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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.06.1952 | BGH, 11.06.1952

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1952 - II ZR 253/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,631
BGH, 28.05.1952 - II ZR 253/51 (https://dejure.org/1952,631)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1952 - II ZR 253/51 (https://dejure.org/1952,631)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 (https://dejure.org/1952,631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kauf von Stammholz aus rechtsrheinischen Waldungen - Anspruch auf Ersatzleistung von neuen Nutzhölzern - Schadensersatz für abhandengekommenes Holz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 867
  • DB 1952, 553
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    - II ZR 253/51, LM § 362 BGB Nr. 2; Palandt/Heinrichs, BGB 49. Aufl. § 276 Anm. 7 D).
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Aus dem Gebot redlicher und verkehrsüblicher Vertragserfüllung folgt für den Auftragnehmer nämlich auch nach der eigentlichen Leistung noch eine Rechtspflicht zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen, wenn andernfalls der Vertragszweck vereitelt oder gefährdet würde (vgl. BGHZ 16, 4, 10; 20, 169, 172; 61, 176, 179 [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]; BGH NJW 1982, 1807, 1808 m.N.; Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 = LM BGB § 362 Nr. 2; RGZ 161, 330, 338 f).
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen, daß sich auch bei einem durch beiderseitige Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen ergeben können, insbesondere die die eigentliche Abwicklung des Geschäftes überdauernde Verpflichtung einer Partei, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (Urt. v. 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 - LM-BGB § 362, 2; RGZ 161, 330 [338]; vgl. auch Reimer, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht Kap 77 Anm. 21 S 537).
  • BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89

    Ersteigerung einer Eigentumswohnung durch den Treuhänder

    Dazu zählt insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 = DB 1952, 553; BGHZ 61, 176, 179; RGZ 161, 330, 338;… Staudinger/Schmidt BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 779 ff.;… MünchKomm/Roth BGB 2. Aufl. § 242 Rdn. 160 ff.;… RGRK-Alff BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 50;… Strätz, Festschrift für Bosch 1976, 999 ff.).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat auch bei einem durch beiderseitige Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen des Vertrages, insbesondere die Verpflichtung der Vertragstelle zu einem mit Treu und Glauben im Einklang stehenden Verhalten bejaht (Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 - Lind-Möhr Nr. 2 zu § 362 BGB und BGHZ 16, 4 [10]).
  • BGH, 23.06.1954 - VI ZR 89/53

    Rechtsmittel

    Schon das normale Warenumsatzgeschäft kann, selbst wenn es beiderseits erfüllt ist, als Nachwirkungen gewisse Treupflichten der Parteien begründen (BGH II ZR 253/51 vom 28. Mai 1952, LM § 242 (Bf) BGB - 1).
  • BGH, 12.07.1952 - II ZR 279/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 - ausgeführt, daß sicft auch bei einem durch die beiderseitigen Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen ergeben können, insbesondere die Verpflichtung einer Partei, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck, gefährden oder vereiteln könnte.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,168
BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51 (https://dejure.org/1952,168)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1952 - V ZR 79/51 (https://dejure.org/1952,168)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1952 - V ZR 79/51 (https://dejure.org/1952,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtsnatur des Aufbaukostenzuschussvertrages oder Baukostenzuschussvertrages - Aufrechnung einer Mietzinsforderung mit einer wirksamen Forderung aus einer Konkursmasse - Baukostenzuschuss der Mieter nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 202
  • NJW 1952, 867
  • MDR 1952, 544
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • RG, 06.06.1932 - VIII 91/32

    1. Erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtzinsforderung auch …

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Das Reichsgericht hat - ursprünglich ausgehend von der Mietvorauszahlung für ein Grundstück, das später verkauft wurde - in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Erwerber eines Grundstücks, der Beschlagnahmegläubiger und der Zwangsverwalter eine Vorauserhebung (Vorauszahlung) des Mietzinses gelten lassen müssen, die im Mietvertrag vereinbart war und vor Eintritt des Erwerbers oder Verwalters in das Mietverhältnis vorgenommen wurde (RGZ 94, 279; 136, 407 und 413; SeuffArch 79 Nr. 23).

