Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13 |
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BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; Klarstellungssatzung; Außenbereich. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Klarstellungssatzung; Tiefenbegrenzung - rechtsinformationen.bund.de
Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB
Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB
Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung - Wolters Kluwer
Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Baurecht
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1
Vorrang der die Grenzen des Innenbereichs festlegenden Klarstellungssatzung vor satzungsrechtlicher Tiefenbegrenzung zur Bestimmung eines Erschließungsvorteils - doev.de
Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Baurecht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Erschließungsbeitrag für in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erschließungsbeitrag - und die Tiefenbegrenzung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenbeteiligung an Erschließungsmaßnahme hängt vom Umfang der Erschließungswirkung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenbeteiligung an Erschließungsmaßnahme hängt vom Umfang der Erschließungswirkung
- weka.de (Kurzinformation)
Erschließungsbeitrag und satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung - darf auch Außenbereich veranlagt werden?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 150, 316
- NVwZ 2015, 298
- DÖV 2015, 344
- BauR 2015, 872
- LKV 2015, 274
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen (wie Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365).Rn. 12 a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.
Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (…Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
Rn. 15 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.
Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.
Rn. 20 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.
Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).
- BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84
Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Infolgedessen fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Grundstücke nicht unter § 131 Abs. 1 BauGB, wenn sie unfähig sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB jemals zu erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 63 und vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 63).Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und gilt auch dann, wenn ein Außenbereichsgrundstück tatsächlich bebaut ist, weil vorweg bereits feststeht, dass es aus Rechtsgründen an der zu § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB hinführenden Bebaubarkeit fehlt (Urteil vom 14. Februar 1986 a.a.O. S. 64 m.w.N.).
Die wohnakzessorische Nutzungsmöglichkeit besteht in einer solchen Fallgestaltung losgelöst von der durch die Erschließungsanlage vermittelten erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Nutzbarkeit (vgl. Urteil vom 14. Februar 1986 a.a.O. S. 64 f.).
- BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81
Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Die Anordnung einer Tiefenbegrenzung dient mithin, ebenso wie die gesetzliche Bestimmung des maßgeblichen Grundstücksbegriffs, der Ermittlung der erschlossenen Grundstücksflächen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, auf die der Aufwand nach der satzungsrechtlichen Verteilungsregelung umzulegen ist (vgl. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ).Denn die Bestimmung der Grenze von Ausnutzbarkeit und Erschließungsvorteil bei übermäßig tiefen Grundstücken bewegt sich naturgemäß innerhalb einer gewissen Bandbreite und wird nicht immer leicht zu treffen sein (…Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 19. Februar 1982 a.a.O.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 …und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Wird die satzungsrechtliche Regelung diesen Anforderungen gerecht, weil sich die Gemeinde bei der Festlegung der Tiefenbegrenzung realitätsgerecht an den in der Gemeinde typischen Grundstücksverhältnissen orientiert hat, ist die gleichwohl mögliche Einbeziehung von Flächen, die bei einer Ermittlung der Reichweite des Erschließungsvorteils durch eine Einzelfallentscheidung oder bei Erlass einer Klarstellungssatzung dem Außenbereich zuzurechnen wären, von der Typisierungsbefugnis der Gemeinde gedeckt (zur Typisierungsbefugnis vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268 und Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 - juris Rn. 66 m.w.N.).Deren Grenzen wären erst überschritten, wenn die aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Rechtssicherheit zulässige Typisierungsbefugnis zu einer mit den aus ihr erwachsenden Vorteilen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehenden Ungleichheit der Belastung führen würde (BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 a.a.O.).
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81
Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 …und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).Denn die Bestimmung der Grenze von Ausnutzbarkeit und Erschließungsvorteil bei übermäßig tiefen Grundstücken bewegt sich naturgemäß innerhalb einer gewissen Bandbreite und wird nicht immer leicht zu treffen sein (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. …und vom 19. Februar 1982 a.a.O.).
- BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auffassung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang in aller Regel am letzten Baukörper der Ortslage endet (vgl. Urteil vom 16. September 2010 - BVerwG 4 C 7.10 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 212 Rn. 12 m.w.N.). - BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Gegen den Vorrang der Klarstellungssatzung in den Fällen der weiterreichenden Tiefenbegrenzung spricht auch nicht, dass eine fehlerhafte Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch die Gemeinde einen im gerichtlichen Verfahren stets zu beachtenden Fehler darstellt, die Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit anderen Worten nur deklaratorischen Charakter hat und daher zwar die öffentlichen Planungsträger und sonstige öffentliche Stellen, nicht jedoch die Gerichte bindet (vgl. Urteil vom 22. September 2010 - BVerwG 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 14 m.w.N.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 42). - OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (…Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11;… Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09
Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (…Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11;… Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (…Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11;… Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6). - OVG Saarland, 02.10.1981 - 2 Z 2/80
- BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
- BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14
Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …
- BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene …
- BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88
Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des …
- BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
- BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
- BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68
Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße
- BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke
- BVerwG, 30.07.1976 - IV C 65.74
Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und …
- OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14
Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung …
Der Kreis der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke wird zudem dadurch begrenzt, dass nur solche im vorgenannten Sinne erschlossenen Grundstücke darunter fallen, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung (in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB) festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB) oder für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zwar nicht festgesetzt ist, sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen, § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316, juris Rn. 18 m.w.N.).Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke im Außenbereich bebaut sind und/oder durch ihre Nutzung Verkehr auslösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316, juris Rn. 18 m.w.N.;… Urt. v. 23.10.1996, 8 C 40/95, BVerwGE 102, 159, juris Rn. 10;… Urt. v. 14.2.1986, 8 C 115/84, NVwZ 1986, 568, juris Rn. 14, 17;… Urt. v. 20.9.1974, IV C 70/72, DÖV 1975, 104, juris Rn. 10 ff.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 133 Rn. 1, 13;… Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2000, § 131 Rn. 35, 41;… Driehaus, a.a.O., § 17 Rn. 22;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2015, § 133 Rn. 7a f., 16;… Spannowsky/Uecktritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 131 Rn. 34 ff.;… Schrödter, BauGB, 8. Auflage 2015, § 133 Rn. 3 f.).
Ein im Außenbereich gelegenes Grundstück erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316,juris Rn. 18 m.w.N.).
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2014 (gemeint ist wohl 12. November 2014 - 9 C 7/13 -) sei es nicht auszuschließen, dass bei einer Tiefenbegrenzungsregelung die erschlossenen Flächen großzügiger bemessen würden als bei einer Einzelfallentscheidung.Sie begründet dann eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten (Tiefen-)Grenze erschlossen sind und bei über die Grenze hinausreichenden Grundstücken hinsichtlich des die Grenze überschreitenden Teils ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 22 m. w. N.).
