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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2022

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33470
BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 PStG, § 43 Abs 2 PStG, § 49 Abs 2 PStG, Art 48 S 1 BGBEG
    Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung

  • IWW

    § 94 BVFG, Art. ... 48 EGBGB, Art. 6 EGBGB, § 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 49 Abs. 2 Satz 1 PStG, § 49 Abs. 2 Satz 2 PStG, § 46 Nr. 2 PStV, § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 PStG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 43 Abs. 1 PStG, § 49 Abs. 2 PStG, Art. 48 Satz 1 Halbsatz 1 EGBGB, Art. 48 Satz 1 EGBGB, Art. 19 EGBGB, Art. 10 Abs. 2, 3 EGBGB, Art. 21 AEUV, Art. 123 GG, Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen der Entscheidung des Gerichts durch das Standesamt in Zweifelsfällen zur Vornahme von Amtshandlungen; Zuständigkeit des Standesbeamten zur Vornahme der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung der dort aufgeführten Namenswahlerklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 43 ; PStG § 49 ; EGBGB Art. 48
    A) Bei einer Zweifelsvorlage nach § 49 Abs. 2 PStG müssen die Zweifel des Standesbeamten die Vornahme einer konkret zu benennenden Amtshandlung betreffen; das Vorlagerecht dient nicht zur Klärung abstrakter Rechtsfragen durch das Gericht. b) Die Vorschrift des § 43 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    PStG § 43 ; PStG § 49 ; EGBGB Art. 48
    Herbeiführen der Entscheidung des Gerichts durch das Standesamt in Zweifelsfällen zur Vornahme von Amtshandlungen; Zuständigkeit des Standesbeamten zur Vornahme der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung der dort aufgeführten Namenswahlerklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweifelsvorlage des Standesbeamten dient nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Namensführung von EU-Doppelstaatern

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Namensführung von EU-Doppelstaatern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit jedes Standesbeamten zur Vornahme einer öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung einer Namenswahlerklärung

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AEUV Art. 21; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 48; FamFG § 70; FamFG § 74; GG Art. 123; PStG § 43; PStG § 49; PStG § 51; PStV § 46; WRV Art. 109
    Natürliche Personen --> Namensrecht; Allgemeine Lehren --> Gewöhnlicher Aufenthalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 74
  • MDR 2023, 53
  • FamRZ 2023, 108
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15

    Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Art. 48 Satz 1 EGBGB wegen seines uneingeschränkten Wortlauts nicht nur auf den mit einem statusbegründenden oder statusändernden familienrechtlichen Ereignis zusammenhängenden Namenserwerb, sondern auch auf einen solchen Namenserwerb anwendbar ist, der auf einer gerichtlichen, behördlichen oder privatautonomen Namensänderung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 12 ff. mwN).

    In einem solchen Verfahren wird die zuständige Verwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit eine Abwägung zwischen dem durch Art. 21 AEUV gewährleisteten Recht auf Personenfreizügigkeit und den berechtigten Interessen vornehmen, die der deutsche Gesetzgeber mit der in Art. 123 GG iVm Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zum Ausdruck kommenden Missbilligung einer von familienrechtlichen Statusvorgängen losgelösten Annahme deutschsprachiger Adelsbezeichnungen verfolgt (…vgl. EuGH Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-438/14 - FamRZ 2016, 1239 Rn. 80 ff. - Bogendorff von Wolffersdorff; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 37 ff. mwN).

  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 130/16

    Wahl eines im EU-Ausland registrierten Namens für ein Kind nicht verheirateter …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Eine analoge Anwendung von Art. 48 EGBGB auf Sachverhalte, in denen ein deutsch-ausländischer Doppelstaater den nach dem Recht des EU-ausländischen Heimatstaats gebildeten Namen nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts in diesem Mitgliedstaat erworben hat, ist nicht möglich (Fortführung BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16, FamRZ 2019, 967 und BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).

    Wenn es angesichts des vom Gesetzgeber bewusst begrenzten Anwendungsbereichs der Norm nicht planwidrig ist, dass andere Konstellationen hinkender Namensführungen deutsch-ausländischer Doppelstaater innerhalb der Europäischen Union von ihr nicht erfasst werden, ist die Vorschrift schon deshalb einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 34 …und vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18 - FamRZ 2022, 421 Rn. 37).

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 60/18

    Personenstandsverfahren über die Erteilung einer Bescheinigung über die …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Eine analoge Anwendung von Art. 48 EGBGB auf Sachverhalte, in denen ein deutsch-ausländischer Doppelstaater den nach dem Recht des EU-ausländischen Heimatstaats gebildeten Namen nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts in diesem Mitgliedstaat erworben hat, ist nicht möglich (Fortführung BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16, FamRZ 2019, 967 und BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).

    Wenn es angesichts des vom Gesetzgeber bewusst begrenzten Anwendungsbereichs der Norm nicht planwidrig ist, dass andere Konstellationen hinkender Namensführungen deutsch-ausländischer Doppelstaater innerhalb der Europäischen Union von ihr nicht erfasst werden, ist die Vorschrift schon deshalb einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (…vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 34 und vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18 - FamRZ 2022, 421 Rn. 37).

  • BGH, 25.05.2022 - XII ZB 404/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Zu diesen Umständen gehört auch der Wille der betreffenden Person, den gewöhnlichen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen dauerhaft in diesen Staat zu legen (animus manendi), der - soweit er sich in äußeren Umständen manifestiert - bis zu einem gewissen Grad Defizite hinsichtlich der objektiven Bedingungen für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgleichen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2022 - XII ZB 404/20 - FamRZ 2022, 1308 Rn. 17;… EuGH Urteil vom 25. November 2021 - Rs. C-289/20 - FamRZ 2022, 215 Rn. 57 f. zur Brüssel IIa-Verordnung).

    Soweit man den Meldeverhältnissen eine gewisse Indizwirkung für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts beimisst (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2022 - XII ZB 404/20 - FamRZ 2022, 1308 Rn. 30 mwN), lässt sich aus der von der Gemeinde N./Polen am 31. August 2018 ausgestellten Meldebescheinigung über einen vorübergehenden Aufenthalt (Zaświadczenie o zameldowaniu na pobyt czasowy) bis zum 1. April 2019 eher noch ein Beweisanzeichen dafür entnehmen, dass die Antragstellerin zu 1 von vornherein die feste Absicht zur Rückkehr in den deutschen Herkunftsstaat hatte, wo sie mit den beiden Kindern nach den Ermittlungen des Standesamts auch durchgehend gemeldet geblieben ist und wo der Ehemann offensichtlich weiterhin lebte und arbeitete.

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Zwar kann die Zweifelsvorlage als Verfahrensvoraussetzung durch das Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt in freier Würdigung selbst ausgelegt werden (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 262, 263; OLG Hamm StAZ 2000, 213, 214).

    Da die Beurkundungsfunktion des Standesbeamten für Zwecke des Personenstands in diesem Bereich neben diejenige der Notare tritt, entspricht es zutreffender Ansicht, dass der beurkundende Standesbeamte jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich empfangszuständig ist, die Beglaubigung oder Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung in Anlehnung an die für Notare geltenden Grundsätze nur dann ablehnen darf, wenn die gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten die angestrebte Rechtsfolge nicht zulassen oder die Erklärung nach der eigenen Überzeugung des Standesbeamten aus anderen Gründen zweifelsfrei unwirksam ist (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 359, 360; OLG Hamm StAZ 2014, 333 und StAZ 2000, 213, 215;… Gaaz/Bornhofen/Lammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 41 Rn. 15;… Berkl Personenstandsrecht Rn. 1165).

