Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.07.2017 | BGH, 13.09.2017

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36171
BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15 (https://dejure.org/2017,36171)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - IX ZR 261/15 (https://dejure.org/2017,36171)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15 (https://dejure.org/2017,36171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschluss eines Werklieferungsvertrages nach Insolvenzantrag des Unternehmers: Bestellerkündigung nach Insolvenzverfahrenseröffnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 InsO, § 649 BGB, § 651 BGB
    Abschluss eines Werklieferungsvertrages nach Insolvenzantrag des Unternehmers: Bestellerkündigung nach Insolvenzverfahrenseröffnung

  • IWW

    § 103 InsO, § ... 649 BGB, § 651 Satz 3 BGB, § 649 Satz 1 BGB, § 649 Satz 2 BGB, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2, § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009, § 22 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 242 BGB, § 314 BGB, § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15a InsO, § 103 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 119 InsO

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines nach dem insolvenzrechtlichen Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags; Fortbestand des Kündigungsrechts des Bestellers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers; Wirkungen der Eröffnung des ...

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit der Kündigung eines Werklieferungsvertrags in der Insolvenz des Unternehmers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kündigung eines Werklieferungsvertrages bei Insolvenz

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Insolvenzeröffnung: Kein Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund eines nach Eröffnungsantrag abgeschlossenen Werklieferungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 103 ; BGB § 649 ; BGB § 651
    Kündigung eines nach dem insolvenzrechtlichen Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags; Fortbestand des Kündigungsrechts des Bestellers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers; Wirkungen der Eröffnung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklieferungsvertrag: Kündigung wegen Insolvenz möglich?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen des Unternehmers kein wichtiger Grund für Kündigung eines nach Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss eines Werklieferungsvertrags nach Insolvenzantrag des Unternehmers

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kündigung eines Werkvertrags nach Insolvenzeröffnungsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrages

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Eröffnung des Verfahrens rechtfertigt keine Kündigung eines Werklieferungsvertrags aus wichtigem Grund

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung nach § 649 BGB in der Insolvenz des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein nach dem Insolvenzeröffnungsantrag geschlossener Vertrag gekündigt werden? (IBR 2017, 620)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 216, 10
  • NJW 2017, 13
  • NJW 2017, 3369
  • ZIP 2017, 1915
  • MDR 2017, 1326
  • NZBau 2018, 214
  • NZI 2018, 111
  • WM 2017, 1951
  • BB 2017, 2637
  • DB 2017, 2349
  • BauR 2017, 2170
  • ZfBR 2017, 779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Eine Kündigung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2, § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) in der Insolvenz des Unternehmers wurde insbesondere deshalb für zulässig gehalten, weil diese Bestimmung nicht wesentlich vom gesetzlichen Leitbild des § 649 BGB abweiche (BGH, Urteil vom 7. April 2016 - VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 25 f).

    Rn. 20 (3) Die Revision verweist demgegenüber auf die Senatsrechtsprechung zur Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ohne Verfügungsbefugnis (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - IX ZR 108/04, BGHZ 161, 315;… vom 10. Januar 2013 - IX ZR 161/11, WM 2013, 510 Rn. 18; vom 7. April 2016 - VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 52).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Auftraggeber eines Werkvertrages jedoch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass der vertragstreuen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, WM 1996, 2023, 2024 mwN; vom 7. April 2016 - VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 40).

    Kündigt der Besteller aus wichtigem Grund, entfällt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers aus § 649 Satz 2 BGB für noch nicht erbrachte Leistungen (BGH, Urteil vom 7. April 2016, aaO Rn. 40, 52 mwN).

    Rn. 25 (1) Im Bauvertragsrecht ist ein wichtiger Grund unter anderem dann anzunehmen, wenn der Auftragnehmer das für den Bauvertrag als eines auf Kooperation der Vertragspartner angelegten Langzeitvertrags vorauszusetzende Vertrauensverhältnis durch sein schuldhaftes Verhalten derart empfindlich stört, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und dem Auftraggeber die Vertragsfortsetzung nicht mehr zumutbar ist (BGH, Urteil vom 7. April 2016, aaO).

    Rn. 26 (2) In der bereits zitierten Entscheidung vom 7. April 2016 (VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 53 ff, 61) hat der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs einen wichtigen Grund für die Kündigung eines Bauvertrages bereits im Eigenantrag des Unternehmers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesehen.

