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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 11.02.1987 | BVerfG, 10.02.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7
BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
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Erziehungsmaßregeln

Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 2, Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Erziehungsmaßregeln

  • openjur.de

    Erziehungsmaßregeln

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsauflage nach dem JGG und grundrechtlicher Schutz vor Zwangsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendlicher - Arbeit - Zulässigkeit - Strafbares Verhalten - Maßregel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 102
  • NJW 1988, 45
  • MDR 1987, 728
  • NStZ 1987, 275
  • NStZ 1987, 502 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 564
 
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Wird zitiert von ... (325)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Rn. 59 a) Nach der Entstehungsgeschichte des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG kam es dem Verfassungsgeber darauf an, die im nationalsozialistischen System üblich gewordenen Formen der Zwangsarbeit mit ihrer Herabwürdigung der menschlichen Persönlichkeit auszuschließen (vgl. BVerfGE 22, 380 [383]).

    Um dies zu erreichen, wurde nach dem Wortlaut der Vorschriften (vgl. BVerfGE 22, 380 [383]) bestimmt, daß Zwang zu einer bestimmten Arbeit grundsätzlich untersagt sein soll.

    So fällt die Inanspruchnahme der Banken zum Abzug der Kapitalertragsteuer ebensowenig wie die Heranziehung der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug oder bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder eines Versicherungsunternehmens bei Einbehaltung der Versicherungsteuer in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG (BVerfGE 22, 380 [383]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    des Zweiten Senats vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S... 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 12. Dezember 1983 - 17 Ns 43 Js 1002/83 - 14/83 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Celle vom 3. November 1983 - 21 Ds 43 Js 1002/83 345/83 -, 2. mittelbar gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG.

    Rn. 36 2. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Beschwerdeführers, der zur Zeit der Berufungshauptverhandlung 18 Jahre alt war, hat die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg bei dem Amtsgericht Celle durch Urteil vom 12. Dezember 1983 (17 Ns 43 Js 1002/83 - 14/83) verworfen.

  • AG Karlsruhe, 16.05.1983 - X 345/83
    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    des Zweiten Senats vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S... 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 12. Dezember 1983 - 17 Ns 43 Js 1002/83 - 14/83 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Celle vom 3. November 1983 - 21 Ds 43 Js 1002/83 345/83 -, 2. mittelbar gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG.

    Rn. 35 1. Der zur Tatzeit 17jährige Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Celle vom 3. November 1983 (21 Ds 43 Js 1002/83 - 345/83) des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Rn. 75 bb) Anderes kann hingegen von begrenzten Arbeitspflichten gelten, die dem Betroffenen durch einen Richter im Rahmen eines - nach Art des gegenwärtigen - gesetzlich ausgeformten und abgestuften Reaktions- und Sanktionensystems als Folge einer von ihm begangenen Straftat auferlegt werden, jedenfalls wenn sie der Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden dienen, damit sie als selbstverantwortliche Person innerhalb der menschlichen Gemeinschaft ihr Leben führen können (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 52, 131 [168 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Ersichtlich die gleiche Auffassung liegt der Entscheidung zur Auferlegung von Bevorratungspflichten zugrunde, die an die wirtschaftliche Tätigkeit des vorratspflichtigen Unternehmens anknüpfen (BVerfGE 30, 292 [312]).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Rn. 75 bb) Anderes kann hingegen von begrenzten Arbeitspflichten gelten, die dem Betroffenen durch einen Richter im Rahmen eines - nach Art des gegenwärtigen - gesetzlich ausgeformten und abgestuften Reaktions- und Sanktionensystems als Folge einer von ihm begangenen Straftat auferlegt werden, jedenfalls wenn sie der Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden dienen, damit sie als selbstverantwortliche Person innerhalb der menschlichen Gemeinschaft ihr Leben führen können (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 52, 131 [168 f.]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Rn. 90 3. Auf eine behauptete Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention als solcher kann die Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 10, 271 [274]; 34, 384 [395]; 41, 126 [149]; 64, 135 [157]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Rn. 87 1. Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Revision Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

