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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10352
BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22 (https://dejure.org/2023,10352)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2023 - V ZB 11/22 (https://dejure.org/2023,10352)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22 (https://dejure.org/2023,10352)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 130d S 1 ZPO, § 130d S 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO, § 233 S 1 ZPO
    Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

  • IWW

    § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § ... 130d Satz 1 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 130d Satz 3 Halbs. 1 ZPO, § 233 ZPO, § 130d ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 130d Satz 3 ZPO, § 121 BGB, § 14b Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 FamFG, § 130d Satz 2 und 3 ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 46g Satz 4 ArbGG, § 55d VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 Satz 1, § 85 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 130a ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

  • Betriebs-Berater

    Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorübergehende technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 130d S. 1-2 und S. 3 Hs. 1
    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: beA - Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments

  • datenbank.nwb.de

    Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Technische Störung bei beA: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 862
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.2022 - III ZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Zwischenzeitlich haben außerdem der IX. Zivilsenat (Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198) und der III. Zivilsenat (Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189) des Bundesgerichtshofs Entscheidungen zu § 130d ZPO getroffen.

    Dies spricht dafür, den Zeitraum des unverschuldeten Zögerns eng zu fassen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. September 2022 - XII ZB 264/22, aaO; Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10).

    Eine andere Betrachtung ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch nicht deshalb geboten, weil das Berufungsgericht die Kläger unter Einräumung einer Stellungnahmefrist darauf hingewiesen hat, dass die Berufung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form begründet worden ist (ebenso BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 11).

    Auf die Einhaltung der elektronischen Form kann der Gegner weder verzichten noch sich rügelos einlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8).

    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der bevollmächtigte Anwalt den sichersten Weg gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539; zu § 130d Satz 3 ZPO BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… zu § 46g Satz 4 ArbGG BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36).

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Wie die Bestimmung des § 130d Satz 3 ZPO, auf die das Beschwerdegericht hier maßgeblich abgestellt hat, auszulegen ist, ist indes nach Erlass der angegriffenen Entscheidung durch den Beschluss des XII. Zivilsenats vom 21. September 2022 (XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647) geklärt worden.

    Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Schilderung in der Lage ist (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 13 ff.).

    Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17;… BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).

    Dies spricht dafür, den Zeitraum des unverschuldeten Zögerns eng zu fassen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2022 - XII ZB 264/22, aaO;… Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10).

    Rn. 18 (3) Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, juris Rn. 18).

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Ebenso kann dahinstehen, ob die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits seit Längerem bekannten Schwierigkeiten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente mit Blick auf die gesetzgeberische Intention, dass die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen soll (s.o. unter 1. b) bb)), einer Nachholung der Glaubhaftmachung ohnehin entgegengestanden hätten (so BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198 Rn. 11; aA allerdings BAG, NZA 2023, 58 Rn. 32 zu der mit § 130d Satz 3 ZPO wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 46g Satz 4 ArbGG).

    Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17; BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).

    Die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung stellt keine unzumutbaren Anforderungen an den Rechtsanwalt, da insoweit eine anwaltliche Versicherung genügt (vgl. BAG, NZA 2023, 58 Rn. 29, 36, 63).

    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der bevollmächtigte Anwalt den sichersten Weg gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539; zu § 130d Satz 3 ZPO BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10; zu § 46g Satz 4 ArbGG BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36).

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Zwischenzeitlich haben außerdem der IX. Zivilsenat (Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198) und der III. Zivilsenat (Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189) des Bundesgerichtshofs Entscheidungen zu § 130d ZPO getroffen.

    Ebenso kann dahinstehen, ob die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits seit Längerem bekannten Schwierigkeiten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente mit Blick auf die gesetzgeberische Intention, dass die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen soll (s.o. unter 1. b) bb)), einer Nachholung der Glaubhaftmachung ohnehin entgegengestanden hätten (so BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198 Rn. 11;… aA allerdings BAG, NZA 2023, 58 Rn. 32 zu der mit § 130d Satz 3 ZPO wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 46g Satz 4 ArbGG).

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    In seiner Verantwortung liegt es, die gesetzlichen Formerfordernisse zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 15 ZB 22.286

    Keine zur Ersatzeinreichung per Telefax berechtigende Unmöglichkeit bei …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Die Zielsetzung des Gesetzgebers, den elektronischen Rechtsverkehr zu fördern und gleichzeitig im Kosteninteresse sicherzustellen, dass die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche Nutzung tatsächlich erfolgt, erfordert es neben der Vorhaltung der notwendigen technischen Ausstattung auch, dass der Einreichende subjektiv zu der Umsetzung der elektronischen Übermittlung in der Lage ist (vgl. VGH München, NVwZ-RR 2022, 789 Rn. 14 zu § 55d VwGO; Schultzky, MDR 2022, 201, 202).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der bevollmächtigte Anwalt den sichersten Weg gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539; zu § 130d Satz 3 ZPO BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… zu § 46g Satz 4 ArbGG BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Rn. 9 aa) Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts nur dann erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (Senat, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225).
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZA 16/03, NJW 2003, 3781, 3782; siehe auch Senat, Beschluss vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155 zu § 543 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 04.02.2020 - X ZB 11/18

    Versäumung der Berufungsfrist: Email-Übermittlung eines im Original eigenhändig …

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt eine Rechtsbeschwerde zwar trotz nachträglicher Klärung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - X ZB 11/18, FamRZ 2020, 847 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZA 16/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 6 ZB 22.30401

    Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei dem Versand von einem besonderen …

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 402/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung; Frage der rechtzeitigen …

  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur …

    Die elektronische Übermittlung vorbereitender Schriftsätze sowie schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen ist seither der gesetzlich vorgeschriebene Regelfall (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 21).

