Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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SGB VIII § 92 Abs. 4, § 92 Abs. 5, § 93 Abs. 3 Satz 3, § 94 Abs. 1 Satz 1, § 94 Abs. 2; BGB §§ 1603, 1609
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; Einkommensberechnung; Fahrtkosten; Heranziehung; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kostenbeitragspflicht; Kostenbeitragsverordnung; Opfergrenze; Selbstbehalt; unterhaltsrechtlicher ~; unbestimmter ... - openjur.de
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; Einkommensberechnung; Fahrtkosten; Heranziehung; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kostenbeitragspflicht; Kostenbeitragsverordnung; Opfergrenze; Selbstbehalt; unterhaltsrechtlicher ~; unbestimmter ...
- Bundesverwaltungsgericht
SGB VIII § 92 Abs. 4, § 92 Abs. 5, § 93 Abs. 3 Satz 3, § 94 Abs. 1 Satz 1, § 94 Abs. 2
Angemessenheit; Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; Eigenbedarf; Einkommen; Einkommen; Einkommensberechnung; Fahrtkosten; Fahrtkosten; Heranziehung; Jugendhilfe; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kostenbeitrag; Kostenbeitragspflicht; ... - rechtsinformationen.bund.de
Heranziehung zu Kostenbeitrag in der Jugendhilfe; unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 Abs 3 S 3 SGB 8, § 94 Abs 1 S 1 SGB 8, § 94 Abs 5 SGB 8, § 92 Abs 4 SGB 8, § 92 Abs 5 SGB 8
Heranziehung zu Kostenbeitrag in der Jugendhilfe; unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt - Wolters Kluwer
Belassen des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts als Voraussetzung für die Angemessenheit einer Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag; Vereinbarkeit einer mit den Unterhaltsleistungen verbundenen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit mit ...
- ra.de
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Belassen des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts als Voraussetzung für die Angemessenheit einer Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag; Vereinbarkeit einer mit den Unterhaltsleistungen verbundenen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit mit ...
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Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen
- lto.de (Kurzinformation)
Kinder im Heim - Vater muss Selbstbehalt nach Unterhaltsrecht bleiben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe und der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grenzen der Heranziehung zum Kostenbeitrag im Jugendhilferecht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belas
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.09.2008 - 15 A 70/08
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Papierfundstellen
- BVerwGE 137, 357
- NJW 2011, 97
- FamRZ 2011, 110
- DVBl 2010, 1518
- DÖV 2011, 43
Wird zitiert von ... (124) Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenze, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f. und vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 - NJW 1991, 356 f.).Diese Opfergrenze wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O., vom 2. November 1988 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
Zu ihrer Bestimmung haben die Oberlandesgerichte in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien (u.a. in der sog. Düsseldorfer Tabelle) Selbstbehaltsätze aufgestellt, von deren pauschalierten Werten im Regelfall ausgegangen werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. März 1984 a.a.O.).
Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.; BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
Auch wenn unterhaltsrechtlich keine strenge Bindung an die Tabellenwerte der Leitlinien besteht, dürfen die Tatgerichte sich an diesen Erfahrungs- und Richtwerten orientieren, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH, Urteil vom 28. März 1984 a.a.O., Diederichsen, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1603 Rn. 32 m.w.N.).
- BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89
Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenze, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f. und vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 - NJW 1991, 356 f.).Diese Opfergrenze wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (…BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O., vom 2. November 1988 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
Danach wäre es verfassungswidrig, wenn dem Unterhaltspflichtigen nicht einmal mehr der Sozialhilfebedarf verbliebe und er infolge der Unterhaltszahlungen selbst sozialhilfebedürftig würde (BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59 und - diesem folgend - BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 a.a.O. Rn. 10 im Hinblick auf die Unvereinbarkeit mit der Menschenwürdegarantie [Art. 1 Abs. 1 GG] und dem Sozialstaatsprinzip [Art. 20 Abs. 1 GG]).
Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83
Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Danach wäre es verfassungswidrig, wenn dem Unterhaltspflichtigen nicht einmal mehr der Sozialhilfebedarf verbliebe und er infolge der Unterhaltszahlungen selbst sozialhilfebedürftig würde (BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59 und - diesem folgend - BGH…, Urteil vom 2. Mai 1990 a.a.O. Rn. 10 im Hinblick auf die Unvereinbarkeit mit der Menschenwürdegarantie [Art. 1 Abs. 1 GG] und dem Sozialstaatsprinzip [Art. 20 Abs. 1 GG]).Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
Auch sonst ist diese Anknüpfung im Sozialrecht anerkannt (zu § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I s. etwa BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O.; zu § 94 Abs. 2 SGB VIII a.F. s.a. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 222).
- BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88
Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Diese unterhaltsrechtliche "Opfergrenze", die auch im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zu beachten ist (vgl. zu § 1603 Abs. 2 BGB: BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 7/88 - NJW 1989, 524 ), wird in der unterhaltsrechtlichen Rechtspraxis durch den notwendigen oder kleinen Selbstbehalt (auch notwendiger Eigenbedarf genannt) konkretisiert (BGH, Urteil vom 2. November 1988 a.a.O.).Diese Opfergrenze wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O., vom 2. November 1988 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 - 1 BvR 1509/97 - NJW-RR 2002, 73 f. = FamRZ 2001, 1685 f. und vom 25. Juni 2002 - 1 BvR 2144/01 - NJW 2002, 2701 f. jeweils m.w.N.; vgl. ferner [zum existenznotwendigen Bedarf als Untergrenze für den steuerlichen Zugriff] Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 und vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125).Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Bemessung des …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 - 1 BvR 1509/97 - NJW-RR 2002, 73 f. = FamRZ 2001, 1685 f. und vom 25. Juni 2002 - 1 BvR 2144/01 - NJW 2002, 2701 f. jeweils m.w.N.; vgl. ferner [zum existenznotwendigen Bedarf als Untergrenze für den steuerlichen Zugriff] Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 und vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125).Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 - 1 BvR 1509/97 - NJW-RR 2002, 73 f. = FamRZ 2001, 1685 f. und vom 25. Juni 2002 - 1 BvR 2144/01 - NJW 2002, 2701 f. jeweils m.w.N.; vgl. ferner [zum existenznotwendigen Bedarf als Untergrenze für den steuerlichen Zugriff] Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 und vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125). - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 - 1 BvR 1509/97 - NJW-RR 2002, 73 f. = FamRZ 2001, 1685 f. und vom 25. Juni 2002 - 1 BvR 2144/01 - NJW 2002, 2701 f. jeweils m.w.N.; vgl. ferner [zum existenznotwendigen Bedarf als Untergrenze für den steuerlichen Zugriff] Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 und vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125). - BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes; …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen. - BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten …
- BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit …
- BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93
Sozialhilfe - Gebrechlichkeitspflegschaft - Berücksichtigung der Aufwendungen - …
- BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86
Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender
- OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07
Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung des Kindes
- BVerwG, 21.10.2015 - 5 C 21.14
Absehen von der Kostenerhebung; Anrechnung des Kindergeldes; Besondere Härte; …
Rn. 22 Hintergrund hierfür ist, dass die vollstationären Angebote die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und deshalb zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen; …
Der Senat hat im Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 5 C 10.09 - (BVerwGE 137, 357 Rn. 27) die Frage offengelassen, ob bei der jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsermittlung (damals bei der Frage der Fahrtkostenberechnung) zur Lückenschließung sozialhilferechtliche, unterhaltsrechtliche oder steuerrechtliche Grundsätze entsprechend anzuwenden sind. - BVerwG, 18.01.2024 - 5 C 13.22
Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines …
Rn. 10 Zwischen den Beteiligten ist allein die in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 27) bislang offengelassene Frage umstritten, wie die Fahrtkosten zu ermitteln, das heißt nach welcher Methode sie zu berechnen sind.Weil die vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und insoweit zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen, tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 15).
Aus alldem ergibt sich, dass die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit sowohl Grund als auch Grenze der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag ist, weshalb der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt dem Kostenbeitragspflichtigen in jedem Fall zu belassen ist (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 12, 14), der insgesamt nicht schlechter gestellt sein soll, als er im Unterhaltsrecht stehen würde (…vgl. Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23).
Die Berechnung der Fahrtkosten nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben vermeidet unnötige Mehrarbeit bei einer zur Wahrung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts etwaig erforderlich werdenden unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357).