  • LG Bonn, 27.12.1983 - 32 Qs 153/83
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 257/75

    Zweck einer Arbeitsauflage als Erziehungsmaßregel

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …

    Rn. 151 Auch im Lichte des einschlägigen Völkervertragsrechts - Art. 4 Abs. 2 EMRK, Übereinkommen Nr. 29 der ILO vom 28. Juni 1930 sowie Art. 6 und 7 IPwskR - bestehen keine Bedenken, da nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 10 SGB II keine unnötig beschwerliche oder gar schikanöse Tätigkeit verlangt werden darf (dazu BVerfGE 74, 102 unter Hinweis auf die Spruchpraxis der damaligen Europäischen Kommission für Menschenrechte;… sodann EGMR, Entscheidung vom 23. November 1983, 8919/80, EuGRZ 1985, S. 477 ).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Ein Beschwerdeführer kann daher vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Um Sinngehalt und Tragweite der Grundrechtsbestimmungen und anderen Garantienormen, denen oft eine lapidare Sprachgestalt eigen ist, richtig zu erfassen, ist jedoch der Blick auf das rechtliche und historische Umfeld der Entstehung der Verfassungsnorm sowie auf ihre Zielrichtung erforderlich, wie sie sich in den Beratungen darstellte und wie sie schließlich im Normzusammenhang ihren Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfGE 74, 51 [57]; 74, 102 [116]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,23
BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - Gleichbehandlung der Formanforderungen an Einlegungs- und Begründungsschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Form - Fernschreiben - Zugang zu den Gerichten - Gleichheitssatz - Berufungsbegründung - Zivilurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 228
  • NJW 1987, 2067
  • MDR 1987, 728
  • Rpfleger 1987, 317
 
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Wird zitiert von ... (304)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    1. Diese Vorschrift gebietet, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 54, 277 [291]) folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]).

    Die Verletzung solcher Bestimmungen stellt nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, es sei denn, das Gericht hätte bei deren Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 60, 305 [310 f.]).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    In ähnlicher Weise ist die Rechtsmittelbegründung durch Telegramm von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als zulässig behandelt worden (vgl. etwa RGZ 141, 82 (86); BGHSt 31, 7 (8) m. w. N.; BGHZ 87, 63 (64 f.);… anderer Ansicht OLG Stuttgart, VersR 1982, S. 1082).

    Auch die Einlegung von Rechtsmitteln durch Fernschreiben wird vom Bundesgerichtshof als dem für die Zivilgerichtsbarkeit zuständigen obersten Gerichtshof des Bundes seit geraumer Zeit zugelassen (…vgl. BGH, NJW 1966, S. 1077;… BGH, NJW 1967, S. 2114; BGHZ 65, 10 [11]; 87, 63 [65]); ähnlich haben andere Gerichte hinsichtlich der Einlegung, ja sogar hinsichtlich der Begründung von Rechtsmitteln durch Telekopie oder Telebrief entschieden (vgl. BFHE 136, 38 (41) m. w. N.;… BAG, NJW 1984, S. 199 f.;… BAG, DB 1987, S. 183 f.; vgl. ferner BGHZ 87, 63 [65]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Reichsarbeitsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist seit langem anerkannt, daß Rechtsmittel telegraphisch eingelegt werden können (vgl. etwa RGZ 139, 45 [47 f.]; 151, 82 [86]; RAGE 3, 252 ff.; BSGE 1, 243 [245]; BVerwGE 3, 56 [57]; BFHE 92, 438 [438 f.]; BAG, NJW 1971, 2190 ; BGHZ 79, 314 [316, 318]); auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach telegraphisch erhobene Verfassungsbeschwerden als zulässig angesehen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 [12]; 32, 365 [368]).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Dieser Schutzzweck verbietet eine Übertragung der Rechtsprechung zur Wahrung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen durch Einsatz fernmeldetechnischer Übertragungsmittel - unter anderem Telekopien (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, WM 1989, 1820 m.w.N.; auch BVerfGE 74, 228, 235) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85] - auf die Bürgschaft.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Die Orientierung an der Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht den Parteien eine ausreichend sichere Beurteilung der Zulässigkeit einer Revision, womit dem rechtsstaatlichen Gebot einer möglichst klaren und bestimmten Regelung des Zugangs zu den Rechtsmittelgerichten (BVerfGE 54, 277, 292 f; 74, 228, 234; 87, 48, 65;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. September 2002, aaO, 3783) Genüge getan ist.
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes …

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,19
BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83 (https://dejure.org/1987,19)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 1 BvL 15/83 (https://dejure.org/1987,19)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 (https://dejure.org/1987,19)
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Arbeitslosengeld II

Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche Ansprüche

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meldeversäumnis - Arbeitslosengeld - Aufheben - Verhältnismäßigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 203
  • NJW 1987, 1930
  • MDR 1987, 728
  • NZA 1987, 611 (Ls.)
  • WM 1987, 700
  • DVBl 1987, 618
  • BB 1987, 1180
 
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Wird zitiert von ... (141)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Die Vorlage läßt hinreichend erkennen, daß es für die Entscheidung des Gerichts auf die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 53, 257 (287) m. w. N.).

    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 [292[; 58, 81 [109 f.]; 72, 9 [22]).

    Dies gilt insbesondere für Regelungen, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen (vgl. BVerfGE 53, 257 [293]).

    Sofern die Beschränkung einem Zweck des Gemeinwohls dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, Ansprüche umzugestalten (vgl. BVerfGE 53, 257 [293]).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger zustand, wird durch die Eigentumsgarantie geschützt (vgl. BVerfGE 72, 9 (19 f.);… Beschluß vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83 u. a. -, EuGRZ 1987, S. 86 [90]).

    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 [292[; 58, 81 [109 f.]; 72, 9 [22]).

    Ein Wegfall des Arbeitslosengeldes von zwei Wochen ist diesem Personenkreis gegenüber nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil das eigentumsgeschützte Arbeitslosengeld der Existenzsicherung des Berechtigten dient und eine auf eigenen Beiträgen beruhende lohnbezogene Versicherungsleistung ist (vgl. BVerfGE 72, 9 [18 ff.]).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 14, 263 [278]; 58, 300 [338]; 70, 191 [200]; 72, 66 [77 f.]).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß dabei die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig sein; sie darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten und muß ihm zumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 58, 137 [148] m. w. N.).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 14, 263 [278]; 58, 300 [338]; 70, 191 [200]; 72, 66 [77 f.]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 14, 263 [278]; 58, 300 [338]; 70, 191 [200]; 72, 66 [77 f.]).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 14, 263 [278]; 58, 300 [338]; 70, 191 [200]; 72, 66 [77 f.]).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 71, 146 [154]).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß dabei die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig sein; sie darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten und muß ihm zumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 58, 137 [148] m. w. N.).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 [292[; 58, 81 [109 f.]; 72, 9 [22]).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene …

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen …

    Aufl, Stand: März 2015, § 31 RdNr 39; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sanktionen im Arbeitsförderungsrecht: BVerfG Beschluss vom 10.2.1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II - …

    Beide Personenkreise unterscheiden sich nicht so erheblich voneinander, dass die beanstandete Regelung vertretbar wäre." (BVerfG, 10.2.1987 - 1 BvL 15/83, NJW 1987, 1929 f.).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …

    Wie weit der Schutz der Eigentumsgarantie reicht, ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257 ; Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 u.a. - BVerfGE 58, 81 ; vom 12. Februar 1986 - 1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9 und vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 15/83 - BVerfGE 74, 203 .
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