Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 80 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 80 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Bevollmächtigungsnachweis - Vollstreckbarerklärung - Ausländischer Schiedsspruch - Rechtsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachweis der Bevollmächtigung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren: Vollmacht Vollstreckbarerklärung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 80 Abs. 1
Nachweis der Bevollmächtigung bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schiedsverfahren - ausländischer Schiedsspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 933
- MDR 2002, 1025
- WM 2002, 1147
- BB 2002, 476
- BB 2002, 963
- BauR 2002, 1139 (Ls.)
- BauR 2002, 1298 (Ls.)
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.1997 - III ZR 190/96
Nachweis der Bevollmächtigung eines Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - geführt werden, ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügt nicht (BGHZ 126, 266, 267 ff; Senatsurteil vom 5. Juni 1997 - III ZR 190/96 - ZIP 1997, 1474, 1475;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 26).Durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen sind Haupt- und Untervollmacht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juni 1997 aaO S. 1474;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 23 und § 88 Rn. 1;… v. Mettenheim aaO Rn. 5 und § 88 Rn. 2;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 23. Aufl. 2001 § 88 Rn. 2).
- BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92
"Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - geführt werden, ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügt nicht (BGHZ 126, 266, 267 ff; Senatsurteil vom 5. Juni 1997 - III ZR 190/96 - ZIP 1997, 1474, 1475;… Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 26). - BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85
Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253;… Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224). - OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92
Führung des Nachweises der Prozeßvollmacht
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253;… Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).
- BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19
Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; …
- LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16
Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel …
Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss vielmehr die Vollmachtskette lückenlos nachgewiesen werden (BGH NJW-RR 2002, 933;… Toussaint a.a.O. § 80, rz.Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, dass seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann
; er muss nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (BGH v. 23.02.2006 - III ZB 50/05, juris; BGH v. 27.03.2002 - III ZB 43/00, Rz. 8, juris;… Musielak/Weth, § 80, Rz. 13;… Stein/Jonas/Bork § 88 Rz. 23;… Thomas/Putzo, § 88 Rz. 2). - OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf der Grundlage dieser Norm der Nachweis der Vollmacht nicht mit beliebigen Beweismitteln, sondern nur durch die Vorlage einer Originalvollmacht - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - erbracht werden (vgl. BGH Beschluss vom 27.3.2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933; BGH Urteil vom 23.6.1994 - I ZR 106/92 - NJW 1994, 2298).Der Vollmachtnachweis ist mithin in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die vertretene Partei zurückgeführt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 933;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 80 Rn. 21).
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09
Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei
Damit ist der Vollmachtsnachweis in der Weise geführt, dass die Vertretungsmacht des Klägervertreters bis auf die Partei zurückgeführt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933). - LG Duisburg, 22.02.2012 - 7 T 185/11
Nachweis der Vollmacht gem. § 80 ZPO durch Einreichung der schriftlichen …
Der Nachweis der Vollmacht gemäß § 80 ZPO kann nur durch Einreichung der schriftlichen Originalurkunde geführt werden (Anschluss BGHZ 126, 266; BGH, NJW-RR 2002, 933; BGHZ 166, 278).An einer solchen zweifelsfreien Feststellung der Bevollmächtigung besteht sowohl ein öffentliches Interesse als auch ein Interesse des Verfahrensgegners (BGHZ 126, 266; BGH, NJW-RR 2002, 933; BGHZ 166, 278).
Er muss daher nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 933 m. w. N.).
