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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,50253
LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2022,50253)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2022 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2022,50253)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2022 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2022,50253)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Dem Prüfbescheid kommt nicht gleichzeitig bereits die Funktion eines Vollstreckungstitels im engeren Sinne zu, der Verwaltungsakten mit einem Leistungs- bzw. Zahlungsgebot üblicherweise zukommt (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, juris Rn. 23).

    Die von der Beklagten im Widerspruchsbescheid angesprochene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.05.2015 (B 12 R 16/13 R) betreffe die Festsetzung von Masseverbindlichkeiten, für die § 87 InsO schon nicht gelte.

    Denn ein im Rahmen einer Betriebsprüfung erlassener Leistungsbescheid des Rentenversicherungsträgers regele für die Einzugsstellen verbindlich die maximale Höhe der rückständigen Gesamtversicherungsbeiträge als Ausgangsbasis für den Beitragseinzug (BSG, Urteil vom 28.05.2015, B 12 R 16/13 R). Würde der Bescheid bestandskräftig, könnten die Einzugsstellen aufgrund dieses Bescheides die festgesetzten Nachforderungen durch Erlass entsprechender Beitragsbescheide vollstrecken, ohne dass Einwendungen gegen diese noch möglich wären.

    Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung des BSG berufe (Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 -), könnten hieraus keine Rückschlüsse gezogen werden, da der dortige Rechtsstreit Masseverbindlichkeiten betroffen habe.

    Aufgrund der Zweiteilung des Verfahrens könnten die Träger der Rentenversicherung gemäß § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R -) Nachforderungsbescheide als Ergebnis von Betriebsprüfungen auch im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter (§ 80 Abs. 1 InsO) geltend machen.

    Die Einzelheiten dieser Prüfung sind in der Beitragsverfahrensordnung - BVV - vom 03.05.2006 (BGBl I 1138) geregelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 22).

    Zudem kommt dem auf der Ermächtigungsgrundlage des § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV gegenüber dem Arbeitgeber erlassenen Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid einschließlich Widerspruchsbescheid aber gleichwohl nur der Charakter eines Grundlagenbescheides für die Erhebung der Beiträge zu, weil Betriebsprüfungen ihrerseits - wegen der Zweiteilung des Verfahrens zur Erhebung (§ 76 Abs. 1 SGB IV) von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - eine über die bloße Kontrollfunktion hinausgehende Bedeutung nicht entfalten (BSG…, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, SozR 4-2400 § 22 Nr. 5, Rn. 24; BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23).

    Erst der Prüfbescheid des Rentenversicherungsträgers schafft die Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis und vermittelt insoweit den Nachweis einer Rechtsstellung, ohne gleichzeitig bereits die Funktion eines Vollstreckungstitels im engeren Sinne zu haben, die Verwaltungsakten mit einem Leistungs- bzw. Zahlungsgebot üblicherweise zukommt (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23)..

    Trotz den aus Laiensicht möglicherweise zu Missverständnissen Anlass gebenden Bescheidformulierungen geht aus dem streitgegenständlichen Prüfbescheid ohne Weiteres die Funktion der aufgezeigten Vorgehensweise des Trägers (= Ersetzung fehlender bzw. fehlerhafter Arbeitgebermeldungen gegenüber den Einzugsstellen) hervor und darüber hinaus, dass durch das Vorgehen der Beklagten keineswegs bereits eine Regelung der endgültigen und ohne Weiteres der Vollstreckung fähigen Beitragsforderung vorgenommen und insbesondere keineswegs eine Forderungsfeststellung zur Tabelle (§ 178 Abs. 2 Satz 1 InsO) bewirkt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23). So heißt es in dem Bescheid vom 02.06.2017 wörtlich: " Eine Zahlungsaufforderung ist damit nicht verbunden." Insofern stützt die vom Kläger zitierte Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (…Urteil vom 4. April 2022 - L 5 R 101/19 -, Rn. 45, juris) vielmehr die Rechtsauffassung des Senats, wonach die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung auch dann zulässig sei, wenn sie eine Insolvenzforderung betreffe, weil die Aufhebung zwingende Voraussetzung für das Entstehen der Erstattungsforderung sei, die im Insolvenzverfahren angemeldet werden könne.

    Die Rechte der Betroffenen im Insolvenzverfahren werden schon mit Blick auf die Verteilungsregeln (§§ 187 bis 206 InsO), aber auch mit Blick auf das Verfahren zur Feststellung der Forderungen (§§ 174 bis 186 InsO) nicht beeinträchtigt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23). Wegen des Vollstreckungsverbots nach § 89 InsO ist die sofortige Vollziehbarkeit eines Prüfbescheids ausgeschlossen, unabhängig davon, ob eine Aussetzung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG, § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG angeordnet wurde.

