Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines Schuldtitels durch den Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse; Form und notwendiger Inhalt eines Antrags der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines ...
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§ 802a ZPO, § 802c Abs 1 ZPO, § 802g Abs 1 ZPO, § 6 JBeitrO, § 7 JBeitrO
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines Schuldtitels durch den Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse; Form und notwendiger Inhalt eines Antrags der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines ... - IWW
§ 802g ZPO, § ... 802a Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 802g Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrO, § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrO, §§ 802a bis 802i ZPO, § 6 Abs. 2 JBeitrO, § 2 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO, § 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 753 Abs. 1, 2 ZPO, § 754 Abs. 1, § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 5a Abs. 4 VwVG NW, § 7 Satz 1 Halbsatz 1 JBeitrO, § 5a Abs. 4 VwVG, § 7 Satz 2 JBeitrO, §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO, § 6 Abs. 3 JBeitrO, § 7 JBeitrO, § 802c Abs. 1 ZPO, § 284 Abs. 8 AO, § 901 ZPO, §§ 802c ff. ZPO, § 802f Abs. 1 ZPO, § 802f Abs. 4 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Beantragung der Abnahme einer Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JBeitrO § 6 ; JBeitrO § 7 ; ZPO § 802g
Beantragung der Abnahme einer Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse - und die erforderliche Unterschrift
- haufe.de (Kurzinformation)
Besonderheiten bei der Vollstreckung von Gerichtskosten
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 14.01.2014 - 14 M 1243/13
- AG Remscheid, 14.01.2014 - 14 M 1243/14
- LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14
- BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2268
- MDR 2015, 731
- WM 2015, 1117
- Rpfleger 2015, 563
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei gleichzeitiger …
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (GemSOGB, Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78, BGHZ 75, 340, 349 f.). - BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07
Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft
Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Es ist berechtigt und verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c Abs. 1 ZPO verpflichtet ist und ob ein Haftgrund vorliegt (zu § 284 Abs. 8 AO aF i.V. mit § 901 ZPO aF BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 Rn. 14 ff.). - BGH, 05.04.2005 - VII ZB 18/05
Anforderungen an die Form eines Vollstreckungsauftrages
Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Der Vollstreckungsauftrag ist grundsätzlich an keine besondere Form gebunden, so dass viel dafür spricht, dass auch ein formlos erteilter Vollstreckungsauftrag wirksam ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 18/05, DGVZ 2005, 94;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 753 Rn. 59). - LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14
Besonderes Schriftformerfordernis bei Vollstreckung von Forderungen nach der …
Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Das Landgericht hat die dagegen gerichtete, mit von der Kassenleiterin unterzeichnetem und mit dem Dienstsiegel versehenem Schreiben vom 29. Januar 2014 eingelegte sofortige Beschwerde der Gerichtskasse zurückgewiesen (LG Wuppertal, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 16 T 44/14, juris).
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 9/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage des …
Ist der Antrag beim Gerichtsvollzieher gestellt worden, so leitet dieser ihn zusammen mit seiner Akte an das Vollstreckungsgericht weiter (…Begründung des Bundesratsentwurfs eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, BT-Drucks. 16/10069, S. 28; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rn. 11).Zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen kann das Vollstreckungsgericht grundsätzlich die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels verlangen (…vgl. BGH, NJW 2008, 3504 Rn. 21; NJW 2015, 2268 Rn. 12).
- BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22
Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere …
Die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Anforderungen an einen in Papierform eingereichten Vollstreckungsantrag nach der Justizbeitreibungsordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]) können auf einen elektronisch eingereichten Vollstreckungsantrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz nicht übertragen werden.Gleiches gilt für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 15]).
Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. BGH, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]).