    Es kann hierbei an die Gedankengänge des Reichsgerichts in der Entscheidung RGZ 136, 407 (414) angeknüpft werden.

  • RG, 14.01.1919 - III 336/18

    Bestimmung der rechtlichen Natur eines Vertrags über die Einräumung eines …

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Das Reichsgericht hat - ursprünglich ausgehend von der Mietvorauszahlung für ein Grundstück, das später verkauft wurde - in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Erwerber eines Grundstücks, der Beschlagnahmegläubiger und der Zwangsverwalter eine Vorauserhebung (Vorauszahlung) des Mietzinses gelten lassen müssen, die im Mietvertrag vereinbart war und vor Eintritt des Erwerbers oder Verwalters in das Mietverhältnis vorgenommen wurde (RGZ 94, 279; 136, 407 und 413; SeuffArch 79 Nr. 23).
  • BGH, 15.02.1951 - III ZR 209/50

    Währungsreform. Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Dieser Begriff sei nicht eindeutig, vielmehr würden Vorauszahlungen oder Vorschüsse nicht immer zur endgültigen Erfüllung von Verbindlichkeiten gegeben, sondern vielfach künftiger Verrechnung vorbehalten (BGHZ 1, 174 [BGH 15.02.1951 - III ZR 209/50]).
  • BGH, 02.05.1952 - V ZR 52/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Der erkennende Senat hat wiederholt, wenn auch in anderem Zusammenhang, nämlich zur Frage des Einflusses der Währungsreform, ausgeführt (Urteil vom 14.12.1951 - V ZR 16/50 - und vom 2.5.1952 - V ZR 52/51 -), daß die Rechtsnatur des Aufbau- oder Baukostenzuschussvertrages nicht allgemein festgestellt werden könne.
  • BGH, 14.12.1951 - V ZR 16/50
    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Der erkennende Senat hat wiederholt, wenn auch in anderem Zusammenhang, nämlich zur Frage des Einflusses der Währungsreform, ausgeführt (Urteil vom 14.12.1951 - V ZR 16/50 - und vom 2.5.1952 - V ZR 52/51 -), daß die Rechtsnatur des Aufbau- oder Baukostenzuschussvertrages nicht allgemein festgestellt werden könne.
  • RG, 05.01.1898 - VI 288/97

    K.O. § 48 Ziff. 1. Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
    Wird durch den Parteiwillen in einem vor der Konkurseröffnung geschlossenen Vertrag die Aufrechnung erst für die Zeit nach der Konkurseröffnung wirksam, so ist die Unwirksamkeit des Aufrechnungsvertrages in gleicher Weise anzunehmen wie für die einseitige Aufrechnung des Mieters (Jäger § 55 Anm. 2, RGZ 40, 120;… Mentzel KO 5. Aufl § 21 Anm. 7).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache …

    Der Schutz, den die Hypothekengläubiger nach § 1124 Abs. 2 BGB genießen, sollte auch den Konkurs- bzw. Insolvenzgläubigern zuerkannt werden (RGZ 127, 116, 118; BGHZ 6, 202, 205 f).
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Allerdings trifft es zu, daß die Rechtsnatur von Aufbau- oder Baukostenzuschußverträgen nicht allgemein festgestellt werden kann (BGHZ 6, 202, 204 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Erst die Zeit nach dem zweiten Weltkriege hat mit ihrem außerordentlichen Raummangel die rechtliche Behandlung des Baukostenzuschusses zu einem wichtigen Problem des Mietrechts werden lassen (vgl. BGHZ 6, 202, 204).

  • BGH, 11.03.1970 - VIII ZR 96/68

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zurückerstattung des Mietzinses - …

    Etwaige sich für die Realkreditinstitute ergebenden wirtschaftlichen Nachteile hat bereits das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. Juni 1953 (VI ZR 223/52 - LM ZVG § 57 b Nr. 1 = NJW 1953, 1182) unter Bezugnahme auf die Ausführungen in BGHZ 6, 202 behandelt.

