Rechtsprechung
| LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Wirksamkeit des Rechtswegausschlusses bei der Teilnahme an einem Radio-Gewinnspiel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die AGB-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen” ist wirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gewinnspiel-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ist rechtmäßig
- spielerecht.de (Kurzinformation)
Der Rechtsweg ist (wirklich) ausgeschlossen!
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99
Pflichten eines Verbrauchers bei mißverständlicher Formulierung eines Werbebriefs …
Auszug aus LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08
Daran ändert auch nichts, dass die Teilnehmer als Alternative zur Unterwerfung unter die Teilnahmebedingungen nur vollständig auf die Teilnahme verzichten konnten (in diese Richtung wohl OLG Hamm, OLGR 2000, 238).in Aussicht gestellt worden ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2000, 238).
- OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10
Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08, K&R 2009, 666 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
EBay-Bewertungen und Meinungsfreiheit - Die Äußerung "Handy als "Neu" angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" als Bewertungskommentar im Rahmen einer Internetauktionsplattform (hier: eBay) stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar.
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund einer Negativbewertung auf der Internetplattform eBay
- niedersachsen.de
Wertungskommentar bei E-bay ist zulässige Meinungsäußerung
- niedersachsen.de
Wertungskommentar bei E-bay ist zulässige Meinungsäußerung
- kanzlei.biz
Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig
- kanzlei.biz
Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG
Negativbewertung des Verkäufers als "Betrüger” rechtmäßig? / Die Wertung "gebraucht” als Meinungsäußerung - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Negativ-Bewertung bei eBay von Meinungsfreiheit umfasst
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Negativer Bewertungskommentar auf eBay zulässige Meinungsäußerung
- juracontent.de
, S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Entfernung ebay-Kommentar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsverletzung durch Bewertungskommentar bei eBay
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wertungskommentar bei eBay ist zulässige Meinungsäußerung - Kein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund einer Negativbewertung auf der Internetplattform eBay
Besprechungen u.ä. (2)
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht eines eBay-Verkäufers
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung von Negativbewertungen verlangen?!
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 176
- K&R 2009, 666
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08
Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 -). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08
Enthält eine Äußerung einen rechtlichen Fachbegriff, so deutet dies darauf hin, dass sie als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist (BGH NJW 2005, 279). - BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Auszug aus LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Prüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH NJW 2003, 1308). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08
Rn. 15 1. Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung der sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. BverfG, NJW 2000, 199, 200).
- LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
Rücknahme einer Bewertung bei ebay
Rn. 19 Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, besteht ein Anspruch auf Beseitigung in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um Schmähkritik oder eine Beleidigung handelt (LG Köln, Urteil vom 10.6.2009 - Az.: 28 S 4/09; LG Hannover, Urteil vom 13.5.2009 - Az.: 6 O 102/08).Es liegt auch kein Fall vor, in dem eine Rechtsauffassung (und damit eine Meinung) geäußert werden sollte (vgl. LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009 - 6 O 102/08; zit. n. juris).
- LG Rostock, 09.03.2017 - 3 O 597/15
Kahmarschiger Kramerladen - Löschung einer e-Bay-Bewertung
Das Minuszeichen im Bewertungskommentar stellt grundsätzlich eine zulässige Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung dar, denn sie ist keinem Beweis zugänglich sondern von einer Beurteilung abhängig (LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, 6 O 102/08; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| LG Bochum, 21.01.2009 - I - 13 O 277/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Konkurrenten wegen eines Internetangebots ohne Widerrufsbelehrung sowie ohne Angabe der Versandkosten und der Mehrwertsteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Die WAP-Ansicht von eBay-Angeboten kann abmahnungssicher sein - juracontent.de
, S. 9 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP? (RA Max-Lion Keller)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.01.2009 - I - 13 O 277/08
- OLG Hamm, 16.06.2009 - 4 U 51/09
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer …
Rn. 21 Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kein "doppeltes Gewerbsmäßigkeitserfordernis" bei Auskunftsansprüchen nach § 102 Abs. 2 UrhG - Voraussetzung einer Drittauskunft im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG ist nicht, dass auch die Verletzungshandlung ein gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG aufweist. Zum ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer richterlichen Anordnung für die Erteilung von Auskünften über Herkunft und Vertriebsweg rechtsverletzender Vervielfältigungsstücke i.R.e. Urheberrechtsverletzung; Auslegung des § 101 Abs. 2, 9 Urhebergesetz (UrhG) im Hinblick auf die Bezugnahme des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Filesharing
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Meinungen zum gewerblichen Ausmaß eines P2P-Downloads (§ 101 UrhG)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gewerbliches Ausmaß bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewerbliches Ausmaß beim Auskunftsanspruch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider setzt kein gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung voraus - Annahme einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bei Zugänglichmachen eines Albums zweifelhaft
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 177
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09
Insbesondere erscheint es nicht zwingend, den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG wie teilweise vertreten (vgl. OLG Köln MMR 2008, 820) deswegen von den zusätzlichen Voraussetzungen des § 101 Abs. 1 UrhG abhängig zu machen, weil die Drittauskunft nach § 101 Abs. 2 UrhG letztlich der Verfolgung von Ansprüchen gegen den Urheberrechtsverletzer nach § 101 Abs. 1 UrhG diene und daher nicht über den diesem gegenüber bestehenden Auskunftsanspruch hinausgehen dürfe.
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15). - BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts im Internet: Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Videoportals auf Löschung einer durch "flagging" beanstandeten Videodatei
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
YouTube haftet als Störer für rechtswidriges Video
- rechtzweinull.de (Kurzinformation)
Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
YouTube haftet als Mitstörer für unerlaubtes Video
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
YouTube haftet als Mitstörer beim Upload rechtswidriger Videos
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
YouTube haftet als Mitstörer für unerlaubtes Video
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Selbst wenn man den - soweit ersichtlich - mildesten Haftungsmaßstab, den die Rechtsprechung im Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrecht bislang angenommen hat und den die Antragsgegnerin auch selbst für sich proklamiert, wonach ein konkreter Hinweis auf eine offenkundige, vom zuständigen Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Rechtsverletzung erforderlich ist (vgl. etwa BGH NJW 2001, 3265 (3267/3268) - " ambiente " zur Haftung der "denic" bei domain-Registrierungen) zugrunde legt, hat die Antragsgegnerin dennoch gegen ihr obliegende Prüfpflichten verstoßen. - BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab beim Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist das Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde (BVerfG Beschluss vom 5.4. 2001, 1 BvR 932/94, zitiert nach Juris, dort Juris Abs. 18). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78
Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte …
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Eine Exkulpationsmöglichkeit kommt insoweit nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls Herausgeber und Verleger eine erforderliche Inhaltskontrolle so organisieren müssen, dass sie sich für ein Verschulden der mit diesen Aufgaben betrauten Personen nicht entlasten können (vgl. BGH, Urteil vom 8.7. 1980, Aktenzeichen VI ZR 158/78, zitiert nach Juris, Juris Abs. Nr. 63 - Medizin Syndikat II).
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Dabei kommt es für die Frage der "bestimmungsgemäßen Verbreitung" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1977, 1590, 1591) nicht darauf an, ob der Anspruchsgegner den jeweiligen Ort "nach seiner Intention auch wirklich erreichen will"; ausreichend ist vielmehr, wenn er mit der Verbreitung an diesem Ort nur "rechnen musste". - LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794/07
Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Die Kammer tendiert insoweit zwar dazu, auf eine Internetplattform, in die Videos eingestellt werden, wie die der Antragsgegnerin, den "gleitenden Sorgfaltspflichtmaßstab" anzuwenden, wie sie ihn in dem Verfahren 324 O 794/07 hinsichtlich der Frage nach Prüfpflichten von Forenbetreibern angenommen hat. - LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
Deutsche Gerichtszuständigkeit nur, wenn die Webseite bestimmungsgemäß an das …
Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
Für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte kommt es nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf bei Online-Veröffentlichungen darauf an, ob die Website, gegen die der Verletzte vorgehen möchte, in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist, was nur dann der Fall sei, wenn sie einen über die bloße Abrufbarkeit der Website hinausgehenden Inlandsbezug aufweise (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 19.1. 2008, 12 O 393/02 zitiert nach Juris, Juris Abs. 39, wo es um eine in New York verlegt Tageszeitung ging).
