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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.09.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7
BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92 (https://dejure.org/2001,7)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2001 - 1 BvR 12/92 (https://dejure.org/2001,7)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 1 BvR 12/92 (https://dejure.org/2001,7)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Unterhaltsverzichtsvertrag

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsverzichtsvertrag

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsverzichtsvertrag Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2000

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1585c, 1408; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4, Abs. 2
    Grenzen der Ehevertragsfreiheit bei Schwangerschaft der Verlobten

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichtsvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsverzicht im Ehevertrag kann sittenwidrig sein

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen über Unterhalt; Betreuung und Unterhalt des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung; Geltung der Grundrechte im Privatrechtsverkehr; Die Selbstbestimmung des Einzelnen als Bedingung für die Privatautonomie; Die Eheschließungsfreiheit als ...

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsverzichtsvertrag

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteilsverkündung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren zum Thema "Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichtsvertrages"

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Ehevertragsfreiheit bei Schwangerschaft der Verlobten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Ehevertrag: Unterhaltsverzicht kann gegen Grundgesetz verstoßen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Eherecht; Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts im Ehevertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehegattenunterhalt - Ehevertrag und richterliche Inhaltskontrolle: Risiken für die Vertragsfreiheit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 89
  • NJW 2001, 957
  • MDR 2001, 392
  • DNotZ 2001, 222
  • FamRZ 2001, 343
  • MittBayNot 2001, 207
 
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Wird zitiert von ... (190)Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
    Rn. 46 1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG begründet für die Eltern gleichermaßen das Recht wie die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

    Das Recht der Eltern auf freie Gestaltung ihrer Sorge für das Kind verdient deshalb dort keinen Schutz, wo sich Eltern ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entziehen und eine Vernachlässigung des Kindes droht (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

    Erreicht das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß, dass das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, ist der Staat in Wahrnehmung seines Wächteramtes nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen, denn das Kind als Grundrechtsträger hat Anspruch auf staatlichen Schutz vor verantwortungsloser Ausübung des Elternrechts (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 55, 171 ; 72, 122 ).

    Dabei bestimmen sich die Schutzmaßnahmen nach dem Ausmaß des elterlichen Versagens und danach, was im Interesse des Kindes geboten ist (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
    Ist jedoch auf Grund einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ).

    Es ist Aufgabe der Gerichte, in solchen Fällen gestörter Vertragsparität über die zivilrechtlichen Generalklauseln zur Wahrung beeinträchtigter Grundrechtspositionen eines Ehevertragspartners den Inhalt des Vertrages einer Kontrolle zu unterziehen und gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. BVerfGE 89, 214 ).

    Dies ist der Fall, wenn der Vertrag die Schwangere einseitig belastet und ihre Interessen keine angemessene Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 89, 214 ).

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 16/90

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
    Rn. 4 3. a) Die zivilgerichtliche Rechtsprechung setzt der Freiheit von Ehegatten zur privatautonomen Gestaltung ihrer unterhaltsrechtlichen Beziehungen im Scheidungsfall durch Eheverträge unter Berufung auf § 138 Abs. 1 BGB dort Grenzen, wo die Vereinbarung objektiv zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit eines Ehegatten führt (…vgl. BGH, FamRZ 1983, S. 137; NJW 1991, S. 913 ;… NJW 1992, S. 3164 ;… OLG Hamm, FamRZ 1989, S. 398;… OLG Köln, FamRZ 1990, S. 634;… OLG Celle, NdsRpfl 1990, S. 250;… OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 950).

    Unter Berücksichtigung des Kindeswohls könne es allerdings im Einzelfall einem Ehegatten verwehrt sein, sich auf den vereinbarten Verzicht zu berufen, wenn dies etwa auf Grund der späteren Entwicklung mit dem auch im Unterhaltsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB unvereinbar sei (…vgl. BGH, FamRZ 1985, S. 788 ;… FamRZ 1987, S. 46; FamRZ 1991, S. 306 f.).

