Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.04.2016

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12099
BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15 (https://dejure.org/2016,12099)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2016 - 1 BvL 7/15 (https://dejure.org/2016,12099)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 (https://dejure.org/2016,12099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der §§ 31, 31a, 31b SGB II (juris: SGB 2) mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen nicht hinreichend dargelegt - unzureichende Darlegungen zu Richtigkeit und Vollständigkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a BVerfGG, § 31a SGB 2 vom 13.05.2011
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der §§ 31, 31a, 31b SGB II (juris: SGB 2) mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen nicht hinreichend dargelegt - unzureichende Darlegungen zu Richtigkeit und Vollständigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person; Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Statthaftigkeit des Vorlageverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person; Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Statthaftigkeit des Vorlageverfahrens

  • rechtsportal.de

    Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person; Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Statthaftigkeit des Vorlageverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Richtervorlage zu ALG II abgewiesen: Unzulässig, aber "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ALG II-Sanktionen - und Karlsruhe drückt sich...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld-II-Sanktionen unzulässig

  • taz.de (Pressebericht, 02.06.2016)

    Hartz-IV-Sanktionen bleiben vorerst

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen ist unzulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmässigkeit der Sanktionsregeln gegen Arbeitsuchende

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Konkrete Normenkontrolle - Entscheidungserheblichkeit einer Vorlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3713
  • NVwZ 2016, 1318
  • NZS 2016, 578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
    Zudem muss das vorlegende Gericht die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 124, 251 ) und vertretbar begründen, dass sie diese nicht für möglich hält (BVerfGE 121, 108 m.w.N.).

    Dazu gehört es, sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage anhand der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen und zu unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sein können (vgl. BVerfGE 105, 48 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 124, 251 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 -, juris, Rn. 28 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2015 - 1 BvL 4/11 - juris, Rn. 14).

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job" …

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
    Die Belehrung muss - bezogen auf die Pflichtverletzung - konkret, richtig, vollständig und verständlich sein, und im Zusammenhang mit einem Arbeitsangebot zeitnah und zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen auf den Leistungsanspruch eine unbegründete Arbeitsablehnung haben kann; nicht hinreichend konkret ist eine Belehrung, wenn sie nur den Gesetzestext wiedergibt oder ohne Bezug zu den konkreten Pflichten der Betroffenen eine Vielzahl von Sachverhaltsvarianten nennt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -, BSGE 105, 297 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
    Das vorlegende Gericht hat sich mit dem Gewährleistungsgehalt des Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung (vgl. BVerfGE 125, 175; 132, 134; 137, 34 sowie BVerfGK 5, 237; 17, 375) ausführlich auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …

    Die 3. Kammer des Ersten Senats stellte mit Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 - die Unzulässigkeit der Vorlage fest.

    Rn. 108 2. Anders als im ersten Vorlageverfahren ist die Entscheidungserheblichkeit hinreichend dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 18 ff.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Es bedürfte vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris: BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 10/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 11/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 -, BVerfGE 157, 223).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …

    Es bedürfte vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris: BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 10/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 11/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 -, BVerfGE 157, 223).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris).

  • BVerfG, 12.07.2017 - 2 BvL 1/17

    Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in …

    Es muss zuvor also sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft haben (vgl. BVerfGE 127, 335 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14).

    Das vorlegende Gericht muss deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist und aus welchen Gründen es zu dieser Auffassung gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14).

    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14).

    Die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ; 138, 1 ; 141, 1 ; BVerfGK 14, 429 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14).

    Zudem muss das vorlegende Gericht die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 124, 251 ) und vertretbar begründen, dass es diese nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 121, 108 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14).

    Sie muss zudem nachvollziehbar begründet sein (vgl. BVerfGE 126, 77 ; 127, 224 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 138, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Dazu gehört es, sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage anhand der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen und zu unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sein können (vgl. BVerfGE 105, 48 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 124, 251 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 -, juris, Rn. 28 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2015 - 1 BvL 4/11 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Es bedarf vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (vgl. BVerfGE 97, 49 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvL 2/20

    Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 1 Nr …

    Dabei muss das Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände so weit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 64, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 19.07.2024 - 1 BvL 2/23

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der im Mai 2021 und Juli 2022 …

    Rn. 34 Weiter muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können (vgl. BVerfGE 79, 256 m.w.N.; ferner BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvL 11/19

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 21 Abs 1, Abs …

    Es muss zuvor also sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft haben (vgl. BVerfGE 127, 335 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, Rn. 24).