- VG Düsseldorf, 26.08.2015 - 10 K 7064/14
Hilfe für junge Volljährige seelische Behinderung 21. Lebensjahr Vorrang der …
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10/09 -, juris Rdnr. 14. - VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15
Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme (hier: Heimerziehung) in Höhe des gewährten …
Durch die in § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgeführten Leistungen der Jugendhilfe werde der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sichergestellt, weshalb die hierauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche erlöschen würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10.09 -). - VG Karlsruhe, 03.12.2019 - 8 K 7612/18
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für Hilfe für junge Volljährige; …
Dieses System wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10.09 -, juris).Ein solcher wäre dann gegeben, wenn die Festsetzung des Kostenbeitrags im Ergebnis Grundprinzipien des Unterhaltsrechts nicht beachten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10.09 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 12 S 1431/19
Ehe- und kinderbezogener Familienzuschlag als Einkommensbestandteil
Nach der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10.09 -, juris) ist die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag nur dann i.S.d. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII angemessen, wenn dem erwerbstätigen Beitragspflichtigen zumindest der sog. unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird.Dies verdeutlicht auch das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2010 (- 5 C 10.09 -, juris), das bei der Frage eines angemessenen Kostenbeitrags als untere Grenze auf den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt und nicht auf einen vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängigen, angemessenen Selbstbehalt abstellt.
Es sei deshalb nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit § 92 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII diese vom Bundesgerichtshof zugestandene Altersvorsorge in irgendeiner Form habe einschränken wollen, und daher von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine solche Einschränkung rechtmäßig sei, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil (vom 19.08.2010 - 5 C 10.09 -, juris) festgestellt habe, dass Wertungswidersprüche zum Unterhaltsrecht zu vermeiden seien.
- VG Ansbach, 01.12.2011 - AN 14 K 11.00498
Kostenbeitrag
Rn. 60 Die Heranziehung des Klägers zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist auch "angemessen" im Sinne des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Angemessenheit ist insbesondere dann gegeben, wenn dem (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen zumindest der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10/09 - NJW 2011, 97 bis 100).Dabei ist das Tatbestandsmerkmal in "angemessenem Umfang" ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung der uneingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).
Gemessen an den elementaren Grundprinzipien des Unterhaltsrechts, wonach dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt zu belassen ist und jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenzen findet, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteil vom 28.5.1984 - IV BZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f.) soll der Kostenbeitragspflichtige nach dem SGB VIII nicht schlechter gestellt werden als im Unterhaltsrecht und dem (erwerbstätigen) Beitragsschuldner ebenso viel an Mitteln für den eigenen Lebensbedarf belassen wie dem (erwerbstätigen) Unterhaltspflichtigen (vgl. BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).
Dabei ist unter Selbstbehalt der Betrag zu verstehen, der dem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen mindestens für den eigenen Unterhalt erhalten bleiben muss, wobei diese Opfergrenze allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des Inanspruchgenommenen angesetzt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 28.5.1984, a.a.O.) bzw. die Leitlinien aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden können (vgl. BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).
Hierbei ist auf das unterhaltsrechtlich relevante, bereinigte Nettoeinkommen als maßgebliches Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteile der Kammer vom 24.2.2011 - AN 14 K 10.01821 - und vom 7.4.2011 - AN 14 K 08.02073).
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
Auch lehnt sich der Kostenbeitrag der §§ 91 ff. SGB VIII a.F. ungeachtet der eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ausformung nach Grund und Bemessung an das zivilrechtliche Unterhaltsrecht an (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 22). - OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht; Schulden; notwendige Fahrtkosten
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist darüber hinaus geklärt, dass der Umfang der Heranziehung eines (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen nur dann angemessen i. S. v. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, wenn ihm zumindest der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird, der sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts bestimmt (BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 Rn. 9 f. = juris).Demgemäß muss sich der Kostenersatzanspruch auch den Unterhaltsansprüchen vorrangig oder gleichrangig Berechtigter unterordnen (§ 92 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII), der - hier garantierte (dazu unter 4.) - unterhaltsrechtliche Selbstbehalt des Kostenpflichtigen ist im Rahmen der Angemessenheitsprüfung nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 5 C 10/09 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.) und die Vorgabe, dass die Ausgaben für die Erzielung von Einkommen notwendig sein müssen (vgl. § 93 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 SGB VIII), entspricht dem Maßstab, den die Unterhaltsleitlinien an die Vorgaben zur Bereinigung des unterhaltsrechtlichen Einkommens anlegen (hier: Nr. 10.2.2 Satz 1 der Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, Stand: 1. Januar 2017).