Ein sachgerechter Anhaltspunkt dafür, dass eine bauliche Nutzung über eine bestimmte Tiefe hinaus in der Regel nicht stattfindet, stellt die ortsübliche Tiefe der baulichen Nutzung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 13, 15, 24;… Beschluss vom 23. August 2011 - 9 BN 1/11 -, juris, Rn. 5, 9;… Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 22, 28; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 9/13 -, juris, Rn. 33; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24. November 2016 - 6 ZB 16.1476 -, juris, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 -, juris, Rn. 20).
Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist zwar nicht - wie auch die Beklagte vorträgt - darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen, weil in unbeplanten Gebieten auch sehr tiefe Grundstücke nicht regelmäßig stärker ausgenutzt werden können als weniger tiefe Grundstücke (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 14 ff.;… Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 23).
Dies wird dadurch bekräftigt, dass die Beklagte die vorherige qualifizierte Tiefenbegrenzung von 50 m mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, änderte.
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …
Der Kreis der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke wird daher dadurch begrenzt, dass nur solche im vorgenannten Sinne erschlossenen Grundstücke darunter fallen, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung (in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB) festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB), oder für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zwar nicht festgesetzt ist, sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen (§ 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB) (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N.;… Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 116; HambOVG…, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 159).Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke im Außenbereich bebaut sind und/oder durch ihre Nutzung Verkehr auslösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N., vom 23.10.1996 - 8 C 40.95 - juris Rn. 10…, vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 14 ff. …und vom 20.9.1974 - IV C 70.72 - juris Rn. 10;… Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 118; HambOVG…, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 164 m. w. N.).
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621
Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …
Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nach der - umstrittenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen; er darf sich auch auf übertiefe Grundstücke erstrecken, die sich mit ihrer gesamten Fläche in "zentraler" Innenbereichslage befinden (BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 7.13 - NVwZ 2015, 298; B.v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - BayVBl 2006, 607 ff.; U.v. 1.9.2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365;… a.A. Driehaus, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 131 Rn. 19 ff. m.w.N.).Dieser muss prüfen, ob er eine für alle Grundstücke im Gemeindegebiet gleichermaßen geltende Tiefenbegrenzung festlegen kann (BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 7.13 - NVwZ 2015, 298; BayVGH, U.v. 26.2.1998 - 6 B 94.3817 - BayVBl 1998, 537).
- OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17
Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in …
Die in diesem Zeitraum gewährten Dienstbezüge werden der Beamtin nicht aus sozialen Gründen gewährt, sondern weil sie diese bereits während der sog. Ansparphase "erdient" hat (vgl. BVerwG NVwZ 2015, 298 Rn. 9 sowie auch unter Ziff. 2) und die Dienstbezüge durch die besondere Regelungstechnik eines Guthabenskontos zeitlich gestreckt zur Auszahlung kommen.Die Beamtin ... hat durch die Besonderheit der Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsjahr im Gegensatz zur Teilzeitbeschäftigung mit regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit die ihr obliegenden Dienstleistungspflichten bereits während der sog. Ansparphase im Rahmen erlaubter Mehrarbeit vorgeleistet und sich das Freistellungsjahr insoweit zwar selbst erarbeitet (vgl. BVerwG NVwZ 2015, 298 Rn. 9: "spätere Freistellung erdient").
- BGH, 17.02.2022 - III ZR 46/20
Baulandumlegung, Nachverdichtung im Blockinnenbereich, unbeplanter Innenbereich, …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, regelmäßig noch zum Innenbereich gehört (BVerwG, NVwZ 2015, 298, 301 Rn. 25 f mwN; OVG Saarlouis, BauR 1989, 56 f; OVG Bautzen, LKV 1999, 325, 328; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 485, 486; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 8. September 2006 - 4 L 288/06, juris Rn. 4;… Dürr aaO Rn. 27, 29; Seckel, NJW-Spezial 2021, 108; Spannowsky, ZfBR 2014, 738, 742). - OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20
Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …
Der Kreis der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke wird daher dadurch begrenzt, dass nur solche im vorgenannten Sinne erschlossenen Grundstücke darunter fallen, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung (in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB) festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB), oder für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zwar nicht festgesetzt ist, sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen (§ 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB) (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N.; HambOVG…, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 159).Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke im Außenbereich bebaut sind und/oder durch ihre Nutzung Verkehr auslösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N., vom 23.10.1996 - 8 C 40.95 - juris Rn. 10…, vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 14 ff. …und vom 20.9.1974 - IV C 70.72 - juris Rn. 10; HambOVG…, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 164 m. w. N.;… zu Friedhöfen im unbeplanten und beplanten Bereich: Driehaus/Raden, a. a. O., § 23 Rn. 5 und 9).
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Die Klarstellungssatzung hat Vorrang (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht Urteile des BVerwG vom 12. November 2014 - 9 C 7.13 und 9 C 9.13 - juris). - BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
Doch rechtfertigt das angesichts des dargestellten Zusammenhangs zwischen dem Bau- und dem Erschließungsbeitragsrecht nicht, diese Fläche anders zu behandeln als Flächen, die etwa infolge von Baulinien oder Baugrenzen von einer Bebauung freizuhalten sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994 - 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 35; Urteile vom 1. September 2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 sowie vom 12. November 2014 - 9 C 7.13 - BVerwGE 150, 316 Rn. 20 f.). - VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690
Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag
Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr erfassten Flächen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands nicht beteiligt sind (BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 7.13 - BVerwGE 150, 316; U.v. 1.9.2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365).Dies gilt auch dann, wenn ein Außenbereichsgrundstück tatsächlich bebaut ist, weil vorweg bereits feststeht, dass es aus Rechtsgründen an der zu § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB hinführenden Bebaubarkeit fehlt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 7.13 - BVerwGE 150, 316; U.v. 14.2.1986 - 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95).
In solchen Konstellationen kann nach Lage des Falles und der tatsächlichen Verhältnisse auch die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet sein, weil die Erschließungswirkung der A1.straße diesen Bereich umfasst (so BVerwG, U,v. 12.11.2014 - 9 C 7.13 - BVerwGE 150, 316 m.w.N.;… Schmitz, a.a.O., § 13 Rn. 32).
- OVG Sachsen, 06.06.2018 - 5 A 532/17
Schmutzwasserbeitrag, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich, …
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; …
- VGH Bayern, 14.05.2024 - 1 N 23.2256
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Bebauungsplan
- VGH Bayern, 14.12.2020 - 6 B 20.1619
Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals …
- OVG Hamburg, 04.09.2025 - 2 Bs 41/25
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsänderung zur Abrechnung von …
- VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 9 K 2762/21
Innenbereich, Außenbereich, akzessorisch, Garten, Nebenanlage, Splittersiedlung, …
- BGH, 17.02.2022 - III ZR 65/20
Baulandsache: Umlegungsbeschluss für den Außenbereich im Innenbereich
- VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163
Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179
Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen
- VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
- VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.216
Erschließungsbeitrag für erstmalige Herstellung einer Straße - Teilfläche im …
- VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.201
Keine Erschließungsbeitragspflicht für in Außenbereich hineinragende …
- VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.208
Erschließungsbeitrag für erstmalige Herstellung einer Straße - Teilfläche im …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412
Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2023 - 6 K 2333/22
Verbandsklage; Naturschutzvereinigung; Baugenehmigung; Anfechtung; Innenbereich; …
- VGH Bayern, 17.05.2022 - 6 ZB 21.3234
Erschließungsbeitragspflicht für eine Park&Ride-Anlage der Deutschen Bahn
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.00258
Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrags
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 6 ZB 15.787
Umfang der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für Straßenausbaubeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 10 A 1711/25
Schwimmbecken; Bebauungszusammenhang; bebauungsakzessorische Nutzung; …
- VGH Bayern, 10.11.2021 - 6 CS 21.887
Erschließungsbeitrag für eine Außenbereichsanlage und Abgrenzung des …
- VG München, 03.03.2025 - M 11 SN 24.7851
Eilantrag einer Standortgemeinde gegen eine auf drei Jahre befristete …
- VG Augsburg, 02.12.2020 - Au 2 S 20.2023
Erhebung eines Erschließungsbeitrages für teilweise im Außenbereich belegene …
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 6 ZB 13.2092
Erschließungsbeitragsrecht; Buchgrundstück; Grundstücksfläche; Umfang des …
- VG Potsdam, 17.02.2023 - 8 K 2432/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10445/24
Bekanntmachung von Bauleitplänen; Inkrafttretenszeitpunkt; Ausfertigung durch …
- BVerwG, 22.05.2025 - 4 BN 25.24
Terrasse als Bestandteil einer Hauptanlage?
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung; …
- VGH Hessen, 26.02.2025 - 5 B 902/24
Zur Rechtmäßigkeit von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
- VG Halle, 23.06.2023 - 2 B 30/23
Erschließungsbeiträge "Feldgraben" (Vorausleistung)
- VG Halle, 23.06.2023 - 2 B 36/23
Erschließungsbeiträge "Feldgraben" (Vorausleistung)
- VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21
Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm
- VGH Bayern, 16.02.2021 - 6 CS 20.3153
Erfolglose Beschwerde einer Kommune wegen teilweiser Anordnung der aufschiebenden …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 5 N 24.15
Kriterien einer einheitlichen Erschließungsanlage; Bürgerbeteiligung bei der …
- VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1032
Anwendung der Vorschriften zum Straßenausbaubeitragsrecht
- OVG Sachsen, 21.04.2021 - 5 A 1240/19
Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung; Innenbereich; Außenbereich; …
- OVG Sachsen, 03.05.2017 - 1 A 403/15
Baugenehmigung; Innenbereich; Bescheidungswiderspruchsbescheid; Gemeinde; …
- VGH Bayern, 12.08.2016 - 6 ZB 15.461
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
- VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- VG München, 08.10.2025 - M 11 K 22.2981
Klage gegen Beseitigungsanordnung für Badehaus (erfolgreich), Abgrenzung von …
- VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15
Kommunalrecht: Schmutzwasserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung
- VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.1656
Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für Wohn- und Geschäftshaus
- OVG Saarland, 23.06.2025 - 2 A 101/24
Zulässigkeit einer Schwimmbadanlage im Außenbereich
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707
Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden
- VGH Bayern, 16.02.2015 - 6 ZB 13.896
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Außenbereichsgrundstück (privilegierte …
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
- VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt
- VG Hannover, 03.08.2022 - 4 A 5979/20
Außenbereich; Gartennutzung; hinterliegend; Innenbereich
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2017 - 5 S 24.17
Erschließungsbeitrag für ein "durchlaufendes" Grundstück; Irrelevanz der …
- VG Arnsberg, 07.09.2015 - 6 K 442/13
Heranziehung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu einer Vorausleistung auf …
- VG München, 15.10.2024 - M 1 K 21.3059
Klage auf Erteilung eines Vorbescheids für Wohngebäude (erfolglos), Abgrenzung …
- VG Augsburg, 06.06.2024 - Au 2 K 22.1276
Kommunalabgabenrecht, Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag, Ortsdurchfahrt …
- VG Bayreuth, 07.05.2024 - B 4 K 21.765
- VG Hannover, 21.08.2025 - 4 A 1145/22
Waldumwandlung; Baugenehmigung; Garage; Baugenehmigung für eine Garage auf einer …
- VG München, 29.09.2020 - M 28 K 18.3248
Zur Berücksichtigung einer fiktiven Kostenersparnis
- VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1067
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, Historische Straße (verneint), …
- VG Potsdam, 29.10.2019 - 1 K 4930/17
- VG Bayreuth, 30.10.2018 - B 4 K 17.474
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Unterlassen der Übertragung …
- VG Köln, 02.05.2023 - 17 K 6104/20
Eitorf, Erschließungsbeitrag, Erschließungswirkung
- VG Potsdam, 28.10.2019 - 1 K 4930/17
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; Hinwegdenkenstheorie; Mehrfacherschließung. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Hinwegdenkenstheorie; Mehrfacherschließung; einheitliche Nutzung - rechtsinformationen.bund.de
Kein "Erschlossensein" eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks trotz Eigentümeridentität und übergreifender Nutzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 131 Abs 1 S 1 BauGB, Art 3 Abs 1 GG
Kein "Erschlossensein" eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks trotz Eigentümeridentität und übergreifender Nutzung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 131 Abs 1 S 1 BauGB, Art 3 Abs 1 GG
Kein "Erschlossensein" eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks trotz Eigentümeridentität und übergreifender Nutzung - Wolters Kluwer
Einbeziehung eines Hinterliegergrundstücks in den Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke als Ausnahme wegen Schutzwürdigkeit der übrigen Beitragspflichtigen
- doev.de
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Kein "Erschlossensein" eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks trotz Eigentümeridentität und übergreifender Nutzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hinterliegergrundstück kann auch ohne Zufahrt zur Anbaustraße beitragspflichtiges Grundstück sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hinterliegergrundstück kann auch ohne Zufahrt zur Anbaustraße beitragspflichtiges Grundstück sein
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Erschließungsbeitragsrecht
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Einbeziehung von Hinterliegergrundstücken in die Verteilung des Erschließungsaufwands (RA und VRiVGH a.D. Dr. Hans Henning Lohmann; LKRZ 2015, 359-363)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 150, 308
- NVwZ 2015, 528
- DVBl 2015, 497
- DÖV 2015, 442
- LKV 2015, 274
- ZfBR 2015, 376
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06
Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Rn. 12 a) Fehlt es in dem vorrangig maßgeblichen Bebauungsplan an relevanten Festsetzungen, so ist ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück durch eine Anbaustraße regelmäßig erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (Urteil vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 16).Dies ist der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (Urteil vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 16 m.w.N.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht der Annahme der Erschließung eines Hinterliegergrundstücks nicht entgegen, dass dieses gleichzeitig eine Zufahrt zu einer anderen Erschließungsanlage besitzt; eine derartige bereits vorhandene Erschließung ist vielmehr hinwegzudenken (…Urteile vom 27. September 2006 - BVerwG 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 12 und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 11).
