Rechtsprechung
| BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 295 Abs 1 Nr 1 InsO, § 296 InsO
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ ... 6, 296 Abs. 3 Satz 1 InsO, Art. 103h EGInsO, §§ 295, 296 InsO, § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 295 InsO, § 296 Abs. 1 S. 1 InsO, § 296 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO, § 292 InsO, § 295 Abs. 2 InsO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung i.S.d. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anforderungen an die Bemühensobliegenheit des teilzeitbeschäftigten Schuldners
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Obligatorische Bemühungen um angemessene Beschäftigung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung i.S.d. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung - und der teilzeitbeschäftigte Schuldner
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schuldner arbeitete halbtags - Schuldner im Privatinsolvenzverfahren müssen sich um Vollzeitbeschäftigung bemühen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bemühen des teilzeitbeschäftigten Schuldners um eine Vollzeitbeschäftigung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit nach § 295 InsO
- juraforum.de (Kurzinformation)
Um Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitkräfte eine Vollzeit-Stelle suchen
Verfahrensgang
- AG Syke, 27.12.2016 - 15 IN 23/10
- LG Verden, 07.07.2017 - 3 T 26/17
- BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1398
- MDR 2018, 625
- NZI 2018, 359
- WM 2018, 639
- BB 2018, 819
- Rpfleger 2018, 497
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09
Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 16 ff;… vom 13. September 2012 - IX ZB 191/11, NZI 2012, 852 Rn. 8).Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482 Rn. 5; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 7;… vom 10. Mai 2012 - IX ZB 203/10, nv Rn. 2).
Ebenso scheidet die Versagung der Restschuldbefreiung aus, wenn der Schuldner aufgrund seines Alters oder der ungünstigen Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht die Möglichkeit gehabt hätte, in ein angemessenes abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln, bei dem er ein höheres pfändbares Einkommen hätte erzielen können als mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit (BGH…, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8;… vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZVI 2011, 92 Rn. 7; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 8).
- BGH, 13.09.2012 - IX ZB 191/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Aufhebung der Kostenstundung bei unterlassener …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen (BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 16 ff; vom 13. September 2012 - IX ZB 191/11, NZI 2012, 852 Rn. 8).In einem solchen Fall muss es sich dem Schuldner nicht aufdrängen, dass die Bewerbungsbemühungen, zu denen er sich gegenüber der Kommune zum Erhalt der Sozialleistungen verpflichtet, im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens nicht ausreichen (BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZB 191/11, NZI 2012, 852 Rn. 9).
- BGH, 14.01.2010 - IX ZB 78/09
Versagung der Restschuldbefreiung: Beginn der Wohlverhaltensperiode; Verletzung …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Rn. 7 a) Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versagen, wenn der Schuldner ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 78/09, ZVI 2010, 203 Rn. 9) eine seiner Obliegenheiten aus § 295 InsO verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt.Gibt der Schuldner eine Erwerbstätigkeit auf, die keine pfändbaren Beträge erbracht hat, oder lehnt er eine solche Beschäftigung ab oder zeigt er die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht an, die ihm insgesamt nur unpfändbare Einkünfte verschafft, kann darin zwar eine Obliegenheitsverletzung zu sehen sein, doch führt sie zu keiner Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung (BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, NZI 2009, 899 Rn. 11; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 78/09, ZVI 2010, 203 Rn. 14).
- BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Entscheidend ist danach, dass für die Befriedigung der Gläubiger, unter Umständen auch allein für die Staatskasse, - hätte der Schuldner die Obliegenheit beachtet - wirtschaftlich mehr Mittel zur Verfügung gestanden hätten als dies tatsächlich der Fall war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZB 13/15, NJW 2016, 1449 Rn. 9). - BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482 Rn. 5;… vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 7;… vom 10. Mai 2012 - IX ZB 203/10, nv Rn. 2). - BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11
Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner: …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Entsprechendes gilt für das Insolvenzgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, NZI 2013, 189 Rn. 23 im Verhältnis zum selbständig tätigen Schuldner). - BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Rn. 12 Nichts anderes gilt für den Schuldner, der anstelle einer angemessenen Vollzeittätigkeit lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, NZI 2010, 228 Rn. 5). - BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09
Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Gibt der Schuldner eine Erwerbstätigkeit auf, die keine pfändbaren Beträge erbracht hat, oder lehnt er eine solche Beschäftigung ab oder zeigt er die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht an, die ihm insgesamt nur unpfändbare Einkünfte verschafft, kann darin zwar eine Obliegenheitsverletzung zu sehen sein, doch führt sie zu keiner Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, NZI 2009, 899 Rn. 11;… vom 14. Januar 2010 - IX ZB 78/09, ZVI 2010, 203 Rn. 14). - BGH, 22.04.2010 - IX ZB 253/07
Verbraucherinsolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Ebenso scheidet die Versagung der Restschuldbefreiung aus, wenn der Schuldner aufgrund seines Alters oder der ungünstigen Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht die Möglichkeit gehabt hätte, in ein angemessenes abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln, bei dem er ein höheres pfändbares Einkommen hätte erzielen können als mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8;… vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZVI 2011, 92 Rn. 7;… vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 8). - BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines …
Auszug aus BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Eine angemessene Erwerbstätigkeit setzt nicht nur eine gebührende Arbeitsleistung, sondern auch eine angemessene Bezahlung voraus (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 3). - BGH, 02.12.2010 - IX ZB 160/10
Verbraucherinsolvenzverfahren: Anspruch auf Verfahrenskostenstundung trotz …
- BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11
Restschuldbefreiung: Unzulässigkeit des Versagungsantrags bei fehlender …
- BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10
Restschuldbefreiung: Verletzung der Erwerbsobliegenheit eines selbstständig …
- BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22
Voraussetzungen für Versagung der Restschuldbefreiung
Eine angemessene Erwerbstätigkeit setzt nicht nur eine gebührende Arbeitsleistung, sondern auch eine angemessene Bezahlung voraus (BGH…, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 3 mwN; vom 1. März 2018 - IX ZB 32/17, NZI 2018, 359 Rn. 9). - LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22
Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren
Die Aufgabe des Treuhänders beschränkt sich gemäß § 292 Abs. 1 InsO also im Wesentlichen darauf, die Abführungsbeträge entgegenzunehmen und zu verteilen (BGH 1. März 2018 - IX ZB 32/17 - Rn. 15).Erst dann ist er verpflichtet zu überwachen, ob der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder sich bei Beschäftigungslosigkeit darum bemüht und nachzufragen, welche Maßnahme der Schuldner ergriffen hat (…Uhlenbruck/Sternal InsO 15. Aufl. § 292 Rn. 60 f.;… BeckOKInsO/Riedel Stand 15. Januar 2023 § 292 Rn. 32; BGH 1. März 2018 - IX ZB 32/17 - Rn. 15).
So kann er sich z.B. nicht im Rahmen der Obliegenheiten nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO damit entlasten, dass er weder durch den Treuhänder noch durch das Insolvenzgericht darauf hingewiesen worden ist, er müsse sich hinreichend bewerben, wenn er seine Restschuldbefreiung nicht gefährden will (BGH 1. März 2018 - IX ZB 32/17 - Rn. 15).
- AG München, 17.07.2025 - 1507 IN 2383/22
Angemessenes Dienstverhältnis, Insolvenzverwalter, Fremdgeschäftsführer, …
Dies ist im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 295a Abs. 2 InsO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2018 IX ZB 32/17; NZI 2018, 359). - LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24
Bestimmung der Höhe der Bezüge aus einem angemessenen Dienstverhältnis gemäß § …
Ist der Schuldner aus persönlichen Gründen nicht in der Lage, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben, so hat er diese Gründe glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2018 - IX ZB 32/17 - NZI 2018, 359). - LG Verden, 09.09.2019 - 3 T 26/19 Als ungefähre Richtgröße können zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, sofern entsprechende Stellen angeboten werden (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 01. März 2018 - IX ZB 32/17 -, juris).