Rn. 32 4. Die Heranziehung der Klägerin zu den sich so ergebenden Kostenbeiträgen ist auch angemessen i. S. v. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn ihr unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt nicht gewährleistet wäre (BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 5 C 10/09 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.).
- VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00713
Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Jugendhilfeleistung; Feststellung der …
- LSG Hessen, 06.09.2021 - L 6 AS 381/21
1. Im Falle der Unterbringung eines Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinrichtung …
- VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
Jugendhilfe; Kostenbeitrag
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - L 19 AS 2096/13
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
- VG Münster, 19.05.2015 - 6 K 2474/13
Sicherstellung des Unterhalts eines jungen Menschen im Rahmen der …
- VG Saarlouis, 26.04.2017 - 3 K 2125/14
Jugendhilferechtliche Unterrichtungspflicht gegenüber dem Unterhalts- und …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2015 - 3 LB 9/14
Anspruch auf Pflegegeld als Annex-Anspruch zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung …
- VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 6 K 13.01029
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Einkommensermittlung; Angemessenheit - …
- VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 6 K 13.01988
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; erhöhte Aufwendungen durch Pflege von …
- VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
Kostenbeitragspflicht nur für stationäre Unterbringung
- VG Düsseldorf, 14.02.2012 - 19 K 3225/09
Zulässigkeit der Erhebung eines Kostenbeitrages bei Eltern gemäß §§ 91 ff. SGB …
- VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16
Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage - …
- VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 K 11.00908
Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 1292/09
Elternteile sind für eine vollstationäre Leistung der Eingliederungshilfe für …
- VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 S 11.00907
Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- VG Minden, 09.01.2015 - 6 K 1539/14
Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der Hilfe für …
- VG Minden, 19.07.2013 - 6 K 1305/13
Getrennte Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der …
- VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Rücknahme
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 32/13
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom 1. …
- VG München, 02.12.2020 - M 18 K 17.3084
Einkommensabhängiger Beitrag zu Unterkunftskosten der volljährigen Tochter
- VG Minden, 02.12.2014 - 6 K 1149/14
- VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1268
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der …
- VG Minden, 21.08.2014 - 6 K 353/14
- VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1269
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der …
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 6 K 12.01662
Kostenbeitrag
- VG Ansbach, 07.04.2011 - AN 14 K 08.02073
Kostenbeitrag; Berechnung des Einkommens; Einkommensteuerrückerstattungen sind …
- VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 1278/11
(Getrennte) Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der …
- VG Minden, 11.10.2013 - 6 K 1183/12
Getrennte Heranziehung der Elternteile Kostenbeiträgen für vollstationäre …
- VG Minden, 19.07.2013 - 6 K 1479/12
Getrennte Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der …
- VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5881
Heranziehung zu Kostenbeitrag
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01821
Kostenbeitrag, Berechnung, "besondere Härte", Heranziehung in angemessenem …
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 12 ZB 11.501
Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Hilfe; Kenntnis der …
- VG Würzburg, 10.07.2014 - W 3 K 13.607
Kostenbeitrag; absetzbare Belastungen; Lebensversicherungen; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 30/13
Zur Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12
Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe …
- VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
Kostenbeitrag nach SGB 8 §§ 91 ff nicht nur von zivilrechtlich …
- VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Erhebung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag
- OVG Niedersachsen, 03.09.2014 - 4 LC 109/13
Bestimmtheitsgebot einer gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung zu einem …
- VG Köln, 16.06.2011 - 26 K 7124/10
Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Inobhutnahme eines …
- VG Minden, 12.01.2011 - 6 K 1947/10
Prozesskostenhilfe für eine auf eine Aufhebung eines Kostenbeitragsbescheides …
- VG Gera, 02.09.2015 - 6 E 526/15
Heranziehung des Jugendlichen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
- OVG Saarland, 28.11.2012 - 3 A 368/11
Unterhaltsrechtliche Vergleichsberechnung bei Heranziehung zu einem Kostenbeitrag …
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 4 K 3288/17
Barunterhalt übersteigender jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag
- VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.6260
Die Festsetzung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag begründet keine …
- VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 1803/12
Kostenbeitrag Kindergeld Selbstbehalt
- VG Minden, 19.04.2013 - 6 K 2743/10
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Höhe einer Kostenbeitragspflicht zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 12 A 1559/13
Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen aus ihrem Einkommen in angemessenem …
- VG Düsseldorf, 29.04.2015 - 10 K 5339/13
Einkommen Kaufkraftparität Eurostat Schweiz Ausland Lebenshaltungskosten …
- VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige
- VG Freiburg, 07.02.2011 - 3 K 2734/10
Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB 8 bei hohen Einkommen ohne Berücksichtigung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 12 A 2691/17
- VG Augsburg, 08.07.2014 - Au 3 K 13.1597
Kostenbeitrag; Hilfe zur Erziehung; Heimunterbringung; Maßgeblichkeit des …
- VG Würzburg, 08.03.2012 - W 3 K 11.851
Anwendung der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII im Rahmen des § 93 Abs. 3 …
- VG Saarlouis, 17.01.2011 - 3 K 1530/09
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag - Einkommensberechnung - Abzugsfähigkeit von …
- VG Braunschweig, 10.03.2015 - 3 A 174/14
Bedarfsgemeinschaft; Einstandspflicht; Kostenbeitrag; Stiefkind
- VG Aachen, 16.05.2013 - 1 K 31/12
Heranziehung des Vaters eines in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 12 E 1185/10
Berücksichtigung von weiteren Unterhaltspflichten der kostenbeitragspflichtigen …
- VG Münster, 29.04.2014 - 6 K 1702/13
Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag zu der für seine Tochter gewährten …
- VG Minden, 22.01.2013 - 6 K 2032/12
Bestimmung der Höhe eines Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 1 SGB VIII
- VG Saarlouis, 28.01.2011 - 3 K 164/09
Unterhaltspflicht und Kostenbeitrag
- VG Minden, 24.05.2013 - 6 K 1775/12
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Vaters zu einem Kostenbeitrag zu …
- VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
Bestimmtheitsgebot; Einkommensberechnung; Gesetzesvorbehalt; Jugendhilfe; …
- OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 4 PA 275/10
Ermittlung von Fahrtkosten erfolgt anhand steuerlicher Maßstäben; Steuerliche …
- VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- VG Augsburg, 03.09.2024 - Au 3 K 22.1915
Berücksichtigung von Werbungskosten bei Kostenbeitrag eines Elternteils im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 12 E 1164/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2017 - 12 E 649/16
Heranziehung des Vaters zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag für eine …
- VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 686/12
Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige
- VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5442
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- VG Würzburg, 28.02.2019 - W 3 K 17.1340
Kostenbeitrag zu Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- VG Düsseldorf, 11.12.2013 - 10 K 2482/13
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 6 M 102.11
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Kostenbeteiligung der Eltern; zeitweise …
- VG München, 23.05.2012 - M 18 K 11.2636
Kostenbeitrag; Kindergeld als Mindestkostenbeitrag; besondere Härte (verneint)
- VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 522/11
(Getrennte) Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der …
- VG Würzburg, 22.05.2025 - W 3 K 23.1316
Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 12 A 1860/19
Berücksichtigung von Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuerberechnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 12 A 80/11
Kostenbeitragspflicht bei Gewährung von vollstationären Leistungen der Hilfe zur …
- OVG Saarland, 21.12.2010 - 3 D 91/10
Ablehnung wegen Befangenheit - Angemessenheit der Heranziehung zu einem …
- VG Saarlouis, 26.11.2015 - 3 K 901/14
Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen - Ermittlung des berücksichtigungsfähigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 2071/12
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag i.H.d. Kindergeldes i.R.d. Gewährung von …
- OVG Sachsen, 21.05.2012 - 1 A 163/09
Kostenbeitrag, Inobhutnahme, Heimerziehung, Kreditvertrag, Schuldverpflichtung
- VG Minden, 27.06.2014 - 6 K 3022/13
Maßgeblicher Zeitpunkt des Tags der letzten Verwaltungsentscheidung für die …
- VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 12.1090
Kinder- und Jugendhilfe
- VG München, 16.06.2021 - M 18 S 20.6559
Erfolgloser Eilantrag gegen Heranziehung zu jugendhilferechtlichem Kostenbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 12 A 892/13