    Sie muss zudem nachvollziehbar begründet sein (vgl. BVerfGE 126, 77 ; 127, 224 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 138, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Es bedarf vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 14.08.2019 - 2 BvL 12/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG …

    Es muss zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft haben (vgl. BVerfGE 127, 335 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, Rn. 24).

    Sie muss zudem nachvollziehbar begründet sein (vgl. BVerfGE 126, 77 ; 127, 224 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 138, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

    Es bedarf vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvL 10/19

    Fixierungen im Strafvollzug (Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Fesselung …

    Es muss zuvor also sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft haben (vgl. BVerfGE 127, 335 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, Rn. 24).

    Sie muss zudem nachvollziehbar begründet sein (vgl. BVerfGE 126, 77 ; 127, 224 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 138, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

    Es bedarf vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris, Rn. 15).

  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung …

    Den hiervon abweichenden Vorlagebeschluss des SG Gotha vom 26. Mai 2016 (S 15 AS 5157/14) hat das BVerfG nicht zu Entscheidung angenommen (Beschluss vom 06.05.2016 - 1 BvL 7/15 -, [...]).
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 19/19

    Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahme

  • BVerfG, 09.10.2019 - 2 BvL 13/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG …

  • SG Dortmund, 11.05.2017 - S 32 AS 5543/16
  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - LVerfG 4/22

    Vorlage des Oberverwaltungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des …

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
  • LSG Bayern, 22.12.2015 - L 7 AS 782/15

    Aussetzung des Verfahrens nach § 114 SGG

  • LSG Sachsen, 11.09.2019 - L 7 AS 857/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.04.2017 - LVerfG 2/16

    Konkrete Normenkontrolle (Vorlagenbeschluss VG Schleswig 3 A 342/15) - …

  • BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …

  • SG München, 10.08.2016 - S 13 AS 2433/14

    Streit über Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids

  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - L 2 AS 697/17

    Eingliederungsverwaltungsakt; Sanktionsbescheid; Gewährleistung eines …

  • LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 415/16

    Eilrechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

  • LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • LSG Bayern, 23.02.2017 - L 7 AS 435/15

    Rechtswidrige Sanktion bei verspätetem Erscheinen zum Meldetermin wegen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2016 - L 7 AS 1473/16

    SGB-II -Leistungen

  • SG Aachen, 06.09.2017 - S 4 AS 157/17

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes und eines …

  • SG Aachen, 04.12.2018 - S 9 AS 955/18

    Rechtsstreit um die Absenkung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11073
BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 (https://dejure.org/2016,11073)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 (https://dejure.org/2016,11073)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15 (https://dejure.org/2016,11073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 433 Abs 2 BGB
    Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung

  • IWW

    § 433 Abs. 2 BGB, § 115 Abs. 3 Satz 3 EnWG, § 127 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 127 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 126b BGB, § 315 BGB

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133 C; Gg § 157
    Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen

  • datenbank.nwb.de

    Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3713
  • WM 2016, 2197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Damit ist dem Kunden aber gleichzeitig auch bewusst, dass er durch den bloßen, nicht mit einer weiteren (ausdrücklichen) Erklärung verbundenen Weiterbezug von Gas ab dem 1. Januar 2007 das Angebot der Klägerin auf Belieferung zu dem G. -Komfort-Tarif durch schlüssiges Verhalten (vgl. zum konkludenten Vertragsschluss Senatsurteil vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 12 mwN) annimmt und damit ein neues Vertragsverhältnis zu dem G. -Komfort-Tarif geschlossen wird.

    Rn. 30 3. Indem sie von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, hat - wie vorstehend unter II 1 bereits erörtert - die Beklagte das für sie als solches erkennbare Angebot der Klägerin, sie zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 aaO).