- LG Essen, 17.10.2022 - 7 T 272/2231
Qualifizierte elektronische Signatur titelersetzende Wirkung
Unter Übertragung der Rechtsprechung des BGH mit Beschluss vom 18.12.2014 (Az.: I ZB 27/14) auf den nunmehr zwingenden elektronischen Rechtsverkehr bedarf es zur Wahrung des dort aufgestellten materiellen Schriftformerfordernisses bei Vollstreckungsaufträgen mit titelersetzender Wirkung der qualifizierten elektronischen Signatur oder eines elektronische Siegels der Behörde.Die Rechtsprechung des BGH (namentlich Beschluss vom 18.12.2014, I ZB 27/14) zur Übermittlung von Vollstreckungsaufträgen durch die Vollstreckungsbehörde an den Gerichtsvollzieher, welche eine schriftliche Übermittlung erfordere, sei aufgrund der neuen Gesetzeslage hinsichtlich obligatorischer Übermittlung auf elektronischem Wege überholt.
Rn. 18 Bisher hat der BGH betreffs eines (mit dem hiesigen Fall vergleichbaren) Antrages der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung - im Hinblick auf die auch hier relevante titelersetzende Funktion - entschieden, dass ein nur mit aufgedrucktem Dienstsiegel versehener, nicht unterschriebener Vollstreckungsauftrag den zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Formerfordernissen nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 10, juris).
Dies folgt - wie im hiesigen Fall - aus § 7 Satz 2 JBeitrO (nunmehr JBeitrG), wonach der Vollstreckungsauftrag zur Beitreibung von Gerichtskosten die nach §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO grundsätzlich erforderliche Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels an die zuständigen Vollstreckungsorgane ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).
Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. zu dem zuvor Gesagten insgesamt BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).
Zu beachten ist, dass der BGH in dem zitierten Beschluss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14) auch ein Dienstsiegel nicht ausreichen lässt, sondern zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift oder eine maschinenschriftliche Unterschrift nebst Beglaubigungsvermerk verlangt.
Soweit dort unter anderem ausgeführt wird, dass der Gerichtsvollzieher das seitens des BGH in seinem Beschluss vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) aufgestellte (materiell-rechtliche) Formerfordernis nur prüfen könne, wenn er das Original des Vollstreckungsauftrages in den Händen halte, so ist dem nach Rechtsauffassung der Kammer mit Blick auf § 130d ZPO und die Tatsache, dass in Zeiten der elektronischen Aktenführung auch (beispielhaft) in richterlicher Tätigkeit keinerlei handschriftliche Unterschriften mehr geleistet werden, sondern der Verlass auf die (qualifizierte) elektronische Signatur geboten ist, nicht zu folgen.
- BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …
Rn. 43 c) Für die Frage, ob die Schuldnerin in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ungerechtfertigt verweigert hat, kommt es nach dem Wortlaut des § 889 Abs. 2 Fall 2 ZPO auf den Zeitpunkt des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an (vgl. zu § 802g ZPO BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 [juris Rn. 25]). - LG Essen, 26.10.2022 - 7 T 270/22
Vollstreckungsantrag, qualifizierte elektronische Signatur
Rn. 17 Bisher hat der BGH betreffs eines (mit dem hiesigen Fall vergleichbaren) Antrages der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung - im Hinblick auf die auch hier relevante titelersetzende Funktion - entschieden, dass ein nur mit aufgedrucktem Dienstsiegel versehener, nicht unterschriebener Vollstreckungsauftrag den zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Formerfordernissen nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 10, juris).Dies folgt in dem seitens des BGH entschiedenen Fall aus § 7 Satz 2 JBeitrO (nunmehr JBeitrG), wonach der Vollstreckungsauftrag zur Beitreibung von Gerichtskosten die nach §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO grundsätzlich erforderliche Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels an die zuständigen Vollstreckungsorgane ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).
Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. zu dem zuvor Gesagten insgesamt BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).
Rn. 31 Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (I ZB 27/14) entschieden, dass bei der Vollstreckung von Gerichtskosten nach der Justizbeitreibungsordnung der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, sofern der Auftrag mit einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls für den Fall des Nichterscheinens des Schuldners zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kombiniert wird, im Original unterschrieben sein muss.
