Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EGMR, 10.10.2002 - 38830/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11619
EGMR, 10.10.2002 - 38830/97 (https://dejure.org/2002,11619)
EGMR, Entscheidung vom 10.10.2002 - 38830/97 (https://dejure.org/2002,11619)
EGMR, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 (https://dejure.org/2002,11619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Individualbeschwerde gegen die Portugiesische Republik wegen unfairen Verfahrens (fair trial) in einer Strafsache, insbesondere wegen Unzulänglichkeiten der beigeordneten Rechtsbetreuung; Konkrete und wirksame Verteidigung durch Beiordnung eines Anwaltes in einem ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    CZEKALLA c. PORTUGAL

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 3, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 6-1 et 6-3-c Dommage matériel - demande rejetée Préjudice moral - réparation pécuniaire Remboursement partiel frais et dépens - procédure nationale Remboursement partiel frais et dépens - procédure de la Convention (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    CZEKALLA v. PORTUGAL

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 3, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 and 6-3-c Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award - domestic proceedings Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.10.1984 - 84/84
    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    Die Rechtsanwälte genießen gegenüber dem Staat völlige Unabhängigkeit und sind nur durch ihre Standespflichten gebunden, die mit Gesetzesdekret Nr. 84/84 vom 16. März 1984 gebilligt wurden.

    Sie übt die Disziplinargerichtsbarkeit gegenüber Rechtsanwälten aus, die zwecks Ausübung ihres Berufs im Anwaltsverzeichnis eingetragen sein müssen, wobei die Disziplinarhaftung unabhängig von der etwaigen zivil- oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist (Artikel 96 des Gesetzesdekrets Nr. 84/84).

  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74
    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    Unter Bezugnahme auf die vorgenannte Rechtssache Kamasinski , die Sache Artico ./. Italien (Urteil vom 13. Mai 1980, Serie A Bd. 37) und Daud ./. Portugal (Urteil vom 21. April 1998, Reports of Judgments and Decisions 1998-II, S. 739 u.ff.) behauptet die Regierung, dass die Handlungen und Unterlassungen eines Pflichtverteidigers nur in sehr wenigen Ausnahmefällen die Verantwortung eines Staats nach der Konvention begründen könnten.
  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82
    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    Der Beschwerdeführer unterstreicht, das beanstandete Versäumnis sei derart schwerwiegend gewesen, dass es sich um einen offenkundigen Mangel im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs in der Rechtssache Kamasinski ./. Österreich handele (Urteil vom 19. Dezember 1989, Serie A Bd. 168).
  • EGMR, 19.04.1994 - 16034/90
    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    Außerdem sind die vor Gericht entstandenen Kosten nur zu erstatten, insoweit diese mit der festgestellten Verletzung in Zusammenhang stehen (Urteil in der Sache Van de Hurk ./. Niederlande vom 19. April 1994, Serie A Nr. 288, S. 21, Randnr. 66).
  • EGMR, 06.12.2011 - 10/10

    BRUNNER v. TURKEY

    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    10/10/02 - Rechtssache C. gegen PORTUGAL, (Individualbeschwerde Nr. 38830/97) URTEIL Straßburg, 10. Oktober 2002.
  • AG Hannover, 24.09.2001 - 265/01
    Auszug aus EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
    Mit Entscheidung Nr. 265/01 vom 19. Juni 2001, die am 16. Juli 2001 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, hat das Verfassungsgericht mit allgemein bindender Wirkung erkannt, dass die Artikel 59 und 61 des Gesetzesdekrets Nr. 433/82, ähnlich wie Artikel 412 der Strafprozessordnung und in Bezug auf deren Anwendung bei Verstößen, verfassungswidrig seien, wenn man sie so auslege, dass eine unmittelbare Ablehnung des Rechtsbehelfs mangels Schlussbegründung statthaft sei, ohne dass der Berufungskläger im Vorfeld aufgefordert würde, solche Schlussbegründungen einzureichen.
  • BGH, 10.06.2026 - 5 StR 155/26

    Entscheidung über Pflichtverteidigerwechsel; Beiordnung eines neuen …

    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn ein sogenanntes "offenkundiges Versagen" der Verteidigung vorliegt (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002, Czekalla/Portugal, Nr. 38830/97, NJW 2003, 1229).

    Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden (EGMR, Urteile vom 22. März 2007, Staroszczyk/Polen, Nr. 59519/00, NJW 2008, 2317, 2318; vom 10. Oktober 2002, Czekalla/Portugal, Nr. 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230; BGH, Beschluss vom 15. April 2026 - 1 StR 63/26).

  • BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15

    Entpflichtung eines Verteidigers (vom Verteidiger verschuldete wiederholte …

    Es handelt sich um einen Fall des "offenkundigen Mangels' der Verteidigung durch den Pflichtverteidiger, welcher den Anspruch des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK verletzt (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - Nr. 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230).
  • BGH, 22.07.2024 - 1 StR 165/24

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Es kann offenbleiben, ob ein "offenkundiger Mangel" der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteile vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal Tz. 59 ff. und vom 22. März 2007 - 59519/00 - Staroszczyk/Polen Tz. 122, 133) darin zu sehen sein könnte, dass der Pflichtverteidiger nach seiner erneuten Bestellung das Rechtsmittel nicht innerhalb der noch laufenden Monatsfrist begründet hat.

    Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers für die Justiz offenkundig ist oder sie davon unterrichtet wird (EGMR, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal Tz. 59 ff. und vom 22. März 2007 - 59519/00 - Staroszczyk/Polen Tz. 122, 133;… BGH, Beschlüsse vom 20. August 2022 - 1 StR 33/22 Rn. 8 …und vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20, BGHR StPO § 44 Verschulden 12 Rn. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EGMR
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht