Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verhinderung einer Eheschließung wider Treu und Glauben durch einen Verlobten - Zurückforderung der dem Verlobten während der Zeit des Verlöbnisses gemachten Geschenke - Begriff der Schenkung - Zweck einer Schenkung - Schenkung während der Zeit des Verlöbnisses - ...
- archive.org
Rückgabe von Geschenken unter Verlobten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 45, 258
- NJW 1966, 1653
- MDR 1966, 745
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
Da es sich somit nicht um einen "Wegfall des Rechtsgrundes" handelt, steht der Bejahung der Anwendbarkeit des § 815 BGB auch nicht das in BGHZ 29, 171 abgedruckte Urteil des VII, Zivilsenats entgegen. - BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60
Wertersatz bei Bereicherung
Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
So besagt die in § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgesprochene Verweisung auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, daß die Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 BGB vorliegen müssen (Senatsurteil LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Urteile des V. Zivilsenats BGHZ 17, 236, 238 [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] und LM Nr. 16 zu § 951 BGB; Urteile des VII. Zivilsenats BGHZ 35, 356, 359 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60] und 40, 272, 276). - BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
So besagt die in § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgesprochene Verweisung auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, daß die Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 BGB vorliegen müssen (Senatsurteil LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Urteile des V. Zivilsenats BGHZ 17, 236, 238 [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] und LM Nr. 16 zu § 951 BGB; Urteile des VII. Zivilsenats BGHZ 35, 356, 359 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60] und 40, 272, 276). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
Der Anspruch hat zur Voraussetzung, daß die Parteien zur Zeit der Hingabe des Geschenks bereits verlobt waren (Senatsurteil BGHZ 35, 103, 107) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]. - RG, 24.11.1932 - VIII 331/32
Finden auf den Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO. die Vorschriften des § …
Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
Allerdings hat das Reichsgericht (RGZ 139, 17, 22) hinsichtlich der in zahlreichen Bestimmungen des BGB enthaltenen Verweisungen ausgesprochen, daß in allen den Fällen, in denen es sich nicht an sich schon um echte Bereicherungsfälle handelt, die Bezugnahme auf die Bereicherungsvorschriften nicht der Festlegung der Tatbestände, durch die eine Herausgabepflicht erzeugt wird, dient, sondern dazu, den Umfang einer als bereits vorhanden angenommenen Herausgabepflicht zu begrenzen.
- BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14
Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids: …
Die Frage, ob ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt, ist keine reine Tat-, sondern zugleich eine der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegende Rechtsfrage (BGH, Urteile vom 29. September 1960 - II ZR 25/59, BGHZ 33, 216, 219, vom 18. Mai 1966 - IV ZR 105/65, BGHZ 45, 258, 266 und vom 14. Dezember 1965 - V ZR 116/64, LM Nr. 22 zu § 242 [Ca] BGB). - BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Es handelt sich um eine Prüfung, die sich nicht in den Voraussetzungen des § 242 BGB erschöpft (vgl. dazu BGHZ 45, 258, 266; auch BGHZ 22, 375, 380), sondern - mit Blick auf das Merkmal der groben Unbilligkeit - um die Beantwortung einer im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Frage. - BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258, 261) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388, 390) zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen (…vgl. Hausmann, aaO. S. 600), wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden.
- BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258/261) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388/3902 zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen, wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden. - BGH, 09.04.1969 - IV ZR 721/68
Erwerb einer Wassermühle - Gewährung eines Darlehens - Nichtigkeit einer …
An sich setzt die Vorschrift des § 1301 BGB ein gültiges Verlöbnis voraus, das zur Zeit der Hingabe des Geschenks bestand (RG SeuffArch 78, 191; BGHZ 35, 103, 105 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]; 45, 258, 260) [BGH 18.05.1966 - IV ZR 105/65]. - BGH, 25.09.1967 - II ZR 160/65
Problematik der unentgeltlichen Zuwendungen durch Übertragung ihres Grundbesitzes …
Darin liegt eine Vertragsauslegung, die möglich ist (vgl. für eine ähnliche Fallgestaltung BGHZ 45, 261 [BGH 18.05.1966 - IV ZR 105/65]).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 745
- FamRZ 1966, 504
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- RG, 06.10.1930 - IV 583/29
Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach § …
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 130, 69, 70, 71; 162, 223, 228; JW 1907, 737; 1908, 323; 1911, 179; 1938, 1590) ist der in § 104 Nr. 2 BGB vorausgesetzte Begriff der krankhaften Störung der Geistestätigkeit ein weiterer als der der Geisteskrankheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB. - RG, 29.09.1927 - IV B 52/27
Erbschaftsausschlagung. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 118, 145, 147; WarnRspr 1915 Nr. 120) sieht allerdings eine Ausnahme für den Fall vor, daß das einseitige Rechtsgeschäft innerhalb einer gesetzlichen Frist vorzunehmen ist; dann soll es genügen, wenn die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zwar erst nach der Vornahme des Rechtsgeschäfts, aber noch vor dem Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wird. - RG, 15.12.1939 - IV 361/39
1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 130, 69, 70, 71; 162, 223, 228; JW 1907, 737; 1908, 323; 1911, 179; 1938, 1590) ist der in § 104 Nr. 2 BGB vorausgesetzte Begriff der krankhaften Störung der Geistestätigkeit ein weiterer als der der Geisteskrankheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- BGH, 17.12.1965 - IV ZR 267/64
Ausschlußfrist für Anfechtung der Ehelichkeit
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Der Senat hat die Frage, ob sich diese Bestimmung auch auf die Ausschlußfrist des § 1594 Abs. 4 n.F. BGB bezieht, im Urteil BGHZ 44, 363, 367 [BGH 17.12.1965 - IV ZR 267/64] offen gelassen. - RG, 12.11.1914 - IV 346/14
Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Ein solcher Mangel wird nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 86, 15, 17) durch die nachträgliche Genehmigung, die auch noch in der Revisionsinstanz erteilt werden kann, geheilt. - BGH, 04.05.1966 - IV ZR 328/64
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Zuständigkeit des Gerichts - Bestellung …
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65
Das hiernach mit der Ausschlußfrist verfolgte Ziel konnte, wie der Senat im Urteil vom 4. Mai 1966 - IV ZR 328/64 - ausgeführt hat, der Gesetzgeber nur durch eine Regelung erreichen, nach der die Ausschlußfrist unter Umständen auch die mit der Kenntniserlangung beginnende Frist zur Anfechtung unter ein Jahr verkürzt oder das Anfechtungsrecht schon vor dem Beginn dieser Frist hinfällig wurde.
- BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07
Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum …
Führt aber bereits die schwebende Unwirksamkeit einer vom gesetzlichen Vertreter erklärten Anfechtung zur Unzulässigkeit der Anfechtungsklage (vgl. auch BGH Urteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 90/65 - FamRZ 1966, 504, 505), so muss dies erst recht gelten, wenn es an einer Anfechtungserklärung überhaupt fehlt, weil sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern darauf nicht haben verständigen können. - OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Erteilung der familiengerichtlichen …
Rn. 17 Sollte die Kindesmutter die Erbausschlagung hingegen schon erklärt haben, könnte gemäß §§ 1643 Abs. 3, 1831 Satz 1 Satz 1 BGB zweifelhaft sein, ob diese Erklärung mit der Mitteilung (Vorlage) der rechtskräftig erteilten familiengerichtlichen Genehmigung nachträglich wirksam werden kann (in teleologischer Reduktion von § 1831 Satz 1 BGB bejahend: RGZ 118, 145, 146 ff.; offen lassend: BGH FamRZ 1966, 504 Tz.26) oder die Ausschlagung nochmals erklärt werden muss. - LG Berlin, 11.07.2006 - 83 T 572/05 Soweit es sich jedoch um einseitige Rechtsgeschäfte gegenüber Behörden, insbesondere eben um Erbschaftsausschlagungen handelt, kann nach allgemeiner Meinung die Genehmigung auch nachträglich vorgelegt werden, wenn durch eine gesetzliche Frist gewährleistet ist, dass die Ungewissheit über die Wirksamkeit ein Ende findet (RGZ 118, 145; BGH FamRZ 1966, 504, 505; OLG Frankfurt am Main, OLGZ 1966, 337 ff.; …
Nach anderer Ansicht reicht offenbar die behördliche Übermittlung des Genehmigungsbeschlusses bzw. sogar nur die Mitteilung, dass, wann und zu welchem Geschäftszeichen die Genehmigung erteilt worden ist, ohne dass dem Nachlassgericht der genaue Wortlaut vorliegen muss (vgl. RGZ 118, 145 ff.;… OLG Zweibrücken a.a.O.; KG, Jahrbuch Bd. 42 (1912), 89, 91; BGH FamRZ 1966, 504, 505; BayObLG vom 5. August 1983 …
- BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73
Ehelichkeitsanfechtung
Zudem befindet sich das Kind in einer ungleich ungünstigeren Lage als der Ehemann der Mutter, als es nicht selbst seine Rechte wahrnehmen und aus eigenem Wissen nichts zur Klärung seiner Abstammung beitragen kann (vgl. BGH, FamRZ 1966, S. 504 [505]). - BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung …
Die Anfechtung der Ehelichkeit durch Erhebung der Anfechtungsklage ist zwar nach verbreiteter Auffassung ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf das wegen seines materiellrechtlichen Charakters § 1831 BGB anzuwenden ist (BGH FamRZ 1966, 504, 505; BayObLGZ 1978, 251, 256 in einem obiter dictum). - OLG Celle, 09.07.1997 - 15 W 31/97
Prozeßkostenhilfe; Anfechtung der Ehelichkeit
Anders als bei Sorgeberechtigung des Vaters scheitert diese Anfechtungsberechtigung im Falle der Sorgeberechtigung der Mutter nicht am Verbot des In-Sich-Prozesses, den jener als notwendiger Gegner (§ 1599 Abs. 1 BGB) der Anfechtung seitens des von ihm vertretenen Kindes führen müßte, und auch nicht an dem aus den §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB folgenden Vertretungsverbot, das zum Zuge kommt, wenn an der (sehr umstrittenen; Übersicht über den Meinungsstand in BayObLGZ 1996, 90, 94 = DAVorm. 1996, 633, 635) Wertung der Rechtsnatur der Ehelichkeitsanfechtung als einseitiges Rechtsgeschäft (BGH FamRZ 1966, 504, 505 = MDR 1966, 745; … - BGH, 12.04.1967 - IV ZR 332/65
Rechtsmittel
An dieser Auffassung, die der Senat in einem weiteren Urteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 90/65 - nicht veröffentlicht - aufrechterhalten hat, ist festzuhalten.
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