    Der Rechtsprechung über die Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen, liegt, wie schon oben erwähnt, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde (vgl. BGHZ 6, 202 und die Urteile vom 3. Juni 1953 und 25. November 1958 a.a.O.).

    Die Verweisung auf das Urteil vom 6. Juni 1952 (gemeint ist BGHZ 6, 202) paßt nicht.

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Die Auslegung des Berufungsgerichts, die von der Revision nicht angegriffen wird, ist möglich, ein Rechtsirrtum nicht ersichtlich; sie ist daher für das Revisionsgericht bindend (BGHZ 6, 202; BGH MDR 1953, 473).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof sich angeschlossen habe (BGHZ 6, 202; BGH MDR 1953, 473), fielen jedoch schon im Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlungen nicht unter die Sperrbestimmung des § 574 BGB, was insbesondere auch für Mietvorauszahlungen in Form von Baukostenzuschüssen gelte, wenn, was im vorliegenden Falle zutreffe, der Baukostenzuschuss der Substanz des Grundstücks zugeführt worden sei.

  • BGH, 03.06.1953 - VI ZR 223/52

    Rechtsmittel

    Als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen muss der Zwangsverwalter gegen sich gelten lassen (Bestätigung von BGHZ 6, 202).

    Wenn auch die Revision an erster Stelle die Vertragsauslegung des Berufungsgerichts angreift, so wendet sie sich doch unter Hinweis auf die sich aus ihr für die Realkreditinstitute ergebenden erheblichen wirtschaftlichen Nachteile auch gegen seine Rechtsansicht, die im Einklang mit dem Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1952 - V ZR 79/51 - (BGHZ 6, 202 = NJW 1953, 867 Nr. 6) steht.

    Es braucht daher, ebenso wie in dem vom V. Zivilsenat entschiedenen Falle, auch hier keine Stellung dazu genommen zu werden, wie die Rechtslage wäre, wenn der Betrag für andere Zwecke als die Wiedererrichtung des Hauses verbraucht worden sein sollte (vgl. das bereits erwähnte Urteil des V. Zivilsenats, insoweit nicht in BGHZ 6, 202, jedoch in NJW 1952, 867 Nr. 6 abgedruckt).

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

    Die Entscheidung BGHZ 6, 202, auf die sich das Oberlandesgericht beruft, betrifft einen ganz anders gelagerten Fall.
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Er hat in BGHZ 15, 296, 303, 304 (vgl. auch BGHZ 6, 202, 206 und Roquette, Mietrecht, 4. Aufl., S. 198 Rdn. 126 und S. 200) ausgeführt, dass diese Auffassung des Reichsgerichts von rein formalen Voraussetzungen ausgeht, und insoweit im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Reichsgerichts Gewicht darauf gelegt, dass der Grund für die Ausnahme von den gesetzlichen Einschränkungen der Wirksamkeit der Vorauszahlung von Mietzinsen zugunsten der Grundpfandgläubiger, des Zwangs- und Konkursverwalters und des Erstehers in der Zwangsversteigerung im Falle des Baukostenzuschusses ein sachlicher ist, der darin besteht, dass erst durch die Zuschussleistungen des Mieters ein tatsächlicher Wert geschaffen worden ist, der eine mindestens in Zukunft sich auswirkende Besserstellung der späteren Eigentümer und der Gläubiger herbeiführt.

    Sie ist im Urteil vom 06. Juni 1952 - V ZR 79/51 - (NJW 1952, 867, 869; nicht mit abgedruckt in BGHZ 6, 202) und ebenso in Urteil vom 03. Juni 1953 - VI ZR 223/52 - (insoweit in LM ZVG § 57 b Nr. 1 und ZMR 1953, 246 nicht abgedruckt) offen geblieben.

