/61, BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe; vom 9.November 1967 -KZR 7/66, BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; vom 26. Oktober 1972 - KZR 54/71, WuW/E BGH 1238, 1245 - Registrierkassen; vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206, 209 - Depotkosmetik; vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 42 - Einspeiseentgelt I). - BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13
Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Schiedsgericht und Oberlandesgericht sind zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Frage, ob für die Ablehnung der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, einer Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bedarf (…BGH, Urteile vom 12. April 2016 - KZR 30/14, WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 59 - Porsche-Tuning, mwN). - BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14
NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Schiedsgericht und Oberlandesgericht sind zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Frage, ob für die Ablehnung der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, einer Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bedarf (BGH, Urteile vom 12. April 2016 - KZR 30/14, WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne;… vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 59 - Porsche-Tuning, mwN). - BGH, 10.10.2006 - KVR 32/05
National Geographic I
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Denn auch wenn sich der Vermögenserwerb lediglich auf die Betriebsanlagen beziehen würde, handelte es sich sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht um einen wesentlichen Unternehmenswert, so dass jedenfalls ein Erwerb des Unternehmens zu einem wesentlichen Teil vorläge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - KVR 32/05, BGHZ 170, 130 Rn. 12 - National Geographic I). - BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
"Konkurrenzschutz für Schilderpräger"
- BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61
Gummistrümpfe
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
"Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung …
- BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96
"Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives …
- BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86
"Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers
- BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite …
- BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89
"Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der …
- BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 09.11.1967 - KZR 7/66
Diskriminierung durch Preisbinder
- BGH, 06.10.2016 - I ZB 13/15
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der …
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
- BGH, 28.01.2014 - III ZB 40/13
Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung …
- BGH, 23.07.2020 - I ZB 88/19
Schiedsverfahren: Prozessuale Waffengleichheit als Teil des verfahrensrechtlichen …
- OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 26 Sch 12/20
Keine analoge Anwendung von § 91 GWB auf die in § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO geregelte …
- EuGH, 12.06.2014 - C-377/13
Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …
- BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das …
- LG Köln, 14.05.2024 - 33 O 178/23
Kabel nicht gezogen: Meta muss Telekom für Peering bezahlen
Denn, wenn es um die Auslegung von Verbotsnormen des europäischen Kartellrechts geht, besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, dass unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen diese Vorschriften angewandt werden, sie eine einheitliche Auslegung erhalten, damit künftige unterschiedliche Auslegungen verhindert werden (…vgl. EuGH, Urt. v. 01.06.1999 - C-126/97, GRUR Int 1999, 7379 Rn. 40; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.09.2022 - KZB 75/21, NJW 2023, 1517 Rn. 16). - BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25
VISA
Auch bei der auf Grundlage einer solchen Schiedsvereinbarung erfolgenden Inanspruchnahme nichtstaatlicher Streitentscheidungsverfahren sind die Mitgliedstaaten aber verpflichtet, ihr gerichtliches Rechtsschutzsystem in Einklang mit der unionsrechtlichen Struktur der justiziellen Architektur zu bringen und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung der Union (ordre public) zu gewährleisten (…EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 82, 86 - Royal Football Club Seraing; s.a. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21, BGHZ 234, 288 Rn. 14 ff. - Kartellrecht im Schiedsverfahren, zum Unterlassungsanspruch).Rn. 37 cc) Zu den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Union gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die unmittelbar geltenden und subjektive Rechte begründenden Wettbewerbsregeln der Art. 101, 102 AEUV (…EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 88 - Royal Football Club Seraing; s.a. BGHZ 234, 288 Rn. 15 - Kartellrecht im Schiedsverfahren, zu §§ 19, 20, 21 GWB).
- BGH, 17.09.2024 - EnZR 57/23
Lieferantenausfall bei Mittelspannungskunden - Stromverteilung und -absatz: …
In Fällen der Diskriminierung eines Unternehmens durch einen Normadressaten kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beschränkung auf eine Handlungsmöglichkeit in Betracht, wenn die Diskriminierung nur auf diese Weise vermieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21, BGHZ 234, 288 Rn. 32 - Kartellrecht im Schiedsverfahren).
- BGH, 28.03.2025 - KZR 73/23
Steinbruch - Beteiligung des Steinbruchbetreibers bei der Neuvergabe des …
Es ist rechtskräftig festgestellt, dass eine zu diesem Zweck zum 31. Januar 2019 ausgesprochene Kündigung unwirksam war (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21, BGHZ 234, 288 - Kartellrecht im Schiedsverfahren).Aufgrund ihrer auf den Steinbruch ausgerichteten Betriebsanlagen, der darauf bezogenen bergrechtlichen Zulassungen (vgl. BGHZ 234, 288 Rn. 22, 28 - Kartellrecht im Schiedsverfahren) und damit der Ortsgebundenheit ihres Geschäfts ist sie vom Pachtgrundstück vollständig abhängig und muss ihren Betrieb einstellen, wenn der Pachtvertrag nicht verlängert wird.
