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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.03.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,176
BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98 (https://dejure.org/1998,176)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 C 7.98 (https://dejure.org/1998,176)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 (https://dejure.org/1998,176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 74 Nr. 11; ; HwO § 1 Abs. 1; ; HwO § 2; ; HwO § 23 Abs. 2; ; HwO § 26 a; ; HwO § 90 Abs. 2; ; HwO § 91; ; HwO § 93 ff.; ; HwO § 100; ; HwO § 101; ; HwO § 106 Abs. 1 Nr. 5; ; HwO § 113 Abs. 1; ; HwO § 4; ; IHKG § 2 Abs. 1; ; IHKG § 3 Abs. 5 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Pflichtmitgliedschaft - Handwerkskammer - Selbständige Handwerker - Überbetriebliche Ausbildung - Sonderbeiträge - Kostenumlage - Beitragsbemessung - Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Kammervollversammlung - Gültigkeit eines Beschlußes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Handwerks - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft Handwerkskammern und von diesen gefassten Umlagebeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Handwerksrecht; Umlage der Kosten einer überbetrieblichen Ausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 169
  • NJW 1999, 2292
  • NVwZ 1999, 164
  • NVwZ 1999, 990 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 212
  • DVBl 1999, 1041
 
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Wird zitiert von ... (108)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 BVerwG 1 C 32.97 - (NJW 1998, 3510 = GewArch 1998, 410) zu der deshalb im wesentlichen gleichliegenden Frage der Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer ausgeführt hat, läßt sich die Pflichtmitgliedschaft nicht mit Rücksicht darauf, daß sie den Mitgliedern in der Kammer Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet sowie die Inanspruchnahme von Kammerleistungen ermöglicht und insofern den Rechtskreis der Betroffenen erweitert, als bloße Rechtsgewährung begreifen.

    Diese Maßstäbe würden auch gelten, wenn es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG handelte, was offenbleiben kann (Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O.).

    Sollten die Handwerskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O., m.w.N.).

    Nur die Pflichtmitgliedschaft sichert, wie das Bundesverfassungsgericht für Industrie- und Handelskammern ausgeführt hat (BVerfGE 15, 235 ; vgl. Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O.), eine von Zufälligkeiten der Mitgliedschaft und Pressionen freie sowie umfassende Ermittlung, Abwägung und Bündelung der maßgeblichen Interessen, die erst eine objektive und vertrauenswürdige Wahrnehmung des Gesamtinteresses ermöglicht.

    Auch insoweit beansprucht hier das entsprechende Geltung, was nach der Rechtsprechung des Senats für Industrie- und Handelskammern gilt (vgl. dazu Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O.).

    Ebenso wie Industrie- und Handelskammern stehen auch die Handwerkskammern nicht in Konkurrenz zu frei gegründeten Vereinigungen privaten Rechts, denn ihre Aufgaben sind öffentliche in dem Sinne, daß Anliegen des Gemeinwesens verfolgt werden (vgl. Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Sonderbeiträge sind ebenso wie andere Mitgliedsbeiträge berufsständischer Kammern Beiträge im Rechtssinne (vgl. z.B. Urteile vom 25. November 1971 BVerwG 1 C 48.65 BVerwGE 39, 100 ; vom 26. Juni 1990 BVerwG 201 C 45.87 Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22; vom 26. Januar 1993 BVerwG 1 C 33.89 BVerwGE 92, 24 ), deren Rechtmäßigkeit an den für Beiträge geltenden Maßstäben zu messen ist.

    Daneben verlangt der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden (…Urteile vom 3. September 1991, a.a.O., und vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

    Vielmehr darf die Beitragsregelung bis zu einem gewissen Grade generalisierend und typisierend sein (vgl. z.B. Urteile vom 10. September 1974 BVerwG 1 C 48.70 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

    dd) Allerdings verlangt der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen untereinander grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen (…Urteile vom 3. September 1991, a.a.O., und vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    BVerwG 1 C 7.98 VGH 9 S 2506/97.

    Im übrigen hat es die Berufung zurückgewiesen, im wesentlichen mit folgenden Erwägungen (GewArch 1998, 164 = VBlBW 1998, 234):.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei auf die Vorschrift des § 34 DBG (= § 14 BBG) hingewiesen, nach der trotz Nichtigkeit der Berufung eines Organs die in seiner "Zuständigkeit" erlassenen Hoheitsakte gültig bleiben (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 34, 81 ;… vgl. dazu Versteyl, in: v. Münch/Kunig, GG, 3. Aufl., Art. 41 Rn. 13;… Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl., Art. 41 Rn. 6;… Storost, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1992, § 48 Rn. 48 f.).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Mit der Gewährung funktionaler Selbstverwaltung innerhalb eines von vornherein durch Wesen und Aufgaben der Körperschaft begrenzten Bereichs hat der Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen Satzungsgewalt zu dem Zweck verliehen, durch demokratisch gebildete Organe in überschaubaren Bereichen solche Angelegenheiten zu regeln, die sie selbst betreffen und die sie am sachkundigsten beurteilen können (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Die nach dem Demokratiegebot grundsätzlich zu fordernde demokratische Rückanbindung an die Volksvertretung wird hier durch eine mitgliedschaftliche Binnenstruktur der jeweiligen Selbstverwaltungskörperschaft ersetzt; damit wird zugleich das Defizit an demokratischer Verantwortung der Volksvertretung kompensiert (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 64, 8 ).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Als Teil der Berufsausbildung gehört die überbetriebliche Unterweisung nicht zu dem in die Kompetenz der Länder fallenden Schulwesen, wie der Kläger meint, sondern zum "Recht der Wirtschaft" im Sinne des Art. 74 Nr. 11 GG, das auch die berufsordnenden Gesetze umfaßt (BVerfGE 26, 246 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei auf die Vorschrift des § 34 DBG (= § 14 BBG) hingewiesen, nach der trotz Nichtigkeit der Berufung eines Organs die in seiner "Zuständigkeit" erlassenen Hoheitsakte gültig bleiben (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 34, 81 ;… vgl. dazu Versteyl, in: v. Münch/Kunig, GG, 3. Aufl., Art. 41 Rn. 13;… Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl., Art. 41 Rn. 6;… Storost, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1992, § 48 Rn. 48 f.).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Sonderbeiträge sind ebenso wie andere Mitgliedsbeiträge berufsständischer Kammern Beiträge im Rechtssinne (vgl. z.B. Urteile vom 25. November 1971 BVerwG 1 C 48.65 BVerwGE 39, 100 ; vom 26. Juni 1990 BVerwG 201 C 45.87 Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22; vom 26. Januar 1993 BVerwG 1 C 33.89 BVerwGE 92, 24 ), deren Rechtmäßigkeit an den für Beiträge geltenden Maßstäben zu messen ist.
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
    Ohne Bedeutung ist dagegen, ob ein nach den ausgeführten Grundsätzen bemessener Sonderbeitrag seiner Höhe nach den Grundbeitrag überschreitet (Beschluß vom 3. Mai 1995 BVerwG 1 B 222.93 Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95

    Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche …

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

  • BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88

    Gewerberecht: Beitragserhebung für die überbetriebliche Unterweisung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1985 - 14 S 1446/84

    Überbetriebliche Berufsausbildung im Handwerk

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1987 - 14 S 1389/86

    Zur Rechtsnatur der von den Handwerkskammern zu erhebenden Umlagen

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Denn die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen stellt bis zur Rechtskraft der Entscheidung hierüber deren Maßnahmen und Beschlüsse nicht in Frage (vgl BVerwGE 108, 169, 177 f; BVerwG NVwZ 2003, 995, 996).

    Es liefe der Eigenständigkeit des Wahlanfechtungsverfahrens zuwider, diese Frage inzident im Rahmen eines anderen Streitverfahrens zu klären (vgl BVerwGE 108, 169, 176).

    Hiervon abgesehen ist es mit den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit unvereinbar, wenn die Maßnahmen und Beschlüsse eines Organs, die bis zur Rechtskraft einer Entscheidung über die Gültigkeit seiner Wahl getroffen bzw gefasst worden sind, in ihrem Rechtsbestand und in ihrer Verbindlichkeit in Frage gestellt würden (BVerwGE 108, 169, 177 unter Bezugnahme auf BVerfGE 1, 14, 38; 34, 81, 95 f).

    Die Höhe der Beiträge darf gemäß dem Äquivalenzprinzip lediglich nicht im Missverhältnis zu dem Vorteil bzw der Vorteilsmöglichkeit stehen, den bzw die sie abgelten sollen (vgl BVerfGE 108, 1, 19 mwN; BVerwGE 108, 169, 180; 109, 97, 111 f).

    Dementsprechend setzt die Erhebung besonderer Abgaben nur von einem Teil der Mitglieder voraus, dass den dazu herangezogenen Mitgliedern aus der Inanspruchnahme von Leistungen oder Einrichtungen der KÄV besondere Vorteile erwachsen (…BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5 S 14;… s auch BSG SozR 2200 § 368m Nr. 4 S 10; vgl ferner BVerwGE 108, 169, 181 f).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …

    Dessen ungeachtet offenbaren weder der Revisionsvortrag noch die angegriffenen Feststellungen einen Rechtsmangel im Rahmen der Gründung des Versorgungswerks (vgl. zudem zu dessen Unerheblichkeit: BVerfGE 3, 41, 44 (Gemeinderat); 1, 14, 38 (Landtag); BVerwGE 108, 169, 176; BVerwG NVwZ 2003, 995, 996;… Seifert, Bundeswahlrecht 3. Aufl. Art. 41 Rdn. 14 sowie Hahn GewArch 2003, 217, 219 und Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 90 Rdn. 9).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …

    aa) Die Mitgliedsbeiträge berufsständischer Kammern sind Beiträge im Rechtssinne (vgl. z.B. Urteile vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 = GewArch 1990, 398 und vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 = GewArch 1999, 193), deren Rechtmäßigkeit an den für Beiträge geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben zu messen ist.

    Die Beiträge müssen auch im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 = Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 4 S. 17 = GewArch 1999, 193 ).

    Die Aufgaben der Handwerkskammern werden vom Gesetz als so bedeutsam angesehen, dass ihre Wahrnehmung durch eine Selbstverwaltungskörperschaft die Anordnung einer Zwangsmitgliedschaft der Gewerbetreibenden rechtfertigt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 - (Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 4 = GewArch 1999, 193).

    Der Hinweis auf das bereits angeführte Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 - (BVerwGE 108, 169 = Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 4 S. 17 = GewArch 1999, 193 ) geht fehl.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6155
BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99 (https://dejure.org/1999,6155)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99 (https://dejure.org/1999,6155)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 1999 - 2 ObOWi 70/99 (https://dejure.org/1999,6155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2
    Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2292
  • NZV 1999, 349
  • JR 2000, 38
  • BayObLGSt 1999, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1998 - 5 Ss OWi 12/98
    Auszug aus BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99
    Das Amtsgericht war deshalb grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären (OLG Düsseldorf VRS 95, 37 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.03.1997 - 1 ObOWi 124/97

    Kein persönliches Erscheinen bei erwiesener Täterschaft und angekündigtem …

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99
    Unter der Geltung von § 73 Abs. 2 OWiG a.F. war anerkannt, daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen zulässig war, wenn dadurch ein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war, wobei als aufklärungsbedürftige Tatsachen auch die für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen anzusehen waren (vgl. BayObLG DAR 1997, 249 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des …

    Dies gilt in diesem Fall auch vor dem Hintergrund der Entbindung vom persönlichen Erscheinen (vgl. dazu BayObLG NJW 1999, 2292 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09

    Rechtmäßigkeit der Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen bei …

    So hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall, in dem die Erhöhung der Geldbuße in Betracht kam, die Erklärung des Betroffenen, er werde zu seinen "wirtschaftlichen Verhältnissen" keine Angaben machen, für erforderlich gehalten (BayObLG, NJW 1999, 2292).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Gleiches gilt in der Regel auch für den weiteren - freilich hier ebenfalls nicht ausgeführten und ebenfalls nur formelhaften - Grund, dass die "persönlichen" (mit Blick auf §§ 17 f. OWiG ist ersichtlich gemeint: wirtschaftlichen) Verhältnisse aufzuklären sind (vgl. dazu auch BayObLG NJW 1999, 2292), zumal der angegriffene Bußgeldbescheid als Rechtsfolge lediglich eine Geldbuße in Höhe von 75, 00 Euro vorgesehen hat.
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 484/09

    Regelfahrverbot; persönliches Erscheinen

    Indes kann ein persönliches Erscheinen auch dann erforderlich sein, wenn es darum geht, ob ein Regelfahrverbot wegen Existenzbedrohung ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen soll (BayObLG NJW 1999, 2292;… Göhler a.a.O. § 73 Rdn. 8; einschränkend allerdings: OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09

    unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Entbindungsantrag; …

    In diesen Fällen ist das Amtsgericht grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären, da diese in einem solchen Fall zu den wesentlichen Gesichtspunkten des Sachverhalts i.S. von § 73 Abs. 2 OWiG gehören (zu vgl. BayObLG, NJW 1999, 2292 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - I Ws 447/07

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Einspruchsverwerfung bei …

    Gleiches gilt in der Regel auch für den weiteren - freilich hier ebenfalls nicht ausgeführten und ebenfalls nur formelhaften- Grund, dass die " persönlichen " (mit Blick auf §§ 17 f. OWiG ist ersichtlich gemeint: wirtschaftlichen) Verhältnisse aufzuklären sind (vgl. dazu auch BayObLG NJW 1999, 2292), zumal der angegriffene Bußgeldbescheid als Rechtsfolge lediglich eine Geldbuße in Höhe von 75, 00 Euro vorgesehen hat.
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 348/09

    Hauptverhandlung; Anwesenheit; Betroffener, Entbindungsantrag; Vertretervollmacht …

    Indes kann ein persönliches Erscheinen auch dann erforderlich sein, wenn es darum geht, ob ein Regelfahrverbot wegen Existenzbedrohung ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen soll ( BayObLG NJW 1999, 2292;… Göhler a.a.O. § 73 Rdn. 8; einschränkend allerdings: OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; …

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