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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.02.2010 | BGH, 21.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,284
BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09 (https://dejure.org/2010,284)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09 (https://dejure.org/2010,284)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09 (https://dejure.org/2010,284)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 133; 157; 194, 214, 779; ZPO §§ 91, 256

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 194 BGB, § 214 Abs 1 BGB, § 779 BGB
    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 194, 214, 133, 157; ZPO §§ 91, 256
    Erledigung des Rechtsstreits infolge der Erhebung der Verjährungseinrede auch bei Verjährungseintritt vor Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines erledigenden Ereignisses hinsichtlich erstmaliger Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits bei bereits eingetretener Verjährung vor Rechtshängigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157, 194, 214, 779; ZPO §§ 91, 256
    Einrede im Prozess als erledigendes Ereignis; erstmalige Einrede der Verjährung im Rechtsstreit; Kosten des Rechtsstreits; Aufrechung mit Gegenforderungen

  • RA Kotz

    Verjährungseinrede im Prozess - Kostenfolge

  • Betriebs-Berater

    Erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 214 Abs. 1; BGB § 389; ZPO § 91a
    Vorliegen eines erledigenden Ereignisses hinsichtlich erstmaliger Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits bei bereits eingetretener Verjährung vor Rechtshängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verjährung auch vor Rechtshängigkeit ist erledigendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerledigung durch Verjährungseinwand

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit ist auch bei Eintritt vor Rechtshängigkeit erledigend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährungseinrede als erledigendes Ereignis im Zivilprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungseinrede im Prozess: Erledigung der Hauptsache? (IBR 2010, 730)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 128
  • NJW 2010, 2422
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 1156 (Ls.)
  • MDR 2010, 650
  • NZM 2010, 511
  • ZMR 2010, 591
  • NJ 2010, 343
  • FamRZ 2010, 887
  • WM 2010, 986
  • BB 2010, 1034
  • JR 2010, 395
 
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Wird zitiert von ... (166)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Dementsprechend habe der Bundesgerichtshof für den vergleichbaren Fall der im Prozess erfolgten Aufrechnungserklärung die Erledigungswirkung nicht an deren materiell-rechtlicher Rückwirkung (§ 389 BGB) scheitern lassen, da diese Wirkungen erst mit der Aufrechnungserklärung einträten und das Vorliegen der Aufrechnungslage allein, wenn und solange die Aufrechnung nicht erklärt werde, noch nicht zum Erlöschen der beiderseitigen Forderungen führe (BGHZ 155, 392, 398 f.).

    Rn. 18 1. Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (BGHZ 155, 392, 395; 106, 359, 366 f.).

    Ein erledigendes Ereignis ist der Eintritt einer Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage (BGHZ 155, 392, 398).

    Er hatte sich allerdings bereits mit der vergleichbaren Frage zu befassen, ob die im Prozess erfolgte Aufrechnungserklärung auch dann ein erledigendes Ereignis darstellt, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Rechtshängigkeit der Klageforderung bestand (BGHZ 155, 392, 396 ff.).

    Erst letztere und nicht bereits der Eintritt der Verjährung führt zur sachlichen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. BGHZ 155, 392, 398 f., zur Aufrechnungserklärung).

  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Auch über die Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn das erledigende Ereignis in den Verursachungs- oder Verantwortungsbereich des Klägers fällt, hatte der Bundesgerichtshof bereits zu entscheiden (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - I ZR 113/91, NJW-RR 1993, 1319, unter [II] 2 b - Radio Stuttgart).

    Rn. 25 bb) Im Urteil vom 13. Mai 1993 (I ZR 113/91, aaO) hat sich der Bundesgerichtshof ausgehend von einem während des Prozesses durch Aufgabe der Benutzung des Titels erloschenen Werktitelschutzes mit der Frage der Auswirkungen eines vom Kläger verursachten erledigenden Ereignisses befasst.

    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entschieden, ist bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993, aaO;… Urteil vom 6. Dezember 1984, aaO;… ebenso OLG Frankfurt a.M., aaO;… OLG Düsseldorf, aaO;… OLG München, aaO;… OLG Karlsruhe, aaO;… Meller-Hannich, aaO, S. 664;… El-Gayar, aaO).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Diese Auslegung der im Rahmen der vorgerichtlichen Verhandlungen der Parteien über eine gütliche Einigung abgegebenen Willenserklärungen weist revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler auf und bindet den Senat daher nicht (vgl. BGHZ 150, 32, 37; BGH, Urteile vom 23. Januar 2009 - V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, Tz. 8; vom 8. Januar 2009 - IX ZR 229/07, NJW 2009, 840, Tz. 9).