    Auch in diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass es dabei nicht auf subjektive Momente, also ein pflichtwidriges oder zu missbilligendes Verhalten des Unterhaltspflichtigen, ankomme, sondern alleiniger Anknüpfungspunkt für einen Unterhaltsanspruch trotz wirksamer Verzichtsvereinbarung die Bedürfnisse und schutzwürdigen Interessen der gemeinschaftlichen Kinder seien (…vgl. BGH, FamRZ 1987, S. 46; FamRZ 1991, S. 306 f.).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Nach ständiger Rechtsprechung können die Grundrechte in solchen Streitigkeiten im Wege der mittelbaren Drittwirkung Wirksamkeit entfalten (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 89, 214 ; 103, 89 ; 137, 273 ; stRspr).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Der notarielle Vertrag der Parteien vom 17. Februar 1988 schließe diese Ansprüche nicht aus, da er - gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343 m.Anm. Schwab 349) und vom 29. März 2001 (FamRZ 2001, 985) genannten Maßstäben - für unwirksam zu erachten sei.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (aaO) und vom 29. März 2001 (…aaO) geben Anlaß, die dargestellte Rechtsprechung zu überprüfen.

    a) Mit seinem Senatsbeschluß vom 6. Februar 2001 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht an seine Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen (NJW 1994, 36) und zum entschädigungslosen Wettbewerbsverbot von Handelsvertretern (NJW 1990, 1469) angeknüpft und die dort entwickelten Grundsätze auf Eheverträge und Unterhaltsvereinbarungen übertragen:.

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Verzichtet ein Behinderter mit Rücksicht auf die gegenläufigen Interessen des Sozialhilfeträgers nicht auf den Pflichtteilsanspruch, setzt er sich zugleich in einen Gegensatz zu den Wünschen und Vorstellungen seiner Familie, die über Art. 6 Abs. 1 GG (Recht zur freien Gestaltung der Gemeinschaft in ehelicher und familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht, vgl. BVerfGE 103, 89, 101) ihrerseits verfassungsrechtlichen Schutz genießen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2417
OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 928; WEG § 11 § 16
    Unwirksame Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum - Verzichterklärung gegenüber Grundbuchamt - Schwimmbad im Kellergeschoss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eintragung eines Eigentumsverzichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teileigentum; Schwimmbad; Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt; Wohnungseigentum; Verzicht auf Miteigentum; Eigentumsverzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 233
  • NZM 2001, 342
  • FGPrax 2001, 8
  • ZMR 2001, 129
  • MittBayNot 2001, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung, wonach auf einen Miteigentumsanteil nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden kann, entspricht der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Meinung (vgl. BGHZ 115, 1 ff. = JR 1992, 149 ff. mit zustimmender Anm. Hennsler; KG OLGZ 1988, 355, 358;… BayOblG …

    Auch ein Wohnungs- und Teileigentum kann daher nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt aufgegeben werden (BayObLG a.a.O.; Weitnauer WEG 8. Auflage 1995 § 3 Rdz. 90 unter Hinweis auf BGHZ 115, 1 und Aufgabe seiner gegenläufigen Meinung;… vgl. auch Demharter a.a.O.;… a.A. Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 3 Rdz. 79 f.), mit der Folge, dass der vorliegend von der Beteiligten erklärte Verzicht auf ihr Teileigentum unwirksam und ihr die diesbezügliche Grundbucheintragung zu Recht verweigert worden ist.

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Entsprechendes gilt auch und gerade in Bezug auf ein Wohnungs- und Teileigentum, bei dem es sich nicht um ein grundstücksgleiches Recht, sondern um ein gesetzlich besonders ausgestaltes Miteigentum handelt (BGH NJW 1989, 2534, 2535; BayObLG …
  • KG, 12.11.1987 - 16 U 1465/87

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Verzicht auf das Miteigentum an …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung, wonach auf einen Miteigentumsanteil nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden kann, entspricht der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Meinung (vgl. BGHZ 115, 1 ff. = JR 1992, 149 ff. mit zustimmender Anm. Hennsler; KG OLGZ 1988, 355, 358; BayOblG …
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem …

    Nunmehr teilen die Rechtsprechung - bisher auch das vorlegende Gericht - und Literatur ganz überwiegend die von dem Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 1991 (BGHZ 115, 1, 7 ff.) vertretene Ansicht, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden kann (siehe nur OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 61; OLG Celle NJW-RR 2000, 227, 228; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233;… AnwK-BGB/Grziwotz, § 928 Rdn. 4;… Bamberger/Roth/Grün, BGB, § 928 Rdn. 2;… Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, § 1008 Rdn. 20;… Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 928 Rdn. 2;… Jauernig/Stürner, BGB, 11. Aufl., § 748 Rdn. 16;… Jauernig, aaO, § 928 Rdn. 2;… juris PK-BGB/Benning, 2. Aufl., § 928 Rdn. 6;… Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 928 Rdn. 1;… PWW-BGB/Huhn, 2. Aufl., § 928 Rdn. 1;… Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdn. 1;… Staudinger/Langhein, BGB [2002], § 747 Rdn. 17 f.;… Staudinger/Pfeifer, BGB [2004], § 928 Rdn. 8;… Demharter, GBO, 25. Aufl., Anh. zu § 44 Rdn. 4;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdn. 1031;… Schwab/Prütting, Sachenrecht, 32. Aufl., Rdn. 368;… Wilhelm, Sachenrecht, 2. Aufl., Rdn. 136 f.;… zweifelnd MünchKomm-BGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 747 Rdn. 16 und § 1008 Rdn. 16;… a.A. MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 4. Aufl., § 928 Rdn. 3;… Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 7. Aufl., § 86.1;… Wieling, Sachenrecht, 4. Aufl., § 23 III 3a; Finkenauer, Eigentum und Zeitablauf, S. 154 f.; Schnorr, Die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 741-758 BGB), S. 284 ff.;… Reichard, Festschrift für Otte [2005], S. 265, 284; Kanzleiter, NJW 1996, 905, 906).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

    Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht

    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hatte sich der Senat zunächst ebenfalls angeschlossen (in: NJW-RR 2001, S. 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu ihrer Aufhebung gebunden sei, dies zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06

    Verzicht eines Teilhabers auf Grundstücksmiteigentum in Grundbuch eintragbar?

    Der Senat hat sich ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen (NJW-RR 2001, 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu deren Aufhebung gebunden sei - zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihres Anteils die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
  • OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch …

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 91, 1962; KG NJW 89, 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233, OLG Zweibrücken, ZMR 2003, 137; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdnr. 8; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 60; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl., § 928 Rdnr. 2; a. A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 79 f; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff), dass ein Wohn- und Teileigentum nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden kann.
  • LG Koblenz, 02.09.2002 - 2 T 543/02

    Möglichkeit der Aufgabe des Miteigentumsanteil durch Verzicht

    Die Eintragung des Verzichts der Beteiligten zu 1) auf ihren Miteigentumsanteil an den vorgenannten Grundstücken im Grundbuch ist nicht möglich, da ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden kann (BGHZ 115, 1 [BGH 07.06.1991 - V ZR 175/90] /7 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 233 [OLG Düsseldorf 20.09.2000 - 3 Wx 328/00] ; BayObLG …

    Die Wirksamkeit solcher einseitiger Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter bedarf indes einer gesetzlichen Ermächtigung, die für die Bruchteilsgemeinschaft nicht geschaffen worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 233 [OLG Düsseldorf 20.09.2000 - 3 Wx 328/00] ; BGHZ 115, 1 [BGH 07.06.1991 - V ZR 175/90] /8, 9).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 1991, 1962; KG NJW 1989, 42, 43 = OLGZ 1988, 355 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233; LG Konstanz NJW-RR 1989, 1424, 1425; Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 928 Rdnr. 1; RGRK, BGB 12. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Staudinger/Pfeifer, BGB 13. Aufl. § 928 Rdnr. 8; Staudiger/Rapp, WEG 12. Aufl. § 1 Rdnr. 60; Jauernig, BGB 9. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 10 Rdnr. 10; Weitnauer, WEG 8. Aufl. § 3 Rdnr. 90 unter Hinweis auf BGHZ 115, 1, 3 und Aufgabe seiner bisherigen gegenläufigen Meinung; a.A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 3 Rdnr. 79 f; MüKo/Kanzleiter, BGB 3. Aufl. § 928 Rdnr. 2 a; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - Wx 5/07
    b) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hatte sich der Senat zunächst ebenfalls angeschlossen (in: NJW-RR 2001, S. 233 [=WuM 2001, 35]), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu ihrer Aufhebung gebunden sei, dies zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
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