Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88 |
Computer für Zahnarztpraxis
Leasing, Rückabwicklung, §§ 812, 818 BGB, Nutzungen;
Rechtsverfolgungskosten, Insolvenzrisiko, GoA;
pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Sorgfaltsmaßstab
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Wandelung eines Leasingvertrages; Geschäftsgrundlage
- Wolters Kluwer
Leasingvertag - Wandelung des Kaufvertrages - Leasingraten - Rechtskraft - Kaufvertrag - Bereicherungsrecht - Vertragskosten - Darlegungslast - Beweislast - Nutzungen - Bereicherungsausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger Wandelung des Kaufvertrages; Umfang des Bereicherungsausgleichs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 109, 139
- NJW 1990, 314
- NJW-RR 1990, 185 (Ls.)
- ZIP 1990, 175
- MDR 1990, 330
- WM 1990, 25
- BB 1990, 18
- DB 1990, 106
Wird zitiert von ... (118) Zitiert selbst (24)
- BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83
Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Die Geschäftsgrundlage fällt auch dann rückwirkend weg, wenn wie hier der Leasingnehmer die Sache zeitweise benutzt hat (BGH Urteil vom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 unter II 2 c).Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1984 (aaO unter II 2 c) hervorgehoben, daß die vollzogene Wandelung des Kaufvertrages nicht nur zu einer Änderung, sondern zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags führt mit der Folge des Wegfalls aller vertraglichen Verpflichtungen.
Der Bundesgerichtshof hat dies im Urteil vom 5. Dezember 1984 (VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 unter II 2 c und unter II 5) für die vom Leasinggeber an den Lieferanten aufgrund der Wandelung des Kaufvertrages zu zahlende Nutzungsentschädigung (§§ 346, 467 BGB) und für die vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen bereits ausgesprochen.
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für einen Fall, in dem der Leasingnehmer Gebrauchsvorteile tatsächlich erlangt hat (BGH Urteil vom 5. Dezember 1984 aaO unter II 5).
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85
Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).Den Einwand der Revision, das widerspreche der für den Leasingvertrag maßgebenden Risikoverteilung, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 44) und vom 19. Februar 1986 (BGHZ 97, 135) erörtert und zurückgewiesen.
Eine Gleichbehandlung würde nicht berücksichtigen, daß der Leasingnehmer, anders als der Abzahlungskäufer im Finanzierungsfall, nur eine vertragliche Beziehung - diejenige zum Leasinggeber - hat, und auch außer acht lassen, daß es die vertragstypische Verpflichtung des Leasinggebers zur Gebrauchsüberlassung verbietet, ihn zum Nachteil des Leasingnehmers als reine "Finanzierungsstelle« zu behandeln (BGHZ 97, 135, 142/143; 94, 44, 48; 94, 180, 188).
- BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).Den Einwand der Revision, das widerspreche der für den Leasingvertrag maßgebenden Risikoverteilung, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 44) und vom 19. Februar 1986 (BGHZ 97, 135) erörtert und zurückgewiesen.
Eine Gleichbehandlung würde nicht berücksichtigen, daß der Leasingnehmer, anders als der Abzahlungskäufer im Finanzierungsfall, nur eine vertragliche Beziehung - diejenige zum Leasinggeber - hat, und auch außer acht lassen, daß es die vertragstypische Verpflichtung des Leasinggebers zur Gebrauchsüberlassung verbietet, ihn zum Nachteil des Leasingnehmers als reine "Finanzierungsstelle« zu behandeln (BGHZ 97, 135, 142/143; 94, 44, 48; 94, 180, 188).
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83
Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).Daß in einem solchen Fall der Anspruch des Leasinggebers gegen den Lieferanten auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht verwirklicht werden kann, ist gleichfalls ohne Bedeutung, weil das Risiko der Insolvenz des Lieferanten vom Leasinggeber getragen werden muß (BGH Urteil vom 20. Juni 1984 aaO unter I 2 b dd).
Das ergibt sich aus dem bereits genannten Senatsurteil vom 20. Juni 1984 (aaO).
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80
Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt § …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).a) Der Senat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 81, 298, 309 entschieden, daß dem Leasinggeber nach Wandelung des Kaufvertrages ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten, die mit dem Abschluß des Leasingvertrages verbunden waren weder unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes (§§ 670, 683, BGB) noch aus Treu und Glauben zusteht.