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, unter II 2 a m.w.N.;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 133 Rdnr. 56) und demgemäß in erster Linie dieser und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 32, 37; 121, 13, 16; Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, unter II 1 b bb).

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Mit Recht stelle die herrschende Meinung daher nur auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, unter 3).

    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entschieden, ist bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH…, Urteil vom 13. Mai 1993, aaO; Urteil vom 6. Dezember 1984, aaO;… ebenso OLG Frankfurt a.M., aaO;… OLG Düsseldorf, aaO;… OLG München, aaO;… OLG Karlsruhe, aaO;… Meller-Hannich, aaO, S. 664;… El-Gayar, aaO).

  • BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07

    Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Diese Auslegung der im Rahmen der vorgerichtlichen Verhandlungen der Parteien über eine gütliche Einigung abgegebenen Willenserklärungen weist revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler auf und bindet den Senat daher nicht (vgl. BGHZ 150, 32, 37; BGH, Urteile vom 23. Januar 2009 - V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, Tz. 8; vom 8. Januar 2009 - IX ZR 229/07, NJW 2009, 840, Tz. 9).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Rn. 27 Der Eintritt der Verjährung hat für sich genommen weder Auswirkungen auf das Bestehen noch auf die Durchsetzbarkeit des Anspruchs (vgl. BGHZ 156, 269, 271;… MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., vor § 194 Rdnr. 5 und § 214 Rdnr. 1;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 214 Rdnr. 1/2).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGHZ 103, 275, 280; 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, NJW 2009, 774, Tz. 25).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGHZ 103, 275, 280; 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, NJW 2009, 774, Tz. 25).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, unter II 2 a m.w.N.;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 133 Rdnr. 56) und demgemäß in erster Linie dieser und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 32, 37; 121, 13, 16; Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, unter II 1 b bb).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, unter II 2 a m.w.N.;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 133 Rdnr. 56) und demgemäß in erster Linie dieser und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 32, 37; 121, 13, 16; Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, unter II 1 b bb).
  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen …

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der …

  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …

  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen; …

  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen …

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 229/07

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Geldern zum …

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

  • EuGH, 27.01.2000 - C-8/98

    Dansommer - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 - Ausschließliche …

  • BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 180/65

    Verjährung beim Abzahlungskauf

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

  • OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02

    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung …

  • OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95

    Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung …

  • LG Halle, 24.02.2009 - 2 S 228/08
  • OLG Schleswig, 03.09.1985 - 6 U 32/85
  • OLG Celle, 03.09.1986 - 13 U 105/86
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Da die Einrede der Verjährung ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, BGHZ 184, 128 Rn. 27 mwN), mit dem die Musterbeklagte im Erfolgsfall die Durchsetzung fälliger Ansprüche der Verbraucher auf weitere Zinsbeträge verhindern kann, kann die Fälligkeit der Ansprüche auch als Voraussetzung für die Einrede der Verjährung zum zulässigen Feststellungsziel gemacht werden (…vgl. Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 18. Aufl., § 606 Rn. 12;… BeckOK ZPO/Lutz, 41. Edition, Stand: 01.07.2021, § 606 Rn. 23).
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Wird die Einrede der Verjährung erstmals während des Prozesses erhoben, wird eine ursprünglich zulässige und begründete Klage unbegründet (vgl. BGH 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09 - Rn. 27 ff., BGHZ 184, 128).
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Wird die Einrede der Verjährung erstmals während des Prozesses erhoben, wird eine ursprünglich zulässige und begründete Klage unbegründet (vgl. BGH 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09 - Rn. 27 ff., BGHZ 184, 128).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,457
BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; GenG a. F. § 99 Abs. 1 (InsO n. F. § 15 a Abs. 1)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber Genossenschaftsmitgliedern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 538 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 99 Abs 1 GenG, § 15a Abs 1 InsO, § 823 Abs 2 BGB
    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber Genossenschaftsmitgliedern

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht an das Erstgericht bei einem wesentlichen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens; Beurteilung des Vorliegens eines wesentlichen Mangels aufgrund des materiellrechtlichen Standpunktes des Erstgerichts trotz ...

