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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3049
BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 29 BtMG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kataloglösung; Einigung zwischen Händler und Lieferant); Schuldgrundsatz; Bestimmtheitsgrundsatz; Versuch (unmittelbares Ansetzen); Rücktritt

  • openjur.de
  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2 nF; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; BtMG § 30 a; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 24; ; StGB § 49 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ernsthafte Verhandlungen über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Abgrenzung von Versuch und Vollendung; Vorliegen lediglich einer Vorbereitungshandlung; Einigung zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BTMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
    Vorlage an den Großen Senat zur Definition des Handeltreibens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchtes oder vollendetes Handeltreiben bei erfolglosen Ankaufbemühungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1589
  • StV 2005, 334
  • JR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff …

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Rn. 26 Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Dabei liege je nach den Umständen des Einzelfalls Vorbereitung oder Versuch vor (BGH NJW 1987, 720 f.).

    Es ist lediglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekannt, in der der Versuch des Handeltreibens ernsthaft in Betracht gezogen worden ist: Die Versuche eines Kuriers, an den zu transportierenden, jedoch der Verfügungsmacht der Beteiligten entglittenen Drogenkoffer zu gelangen, sind als Ansetzen zur Inbesitznahme zum Zwecke des Weitertransportes und damit "allenfalls als Versuch" des Handeltreibens beurteilt worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Rn. 34 In anderen Fällen, in denen ein Täter des Handeltreibens die Betäubungsmittel nicht zuvor ankauft, werden sich entsprechende Grenzen festlegen lassen (etwa bei der Herstellung zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, der Vermittlung eines Umsatzgeschäftes oder bei der Inbesitznahme der Betäubungsmittel durch den selbständig als Täter agierenden Kurier, vgl. BGH NJW 1987, 720 f.).

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe - …

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Rn. 24 2. Die Rechtsprechung hat bereits bisher in einzelnen Entscheidungen die sehr weite Definition des Handeltreibens ("jede Tätigkeit") nur formal beibehalten, aber inhaltliche Einschränkungen vorgenommen: Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).

    Rn. 26 Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (…BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (…BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 48, 34, 35 f. m. w. N.).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; …

    Der Ankauf dieser Menge zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 510/92 - und 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02 und 3 StR 243/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15647
BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2 nF; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; BtMG § 30 a; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 24; ; StGB § 49 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Abgrenzung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung beim ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Frage des Vollendungszeitpunktes beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorlage einer Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Einigung zwischen dem Händler und seinem Lieferanten über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1589
  • StV 2005, 334
  • JR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff …

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Dabei liege je nach den Umständen des Einzelfalls Vorbereitung oder Versuch vor (BGH NJW 1987, 720 f.).

    Es ist lediglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekannt, in der der Versuch des Handeltreibens ernsthaft in Betracht gezogen worden ist: Die Versuche eines Kuriers, an den zu transportierenden, jedoch der Verfügungsmacht der Beteiligten entglittenen Drogenkoffer zu gelangen, sind als Ansetzen zur Inbesitznahme zum Zwecke des Weitertransportes und damit "allenfalls als Versuch" des Handeltreibens beurteilt worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    In anderen Fällen, in denen ein Täter des Handeltreibens die Betäubungsmittel nicht zuvor ankauft, werden sich entsprechende Grenzen festlegen lassen (etwa bei der Herstellung zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, der Vermittlung eines Umsatzgeschäftes oder bei der Inbesitznahme der Betäubungsmittel durch den selbständig als Täter agierenden Kurier, vgl. BGH NJW 1987, 720 f.).

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe - …

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).

    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (…BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (…BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 48, 34, 35 f. m. w. N.).
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