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84
Anwendbarkeit des § 11 Nr. 10a AGBG auf Finanzierungsleasingverträge
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).Eine Gleichbehandlung würde nicht berücksichtigen, daß der Leasingnehmer, anders als der Abzahlungskäufer im Finanzierungsfall, nur eine vertragliche Beziehung - diejenige zum Leasinggeber - hat, und auch außer acht lassen, daß es die vertragstypische Verpflichtung des Leasinggebers zur Gebrauchsüberlassung verbietet, ihn zum Nachteil des Leasingnehmers als reine "Finanzierungsstelle« zu behandeln (BGHZ 97, 135, 142/143; 94, 44, 48; 94, 180, 188).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Daß er irrig von einem wirksamen Auftrag ausging und deshalb mit der Führung des Wandelungsprozesses eine eigene Verpflichtung zu erfüllen meinte, schließt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BGHZ 37, 258, 263; 39, 87, 90; BGH Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70 = NJW 1971, 609 unter III 2 a - insoweit in BGHZ 55, 128 nicht abgedruckt; Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86 = WM 1987, 1369 = NJW 1988, 132 unter II 1). - BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Daß er irrig von einem wirksamen Auftrag ausging und deshalb mit der Führung des Wandelungsprozesses eine eigene Verpflichtung zu erfüllen meinte, schließt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BGHZ 37, 258, 263; 39, 87, 90; BGH Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70 = NJW 1971, 609 unter III 2 a - insoweit in BGHZ 55, 128 nicht abgedruckt; Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86 = WM 1987, 1369 = NJW 1988, 132 unter II 1). - BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61
Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Daß er irrig von einem wirksamen Auftrag ausging und deshalb mit der Führung des Wandelungsprozesses eine eigene Verpflichtung zu erfüllen meinte, schließt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BGHZ 37, 258, 263; 39, 87, 90; BGH Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70 = NJW 1971, 609 unter III 2 a - insoweit in BGHZ 55, 128 nicht abgedruckt; Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86 = WM 1987, 1369 = NJW 1988, 132 unter II 1). - BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86
Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Daß er irrig von einem wirksamen Auftrag ausging und deshalb mit der Führung des Wandelungsprozesses eine eigene Verpflichtung zu erfüllen meinte, schließt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BGHZ 37, 258, 263; 39, 87, 90; BGH Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70 = NJW 1971, 609 unter III 2 a - insoweit in BGHZ 55, 128 nicht abgedruckt; Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86 = WM 1987, 1369 = NJW 1988, 132 unter II 1). - BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
- BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81
Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87
Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit …
- BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87
Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
- BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75
Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft, …
- BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85
Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts; …
- BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84
Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages
- BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87
Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen
- BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88
Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug …
- BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung
- BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
- BGH, 24.09.1954 - V ZR 48/54
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1968 - VII ZR 165/65
Rückzahlung eines Werklohns - Zahlung einer Nichtschuld
- BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24
Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum …
Für die Voraussetzungen einer Entreicherung trägt derjenige die Beweislast, der sie geltend macht (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2019 - II ZR 392/17, NJW 2019, 1677 Rn. 42 [insoweit in BGHZ 220, 377 nicht abgedruckt]; vom 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97, NJW 1999, 1181, 1181 f und vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 148). - BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Solche Aufwendungen, die dem Bereicherungsschuldner im Zusammenhang mit der Erlangung des Bereicherungsgegenstandes entstanden sind, sind nicht ohne weiteres bereicherungsmindernd anzuerkennen; vielmehr hängt dies maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das jeweilige Entreicherungsrisiko zugewiesen ist (…BGH, Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, NJW 2014, 854 Rn. 31; vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, NJW 1995, 3315 unter II 2 c; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145; jeweils m.w.N.;… vgl. Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 195). - BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Solche Aufwendungen, die dem Bereicherungsschuldner im Zusammenhang mit der Erlangung des Bereicherungsgegenstandes entstanden sind, sind nicht ohne weiteres bereicherungsmindernd anzuerkennen; vielmehr hängt dies maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das jeweilige Entreicherungsrisiko zugewiesen ist (…BGH, Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, NJW 2014, 854 Rn. 31; vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, NJW 1995, 3315 unter II 2 c; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145; jeweils m.w.N.;… vgl. Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 195).
- BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung …
Rn. 34 a) Die Möglichkeit eines rückwirkenden - und damit Verzugsfolgen ausschließenden - Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags hat der Senat nicht nur bei Klagen auf Zahlung rückständiger Leasingraten bejaht (Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145 f. mwN). - OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18
Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing
Rn. 143 Wie hoch der Betrag wäre, der durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung mit der Dauer des Leasingvertrages zu entrichten gewesen wäre, hat die nach allgemeinen Regeln insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte zu 1 (…vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2015 - V ZR 55/15, juris Rn. 18;… vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, juris Rn. 22;… Beschlüsse vom 25. Januar 2011 - II ZR 171/09, juris Rn. 5;… vom 18. Januar 2007 - IX ZR 122/04, juris Rn. 15 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, juris Rn. 24) nicht mitgeteilt.Der Leasingvertrag ist nach bislang herrschender Meinung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abzuwickeln (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, juris Rn. 13; vgl. BGH…, Urteil vom 10. November 1993 - VIII ZR 119/92, juris Rn. 25;… krit. etwa Staudinger/Stoffels, BGB, Neubearb. 2018, Leasing Rn. 245), wobei die vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, juris Rn. 20), so wie es vorliegend Ziffer 10.6 der ALB vorsieht.
- BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14
Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des …
So hat der Bundesgerichtshof - in Fällen bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von nicht zustande gekommenen oder unwirksamen Verträgen - entschieden, es sei im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das jeweilige Entreicherungsrisiko gemäß § 818 Abs. 3 BGB nach den Vorschriften zu dem fehlgeschlagenen Geschäft oder nach dem Willen der Vertragschließenden jeweils der einen oder anderen Partei zugewiesen sein solle (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145 f; vom 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89, BGHZ 116, 251, 256; vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, NJW 1995, 3315, 3317; vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2530; vom 15. März 2002 - V ZR 396/00, NJW 2002, 1872, 1875;… vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 21;… vgl. hierzu MünchKomm-BGB/Schwab, aaO Rn. 129 ff; 209 ff;… Staudinger/Lorenz, aaO Rn. 2, 41 ff). - BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12
Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei …
Denn dem Leasingvertrag fehlt in diesem Fall von vornherein die Geschäftsgrundlage, so dass dem Leasinggeber von Anfang an keine Ansprüche auf Zahlung von Leasingraten zustehen, selbst wenn der Leasinggegenstand zeitweilig benutzt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, BGHZ 114, 57, 61; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 142 f.; jeweils mwN).Rn. 17 Dem steht bei Insolvenz des Lieferanten die Klage des Leasingnehmers auf Feststellung zur Tabelle gleich, wenn der Insolvenzverwalter bei Erfolglosigkeit eines Nacherfüllungsverlangens den vom Leasingnehmer zur Tabelle angemeldeten Sekundäranspruch bestreitet (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, aaO S. 143; vom 10. November 1993 - VIII ZR 119/92, WM 1994, 208 unter II 1, 2 b).
Zwar ist das hier weder im Leasingvertrag noch in den Leasingbedingungen der Klägerin geregelte Risiko, dass die leasingtypisch an den Leasingnehmer abgetretenen Ansprüche auf Nacherfüllung und im Falle eines Rücktritts auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen einer Insolvenz des Lieferanten nicht mehr durchgesetzt werden können, grundsätzlich dem Leasinggeber zugewiesen (…Senatsurteile vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 258/07, aaO;… vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, aaO S. 67 f.; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, aaO;… vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, aaO).
Diese Risikozuweisung beschränkt sich jedoch darauf, dass der Anspruch gegen den Lieferanten auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht verwirklicht werden kann (Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, aaO).
Rn. 27 (1) Im Falle der Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung des Leasinggebers hat der Senat die Führung des Wandelungsprozesses gegen den Lieferanten durch den Leasingnehmer als ein Geschäft des Leasinggebers angesehen; demgemäß hat er dem Leasingnehmer unabhängig davon, ob dieser irrig von einer eigenen Verpflichtung zur Führung des Wandelungsprozesses ausgegangen ist, aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB) einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 683 Satz 1 BGB zugebilligt (Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, aaO S. 152).
Rn. 29 Ob der Kostenerstattungsanspruch des Leasingnehmers bereits daraus folgt, dass der in § 8 Abs. 4, 5 der Leasingbedingungen für den Fall einer Rückabwicklung des Kaufvertrages geregelten Pflicht zur Anspruchsgeltendmachung zugunsten des Leasinggebers zugleich eine Auftragserteilung an den Leasingnehmer mit der Folge eines Ersatzanspruches nach § 670 BGB entnommen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, aaO S. 151 f.), oder ob sich ein solcher Erstattungsanspruch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag und damit aus § 683 Satz 1 BGB ergibt, kann dahinstehen.
- BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten …
aa) Die - grundsätzlich zulässige (vgl. oben unter II 1 a) - formularmäßige Freizeichnung des Leasinggebers von seiner mietrechtlichen Gewährleistung bei gleichzeitiger Abtretung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (früher § 9 Abs. 1 AGBG) unwirksam, wenn die Abtretung nicht endgültig, vorbehaltlos und unbedingt erfolgt (Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, WM 1987, 349 unter II; BGHZ 109, 139, 143; Urteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 188/91, WM 1992, 1609 unter II 1 a). - BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 119/14
Formularmäßiger Leasingvertrag für eine EDV-Anlage: Verjährungshemmung für einen …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des modernisierten Schuldrechts (…Senatsurteile vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, aaO Rn. 15;… vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, aaO Rn. 21; vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, BGHZ 114, 57, 61; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 142 f.; jeweils mwN). - BGH, 13.11.2024 - VIII ZR 168/23
Rückabwicklung eines über einen geleasten Pkw geschlossenen Kaufvertrags nach …
Dementsprechend trägt auch der Leasinggeber und nicht der Leasingnehmer das Risiko, dass der Anspruch gegen den Lieferanten auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht verwirklicht werden kann (…vgl. Senatsurteile vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, aaO Rn. 23; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 143). - BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07
Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und …
- BGH, 15.01.2019 - II ZR 392/17
Vertretung der Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat: Rechtsgeschäft mit …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06
"Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten …
- OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer …
- BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 316/19
Rückgabe einer beschädigten Kaufsache nach Rücktritt vom Kaufvertrag
- BGH, 03.11.2015 - II ZR 13/14
Scheitern einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Lösungsrecht des …
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02
Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt …
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89
Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung …
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
- OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 17 U 223/08
Rückabwicklung von Leasingverträgen
- OLG Köln, 17.10.2014 - 20 U 110/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer …
- OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 7 U 54/14
Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
Rückabwicklung eines Leasingvertrages über einen Pkw aufgrund einvernehmlicher …
- BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90
Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem …
- BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00
Rechtsfolgen der Bestellung einer Untervollmacht durch einen nicht …
- BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines …
- BGH, 12.09.2022 - VIa ZR 122/22
Dieselabgasskandal: Schadensersatz des Fahrzeugkäufers und Darlegungs- und …
- BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97
Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie
- BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
- OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 1 U 75/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vertrag mit einem Wunderheiler
- OLG Köln, 07.11.2014 - 20 U 130/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter …
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei …
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12
Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
- OLG Köln, 14.11.2014 - 20 U 96/14
- OLG Braunschweig, 01.02.2022 - 7 U 566/20
Rückabwicklung eines Leasingvertrags; Rücktritt von einem Kaufvertrag; Wegfall …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
- OLG Dresden, 21.04.2015 - 4 U 731/14
Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung bei einem …
- OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 39/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 88/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines …
- OLG Dresden, 24.02.2015 - 4 U 786/14
Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf
- BGH, 10.11.1993 - VIII ZR 119/92
Rückwirkender Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages
- OLG München, 02.05.2018 - 7 U 3715/17
Rückgewähranspruch von Leasinggebühren wegen Rücktritts vom Leasingvertrag
- BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91
Leasingvertrag - EDV-Anlage - Leasingbedingungen - Gewährleistungsansprüche - …
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 77/09
Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung …
- BGH, 12.01.2006 - III ZR 138/05
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage
- BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03
Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen …
- OLG Stuttgart, 28.05.2015 - 7 U 27/15
Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung nach Widerspruch: …
- OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage …
- OLG Köln, 16.01.2015 - 20 U 124/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 270/11
Anspruch gegen den Gasversorger auf Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für …
- OLG Köln, 27.05.2004 - 15 U 8/04
Ansprüche einer Leasingnehmerin auf Erstattung von Prozessführungskosten sowie …
- LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 246/11
Erhöhung des Entgelts für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen …
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 55/06
Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren; …
- OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
Kfz-Händlerleasingvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Wandlung …
- LG Bonn, 03.01.2012 - 5 S 124/10
Rückzahlungsanspruch eines Vertragspartners eines Gasversorgers wegen einer …
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 91/10
Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Verwendung einer …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 159/10
Kein Rückgriff auf Regelungen zur Preisanpassung in der AVBGasV bzw. der GasGVV …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 101/10
Zahlung eines erhöhten Gaspreises nach Abschluss eines Vertrages über die …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 124/10
Inhaltskontrolle einer Klausel über Preisanpassungen ohne Auskunft über den …
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 248/11
Anspruch auf Rückzahlung wegen einer unwirksamen Preisanpassungsklausel zu viel …
- LG Bonn, 22.02.2012 - 5 S 251/11
Rückzahlung der Entgelte für die Gasversorgung wegen einer unwirksamen …
- LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 225/11
Erhöhung der Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen …
- LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 241/11
Überzahlungen auf Grund unwirksamer Preisanspassungsklausel bei einem …
- LG Bonn, 09.11.2011 - 5 S 111/11
Rückzahlungsansprüche gegen einen Gasversorger wegen zuviel gezahlter Entgelte …
- AG Euskirchen, 29.08.2011 - 17 C 795/11
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel i.R.e. Gasversorgungsvertrages bei einer …
- LG Bonn, 29.02.2012 - 5 S 262/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung wegen unwirksamer …
- LG Bonn, 25.01.2012 - 5 S 230/11
Rückzahlung von Entgelten für die Gasversorgung bei Unwirksamkeit einer …
- LG Bonn, 07.09.2011 - 5 S 130/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung; Vorbehaltlose …
- LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 229/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer …
- OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
- LG Hamburg, 09.08.2019 - 305 O 48/18
Übernahme eines ambulanten Pflegedienstes: Nachweis eines …
- LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 25/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Unwirksamkeit einer …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10
Neuer stillschweigend vereinbarter Gaspreis mit Sondervertragskunden wegen …
- LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 218/09
Stillschweigend vereinbarte Gaspreise mit Sondervertragskunden durch den …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 95/10
Stillschweigende Vereinbarung eines Gaspreises mit Sondervertragskunden durch …
- LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 3/10
Begründung eines stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreises mit …
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02
Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den …
- LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 48/11
Im Hinblick auf in § 307 Abs.1 S. 1, 2 BGB bestimmtes Transparenzgebot kann nicht …
- LG Bonn, 23.11.2011 - 5 S 162/11
Rückzahlung von zu viel gezahlten Entgeltes für die Gasversorgung im Rahmen eines …
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 86/10
Rückzahlungsanspruch des Vertragspartners eines Gasversorgungsunternehmens wegen …
- OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
Leasingvertrag: Konkludenter Widerruf der Ermächtigung des Leasingnehmers zur …
- OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1267/09
Rechtstellung des Subunternehmers nach Empfang eines Teils der Vergütung des …
- OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
Zahlung von rückständigen Raten und Schadensersatz aus einem Leasingvertrag
- LG Gießen, 11.11.2004 - 4 O 269/04
Offenbarungspflichten des Verkäufers bei der Veräußerung eines fabrikneuen …
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 157/96
Rechte des Leasingnehmers bei Nichterfüllung einer Umtauschvereinbarung
- OLG Frankfurt, 14.06.2017 - 7 U 128/15
Rückabwicklung Lebensversicherung
- OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 7 U 44/14
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Erlöschen des Rechts zum …
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89
Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV - …
- KG, 15.03.2004 - 20 U 47/02
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Umfang der vom bösgläubigen Besitzer …
- OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19
Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten …
- BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Nutzungsherausgabe …
- OLG München, 27.02.2003 - 19 U 4123/02
Rückforderung der Zuwendung eines Wohneigenheims durch die Schwieger-/Eltern nach …
- BGH, 19.01.1999 - X ZR 45/97
Auslegung von Lizenzverträgen; Einhaltung der Schriftform von Lizenzverträgen; …
- OLG München, 10.01.1992 - 23 U 3803/91
Beweiswert einer Bestätigung über den Erhalt geleaster Gegenstände; Rechte des …
- LG Leipzig, 26.04.2011 - 6 O 109/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 3 A 246/92
Kombination eines Anfechtungsantrags mit einem Leistungsantrag; Vertragliche …
- OLG Rostock, 22.11.2012 - 3 U 10/08
Grundstückskaufvertrag: Investitions- bzw. Wertersatz bei Rückabwicklung wegen …
- OLG Rostock, 18.03.2002 - 3 U 234/00
Beendigung eines Leasingvertrages über eine EDV-Anlage aufgrund einer …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 5 U 51/21
Auftragserteilung nicht bewiesen: Nachunternehmer geht leer aus!