Zu beachten ist, dass der BGH in dem zitierten Beschluss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14) auch ein Dienstsiegel nicht ausreichen lässt, sondern zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift oder eine maschinenschriftliche Unterschrift nebst Beglaubigungsvermerk verlangt.
Soweit dort unter anderem ausgeführt wird, dass der Gerichtsvollzieher das seitens des BGH in seinem Beschluss vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) aufgestellte (materiell-rechtliche) Formerfordernis nur prüfen könne, wenn er das Original des Vollstreckungsauftrages in den Händen halte, so ist dem nach Rechtsauffassung der Kammer mit Blick auf § 130d ZPO und die Tatsache, dass in Zeiten der elektronischen Aktenführung auch (beispielhaft) in richterlicher Tätigkeit keinerlei handschriftliche Unterschriften mehr geleistet werden, sondern der Verlass auf die (qualifizierte) elektronische Signatur geboten ist, nicht zu folgen.
- OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20
Anforderungen an Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek nach …
Dieser Antrag ersetzt den Vollstreckungstitel (§ 7 Satz 2 JBeitrG; vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 zum Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft).Unter Berücksichtigung des angegebenen Gerichts und des Aktenzeichens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rz. 8) ist davon auszugehen, dass damit Gerichtskosten in einem Verfahren nach der Strafprozessordnung vor einem ordentlichen Gericht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG) gemeint waren, die nach dem Justizbeitreibungsgesetz beigetrieben werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrG).
Es ist deshalb ein unterschriebener und mit dem Dienstsiegel versehener Antrag erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268;… Zimmermann in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., JBeitrG § 7 Rn. 1).
Dadurch wird der Zusammenhang zwischen den beiden Dokumenten ebenso gut dokumentiert wie durch eine dauerhafte Verbindung der Schriftstücke (vgl. BGH; Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, aaO. Rn. 23; KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 35/18, FGPrax 2018, 99).
Sie lassen sich aber in einer Zusammenschau von § 7 JBeitrG, § 867 ZPO, § 1115 BGB und den Vorschriften der Grundbuchordnung (insbesondere § 28, § 38, § 39 GBO) bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rz. 22 für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft).
- AG Düsseldorf, 22.08.2022 - 665 M 867/22
Qualifizierte elektronische Signatur; sicherer Übermittlungsweg; Schriftform; …
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (I ZB 27/14) entschieden, dass bei der Vollstreckung von Gerichtskosten nach der Justizbeitreibungsordnung der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, sofern der Auftrag mit einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls … kombiniert wird, im Original unterschrieben sein muss. Alternativ genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist.Rn. 23 Die Gesetzesänderung diente der Umsetzung der zitierten BGH-Rechtsprechung, welche wiederum betont hat, dass sich das besondere Schriftformerfordernis aus der titelersetzenden Funktion des Vollstreckungsauftrages ergibt (BGH B. v. 18.12.2014 - I ZB 27/14 Rn 16):.
Rn. 78 Die hier streitgegenständliche Frage, ob mit der Erfüllung der Anforderungen des § 130a ZPO zugleich auch diejenigen des § 5a Abs. 4 S. 6 VwVG-NRW erfüllt sind, entspricht im Kern der Frage, ob Vollstreckungsaufträge nach § 7 JBeitrG, welche ohne qeS nur auf einem sÜw eingereicht wurden, im Lichte der Rechtsprechung des BGH (B. v. 18.12.2014 - I ZB 27/14) eine ausreichende Vollstreckungsgrundlage bilden.
- LG München I, 28.02.2023 - 16 T 2080/23
Anforderungen an den Vollstreckungsauftrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz
Zur Begründung bezieht es sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14 und führt aus, es fehle an einem formgerechten Vollstreckungsauftrag des Gläubigers.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14 sei auch nicht dadurch überholt, dass mit Wirkung ab 01.01.2022 Vollstreckungsaufträge durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gem. §§ 753 V, 130 d ZPO mittels eines elektronischen Dokuments i.S. des § 130 a ZPO zu übermitteln sind.
Er enthält insbesondere die erforderlichen Angaben zum Grund, zur Höhe und zur Vollstreckbarkeit der Vollstreckungsforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, juris Rn. 22).