  • BGH, 19.11.2015 - IX ZR 198/14

    Wahlrechtsausübung durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Als Folge der Eröffnung verloren die Ansprüche der Beklagten auf die bestellten Metallgussteile und diejenigen der Schuldnerin auf den entsprechenden Werklohn allerdings ihre Durchsetzbarkeit (BGH…, Urteil vom 25. April 2002, aaO; vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90 Rn. 18).

    Zwar kann der Verwalter grundsätzlich nur aus solchen Verträgen vertragliche Ansprüche herleiten, deren Erfüllung er gewählt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Sie blieben vielmehr in der Lage bestehen, in welcher sie sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens befanden (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 359;… vom 7. Februar 2013 - IX ZR 218/11, BGHZ 196, 160 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Kreft, 3. Aufl., § 103 Rn. 15).

    Als Folge der Eröffnung verloren die Ansprüche der Beklagten auf die bestellten Metallgussteile und diejenigen der Schuldnerin auf den entsprechenden Werklohn allerdings ihre Durchsetzbarkeit (BGH, Urteil vom 25. April 2002, aaO;… vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90 Rn. 18).

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 161/11

    Insolvenzanfechtung: Befriedigung von Altverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Rn. 20 (3) Die Revision verweist demgegenüber auf die Senatsrechtsprechung zur Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ohne Verfügungsbefugnis (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - IX ZR 108/04, BGHZ 161, 315; vom 10. Januar 2013 - IX ZR 161/11, WM 2013, 510 Rn. 18;… vom 7. April 2016 - VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 52).

    Der Gläubiger darf regelmäßig davon ausgehen, die Leistungen des Schuldners behalten zu dürfen, wenn der vorläufige Verwalter vorbehaltlos zugestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2013, aaO).

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Meinung in der Fachliteratur ist § 103 InsO daher auf den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anwendbar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Januar 1986 - IX ZR 79/85, BGHZ 97, 87, 90 (zu § 17 KO);… vom 8. November 2007 - IX ZR 53/04, WM 2007, 2331 Rn. 9; vom 26. Juni 2008 - IX ZR 47/05, WM 2008, 1442 Rn. 30;… MünchKomm-InsO/Huber, 3. Aufl., § 103 Rn. 150;… HK-InsO/Marotzke, 8. Aufl., § 103 Rn. 117 f;… Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 103 Rn. 21).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZR 53/04

    Wirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnung erklärten Aufforderung über die …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Meinung in der Fachliteratur ist § 103 InsO daher auf den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anwendbar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Januar 1986 - IX ZR 79/85, BGHZ 97, 87, 90 (zu § 17 KO); vom 8. November 2007 - IX ZR 53/04, WM 2007, 2331 Rn. 9;… vom 26. Juni 2008 - IX ZR 47/05, WM 2008, 1442 Rn. 30;… MünchKomm-InsO/Huber, 3. Aufl., § 103 Rn. 150;… HK-InsO/Marotzke, 8. Aufl., § 103 Rn. 117 f;… Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 103 Rn. 21).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters; …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Meinung in der Fachliteratur ist § 103 InsO daher auf den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anwendbar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Januar 1986 - IX ZR 79/85, BGHZ 97, 87, 90 (zu § 17 KO);… vom 8. November 2007 - IX ZR 53/04, WM 2007, 2331 Rn. 9;… vom 26. Juni 2008 - IX ZR 47/05, WM 2008, 1442 Rn. 30;… MünchKomm-InsO/Huber, 3. Aufl., § 103 Rn. 150;… HK-InsO/Marotzke, 8. Aufl., § 103 Rn. 117 f;… Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 103 Rn. 21).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Dem in erster Linie auf die Vergütung gerichteten Interesse des Werkunternehmers trägt § 649 Satz 2 BGB dadurch Rechnung, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung im Ausgangspunkt auch für diejenigen Leistungen verbleibt, die er wegen der Kündigung des Vertrages nicht mehr erbringen muss (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 133/10, BGHZ 188, 149 Rn. 11).
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Rn. 11 a) Die Auslegung des Schreibens vom 28. März 2013 als Kündigungserklärung durch das Berufungsgericht kann revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 37; vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14, BGHZ 210, 30 Rn. 49).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 218/11

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers: Anspruch des …

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15
    Sie blieben vielmehr in der Lage bestehen, in welcher sie sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens befanden (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 359; vom 7. Februar 2013 - IX ZR 218/11, BGHZ 196, 160 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Kreft, 3. Aufl., § 103 Rn. 15).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch …

  • BGH, 10.08.2006 - IX ZR 28/05

    Rechte des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Hauptunternehmers gegenüber …

  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87

    Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter

  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21

    Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem …

    Vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bestehen grundsätzlich auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO S. 90 zu einem vertraglichen Rücktrittsrecht;… vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, ZIP 2006, 87 Rn. 24; vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 16).