- LG Münster, 24.05.2004 - 2 O 768/03
Kostentragungspflicht für Netzanschlusskosten bzw. Netzausbaukosten; Beauftragung …
- OLG Hamm, 18.10.1999 - 8 U 152/97
Streit um Rückerstattung bzw. Wertersatz für Leistungen im Rahmen einer letztlich …
- OLG Hamm, 04.12.2008 - 18 W 66/08
Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) im Fall einer Aussicht auf Erfolg in einem …
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Rechtsprechung
| StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsgerichtshof
Untersuchungsausschuß III
- bremen.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
, S. 1 (Zusammenfassung)
Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage von abgeschlossene Sachverhalte betreffenden Senatsprotokollen zu verweigern, die ein Untersuchungsausschuß der Bremischen Bürgerschaft gefordert hat
Papierfundstellen
- NJW 1990, 314 (Ls.)
- NVwZ 1989, 953
- DVBl 1989, 453
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Diesem Untersuchungsausschuß verweigerte der Senat die Vorlage der Senatsprotokolle mit der Begründung, "daß die Willensbildung des Senats zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehört, der auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht ausforschbar ist (BVerfGE 67, 100 (139)).".Der Präsident des Senats wies zur Stützung der Senatsauffassung auf zwei Urteile des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 6. Juli 1973 (Az.: 2/72 und 1/73) und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1984 (BVerfGE 67, 100) hin.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb für Art. 44 GG, obwohl dort die Aktenvorlage nicht eigens erwähnt wird, das Recht auf Vorlage von Akten der dem Bundestag verantwortlichen Regierung als Bestandteil des parlamentarischen Kontrollrechts qualifiziert (BVerfGE 67, 100, 129 f.).
Von seinen frühkonstitutionellen Anfängen bis zu seiner Übernahme in das parlamentarische Regierungssystem durch Art. 34 WeimRV richtet sich das parlamentarische Untersuchungsrecht vor allem gegen die Regierung (…vgl. Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, 14. Aufl. 1933, Anm. 1 ff. zu Art. 34; BVerfGE 67, 100, 129 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen).
Situation auf Bundesebene vgl. BVerfGE 67, 100, 130) sowie im Hinblick auf die der Regierung faktisch zukommende Machtposition, die im Gesamtzusammenhang zunehmender Staatstätigkeit nicht zuletzt auf der Verfügung über die bürokratischen Apparate und der mit ihrer Hilfe gewonnenen Informationsmacht beruht.
Soll das Parlament seiner ihm von der Verfassung übertragenen Kontrollaufgabe gerecht werden, dann müssen seine Kontrollbefugnisse gerade auch jenen der Exekutive zukommenden Bereich unmittelbarer Handlungsinitiative und Gesetzesanwendung erfassen, der unmittelbarer parlamentarischer Entscheidung verschlossen ist (vgl. BVerfGE 67, 100, 130).
cc) Wird somit das parlamentarische Regierungssystem innerhalb des demokratischen und gewaltenteilenden Legitimations- und Verantwortungszusammenhangs grundlegend durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt, so ist eine Verfassungsauslegung geboten, die die Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle sichert (BVerfGE 67, 100, 130).
Die Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle durch Untersuchungsausschüsse wird - zweitens - durch die Ausstattung des Untersuchungsausschusses mit denjenigen Befugnissen gesichert, "deren er bedarf, um die ihm aufgegebene Klärung von Zweifeln an der 'Gesetzlichkeit oder Lauterkeit von Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen' (…vgl. § 52 des Preuß'schen Entwurfs zur Weimarer Reichsverfassung in: Triepel, Quellensammlung zum Deutschen Reichsstaatsrecht, 5. Aufl., 1931, S. 14) wirksam vornehmen zu können" (BVerfGE 67, 100, 130).
Der Grundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus (BVerfGE 67, 100, 139; 68, 1, 87).
Die in diesem Urteil enthaltene Feststellung, es gebe "einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich" der Regierung, zu dem "z. B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen" gehöre (BVerfGE 67, 100, 139), ist nicht auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezogen (…ebenso Badura, DÖV 1984, 759, 761, Berthy, a. a. O. S. 38;… Degenhart, Staatsrecht, 4. Aufl., 1988, Rz. 329).
Von Verfassungs wegen sind bei der Anforderung und Vorlage von Regierungsakten die Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip (vgl. BVerfGE 67, 100, 142 ff.) sowie der verfassungsrechtliche Grundsatz zu beachten, daß die Verfassungsorgane verpflichtet sind, bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfGE 45, 1, 39).
