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Rechtsprechung
   EGMR, 04.08.1999 - 31464/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11835
EGMR, 04.08.1999 - 31464/96 (https://dejure.org/1999,11835)
EGMR, Entscheidung vom 04.08.1999 - 31464/96 (https://dejure.org/1999,11835)
EGMR, Entscheidung vom 04. August 1999 - 31464/96 (https://dejure.org/1999,11835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2888
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf …

    Die nachträgliche Feststellung eines nationalen übergeordneten Gerichts, dass dem Erstgericht bei dem Erlass des Haftbefehls nach innerstaatlichem Recht ein Fehler unterlief, bedeutet nicht notwendigerweise, dass die dazwischen liegende Haft rückwirkend für unrechtmäßig erklärt wird (siehe u. a. Rechtssachen Benham, a. a. O., Randnr. 42; Douiyeb ./. Niederlande [GK], Individualbeschwerde Nr. 31464/96, Randnr. 45, 4.
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger …

    a) Die Begriffe "rechtmäßig" und "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" in Art. 5 Abs. 1 MRK verweisen auf das innerstaatliche Recht und begründen die Verpflichtung, dessen materielle und prozessuale Regeln einzuhalten (EGMR NJW 2000, 2888 Rn. 44 [Fall Douiyeb]).

    Auch im Hinblick auf einzelne Verfahrensfehler wie etwa den Verstoß gegen bestimmte Zuständigkeits- oder Formvorschriften oder bei versehentlich unterlaufenen Schreibfehlern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Konventionsverstoß verneint (vgl. etwa EGMR NJW 2000, 2888 Rn. 52;… EuGRZ 1979, 650, 655 Rn. 48 ff).

  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Deshalb haben es die Konventionsorgane stets abgelehnt, Beschwerden von verurteilten Straftätern anzunehmen, die behaupten, der Schuldspruch oder die gegen sie verhängte Strafe durch die Berufungsgerichte beruhten auf einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum (EGMR NJW 2000, 2888).
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