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| BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren: Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 61 InsO
Insolvenzverfahren: Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten - IWW
§ 61 Satz 1 InsO, § ... 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 61 InsO, § 61 Satz 2 InsO, §§ 53 ff InsO, § 60 InsO, § 323 Abs. 1, §§ 325, 280 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO, 323, 281 BGB, § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Erstrecken der Haftung des Insolvenzverwalters für Sekundäransprüche des Vertragspartners der Insolvenzmasse auf Schadensersatzansprüche hinsichtlich Begründung der Ursache in der Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse
- Betriebs-Berater
Keine Ausdehnung der Haftung des Insolvenzverwalters auf alle Arten von Sekundäransprüchen
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren: Haftung Insolvenzverwalter
- ra.de
- Owlit
- rechtsportal.de
Erstrecken der Haftung des Insolvenzverwalters für Sekundäransprüche des Vertragspartners der Insolvenzmasse auf Schadensersatzansprüche hinsichtlich Begründung der Ursache in der Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse
- ibr-online
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine (ausnahmsweise) Haftung des Insolvenzverwalters für Sekundäransprüche
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- schluender.info (Kurzinformation)
Die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 61 InsO für Sekundäransprüche
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haftung des Verwalters
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.03.2014 - 325 O 81/12
- OLG Hamburg, 03.02.2017 - 1 U 68/14
- BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
- BGH, 22.02.2018 - IX ZR 37/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 386
- MDR 2018, 625
- NZI 2018, 258
- WM 2018, 347
- BB 2018, 399
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07
Zur Pflicht des Insolvenzverwalters, seine Leistungsfähigkeit bzgl. neu …
Auszug aus BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
Nicht von § 61 InsO erfasst werden Sekundäransprüche, auf die sich die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, nicht bezieht (BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZR 235/07, ZInsO 2008;… 1206 Rn. 5).Gegenstand kann auch die Verpflichtung der Insolvenzmasse sein, dem anderen Teil bestimmte Rechte zu verschaffen oder bestimmte Sachen zu liefern (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZR 235/07, ZInsO 2008, 1206).
Rn. 15 aa) Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche (BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZR 235/07, ZInsO 2008, 1206 Rn. 5).
Nicht eingreifen soll sie dagegen, wenn sich ein von der Insolvenz unabhängiges, dem "normalen Geschäftsabschluss" anhaftendes Risiko verwirklicht, welches genauso bestanden hätte, wenn die Klägerin den Kaufvertrag mit einem wirtschaftlich gesunden Partner abgeschlossen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008, aaO Rn. 4).
Insoweit ist es nicht gerechtfertigt, dem Vertragspartner der Masse mehr Rechte zuzusprechen als ihm außerhalb einer Insolvenz zuständen (BGH, Beschluss vom 25. September 2008, aaO Rn. 5).
So kann es dem Insolvenzverwalter beispielsweise nicht als zum Schadensersatz nach § 61 Satz 1 InsO verpflichtende Handlung angelastet werden, wenn er eine Speziessache verkauft hat, die nicht zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008, aaO;… MünchKomm-InsO/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 61 Rn. 19; von Olshausen, ZIP 2002, 237, 238 f).
Sie ist mit den Absichten des Gesetzgebers bei Schaffung des § 61 InsO (…vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 129 zu § 72) und der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZR 235/07, ZInsO 2008, 1206) nicht zu vereinbaren.
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
Aus ihr ist kein Anspruch auf Ersatz eines Schadens herzuleiten, der auf erst später eingetretenen Gründen beruht (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 108 ff mwN).Eine Sondernorm hinsichtlich des Schutzes von Vertragspartnern enthält die Insolvenzordnung insoweit nicht (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, aaO S. 110 f).
Andernfalls kann er nach § 61 Satz 2 InsO den ihm obliegenden Entlastungsbeweis nicht führen und haftet dem Vertragspartner der Insolvenzmasse auf Ersatz des negativen Interesses (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, aaO S. 117 ff;… vom 13. Februar 2014 - IX ZR 313/12, ZInsO 2014, 710 Rn. 17 mwN).
Die Haftung soll das gegenüber einem normalen Geschäftsabschluss erhöhte Risiko ausgleichen, das der Vertragsabschluss durch einen insolventen Partner mit sich bringt (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, aaO S. 110).
Eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren wäre dann - dies zeigt der Streitfall, in dem das Berufungsgericht den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat, der weit über das positive Interesse hinausgeht (zur Beschränkung auf das negative Interesse und zu einer möglichen Begrenzung durch das positive Interesse über den Schutzzweck des § 61 InsO BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 117 ff;… vom 13. Februar 2014 - IX ZR 313/12, ZInsO 2014, 710 Rn. 17;… Laws in Pape/Graeber, aaO Rn. 314 ff;… Schmidt/Thole, Rn. 7, 11) - nahezu unkalkulierbar.
- BGH, 13.02.2014 - IX ZR 313/12
Betriebsfortführung in der Insolvenz: Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters bei …
Auszug aus BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
Andernfalls kann er nach § 61 Satz 2 InsO den ihm obliegenden Entlastungsbeweis nicht führen und haftet dem Vertragspartner der Insolvenzmasse auf Ersatz des negativen Interesses (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Mai 2004, aaO S. 117 ff; vom 13. Februar 2014 - IX ZR 313/12, ZInsO 2014, 710 Rn. 17 mwN).Eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren wäre dann - dies zeigt der Streitfall, in dem das Berufungsgericht den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat, der weit über das positive Interesse hinausgeht (zur Beschränkung auf das negative Interesse und zu einer möglichen Begrenzung durch das positive Interesse über den Schutzzweck des § 61 InsO BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 117 ff; vom 13. Februar 2014 - IX ZR 313/12, ZInsO 2014, 710 Rn. 17;… Laws in Pape/Graeber, aaO Rn. 314 ff;… Schmidt/Thole, Rn. 7, 11) - nahezu unkalkulierbar.
- BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger …
Auszug aus BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
Der Senat weist im Übrigen vorsorglich für das weitere Verfahren darauf hin, dass dem Insolvenzverwalter bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt er Masseunzulänglichkeit anzeigt, ein weiter Handlungs- und Ermessensspielraum zusteht, dessen Einhaltung das Gericht des Haftungsprozesses allerdings umfassend nachprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZR 310/14, ZInsO 2017, 1784 Rn. 24 f mwN). - BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03
Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines …
Auszug aus BGH, 11.01.2018 - IX ZR 37/17
Die Darlegung und der Beweis für eine von seiner Liquiditätsplanung abweichende Entwicklung obliegt ihm nicht (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2004 - IX ZR 185/03, ZInsO 2005, 205, 206 f).
- BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17
Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung
Rn. 18 c) Der Wortlaut des § 61 Satz 1 InsO verweist auf durch Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters begründete Verbindlichkeiten und damit im Grundsatz auf alle vom Insolvenzverwalter gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO durch Rechtsgeschäft begründeten sonstigen Masseverbindlichkeiten (vgl. BGH 11. Januar 2018 - IX ZR 37/17 - Rn. 13).Aus dieser Vorschrift ist daher kein Anspruch auf Ersatz eines Schadens herzuleiten, der auf erst später eingetretenen Gründen beruht (…BAG 15. November 2012 - 6 AZR 321/11 - Rn. 32, BAGE 143, 321; BGH 11. Januar 2018 - IX ZR 37/17 - Rn. 10).
Neben- und Ersatzansprüche (vgl. BGH 11. Januar 2018 - IX ZR 37/17 - Rn. 10 ff.).
- OLG Saarbrücken, 13.12.2023 - 5 U 96/22
Haftungsprozess gegen den Insolvenzverwalter wegen fehlerhafter Beratung im …
Insoweit ist es nicht gerechtfertigt, dem Vertragspartner der Masse mehr Rechte zuzusprechen als ihm außerhalb einer Insolvenz zuständen (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - IX ZR 37/17, NZI 2018, 258). - LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 379/21 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils und die dort zitierten Urteile (BGH, Urteile vom 11.01.2018 - IX ZR 37/17, MDR 2018, 625, Rdz. 16 vom 13.02.2014 - IX ZR 313/12, DB 2014, 773, Rdz. 17, ausführlich Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03, DB 2004, 1774, Rdz. 38 ff.) Bezug genommen.
- LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 410/21 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils und die dort zitierten Urteile (BGH, Urteile vom 11.01.2018 - IX ZR 37/17, MDR 2018, 625, Rdz. 16 vom 13.02.2014 - IX ZR 313/12, DB 2014, 773, Rdz. 17, ausführlich Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03, DB 2004, 1774, Rdz. 38 ff.) Bezug genommen.
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