    Rn. 19 Da das in § 649 BGB aF (nunmehr § 648 BGB) geregelte Kündigungsrecht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 14 ff), sind entsprechende Lösungsklauseln in einem Werkvertrag zulässig.

    Diese Rechtsprechung lässt sich jedoch nicht auf Werklieferungsverträge übertragen, die erst nach dem Insolvenzantrag und in Kenntnis des Insolvenzantrags geschlossen worden sind (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 27).

    Insbesondere rechtfertigen bei einem Werklieferungsvertrag weder das Risiko der verzögerten Entscheidung über die Erfüllung der Verträge (§ 103 InsO) noch dasjenige der Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren für den Vertragspartner des Insolvenzschuldners nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kündigung aus wichtigem Grund (BGH, Urteil vom 14. September 2017, aaO Rn. 30).

    Hingegen hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung aus wichtigem Grund im Hinblick auf ein Insolvenzverfahren vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2017, aaO Rn. 31).

  • BGH, 16.05.2019 - IX ZR 44/18

    Recht des Verwalters zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung im …

    Die Vorschrift dient dazu, dem Vertragspartner des Insolvenzschuldners den durch das funktionelle Synallagma vermittelten Schutz zu erhalten, soll es aber vor allem dem Verwalter ermöglichen, den Vertrag zum Vorteil der Masse und damit im Interesse der Gläubigergesamtheit auszuführen (BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 457/99, BGHZ 150, 138, 148; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2431; vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 19 mwN;… vgl. MünchKomm-InsO/Kreft, 3. Aufl., § 103 Rn. 11 ff).
  • BGH, 17.07.2025 - IX ZR 70/24

    Mangelhafte Bauleistung ist insolvenzrechtlich teilbar!

    Rn. 24 a) Allerdings bleibt ein gegenseitiger Vertrag ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich in der Lage bestehen, in der er sich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens befand (BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 359; vom 27. Mai 2003 - IX ZR 51/02, BGHZ 155, 87, 95;… vom 10. August 2006 - IX ZR 28/05, BGHZ 169, 43 Rn. 12;… vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, ZInsO 2010, 284 Rn. 11;… vom 7. Februar 2013 - IX ZR 218/11, BGHZ 196, 160 Rn. 8;… vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, ZIP 2016, 85 Rn. 19 mwN; vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 13 mwN; ebenso bereits BGH, Urteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 93/87, BGHZ 106, 169, 175 mwN; vom 17. Dezember 1998 - IX ZR 151/98, ZIP 1999, 199, 200).
  • BGH, 26.09.2018 - IV ZR 304/15

    Fondsgebundene Rentenversicherung: Erstreckung des Widerrufs des nach dem …

    Rn. 26 Die Auslegung der Depotvereinbarung als selbstständiger Vertrag durch das Berufungsgericht kann revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, NJW 2017, 3369 Rn. 11;… vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14, BGHZ 210, 30 Rn. 49; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZR 296/17

    Insolvenzanfechtung: Entgeltlichkeit der Bestellung einer Sicherheit für eigene, …

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass Maßstab der vom Insolvenzverwalter nach § 103 InsO zu treffenden Entscheidung die bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens zum Zwecke der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger ist (§ 1 Satz 1 InsO; BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363 Rn. 17), während der Vertragspartner keinen insolvenzspezifischen Anspruch auf eine bestimmte Ausübung des Wahlrechts hat (…Jaeger/Jacoby, InsO, 2014, § 103 Rn. 162; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, NJW 2017, 3369 Rn. 21).
  • OLG Celle, 25.11.2021 - 11 U 43/21

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Personenbeförderungsunternehmens; …

    Sie trifft jedenfalls nicht außerhalb des Bauvertragsrechts im Allgemeinen zu (so ausdrücklich auch BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, juris Rn. 28 ff. für einen Werklieferungsvertrag).

