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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 14.10.1997 | BVerfG, 19.02.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3064
BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95 (https://dejure.org/1997,3064)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95 (https://dejure.org/1997,3064)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 2 BvR 2862/95 (https://dejure.org/1997,3064)
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Unionsbürgerwahlrecht I

§ 90 BVerfGG, (keine) eigene Beschwer;

(Hinweis: Nach den Grundsätzen der späteren Entscheidung «Bayerisches Wahlvorschlagsrecht» ist eine Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet des Kommunalwahlrechts generell unzulässig)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 444 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 52
  • VBlBW 1997, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 89, 155 [179 f.]), gewährt auch Art. 38 GG kein subjektives Recht, sich bei der Ausübung des aktiven oder passiven kommunalen Wahlrechts durch eine wahlrechtliche "Konkurrentenklage" gegen nichtdeutsche Wahlbewerber oder Wahlberechtigte wehren zu können.
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95
    Dies könnte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Verfassungsbeschwerde wegen der substantiierten Behauptung einer Verletzung eines der in § 90 Abs. 1 BVerfGG benannten subjektiven Rechte zulässig wäre (vgl. BVerfGE 40, 296 [309 f.]; 72, 122 [139]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95
    Gegen eine Rechtsnorm ist sie nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seiner - möglich erscheinenden - Behauptung durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ) verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 43, 142 [147]; 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …

    Obwohl das Demokratieprinzip durch eine unzulässige Ausdehnung der Wahlberechtigten durchaus verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 83, 37 ; 83, 60 ), wird der durch den Anspruch auf Demokratie gemäß Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Menschenwürdegehalt politischer Selbstbestimmung in der Regel nicht allein dadurch berührt, dass dieses Recht zu Unrecht auch Dritten eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1997 - 2 BvR 2862/95 -, NVwZ 1998, S. 52 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2621/95 -, NVwZ 1998, S. 52).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …

    Es ist allerdings fraglich, ob aus der Grundrechtsgewährleistung des Art. 7 Abs. 2 i. V. m. Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BV ein Recht auf Ausschluss einer bestimmten Gruppe von der Wahl abgeleitet werden kann (vgl. BVerfG vom 8.1.1997 = NVwZ 1998, 52 f. und BVerfG vom 19.2.1997 = NVwZ 1998, 52 zur Verleihung des kommunalen Wahlrechts an Unionsbürger.

    Kritisch hierzu Sachs, JuS 1998, 174 f. Vgl. auch BVerfG vom 12.10.1993 = BVerfGE 89, 155/179 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01

    Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern

    Abgesehen davon ist anerkannt, dass aus dem Anspruch auf gleiche Gewichtung der Stimmen aller Wahlberechtigten kein Recht hergeleitet werden kann, etwa auf die Zusammensetzung des Kreises der Wahlberechtigten Einfluss zu nehmen (vgl. zum Kommunalwahlrecht für Ausländer: BVerfGE 89, 155 ; BVerfG, Kammerbeschluss, NVwZ 1998, 52).
  • VG Ansbach, 13.01.2000 - AN 4 K 98.01701

    Eintragung eines ausländischen Staatsangehörigen in ein Wählerverzeichnis für …

    Durch die genannte Änderung des GG sind die früher zum Teil geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger ausgeräumt worden; nachfolgende verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen die Einführung dieses Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger hatten keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.02.1997, Az.: 2 BvR 2621/95, NVwZ 1998, 52; BVerfG, Beschl. v. 08.01.1997, Az.: 2 BvR 2862/95, NVwZ 1998, 52; BayVerfGH, Entsch.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2674
BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BRAK-Mitteilungen

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung wegen Interessenkollision innerhalb einer Sozietät

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 444
  • NStZ 1998, 46
  • StV 1998, 356
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Es verleiht dem Rechtsanwalt keinen Anspruch, eine ihm übertragene Pflichtverteidigung weiterzuführen und seiner Abberufung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 39, 238 [241 f.]).

    Als wichtiger Grund für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238 [245]).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Die beantragte einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG kann nicht ergehen, weil die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen die im Rubrum genannte Verfügung des Strafkammervorsitzenden offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 [186]; stRspr).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten wird es dem Vorsitzenden regelmäßig verbieten, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, StV 1992, 406 f.).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (BVerfG Kammer - NJW 1998, 444).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten …

    Im Übrigen liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung aus wichtigem Grund im Sinne des gemäß § 49 BRAO anwendbaren § 48 Abs. 2 BRAO oder im Sinne der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NStZ 1998, 46; NJW 1975, 1015;… KK-StPO/Laufhütte/Willnow, aaO § 143 Rn. 4 f;… BeckOK-StPO/Krawczyk, 2018, § 143 Rn. 6 ff) nicht schon dann vor, wenn eine Verteidigung zu den für Pflichtverteidiger vorgesehen Gebühren nicht dessen wirtschaftlichen Interessen entspricht.
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Als wichtiger Grund für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung kommt jeder Umstand in Betracht, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (BVerfG NJW 1998, 444, in juris, dort Rz. 3).
  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im …

    Anders als die Ablehnung der von ihm nach § 49 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 2 BRAO beantragten Aufhebung seiner Beiordnung, die ihn mit Blick auf die ihm aus § 49 Abs. 1 BRAO erwachsende Berufspflicht in seinem Recht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG beeinträchtigen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 6 2020, 1534 Rn. 3 ff.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.), ist die Rücknahme der Bestellung kein ihn beschwerender Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.; so auch BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97, NJW 1998, 444; vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, 202, 203).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"

    Die Entpflichtung eines Verteidigers ist - von den in § 143 StPO genannten Gründen abgesehen - dann zulässig, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfGE 39, 238 ; BVerfG, NStZ 1998, S. 46;… BGH, MDR 1990, S. 455 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum …

    Rn. 11 b) Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Pflichtverteidiger in Betracht gezogenen Rechtsanwalts kann, sofern deshalb eine mindere Effektivität seines Verteidigungseinsatzes zu befürchten ist, seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 46; BGH NStZ 1992, 292; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der …

    Die Folge eines derartigen Interessenwiderstreits sind berufsrechtliche Hindernisse für die Wahrnehmung der Verteidigermandate durch Mitglieder einer Sozietät oder Bürogemeinschaft im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BORA n.F. Das berufsrechtliche Vertretungsverbot ist zwar nicht mit der strafprozessrechtlichen Bewertung aufgrund von § 143 und § 146 StPO identisch; jedoch kommt der - mit Wirkung vom 1. Juni 2006 neugefassten und verfassungskonformen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 594/06, NJW 2006, 2469) - Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BORA eine Orientierungswirkung zu (so zur früheren Fassung BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97, StV 1998, 356, 357).
  • LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges …

    Es ist nämlich anerkannt, dass für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung jeder Umstand in Betracht kommt, der den Zweck der Bestellung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu sichern, ernsthaft gefährdet (BGH NJW 2001, 625; BVerfG NJW 1998, 444.).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger …

    Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs kommt diesen berufsrechtlichen Vertretungsverboten eine Orientierungswirkung auch für die strafprozessrechtliche Bewertung im Rahmen der §§ 143, 146 StPO zu (siehe BVerfG, Beschluss vom 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97, juris Rn. 3, StV 1998, 356;… BGH, a.a.O.) und es ist daher auch für das Gericht bei der Verteidigerbestellung ein Mandat für Rechtsanwälte aus einer Bürogemeinschaft zu vermeiden, wenn ein konkreter Interessenkonflikt besteht oder abzusehen ist (…siehe BGH, a.a.O.).
  • OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22

    Verteidigung; Pflichtverteidiger; Zweck; Beiordnung; funktionstüchtige …

    Vielmehr müssen Umstände vorliegen, die "den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft" gefährden (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 Bv Q 32/97, NStZ 1998, 46).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer …

  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch …

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen …

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ws 302/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Wahlanwalt

  • OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

  • OLG Köln, 04.04.2002 - 2 Ws 146/02
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
  • LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10

    Beschwerderecht eines entpflichteten Pflichtverteidigers gegen die Rücknahme …

  • OLG Köln, 24.11.2023 - 2 Ws 644/23
  • KG, 01.09.1999 - 5 Ws 515/99
  • KG, 03.05.2000 - 4 Ws 85/00
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3378
BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in Hessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem kommunalen Wahlrecht für "Unionsbürger"

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 444 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 89, 155 [179 f.]), gewährt auch Art. 38 GG kein subjektives Recht, sich bei der Ausübung des aktiven oder passiven kommunalen Wahlrechts durch eine wahlrechtliche "Konkurrentenklage" gegen nichtdeutsche Wahlbewerber oder Wahlberechtigte wehren zu können.
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Die Wahrnehmung von Unterrichtungs-, Vorschlags- und Anhörungsrechten durch die Ausländerbeiräte stellt eine rein konsultative Tätigkeit dar, durch die keine Staatsgewalt ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 83, 60 [74]; 93, 37 [68]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Gegen eine Rechtsnorm ist sie nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seiner - möglich erscheinenden - Behauptung durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ) verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 43, 142 [147]; 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Die Wahrnehmung von Unterrichtungs-, Vorschlags- und Anhörungsrechten durch die Ausländerbeiräte stellt eine rein konsultative Tätigkeit dar, durch die keine Staatsgewalt ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 83, 60 [74]; 93, 37 [68]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    In seiner Ausprägung als Grundsatz des gleichen Wahlrechts besagt Art. 3 Abs. 1 GG , daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere Wahlberechtigte abgeben darf, und daß diese gültig abgegebene Stimme ebenso mitbewertet wird wie die anderen Stimmen (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]; 34, 81 [99]; 79, 161 [166]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Gegen eine Rechtsnorm ist sie nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seiner - möglich erscheinenden - Behauptung durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ) verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 43, 142 [147]; 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Auch sein passives Wahlrecht soll jeder Wahlberechtigte in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (BVerfGE 41, 399 [413]; 48, 64 [79]).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Auch sein passives Wahlrecht soll jeder Wahlberechtigte in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (BVerfGE 41, 399 [413]; 48, 64 [79]).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Eine eigene rügefähige Beschwer setzt mehr als bloße Reflexwirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes voraus (BVerfGE 6, 273 [278]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Eine eigene rügefähige Beschwer setzt mehr als bloße Reflexwirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes voraus (BVerfGE 6, 273 [278]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …

    Obwohl das Demokratieprinzip durch eine unzulässige Ausdehnung der Wahlberechtigten durchaus verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 83, 37 ; 83, 60 ), wird der durch den Anspruch auf Demokratie gemäß Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Menschenwürdegehalt politischer Selbstbestimmung in der Regel nicht allein dadurch berührt, dass dieses Recht zu Unrecht auch Dritten eingeräumt wird (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1997 - 2 BvR 2862/95 -, NVwZ 1998, S. 52 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2621/95 -, NVwZ 1998, S. 52).
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 4 N 11.1412

    Quotenregelung im Münchener Ausländerbeirat zulässig

    Auch wenn dabei satzungsrechtlich begründete Unterrichtungs-, Vorschlags- oder Anhörungsrechte in Anspruch genommen werden (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 ABS), liegt darin eine rein konsultative Tätigkeit, durch die keine Staatsgewalt ausgeübt wird und die daher nicht der Legitimation durch eine demokratischen Grundsätzen genügende Wahl bedarf (BVerfG vom 24.5.1995 BVerfGE 93, 37/68; BVerfG vom 19.2.1997 NVwZ 1998, 52).
  • VG Ansbach, 13.01.2000 - AN 4 K 98.01701

    Eintragung eines ausländischen Staatsangehörigen in ein Wählerverzeichnis für …

    Durch die genannte Änderung des GG sind die früher zum Teil geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger ausgeräumt worden; nachfolgende verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen die Einführung dieses Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger hatten keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.02.1997, Az.: 2 BvR 2621/95, NVwZ 1998, 52; BVerfG, Beschl. v. 08.01.1997, Az.: 2 BvR 2862/95, NVwZ 1998, 52; BayVerfGH, Entsch.
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