    Stellt der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf fest, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, und verbleibt bis zum Fristablauf keine Zeit mehr, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen, ist die Glaubhaftmachung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8; Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn 13 ff.).

    Rn. 22 (d) Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).

    Die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung stellt keine unzumutbaren Anforderungen an den Rechtsanwalt, da insoweit eine anwaltliche Versicherung genügt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 18 mwN).

    Die elektronische Übermittlung vorbereitender Schriftsätze sowie schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen gemäß § 130d Satz 1 ZPO ist seit dem 1. Januar 2022 der gesetzlich vorgeschriebene Regelfall; diese Rechtslage sowie die Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften gemäß § 130d Sätze 2 und 3 ZPO musste dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 21).

    Ein darauf bezogener eventueller Rechtsirrtum wäre nicht unverschuldet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 26).

  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …

    Dabei bedarf die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 Rn. 16; Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, MDR 2023, 862 Rn. 11;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Leitsatz 1 und Rn. 15 …und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14).
  • BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23

    EGVP-Störung - Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - …

    Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

    Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

  • BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25

    Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Im Rahmen des § 130d Satz 3 ZPO ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Darstellung und Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (…BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17 [zu § 14b Abs. 1 Satz 3 FamFG]; vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, FamRZ 2023, 1045 Rn. 11, 16;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 21).

    Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist dabei eng zu fassen (…BGH, Beschlüsse 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, NJW-RR 2023, 350 Rn. 10; vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, aaO Rn. 16;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 21 f.) und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 22).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der …

    Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 15 mwN zu § 14 b FamFG; BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22 - FamRZ 2023, 1045 Rn. 11 mwN).
  • OLG Bamberg, 23.01.2026 - 4 U 83/25

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines …

    Zu den Gesetzen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen und die ein Prozessbevollmächtigter daher kennen muss, zählen ohne jeden Zweifel die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr (vgl. BGH, V ZB 11/22, Beschluss vom 26.01.2023, Rn. 21 - juris).

    Rn. 68 Sollten Zweifel verbleiben, ob es einer Glaubhaftmachung im Sinne des § 130d Satz 3, 1. Halbsatz ZPO auch in denjenigen Fällen bedarf, in denen der Grund für die vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung des Schriftsatzes als elektronisches Dokument offenkundig ist, wären die Klägervertreter verpflichtet gewesen, den für den Kläger sichersten Weg zu gehen (vgl. BGH, V ZB 11/22, Beschluss vom 26.01.2023, Rn. 25 m. w. N. - juris).

    Rn. 77 Selbst wenn die Klägervertreter zum Zeitpunkt der Ersatzeinreichung Kenntnis vom Inhalt der von ihnen angeführten Fundstelle gehabt hätten, hätten ihnen zugleich die zu dieser Rechtsfrage bestehenden gegenläufigen Auffassungen bekannt sein müssen, mit der Folge, dass im Zweifel gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung eine Glaubhaftmachung zu veranlassen war (Gebot des sichersten Weges, vgl. BGH, V ZB 11/22, Beschluss vom 26.01.2023, Rn. 25 m. w. N. - juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 2 U 59/23

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen …

    Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (…BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11;… GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung).

    Rn. 56 Was die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument anbelangt, setzt diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, NJW 2022, 3647 Rn. 15; Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11;… NJW 2023, 2883 Rn. 19;… GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung;… NJW 2024, 901 Rn. 8).

  • OVG Hamburg, 23.06.2026 - 4 Bf 177/25

    beA-Faxen dicke? Wer faxen kann, muss faxen!

    Unterbleibt dies, wäre auch eine ansonsten zugelassene Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. zu der Parallelvorschrift des § 130 d ZPO: BGH, Beschl. v. 26.1.2023, V ZB 11/22, NJW 2023, 456 Rn. 9, juris Rn. 16;… OLG Hamm, Beschl. v. 3.7.2023, 31 U 71/23, MDR 2023, 1545, juris Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2025 - 8 U 13/25

    Ersatzeinreichung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen!

    Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.09.2022 - XII ZB 264/22 - Rdn. 15, NJW 2022, 3647; BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - V ZB 11/22 - Rdn. 11, MDR 2023, 862 und BGH…, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 19/24 - Rdn. 9).

    Unverzüglich ist die Glaubhaftmachung nur dann, wenn sie zeitlich unmittelbar erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - V ZB 11/22 - Rdn. 11, MDR 2023, 862).

  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 33/23

    Zulässigkeit der Ersatzeinreichung einer Berufungszulassungsschrift

    Diesem mussten als Rechtsanwalt die gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung gemäß § 55d Satz 3 und 4 VwGO bekannt sein, so dass ihn auch ein etwaiger diesbezüglicher Rechtsirrtum nicht entlasten würde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 20; vom15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, NJW-RR 2023, 350 Rn. 9 und vom26. Januar 2023 - V ZB 11/22, FamRZ 2023, 1045 Rn. 24 ff.).
  • OLG Braunschweig, 03.05.2024 - 9 U 79/24

    Wirksamkeit der Einreichung eines einfach signierten Schriftsatzes eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2023 - 8 Sa 346/22

    Befristete Elternzeit- und Krankheitsvertretung - keine Kongruenz zwischen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2023 - L 21 U 40/22

    Pflicht zur elektronischen Einreichung - Formularwirksamkeit - keine …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.09.2025 - 1 AGH 23/25

    Elektronische Klageeinreichung in verwaltungsrechtlicher Anwaltssache

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