- LG Dortmund, 24.05.2023 - 8 O 1/23
Einstweiliger Rechtsschutz, Spielevermittler, Kartellverbot, Verbandsprivileg, …
Ein solches Reglement fällt daher nicht unter die Organisationsfreiheit der Sportverbände, weshalb es auch kein Verbandsprivileg für kartellrechtswidrige Maßnahmen zulasten Dritter gibt (vgl. unter dem Gesichtspunkt des ordre public auch BGH Beschluss v. 27.9.2022 - KZB 75/21 - Steinbruch-Schiedsspruch = NZKart 2023, 30 Rn. 14 und zum Ganzen Podszun NZKart 2021, 138, 145 ff. sowie Heermann, ZWeR 2017, 24, 47). - OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 32 Sch 3/25
Aufhebung Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch OLG hinsichtlich …
Zwar unterliegen Schiedssprüche im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288).Auch eine analoge Anwendung von § 87 S. 2 GWB bzw. § 91 Satz 2 GWB ist nicht angezeigt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Teilbeschluss vom 18. Oktober 2024 - 26 Sch 7/24 -, juris, m. w. N.; sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. April 2021 - 26 Sch 12/20 -, juris; teilweise aufgehoben durch: BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288).
aa) Der Teilschiedsspruch unterliegt einer uneingeschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte im Hinblick auf die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288, insbesondere Rz. 15 zu den §§ 19 bis 21 GWB; zustimmend Gerardy, SchiedsVZ 2023, 171, 172).
Keine Rechtsordnung kann es hinnehmen, dass Verstöße gegen ihre grundlegendsten Normen durch ihre eigenen Gerichte bestätigt werden, unabhängig davon, ob diese Verstöße offenkundig oder offensichtlich sind oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288, Rz. 15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juni 2025 - 26 Sch 12/24 -, SchiedsVZ 2025, 149, 151 f.).
- OLG Schleswig, 30.06.2025 - 16 W 68/24
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils vor dem Hintergrund …
Rn. 70 Zu den elementaren Grundlagen des deutschen Rechts gehören insbesondere die Verbote nach §§ 19, 20, 21 GWB (BGH, Beschluss vom 27. September 2022, - KZB 75/21 - juris Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65 - juris Rn. 40).Rn. 71 Dabei findet über eine bloße Evidenzkontrolle hinaus bei der Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs eine umfassende Überprüfung statt; denn eine Verletzung der Verbote würde mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts "offensichtlich" unvereinbar sein (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 - juris Rn. 15f.).
Rn. 74 Es bestehen auch wesentliche Unterschiede zwischen Schiedssprüchen, wie sie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2022 (Az. KZB 75/21) zugrunde lagen, und staatlichen gerichtlichen Entscheidungen im Rahmen des EuGVVO-Vollstreckungsverfahrens.
- OLG Frankfurt, 22.04.2025 - 11 U 68/23
Derogierende Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten britischer Gerichte; …
Schiedssprüche unterliegen insoweit einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht im Hinblick auf die Anwendung dieser Normen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21 "Kartellrecht im Schiedsverfahren", juris, Rn. 14 f.). - OLG Frankfurt, 18.10.2024 - 26 Sch 7/24
Keine Zuständigkeit der Kartellsenate für Aufhebungs- und …
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hob der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 27. September 2022 den Beschluss des erkennenden Senats vom 22. April 2021 im Kostenpunkt und insoweit auf, als der erkennende Senat den Aufhebungsantrag hinsichtlich Tenor Ziffer 1 des Schiedsspruchs vom 27. April 2020 insgesamt und hinsichtlich Tenor Ziffer 2 teilweise, nämlich hinsichtlich der Abweisung der auf Feststellung und Unterlassung gerichteten Widerklage, zurückgewiesen hatte (s. BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288).Die Weigerung der Antragstellerin, den Vertrag nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit mit der Antragsgegnerin fortzusetzen, ist nicht als Missbrauch einer beherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (in Verbindung mit § 20 Abs. 1 GWB) zu qualifizieren (s. BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288, 301; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2023 - 11 U 71/22 (Kart) -, NZKart 2023, 567, 568).
Ebenso wenig steht der Antragsgegnerin ein Anspruch auf ein Angebot der Antragstellerin zum Abschluss eines Folgepachtvertrages zu nichtdiskriminierenden Bedingungen zu (s. BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21 -, BGHZ 234, 288, 302; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2023 - 11 U 71/22 (Kart), NZKart 2023, 567, 568).
- LG Köln, 01.02.2024 - 31 O 118/21 Bei den hier in Rede stehenden Vorschriften des Kartellzivilrechts handelt es sich, was auch die Parteien nicht in Zweifel ziehen, um solche zwingenden internationalen Vorschriften (…vgl. schon BGH, Urt. v. 27.02.1969 - KZR 3/68, NJW 1969, 978 (979 f.); Urt. v. 27.09.2022 - KZB 75/21, NJW 2023, 1517 Rn. 16 ff.).
Es besteht, jedenfalls wenn es um die Auslegung von Verbotsnormen des europäischen Kartellrechts geht, ein überragendes öffentliches Interesse daran, dass unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen diese Vorschriften angewandt werden, sie eine einheitliche Auslegung erhalten, damit künftige unterschiedliche Auslegungen verhindert werden (…vgl. EuGH, Urt. v. 01.06.1999 - C-126/97, GRUR Int 1999, 7379 Rn. 40; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.09.2022 - KZB 75/21, NJW 2023, 1517 Rn. 16).
Rn. 67 Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass mit Streichung von § 91 GWB a.F. durch das am 01.01.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts anerkannt ist, dass Schiedsgerichtsvereinbarungen über kartellrechtliche Ansprüche möglich sind, weil die Möglichkeit bestünde, Schiedssprüche bei Verstoß gegen die Vorschriften des Kartellrechts aufzuheben oder anzuerkennen (…vgl. BT-Drs. 13/5274, S. 71; hierzu auch BGH, Bes. v. 27.09.2022 - KZB 75/21, NJW 2023, 1517 Rn. 14 ff.).
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