Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01   

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https://dejure.org/2001,2708
OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01 (https://dejure.org/2001,2708)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.11.2001 - 9 U 171/01 (https://dejure.org/2001,2708)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. November 2001 - 9 U 171/01 (https://dejure.org/2001,2708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Betriebskostenvorauszahlung; Nebenkostenabrechnung; Nachzahlung von Betriebskosten; Unzulässige Nachforderung; Angemessene Vorauszahlungen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 288; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 240; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Nachforderung von Betriebskosten vom Mieter bei wesentlicher Überschreitung der als angemessen angesehenen Vorauszahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 655
  • NZM 2002, 387
  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 10.08.1982 - 8 REMiet 6/81

    Anforderungen an die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen; Vertragliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    aa) Teilweise wird angenommen, da es dem Vermieter freistehe, überhaupt keine Vorauszahlungen zu vereinbaren, stehe es ihm auch frei, sich mit dem Mieter auf Vorauszahlungen zu einigen, die deutlich geringer seien als der voraussichtliche Abrechnungsbetrag (OLG Stuttgart, WuM 1982, 272 f; zust. Geldmacher, DWW 1997, 7, 9; abl.
  • LG Karlsruhe, 16.04.1998 - 5 S 339/97

    Zu niedrige Vorauszahlungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.1978 - 11 S 100/78
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    Solange kein allgemeines Verfügungsverbot (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1, 22 Abs. 1 S. 1 InsO) erlassen worden ist, liegt eine Unterbrechung i. S. d. § 240 ZPO nicht vor (vgl. BGH, NJW 1999, 2822).
  • LG Arnsberg, 16.11.1987 - 5 S 174/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02

    Schadensersatzanspruch des Mieters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Zum Teil wird angenommen, dass der Mieter, dessen Betriebskostenvorschüsse bewusst extrem zu niedrig festgesetzt worden sind, gegen den Vermieter einen Anspruch auf Freistellung von den Betriebskosten haben soll (LG Berlin ZMR 2002, 52 ; ähnlich LG München II, ZMR 2002, 758, 760; zum Gewerbemietrecht: OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 655 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 6 U 251/14
    Jenes Berufungsverfahren wurde wegen der Anerkennung eines Adenokarzinoms des Dickdarmes als Berufskrankheit geführt; dem voraus ging das für den Kläger erfolglose Klageverfahren S 9 U 171/01 beim SG, in welchem auf dessen Antrag nach § 109 SGG ein Gutachten bei Priv.-Doz.
  • AG Mannheim, 23.09.2001 - 10 C 44/11

    Keine rückwirkende Minderung von Pachtzins durch einen Pächter für Mängel der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten sind die dortigen Regelungen nicht nur in sich klar und verständlich, sondern auch bei Gewerbemietverträgen üblich, auch der formularmäßige Ausschluss der Minderung in Kombination mit der Klausel, dass eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig ist (vgl. hierzu KG Berlin NZM 2002, 387 [OLG Naumburg 23.11.2001 - 9 U 171/01] ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5220
OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 W 488/01 (https://dejure.org/2001,5220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    FGG § 56g; BGB § 1836a; BGB § 1836b;; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2
    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Fachkenntnis; Erhöhte Leistung; Vergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Fachausbildung zum Ingenieur-Pädagogen, nutzbare Fachkenntnisse

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01

    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Der Senat nimmt das vorliegende Verfahren erneut zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer wie sie auch hier durch die Instanzgerichte erfolgte, rechtswidrig ist (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 20.10.1999 - 15 W 1637/99

    Erhöhung des Stundensatzes wegen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zum

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine solche Ausbildung vermittelt soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1310).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; BayObLG, a.a.O.; Senat, a.a.O.).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
    Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35).
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Im übrigen geht auch das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 14. November 2001 ­ 6 W 488/01 ­ dokumentiert bei JURIS) davon aus, dass die in der früheren DDR erworbene Fachschulausbildung zum Ingenieurpädagogen lediglich eine Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG, nicht aber den von dem Betreuer hier begehrten Stundensatz von 60,-- DM, rechtfertigt.
  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

    Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    d) Es entspricht ferner ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02

    Vergütungsanspruch einer Berufsbetreuerin ; Festsetzung einzelner

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes (zuletzt mit Beschluß vom 14.11.2001 - Az.: 6 W 488/01 m.w.N.) sieht § 56 g FGG lediglich die Festsetzung der vom Betreuer zu beanspruchenden Vergütung, nicht aber die gesonderte Festsetzung einzelner Berechnungselemente des Vergütungsanspruches vor.
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Rechtsprechung
   KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3456
KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
KG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 47

    §§ 1836, 1836a BGB; § 1 BVormVG
    Betreuervergütung - erhöhter Stundensatz - DDR-Ausbildung - Patentingenieur

  • Wolters Kluwer

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur; Beschwerde gegen die Zurückweisung eine Antrags auf Bewilligung einer Betreuervergütung

  • Bt-Recht

    Ausbildung in der ehem. DDR, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 § 1836 a; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vergütung eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht bedarf es nicht, weil der Senat aufgrund des vorliegenden Rahmenstudienplans der H-Universität von 1971 für das postgraduale Studium des Beteiligten zu 1. zur Ausbildung als Patentingenieur und des nunmehr vollständig vorliegenden Fachstudienplans von 1972 den Sachverhalt eigenständig würdigen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187/188).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG erfüllt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187/188; OLG Dresden a.a.O.).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (vgl. § 1901 Abs. 1 BGB), kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind darüber hinaus aber auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG a.a.O.; OLG Jena aaO; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Zweibrücken a.a.O.; Knittel aaO S. 25; HK-BUR - Bauer/ Deinert aaO; Krit. Damrau/Zimmermann aaO Rdn. 52).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war und das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrelevanten Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. etwa zum Verwaltungsangestellten BayObLG a.a.O.; zum Handwerksmeister OLG Köln FamRZ 2000, 1303/1304; zum Dipl.-Ing. Landbau OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).

  • OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00

    Zur Höhe von Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 9 Wx 25/00
    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Diese setzt in erster Linie die formelle und funktionale Gleichheit der Ausbildung in dem betreffenden Berufsfeld, inhaltlich aber lediglich eine fachliche Annäherung voraus, während eine besondere Ausrichtung auf das System der DDR nicht entgegensteht (vgl. zu Vorstehendem eingehend BVerwGE 106, 24/37 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Das ist der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, BtPrax 2002, 167ff.).

    Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkret durchlaufene Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVermVG erfüllt (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände des Beweisstoffs berücksichtigt und erörtert (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Zum anderen bedarf es tatsächlicher Feststellungen über den Inhalt und die Tiefe der Stoffvermittlung hinsichtlich der dabei erworbenen Rechtskenntnisse, die den Schluss rechtfertigen können, der Betreuer habe in seinem Studium "das juristische Handwerk gelernt" (vgl. KG BtPrax 2002, 167).«.

    Die Kammer sehe unter Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167) jedenfalls die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in den genannten Rechtsgebieten als geeignet für das Erlernen des juristischen Handwerks an.

    aa) Das Landgericht hat seine Annahme der Nutzbarkeit der von der Betreuerin in ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse allerdings im Wesentlichen auf Erwägungen des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167/168) gestützt.

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02

    Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare

    Betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 - (= BtPrax 2002, 167) entschieden, dass der Beteiligte zu 1. die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt und durch das nach seiner Ausbildung zum Dipl.-Ing.
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 421/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01, 13 W 214/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9989
OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01, 13 W 214/01 (https://dejure.org/2001,9989)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.11.2001 - 13 W 213/01, 13 W 214/01 (https://dejure.org/2001,9989)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. November 2001 - 13 W 213/01, 13 W 214/01 (https://dejure.org/2001,9989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren; Verkehrsanwalt; Beigeordneter Anwalt; Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    RPflG § 11; ; BRAGO § 126 Abs. 1; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 121; ; ZPO § 103; ; ZPO § 127; ; ZPO § 567; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines beigeordneten Verkehrsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 27.04.1998 - 14 W 282/98

    Keine Bindung der Kosteninstanzen an die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Kläger sind die Kosten des Verkehrsanwalts hier nicht deshalb erstattungsfähig, weil den Klägern mit Beschluss des Landgerichts vom 19.3.1999 im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Verkehrsanwalt beigeordnet worden ist, denn diese Beiordnung entfaltet keine bindende Wirkung für die im Kostenfestsetzungsverfahren vorzunehmende Prüfung der Notwendigkeit der Kosten gem. § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 444 f. m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger. 1983, 328; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Verkehrsanwalt" dort Ziff. 2 "Prozesskostenhilfe"; a.A. Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rn. 247 "Prozesskostenhilfe" und OLG Nürnberg NJW-RR 1987, 1202 f.).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, ein Verkehrsanwalt dürfe mit der Folge der Erstattungsfähigkeit eingeschaltet werden, wenn die Entfernung zwischen Wohnort der Partei und dem Ort des Prozessgerichts bzw. des dort ansässigen Rechtsanwalts mehr als 40 km oder 50 km betrage, da dann mehr als ein halber Arbeitstag für die Information des Rechtsanwalts aufgewandt werden müsse (OLG Frankfurt OLGR 2000, 123; OLG Köln MDR 2000, 234), kann der Senat dem aufgrund der formalistischen und einschränkenden Betrachtungsweise nicht folgen; vielmehr ist die Entscheidung der Erstattungsfähigkeit in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, wie beispielsweise persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten der Partei, Umfang und Dauer des Rechtsstreits, zu treffen.
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Kläger sind die Kosten des Verkehrsanwalts hier nicht deshalb erstattungsfähig, weil den Klägern mit Beschluss des Landgerichts vom 19.3.1999 im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Verkehrsanwalt beigeordnet worden ist, denn diese Beiordnung entfaltet keine bindende Wirkung für die im Kostenfestsetzungsverfahren vorzunehmende Prüfung der Notwendigkeit der Kosten gem. § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 444 f. m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger. 1983, 328; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Verkehrsanwalt" dort Ziff. 2 "Prozesskostenhilfe"; a.A. Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rn. 247 "Prozesskostenhilfe" und OLG Nürnberg NJW-RR 1987, 1202 f.).
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