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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 07.04.2020

Rechtsprechung
   OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11688
OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre (https://dejure.org/2020,11688)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre (https://dejure.org/2020,11688)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 18 U 3465/19 Pre (https://dejure.org/2020,11688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
    Rechtstellung des Nutzers einer Social-Media-Plattform; Anspruch auf Belassung einer zulässigen Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nutzer trägt Darlegungs- und Beweislast dafür dass Löschung oder Sperrung bei Facebook zu Unrecht erfolgte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sperrung eines Facebook-Profils wegen Hassbotschaften

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 40; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; GG Art. 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; ZPO § 256; ZPO § 511; ZPO § 513; ZPO § 517; ZPO § 519; ZPO § 520
    Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand; Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1171
  • MDR 2020, 782
  • MMR 2021, 71
  • afp 2020, 367
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über …

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Rn. 96 Selbst wenn man annimmt, dass die Deckungsanfrage überhaupt eine besondere Angelegenheit ist, für die dem Rechtsanwalt eine gesonderte Gebühr zusteht, und es sich nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München, Urteil vom 4.12.1990 - 13 U 3085/90 -, JurBüro 1993, 163; offen gelassen von BGH, Urteil vom 9.3.2011 - VIII ZR 132/10 -, NJW 2011, 1222), bedarf es für den Gebührenanspruch eines gesonderten Auftrags zur Einholung der Deckungszusage und eines auftragsgemäßen Tätigwerdens des Rechtsanwalts.

    Rn. 97 Auch wenn ein Auftrag und eine entsprechende Tätigkeit vorliegt, sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 9.3.2011 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011 - 1 U 105/11 -, juris).

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Rn. 63 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt den Grundrechten insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als sie zugleich Elemente objektiver Ordnung enthalten, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 23.4.1986 - 2 BvR 487/80 -, Rn. 25, BVerfGE 73, 261;… Urteil vom 15.1.1958 - 1 BvR 400/51 -, Rn. 26, BVerfGE 7, 198;… Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.).

    Der Rechtsgehalt der Grundrechte als objektive Normen entfaltet sich im Privatrecht durch das Medium der dieses Rechtsgebiet unmittelbar beherrschenden Vorschriften, insbesondere der Generalklauseln und sonstigen auslegungsfähigen und -bedürftigen Begriffe, die im Sinne dieses Rechtsgehalts ausgelegt werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 23.4.1986 - 2 BvR 487/80 -, Rn. 25, BVerfGE 73, 261).

  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Dem Nutzer einer Social-Media-Plattform, die nach ihrer Zweckbestimmung einen allgemeinen Informations- und Meinungsaustausch ermöglichen soll, steht aus dem Nutzungsvertrag in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB und der mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gegen den Betreiber ein Anspruch darauf zu, dass eine von ihm eingestellte zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt wird (Bestätigung des Urteils des Senats v. 7.1.2020, 18 U 1491/19).

    Ist dem Kläger aber eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, so ist im Interesse der endgültigen Klärung der Streitfrage in einem Prozess das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu verneinen (…vgl. Zöller/Greger a.a.O. § 256 Rn. 7a m.w.N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 24.5.2019 - 18 U 335/19 Pre - und Urteil vom 7.1.2020 - 18 U 1491/19 Pre).

  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15

    Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der …

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Die Auslegung des Klageantrags ergibt nämlich, dass er auf die Feststellung zielt, der Beklagten habe gegenüber dem Kläger kein Recht zugestanden, am 13.12.2017 dessen Profil auf www.facebook.com zu sperren, also auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinn des § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 17.6.2016 - V ZR 272/15 -, NJW-RR 2016, 1404).

    Ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart und die Zukunft ergeben können (BGH, Urteil vom 17.6.2016, a.a.O.;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 256 Rn. 3a).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Rn. 63 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt den Grundrechten insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als sie zugleich Elemente objektiver Ordnung enthalten, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG…, Beschluss vom 23.4.1986 - 2 BvR 487/80 -, Rn. 25, BVerfGE 73, 261; Urteil vom 15.1.1958 - 1 BvR 400/51 -, Rn. 26, BVerfGE 7, 198;… Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Dieser wird vielmehr auch von dem Kontext bestimmt, in dem die umstrittene Äußerung steht, und von den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3303/3305).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12, Rn. 38, NJW 2014, 2029).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Die Freiheit, nach subjektivem Belieben ein bestimmtes Verhalten zu verwirklichen, kann privatrechtlichen Veranstaltern oder Plattformbetreibern wie der Beklagten nicht unter Berufung auf die allgemeine Handlungsfreiheit schon grundsätzlich zur Einschränkung ihrer Eigentümerbefugnisse oder ihrer unternehmerischen Freiheit entgegengehalten werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 -, NJW 2018, 1667).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Zudem ist auf Seiten der Beklagten die Europäische Grundrechtscharta (EuGRCh) einzustellen, die auch juristische Personen schützt und deren Art. 16 die unternehmerische Freiheit nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ausdrücklich anerkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.11.2019 - 1 BvR 276/17 - ZUM-RD 2020, 1, 13).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
    Rn. 65 Im Hinblick auf die fundamentale Bedeutung, die der Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -, BVerfGE 85, 1), kann die Entscheidung über die Entfernung der dort eingestellten Inhalte nicht im Ermessen des Plattformbetreibers liegen.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …

  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein …

  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …

  • OLG München, 17.09.2018 - 18 W 1383/18

    Konkretisierung von Verhaltensregeln eines Nutzeraccounts eines sozialen …

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

  • OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18

    Sperrung auf Facebook

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die …

  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der …

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …

  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    Durch eine Bekanntgabe einer diese Ansprüche zusprechenden Entscheidung könnten mögliche Beeinträchtigungen des Ansehens der Klagepartei ebenso leicht behoben werden wie durch die Bekanntgabe eines Feststellungsurteils (so auch OLG München, Urteil vom 18. Februar 2020 - 18 U 3465/19, GRUR-RS 2020, 9355 Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20

    Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung

    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das zwischen den Parteien bestehende Schuldverhältnis über § 241 Abs. 2 BGB durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Parteien geprägt wird, verletzt daher eine pflichtwidrige Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten, die dem Kläger ohnehin nur aufgrund des mit der Beklagten geschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen, ihn nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Februar 2020 - 18 U 3465/19 Rn. 71).

    Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf Facebook kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (Wybitul/Haß/Albrecht NJW 2018, 113 (114); OLG München Urt. v. 18.2.2020 - 18 U 3465/19 - Rz. 108).

  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

    Dabei darf auch nicht außer Betracht bleiben, dass der Vertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber gem. § 241 Abs. 2 BGB auch den Nutzer verpflichtet, bei der Inanspruchnahme von Leistungen auf die Belange des Betreibers Rücksicht zu nehmen (OLG München, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19, Rn 79 - juris).
  • LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19

    Keine zwingende Anhörung bei Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung

    Soweit der Kläger Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, fußt die Zuständigkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, da die Deaktivierung seines Kontos als schädigenden Ereignis primär am Wohnort des Klägers eintritt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Rn. 50 1. Zwischen den Parteien bestand ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis sui generis (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Für die Datenverarbeitung durch die Beklagte lag die zuvor erteilte Zustimmung des Klägers zu den Nutzungsbedingungen der Beklagten vor (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Der Kläger hat der Beklagten mit Abschluss des Nutzungsvertrages die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Beiträge und Daten erteilt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

  • OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 124/24

    Meta Business Tools - und der Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung

    Soweit die Klagepartei sich gegen die weitere Verwendung der Daten wendet, ist ihr Rechtsschutzziel in den Anträgen zu Ziff. 2 bis 5. abgebildet (OLG München, Urteil vom 18. Februar 2020, 18 U 3465/19, Rn. 45, juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

    Der Kläger kann sein Rechtsschutzziel nämlich auch durch eine - gegenüber der Feststellungsklage vorrangige (vgl. nur BGH, Urteil vom 8.5.2015, V ZR 62/14, NJW-RR 2015, 1039) - Leistungsklage verfolgen, indem er die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge und die Unterlassung erneuter Kontosperren beantragt (ebenso in gleichgelagerten Fällen OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7.2020, 15 U 120/19, GRUR-RS 2020, 41910; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.4.2020, 4 U 228/19, GRUR-RR 2020, 42035; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19, ZUM-RD 2021, 16, 19; OLG München, Urteil vom 7.1.2020, 18 U 1491/19, MMR 2021, 79, 80 f.; OLG München, Urteil vom 20.9.2022, 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96, 99 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, MMR 2023, 212, 213; OLG Dresden, Urteil vom 12.1.2021, 4 U 1600/20, NJ 2021, 117, 119; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021, 4 U 484/20 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.3.2021, 7 U 152/20, GRUR-RS 2021, 53244; OLG Hamm, Beschluss vom 15.9.2020, 29 U 6/20, GRUR-RS 2020, 25382).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23

    Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit …

    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das zwischen den Parteien bestehende Schuldverhältnis über § 241 Abs. 2 BGB durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Parteien geprägt wird, verletzt daher eine pflichtwidrige Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten, die dem Kläger ohnehin nur aufgrund des mit der Beklagten geschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen, ihn nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. auch OLG München, MMR 2021, 71, Rn. 86).

    Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf sozialem Netzwerk1 kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (OLG München, MMR 2021, 71, Rn. 91).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags

    Durch eine Bekanntgabe einer diese Ansprüche zusprechenden Entscheidung könnten mögliche Beeinträchtigungen des Ansehens der Klägerin ebenso leicht behoben werden wie durch die Bekanntgabe eines Feststellungsurteils (so auch OLG München, Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/1945, GRUR-RS 2020, 9355 Rn. 45).
  • LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/1

    Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Beschwerde, Software, Streitwert, …

    Soweit der Kläger Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, fußt die Zuständigkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, da die Deaktivierung seines Kontos als schädigenden Ereignis primär am Wohnort des Klägers eintritt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Rn. 50 1. Zwischen den Parteien bestand ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis sui generis (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Für die Datenverarbeitung durch die Beklagte lag die zuvor erteilte Zustimmung des Klägers zu den Nutzungsbedingungen der Beklagten vor (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Der Kläger hat der Beklagten mit Abschluss des Nutzungsvertrages die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Beiträge und Daten erteilt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

  • OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19

    Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform

    Ist der Klägerin aber eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, so ist im Interesse der endgültigen Klärung der Streitfrage in einem Prozess das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu verneinen (…vgl. Zöller/Greger a.a.O. § 256 Rn. 7 a m.w.N.; vgl. auch Senat…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 88, und Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 62).

    Rn. 47 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt als Grundlage für Ansprüche des Nutzers einer Social-Media-Plattform im Zusammenhang mit der Löschung von Beiträgen und Sperrung seines Profils allein der Erfüllungsanspruch aus dem Vertrag, durch den sich der Plattformbetreiber verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung der von ihm angebotenen Dienste zu ermöglichen, in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB und der bei dessen Auslegung zu beachtenden mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in Betracht (vgl. Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 73 ff.;… Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 90 f., 106 ff.;… Beschluss vom 28.12.2018 - 18 W 1955/18, BeckRS 2018, 36727, Rn. 13;… Beschluss vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18, NJW 2018, 3115, juris Rn. 13).

    Die Beklagte ist in dem durch den Zweck der von ihr betriebenen Plattform, den Nutzern einen allgemeinen Informations- und Meinungsaustausch zu ermöglichen, vorgegebenen Rahmen grundsätzlich berechtigt, die den Nutzern obliegenden Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln zu konkretisieren (vgl. Senat…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 116; Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 79 m.w.N.).

    Rn. 88 Im Übrigen wäre ein Anspruch aber nach der Rechtsprechung des Senats auch dann nicht gegeben, wenn die zeitweiligen Sperren rechtswidrig gewesen wären (…vgl. Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 198 ff.; Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 98 ff.):.

  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 6314/20

    Keine Sperre eines Social-Media-Accounts ohne Begründung

  • OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22

    Kreistagswahl - Ansprüche eines Nutzers einer Social-Media-Plattform im …

  • OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2020 - 7 U 131/19
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 5 U 67/22

    Sperrung eines Social Media Accounts für das Einstellen von bestimmten Texten; …

  • OLG Brandenburg, 04.12.2023 - 1 U 18/22

    Leistungsklage mit dem Ziel der Wiederherstellung gelöschter Beiträge und der …

  • OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20

    Keine Account-Sperre ohne Anhörung

  • OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 44/25
  • OLG Köln, 03.04.2025 - 15 U 40/23

    Schadensersatzzahlung für immaterielle Schäden eines Betroffenen wegen eines sog. …

  • LG Offenburg, 29.01.2021 - 2 O 68/20

    Erfolgsaussichten einer Berufung über Profilsperrung

  • LG München II, 20.11.2020 - 8 O 2259/19

    Keine Geldentschädigung für Einschränkungen bei der Nutzung eines sozialen …

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 4 U 113/19
  • LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19

    Sperrung eines Beitrags im sozialen Netzwerk Facebook: Hassrede bei Verwendung …

  • LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9484
OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb im Anwendungsbereich der EuZustVO; Auswirkungen einer fehlenden Belehrung über ein Annahmeverweigerungsrecht; Unwirksame Klausel in den AGB des Anbieters eines sozialen Netzwerks