Denn einen Verweis auf § 754 ZPO enthielt auch § 6 I Nr. 1 der Justizbeitreibungsordnung nicht, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, zugrunde lag.
Dennoch kann die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, auf die seit dem 01.01.2022 gem. §§ 753 V, 130 d ZPO auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zwingend vorgeschriebene Übermittlung eines Vollstreckungsauftrags mittels elektronischen Dokuments entsprechend der Vorschrift des § 130 a ZPO nicht übertragen werden.
- LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
Abgabe der Vermögensauskunft auf Grundlage eines Zwangsvollstreckungsauftrages …
Bei der Vollstreckung von Gerichtskostenforderungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrG greifen also insoweit Besonderheiten ein, dass an die Stelle der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 802a ZPO die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung treten kann (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 Justizbeitreibungsordnung a.F.; vgl. hierzu auch Hornung, Rechtspfleger 1981, 86).Der sich hieraus ergebende Verzicht auf die richterliche Prüfung, ob die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, ist nur gerechtfertigt werden, wenn die antragstellende Behörde die Verantwortung für deren Vorliegen übernimmt und dies durch die Unterschrift eines hierzu befugten Beamten dokumentiert wird, wobei sich die Befugnis des Beamten regelmäßig aus dem seiner Unterschrift beigefügten Siegelabdruck ergibt (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).
Soweit ein Vollstreckungsauftrag mit Hilfe eines automatisierten Programms erstellt ist, macht dies die Unterschrift nicht gemäß § 6 Abs. 3 JBeitrG entbehrlich (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).
Diese Bestimmung gilt für Aufträge in Beitreibungsverfahren durch eigene Vollziehungsbeamte der Gerichtskasse und durch Vollziehungsbeamte anderer Gerichtskassen, die im Wege der Rechtshilfe tätig werden sollen (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).
Einer erweiternden Auslegung des § 6 Abs. 3 JBeitrG dahingehend, dass die Bestimmung für den an den Gerichtsvollzieher zu richtenden Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und den Haftantrag an das Vollstreckungsgericht gelten soll, stehen die dadurch verursachten Zweifel an der Authentizität des Antrags entgegen (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).
- BGH, 06.04.2023 - I ZB 103/22
Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von …
Gleiches gilt für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 15]).Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]).
- LG Wuppertal, 12.12.2016 - 16 T 222/16
Anordnung der Haft gegen den Schuldner zur Erzwingung der Abgabe der erneuten …
- AG Düsseldorf, 30.11.2022 - 660 M 1439/22
Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische …
- AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22
Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 28/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Beitreibung von Gerichtskosten
- LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 25 T 311/22
- BGH, 06.04.2023 - I ZB 115/22
Vollstreckungsantrag für eine Gerichtskostenforderung: Formerfordernis im …
- BGH, 28.09.2023 - V ZB 16/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Erforderlichkeit eines Dienstsiegels bei …
- AG Düsseldorf, 23.11.2022 - 660 M 1255/22
Vollstreckungsauftrag, elektronisches Dokument, qualifizierte elektronische …
- BGH, 26.10.2023 - I ZB 114/22
(Formanforderungen an einen behördlichen Verhaftungsantrag auf Grundlage eines …
- BGH, 01.06.2023 - I ZB 69/22
Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung: Anforderungen an den …
- BGH, 06.04.2023 - I ZB 104/22
Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 113/22
Beitreibung einer in Polen verhängten Geldsanktion durch das Bundesamt für …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 78/22