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
In der Aufklärung von Vorgängen im Verantwortungsbereich der Regierung, die auf Mißstände hinweisen, liegt das Schwergewicht der Untersuchung; gerade solcher Kontrolle kommt im Rahmen der Gewaltenteilung besonderes Gewicht zu (BVerfGE 49, 70, 85; 77, 1, 43).Ihr kommt im Rahmen der Gewaltenteilung besonderes Gewicht zu (BVerfGE 49, 70, 85, mit weiteren Nachweisen), und zwar gerade im Hinblick auf die starke verfassungsrechtliche Stellung der Regierung (Art. 110 Abs. 2 und 3 BremLV; für die 11.
Durch parlamentarische Untersuchungsverfahren "erhalten die Parlamente die Möglichkeit, unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln, wie sie sonst nur Gerichten und besonderen Behörden zur Verfügung stehen, selbständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrages als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten" (BVerfGE 49, 70, 85).
Im parlamentarischen Regierungssystem überwacht daher in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition - und damit in der Regel von einer Minderheit - wahrgenommen." (BVerfGE 49, 70, 85 f.).
Denn das Untersuchungsrecht ist der parlamentarischen Opposition in erster Linie nicht in ihrem eigenen Interesse in die Hand gegeben, sondern im Interesse des demokratischen Staates: Zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane (BVerfGE 49, 70, 87).
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
In dieser gewaltenteilenden Verfassungsordnung (Art. 67 BremLV; Art. 20 Abs. 2 GG) werden den Organen der Legislative, Exekutive und Judikative die staatlichen Funktionen zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung zugeordnet, um eine optimale Aufgabenerfüllung, gegenseitige Begrenzung und Kontrolle und so eine Mäßigung der Staatsmacht und den Schutz der Freiheit des Einzelnen zu erreichen (BVerfGE 3, 225, 247; 9, 268, 279 Bremisches Personalvertretungsgesetz).Eine Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips liegt erst dann vor, wenn zugunsten des Parlaments ein Einbruch in den Kernbereich der Exekutive erfolgt (BVerfGE 9, 268, 280).
Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, geht es darum, "die selbständige politische Entscheidungsgewalt der Regierung, ihre Funktionsfähigkeit zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben, ihre Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament" als zwingende Gebote der demokratischen-rechtsstaatlichen Verfassung zu sichern (BVerfGE 9, 268, 281).
Das Gewaltenteilungsgebot der Verfassung entzieht den Kompetenzbereich der Regierung keineswegs der Regelungsbefugnis des parlamentarischen Gesetzgebers; es setzt dieser Befugnis aber Grenzen: "In jedem Fall ... müssen der Regierung die Befugnisse erhalten bleiben, die erforderlich sind, damit sie selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber Volk und Parlament ihre 'Regierungs- Funktion' erfüllen kann" (BVerfGE 9, 268, 281).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
bb) Die Demokratie des Grundgesetzes und der Bremischen Landesverfassung ist eine rechtsstaatliche Demokratie, und das bedeutet im Verhältnis der Staatsorgane zueinander vor allem eine gewaltenteilende Demokratie (BVerfGE 68, 1, 87 - Nachrüstung).Darf somit die gewaltenteilende Kompetenzordnung nicht durch einen allumfassenden Entscheidungsvorbehalt des Parlaments unterlaufen werden (BVerfGE 49, 89, 125 - Kalkar; 68, 1, 87), so unterliegt die Kompetenzwahrnehmung durch die Regierung doch umfassender parlamentarischer Kontrolle.
Der Grundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus (BVerfGE 67, 100, 139; 68, 1, 87).
- StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Einsetzung des parlamentarischen …
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Mit dieser Bestimmung begründet die Bremische Landesverfassung das Aktenvorlagerecht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ausdrücklich, und zwar als eigenständige Befugnis des Beweiserhebungsrechts der Untersuchungsausschüsse (StGH vom 13.3.1978, BremStGHE 3, 75, 93 f. - Untersuchungsausschuß "MBA Bremerhaven"; für das Grundgesetz, obwohl dieses eine ausdrückliche Regelung der Aktenvorlage nicht enthält, im Ergebnis ebenso BVerfGE 65, 100, 127 ff. - Flick-Urteil).Die ihnen in Art. 105 Abs. 6 BremLV verliehenen Untersuchungsbefugnisse dürfen sie deshalb nur im Rahmen des parlamentarischen Kompetenzbereichs einsetzen (vgl. StGH vom 13.3.1978, BremStGHE 3, 75, 82, mit Nachweisen).
Wie der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.3.1978 (BremStGHE 3, 75, 94) ausgeführt hat, würde es dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des Art. 105 Abs. 6 BremLV zuwiderlaufen, in diesen Fällen, in denen vornehmlich (oder auch) das Verhalten der auf Vorlage von Akten ersuchten Behörden zu prüfen ist, dieser - oder der ihr übergeordneten (obersten) Dienstbehörde - das "Gegenrecht" zuzugestehen, die den Gegenstand des Verfahrens betreffenden Akten, z. B. aus den in § 96 StPO genannten Gründen nicht vorzulegen.