Die vom Bundesverwaltungsgericht bislang in diesem Sinne entschiedenen Fälle lagen so, dass entweder die Grenze zwischen den beiden Grundstücken überbaut worden war (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 ) oder die jeweiligen Grundstücke einheitlich gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 118 S. 51 f., insoweit in BVerwGE 92, 157 nicht abgedruckt) oder das mit einem Wohnhaus bebaute Hinterliegergrundstück zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich als Wohngrundstück mit zugehörigem Garten gestaltet war (vgl. Urteile vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 86 und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 17).
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht der Annahme der Erschließung eines Hinterliegergrundstücks nicht entgegen, dass dieses gleichzeitig eine Zufahrt zu einer anderen Erschließungsanlage besitzt; eine derartige bereits vorhandene Erschließung ist vielmehr hinwegzudenken (Urteile vom 27. September 2006 - BVerwG 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 12 …und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 11).In deren Ausübung ist er insbesondere deshalb grundsätzlich frei, weil die Einbeziehung eines Hinterliegergrundstücks zusätzlich zu einem bebaubaren Anliegergrundstück nicht der Regelfall, sondern nur ausnahmsweise als eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall möglich ist, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage - insbesondere dem Grundsatz der Belastungsgleichheit - billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (Urteil vom 27. September 2006 - BVerwG 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 12 f.).
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Dies ist bei einer einheitlichen Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück der Fall, wenn und soweit sie aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen die gemeinsame Grenze gleichsam verwischt und die Grundstücke als ein (größeres) Grundstück erscheinen lässt, welches den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (Urteile vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 und vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 85).Die vom Bundesverwaltungsgericht bislang in diesem Sinne entschiedenen Fälle lagen so, dass entweder die Grenze zwischen den beiden Grundstücken überbaut worden war (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 ) oder die jeweiligen Grundstücke einheitlich gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 118 S. 51 f., insoweit in BVerwGE 92, 157 nicht abgedruckt) oder das mit einem Wohnhaus bebaute Hinterliegergrundstück zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich als Wohngrundstück mit zugehörigem Garten gestaltet war (vgl. Urteile vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 86 …und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 17).
- BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Dies ist bei einer einheitlichen Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück der Fall, wenn und soweit sie aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen die gemeinsame Grenze gleichsam verwischt und die Grundstücke als ein (größeres) Grundstück erscheinen lässt, welches den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (Urteile vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 und vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 85).Die vom Bundesverwaltungsgericht bislang in diesem Sinne entschiedenen Fälle lagen so, dass entweder die Grenze zwischen den beiden Grundstücken überbaut worden war (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 ) oder die jeweiligen Grundstücke einheitlich gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 118 S. 51 f., insoweit in BVerwGE 92, 157 nicht abgedruckt) oder das mit einem Wohnhaus bebaute Hinterliegergrundstück zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich als Wohngrundstück mit zugehörigem Garten gestaltet war (vgl. Urteile vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 86 …und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 1419/12
Voraussetzungen für die Annahme einer begrenzten Erschließungswirkung.
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Ob darüber hinausgehend bei einem "gefangenen" Hinterliegergrundstück, das ausschließlich über das vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum Straßennetz hat, allein schon die Eigentümeridentität als solche eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer auf Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke begründen kann (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 2 S 1419/12 - KStZ 2013, 55 ), bedarf keiner Entscheidung; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.Grundstücke, die brachliegen, können nicht zur Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks führen (VGH Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 2 S 1419/12 - KStZ 2013, 55 ; VGH München…, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 6 CS 02.26 68 - juris Rn. 17).
- BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Verbleibenden Missbrauchsfällen, beispielsweise einer Grundstücksteilung in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung mit dem alleinigen Ziel der Vermeidung oder Verminderung einer Erschließungsbeitragspflicht, wird durch § 42 AO, hier in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HessKAG, Rechnung getragen (vgl. Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 35 f.). - BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Diesen Fällen war gemeinsam, dass die den Erschließungsvorteil vermittelnde bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke (s. dazu Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.) in dem für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen Nutzung verwirklicht war. - BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Die letztlich zufällige Aufteilung der einheitlich genutzten Fläche auf ein oder mehrere Grundstücke vermag eine solche Ungleichbehandlung ansonsten identisch gelagerter Sachverhalte auch bei grundsätzlicher Maßgeblichkeit des bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriffs indes nicht zu rechtfertigen (vgl. auch Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Die vom Bundesverwaltungsgericht bislang in diesem Sinne entschiedenen Fälle lagen so, dass entweder die Grenze zwischen den beiden Grundstücken überbaut worden war (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 ) oder die jeweiligen Grundstücke einheitlich gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 118 S. 51 f., insoweit in BVerwGE 92, 157 nicht abgedruckt) oder das mit einem Wohnhaus bebaute Hinterliegergrundstück zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich als Wohngrundstück mit zugehörigem Garten gestaltet war (vgl. Urteile vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 86 …und vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 17). - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81
Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Dem schutzwürdigen Interesse des Grundstückseigentümers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass an die Zweit- keine geringeren Anforderungen als an die Ersterschließung gestellt werden (Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ) sowie durch die Möglichkeit der Gemeinde, mehrfach erschlossenen Grundstücken eine Vergünstigung in Form einer sog. Eckgrundstücksermäßigung zu gewähren (…vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 9 B 58.10 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 122 Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
- BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; …
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …
- BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage; …
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
- VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 65/16
Veräußerung
Rn. 59 Auch steht dem Erschlossensein nicht entgegen, dass das Grundstück der Klägerin westlich bereits an eine andere Erschließungsanlage grenzt; eine bereits vorhandene Erschließung ist insoweit hinwegzudenken (…BVerwG, Beschl. v. 29.9.2015 - 9 B 42.15 -, juris Rn. 12; Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 15;… Nds. OVG, Urt. v. 7.5.2009 - 9 LB 329/06 -, juris Rn. 22).Rn. 61 Der durch eine Anlage vermittelte Erschließungsvorteil erstreckt sich ausnahmsweise über die Anliegergrundstücke hinaus auch auf Hinterliegergrundstücke, wenn das Hinterliegergrundstück tatsächlich durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Anlage verbunden ist oder wenn die Eigentümer der übrigen (beitragspflichtigen) Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch ein Grundstück, dessen Erschlossensein nach der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen wäre, in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen wird und sich so die Beitragslast der übrigen Grundstücke vermindert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 22.15 -, BeckRS 2017, 115656, beck-online Rn. 41; Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 13; jeweils zu § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Die Schutzwürdigkeit einer entsprechenden Erwartung der übrigen Eigentümer ist darüber hinaus auch anzunehmen, wenn bei Eigentümeridentität des Hinter- und Anliegergrundstücks diese einheitlich genutzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 22.15 -, BeckRS 2017, 115656, beck-online Rn. 39; Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 13;… a.A. zum Erfordernis der einheitlichen Nutzung Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2007 - 9 LA 92/06 -, juris Rn. 5 und so wohl auch Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 248/13 -, juris Rn. 24, jeweils zum Straßenausbaubeitragsrecht).