  • OLG Hamm, 05.10.2017 - 15 W 264/17

    Zulässigkeit einer Zweifelsvorlage des Standesbeamten

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Bereits hieraus ergibt sich, dass sich die Zweifel des Standesbeamten auf die Vornahme einer konkreten Amtshandlung beziehen müssen, denn das Vorlagerecht dient nach allgemeiner Ansicht nicht dazu, losgelöst von einer konkret anstehenden Amtshandlung des Standesamts abstrakte Rechtsfragen durch das Gericht klären zu lassen (vgl. OLG Frankfurt StAZ 2022, 110, 111 und FamRZ 2002, 260, 261; OLG Hamm StAZ 2018, 221, 222; OLG Düsseldorf StAZ 1970, 128;… Gaaz/Bornhofen/Lammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 49 Rn. 19;… Berkl Personenstandsrecht Rn. 398;… Hepting in Hepting/Gaaz Personenstandsrecht Band II § 45 PStG Rn. 54, 68;… Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 640).

    Der Senat hat von der Möglichkeit einer Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges (§ 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG) Gebrauch gemacht, weil der Verfahrensmangel beide tatrichterlichen Instanzen ergreift und auch das Beschwerdegericht die Sache bei zutreffender Sachbehandlung an das erstinstanzliche Gericht hätte zurückverweisen müssen, um dem Amtsgericht dadurch Gelegenheit zu geben, auf eine verfahrensrechtlich korrekte Zweifelsvorlage des Standesamts hinzuwirken (vgl. OLG Hamm StAZ 2018, 221, 222).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-438/14

    Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    In einem solchen Verfahren wird die zuständige Verwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit eine Abwägung zwischen dem durch Art. 21 AEUV gewährleisteten Recht auf Personenfreizügigkeit und den berechtigten Interessen vornehmen, die der deutsche Gesetzgeber mit der in Art. 123 GG iVm Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zum Ausdruck kommenden Missbilligung einer von familienrechtlichen Statusvorgängen losgelösten Annahme deutschsprachiger Adelsbezeichnungen verfolgt (vgl. EuGH Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-438/14 - FamRZ 2016, 1239 Rn. 80 ff. - Bogendorff von Wolffersdorff;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 37 ff. mwN).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - …

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Das deutsche Recht bietet dazu insbesondere mit dem öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) eine weitere Möglichkeit, die der Europäische Gerichtshof - bei Wahrung der Prinzipien der Äquivalenz und der Effektivität - offensichtlich als ausreichend ansieht (vgl. EuGH Urteil vom 8. Juni 2017 - Rs. C-541/15 - FamRZ 2017, 1175 Rn. 40 ff. - Freitag).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Vorausgesetzt wird nicht nur ein Aufenthalt von einer gewissen Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, sondern auch das Vorhandensein weiterer Beziehungen, insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 mwN zu Art. 19 EGBGB und BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Vorausgesetzt wird nicht nur ein Aufenthalt von einer gewissen Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, sondern auch das Vorhandensein weiterer Beziehungen, insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 mwN zu Art. 19 EGBGB und BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • EuGH, 25.11.2021 - C-289/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag: Der …

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche …

  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des …

  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im …

  • OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21

    Bestimmung eines Ehenamens Vorbehalt des ordre public Funktionslos gewordenen …

  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

  • BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der …

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 121/15
  • BGH, 05.02.2025 - XII ZB 251/23

    Personenstandsrecht: Änderung des Geburtsnamens eines britischen Staatsbürgers …

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vorlage des Standesbeamten gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 PStG zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung darüber, ob die von der Betroffenen konkret gewünschten Folgebeurkundungen im Geburtseintrag dahingehend vorzunehmen sind, Vornamen und Geburtsname in "L. M. Fa." und die Geschlechtsangabe in "weiblich" zu ändern; das Verfahren richtet sich nicht auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -FamRZ 2023, 108Rn. 10).