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 324 O 565/08
Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging
Die Klägerin erwirkte unter dem 7. April 2008 eine einstweilige Verfügung der Kammer (Az. 324 O 197/08); es handelt sich vorliegend um das Hauptsacheverfahren.
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer Filmtauschbörse im Internet: Interessenabwägung bei der Beurteilung eines Akteneinsichtsverlangens des Urhebers bzw. Urheberrechtsinhabers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2009, 870 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08
Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes …
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
Insofern muss bei der Abwägung beachtet werden, dass mit der Weitergabe dieser Information an Dritte deutlich stärker in die Intimsphäre des früheren Beschuldigten eingegriffen wird, als im Fall "neutraler" Inhalte und somit möglicherweise der besonders geschützte Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten betroffen ist (LG München B.v. 12.03.2008, 5 Qs 19/08;… Sankol , K&R 2008, S. 509, 512.).Im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht ist zu beachten, dass ein schonender Einsatz justizieller Mittel im Auge zu behalten ist und es nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist, die Geltendmachung fraglicher zivilrechtlicher Ansprüche zu ermöglichen, obwohl dem Beschuldigten eine Straftat nicht nachweisbar ist (LG München B. v. 12.03.2008, 5 Qs 19/08.).
- BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Akteneinsicht für den Verletzten
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
Das Urheberrecht und das Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fallen zwar grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, allerdings gewährleisten weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch des Verletzten darauf, dass ihn der Staat durch Überlassung von Informationen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschafft wurden, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen unterstützt (BVerfG, NStZ 1987, 286.).Für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stellt das Zivilprozessrecht hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung (BVerfG, NStZ 1987, 286.).
- BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange …
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
bb) Die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406 e StPO setzt, weil sie in das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eingreift, eine sorgfältige Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände voraus (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053 ff.). - OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
Bei der Frage, ob eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt sind Anzahl und Schwere der Rechtsverletzung zu berücksichtigen (OLG Zweibrücken B.v. 27.10.2008, 3 W 184/08; LG Frankfurt B. v. 18.09.2008, 2-O6-534/08; OLG Köln B.v. 09.02.2009, 6 W 182/08). - OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf …
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
Bei der Frage, ob eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt sind Anzahl und Schwere der Rechtsverletzung zu berücksichtigen (OLG Zweibrücken B.v. 27.10.2008, 3 W 184/08; LG Frankfurt B. v. 18.09.2008, 2-O6-534/08; OLG Köln B.v. 09.02.2009, 6 W 182/08).
- LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09
Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer …
Insofern muss beachtet werden, dass mit der Weitergabe dieser Information an Dritte deutlich stärker in die Intimsphäre des früheren Beschuldigten eingegriffen wird als im Fall "neutraler" Inhalte und somit möglicherweise der besonders geschützte Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten betroffen ist (Anschluss LG Hamburg, 21. April 2009, 627 Qs 13/09, MMR 2009, 870 und LG München I, 12. März 2008, 5 Qs 19/08, MMR 2008, 561) (Rn.11).Insoweit ist nicht auszuschließen, dass die Einsichtnahme nur auf eine "Ausforschung" hinausläuft und somit nicht mehr als ein berechtigtes Interesse anzusehen ist (LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2009 - 627 Qs 13/09, BECKRS 2009, 22518).
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