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Von Verfassungs wegen sind bei der Anforderung und Vorlage von Regierungsakten die Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip (vgl. BVerfGE 67, 100, 142 ff.) sowie der verfassungsrechtliche Grundsatz zu beachten, daß die Verfassungsorgane verpflichtet sind, bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfGE 45, 1, 39). - BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz …
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Das Institut des parlamentarischen Untersuchungsausschusses gehört damit - wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - zu den Essentialen des demokratischen Prinzips, das in Art. 28 Abs. 1 GG als ein für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern wesentlicher Bestandteil gefordert wird (Urteil vom 19.5.1988, NJW 1988, 1924, 1926 = JZ 1988, 1122, 1123 f.). - VerfGH Bayern, 27.11.1985 - 67-IV-85
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Soweit der Bayer. Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.11.1985 (BayVerfGH 38, 165, 176 f. - WAA Wackersdorf) in einem nicht näher begründeten Obiter dictum ein solches weites Verständnis des jeder parlamentarischen Untersuchung verschlossenen Kernbereichs der Exekutive erkennen läßt, vermag der Staatsgerichtshof dem aus den in dieser Entscheidung angegebenen Gründen nicht zu folgen (kritisch auch die abweichende Meinung von vier Richtern, BayVerfGH 38, 184, 187, 189). - BVerfG, 05.06.1984 - 2 BvR 611/84
Verfassungsrechtliche Kontrolle von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten …
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Die in diesem Urteil enthaltene Feststellung, es gebe "einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich" der Regierung, zu dem "z. B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen" gehöre (BVerfGE 67, 100, 139), ist nicht auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezogen (ebenso Badura, DÖV 1984, 759, 761, Berthy, a. a. O. S. 38;… Degenhart, Staatsrecht, 4. Aufl., 1988, Rz. 329). - BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Darf somit die gewaltenteilende Kompetenzordnung nicht durch einen allumfassenden Entscheidungsvorbehalt des Parlaments unterlaufen werden (BVerfGE 49, 89, 125 - Kalkar; 68, 1, 87), so unterliegt die Kompetenzwahrnehmung durch die Regierung doch umfassender parlamentarischer Kontrolle. - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
Sie haben gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert, weil das Gedächtnis von Zeugen aus mancherlei Hinsicht unergiebig werden kann (BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; BVerwG…, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, DVBl 2000, S. 487 ).Rn. 125 Parlamentarische Informationsrechte in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge scheiden danach nicht grundsätzlich immer dann aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; HbgVerfG…, Urteil vom 4. Juli 1973 - 2/72 -, DÖV 1973, S. 745 ; BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; a.A. Nds.StGH…, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 12/95 -, NdsVBl 1996, S. 189 ).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlage II
Sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100 ;… vgl. auch HessStGH, DÖV 1967, S. 51 ;… Bayer. VerfGH, DVBl 1986, S. 233 ; BremStGH, NVwZ 1989, S. 953 ;… BbgVerfG, NVwZ 1998, S. 209 ; Böckenförde, AöR 103 , S. 1 ).Rn. 50 Art. 23 Abs. 3 Satz 1, 4. Alt. LV ist folglich dahingehend auszulegen, dass die Vorlage von Akten aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung auch dann beeinträchtigen kann, wenn es sich um Akten zu einem abgeschlossenen Vorgang handelt (…vgl. auch Hübner, in: v. Mutius u.a., Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein, Bd. I, 1995, Art. 23 Rn. 20;… für die entsprechende Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. VerfG Hamburg, DÖV 1973, S. 745 ;… Nds.StGH, NdsVBl 1996, S. 189 ;… BbgVerfG, NVwZ-RR 1998, S. 209 ; einschränkend BremStGH, NVwZ 1989, S. 953 ).
Rn. 52 Auch die bundesverfassungsrechtliche Rechtslage, an die Art. 23 Abs. 3 Satz 1, 4. Alt. LV anknüpft, geht dahin, dass parlamentarische Informationsrechte in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge nicht grundsätzlich immer dann ausscheiden, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ;… vgl. auch VerfG Hamburg, DÖV 1973, S. 745 ; BremStGH, NVwZ 1989, S. 953 ;… a.A. Nds.StGH, NdsVBl 1996, S. 189 ).
- StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit
v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956; BbVerfG, NVwZ-RR 1998, 209, 211; Böckenförde, AöR Bd. 103, 1, 17).Rn. 96 Abstrakt lässt sich die Abgrenzung zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht und dem aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz abzuleitenden Schutz der Exekutive vor einer frühen parlamentarischen Kontrolle nicht präzise festlegen (so auch BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956: "kasuistische Entfaltung durch die politische Praxis und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung";… Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, § 5, Rn. 40 m.w.Nachw.).
Rn. 114 d) Durch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses darf die Handlungsfähigkeit und -freudigkeit der Regierung bei der Wahrnehmung der ihr nach der Landesverfassung zustehenden Kompetenzen nicht beeinträchtigt werden (BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass "Abgeschlossenheit" keine förmliche Entscheidung der Regierung voraussetzt, sondern dieses Merkmal auch dann erfüllt sein kann, wenn ein Vorgang ohne förmliche Entscheidung als nicht weiter behandlungsbedürftig eingestuft oder stillschweigend nicht weiter behandelt worden ist (vgl. BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956).