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vorlage des Standesbeamten gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 PStG zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung darüber, ob die von der Betroffenen konkret gewünschten Folgebeurkundungen im Geburtseintrag dahingehend vorzunehmen sind, Vornamen und Geburtsname in "L. M. Fa." und die Geschlechtsangabe in "weiblich" zu ändern; das Verfahren richtet sich nicht auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -FamRZ 2023, 108Rn. 10).

  • OLG Braunschweig, 06.02.2026 - 10 W 90/25

    Kein Anspruch auf Neubestimmung des Familiennahmen bei von beiden Elternteilen …

    Die Prüfung dieser Frage stellt sich als eine spezielle Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren dar (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -, Rn. 9, juris).

    Das Standesamt hat seine Zweifelsfrage hinreichend konkret formuliert, nämlich in Bezug auf eine konkret vorzunehmende Amtshandlung (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I-15 W 264/17, 15 W 264/17 -, Rn. 13, juris), die Eintragung der gewünschten Neubestimmung des Geburtsnamens "S." als Folgebeurkundung im Geburtenregister.

    Verfahrensgegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist deshalb nicht die vom Standesamt aufgeworfene Zweifelsfrage, sondern allein die Frage, ob das Standesamt zu dieser konkreten Amtshandlung anzuweisen ist oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -, Rn. 10, juris).

    In Verfahren nach dem Personenstandsgesetz wird der gerichtliche Rechtsschutz eines Beteiligten dadurch verwirklicht, dass gemäß § 49 Abs. 1 PStG auf dessen Antrag hin das Gericht das Standesamt zur Vornahme der abgelehnten Amtshandlung anweisen kann (BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2025 - XII ZB 354/22 -, Rn. 11, juris), wobei als Amtshandlung jede Verwaltungsmaßnahme des Standesbeamten zu verstehen ist, die ihm durch eine personenstandsrechtliche Vorschrift übertragen ist und auf die ein Beteiligter bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen konkreten Rechtsanspruch hat (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 20 W 147/21

    Änderung des Geburtsnamens

    Zum Gegenstand der Entscheidung ist somit nicht der Zweifel des Standesamts als solcher zu machen, sondern die Frage, ob das Standesamt zu der bei ihm konkret anstehenden Amtshandlung anzuweisen ist oder nicht (Senat StAZ 2022, 110; vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2023, 74, je zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2026 - XII ZB 473/25

    Auslegung eines Schreibens eines Betroffenen als Beschwerde gegen die …

    Der Senat hat von der Möglichkeit einer Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges (§ 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG) Gebrauch gemacht, weil der Verfahrensmangel beide tatrichterlichen Instanzen ergreift und die bislang unterbliebene Befassung des Amtsgerichts mit der als Beschwerde verstandenen Verfahrenserklärung der Betroffenen dem von § 68 FamFG vorgesehenen Gang des Beschwerdeverfahrens entspricht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 - FamRZ 2023, 108 Rn. 15).
  • AG Braunschweig, 25.06.2024 - 44 III 12/24

    Namensänderung im Wege einer Volljährigenadoption

    Auf die gem. § 49 Abs. 2 PStG zulässige Zweifelsvorlage (vgl. zu den Anforderungen: BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 - juris) ist festzustellen, dass die Beteiligte zu 1) nicht zur gegenständlichen Folgebeurkundung mit Änderung des Geburtsnamens von (D.) F. zu (D.) W. zu verpflichten ist.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2026 - 13 W 1/26

    Erfolgreiche Beschwerde der Antragstellerin gegen vom Antragsgegner abgelehnte …

    Amtshandlung ist jede Verwaltungsmaßnahme des Standesbeamten, die ihm durch eine personenstandsrechtliche Vorschrift übertragen ist (BGH NJW-RR 2023, 74, Rn. 13).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.02.2026 - 71c III 46/25
    Gegenstand der Zweifelsvorlage ist danach nicht eine abstrakte Rechtsfrage, sondern die Anweisung zur Vornahme einer konkreten Amtshandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 - Rn. 10, juris;… Berkl, Personenstandsrecht, Rn. 398).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2025 - 20 W 146/23