  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in …

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Dabei sind sie unabhängig von der Gestaltung des Einzelfalls sowie dem Willen und den Belangen der jeweiligen konkreten Vertragspartner nach ihrem typischen Sinn auszulegen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, BGHZ 198, 111 Rn. 30 mwN).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Deshalb hätte für die Wahrung der Schriftform der Kündigung nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB auch eine telekommunikative Übermittlung genügt, die unter den Voraussetzungen des § 126b BGB neben dem Telefax auch den Versand einer E-Mail umfasst (vgl. BAG, NZA 2010, 401, 404).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines …

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Damit ist zwischen den Parteien ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 0470 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (st. Rspr.;… vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11, NJW-RR 2012, 690 Rn. 38, vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 36).
  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11

    Gasbelieferungsvertrag: Vorbehaltlose Zahlung des auf Grund einer unwirksamen …

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Damit ist zwischen den Parteien ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 0470 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11, NJW-RR 2012, 690 Rn. 38…, vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 36).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Rn. 26 Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, gelten die für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB geregelten strengen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift, bei einer von den Parteien vereinbarten (gewillkürten) Schriftform nach § 127 Abs. 1 BGB nur "im Zweifel", mithin nur dann, wenn sich aus der gebotenen Auslegung der Schriftformvereinbarung nichts anderes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94, NJW-RR 1996, 641 unter II 2 a;… Staudinger/Hertel, BGB, Neubearb. 2012, § 127 Rn. 21;… MünchKommBGB/Eisele, 7. Aufl., § 127 Rn. 2).
  • BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 108/10

    Wasserlieferungsvertrag: Kündigung des Versorgungsvertrags durch den …

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
    Rn. 20 Die textliche Wendung "[…] müssen wir ihren Erdgaslieferungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen zum 31.12.2006 beenden" lässt den Willen der Klägerin zur Kündigung des Sonderkundenvertrags zum 31. Dezember 2006 klar und unmissverständlich erkennen (vgl. zur Bedeutung des Begriffs "beenden" Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 108/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.11.2016 - VIII ZR 246/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung des Grundversorgungsvertrags bei …

    Rn. 13 1. Die von dem Streitfall zu der vertraglichen Grundlage der Lieferbeziehungen der Parteien aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch den Senat mit Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, ZNER 2016, 326) erörtert und beantwortet worden.

    Rn. 15 Das Berufungsgericht hat dem Schreiben vom 11. November 2006 rechtsfehlerfrei den für einen verständigen und redlichen Kunden der Klägerin erkennbaren Willen zur Kündigung des Sonderkundenvertrags mit der Beklagten zum 31. Dezember 2006 entnommen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 17 ff.).

    Soweit die Revision demgegenüber meint, das Berufungsgericht habe den Text des Schreibens, der einen Kündigungswillen fraglich erscheinen lasse, nicht hinsichtlich seines gesamten Inhalts in die Betrachtung einbezogen, jedenfalls aber rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen aus dem Schreiben gezogen, trifft dies aus den vom Senat im Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO) angeführten Gründen nicht zu.

    Insoweit kann auch hier auf das Senatsurteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 23 ff.) verwiesen werden, in dem sich der Senat mit den gegen diese Beurteilung gerichteten Argumenten der Revision, die im Streitfall in gleicher Weise vorgebracht werden, im Einzelnen auseinandergesetzt hat.

    Denn der Beklagte hat, indem er von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, das für ihn als solches erkennbare Angebot der Klägerin, ihn zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 30).

    Damit ist zwischen den Parteien zum 1. Januar 2007 ein Grundversorgungsverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 048 EUR/kWh (netto) zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO mwN).

  • BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 336/18

    Erdgaslieferungsvertrag: Zustandekommen eines Tarifkundenverhältnisses nach …

    Rn. 13 1. Die im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen sind vom Senat in dem dasselbe Rechtsverhältnis der Parteien betreffenden Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, NJW 2016, 3713), das den Lieferzeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 20. April 2010 zum Gegenstand hatte, entschieden worden.

    Rn. 15 Das Berufungsgericht hat dem Schreiben vom 11. November 2006 rechtsfehlerfrei den für einen verständigen und redlichen Kunden erkennbaren Willen der Klägerin zur Kündigung des Sonderkundenvertrags mit der Beklagten zum 31. Dezember 2006 entnommen (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 17 ff.;… vom 9. November 2016 - VIII ZR 246/15, aaO Rn. 15).

    Soweit die Revision demgegenüber meint, das Berufungsgericht habe den Text des Schreibens, der einen Kündigungswillen fraglich erscheinen lasse, nicht hinsichtlich seines gesamten Inhalts in seine Betrachtung einbezogen, jedenfalls aber rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen aus dem Schreiben gezogen, trifft dies aus den vom Senat im Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO) angeführten Gründen nicht zu.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 23 ff.) verwiesen, in dem sich der Senat mit den gegen diese Beurteilung gerichteten Argumenten der Revision, die im Streitfall in gleicher Weise vorgebracht werden, im Einzelnen auseinandergesetzt hat.