Eine solche einheitliche Nutzung setzt voraus, dass sie aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen die gemeinsame Grundstücksgrenze gleichsam verwischt und die Grundstücke als ein (größeres) Grundstück erscheinen lässt, welches den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 19).
Demnach ist eine Einbeziehung auch eines Hinterliegergrundstücks zunächst nur dann gerechtfertigt, wenn überhaupt eine Nutzung vorliegt; Grundstücke, die brachliegen, können nicht zur Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks führen (BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 20).
Eine einheitliche Nutzung kann aber auch bei unterschiedlichen Nutzungen vorliegen, wenn sie sich ergänzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 20).
Rn. 62 Die einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück muss dabei so beschaffen sein, dass sie die beschriebene Erwartung einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück rechtfertigt, was durch das Bundesverwaltungsgericht bislang angenommen wurde bei einer Bebauung der gemeinsamen Grundstücksgrenze, einer (tatsächlichen) einheitlichen gewerblichen Nutzung und bei einer einheitlichen Gestaltung der Grundstücke als Wohngrundstück; in allen Fällen war die den Erschließungsvorteil vermittelnde bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke in dem für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen Nutzung verwirklicht (BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 21).
Entscheidend ist für eine Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks, ob im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht nach den objektiven Umständen eine einheitliche, dem Erschließungsvorteil entsprechende bauliche, gewerbliche oder gleichartige Nutzung absehbar war (BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 21).
Maßgebend ist vorliegend vielmehr, dass allein die einheitliche landwirtschaftliche Nutzung von Anliegergrundstück und Hinterliegergrundstücken weder mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass auch von dem Hinterliegergrundstück, ggf. über das Anliegergrundstück, die Erschließungsanlage künftig in erschließungsbeitragsrechtlicher relevanter Weise, d.h. eine dem Erschließungsvorteil entsprechende bauliche, gewerbliche oder gleichartig Nutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 21), in Anspruch genommen werden wird, noch, dass das Anlieger- und die Hinterliegergrundstücke in absehbarer Zeit einheitlich baulich, gewerblich oder sonst erschließungsbeitragsrechtlich gleichartig genutzt werden sollen.
Die künftige Nutzung der Hinterliegergrundstücke war zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vielmehr völlig offen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 22).
Rn. 65 Auch der Umstand, dass aufgrund der Ausweisung der klägerischen Hinterliegergrundstücke als Gewerbegebiete mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Grundstücke zukünftig gewerblich genutzt werden, rechtfertigt auch im Hinblick auf dadurch etwa eröffneten Gestaltungs- bzw. Umgestaltungsmöglichkeiten keine abweichende Bewertung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 23).
Zwar ist es vorstellbar, dass der Eigentümer eines Anlieger- und Hinterliegergrundstücks deren beitragsrelevante Nutzung bis zu einem Zeitpunkt nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht zurückstellt und damit eine Berücksichtigung des Hinterliegergrundstücks bei der Verteilung des Erschließungsaufwands vermeidet; dies ist jedoch Folge seiner Dispositionsfreiheit, in deren Ausübung er - in den Grenzen des § 42 AO - insbesondere deshalb grundsätzlich frei ist, weil die Einbeziehung eines Hinterliegergrundstücks zusätzlich zu einem bebaubaren bzw. gewerblich nutzbaren Anliegergrundstück nicht der Regelfall, sondern nur ausnahmsweise als eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall möglich ist, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage - insbesondere dem Grundsatz der Belastungsgleichheit - billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 23;… ein anderes Verständnis insoweit wohl Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2007 - 9 LA 92/06 -, juris Rn. 7, 8 für das Straßenausbaubeitragsrecht, nach dem Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität in der Regel bevorteilt seien).
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlage an Bundesverfassungsgericht; …
Die durch die Anlage und die damit bewirkte Erreichbarkeit ermöglichte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit ist der Erschließungsvorteil, welcher die anteilige Auferlegung des hierfür notwendigen Aufwands rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 11).Erschlossen sind danach die unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke, die von der Anlage in der für die vorgenannte Nutzung erforderlichen Weise - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - erreicht werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 12 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39).
Rn. 10 Der Erschließungsvorteil ist jedoch nicht stets auf diese Anliegergrundstücke beschränkt, sondern kann sich ausnahmsweise als eine Art letzter Korrekturansatz zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse auch auf Grundstücke erstrecken, die durch weitere Grundstücke von der Anlage getrennt sind (sog. Hinterliegergrundstücke;… vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 13…, vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 34 und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 23).
Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 10 ff. …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39, jeweils m.w.N.).
Rn. 11 b) Ob darüber hinausgehend bei einem (sog. gefangenen) Hinterliegergrundstück, das an keine Erschließungsanlage grenzt, sondern für das ausschließlich über das vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum Straßennetz hergestellt werden kann, allein schon die Eigentümeridentität als solche eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer auf Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke begründen kann, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13).
Es kommt danach allein darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück durch die - von der tatsächlichen Nutzung unabhängige - Möglichkeit der Inanspruchnahme eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt, wobei indes an die Zweit- keine geringeren Anforderungen als an die Ersterschließung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18
Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche …
Dabei müsse die einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück so beschaffen sein, dass sie die schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke an eine Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück rechtfertige (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris).Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Grundstück erschlossen, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 11).
Stehen ein Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende, selbständig bebaubare Anliegergrundstück - wie hier - im Eigentum derselben Person (sog. Eigentümeridentität), gehört das Hinterliegergrundstück nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zum Kreis der durch die Anlage im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB erschlossenen Grundstücke, wenn es entweder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anlage besitzt oder zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (…vgl. BVerwG, Urteile 7.3.2017, a. a. O., Rn. 39; vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 13, 18 ff.;… vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 - juris Rn. 17 m. w. N.).
Eine dahingehende Erwartung ist dann schutzwürdig, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden kann, die dessen Belastung mit einem Erschließungsbeitrag rechtfertigt (BVerwG, Urteile vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 23 …und vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 39).
Demgegenüber können Grundstücke, die brachliegen, nicht zur Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks führen (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 20 m. w. N.).
Diesen Fällen war gemeinsam, dass die den Erschließungsvorteil vermittelnde bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke in dem für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen Nutzung verwirklicht war (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 21 m. w. N.).
Rn. 28 In dem von der Beklagten zitierten Fall des Bundesverwaltungsgerichts, in dem zwei hintereinanderliegende Baugrundstücke als private Pferdekoppel einheitlich genutzt wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings trotz Eigentümeridentität von Anlieger- und Hinterliegergrundstück keine beitragsrechtlich relevante bauliche, gewerbliche oder damit vergleichbare Nutzung feststellen können, weil dort eine einheitliche, dem Erschließungsvorteil entsprechende bauliche, gewerbliche oder gleichartige Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück im maßgeblichen Zeitpunkt nicht nur nicht umgesetzt, sondern - und dies war entscheidend - nach den objektiven Umständen auch nicht absehbar war (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 22).