    Zum Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses durch das Nachlassgericht

    Der Bundesgerichtshof hat etwa in einem Beschluss vom 19.10.2022 (Az. XII ZB 425/21, zitiert nach juris) im Zusammenhang mit einer Entscheidung im Personenstandsrecht den gewöhnlichen Aufenthalt als den Ort oder das Land verstanden, in dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person, ihr Daseinsmittelpunkt liege.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32679
BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21 (https://dejure.org/2022,32679)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2022 - VI ZR 361/21 (https://dejure.org/2022,32679)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21 (https://dejure.org/2022,32679)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 138 Abs 2 ZPO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 411a ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör, Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 2
    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 2
    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erhebliche Einwände muss das Gericht berücksichtigen!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gehörsverstoß im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG durch Offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Sachvortrag zu medizinischen Fragen - Anforderungen an Sachvortrag zu medizinischen Fragen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch unrichtiges Nichtberücksichtigen eines Bestreitens aufgrund mangelnder Substantiierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2572
  • MDR 2023, 148
  • MDR 2023, 53
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei offenkundig unrichtiger …

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21
    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt die Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn dies in offenkundig unrichtiger Weise geschieht (…Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 2021 - VI ZR 1104/20, NJW 2021, 1398 Rn. 7; vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18, NJW-RR 2020, 1320 Rn. 8; jeweils mwN).

    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18, NJW-RR 2020, 1320 Rn. 80 mwN).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18, NJW-RR 2020, 1320 Rn. 11 mwN).

    Entsprechend ist eine Beweiserhebung nicht deshalb entbehrlich, weil die unter Beweis gestellten Tatsachen durch ein Privatgutachten belegt sind, dessen Richtigkeit der Gegner bestreitet, ohne die Unzulänglichkeit des Gutachtens substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18, NJW-RR 2020, 1320 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 16.02.2021 - VI ZR 1104/20

    Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen …

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21
    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt die Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn dies in offenkundig unrichtiger Weise geschieht (Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 2021 - VI ZR 1104/20, NJW 2021, 1398 Rn. 7;… vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18, NJW-RR 2020, 1320 Rn. 8; jeweils mwN).

    Die Partei darf sich in diesem Fall auf den Vortrag von ihr zunächst nur vermuteter Tatsachen beschränken (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2021 - VI ZR 1104/20, NJW 2021, 1398 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, NJW 2003, 1400, juris Rn. 10).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein …

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21
    Die Partei darf sich in diesem Fall auf den Vortrag von ihr zunächst nur vermuteter Tatsachen beschränken (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2021 - VI ZR 1104/20, NJW 2021, 1398 Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, NJW 2003, 1400, juris Rn. 10).
  • LG Berlin II, 25.07.2025 - 56 S 40/24

    Bodentiefe Duschwanne ist privilegiert

    Daher genügt hier nicht das schlichte Bestreiten der Richtigkeit der gutachterlichen Stellungnahme des Dipl.Ing, Reuter unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe Beschlüsse vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21 -, juris Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18 - , NJW-RR 2020, 1320 Rn. 13 m. w. N.), weil in den dortigen Fällen die Darlegungs- und Beweislast bei dem Kläger lag.
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht Substantiierungsanforderungen an das Bestreiten einer Partei offenkundig überspannt (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 8).

    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (…Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12;… vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).

  • BGH, 23.02.2023 - IX ZR 136/22

    Gehörsverletzung in der Berufungsinstanz eines Insolvenzanfechtungsprozesses: …

    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt die Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn dies in offenkundig unrichtiger Weise geschieht (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8 mwN).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022, aaO Rn. 9 mwN).