  • BGH, 15.12.1954 - VI ZR 192/53

    Rechtsmittel

    Die Revision verweist auf die Rechtsprechung des V. und VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, die entschieden haben, daß der Konkursverwalter und der Zwangsverwalter Mietvorauszahlungen, die als Baukostenzuschuß geleistet werden, gegen sich gelten lassen müssen (BGHZ 6, 202 und Urteil vom 3. Juni 1953 - VI ZR 223/52 - MDR 1953, 473 = Betriebsberater 1953, 515 = Der Betrieb 1953, 551 und Leitsatz in NJW 1953, 1183).

    Das gleiche müßte gelten, wenn die Miete von vornherein durch eine Aufrechnungsvereinbarung getilgt worden wäre (BGHZ 6, 202 [204]).

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 24/54

    Baukostenzuschuß

    Diese Darlegungen, gegen die auch die Revision Einwendungen nicht erhebt, entsprechen der herrschenden Rechtsprechung (RGZ 94, 279; 127, 116; 136, 407; RG SeuffArch 79, 42; RGZ 144, 194; BGHZ 6, 202 ).

    Auch in den bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 202; Urteil vom 3. Juni 1953 VI ZR 223/52) war die Vorauszahlung des Mietzinses bereits bei Abschluß des maßgebenden Mietvertrags vereinbart worden.

  • BGH, 10.02.1954 - VI ZR 236/52

    Rechtsmittel

    Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren, Entscheidungen (BGHZ 6, 202 sowie Urteile vom 14. Dezember 1951 - V ZR 16/50 - und vom 2. Mai 1952 - V ZR 52/51; vgl. auch Oechßler NJW 1952, 571) ausgeführt, dass die Rechtsnatur des Aufbau- oder Baukostenzuschussvertrages nicht allgemein festgestellt werden könne, dass vielmehr in der Hauptsache drei Vertragsformen in Betracht kommen.

    Bei Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung der Parteien als Mietvorauszahlung zu werten ist oder eine Aufrechnungsvereinbarung gewollt war oder nur ein Aufrechnungsvorvertrag vorliegt (vgl. BGHZ 6, 202 und Oechßler NJW 1952, 571), ist der Wille der Parteien zu erforschen und nicht an dem Buchstaben zu haften (§ 133 BGB).

  • BGH, 13.11.1956 - VIII ZR 3/56

    Verkehrssicherungspflicht für Fahrstühle in Bezug auf fehlende Bodenbündigkeit - …

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4754
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZR 212/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters: Aufrechnung des Vermieters mit …

  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der …

  • BGH, 14.11.1952 - V ZR 58/51

    Rechtsmittel

  • FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06

    Steuerpflichtiger Vorschuss oder Darlehen bei einem Komponisten

  • OLG Schleswig, 25.10.2000 - 4 U 40/00

    Insolvenzverfahren - Schuldner als Vermieter - voraus geleisteter Mietzins - …

  • BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall …

  • OLG Düsseldorf, 16.06.1994 - 10 U 184/93

    Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag

  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 130/68

    Rückerstattung von Mietvorauszahlungen durch den Ersteher

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 134/57
  • OLG Naumburg, 11.02.2000 - 6 U 123/99

    Auslegung des Begriffs "Verrechnung"; Aufrechnung nach Eröffnung des …

  • BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55

    Streitwert bei Miet- und Pachtklagen

  • BGH, 30.07.1954 - VI ZR 32/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1954 - IV ZR 27/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 05.06.1957 - II 214/56 U

    Steuerliche Berücksichtigung von Grundstücksbelastungen nach Erwerb eines …

  • BGH, 12.02.1957 - VIII ZR 30/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 264/53
  • BGH, 22.04.1955 - V ZR 195/54