Denn wie in dem Pferdekoppelfall des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 22) ist hier eine einheitliche, dem Erschließungsvorteil entsprechende bauliche, gewerbliche oder gleichartige Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt gewesen, sodass verlässliche Rückschlüsse auf eine nach den tatsächlichen Umständen einheitliche Nutzung nicht getroffen werden konnten.
In dem von der Beklagten selbst angeführten "Pferdekoppelfall" hat das Bundesverwaltungsgericht für das Erschlossensein des Hinterliegergrundstücks u.a. vorausgesetzt, dass entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, aber tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder, dass bei Eigentümeridentität das Anlieger- und Hinterliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. das Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 13).
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …
Das ist bei einem Anliegergrundstück grundsätzlich der Fall, bei einem Hinterliegergrundstück aber regelmäßig nur dann, wenn es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 16 und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13).Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dann der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 08.04.2025 - 9 C 1.24
Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei …
Rn. 27 Vorbehaltlich abweichender Festsetzungen im Bebauungsplan kann sich der Erschließungsvorteil neben den unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke, die von der Anlage - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen angefahren werden können, ausnahmsweise auch auf Grundstücke erstrecken, die durch weitere Grundstücke von der Anlage getrennt sind (sog. Hinterliegergrundstücke; BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13;… Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 - juris Rn. 10 m. w. N.), wenn diese entweder durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Anlage verbunden sind oder wenn die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen bei Eigentümeridentität von Anlieger- und Hinterliegergrundstück schutzwürdig erwarten können, dass auch Letzteres in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen wird, weil es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anlage verbunden ist oder weil Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (BVerwG…, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 5 S 49.17
Erschließungsbeitragsbescheid; Widerspruch; Antrag auf Anordnung der …
Die durch die Erschließungsanlage und die damit bewirkte Erreichbarkeit vermittelte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit ist der Erschließungsvorteil, der die anteilige Auferlegung des hierfür notwendigen Aufwandes rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2014 - BVerwG 9 C 4.13 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Rn. 9 Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse könnte hier die Annahme eines Erschlossenseins des Flurstücks 193 nur tragen, wenn dieses als Hinterliegergrundstück anzusehen wäre, das zwar durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden wäre, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt würden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. November 2014 - BVerwG 9 C 4.13 -, juris Rn. 13, …und vom 7. März 2017 - BVerwG 9 C 20.15 -, juris Rn. 39).
Auch liegt keine einheitliche Nutzung der beiden in Rede stehenden Flurstücke vor, die es in Abweichung von dem bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriff rechtfertigen könnte, diese aus der Sicht der Beitragspflichtigen als ein (größeres) Grundstück erscheinen zu lassen, das den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlichen Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Erschließungslage auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2014 - BVerwG 9 C 4.13 -, juris Rn. 19).
Grundstücke, die brachliegen, können indes nicht zur Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2014 - BVerwG 9 C 4.13 -, juris Rn. 20).
Verbleibenden Missbrauchsfällen kann durch § 42 AO i.V.m. §§ 1 Abs. 3, 12 Abs. 1 Nr. 2 b) KAG Rechnung getragen werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2014 - BVerwG 9 C 4.13 -, juris Rn. 23).
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
Das ist bei einem Anliegergrundstück grundsätzlich der Fall, bei einem Hinterliegergrundstück aber regelmäßig nur dann, wenn es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 16 und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13).Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dann der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …
Die einheitliche Nutzung muss nicht gleichartig sein, denn auch unterschiedliche Nutzungen können einheitlich sein, soweit sie sich ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 20;… Senatsbeschluss vom 11.10.2018, a. a. O., Rn. 27).Die einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück muss so beschaffen sein, dass sie die Erwartung einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, a. a. O., Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15
Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …
Vielmehr ist ein Grundstück nur dann im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch die maßgebende Anlage erschlossen, wenn diese ihm in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 11).Diese sind durch eine Anbaustraße regelmäßig bereits dann erschlossen, wenn diese die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus - gegebenenfalls über einen zur Straße gehörenden Geh- und/oder Radweg oder einen zur Straße gehörenden Grünstreifen - zu betreten (…BVerwG, Urteile vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - juris Rn. 16; vom 1.3.1991 - 8 C 59.89 - DVBl. 1991, 593; vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 12).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
Aber selbst dann, wenn bei Eigentümeridentität und fehlender Straßenanbindung noch eine einheitliche Nutzung beider Grundstücke (Hinterlieger- und Anliegergrundstück) gefordert würde (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris, Ls. 1 und Rn. 17; vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 13 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 39), ist das Hinterliegergrundstück als erschlossen anzusehen.Von einer einheitlichen Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück ist auszugehen, wenn und soweit sie aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen die gemeinsame Grenze gleichsam verwischt und die Grundstücke als ein (größeres) Grundstück erscheinen lässt, welches den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 19 …und vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, juris, Rn. 10).
Dabei können auch unterschiedliche Nutzungen einheitlich sein, wenn sie einander ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 20).
- OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14
Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung …
- VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen; …
- BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15
Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit; …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …
- VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
Heranziehung zum Erschließungsbeitrag
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
- VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833
Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17
Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der …
- BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18
Erschließungsvorteil eines Hinterliegergrundstücks
- VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung; …
- VG Karlsruhe, 10.03.2026 - 12 K 8337/25
Vorteilslage; Belastungsklarheit; Belastungsvorhersehbarkeit; Planabweichung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2024 - 15 A 155/21
Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …
- VG Koblenz, 21.04.2022 - 4 K 1019/21
Keine Ausbaubeiträge für ungenutzte Grundstücke, die nicht an einer …
- VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272
Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht …
- VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 174/15
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein Hinterliegergrundstück in einem …
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 15 A 445/18
Erschließung; Eckermäßigung bei ungewöhnlich großen Grundstücken
- OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15
Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete …
- VG Bayreuth, 16.10.2025 - B 4 K 23.707
Mehrfacherschließung eines Grundstücks, Verlängerung einer zum Anbau bestimmten …
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - 15 A 270/16
Beweislast der Gemeinde für das Vorliegen eines Missbrauchs rechtlicher …
- VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172
Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25
Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179
Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen
- VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13
Straßenausbaubeiträge
- BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 34.17
Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 133 Abs. 3 BauGB als Grund für die …
- VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426
Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges
- VG Gießen, 10.03.2025 - 2 K 2131/20
- VG Gießen, 30.06.2025 - 2 K 4407/20
- BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 8.15
Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag für die endgültige Herstellung …
- VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Straßenausbaubeitrag
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 3 S 160/15
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Anerkenntnis künftiger …
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412
Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich
- VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12
Ausbaubeiträge
- VGH Bayern, 12.08.2016 - 6 ZB 15.461
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; …
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes …
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; …
- VG Düsseldorf, 14.11.2019 - 12 K 5861/18
Erschließungsbeitragsrecht
- VG Ansbach, 26.02.2026 - AN 3 K 22.02677
Selbständige Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, gefangene und …
- VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die …
- VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4608
Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag
- VG Bayreuth, 11.12.2025 - B 4 K 24.715
Selbständigkeit der Erschließungsanlage aus Rechtsgründen, zum Anbau bestimmte …
- VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2023 - 9 S 70.22
Gefangene /nicht gefangene Hinterliegergrundstücke - Eigentümeridentität von …
- VG Greifswald, 11.05.2020 - 3 A 217/19
Straßenbaubeiträge; einheitliche landwirtschaftliche Nutzung von Anlieger- und …
- VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4609
Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag
- VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20
Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück; …
- VG Gießen, 28.01.2026 - 2 K 2184/22
Maßgebliche Rechtslage bei erstmaliger Anschlussmöglichkeit für leitungsgebundene …
- VG Augsburg, 07.07.2022 - Au 2 K 21.1484
Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Erschließungsbeitragspflicht
- VG Regensburg, 10.06.2020 - RO 11 K 20.899
Widerspruchsbescheid, Bescheid, Beitragserhebung, Widmung, Anbau, …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO, § 3 LÖG BB, § 5 Abs 1 S 1 LÖG BB, § 5 Abs 1 S 2 LÖG BB
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft zum Sonn- und Feiertagsschutz; Regelungsumfang des § 5 Abs. 1 S. 2 BbgLöG (juris: LÖG BB) - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 Abs 6 VwGO, § 3 LÖG BB, § 5 LÖG BB, Art 9 GG, Art 140 GG, Art 139 WRV
Einstweilige Anordnung; Verordnung; Antragsbefugnis einer Gewerkschaft; Ermächtigungsnorm; Auslegung; Sonntagsöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; stadtteilbezogene Öffnung von Verkaufsstellen; Verbrauch verkaufsoffener Sonntage bei Beschränkung auf einzelne Stadtteile; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Vorerst keine Sonntagsöffnung in Potsdam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorerst keine Sonntagsöffnung in Potsdam
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- LKV 2015, 274
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und Art. 14 LVerf Bbg dient auch dem Schutz ihrer Interessen, denn er dient einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 20 LVerf Bbg. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist für die Rahmenbedingungen des Wirkens der Gewerkschaften bedeutsam und wirkt sich auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auf; ihr kommt mithin erhebliche Bedeutung für die Gestaltung und Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris, Rn. 144 f.; vgl. zur Antragsbefugnis von Gewerkschaften: Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 22 N 13.788 -, juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, vom 17. Oktober 2014 - 8 B 1767/14.N - und vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 C 10122/14 -, juris).Unabhängig davon genügen nach der Rechtsprechung des Bundeverfassungsgerichts ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer ("Shopping-Interesse", s. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 157) grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.
- VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13
Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und Art. 14 LVerf Bbg dient auch dem Schutz ihrer Interessen, denn er dient einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 20 LVerf Bbg. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist für die Rahmenbedingungen des Wirkens der Gewerkschaften bedeutsam und wirkt sich auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auf; ihr kommt mithin erhebliche Bedeutung für die Gestaltung und Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris, Rn. 144 f.; vgl. zur Antragsbefugnis von Gewerkschaften: Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 22 N 13.788 -, juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, vom 17. Oktober 2014 - 8 B 1767/14.N - und vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 C 10122/14 -, juris).Eine Veranstaltung darf nicht nur deshalb durchgeführt werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 15. Mai 2014, a.a.O., Rn. 37).
- OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07
Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Soweit eine ausgewählte Anlassveranstaltung indes eine Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags im gesamten Stadtgebiet nicht rechtfertigt und die örtliche Ordnungsbehörde aus diesem Grund die Sonntagsöffnung auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt, tritt jedenfalls - unabhängig von einer Zulässigkeit der Beschränkung (vgl. dazu § 14 Abs. 2 LadSchlG) - der vollständige Verbrauch des entsprechenden Sonntags in dem Sinne ein, dass dieser Sonntag für das gesamte Stadtgebiet angerechnet wird (vgl. zum Verbrauch verkaufsoffener Sonntage bei Beschränkung auf einzelne Ortsteile: Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 D 33/07 -, juris, Rn. 29 ff.).Bei der hier inmitten stehenden Sonntagsöffnung in einem oder mehreren Stadtteilen der Stadt Potsdam übersieht die Antragsgegnerin, dass auch eine auf einen bestimmten Teil der Stadt begrenzte Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags Auswirkungen auf die anderen örtlichen Bereiche im Stadtgebiet hat und zu einer Öffentlichkeitswirkung sowie einer dem Sonntagsschutz abträglichen Ausstrahlungswirkung auch in diejenigen Bereiche der Stadt führt, in denen die Verkaufsstellen nicht geöffnet haben dürfen, z.B. bezogen auf Kundenströme, Verkehrsaufkommen im Straßenverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr, Einsatz von Beschäftigten aus anderen Bereichen der Stadt mit den entsprechenden Folgen für gemeinsame Freizeitaktivitäten mit der Familie oder in den Vereinen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 D 33/07 -, juris, Rn. 30).
- BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Hierfür reicht ihr Vortrag aus, dass diese Regelungen mit der Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs. 1 BbgLöG nicht vereinbar seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 -, juris). - VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788
Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und Art. 14 LVerf Bbg dient auch dem Schutz ihrer Interessen, denn er dient einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 20 LVerf Bbg. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist für die Rahmenbedingungen des Wirkens der Gewerkschaften bedeutsam und wirkt sich auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auf; ihr kommt mithin erhebliche Bedeutung für die Gestaltung und Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris, Rn. 144 f.; vgl. zur Antragsbefugnis von Gewerkschaften: Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 22 N 13.788 -, juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, vom 17. Oktober 2014 - 8 B 1767/14.N - und vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 C 10122/14 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 C 10122/14
Gesetzliche Regelung der verkaufsoffenen Sonntage verfassungsrechtlich …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und Art. 14 LVerf Bbg dient auch dem Schutz ihrer Interessen, denn er dient einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 20 LVerf Bbg. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist für die Rahmenbedingungen des Wirkens der Gewerkschaften bedeutsam und wirkt sich auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auf; ihr kommt mithin erhebliche Bedeutung für die Gestaltung und Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris, Rn. 144 f.; vgl. zur Antragsbefugnis von Gewerkschaften: Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 22 N 13.788 -, juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, vom 17. Oktober 2014 - 8 B 1767/14.N - und vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 C 10122/14 -, juris). - BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89
Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Ein Grund für die Sonntagsöffnung liegt nur vor, wenn das Ereignis einen solch starken Besucherstrom zur Folge hat, dass ein Bedürfnis nach offenen Verkaufsstellen besteht; es genügt nicht, dass umgekehrt durch die Offenhaltung von Verkaufsstellen ein starker Besucherstrom ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153.89 -, juris, Rn. 3.). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 6 B 11247/13
Verkaufsoffener Sonntag in Worms kann stattfinden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO kann in Anlehnung an den einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO bereits zuvor gestellt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 -, juris, Rn. 2; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 501/09 -, juris, Rn. 12, m.w.N.;… Ziekow in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage, § 47 Rn. 386). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 2 S 69.09
Einstweilige Anordnung (Stattgabe); Normenkontrolle; Satzung; Veränderungssperre; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Rechtsvorschrift nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 2 S 69.09 -, juris, Rn. 2). - VGH Hessen, 12.09.2013 - 8 C 563/13
Ladenöffnung an Sonntagen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und Art. 14 LVerf Bbg dient auch dem Schutz ihrer Interessen, denn er dient einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 20 LVerf Bbg. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist für die Rahmenbedingungen des Wirkens der Gewerkschaften bedeutsam und wirkt sich auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auf; ihr kommt mithin erhebliche Bedeutung für die Gestaltung und Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris, Rn. 144 f.; vgl. zur Antragsbefugnis von Gewerkschaften: Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 22 N 13.788 -, juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, vom 17. Oktober 2014 - 8 B 1767/14.N - und vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 C 10122/14 -, juris). - OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09
Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss; …
- VGH Hessen, 17.10.2014 - 8 B 1767/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16
Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 …
OVG, Beschluss vom 7.3.2016 - 3 EN 123/16 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 9.11.2009 - 3 B 501/09 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 17.10.2014 - 8 B 1767/14.N -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 26.3.2015 - 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274 = juris. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17
Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt
Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2015, a.a.O., juris Rn. 15 ff., und 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 ff., juris Rn. 14 ff.) und der des Senats (vgl. Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - juris Rn. 27 m.w.N.).Insofern kann zunächst auf die nachstehenden Ausführungen des Senats zu den verkaufsoffenen Sonntagen des Jahres 2015 im Stadtgebiet von Potsdam (Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - juris Rn. 33 und 35) verwiesen werden:.
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 26. März 2015 (a.a.O., juris Rn. 35) ausgeführt, dass jedenfalls ein "auf das Holländische Viertel begrenztes Fest keine stadtweite Sonntagsöffnung" rechtfertigt.
Ob und wie der Verordnungsgeber seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe zum Schutz des Sonn- und Feiertags nachkommt, obliegt danach seiner Gestaltungsmacht nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 194; Senatsbeschluss vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 18. Mai 2016, a.a.O., juris Rn. 51 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 22. September 2016, a.a.O., juris Rn. 59 m.w.N.).
Rn. 58 3. Erweist sich die angefochtene Verordnung im dargestellten Umfang als offensichtlich rechtswidrig, ist der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung aus wichtigen Gründen in der Regel indiziert und damit auch hier dringend geboten, weil sonst nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 39).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
Ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO kann auch isoliert, das heißt vor Stellung des Normenkontrollantrages, gestellt werden, solange der Antrag in der Hauptsache in zulässiger Weise gestellt werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, juris Rn. 27; OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 MN 7/08 -, juris Rn. 39; OVG NRW…, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 10a ND 14/89 -, BauR 1991, 47, juris Rn. 9).Beide Vorschriften entsprechen sich auch in ihrer Zielrichtung (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, juris Rn. 28;… Beschluss vom 2. Oktober 2013 - OVG 10 S 5.12 - Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. August 2010 - OVG 10 S 20.10 - juris Rn. 17; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 2 B 220/15 -, juris Rn. 10; HessVGH…, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 4 B 1756/14.N -, BauR 2015, 1101, juris Rn. 12).
Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der Vorschrift nur dann Bedeutung zu, wenn die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Norm bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung offensichtlich ist (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 26. Januar 2016 - OVG 10 S 10.15 -, juris Rn. 4 ff.; Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, juris Rn. 28;… Beschluss vom 2. Oktober 2013 - OVG 10 S 5.12 - Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 14. Juni 2010 - OVG 10 S 27.09 -, juris Rn. 19; vgl. ähnlich OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 2 B 220/15 -, juris Rn. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - 6 S 2041/16
Abstrakte Normenkontrolle gegen Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen …
OVG, Beschluss vom 20.04.2016 - 3 EN 222/16 -, GewArch 2016, 345 m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2015 - 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274; kritisch: Leisner, NVwZ 2014, 921; Schunder, NVwZ 2016, 694). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17
Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende …
Im Hinblick auf ihr Vorbringen, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Satzung lägen nicht vor, kann sie die Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sowie des Art. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) verstärkten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, BVerwGE 153, 183; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.04.2016 - 3 EN 222/16 -, GewArch 2016, 345 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2015 - 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274; kritisch: Leisner, NVwZ 2014, 921; Schunder, NVwZ 2016, 694). - OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung …
Rn. 13 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).
- OVG Thüringen, 20.04.2016 - 3 EN 222/16
Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen am 1. …
Rn. 14 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).
- OVG Thüringen, 29.09.2020 - 3 EN 643/20
Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Rn. 17 Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171).Soweit sie geltend macht, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Urteil des Senats vom 22. September 2016 - 3 N 162/16 - juris; BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Sonntagsladenöffnung; Großveranstaltungen; Bedeutung für Berlin als Ganzes; …
Soweit die Klägerin sich auf die Beschlüsse des Senats vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 - "Potsdam" (…juris Rn. 42 ff.), vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 - "Neuruppin" (…juris Rn. 23 ff.), vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - juris Rn. 33 und 35, und vom 26. November 2018 "Ahrensfelde" - OVG 1 S 112.18 - n.v.) bezieht, so betreffen diese die abweichende Gesetzeslage im Land Brandenburg. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 1 S 45.17
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung …
Insoweit kann zunächst auf die nachstehenden Ausführungen des Senats zu den verkaufsoffenen Sonntagen des Jahres 2015 im Stadtgebiet von Potsdam (Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - juris Rn. 33 und 35) verwiesen werden:.Rn. 32 c. Erweist sich die angefochtene Verordnung danach als voraussichtlich rechtswidrig, ist der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung aus wichtigen Gründen indiziert und damit dringend geboten, weil sonst nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 39).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2018 - 1 A 1.17
Sonntagsöffnungen in Potsdam am 1. und 3. Advent 2017 waren rechtswidrig
- OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16
Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2016 - 10 S 10.15
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige Außervollzugsetzung eines …
- VG Köln, 30.10.2018 - 1 L 2473/18
Kein verkaufsoffener Sonntag in Bornheim-Roisdorf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2022 - 4 E 388/22
Überprüfung des Verfahrens durch den ganzen Senat zur grundsätzlichen Klärung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 3 S 154.25
Normenkontrollverfahren; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; allgemeine …
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2578/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2649/18
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2650/18
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2651/18
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2579/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2580/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
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