  • Betriebs-Berater

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erstreckt sich auch auf Mitglieder einer insolventen Genossenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht an das Erstgericht bei einem wesentlichen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens; Beurteilung des Vorliegens eines wesentlichen Mangels aufgrund des materiellrechtlichen Standpunktes des Erstgerichts trotz ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung wegen wesentlichen Verfahrensfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Genosse in der Insolvenz der Genossenschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Berufungsgericht nicht arbeiten will...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Zurückweisung an das Erstgericht wegen fehlendem Sachverständigengutachten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GenG a. F. § 99 Abs. 1; InsO § 15a Abs. 1; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Zu Ansprüchen von Genossenschaftsmitgliedern gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erstreckt sich auch auf Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung und Zurückverweisung nur im Ausnahmefall! (IBR 2010, 1182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1048
  • ZIP 2010, 776
  • MDR 2010, 650
  • NZI 2010, 449
  • NZI 2010, 50
  • FamRZ 2010, 890
  • WM 2010, 892
  • DB 2010, 890
  • AnwBl 2010, 171
  • NZG 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift für eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht, durch die die Beklagten zu 1 bis 3 beschwert sind (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 29), sind in mehrfacher Hinsicht nicht erfüllt.

    Rn. 11 1. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt als Ausnahme von der in § 538 Abs. 1 ZPO statuierten Verpflichtung des Berufungsgerichts, die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden, nur in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem so wesentlichen Mangel leidet, dass es keine Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann (Sen.Urt. v. 6. November 2000 aaO).

    Rn. 15 Dass das Landgericht unter Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Kern ihres Vorbringens verkannt und deshalb eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt hätte, was als schwerer Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung rechtfertigen könnte (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 29), hat das Berufungsgericht - zu Recht - nicht angenommen.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht; …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 14 Bewertet das Berufungsgericht das Parteivorbringen materiell-rechtlich anders als das Erstgericht, indem es z.B. an die Schlüssigkeit oder die Substantiierungslast andere Anforderungen als das Erstgericht stellt, liegt ein zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigender wesentlicher Verfahrensmangel auch dann nicht vor, wenn infolge der abweichenden Beurteilung eine Beweisaufnahme erforderlich wird (…Sen.Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, WM 2000, 1195, 1196 m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).

    Das Berufungsgericht hat weder in Erwägung gezogen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt, was den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann; noch hat es nachprüfbar dargelegt, dass die aus seiner Sicht durchzuführende Beweisaufnahme so aufwändig und umfangreich ist, dass eine Zurückverweisung an das Landgericht ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint (BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (…vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein.
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Die Entscheidung beruht inhaltlich jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 19 1. Das Berufungsgericht geht zwar noch zutreffend davon aus, dass es für die Feststellung, dass eine Gesellschaft insolvenzrechtlich überschuldet ist, grundsätzlich der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bedarf, in der die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind, während einer Handelsbilanz lediglich indizielle Bedeutung zukommt (Sen.Urt. v. 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Tz. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 14 Bewertet das Berufungsgericht das Parteivorbringen materiell-rechtlich anders als das Erstgericht, indem es z.B. an die Schlüssigkeit oder die Substantiierungslast andere Anforderungen als das Erstgericht stellt, liegt ein zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigender wesentlicher Verfahrensmangel auch dann nicht vor, wenn infolge der abweichenden Beurteilung eine Beweisaufnahme erforderlich wird (Sen.Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, WM 2000, 1195, 1196 m.w.Nachw.;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07

    Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22

    Einheitspreisvertrag über Bauleistungen: Unwirksamkeit einer …

    Ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn dieser verfehlt ist oder das Berufungsgericht ihn für verfehlt erachtet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 Rn. 11, NJW-RR 2010, 1048).

    Das ist hingegen nicht der Fall, wenn es die sachlich-rechtliche Relevanz eines Parteivorbringens verkennt und ihm deshalb keine Bedeutung beimisst (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 Rn. 15, NJW-RR 2010, 1048;… Urteil vom 6. November 2000 - II ZR 67/99, NJW 2001, 1500, juris Rn. 8;… Urteil vom 19. März 1998 - VII ZR 116/97, BGHZ 138, 176, juris Rn. 8).

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen …

    Dass durch die Neufassung des § 15a InsO die (strafrechtliche) Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung keine Änderung erfahren hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits inzident bejaht worden (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Urteil vom 1. Februar 2009 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048, 1050).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung; …

    Ob ein solcher Mangel vorliegt, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn nicht teilt (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 314/95, NJW 1997, 1447 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZR 254/09, VersR 2010, 1666 Rn. 8; BGH, Urteile vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048 Rn. 11;… vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 14 mwN).