    Rechtsmittel

  • BFH, 22.12.1954 - II 86/54 U

    Aufhebung der Grunderwerbsteuerforderung wegen Vorliegen eines Rettungserwerbs …

  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 293/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,241
BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51 (https://dejure.org/1952,241)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1952 - II ZR 277/51 (https://dejure.org/1952,241)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1952 - II ZR 277/51 (https://dejure.org/1952,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 224
  • NJW 1952, 867
  • DB 1952, 553
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Darüber hinaus vermöchte nur ein vorwerfbares, mißbilligenswertes Verhalten den mit beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung zu tragen (vgl. BGHZ 6, 224, 225 f.; BGH Urteile vom 16. April 1955 - VI ZR 72/54 - LM § 282 ZPO [Beweislast] Nr. 2 Bl. 2; vom 6. November 1962 - VI ZR 29/62 - NJW 1963, 389, 390 sowie insbesondere vom 8. Dezember 1971 - IV ZR 81/70 - MDR 1972, 495;… s. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 45. Aufl. § 444 Anm. 2 A und B;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. vor § 284 Rdn. 21 und § 444 Rdn. 1).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …

    Zwar kann die Vernichtung von Beweismitteln durch eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Umkehrung der Beweislast führen (BGHZ 6, 224, 227; zuletzt das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Der Bundesgerichtshof hat Umkehr der Beweislast angenommen (BGHZ 6, 224, 227).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …

    Teilweise findet das beweisvereitelnde Verhalten der Partei Eingang in die Beweiswürdigung (…BGH, Urt. v. 22. April 1958 - VI ZR 86/57 = VersR 1958, 762;… v. 12. Januar 1960 - VI ZR 220/58 aaO), teilweise wird daran die Umkehr der Beweislast geknüpft (BGHZ 6, 224;… BGH, Urt. v. 16. April 1955 - VI ZR 72/54 aaO;… vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74 aaO).
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

    Rn. 97 Die Beweisvereitelung führt zu Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Umkehr der Beweislast (vgl. BGHZ 6, 224, 227; BGH NJW 1976, 1315, 1316; 1986, 59, 61; Thomas/Putzo, § 286 Anm. 5 b).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Das ist Jedoch im allgemeinen aufgrund eines Verhaltens der nicht beweispflichtigen Partei geschehen, das sich nicht mit der Beweisfrage selbst deckte oder unmittelbar damit zusammenhing, sondern selbständig daneben in Erscheinung getreten war (vgl. RGZ 101, 197s Testamentsvemichtung; Beweisfrage: Vermächtnis; BGHZ 6, 224: Nichtaufbewahren des Kaufmusters; Beweisfrage: Mustergemäße Beschaffenheit der KaufSache; BGH LM ZPO § 282 Nr. 2: Nichtaufbewahren eines in der Operationswunde verbliebenen, später entfernten Tupfers; Beweisfrage: Verschulden des Arztes bei der ersten Operation, Größe und Beschaffenheit des Tupfers; LM ZPO § 286 (B) Nr. 11: Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei - Straßenbahnführer zwei nur ihr bekannte Zeugen der anderen Partei zu benennen; Beweisthema: Genauer Ort eines Straßenbahnunfalls; vgl. auch BGH VersR 1958, 762).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 6, 224, 227 [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51]; LM zu ZPO § 282 Nr. 2) kann sich dies - worauf die Anschlußrevision hinweist - allerdings umkehren, wenn die nicht beweispflichtige Partei die Unaufklärbarkeit schuldhaft herbeigeführt hat.
  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine …

    Die §§ 427, 444 ZPO sind nicht unmittelbar anwendbar" Röntgenfilme sind keine Urkunden im Sinne dieser Bestimmungen; sie sind keine schriftliche Verkörperung eines Gedankens" Auch fehlt es an dem nach § 422 ZPO vorausgesetzten Bestehen eines bürgerlich-rechtlichen Herauagabe- oder Vorlegungsanspruchs" Die Klägerin ist weder Eigentümerin der Filme noch hat sie ein vertragliches Forderungsrecht auf Herausgabe der Filme" EjLn solcher Anspruch möchte gegeben sein, wenn ein Werkvertrag auf Herstellung der Röntgenaufnahmen abgeschlossen worden wäre; der Vertrag, der zwischen den Parteien zustande gekommen ist, ging aber auf die zahnärztliche Behandlung der Klägerin und der Beklagte hat die Röntgenaufnahmen gemacht, um diagnostische Grundlagen für die von ihm vorzunehraende Behandlung und die hierbei notwendig werdenden Maßnahmen zu erlangen" Das war auch kein Geschäftsbesorgungsvertrag ia J Sinne des § 675 BGB, der ihn nach § 667 BGB zur Herausgabe der Filmaufnahmen verpflichtet hätte" Aus der ärztlichen Aufklärungspflicht folgt nicht, daß der Arzt dem Patienten auch seine Behandlungsunterlagen (Krankenblätter, Röntgen aufnahmen, Elektrokardiogramme usw.) herausgeben müßte" Ärztlicher Berufsauffassung entspricht es; ..daß ärztliche Aufzeichnungen, Krankenblätter, Sektionsbefunde, Röntgen aufnahmen und andere Untersuchungsbefunde in der Regel nur in Verbindung mit der Erstattung eines Berichtes oder Gutachtens herausgegeben werden sollen ( § 7 Abs« 3 der vom 59o Beutschen Ärztetag im September 1956 beschlossenen heuen Berufsordnung für die deutschen Ärzte $ vgl Kuhns, Bas gesamte Recht der Heilberufe I 585, II 155); darüber hinaus ist es laut Feststellung im Würzburger Gutachten üblich, Röntgenbilder einem anderen Arzt auf dessen Anforderung zur Verfügung zu stellen Es liegt nahe, eine entsprechende Verpflichtung des Arztes seinem früheren Patienten gegenüber aus einer Nachwirkung des Behandlungs- Vertrages abzuleiten, bei dem es ja um den Bienst an der Gesundheit des nach wie vor kränken oder erneut erkrankten Patienten ging Möglicherweise hat sich ein solcher Brauch auch bereits gewohnheitsrechtlich verfestigt Es ist aber etwas anderes, ob ein Arzt verpflichtet ist, Röntgenaufnahmen einem anderen Arzt zur Verfügung zu stellen, oder ob ihn die Verpflichtung trifft, sie an den Patienten selbst herauszugeben Abgesehen davon, daß es zur richtigen Beutung von Röntgenaufnahmen zumeist besonderer Fachkenntnisse und Erfahrungen bedarf, über die ein Patient ohne medizinische Vorbildung nicht zu verfügen pflegt, können sich aus Röntgenaufnahmen Anzeichen auf einen Befund oder Befundverdacht ergeben, die den Arzt möglicherweise vor die Frage stellen, ob es ärztlich zu vertreten ist, sie dem Patienten zu offenbaren Es entbehrt daher nicht innerer Berechtigung, daß nach ärztlicher Übung Röntgenaufnahmen zwar einem anderen Arzt zur Verfügung gestellt werden, nicht aber dem Patienten selbst" Ein Anspruch auf Vorlegung der Röntgenaufnahmen ergibt sich für die Klägerin schließlich auch nicht aus § 810 BGB, da sich diese Bestimmung wieder nur auf schriftliche Urkunden bezieht, noch dazu auf solche, die Aussagen über Bechtsgeschäfte oder HechtsVerhältnisse enthalten" Bür einen sachlich-rechtlichen Anspruch des Patienten gegen den Arzt auf Herausgabe oder Vorlegung von Röntgenaufnahmen fehlt es hiernach an der rechtlichen Grundlage (…ebenso Kuhns aaO I 588; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 2" Aufl" S" 33; Bohne/Euler/Venter, Porensis.che Zahnheilkunde S" 20; Wiethaup JK 1954? 