Erfolgsaussichten eines Zulassungsantrags bei Geltendmachung fehlender …
- VG München, 14.02.2013 - M 18 K 09.354
Kostenbeitrag; Einkommensberechnung; Insolvenz
- OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 LA 220/12
Maßgeblichkeit des jeweiligen Monatseinkommens für die Bemessung des zu zahlenden …
- VG Neustadt, 19.06.2020 - 4 K 77/20
Kostenbeitrag zu einer Jugendhilfeleistung; Auslandsbezüge eines Bundesbeamten
- VG Augsburg, 21.10.2014 - Au 3 K 14.535
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Unzulässigkeit der Klage; …
- VG Augsburg, 08.07.2014 - Au 3 K 14.482
Jugendhilfe; Kostenbeitrag
- VG Frankfurt/Oder, 18.11.2013 - 6 K 332/11
Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
- VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 8/11
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10
Schmälerung der Unterhaltsansprüche vorrangig Berechtigter und gleichrangig …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 12 A 2580/18
Darlegen eines Zulassungsgrunds innerhalb der Frist i.R.d. Erhebung von …
- VG Würzburg, 30.10.2015 - W 3 K 13.1271
Antrag auf Prozesskostenhilfe
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 ZB 14.827
Berechnung des monatlichen Durchschnittseinkommens zur Bestimmung der Höhe eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2071/12
Gewährleistung des Selbstbehalts eines Kostenbeitragspflichtigen i.R.d. …
- VG München, 13.03.2013 - M 18 K 12.39
§§ 91 ff. SGB 8
- VGH Bayern, 29.04.2013 - 12 C 13.686
Kostenbeitrag zu einer Jugendhilfemaßnahme; Angemessene Heranziehung des …
- VG Neustadt, 03.08.2011 - 4 L 597/11
Zugangsvoraussetzungen für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
- VG Aachen, 23.07.2013 - 2 K 1683/11
Inanspruchnahme eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zu einem Kostenbeitrag …
- VG Aachen, 12.10.2010 - 2 K 2335/08
Erhebung eines Kostenbeitrags nach Aufklärung einer unterhaltspflichtigen Person …
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
Berechnung des monatlichen Durchschnittseinkommens zur Bestimmung der Höhe eines …
- VG Minden, 06.03.2014 - 4 K 2794/12
- VG Saarlouis, 29.05.2013 - 3 K 824/11
Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen
- VG München, 05.11.2012 - M 18 K 12.4388
Prozesskostenhilfe; keine Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits …
- VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 1143/09
Reduzierung des Unterhaltsanspruchs aufgrund der mit der Gewährung von …
- VG Köln, 20.01.2011 - 26 K 1888/10
Kein Kostenbeitrag nach § 94 Abs. 3 SGB VIII bei Verbleib eines monatlichen …
- VG Arnsberg, 12.09.2017 - 11 K 2984/16
- VG Düsseldorf, 19.08.2013 - 10 K 5291/12
Heranziehung eines Elternteils zur Jugendhilfe in Form der Eingliederungshilfe …
- VG Aachen, 10.01.2013 - 1 K 1153/11
Notwendigkeit einer vorherigen vollständigen Aufklärung des Unterhaltspflichtigen …
- VG Saarlouis, 24.05.2016 - 3 K 2106/14
Jugendhilfe: Reduzierung des Kostenbeitrags aufgrund der unterhaltsrechtlichen …
- VG München, 11.04.2011 - M 18 K 09.4460
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Rechtsprechung
| BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 266a StGB; § 261 StPO; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 2 Abs. 3 StGB
Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Schätzung; Schwarzlohnabrede: fiktives Bruttoentgelt, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Tatsachenfeststellungen im Strafurteil zur Höhe vorenthaltener Sozialversicherungsbeträge; Schätzung des strafrechtlich relevanten Beitragsschadens bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit geringfügiger ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 14 Abs 2 S 1 SGB 4
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Tatsachenfeststellungen im Strafurteil zur Höhe vorenthaltener Sozialversicherungsbeträge; Schätzung des strafrechtlich relevanten Beitragsschadens bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit geringfügiger ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 14 Abs 2 S 1 SGB 4
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Tatsachenfeststellungen im Strafurteil zur Höhe vorenthaltener Sozialversicherungsbeträge; Schätzung des strafrechtlich relevanten Beitragsschadens bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit geringfügiger ... - Wolters Kluwer
Feststellung der Grundlage und des Umfangs der Steuerberechnung bzgl. einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen durch Unterlassen; Erforderlichkeit von Feststellungen der einem Arbeitgeber obliegenden Meldepflichten gegenüber ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Feststellung der Grundlage und des Umfangs der Steuerberechnung bzgl. einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen durch Unterlassen; Erforderlichkeit von Feststellungen der einem Arbeitgeber obliegenden Meldepflichten gegenüber ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 30.11.2009 - 4 KLs 21 Js 1051/07
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 97 (Ls.)