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Twitter darf Accounts nicht ohne ausreichenden Grund sperren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Sperrung eines Twitter-Accounts

  • lto.de (Kurzinformation)

    #Twittersperrt: Twitter nimmt Berufungen zurück: Satire ist keine Wahlbeeinflussung

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuZVO 1393/2007 Art. 8; EuZVO 1393/2007 Art. 14; EuZVO 1393/2007 Art. 15; ZPO § 167; ZPO § 183; ZPO § 189; ZPO § 191; ZPO § 522; ZPO § 927; ZPO § 929; ZPO §§ 935 ff.; ZPO § 936; ZPO § 1069
    Verfahren --> Zustellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Twitter-Account darf nicht ohne ausreichenden Grund gesperrt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 782
  • MMR 2020, 626
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (21)

  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Sie entfalten jedoch auch auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen Ausstrahlungswirkung und sind von den Fachgerichten, insbesondere über zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Fachrechtes zur Geltung zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2018 - 4 W 577/18 - juris).

    Ebenso wenig wie eine Zeitung verpflichtet wäre, alle ihr eingesandten Leserbriefe abzudrucken, ist die Beklagte verpflichtet, die Nutzungsbedingungen für ihre Plattform so auszugestalten, dass alle Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle dort verarbeitet werden dürfen (Senat, Beschluss vom 08.08.2018 - 4 W 577/18 - juris).

    Es handelt sich auch bei der Beklagten um einen öffentlichen Kommunikationsraum, der dadurch charakterisiert wird, dass auf ihm eine Vielzahl von verschiedenen Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden kann, wodurch ein vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entsteht (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2018, 4 W 577/18, Rn 24 - juris).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05

    Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Denn der Gläubiger hat mit der Antragstellung alles getan, was ihm möglich ist, und er soll keinen Nachteil wegen der Dauer des Verfahrens erleiden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05 - juris).

    Die Auffassung des OLG Frankfurt (im Beschluss vom 09.07.2013 - 6 U 120/13), das eine entsprechende Pflicht bejaht, lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht, nach der es ausreicht, wenn die Vollstreckung bei der zuständigen Stelle innerhalb der in § 929 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist beantragt worden ist (BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05).

  • OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 917/18

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    In I...... ist dies indes nicht der Fall (Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen, Zustellung von Schriftstücken "I......" abrufbar unter https://e-justice.europa.eu/content_serving_documents ie-de.do?member=1 Senat, Beschluss vom 06. November 2018 - 4 W 917/18 -, Rn. 6, juris).

    Nach dem ausdrücklich angeordneten Vorrang des Europäischen Zustellungsrechts (§ 183 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist vielmehr die Zustellung im Parteibetrieb durch eine Zustellung durch das Gericht auf Veranlassung der Partei nach §§ 191, 183, 1069 ZPO in Verbindung mit Art. 14 EuZustVO zu ersetzen (OLG Dresden, Beschluss vom 06. November 2018 - 4 W 917/18 -, Rn. 7, juris).

  • BVerfG, 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19

    Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die Folgen, die einträten, wenn dem Kläger die Nutzung seines XXX Accounts (zu Unrecht) verwehrt wäre, würden schwerer wiegen als die Folgen, die einträten, wenn die Beklagte (zu Unrecht) verpflichtet würde, die Sperrung aufzuheben (vgl. hierzu BverfG einstweilige Anordnung vom 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19 - juris).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2018 - 4 W 63/18

    Facebook darf bei drohender Inanspruchnahme aufgrund NetzDG löschen und sperren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Dabei kommt es auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsrezipienten an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.09.2018 - 4 W 63/18 - juris).
  • OLG Köln, 15.11.2019 - 6 U 125/19

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Heilung des Zustellungsmangels bei …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    So kann die Zusendung einer Ausfertigung einer einstweiligen Verfügung zur Vollziehung per Telefax an den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerseite einen Zustellmangel heilen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.11.2019 - 6 U 125/19).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13

    Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die Auffassung des OLG Frankfurt (im Beschluss vom 09.07.2013 - 6 U 120/13), das eine entsprechende Pflicht bejaht, lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht, nach der es ausreicht, wenn die Vollstreckung bei der zuständigen Stelle innerhalb der in § 929 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist beantragt worden ist (BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05).
  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die Zustellung der Entscheidung von Amts wegen reicht daher für eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht aus (Senat, Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 U 1419/16 -, Rn. 3, juris).
  • OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte muss gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18).
  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die dort enthaltene Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu überarbeiten", verstößt gegen § 307 BGB i.V.m. den aus § 308 Nr. 4 und 5 BGB abzuleitenden Wertungen (KG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014 - 5 U 42/12 -, juris; noch offen gelassen von Senat…, Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19 -, Rn. 3, juris).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …

  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- …

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1471/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14

    Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

  • EuGH, 16.09.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren …

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 7 VA 16/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Beifügung des Formblatts gem. Anh. II zu VO (EG) …

  • OLG Dresden, 06.12.2019 - 4 U 2198/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 U 23/12
  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen …

    Mit den darin enthaltenen Verhaltensregeln definiert der Plattformbetreiber zugleich seine eigenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen, auf die der Nutzer gemäß § 241 Abs. 2 BGB bei der Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen seinerseits Rücksicht zu nehmen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az.: 4 U 2805/19 - juris).

    bb) Soweit die Beklagte sich auf die von ihr als Anlage AG 4 vorgelegte "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19" in der aktuellen, jedoch - im Vergleich zur alten Fassung - erheblich geänderten sowie erweiterten Fassung der Richtlinie bezieht, die nunmehr unter dem Punkt "Inhalte, in denen die Existenz von COVID-19 geleugnet wird" ausdrücklich Inhalte anführt, die den Vergleich von Covid-19 mit einer saisonalen Grippe zum Gegenstand haben, hat sie im Verfahren nicht glaubhaft gemacht, diese Fassung wirksam in den Vertrag einbezogen zu haben (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az. 4 U 2805/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. April 2020, Az. 3 U 4566/19).

  • OLG Hamburg, 24.03.2026 - 3 W 51/25

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen ein Verbot einer …

    Entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2020 - 4 U 2805/19, juris;… OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 211 Rn. 10 ff.) ist eine Partei, die eine einstweilige Verfügung im EU-Ausland zustellen lassen muss, zur Wahrung der Vollziehungsfrist nicht gezwungen, den Weg der unmittelbaren Zustellung gemäß Art. 20 der Verordnung (EU) 2020/1784 zu beschreiten.
  • OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 20/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Löschung eines Benutzerkontos in einem …

    Zur Zustellung des Titels als Zwangsvollstreckungsvoraussetzung verweist der Senat (einmal mehr) im Übrigen ausdrücklich auf die auch vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats v. 09.05.2019 - 15 W 70/18, EuZW 2019, 750; dem ist nichts hinzuzufügen (…dem folgend auch KG v. 15.09.2020 - 19 W 40/20, BeckRS 2020, 34942 Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019 - I-7 W 66/19, MMR 2020, 182; siehe auch OLG Dresden v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500 zu Twitter).
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Schon von daher kommt es nicht in Betracht, die Anforderungen an das Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Publikums bei dem Abruf eines Interviews aus einem Online-Angebot abzusenken und allein auf einen flüchtigen Betrachter abzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 02.04.2025 - 6 O 142/24
    Verweigert der Zustellungsempfänger jedoch mit Recht die Annahme und wird der Gläubiger auf die Verweigerung der Annahme hingewiesen, muss der Gläubiger zur fristgerechten Vollziehung unverzüglich auf die Zustellung einer Übersetzung der zustellenden Schriftstücke hinwirken (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2015, 183; vgl. OLG Dresden, Hinweisbeschluss v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500).
  • LG Frankfurt/Main, 25.03.2024 - 6 O 142/24
    Verweigert der Zustellungsempfänger jedoch mit Recht die Annahme und wird der Gläubiger auf die Verweigerung der Annahme hingewiesen, muss der Gläubiger zur fristgerechten Vollziehung unverzüglich auf die Zustellung einer Übersetzung der zustellenden Schriftstücke hinwirken (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2015, 183; vgl. OLG Dresden, Hinweisbeschluss v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500).
  • LG Berlin, 12.11.2020 - 16 O 200/20

    Zustellung einer Beschlussverfügung ohne englische Übersetzung an ein Unternehmen …

    Für das Erfordernis einer Übersetzung spricht der Umstand, dass die Plattformen, sollten Gerichte anderer Unionsmitglieder ebenfalls von der Kenntnis ihrer jeweiligen Landessprache ausgehen, Gerichtsdokumente in sämtlichen Amtssprachen der Europäischen Union gegen sich gelten lassen müssten (Rechtsanwalt Dr. von Welser, GRUR-Prax 2020, 323).
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