Formanforderungen an den Vollstreckungsauftrag im elektronischen Rechtsverkehr; …
- AG Berlin-Charlottenburg, 18.09.2015 - 30 M 8100/15
Gerichtsvollzieherauftrag zur Beitreibung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung …
- BGH, 21.11.2024 - I ZB 27/23
Zwangsvollstreckung aus einem Haftungsbescheid wegen rückständiger Gewerbesteuer; …
- LG Heidelberg, 10.05.2023 - 2 T 16/23
Einreichung des Vollstreckungsauftrags einer Behörde als elektronisches Dokument: …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 85/22
Rechtsbeschwerde des Landesamts für Bezüge und Versorgung in einem …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 124/22
Zwangsvollstreckung wegen eines Ordnungsgelds mit Nebenforderungen; Übersendung …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 1/23
Zwangsvollstreckung einer Gerichtskostenforderung: Übermittlung des Auftrags im …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 110/22
Einreichen der schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen der Parteien …
- AG Dorsten, 06.09.2022 - 16 M 361/22
Zwangsvollstreckungsantrag, titelersetzend, sicherer Übermittlungsweg, …
- LG Hagen, 01.09.2022 - 1 T 113/22
- BGH, 12.10.2023 - I ZB 24/23
Verwaltungsvollstreckung in Nordrhein-Westfalen: Formerfordernisse des …
- LG Hagen, 01.09.2022 - 3 T 113/22
- AG Bonn, 25.07.2022 - 22 M 1338/22
- AG Medebach, 14.12.2015 - 4 M 751/15
Übergabe des Schuldtitels an den Gerichtsvollzieher bei einem …
- LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
- AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15
Ablehnung der Übernahme des Vollstreckungsauftrags eines Gläubigers durch den …
- LG Kassel, 02.01.2023 - 3 T 429/22
- LG Hildesheim, 09.02.2023 - 1 T 46/22
Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag; Vollstreckungstitel
- LG Siegen, 10.01.2020 - 4 T 197/19
- AG Düsseldorf, 02.01.2023 - 660 M 1439/22
Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische …
- BGH, 15.02.2018 - I ZB 51/17
Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen …
- LG Memmingen, 08.03.2017 - 44 T 1513/16
Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis
- LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16
Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des …
- LG Rottweil, 11.03.2021 - 1 T 27/21
Formmangel durch eine Faksimileunterschrift unter dem Vollstreckungsauftrag; …
- AG Bochum, 23.02.2017 - 51 M 3291/16
Grundsätze zur Beurteilung der Wirksamkeit eines erteilten Vollstreckungsauftrags …
- LG Arnsberg, 23.09.2022 - 5 T 139/22
- LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
Anforderungen an den titelersetzenden Vollstreckungsauftrag bei elektronischer …
- AG Düsseldorf, 06.03.2022 - 660 M 303/22
- LG Berlin, 06.07.2022 - 51 T 232/22
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag im elektronischen Rechtsverkehr: Form der …
- LG Kassel, 08.03.2019 - 3 T 147/19
- AG Wuppertal, 11.03.2018 - 43 M 3918/17
Versehen einer Vollstreckbarkeitserklärung mit Dienstsiegel und Unterschrift …
- AG Wuppertal, 11.07.2022 - 43 M 1395/22
Rechtmäßige Verweigerung der Durchführung der Zwangsvollstreckung
- LG Hannover, 28.02.2023 - 18 T 15/23
Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO; Zuwiderhandlung des Schuldners gegen …
- LG Limburg, 26.10.2022 - 7 T 125/22
- LG Heidelberg, 09.10.2023 - 2 T 31/23
Formerfordernisse an einen rechtswirksamen Vollstreckungsantrag
- AG Essen, 12.12.2022 - 120 M 1414/22
- LG Arnsberg, 19.09.2022 - 5 T 146/22
- AG Essen, 02.08.2022 - 120 M 736/22
- LG Bonn, 30.01.2023 - 4 T 13/23
- LG Limburg, 26.10.2022 - 7 T 122/22
- AG Dorsten, 23.06.2022 - 16 M 34/22
Haftbefehl, Zwangsvollstreckung
- AG Frankenthal, 14.10.2024 - 5 M 1163/24
Vollstreckungserinnerung gegen die Ablehnung des Vollstreckungsauftrages durch …
- AG Frankenthal, 20.09.2024 - 5 M 1072/24
Vollstreckungserinnerung gegen die Ablehnung des Vollstreckungsauftrages durch …
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