- NStZ-RR 2010, 376
- StV 2011, 347
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Ausgehend von diesen Beträgen kann der Senat die nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, Rn. 9 ff.) gebotene Hochrechnung der ausgezahlten Löhne auf ein fiktives Bruttoarbeitsentgelt selbst vornehmen und davon ausgehend den Beitragsschaden auch selbst berechnen.Eine Vereinbarung, nach der dem Arbeitnehmer das tatsächlich ausgezahlte Entgelt verbleibt, ohne dass hierfür Sozialversicherungsbeiträge aus einem Bruttoentgelt ermittelt werden müssten, kann somit rechtmäßig getroffen werden (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, Rn. 14).
Ausgehend von diesen rechtsfehlerfrei festgestellten Lohnsummen, die nicht auf ein Bruttoentgelt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV hochzurechnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, Rn. 16), hat das Landgericht die hinterzogene Lohnsteuer zutreffend berechnet.
- BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06
Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise bei Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Änderung des § 266a StGB mit Wirkung vom 1. August 2004 (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, NStZ 2007, 527; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 482/07, wistra 2008, 180, 181) kann ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte insoweit beschwert ist.Rn. 33 b) Im Fall II. 8 der Urteilsgründe betreffend den Beitragsmonat Juli 2004 verdrängt der am 1. August 2004 in Kraft getretene § 266a Abs. 2 StGB den 31 - 16 - Betrugstatbestand des § 263 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, NStZ 2007, 527).
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Die Schätzung kann - wie hier - auch aus verfahrensökonomischen Gründen angezeigt sein, etwa dann, wenn eine genaue Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge einen erheblichen Aufklärungsaufwand erfordern würde, sie aber gegenüber der Schätzung voraussichtlich nur zu nicht erheblich abweichenden Werten führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148 mwN).Rn. 24 (a) Bei Fall II. 39 der Urteilsgründe (Straftat gemäß § 266a StGB) hat das Landgericht - was grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148 Rn. 21) - die Schwarzlohnsumme auf zwei Drittel der Nettoumsätze geschätzt.
- BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft; …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Rn. 29 3. In den Fällen II. 16 und 17 der Urteilsgründe (Hinterziehung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer betreffend die Es. GmbH im Veranlagungszeitraum 2004) hat das Landgericht bei der Berechnung der verkürzten Steuern zwar die in diesem Veranlagungszeitraum noch vorzunehmende Gewerbesteuerrückstellung nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2004 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310, 313 sowie § 4 Abs. 5b i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG). - BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02
Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Rn. 32 Von einer Schuldspruchberichtigung in diesen Fällen im Hinblick auf die Verurteilung des Angeklagten gemäß § 266a StGB hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1823; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 173/06, NStZ-RR 2006, 308) sieht der Senat ab. - BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Rn. 13 a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) sind in den Urteilsgründen diejenigen Parameter festzustellen, die die Grundlage für die Steuerberechnung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640). - BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Bei der Feststellung der monatlichen Beiträge ist für jeden Fälligkeitszeitpunkt die Anzahl der Arbeitnehmer und die Höhe des Beitragssatzes der jeweils zuständigen Krankenkasse anzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 544/06, wistra 2007, 220 mwN), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung errechnet. - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise bei Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Änderung des § 266a StGB mit Wirkung vom 1. August 2004 (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, NStZ 2007, 527; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 482/07, wistra 2008, 180, 181) kann ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte insoweit beschwert ist. - BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06
Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen …
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Rn. 32 Von einer Schuldspruchberichtigung in diesen Fällen im Hinblick auf die Verurteilung des Angeklagten gemäß § 266a StGB hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1823; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 173/06, NStZ-RR 2006, 308) sieht der Senat ab.
