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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.04.2002 | OLG Koblenz, 11.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1725
BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00 (https://dejure.org/2002,1725)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2002 - III ZB 43/00 (https://dejure.org/2002,1725)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2002 - III ZB 43/00 (https://dejure.org/2002,1725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 80 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 80 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Bevollmächtigungsnachweis - Vollstreckbarerklärung - Ausländischer Schiedsspruch - Rechtsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachweis der Bevollmächtigung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Vollmacht Vollstreckbarerklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 80 Abs. 1
    Nachweis der Bevollmächtigung bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - ausländischer Schiedsspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 933
  • MDR 2002, 1025
  • WM 2002, 1147
  • BB 2002, 476
  • BB 2002, 963
  • BauR 2002, 1139 (Ls.)
  • BauR 2002, 1298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - III ZR 190/96

    Nachweis der Bevollmächtigung eines Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
    Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - geführt werden, ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügt nicht (BGHZ 126, 266, 267 ff; Senatsurteil vom 5. Juni 1997 - III ZR 190/96 - ZIP 1997, 1474, 1475;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 26).

    Durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen sind Haupt- und Untervollmacht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juni 1997 aaO S. 1474;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 23 und § 88 Rn. 1;… v. Mettenheim aaO Rn. 5 und § 88 Rn. 2;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 23. Aufl. 2001 § 88 Rn. 2).

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
    Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - geführt werden, ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügt nicht (BGHZ 126, 266, 267 ff; Senatsurteil vom 5. Juni 1997 - III ZR 190/96 - ZIP 1997, 1474, 1475;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 26).
  • BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85

    Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns

    Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
    Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253;… Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).
  • OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92

    Führung des Nachweises der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
    Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253;… Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; …

    Die Vorschrift des § 1025 Abs. 4 ZPO verweist insgesamt auf § 1061 und §§ 1062 bis 1065 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00, NJW-RR 2002, 933 [juris Rn. 6];… MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1061 Rn. 23).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel …

    Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss vielmehr die Vollmachtskette lückenlos nachgewiesen werden (BGH NJW-RR 2002, 933;… Toussaint a.a.O. § 80, rz.

    Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, dass seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muss nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (BGH v. 23.02.2006 - III ZB 50/05, juris; BGH v. 27.03.2002 - III ZB 43/00, Rz. 8, juris;… Musielak/Weth, § 80, Rz. 13;… Stein/Jonas/Bork § 88 Rz. 23;… Thomas/Putzo, § 88 Rz. 2).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07

    Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen …

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf der Grundlage dieser Norm der Nachweis der Vollmacht nicht mit beliebigen Beweismitteln, sondern nur durch die Vorlage einer Originalvollmacht - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - erbracht werden (vgl. BGH Beschluss vom 27.3.2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933; BGH Urteil vom 23.6.1994 - I ZR 106/92 - NJW 1994, 2298).

    Der Vollmachtnachweis ist mithin in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die vertretene Partei zurückgeführt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 933;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 80 Rn. 21).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1014
BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02 (https://dejure.org/2002,1014)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - X ARZ 24/02 (https://dejure.org/2002,1014)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - X ARZ 24/02 (https://dejure.org/2002,1014)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2474
  • MDR 2002, 1025
  • NZA 2002, 813
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Hinsichtlich der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit von Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO).

    Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO;… Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).

    Im vorliegenden Fall kann unentschieden bleiben, ob trotz des in § 17 a Abs. 4 GVG eigens vorgesehenen Instanzenzuges ein rechtskräftiger Beschluß nach § 17 a Abs. 2 GVG ausnahmsweise das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs nicht bindet (vgl. Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; BAG, Beschl. v. 22.7.1998 - 5 AS 17/98, NZA 1998, 1190, 1191).

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).

    Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407).

  • BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Hinsichtlich der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit von Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).

    Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).

    Auch ein solcher Rechtsfehler macht seinen Verweisungsbeschluß jedoch nicht zu einer offensichtlich unhaltbaren (BVerfGE 29, 45, 49) gerichtlichen Entscheidung, die einer Korrektur außerhalb des vorgesehenen Rechtsmittelzuges bedürfte.