    Hiernach begründet es keinen Fehler im Verfahren der Vorinstanz, wenn das Berufungsgericht Parteivorbringen materiell-rechtlich anders beurteilt als das Erstgericht (…vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VI ZR 254/09, aaO Rn. 15; BGH, Urteile vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08, aaO Rn 14;… vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1239
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines gerichtlichen Schriftstücks an die Geschäftsadresse des Insolvenzschuldners mangels Vorhandenseins eines Briefkastens und Kenntnis eines Postfachs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 Abs 1 S 2 ZPO, § 178 ZPO, § 180 ZPO, § 184 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines gerichtlichen Schriftstücks an die Geschäftsadresse des Insolvenzschuldners mangels Vorhandenseins eines Briefkastens und Kenntnis eines Postfachs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung im Falle des Scheiterns der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks aufgrund des Fehlens eines Postkastens an der angegebenen Geschäftsadresse und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Ersatzzustellung; Zustellung an ein ...

  • grundeigentum-verlag.de

    ZPO §§ 233 D, 184 Abs. 2, § 168 Abs. 1 Satz 2, §§ 178, 180; InsO § 8 Abs. 1
    Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift im Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung im Falle des Scheiterns der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks aufgrund des Fehlens eines Postkastens an der angegebenen Geschäftsadresse und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Ersatzzustellung; Zustellung an ein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung, wenn Ersatzzustellung nicht möglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsprobleme - oder: Das Postfach als Wiedereinsetzungshindernis

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Geschäftsadresse ohne Postbriefkasten kann gefährlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 395
  • ZIP 2010, 448
  • MDR 2010, 650
  • NZI 2010, 276
  • VersR 2011, 690
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden …

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Rn. 9 b) Es mag zwar sein, dass die Schuldnerin in die versäumte Frist der sofortigen Beschwerde wiedereinzusetzen gewesen wäre, wenn die zugestellte Entscheidungsabschrift auf dem Postwege verloren gegangen wäre oder sonstwie ohne ihr Verschulden sie erst nach Ablauf der Notfrist des § 569 ZPO erreicht hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2000 - II ZB 20/99, NJW 2000, 3284, 3285).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Rn. 6 2. Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332;… vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche …

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Rn. 6 2. Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332; vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Rn. 8 a) Der von der Rechtsbeschwerde beanstandete Mangel, die Zustellungsanschrift sei von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts entgegen § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO nicht beurkundet worden (vgl. zum Adressenfehler insoweit BGHZ 73, 388, 390; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2001 - V ZB 20/01, NJW-RR 2001, 1361), liegt nicht vor.
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des …

    Mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist aber auch die Annahme, eine ähnliche Vorrichtung könne ein von dem Empfänger eingerichtetes Postfach sein (…so BFH/NV 2005, 229; 2008, 1860, 1861; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZIP 2010, 395, 396 Rn.10 sowie MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 180 Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen …

    Der Senat hat insoweit angenommen, dass gegen die Anknüpfung der Frist zur sofortigen Beschwerde des Schuldners an deren öffentliche Bekanntmachung jedenfalls dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Schuldner zuvor zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, NZI 2010, 276 Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung …

    Zwar hätte ihr das Insolvenzgericht vor der Festsetzung der Vergütung Gelegenheit geben müssen, zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZInsO 2010, 397 Rn. 5).

    Auch ohne Anhörung hatte die Schuldnerin aber Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (zum Fall des angehörten Schuldners vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vom 21. Januar 2010, aaO Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der …

    Rn. 16 Ob der Auffassung des OLG Nürnberg (U. v. 29.09.2009, 1 U 710/09, OLGR Nürnberg 2009, 909) zu folgen ist, wonach das Hindernis nicht schon durch die Kenntnis entfällt, dass überhaupt ein Versäumnisurteil ergangen ist, sondern erst durch die Kenntnis des Akteninhalts, was angesichts der Rechtsprechung des BGH fraglich erscheint (vgl. Bs. v. 21.01.2010, IX ZB 83/06, MDR 2010, 650; Bs. v. 15.01.2001, II ZB 1/00, NJW 2001, 1430), braucht nicht entschieden zu werden.

    Zum Einen steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit den oben zitierten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (MDR 2010, 650; NJW 2001, 1430), wonach eine auch nur telefonisch in Erfahrung gebrachte Information über eine Zustellung die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf setzt.

  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
    (BFH…, Beschluss vom 15.09.2004, I B 173/03, Rn. 7; nicht eindeutig BGH, Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 83/06, Rn. 10.).
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