- BSG, 23.09.2025 - B 4 AS 10/24 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Rechtsanwalt - …
Mit derartigen Schriftstücken kann ein schriftlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht geführt werden (stRspr zu § 80 ZPO, zB BGH vom 23.6.1994 - I ZR 106/92 - BGHZ 126, 266 - juris RdNr 9 f; BGH vom 27.3.2002 - III ZB 43/00 - juris RdNr 8; BVerwG vom 3.6.2011 - 6 PB 1/11 - juris RdNr 5; stRspr zu § 62 FGO, zB BFH vom 28.11.1995 - VII R 63/95 - BFHE 179, 5 - juris RdNr 6 f; BFH vom 5.6.2003 - III R 38/01 - juris RdNr 13; BFH vom 12.4.2012 - X B 190-196/11 - juris; zu § 67 VwGO BVerwG vom 24.1.2019 - 4 B 21/18 - juris RdNr 7; zu § 73 Abs. 6 SGG Röhl in Zeihe, SGG, § 73 RdNr 104a, Stand November 2012; Straßfeld in BeckOGK SGG, § 73 RdNr 129, Stand 1.8.2025; die Vollmacht selbst kann jedoch per Telefax erteilt werden, vgl BGH vom 7.3.2002 - VII ZR 193/01 - juris RdNr 10 f). - OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener …
Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichen Vertreter erteilt, muss vielmehr die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden (BGH, Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00 -, NJW-RR 2002, S. 933, Rn. 8, juris;… Toussaint, in: MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, § 80, Rn. 12).Zum Nachweis der Vollmacht bedarf es in aller Regel der Einreichung der schriftlichen Originalvollmacht zu den Gerichtsakten (§ 80 Satz 1 ZPO; BGH…, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 -, NJW-RR 1986, 1252, Rn. 15, juris); bei Unterbevollmächtigten ist der Nachweis in der Weise zu führen, dass seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann (BGH, Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00 -, NJW-RR 2002, 933, Rn. 8).
- BGH, 23.01.2024 - VI ZB 88/21
Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch vollmachtlosen Vertreter
Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85, NJW-RR 1986, 1252, juris Rn. 15; Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00, NJW-RR 2002, 933, juris Rn. 8 mwN; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 W 6/18, BeckRS 2020, 12173 Rn. 72; OLG München, OLGZ 1993, 223;… Anders/Gehle/Becker, ZPO, 81. Aufl., § 80 Rn. 16 und 19;… BeckOK ZPO/Piekenbrock, Stand 1.09.2023, § 80 Rn. 12;… MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 80 Rn. 12;… Musielak/Voit/Weth, ZPO, 20. Aufl., § 80 Rn. 13;… Zöller/Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 80 Rn. 7;… Saenger/Bendtsen, ZPO, 10. Aufl., § 80 Rn. 9).Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§§ 415, 435 ZPO) - geführt werden, die Vorlage von Kopien oder ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügen nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Juni 1994 - I ZR 106/92, BGHZ 126, 266, 267 f., juris Rn. 9 f.;… Beschlüsse vom 31. Oktober 2019 - IX ZR 37/19, juris Rn. 3; vom 27. März 2002 - III ZB 43/00, NJW-RR 2002, 933, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 30.01.2013 - III ZB 40/12
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch: …
Rn. 10 a) Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist kein Verfahren der Zwangsvollstreckung, sondern ein Erkenntnisverfahren eigener Art (vgl. nur Senat, Beschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00, NJW-RR 2002, 933; OLG München, SchiedsVZ 2007, 164, 165;… Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 26 Rn. 3, Kap. 27 Rn. 1;… Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1060 Rn. 3). - BGH, 23.02.2006 - III ZB 50/05
Entscheidung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei …
Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - geführt werden, ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügt nicht (BGHZ 126, 266, 267 ff; Senatsurteil vom 5. Juni 1997 - III ZR 190/96 - ZIP 1997, 1474, 1475; Senatsbeschluss vom 27. März 2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933).An einer solchen zweifelsfreien Feststellung der Bevollmächtigung besteht ein öffentliches Interesse und ein Interesse des Prozessgegners (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2002 aaO).
Durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen sind gegebenenfalls Haupt- und Untervollmacht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2002 aaO und BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253).
