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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3450
OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Durchsetzung von Besitzschutzansprüchen gegen den unberechtigten mittelbaren Besitzer: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den mittelbaren Besitzer; Rechtsfolgen der Androhung eines Ordnungsgeldes in einer auf Besitzeinräumung gerichteten einstweiligen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 861 Abs. 1 BGB; § 868 BGB; § 870 BGB; § 886 ZPO; § 935 ZPO; § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes bei zwischenzeitlicher Überlassung des Besitzes an einen Dritten; Vollstreckung eines Anspruchs auf Verschaffung des mittelbaren Besitzes; Pfändung und Überweisung des Anspruch ...

  • Judicialis

    ZPO § 886; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BGB § 861; ; BGB § 868

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen mittelbaren Besitzer wegen Besitzentziehung an Mietobjekt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes bei zwischenzeitlicher Überlassung des Besitzes an einen Dritten; Vollstreckung eines Anspruchs auf Verschaffung des mittelbaren Besitzes; Pfändung und Überweisung des Anspruch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung bei Besitzentzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes auch bei bereits erfolgter Weitervermietung? (IMR 2007, 387)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 445
  • ZMR 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06

    Vollstreckung der Herausgabe von Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die …

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
    Kann der Gläubiger aufgrund eines erwirkten Vollstreckungstitels nicht gegen den Dritten, an den der Schuldner die unbewegliche Sache weiter vermietet hat, vollstrecken und ist der Dritte nicht zur Herausgabe bereit, muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Dritten entweder aufgrund eines eigenen Herausgabeanspruches (§§ 861 Abs. 1, 858 Abs. 2 BGB) oder nach Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruchs des Schuldners gemäß § 886 ZPO erwirken (vgl. BGH MDR 2007, 1159).
  • KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07

    Doppelvermietung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Überlassungsanspruch …

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
    In diesen Fällen vertritt in der Tat eine überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, dass der Überlassungsanspruch eines solchen Mieters nicht im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. etwa auch zuletzt KG MDR 2007, 1126).
  • AG Hannover, 16.10.2023 - 435 C 8845/23

    Einstweilige Verfügung bzgl. der Untersagung der Behinderung durchgeführter …

    Dieser liegt wegen der Besonderheiten des Besitzschutzes in der Norm des § 862 Abs. 1 S. 2 BGB selbst (vgl. OLG Celle ZMR 2008, 288 (289); BeckRS 2001, 31158124;… MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl. 2023, BGB § 861 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …

    Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5).
  • LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20

    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer; …

    Der Anspruch auf Herausgabe dieser Besitzposition wird gemäß § 886 ZPO dadurch vollstreckt, dass der Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf Herausgabe pfändet und sich überweisen lässt (vgl. BGH MDR 2007, 1159; OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2-5).

    Der Verfügungskläger kann dann nämlich als mittelbarer Besitzer die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an sich ohne Zwischenübertragung an den derzeit mittelbaren Besitzer erreichen, und zwar ohne Notwendigkeit eines erneuten Eilverfahrens (…i.E. auch LG Bonn v. 28.07.2005 - 10 O 211/05 -, juris Rn. 10; offen lassend OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

    Diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren dergestalt durch, dass eine - hier auf Unterlassung der Störung gerichtete - einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2007 - 2 U 152/07 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09

    Anspruch wegen Besitzstörung: Beeinträchtigung eines lebenslangen eingetragenen …

    Rn. 21 a) Soweit sich der Störungsbeseitigungsanspruch wegen der Öffnungen im Dachbodenbereich auf die §§ 862, 858 Abs. 1 BGB stützt, bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besondere Verfügungsgrundes nicht, denn dem bisherigen Besitzer soll die Möglichkeit einer zügigen gerichtlichen Durchsetzung seiner Besitzschutzansprüche an die Hand gegeben werden (OLG Celle ZMR 2008, 288;… Palandt/Bassenge, 68. Auflage 2009, § 861 BGB, Rn. 12;… m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Münchener Kommentar/Joost, 4. Auflage 2004, § 861 BGB, Rn. 1 und 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.11.2012 - 1 T 326/12

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen verbotener Eigenmacht: Zutrittsrecht der …

    Rn. 4 a) Zwar ist es abstrakt richtig, dass der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund im Bereich des possessorischen Besitzschutzes in den §§ 861 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB selbst liegt, es dort also keines weitergehenden besonderen Verfügungsgrundes bedarf (OLG Celle, MDR 2008, 445; OLG Köln, MDR 2000, 152;… Palandt/Bassenge 71. Aufl., § 861 BGB, Rn. 12;… § 862 BGB, Rn. 12).
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.04.2025 - 926 C 71/25