  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24;… Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Im vorliegenden Fall kann unentschieden bleiben, ob trotz des in § 17 a Abs. 4 GVG eigens vorgesehenen Instanzenzuges ein rechtskräftiger Beschluß nach § 17 a Abs. 2 GVG ausnahmsweise das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs nicht bindet (…vgl. Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; BAG, Beschl. v. 22.7.1998 - 5 AS 17/98, NZA 1998, 1190, 1191).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines ehemaligen Notars zu …

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).
  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90
    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO;… einschränkend nunmehr insoweit BGH 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - aaO, zu II 2 der Gründe) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 2 der Gründe).

    Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluß dazu führt, daß sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813).

    Erforderlich ist, daß es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813).

  • BFH, 08.04.2025 - IX R 22/22

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt

    Das ist nur der Fall, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26.08.1991 - 2 BvR 121/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 359; BGH-Beschluss vom 09.04.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474).
  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO;… einschränkend nunmehr insoweit BGH 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - aaO, zu II 2 der Gründe) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 2 der Gründe).

    Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).

  • BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Arbeitsgericht

    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

  • BFH, 26.02.2004 - VII B 341/03

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige

    Der Grund hierfür ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu sehen, die in Fällen krasser Rechtsverletzung eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung zugelassen hat, etwa wenn der Verweisungsbeschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG in HFR 2003, 917; BGH in NJW-RR 2002, 713, und vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2474, m.w.N.).

    Insofern liegt der Fall anders als die vom BGH entschiedenen Fälle, in denen dieser eine Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Hinweis auf den Ausnahmecharakter einer entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abgelehnt hat (BGH-Beschlüsse vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGHReport 2002, 749, und in NJW 2002, 2474).

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 197/03

    Bestimmung des zulässigen Rechtswegs durch den BGH

    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

  • BGH, 25.05.2004 - X ARZ 101/04

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges

    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Rep.

    Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002, aaO).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (Senat BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002, aaO; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, BGH-Rep.

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AS 7/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung …

  • BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B

    Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer …

  • BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung

  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

  • BGH, 15.04.2008 - X ARZ 79/08

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Entscheidung über den …

  • BGH, 16.04.2024 - X ARZ 101/24

    Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen …

  • BAG, 17.06.2004 - 5 AS 3/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG Frankfurt, 21.03.2011 - 14 UH 9/11

    Zur Abgrenzung der Verfahren nach § 36 ZPO und §§ 17 a ff. GVG

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger …

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Vorliegen einer Abgabenangelegenheit; …

  • BGH, 03.02.2009 - Xa ARZ 409/08

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung nach § 17a GVG

  • BGH, 03.02.2009 - Xa ARZ 7/09

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim …

  • LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07

    örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; "greifbare …

  • ArbG Regensburg, 05.04.2018 - 7 Ca 582/18

    Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des Verweisungsbeschlusses …

  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 11 AR 16/10

    Gesellschaftrechtliches Spruchverfahren: Anwendbares Recht bei Erhebung einer …

  • LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren …

  • LG Lüneburg, 29.03.2021 - 2 O 63/20

    Bindung hinsichtlich der Zuständigkeit durch Versäumnisurteil; Bindungswirkung …

  • LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3456/22

    Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Widmungszweck; …

  • KG, 11.08.2003 - 2 AR 26/03

    Rechtsweg: Voraussetzung für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung …

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7755
OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01 (https://dejure.org/2002,7755)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 (https://dejure.org/2002,7755)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 2 W 767/01 (https://dejure.org/2002,7755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 157; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; BRAO § 156 Abs. 2; ; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 45; ; BRAO § 3 Abs. 2; ; BRAO § 45 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten bei anwaltlichem Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis; Prozessvollmacht; Tätigkeitsverbot; Rechtsanwalt; Aufsicht; Rechtsanwaltskammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1025
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
    Die in diesem Zusammenhang von Befürwortern der analogen Anwendung zitierte Entscheidung OLG Hamm, NJW-RR 89, 442 stützt deren Auffassung nicht, zumal darin ohne Begründung nur beiläufig erwähnt wird, ein Verstoß gegen § 45 Nr. 4 BRAO könne gegebenenfalls zur Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten durch das Gericht führen.
  • OLG Köln, 18.05.1973 - 9 U 143/72