174; LG Hannover, Urt" v" 24« Juni 1955 10 S 108/55- NJW 1956, 348; OLG Stuttgart, Urt« v« 4. Februar und 21" Oktober 1958 6 U 35/57 NJW 1958, 2118 und 2120 mit im wesentlichen zustimmender Stellungnahme von Wussow in WI 1962, 57 f)« Wenn hiernach also auch die §§ 427, 444 ZPO keine unmittelbare Anwendung finden können, so hat der in ihnen ausgesprochene Gedanke doch allgemeinere Bedeutung" Ver eitelt oder erschwert eine Partei der anderen arglistig die Benutzung eines Beweismittels, so kann das Gericht hieraus in freier Beweiswürdigung auf die Wahrheit des gegnerischen Vorbringens schließen« Bas gleiche kann unter Umständen auch dann geschehen, wenn die Partei der anderen die Benutzung eines wesentlichen Beweismittels fahrlässig vereitelt (vgl« KGZ 101, 197, 198; 128, 121, 125; 0GH 1, 268, 270; BGHZ 6, 224, 226; Urteile des erkennenden Senats vom 16" April 1955 VI ZH 72/54 LM Nr« 2 zu § 282 ZPO = VersH 1955, 344; vom 22" April 1958 VI Zit 86/57 VersB 1958" 762, 763; vom 12« Januar I960 VI ZR 220/58 LM Nr" 11 zu § 286 C B j ZPO « NJV; I960, 821 VersR I960, 323, 324; Stein/Jonas/Schönke ZPO 17« Aufl" § 282 Anm" b; § 286 Ann« II 1; Wieczorek ZPO § 444 Anm" C; Baumbach/ Laut eriM bach ZPO 26" Aufl" § 286 Anm0 2 A; Übers" 3 B vor § 371; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8o Auflo So 570)o Ohne daß es auf das Bestehen eines sachlich-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruchs ankommt, hätte es unter diesem prozeßrechtliehen Gesichtspunkt von Bedeutung sein können, daß hier die Filmaufnahmen nicht als Objekt einer Augenscheinseinnahme haben genutzt werden können".
  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    Dieser aus § 242 BGB sowie im Fall des Urkundenverlustes insbesondere aus §§ 427, 444 ZPO hergeleitete Grundsatz ist in Rechtsprechung und Schrifttum weithin anerkannt (RGZ 101, 197/198; BGHZ 6, 224 = NJW 1952, 867; BGH NJW 1963, 389/390; OLG Hamburg MDR 1968, 674; OLG Bamberg VersR 1971, 769; Egon Schneider MDR 1969, 4ff; Peters ZZP 1969 Bd 82, 200ff; Gerhardt AcP 1969 Bd 169, 289ff und ZZP 1973 Bd 86, 60ff; Ordemann NJW 1962, 1902/1903;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl § 282 Anm IV 7b;… Zöller/Stephan aaO § 286 Anm IV 1 und § 444 Anm 1).
  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74

    Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

    Insbesondere kommt die Rechtsprechung zur Umkehr der Beweislast bei böswilliger Beweisvereitelung (s. BGHZ 6, 224, 226 [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51];Urteile v. 16. April 1955 - VI ZR 72/54 = LM ZPO § 282 Nr. 2 undv.
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 156/86

    Überlassung im Ausland zu erhebender Beweise an die Parteien; Fälligkeit des …

  • BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59

    Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

  • OLG Naumburg, 18.02.1998 - 9 U 424/97

    Beweislastvereitelung - Umkehr der Beweislast

  • OLG Koblenz, 01.02.1990 - 5 U 1300/89

    Feststellung der Todesursache eines Tieres; Darlegungs- und Beweislast bei …

  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
  • OLG Köln, 19.12.1988 - 8 U 22/88

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Vertrags über die Vermietung einer …

  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 285/77

    Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt - Übergang des Eigentums mit Zahlung …

  • BGH, 17.05.1978 - VIII ZR 11/77

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung (pFV) eines Zessionars …

  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
  • FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94

    Erlöschen von Steuerforderungen durch Aufrechnung; Nichtfeststellbarkeit des …

  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1961 - III ZR 131/60

    Rechtsmittel

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