- StGH Niedersachsen, 24.10.2014 - StGH 7/13
Dienstwagenaffäre in Niedersachsen: Rot-Grün hielt Paschedag-Akten zu Unrecht …
StGH, NVwZ 1989, 953 (956); Nds. StGH, a.a.O., S. 257; Bbg. VerfG, NVwZ 1998, 209 (211)).StGH, NVwZ 1989, 953 (954 f.)).
- VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01
Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines …
Auch ein "executive privilege", wie es dem amerikanischen Präsident zukommt, ist dem parlamentarischen System des Grundgesetzes und damit auch dem der Verfassung des Freistaats Thüringen fremd (vgl. BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - NVwZ 89, 957).Dieser Kernbereich darf von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle der Regierung nicht generell und uneingeschränkt ausgeforscht werden (…BVerfG, Urteil v. 17. Juli 1984 - 2 BvE 11, 15/83 - a.a.O., S. 139; BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - a.a.O., S. 953; NdsStGH, Beschluss v. 15. Mai 1996 - StGH 12/95 - NVwZ 1996, 1208).
Im Außenverhältnis erleichtert sie eine konsistente Darstellung der Entscheidung, da der interne Entscheidungskontext weitgehend ausgeblendet bleibt (BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - a.a.O. S. 954).
Dort bedingt der Grundsatz der Gewaltenteilung, dass Untersuchungen im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle die Handlungsfreiheit der Regierung nicht dadurch beeinträchtigen dürfen, dass sie sich auf noch nicht abgeschlossene Vorgänge erstrecken (…BVerfG, Urteil v. 17. Juli 1984 - 2 BvE 11, 15/83 - a.a.O., S. 139; BayVerfGH, Entscheidung v. 27. November 1985 - Vf. 67 - IV/85 - NVwZ 1986, 822; BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - a.a.O. S. 957; Hilf, Untersuchungsausschüsse vor Gerichten, Zur neueren Rechtsprechung zum Recht der Untersuchungsausschüsse, NVwZ 1987, 537 [539]).
Damit die gewaltenteilende Kompetenzordnung nicht durch einen allumfassenden Entscheidungsvorbehalt des Parlaments unterlaufen wird, schützt der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung die unmittelbare Handlungsinitiative der Regierung in deren Zuständigkeitsbereich (vgl. BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - a.a.O., S. 995).
- StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01
Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verlagerung von …
Bürgerschaft und Senat haben zur Sicherung eines möglichst umfassenden parlamentarischen Kontrollrechts (vgl. dazu BVerfGE 67, 100 [129 ff.]; BremStGHE 5, 15, 23, 25 ff.) Vorkehrungen zu treffen, um einerseits auch besonders schutzwürdige Informationen den Parlamentsausschüssen zugänglich zu machen und andererseits Vertraulichkeit und Geheimhaltung solcher Informationen auch auf Seiten des Parlaments sicherzustellen. - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04
Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht; …
Sowohl mit dem Aktenvorlage- und Einsichtsrecht des Art. 56 Abs. 3 Satz 2 LV als auch mit Art. 11 Abs. 3 Satz 1 LV geht es um Formen parlamentarischer Kontrolle, also um die Abgrenzung der Kompetenz von Parlament und Regierung (BremStGH, NVwZ 1989, 953, 955).Prinzipiell erstreckt sich diese Kontrolle auf sämtliche Felder exekutiver Staatstätigkeit, damit auch auf solche, die der parlamentarischen Entscheidung verschlossen sind (BVerfGE 67, 100, 130; BremStGH, NVwZ 1989, 953, 955).
- StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
Organstreitverfahren zwischen dem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke …
Die parlamentarische Kontrolle von Senat und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für die Bremische Landesverfassung ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt (BremStGHE 5, 15, 24 ff.).Er gebietet eine Auslegung der Bremischen Landesverfassung, die die Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle sichert (BremStGHE 5, 15, 25).
- VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97
Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten …
Insoweit kann dahinstehen, ob sich eine Beschränkung der nachträglichen parlamentarischen Kontrolle von Willensbildungsprozessen im Bereich der Exekutive - ebenso wie die grundsätzliche Unzulässigkeit einer begleitenden Kontrolle - aus dem Prinzip der Gewaltenteilung ergibt (…bejahend etwa NdsStGH a.a.O.; Busse, DÖV 1989, 45, 51 f.; Memminger, DÖV 1986, 15, 22;… Breidenbach/Kneifel-Haverkamp a.a.O.;… § 21 Rdn. 36; verneinend etwa BremStGH, NVwZ 1989, 953; Neßler, LKV 1995, 12, 14 f.). - VG Berlin, 09.06.2011 - 2 K 46.11
Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher …
Rn. 34 Parlamentarische Informationsrechte in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge scheiden danach nicht grundsätzlich immer dann aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 [139]; 77, 1 [59]; 110, 199 [219]; HbgVerfG, Urteil vom 4. Juli 1973 - 2/72 -, DÖV 1973, S. 745 [746]; BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 [954 ff.]; a.A. Nds.StGH, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 12/95 -, NdsVBl. - VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
Abgeordneter; Aktenvorlagerecht; Akteneinsichtsrecht; Parlamentsrecht; …
- StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
Irmgard Gaertner-Fichtner
- VG Hamburg, 15.09.2025 - 5 K 689/22
Teilweise erfolgreiche Klage auf Zugang zu Akten einer Fachbehörde
- VG Hamburg, 13.01.2026 - 5 K 763/24
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