    Keine einstweilige Verfügung gegen Untervermietung

    Rn. 4 Die Unterlassung rechtswidriger Untervermietung infolge einer Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht, bei der ein Verfügungsgrund in § 861 Abs. 1 BGB selbst gesehen wird (vgl. dazu nur OLG Celle, ZMR 2008, 288), steht vorliegend nicht in Rede.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3230
OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,3230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,3230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,3230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungsrecht: Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung bei Umzug eines auf Lebenszeit Wohnungsberechtigten in ein Pflegeheim; ergänzende Vertragsauslegung; Voraussetzungen der Entstehung einer Zahlungspflicht durch Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1041 BGB; § 1092 Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 1093 BGB; Art. 16 Nds. AGBGB
    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten Wohnungsrechts wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten; Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung durch eine ergänzende Vertragsauslegung bei ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1093

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1093, 242
    Nur ausnahmsweise Umwandlung eines Wohnungsrechts in Zahlungsverpflichtung bei Umzug des Wohnungsberechtigten in Pflegeheim

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 1093
    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Nichtausübbarkeit eines Wohnrechtes wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit

  • ibr-online

    Nutzungsentschädigung für nicht ausgeübtes Wohnungsrecht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Hausübertragung zu Lebzeiten - Was gilt es zu beachten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten Wohnungsrechts wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten; Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung durch eine ergänzende Vertragsauslegung bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 399
  • MDR 2008, 445
  • NZM 2008, 339
  • ZMR 2008, 52
  • FamRZ 2008, 1073
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07
    Schließlich könne die Klägerin eine Vertragsanpassung nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2007 (V ZR 163/06) herleiten, weil es an einer zwischen den Parteien getroffenen Vermietungsvereinbarung fehle.

    Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt mit Urteil vom 19.01.2007 (FamRZ 2007, 632635 = NJW 2007, 1884), wonach ein subjektives Ausübungshindernis auf Seiten des Wohnungsberechtigten nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts führt, weil er im Einverständnis mit dem Eigentümer durch Vermietung wirtschaftlichen Nutzen aus der Wohnung ziehen kann.

  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07
    Die lückenhafte Regelung könnte nämlich auch geschlossen werden, indem ein Anspruch der Mutter des Beklagten auf Gestattung einer Vermietung angenommen wird (für einen solchen Anspruch bei Zumutbarkeit OLG Köln, OLGR 1995, 98; OLG Celle, NZM 1998, 929; a. A. OLG Oldenburg, OLGR 1994, 241).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07
    Wegen der zwingenden Bestimmung des § 1092 Abs. 1 S. 1 BGB ist schon zweifelhaft, ob der Vertrag überhaupt eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält (in diesem Sinne OLG Hamm, OLGR 2006, 773).
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen; …

    Denn unabhängig von der Frage, ob der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit überhaupt eine Änderung eines unvorhersehbaren Umstandes sei, der zur Geschäftsgrundlage gemacht wurde, bedürfe es aufgrund der dem Berechtigten zustehenden Rechte aus § 1092 Abs. 1 bzw. § 1093 Abs. 2 BGB dieses Rückgriffs auf allgemeine Billigkeitserwägungen nicht (OLGR Hamm 2006, 773. OLGR Oldenburg 2008, 141).

    Der tatsächliche Eintritt des hierdurch bedingten Ausübungshindernisses stellt damit keine unvorhersehbare Änderung der Geschäftsgrundlage dar und es ist davon auszugehen, dass die Parteien in Kenntnis der Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit der Klägerin weitergehende Zahlungspflichten der Beklagten gerade nicht begründen wollten (vgl. hierzu OLGR Oldenburg 2008, 141. OLGR Celle 2008, 133).

    In Ausnahmefällen kann es dem Verpflichteten unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB auch zugemutet werden, bei einer unvorhersehbaren persönlichen Verhinderung des Wohnberechtigten der Nutzung der Wohnung durch Vermietung zuzustimmen (OLGR Celle 1998, 237. OLG Oldenburg in NJW-RR 2008, 399).

  • KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08

    Finanzierter Fondsbeitritt: Genehmigung der vollmachtlosen Vertretung bei der …

    Abgesehen von dem Rückwirken der Genehmigung ( § 184 BGB) liegt die Inanspruchnahme auch in der Fortsetzung der Darlehensnutzung (vgl. BGH - XI ZR 76/06 - Urteil vom 18.Dezember 2007, NJW-RR 2008, 399,400 - Rdnr.26 zitiert nach juris), so dass die genaue zeitliche Abfolge letztlich nicht entscheidend ist.
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