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19
Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei …
Dann wären insoweit nur Arbeitgeberanteile in die Berechnung einzustellen (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 17 …und vom 6. Februar 2013 - 1 StR 577/12 Rn. 36), und zwar als Pauschalbetrag in Höhe von 13 % zur Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) und von 15 % zur Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI); die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV fände insoweit keine Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 24).Zwar gilt die Fiktion des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Steuerrecht nicht; damit sind Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerhinterziehungen die tatsächlich an die 55 Monteure ausgezahlten Schwarzlöhne (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 16 und vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 26).
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
- BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers; …
Der Senat weist darauf hin, dass - sollte das Landgericht bei Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erneut zur Arbeitgebereigenschaft der Angeklagten gelangen - zur Beurteilung der Frage, ob es sich möglicherweise bei einzelnen Arbeitern um nur geringfügig oder unständig Beschäftigte mit entsprechend geringeren Sozialversicherungspflichten (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376) gehandelt hat, auch die Tätigkeiten und Verdienste bei anderen Auftraggebern von Bedeutung sein können.
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand; …
Dabei obliegt es dem Tatgericht nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, da die Berechnung der Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376, …und Beschluss vom 20. April 2016, aaO; zur Schadensermittlung bei Schwarzarbeit am Bau vgl. Stuckert, wistra 2014, 289). - BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach …
(c) Aus dem Urteil des Amtsgerichts geht nicht hervor, auf welche tatsächlichen Grundlagen (Anzahl der Arbeitnehmer, Beschäftigungszeiten, Löhne, Höhe der Beitragssätze usw., vgl. dazu wiederum BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 -, juris, Rn. 13) sich die Berechnung des sozialversicherungsrechtlichen Schadens stützt. - BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …
Dem Tatgericht obliegt es deshalb, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12, jew. mwN), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 13;… Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20 Rn. 7). - BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
Die Strafkammer wäre freilich nicht gehindert gewesen, tragfähige Feststellungen auf ein nach ihrer Überzeugung glaubwürdiges Geständnis zu stützen, sofern die Feststellungen - wozu sich das Urteil jedoch ebenfalls nicht verhält - Gegenstand eines Geständnisses hätten sein können (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10). - BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
Die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt wurden, gelten insoweit entsprechend (…BGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352 Rn. 6 und vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
- BGH, 06.02.2013 - 1 StR 577/12
Steuerhinterziehung (Bestimmung der verkürzten Steuer bei Umsatz- und …
Zwar wäre mit Blick auf die Feststellung, dass nicht alle Ausgangsrechnungen des Angeklagten aufgefunden werden konnten, eine Hinzuschätzung weiterer nicht angemeldeter Leistungen u.U. möglich gewesen (vgl. BGH, Urteile vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 und vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09).Voraussetzung hierfür ist, dass nicht nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der im Tatzeitraum geltenden Fassung vorgelegen hatten (zur Bestimmung des dann jedenfalls strafrechtlich relevanten Beitragsschadens vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; auch zu den Auswirkungen auf die Höhe der geschuldeten Beiträge;… zur lohnsteuer(strafrecht)lichen Auswirkung vgl. Ransiek/Schauf in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 34. Lfg., § 370 AO Rn. 1342).
- OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer …
Zwar ist es zutreffend, dass diese Regelung nicht auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV anzuwenden ist (BGH NStZ-RR 2010, 376); diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass es sich nach den Feststellungen auch tatsächlich nur um eine geringfügige Beschäftigung gehandelt hat. - BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen, …
- BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als …
- BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen …
- BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11
Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
- BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12
Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung …
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu …
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …
- BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10
Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens …
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13
Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der …
- BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …
- BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der Beitragssätze zur …
- OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11
Rentenversicherung
- SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 575/16
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Berechnung der …
- BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten …
- LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
- BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14
Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die …
- OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13
Anforderungen an die Feststellungen bei Vorenthalten und Veruntreuen von …
- OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15
Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall
- BGH, 15.02.2023 - 2 StR 4/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Ermittlung der nicht abgeführten …
- OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Anklage wegen Veruntreuen von …
- LSG Bayern, 10.03.2025 - L 7 BA 50/23
Gesamte Lohnsumme, Nettolohnhochrechnung, Schwarzarbeit, Schwarzlohnanteil
- OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 1 Ss 29/18
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Anklage wegen Veruntreuen von …
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