    Denn wie der Senat im Urteil vom 27. April 2016 ausgeführt hat (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 30), hat die Beklagte, indem sie von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, das für sie als solches erkennbare Angebot der Klägerin, sie zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen.

    Damit ist zwischen den Parteien ab dem 1. Januar 2007 ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 047 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO;… vom 9. November 2016 - VIII ZR 246/15, aaO Rn. 17; jeweils mwN).

  • OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1945/19

    Auftragnehmer muss Probleme zwar aufzeigen, sie aber nicht lösen!

    Nach herrschender Auffassung genügt für die Wahrung der Schriftform gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB auch die telekommunikative Übermittlung, weshalb eine Mitteilung per E-Mail im Falle einer rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftform ausreicht (vgl. BGH, Urteil v. 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 -, NJW 2016, 3713 Rn. 28 zum Schrifterfordernis in AGB;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 127 Rn. 2;… Einsele, in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2018, § 127 Rn. 10;… Ganten, in: Beck'scher VOB-Kommentar Teil B, 3. Aufl. 2013, § 4 Rn. 56;… Voit, in: MesserschmidtNoit, Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 4 VOB/B Rn. 19;… Merkens, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 4 VOB/B Rn. 99;… Fuchs, in: BeckOK VOB/B, 40. Ed. 30.04.2020, § 4 Abs. 3 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 2 U 99/14

    Grundversorgung ersetzt Sondervertragsverhältnis - Dreijahreslösung "regelt" …

    Dadurch dass der Beklagte nach der Beendigung des bisherigen Versorgungsvertrags weiterhin Gas bezogen hat, hat er das Angebot der Klägerin konkludent angenommen (…vgl. BGH NJW 2014, 3150, zitiert nach juris, Rn. 12; BGH NJW 2016, 3713, zitiert nach juris, Rn. 20 - 22).

    Der zu Beginn dieses neuen Vertrags geltende Preis ist damit zum vereinbarten Ausgangspreis geworden, der keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt (vgl. BGH NJW 2016, 3713, zitiert nach juris, Rn. 30).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag - …

    Hierunter fallen Erklärungen auf Papier, aber beispielsweise auch ein Fax (BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris), ein Computerfax, eine E-Mail (BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris) oder eine SMS (…OLG Schleswig 25.01.2012 - 2 W 57/11 - Rn. 20 mwN.).
  • KG, 29.01.2024 - 2 U 160/21

    Ausgleichszahlung für das Unterschreiten vertraglich vereinbarter …

    Zwar gelten die für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB geregelten strengen Anforderungen bei einer von den Parteien vereinbarten (gewillkürten) Schriftform nach § 127 Abs. 1 BGB nur "im Zweifel", mithin dann, wenn sich aus der gebotenen Auslegung der Schriftformvereinbarung nichts anderes ergibt (BGH, Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, juris Rn. 26;… Grüneberg/Ellenberger, a. a. O., § 127 Rn. 1).
  • OLG Köln, 17.06.2025 - 9 U 125/24

    Eintrittspflichtigkeit der Rechtsschutzversicherung gemäß vereinbarter …

    Vielmehr richten sich die Anforderungen einer gewillkürten Schriftform ebenso wie die Frage, ob die Formwahrung Gültigkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft ist, danach, welche Funktion die Parteien der gewillkürten Form beilegen wollten (…BeckOK/Wollenschläger, Stand 1.1.2025, § 127 BGB Rn. 2), was im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BGH, Urt. v. 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 -, juris Rn. 26 f.;… Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Aufl., § 127 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 04.07.2024 - 20 U 8/24
    Erkennbarer Sinn und Zweck der Regelung liegt darin, eine verkörperte Verfügbarkeit des Inhalts der Kündigungserklärung zu Dokumentations- und Beweiszwecken für den Versicherungsnehmer zu gewährleisten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27.4.2016 - VIII ZR 46/15 für eine ähnliche Klausel in einem Gaslieferungsvertrag).
  • LG Bielefeld, 18.06.2024 - 9 O 187/23
    Diesem Dokumentationsinteresse der Parteien ist unabhängig davon, ob die Kündigungserklärung eine eigenhändige Unterschrift aufweist, allein durch die schriftliche Übermittlung des Kündigungsinhalts und die daraus folgende Erkennbarkeit der für die Kündigung verantwortlich zeichnenden Personen Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15 -, Rn. 26 f, juris, mwN, zum Gaslieferungsvertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht