Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.11.2007 - 32 Ss 99/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Garantenstellung eines Betreuers: Verantwortlichkeit, wenn der Betreute Kaninchen Schmerz und Leid zufügt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 832 BGB; § 1901 Abs. 2 BGB; § 1901 Abs. 3 S. 1 BGB; § 13 StGB; § 63 StGB
Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Betreuers wegen eines Verstoßes der von ihm betreuten Person; Garantenpflicht eine Betreuers zur Verhinderung von strafrechtlich und ordnungsrechtlich relevanten Tierschutzverstößen durch den Betreuten; Betreuungsverhältnis als ... - Judicialis
StGB § 13; ; StGB § 63; ; BGB § 832; ; BGB § 1901; ; BGB § 1901 Abs. 2; ; BGB § 1901 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 153 Abs. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Garantenpflicht des Betreuers zur Verhinderung von Straftaten des Betreuten
- bdb-ev.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Der Betreuer und die Kaninchen - oder: Wann Nichtstun strafbar ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1901; StGB § 13; TierSchG § 17 Nr. 2 lit. b
Pflicht des Betreuers zur Verhinderung von Straftaten des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Strafrecht - Tierschutz - Kaninchen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Betreuers wegen eines Verstoßes der von ihm betreuten Person; Garantenpflicht eine Betreuers zur Verhinderung von strafrechtlich und ordnungsrechtlich relevanten Tierschutzverstößen durch den Betreuten; Betreuungsverhältnis als ...
Besprechungen u.ä.
- bdb-ev.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Der Betreuer und die Kaninchen - oder: Wann Nichtstun strafbar ist
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1012
- FamRZ 2008, 1026
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86
Auszug aus OLG Celle, 21.11.2007 - 32 Ss 99/07
Anerkannt ist auch die Überwachungspflicht der Eltern, die tätig werden müssen, um gefährliche Verhaltensweisen ihrer Kinder zu unterbinden, die aber gerade wesentlich von Alter und Reifegrad der Kinder abhängig ist und gerade nicht gegenüber volljährigen erwachsenen Kindern gilt (…vgl. dazu Weigend, a. a. O., § 13 Rdnr. 27;… Rudolphi, a. a. O., § 13 Rdnr. 34; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 201).
- BGH, 07.10.2025 - 3 StR 11/25
"Psychisch vermittelte Hilfeleistung": Strafbarkeit der Eltern bei …
Die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen richtet sich danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Maßstäben tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (s. BGH, Urteile vom 27. November 1979 - VI ZR 98/78, NJW 1980, 1044, 1045;… vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, NJW 2013, 1441 Rn. 16 [jeweils zu § 832 BGB]; OLG Celle, Beschluss vom 21. November 2007 - 32 Ss 99/07, NJW 2008, 1012, 1013;… LK/Weigend, StGB, 13. Aufl., § 13 Rn. 27). - LG Potsdam, 11.02.2016 - 27 Ns 89/15
Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Strafrechtliche Garantenstellung des …
Die vorliegende Strafsache ist auch nicht zu vergleichen mit der der Entscheidung des OLG Celle (32 Ss 99/07, Beschluss vom 21. November 2007, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Konstellation: Der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde hatte seine auf Gesetz basierende Betreuungspflicht verletzt. - LG Mönchengladbach, 02.01.2009 - 3 O 184/08
Amtspflichtverletzung, Betreuer
Mag danach auch zweifelhaft erscheinen, ob einen Betreuer eine Pflicht zum aktiven Tätigwerden zum Schutz Dritter vor von seinem Betreuten ausgehenden Gefahren trifft (so etwa OLG Celle NJW 2008, 1012), so muss er nach Auffassung des Gerichts jedenfalls dann, wenn er, wie vorliegend durch die maßgebliche Mitwirkung bei Abschluss des streitgegenständlichen Mietvertrages, aktiv gestaltend auf die Lebensverhältnisse des Betreuten einwirkt, dies mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt tun (…so auch Staudinger-Belling, a.a.O., § 832 Rn. 158); er muss danach Rücksicht auf die Rechtsgüter Dritter nehmen, und darf diese nicht durch sein aktives Tun erkennbaren Gefahren aussetzen bzw. muss diesen dann jedenfalls entgegenwirken.Zum anderen ist aber anerkannt, dass jedenfalls solche Wünsche des Betreuten dem Betreuer unzumutbar und somit nicht bindend sind, die an die Grenzen rechtlicher Zulässigkeit stoßen (vgl. OLG Celle NJW 2008, 1012, 1013;… Staudinger-Bienwald, a.a.O., § 1901 Rn. 28).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ... - HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...
- HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § ... 169 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4; ; GVG § 120 Abs. 1 Nr. 6; ; GVG § 142 a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 12 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 30; ; StGB §§ 129 ff.; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306; ; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts und Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in ...
- rechtsportal.de
Eignung, einen Staat erheblich zu schädigen; Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung einer kriminellen Vereinigung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels
- lawblog.de (Kurzinformation)
G-8-Durchsuchungen waren rechtswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bundeszuständigkeit bei Vorfeld-Durchsuchung von G8-Gegnern verneint
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 - Durchsuchungen vor dem Gipfeltreffen
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 03.05.2007 - 1 BGs 165/07
- BGH, Ermittlungsrichter, 19.07.2007 - 1 BGs 341/07
- BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1012 (Ls.)
- NStZ 2008, 146
- NStZ-RR 2010, 67
- StV 2008, 351
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85;… Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216 [richtig: NStZ 2002, 215 - d. Red.] ).
Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85;… Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Außerdem ist die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung keine besonders intensive Eingriffsmaßnahme; sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81 a Abs. 2, § 81 e Abs. 1, § 81 f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328, 329). - BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
- BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung …
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603). - BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Die Beschwerde kann auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf die Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs als statthaft angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1999, 414). - BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82
Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603). - BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85;… Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a). - BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Die Durchsuchungsanordnung hat sich nicht erledigt, weil die Durchsuchung wegen der nicht abgeschlossenen Durchsicht der vorläufig sichergestellten Gegenstände noch andauert (vgl. BGH NStZ 2003, 670, 671;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 110 Rdn. 6). - BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Dabei sind in erster Linie die konkreten Tatfolgen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik, insbesondere die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, daneben aber auch die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter sowie die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Bundesrepublik Deutschland in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 46, 238, 253 f.; BGH NStZ 2002, 447 f.). - BGH, 28.11.2007 - StB 43/07
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug …
- BGH, 21.03.2002 - StB 4/02
Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge; …
- BGH, 16.11.2001 - StB 18/01
Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere …
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).Auch der Senat hat eine derartige Neubestimmung zunächst grundsätzlich in den Blick genommen, ohne sich indes im Einzelnen hierzu zu verhalten (BGH NJW 2006, 1603); zuletzt hat er jedoch insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen sowie der prozessualen Folgewirkungen Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).Insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB hat er jedoch vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen, der prozessualen Folgewirkungen sowie des Strafzwecks der §§ 129 ff. StGB in späteren Entscheidungen erhebliche Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; s. auch für die terroristische Vereinigung BGH NJW 2009, 3448, 3460; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Hieraus und aus den weiteren, bereits in den Entscheidungen des Senats vom 20. Dezember 2007 (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3) sowie 14. August 2009 (BGH NJW 2009, 3448, 3460) näher dargelegten Gründen folgt, dass eine "europarechtsfreundliche" Modifikation des bisherigen Begriffs der kriminellen Vereinigung durch die Rechtsprechung nicht möglich ist.
- OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit …
In Fällen, in denen keine die Bundesgerichtsbarkeit begründenden Delikte gegeben sind, entfällt die Zuständigkeit allerdings insgesamt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, juris Rn. 8).
- BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10
Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation …
aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. aus neuerer Zeit BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.).Der Senat hat in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass auch mit Blick auf Rechtsakte der Europäischen Union an dieser Umschreibung einer kriminellen Vereinigung festzuhalten ist und es gegebenenfalls dem Gesetzgeber obliegt, als erforderlich angesehene Modifikationen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 110 f.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 f.).
- BGH, 10.12.2025 - StB 60/25
BGH verwirft Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den …
Die Sabotageakte bedeuteten eine Gefährdung der Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit Energie und berührten die innere Sicherheit der Bundesrepublik (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, NStZ 2008, 146 Rn. 9). - BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem …
Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, NStZ 2008, 146, 147). - BGH, 05.04.2018 - StB 2/18
Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine …
a) Dies ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung (§ 81a StPO) bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07, juris Rn. 45). - LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20
Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande
Eine europarechtsfreundliche Modifikation des Vereinigungsbegriffes sei allein Sache des Gesetzgebers, der allerdings dafür Sorge tragen müsse, dass das "deutsche materielle Strafrechtsgefüge insgesamt in sich stimmig bleibt" (…BGH, aaO; vgl. auch Beschluss vom 14.08.2009, 3 StR 552/08, NJW 2009, 3448; Beschluss vom 20.12.2007, StB 12--13/07, 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3). - ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
Zur Würdigung von Textvergleichsanalysen zur Autorenbestimmung bei Anonymschreiben (s. dazu auch BGH 20.12.2007 - StB 12/07 u.a. - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351; 11.03.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553).(Rn.185).dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.
Somit sind diesbezüglichen Ausführungen des BfV schon für sich nicht geeignet, Wesentliches zur Begründung eines Tatverdachts gegen die früheren Beschuldigten beizutragen".S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.
151) S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.
- BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis; …
Rn. 23 Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analysen von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßig Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, Rdn. 33). - BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
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