    Dem Prüfbescheid kommt nicht gleichzeitig bereits die Funktion eines Vollstreckungstitels im engeren Sinne zu, der Verwaltungsakten mit einem Leistungs- bzw. Zahlungsgebot üblicherweise zukommt (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23)..

    Dies etwa um Zweifel an Beitragsrückständen wegen Unterschreitens des Mindestlohns oder auch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung (…unter Verweis auf BSG, Urt. v. 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R) oder auch in Bezug auf Tatbestände der Scheinselbstständigkeit zu klären (vgl. dazu: Prof. Dr. Hermann Plagemann, Anmerkung zu BSG Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, NZI 2016, 27, 31, 32 beck-online).

  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit - …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Insofern rückt der Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberstellung ein (§ 28e SGB IV) und nimmt sämtliche hiermit verbundenen Rechte und Pflichten wahr (vgl. für Masseverbindlichkeiten: BSG, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, SozR 4-2400 § 22 Nr. 5, juris Rn. 22).

    Zudem kommt dem auf der Ermächtigungsgrundlage des § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV gegenüber dem Arbeitgeber erlassenen Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid einschließlich Widerspruchsbescheid aber gleichwohl nur der Charakter eines Grundlagenbescheides für die Erhebung der Beiträge zu, weil Betriebsprüfungen ihrerseits - wegen der Zweiteilung des Verfahrens zur Erhebung (§ 76 Abs. 1 SGB IV) von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - eine über die bloße Kontrollfunktion hinausgehende Bedeutung nicht entfalten (BSG, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, SozR 4-2400 § 22 Nr. 5, Rn. 24; BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23).

    Diese haben vielmehr erst auf einer späteren Ebene als Insolvenzgläubiger beim Einzug der Beiträge zu prüfen, ob ein solcher Bescheid vollstreckt werden darf oder die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots - wie hier § 89 InsO - ausscheidet (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, SozR 4-2400 § 22 Nr. 5, juris Rn. 24) und in das insolvenzrechtliche Feststellungsverfahren der Forderungen zur Tabelle (§§ 174 - 176 InsO) überzugehen ist..

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte (verkörpert im sog. Prüfbescheid; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, juris, Rn. 17) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern; insoweit gelten § 28h Abs. 2 SGB IV sowie § 93 iVm § 89 Abs. 5 SGB X nicht (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV).

    Das gilt nicht nur, wenn die Lohnsumme für den Erlass eines Summenbescheids nicht festgestellt werden kann, sondern auch, wenn die genaue Bestimmung der Entgelthöhe nicht möglich ist (vgl. BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, Rn. 52, juris; BSG…, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 R 4/17 R -, SozR 4-7815 § 10 Nr. 3, Rn. 19, juris)..

    Dies etwa um Zweifel an Beitragsrückständen wegen Unterschreitens des Mindestlohns oder auch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung (unter Verweis auf BSG, Urt. v. 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R) oder auch in Bezug auf Tatbestände der Scheinselbstständigkeit zu klären (vgl. dazu: Prof. Dr. Hermann Plagemann, Anmerkung zu BSG Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, NZI 2016, 27, 31, 32 beck-online).

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Denn m it dem letzten Halbsatz des § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV, wonach § 28h Abs. 2 SGB IV sowie § 93 iVm § 89 Abs. 5 SGB X insoweit nicht gelten, wird gerade klargestellt, dass die Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung unabhängig von den eigentlich nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV für solche Feststellungen zuständigen Einzugsstellen besteht und im Rahmen der Prüfung durch die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte nur von diesen erlassen werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4, SozR 4-2400 § 7 Nr. 23, Rn. 23)..

    Daher besteht grundsätzlich eine Befugnis zum Erlass eines inhaltsgleichen Verwaltungsakts auch gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn auch keine Verpflichtung (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4, SozR 4-2400 § 7 Nr. 23, Rn. 22; BSG…, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 R 8/15 R -, SozR 4-2600 § 201 Nr. 2, SozR 4-2600 § 149 Nr. 4; BSG…, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 11/15 R -, Rn. 25, juris)..

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Der Vorrang des Insolvenzrechts gelte nicht nur für Bescheide, die eine konkrete Zahlungsaufforderung enthielten, sondern auch für Steuermessbescheide oder Feststellungsbescheide, die die Festsetzung eines weiteren Verwaltungsaktes erst vorbereiteten (zum Gewinnfeststellungsbescheid BFH, Urteil vom 24.08.2004, VIII R 14/02; zu Steuermessbescheiden BFH, Urteil vom 02.07.1997, I R 11/97; BVerwG, Urteil vom 12.06.2003, 3 C 21/02 noch zur KO; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17). So habe der BFH ausdrücklich ausgeführt, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gem. §§ 176, 177 InsO grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden dürfen, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnten.

    Zulässig seien lediglich Verwaltungsakte, die eine Forderung erst entstehen ließen (LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.03.2019, L 13 AS 234/17).

  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Der Vorrang des Insolvenzrechts gelte nicht nur für Bescheide, die eine konkrete Zahlungsaufforderung enthielten, sondern auch für Steuermessbescheide oder Feststellungsbescheide, die die Festsetzung eines weiteren Verwaltungsaktes erst vorbereiteten (zum Gewinnfeststellungsbescheid BFH, Urteil vom 24.08.2004, VIII R 14/02; zu Steuermessbescheiden BFH, Urteil vom 02.07.1997, I R 11/97; BVerwG, Urteil vom 12.06.2003, 3 C 21/02 noch zur KO; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17). So habe der BFH ausdrücklich ausgeführt, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gem. §§ 176, 177 InsO grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden dürfen, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnten.

    Es genüge, dass die festgestellten Besteuerungsgrundlagen für das Insolvenzverfahren präjudiziell seien (BFHE 183, 365; BFH, Urteil vom 18.12.2002, I R 33/01). Es solle verhindert werden, dass außerhalb des Insolvenzverfahrens ein vollstreckbarer Titel erworben werden könne.

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Macht die Betriebsprüfungsstelle des Rentenversicherungsträgers von der ihr durch § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (iVm § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 BVV) eingeräumten Befugnis zur Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen Gebrauch, so ist sie gemäß § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV nicht nur befugt, sondern auch verpflichtet, einen entsprechenden Prüfungsbescheid zu erlassen, der den formell- und materiell-rechtlichen Anforderungen genügt, darunter dem Bestimmtheitsgebot nach § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses verlangt, dass Gegenstand und Ergebnis der Betriebsprüfung in dem Verwaltungsakt genannt werden (so BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE 129, 95-106, SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, juris Rn. 34).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - equal pay - …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Das gilt nicht nur, wenn die Lohnsumme für den Erlass eines Summenbescheids nicht festgestellt werden kann, sondern auch, wenn die genaue Bestimmung der Entgelthöhe nicht möglich ist (…vgl. BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, Rn. 52, juris; BSG, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 R 4/17 R -, SozR 4-7815 § 10 Nr. 3, Rn. 19, juris)..
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Daher besteht grundsätzlich eine Befugnis zum Erlass eines inhaltsgleichen Verwaltungsakts auch gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn auch keine Verpflichtung (BSG…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4, SozR 4-2400 § 7 Nr. 23, Rn. 22; BSG…, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 R 8/15 R -, SozR 4-2600 § 201 Nr. 2, SozR 4-2600 § 149 Nr. 4; BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 11/15 R -, Rn. 25, juris)..
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Soweit das BSG in dem Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R - (…juris, Rn. 15-16) ausgeführt hat, wegen fehlender Befugnis zum Erlass rechtswidrig sei die nach Konkurseröffnung und entgegen § 146 KO und § 251 AO vor oder zugleich mit der Anmeldung als Konkursforderung zur Konkurstabelle erfolgende Feststellung von Säumniszuschlägen durch einen an den Konkursverwalter gerichteten Verwaltungsakt der Krankenkasse, steht diese Entscheidung dem vorliegenden Ergebnis nicht entgegen.
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin …

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid; …

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 R 8/15 R

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur allgemeinen oder knappschaftlichen …

  • BSG, 19.09.2007 - B 9/9a SB 49/06 B

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung, …

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene …

  • BFH, 31.01.2012 - I S 15/11

    Klagebefugnis des Insolvenzschuldners gegen nach Eröffnung des …

  • SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 711/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtigkeit - Regressbescheid - Insolvenzverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - L 8 R 636/13

    Streitwertfestsetzung nach § 182 Insolvenzordnung ( InsO )

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2003 - L 8 AL 278/02

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen nach Insolvenzeröffnung

  • SG Berlin, 14.02.2003 - S 86 KR 2117/00
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 15.06.2023 - L 9 BA 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27428
LSG Sachsen, 15.06.2023 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2023,27428)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2023 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2023,27428)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 (https://dejure.org/2023,27428)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - L 14 BA 47/21

    Betriebsprüfung - VA-Befugnis - Verwaltungsakt - Verwaltungsaktbefugnis - …

    Seit 1. Januar 1996 liegt die Prüfung der ordnungsgemäßen Erledigung der melde- und beitragsrechtlichen Pflichten der Arbeitgeber deshalb nicht mehr - wie bis dahin - bei den Krankenkassen als Einzugsstellen, sondern in der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger, während die laufende Überwachung des Meldeverfahrens (vgl. § 28a SGB IV) und der Einreichung der Beitragsnachweise und der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Beitragseinzug, hier die Geltendmachung von (rückständigen) Beiträgen, weiterhin den Einzugsstellen übertragen ist (vgl. § 28h Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV; Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 30).

    Denn es entspricht grundrechtsschonender Auslegung, auch das Ergebnis beanstandungsfreier Betriebsprüfungen in dem Sinne "rechtssicher" auszugestalten, dass die Arbeitgeber sich hierauf berufen können (BSG…, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, juris Rn. 33 f m.w.N.; anschließend Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 30).

    Im Falle einer Betriebsprüfung ist das Verfahren zur Erhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen daher zweigeteilt (BSG…, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, juris Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 30).

    Sie - und nicht die Rentenversicherungsträger - sind Gläubiger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, was § 28h Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV und § 28f Abs. 3 Satz 3 SGB IV zeigen (Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 31;… Scheer in: jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 28p SGB IV, Stand: 14.03.2023, Rn. 251).

    Rn. 44 aa) Die Entscheidungen des BSG zur Zulässigkeit eines Grundlagenbescheides bei Masseverbindlichkeiten (BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 15, 20; BSG…, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R - juris Rn. 24; jeweils m.w.N.) gelten gleichermaßen für Insolvenzforderungen (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, Rn. 31, juris; wohl auch Hessisches LSG…, Urteil vom 30. Januar 2020 - L 1 KR 683/18, juris Rn. 51; Plagemann, NZI 2016, 31; a.A. Müller/Rautmann, DStR 2016, 132, 135 "ungerechtfertigtes Behördenprivileg", Rosenmüller, ZInsO 2021, 1054).

    Erst der Prüfbescheid des Rentenversicherungsträgers schafft für die Einzugsstellen als Gläubiger der Beitragsforderungen die Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis und vermittelt insoweit den Nachweis einer Rechtsstellung, ohne gleichzeitig bereits die Funktion eines Vollstreckungstitels im engeren Sinne zu haben, die Verwaltungsakten mit einem Leistungs- bzw. Zahlungsgebot üblicherweise zukommt (BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, juris Rn. 23; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 31).

    Die insolvenzrechtlichen Regelungen begründen kein allgemeines Bescheidverbot für nicht unmittelbar am Insolvenzverfahren beteiligte Dritte (wie hier die Beklagte), welche nicht Insolvenzgläubiger sind (Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 33).

    Ein im Rahmen einer Betriebsprüfung erlassener Prüfbescheid des Rentenversicherungsträgers regelt für die Einzugsstellen verbindlich die maximale Höhe der (rückständigen) Gesamtsozialversicherungsbeiträge als Ausgangsbasis für den Beitragseinzug (BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, juris Rn. 23; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2023 - L 1 BA 35/21

    Prüfbescheid - Insolvenzforderung - Vorrang des Insolvenzverfahrens

    Erst der Prüfbescheid des Rentenversicherungsträgers schaffe die Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis und vermittele insoweit den Nachweis einer Rechtsstellung, ohne gleichzeitig bereits die Funktion eines Vollstreckungstitels im engeren Sinne zu haben, der Verwaltungsakten mit einem Leistungs- bzw. Zahlungsgebot üblicherweise zukomme (vgl. BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R - Rdnr. 23, ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Oktober 2023 -L 14 BA 47/21 -, LSG Sachsen, Urteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 - juris Rdnr. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - L 28 BA 42/21

    Betriebsprüfung - Ad-hoc-Betriebsprüfung - Verwaltungsakte - VA-Befugnis - …

    Vielmehr ist die hiervon abweichende Rechtsauffassung der Beklagten nach Auffassung des Senats nicht systemgerecht und mit dem vorrangigen Insolvenzverfahrensrecht nicht zu vereinbaren (vgl. aber a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. Oktober 2023 - L 1 BA 35/21 - und vom 12. Oktober 2023 - L 14 BA 47/21 - sowie Sächsisches Landessozialgericht, Zwischenurteil vom 15. Juni 2023 - L 9 BA 15/20 - jeweils juris mit Hinweis auf die anhängigen Revisionen).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2024 - L 8 BA 3393/23
    Im Falle einer Betriebsprüfung sei das Verfahren zur Erhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen daher zweigeteilt (BSG…, Urteil vom 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R -, juris Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 15.06.2023 - L 9 BA 15/20 -, juris Rn. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - L 9 BA 6/21

    Kostenbeschluss nach Hauptsachenerledigung - abhängige Beschäftigung einer …

    Die Einzugsstellen haben erst auf einer späteren Ebene als Insolvenzgläubiger beim Einzug der Beiträge zu prüfen, ob ein solcher Grundlagenbescheid vollstreckt werden darf oder die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen insolvenzrechtlicher Regelungen wie z.B. in §§ 254, 254b InsO ganz oder zum Teil ausscheidet (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Juni 2023, L 9 BA 15/20 , zitiert nach juris, dort Rdnr. 30).
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