    Vollmacht; Wirksamkeit; Abstraktionsprinzip; Grundverhältnis; Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
    Dabei wird als Beleg auf OLG Köln, MDR 1974, 310 verwiesen, was allerdings ohnehin nicht passt, da dort allein vom Ausschluss nach § 157 ZPO die Rede ist, um den es nicht geht (…vgl. auch KG, a.a.O. S. 763).
  • KG, 04.10.1994 - 4 W 6060/94

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Anwalts und Unterbrechung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
    Eine analoge Anwendung scheidet aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. KG NJW-RR 1995, 762;… Henssler/Prütting, BRAO, § 46 Rn. 43).
  • OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21

    Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als …

    Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).

    Die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufsplichten obliegt insoweit ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit (OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51).

  • OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17

    Übernahme von Hannover 96: Erneuter Erfolg für 96-Präsident Kind

    Eine analoge Anwendung der Regelung auf den vorliegenden Fall einer bloß behaupteten Wahrnehmung widerstreitender Interessen scheidet nach Auffassung des Senats aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2002, 2 W 767/01, Rn 6 zitiert nach juris).
  • BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses …

    Rn. 5 Ob der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO das zur Entscheidung in einem Verfahren, in dem dieser Anwalt tätig wird, berufene Gericht berechtigt, den Anwalt in entsprechender Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO zurückzuweisen, ist umstritten (…dafür Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 10. Aufl 2020, § 45 RdNr 42 unter Hinweis auf OLG Hamm Urteil vom 17.10.1998 - 8 U 58/88 - NJW-RR, 442; anders die wohl hM: etwa OLG Koblenz Beschluss vom 11.1.2002 - 2 W 767/01 - MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl 2019, § 45 RdNr 51;… Bormann/Strauß in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl 2020, § 45 BRAO RdNr 48;… Peitscher in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl 2020, § 5 RdNr 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22

    Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …

    Rn. 2 Unabhängig hiervon ist - trotz des Vorbringens der Klägerin - eine gesetzliche Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 2 BRAO), die den Senat dazu berechtigen oder gar verpflichten würde, die betroffenen Rechtsanwälte wegen eines angeblichen anwaltlichen Tätigkeitsverbots oder wegen angeblicher Straftaten (Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung, Prozessbetrug, Urkundenunterdrückung, schwerer Parteiverrat) im vorliegenden Verfahren zurückzuweisen, nicht zu erkennen, da die Rechtsordnung die Verfolgung von Berufspflichtverletzungen oder von im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Straftaten nicht den Verwaltungsgerichten, sondern den Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichten bzw. den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zuweist (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 05.05.2021 - 3 Ws 14-15/21 - juris Rn. 15 f.; OLG Celle…, Beschluss vom 12.12.2017 - 20 W 20/17 - juris Rn. 82; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2010 - L 11 KA 4/09 - juris Rn. 31; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 - juris Rn. 4 ff.;… Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 43a Rn. 355;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken a. a. O. BRAO § 156 Rn. 1; Diller/Enders, NJW 2022, 3744;… Günther/Gruppe a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen …

    Zwar besteht Streit darüber, ob die Gerichte den gegen ein Vertretungsverbot gem. §§ 45, 46 BRAO verstoßenden Rechtsanwalt zurückzuweisen haben (…so VG Weimar, Beschl. v. 20.1.1997, aaO) oder hierzu nicht berechtigt sind (vgl. OLG Koblenz, Urt.v. 11.1.2002 - 2 W 767/01 - zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auf die Frage, ob einer der Tatbestände des § 45 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 bzw. Abs. 2 Nrn. 1 bis BRAO erfüllt ist (vgl. dazu Beschluss des SG Düsseldorf vom 16.09.2009 - S 2 KA 77/07 -), kommt es schon deshalb nicht an, weil ein Verstoß gegen § 45 BRAO den Senat nicht dazu berechtigen würden, den Rechtsanwalt zurückzuweisen, solange nicht ein (anwalts-)gerichtliches Verbot verhängt wird (…Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Auflage, § 45 Rdn. 46 m.w.N.; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 -).
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