  • BGH, 14.07.2026 - VIa ZR 970/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

    Rn. 10 cc) Sollte das Berufungsgericht, was aus seinen Ausführungen nicht zweifelsfrei deutlich wird, die Existenz einer Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters indes unterstellt und hierauf aufbauend gemeint haben, der Kläger habe nicht hinreichend zu dessen näherer Ausgestaltung vorgetragen, hätte das Berufungsgericht mit dieser Annahme - wie die Beschwerde gleichfalls zutreffend geltend macht - die Darlegungsanforderungen offenkundig und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, VersR 2021, 601 Rn. 10; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8; jeweils mwN) überspannt.
  • BGH, 16.12.2025 - VI ZR 226/23

    Unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder …

    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Juli 2025 - VI ZR 357/24, NJW-RR 2025, 1277 Rn. 10; vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - KZR 39/21

    Kartellschadenersatz wegen kartellrechtswidriger Liefersperre und …

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt auch dann vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - VII ZR 166/19, BauR 2020, 1035 Rn. 14; vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8;… vom 14. Dezember 2022 - VII ZR 271/19, BauR 2023, 692 Rn. 15).
  • BGH, 02.06.2026 - VIa ZR 482/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Rn. 10 cc) Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Berufungsgericht mit seiner Annahme, der Kläger habe zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur unsubstantiiert vorgetragen, die Darlegungsanforderungen offenkundig und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, VersR 2021, 601 Rn. 10; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8; jeweils mwN) überspannt.
  • OLG Jena, 03.12.2025 - 4 U 1138/23
    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt die Nichtberücksichtigung eines Vortrags wegen mangelnder Substantiierung Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn dies in offenkundig unrichtiger Weise geschieht (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21 -, Rn. 8, juris Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18 -, Rn. 8, juris;… vgl. Beschluss vom 21. Juni 2022 - VIII ZR 285/21 -, Rn. 11, juris).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18 -, Rn. 11, juris).

    Ob ein einfaches Bestreiten ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit grundsätzlich von dem Vortrag der Gegenseite ab (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZR 300/18 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1121/23

    Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör durch Ablehnung des …

    Rn. 13 cc) Vor diesem Hintergrund hat das Berufungsgericht mit seiner Annahme, der Kläger habe auch dadurch, dass er sich das oben wiedergegebene Beklagtenvorbringen zu eigen machte, zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur unsubstantiiert vorgetragen, die Darlegungsanforderungen offenkundig und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, VersR 2021, 601 Rn. 10; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8; jeweils mwN) überspannt.
  • BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1135/23

    Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör durch Ablehnung des …

    Rn. 11 cc) Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Berufungsgericht mit seiner Annahme, der Kläger habe zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur unsubstantiiert vorgetragen, die Darlegungsanforderungen offenkundig und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG überspannt (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, VersR 2021, 601 Rn. 10; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, ZIP 2022, 2572 Rn. 8; jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 769/25

    Brustimplantate trotz 10 Jahren: Einzelstudien reichen für Beweisaufnahme

  • OLG Jena, 30.06.2023 - 4 U 1415/21

    Wirksamkeit einer PKV-Prämienerhöhung sowie Verteilung der Darlegungs- und …

  • BGH, 23.06.2026 - VIa ZR 1112/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 02.06.2026 - VIa ZR 662/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 1154/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 04.07.2023 - X ZR 32/22

    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG wegen Nichtberücksichtigung eines Vortrags …

  • BGH, 12.05.2026 - VIa ZR 1155/23

    Möglicher Anspruch des betroffenen Fahrzeugkäufers im Diesel-Skandal auf Ersatz …

  • BGH, 24.02.2026 - VIa ZR 104/24

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …

  • OLG Hamm, 14.11.2025 - 7 U 19/25

    Beweismaß; Primärschaden; Sekundärschaden; haftungsbegründende Kausalität; …

  • LG Wuppertal, 10.10.2024 - 9 S 30/24
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