- BGH, 04.05.2022 - VII ZB 18/18
Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag …
- BGH, 29.06.2022 - VII ZB 14/19
Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Vertretungsmangels; konstitutive …
- OLG Frankfurt, 28.08.2018 - 8 WF 54/18
Rückgriff der Unterhaltsvorschusskasse gegen Barunterhaltsschuldner
- BGH, 23.01.2024 - VI ZB 16/22
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde durch vollmachtlosen Vertreter
- OLG Stuttgart, 18.04.2013 - 2 U 156/12
Gemeinschaftsmarkenverletzung: Amtsprüfung hinsichtlich der Existenz einer …
- BPatG, 10.07.2014 - 23 W (pat) 4/11
Patentbeschwerdeverfahren - zur Nachreichung einer ordnungsgemäßen …
- OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
Markenrechtliche Ansprüche aus einer Unionswortmarke Parteifähigkeit einer …
- BVerwG, 03.06.2011 - 6 PB 1.11
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Auflösungsbegehren des öffentlichen …
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre …
- BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21
Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch
- OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18
Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)
- BFH, 05.06.2003 - III R 38/01
Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung
- OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 40/20
Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beweismittel …
- LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 SB 1439/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvollmacht per Telefax - Prozessurteil - …
- BayObLG, 07.05.2025 - 101 Sch 25/23
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - L 5 AS 452/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine wirksame Prozessvollmacht - …
- OLG Köln, 20.08.2025 - 19 Sch 20/24
- BayObLG, 29.10.2025 - 101 Sch 54/25
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23
Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs
- LG Duisburg, 25.01.2021 - 7 T 161/20
- OLG Frankfurt, 20.11.2012 - 18 W 59/12
Für das Verfahren zur Feststellung der Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs des …
- BayObLG, 07.05.2025 - 101 Sch 139/24
Aufhebungsverfahren, Beschlussmängelstreitigkeit, Schiedsverfahren, …
- SG Braunschweig, 17.03.2010 - S 17 AS 3620/09
Widerspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand einer Klage; Aufhebung eines …
- OLG Schleswig, 10.06.2008 - 4 U 18/08
Teilnichtigkeit einer Wuchermiete
- VG Berlin, 03.11.2021 - 34 L 143.21
- LG Düsseldorf, 17.02.2021 - 2a O 85/20
- OLG Koblenz, 14.05.2009 - 5 W 286/09
Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht eines für eine ausländische Partei …
- OLG Koblenz, 14.05.2009 - 14 W 286/09
Vollmacht für ausländische Partei muss bei Prozess lückenlos in deutsche Sprache …
- BayObLG, 15.10.2024 - 102 Sch 118/23
Testamentsvollstrecker, Restitutionsgründe, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- BayObLG, 06.05.2024 - 101 Sch 40/24
Zur Auslegung der Erledigungserklärung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung …
- BayObLG, 08.01.2024 - 102 Sch 170/23
Vollstreckbarerklärung des Rechtsmittelschiedsspruchs
- BayObLG, 29.07.2022 - 102 SchH 55/22
Schiedsvereinbarung, Schiedsverfahrensrecht, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- OLG Koblenz, 12.11.2009 - 5 U 599/09
Verfahrensrecht - Nachweis der Prozessvollmacht durch ausländische Partei
- VG Berlin, 06.09.2019 - 34 L 340.19
Mutmaßlicher deutscher IS-Kämpfer unbekannten Aufenthaltortes muss nicht …
- KG, 04.11.2013 - 20 Sch 6/13
- AG Frankfurt/Main, 26.06.2025 - 31096 C 29/25
- BayObLG, 08.10.2004 - 4Z Sch 16/04
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Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeitskonflikt - Verschiedene Rechtswege - Auszubildender - Unterschlagungsvorwurf - Schuldanerkenntnis
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GVG § 17a; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Prozessrecht - rechtswegübergreifender Zuständigkeitskonflikt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2474
- MDR 2002, 1025
- NZA 2002, 813
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Hinsichtlich der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit von Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO).
Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO;… Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).
Im vorliegenden Fall kann unentschieden bleiben, ob trotz des in § 17 a Abs. 4 GVG eigens vorgesehenen Instanzenzuges ein rechtskräftiger Beschluß nach § 17 a Abs. 2 GVG ausnahmsweise das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs nicht bindet (vgl. Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; BAG, Beschl. v. 22.7.1998 - 5 AS 17/98, NZA 1998, 1190, 1191).
Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).
Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407).
- BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Hinsichtlich der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit von Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).
Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).Auch ein solcher Rechtsfehler macht seinen Verweisungsbeschluß jedoch nicht zu einer offensichtlich unhaltbaren (BVerfGE 29, 45, 49) gerichtlichen Entscheidung, die einer Korrektur außerhalb des vorgesehenen Rechtsmittelzuges bedürfte.
- BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99
Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24;… Sen.Beschl. v. 12.3.2002, aaO).Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).
- BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407). - BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94
Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361). - BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Im vorliegenden Fall kann unentschieden bleiben, ob trotz des in § 17 a Abs. 4 GVG eigens vorgesehenen Instanzenzuges ein rechtskräftiger Beschluß nach § 17 a Abs. 2 GVG ausnahmsweise das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs nicht bindet (…vgl. Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; BAG, Beschl. v. 22.7.1998 - 5 AS 17/98, NZA 1998, 1190, 1191). - BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines ehemaligen Notars zu …
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (…Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361). - BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82). - BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90
Auszug aus BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).
- BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
- BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO;… einschränkend nunmehr insoweit BGH 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - aaO, zu II 2 der Gründe) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 2 der Gründe).Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).
- BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluß dazu führt, daß sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813).Erforderlich ist, daß es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozeßordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813).
- BFH, 08.04.2025 - IX R 22/22
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt
Das ist nur der Fall, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26.08.1991 - 2 BvR 121/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 359; BGH-Beschluss vom 09.04.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474). - BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (…ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO;… einschränkend nunmehr insoweit BGH 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - aaO, zu II 2 der Gründe) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 2 der Gründe).Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).
- BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03
Bindungswirkung einer Verweisung an das Arbeitsgericht
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
- BFH, 26.02.2004 - VII B 341/03
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige
Der Grund hierfür ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu sehen, die in Fällen krasser Rechtsverletzung eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung zugelassen hat, etwa wenn der Verweisungsbeschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG in HFR 2003, 917; BGH in NJW-RR 2002, 713, und vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2474, m.w.N.).Insofern liegt der Fall anders als die vom BGH entschiedenen Fälle, in denen dieser eine Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Hinweis auf den Ausnahmecharakter einer entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abgelehnt hat (BGH-Beschlüsse vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGHReport 2002, 749, und in NJW 2002, 2474).
- BGH, 11.11.2003 - X ARZ 197/03
Bestimmung des zulässigen Rechtswegs durch den BGH
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
- BGH, 25.05.2004 - X ARZ 101/04
Bindungswirkung einer Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; Sen.Beschl. v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Rep.Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002, aaO).
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (Senat BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002, aaO; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, BGH-Rep.
- BAG, 12.07.2006 - 5 AS 7/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Erforderlich ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe). - BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung …
- BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer …
- BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07
Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung
- BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
Außerordentliche Beschwerde
- BGH, 15.04.2008 - X ARZ 79/08
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Entscheidung über den …
- BGH, 16.04.2024 - X ARZ 101/24
Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen …
- BAG, 17.06.2004 - 5 AS 3/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Frankfurt, 21.03.2011 - 14 UH 9/11
Zur Abgrenzung der Verfahren nach § 36 ZPO und §§ 17 a ff. GVG
- OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11
Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger …
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Vorliegen einer Abgabenangelegenheit; …
- BGH, 03.02.2009 - Xa ARZ 409/08
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung nach § 17a GVG
- BGH, 03.02.2009 - Xa ARZ 7/09
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
- FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02
Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim …
- LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; "greifbare …
- ArbG Regensburg, 05.04.2018 - 7 Ca 582/18
Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des Verweisungsbeschlusses …
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 11 AR 16/10
Gesellschaftrechtliches Spruchverfahren: Anwendbares Recht bei Erhebung einer …
- LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren …
- LG Lüneburg, 29.03.2021 - 2 O 63/20
Bindung hinsichtlich der Zuständigkeit durch Versäumnisurteil; Bindungswirkung …
- LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
- VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3456/22
Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Widmungszweck; …
- KG, 11.08.2003 - 2 AR 26/03
Rechtsweg: Voraussetzung für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 157; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; BRAO § 156 Abs. 2; ; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 45; ; BRAO § 3 Abs. 2; ; BRAO § 45 Nr. 4
- rechtsportal.de
Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten bei anwaltlichem Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessführungsbefugnis; Prozessvollmacht; Tätigkeitsverbot; Rechtsanwalt; Aufsicht; Rechtsanwaltskammer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.10.2001 - 3 O 67/01
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1025
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Die in diesem Zusammenhang von Befürwortern der analogen Anwendung zitierte Entscheidung OLG Hamm, NJW-RR 89, 442 stützt deren Auffassung nicht, zumal darin ohne Begründung nur beiläufig erwähnt wird, ein Verstoß gegen § 45 Nr. 4 BRAO könne gegebenenfalls zur Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten durch das Gericht führen. - OLG Köln, 18.05.1973 - 9 U 143/72
Vollmacht; Wirksamkeit; Abstraktionsprinzip; Grundverhältnis; Prozeßvollmacht
- KG, 04.10.1994 - 4 W 6060/94
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Anwalts und Unterbrechung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Eine analoge Anwendung scheidet aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. KG NJW-RR 1995, 762;… Henssler/Prütting, BRAO, § 46 Rn. 43).
- OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21
Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als …
Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).Die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufsplichten obliegt insoweit ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit (OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51).
- OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17
Übernahme von Hannover 96: Erneuter Erfolg für 96-Präsident Kind
Eine analoge Anwendung der Regelung auf den vorliegenden Fall einer bloß behaupteten Wahrnehmung widerstreitender Interessen scheidet nach Auffassung des Senats aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2002, 2 W 767/01, Rn 6 zitiert nach juris). - BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses …
Rn. 5 Ob der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO das zur Entscheidung in einem Verfahren, in dem dieser Anwalt tätig wird, berufene Gericht berechtigt, den Anwalt in entsprechender Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO zurückzuweisen, ist umstritten (…dafür Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 10. Aufl 2020, § 45 RdNr 42 unter Hinweis auf OLG Hamm Urteil vom 17.10.1998 - 8 U 58/88 - NJW-RR, 442; anders die wohl hM: etwa OLG Koblenz Beschluss vom 11.1.2002 - 2 W 767/01 - MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl 2019, § 45 RdNr 51;… Bormann/Strauß in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl 2020, § 45 BRAO RdNr 48;… Peitscher in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl 2020, § 5 RdNr 12).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Rn. 2 Unabhängig hiervon ist - trotz des Vorbringens der Klägerin - eine gesetzliche Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 2 BRAO), die den Senat dazu berechtigen oder gar verpflichten würde, die betroffenen Rechtsanwälte wegen eines angeblichen anwaltlichen Tätigkeitsverbots oder wegen angeblicher Straftaten (Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung, Prozessbetrug, Urkundenunterdrückung, schwerer Parteiverrat) im vorliegenden Verfahren zurückzuweisen, nicht zu erkennen, da die Rechtsordnung die Verfolgung von Berufspflichtverletzungen oder von im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Straftaten nicht den Verwaltungsgerichten, sondern den Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichten bzw. den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zuweist (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 05.05.2021 - 3 Ws 14-15/21 - juris Rn. 15 f.; OLG Celle…, Beschluss vom 12.12.2017 - 20 W 20/17 - juris Rn. 82; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2010 - L 11 KA 4/09 - juris Rn. 31; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 - juris Rn. 4 ff.;… Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 43a Rn. 355;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken a. a. O. BRAO § 156 Rn. 1; Diller/Enders, NJW 2022, 3744;… Günther/Gruppe a. a. O.). - OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auf die Frage, ob einer der Tatbestände des § 45 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 bzw. Abs. 2 Nrn. 1 bis BRAO erfüllt ist (vgl. dazu Beschluss des SG Düsseldorf vom 16.09.2009 - S 2 KA 77/07 -), kommt es schon deshalb nicht an, weil ein Verstoß gegen § 45 BRAO den Senat nicht dazu berechtigen würden, den Rechtsanwalt zurückzuweisen, solange nicht ein (anwalts-)gerichtliches Verbot verhängt wird (…Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Auflage, § 45 Rdn. 46 m.w.N.; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 -).
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