    Die Vertragspartner haben diese Nachteile und Unsicherheiten vielmehr im Interesse des Sanierungserfolgs - an dem regelmäßig gleichfalls ein auch öffentliches Interesse besteht - hinzunehmen (ausdrücklich BGH, Urteil vom 14. September 2017 a.a.O., Rn. 30)..

    Dagegen spricht das (weitere) Urteil des IX. Zivilsenats vom 14. September 2017 (a.a.O.).

  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung …

    Rn. 39 Der Senat hat erwogen, letztlich aber offengelassen, ob unter ganz besonderen Umständen der Verwalter an Erklärungen des vorläufigen Verwalters, nach Eröffnung einen Vertrag erfüllen oder nicht erfüllen zu wollen, gebunden sein kann (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2018 - 5 U 5/17

    Geschäftsraummiete: Vertragsübernahme bei Anzeige einer neuen Firmierung des …

    Sie verlieren lediglich zunächst, nämlich bis zu einem Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters, ihre Durchsetzbarkeit (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 81/05, NJW 2007, 1594; Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, NJW 2017, 3369).

    Ein Erfüllungsverlangen unter Vorbehalten wird deshalb häufig als Ablehnung der Erfüllung anzusehen sein (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, NJW 2017, 3369; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - IX ZR 36/87, BGHZ 103, 250, 253 zu § 17 KO).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2024 - 23 U 187/22

    Eigeninsolvenzantrag = Kündigungsgrund!

    Da das in § 649 BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (nunmehr § 648 BGB) geregelte Kündigungsrecht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht (BGH, Urteil vom 14.09.2017, IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10, Rn. 14 ff), können entsprechende Lösungsklauseln in einem Werkvertrag zulässig sein.
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 74/20
    Rn. 38 Soweit die Klägerin meint, die Wirksamkeit des § 8 Abs. 2 VOB/B werde vom 9. Zivilsenat anders gesehen (Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 261/15), ist das unzutreffend.
  • LG Köln, 10.07.2024 - 17 O 239/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25865
BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16 (https://dejure.org/2017,25865)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - X ZR 71/16 (https://dejure.org/2017,25865)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - X ZR 71/16 (https://dejure.org/2017,25865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages: Wirksamkeit einer 20% des Reisepreises übersteigenden Anzahlung; Anzahlungsquote bei unterschiedliche hohen Vorleistungen des Reiseveranstalters für Reisen einer bestimmten Kategorie; Provisionszahlungen des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 651a Abs 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages: Wirksamkeit einer 20% des Reisepreises übersteigenden Anzahlung; Anzahlungsquote bei unterschiedliche hohen Vorleistungen des Reiseveranstalters für Reisen einer bestimmten Kategorie; Provisionszahlungen des ...

  • IWW

    § 320 BGB

  • Wolters Kluwer

    Festlegung einer 20 v.H. des Reisepreises übersteigenden Anzahlung bei Vertragsschluss für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen; Repräsentative Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie entsprechend der verlangten ...

  • Betriebs-Berater

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • kanzlei.biz

    Unangemessene Benachteiligung bei Höhe der Reisepreisanzahlung?

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit einer 20% des Reisepreises übersteigenden Anzahlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 651a Abs. 1
    Festlegung einer 20 v.H. des Reisepreises übersteigenden Anzahlung bei Vertragsschluss für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen; Repräsentative Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie entsprechend der verlangten ...

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages: Wirksamkeit einer 20% des Reisepreises übersteigenden Anzahlung; Anzahlungsquote bei unterschiedliche hohen Vorleistungen des Reiseveranstalters für Reisen einer bestimmten Kategorie; Provisionszahlungen des ...

  • ibr-online

    Kann der Unternehmer per AGB-Klausel eine Vorauszahlung verlangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • tagesschau.de (Pressemeldung, 25.07.2017)

    Pauschalurlaub: Anzahlung für Reisen darf hoch sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH billigt Reiseanzahlungen bei TUI: Ping Pong mit dem OLG Celle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalreisen - und die Höhe der Anzahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässige Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Berufungsgericht muss noch einmal zu hohen Anzahlungen für Pauschalreisen entscheiden

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    40 Prozent Anzahlung bei Pauschalreise zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter dürfen höhere Reisepreisanzahlungen als 20 % vom Reisepreis verlangen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 25.07.2017)

    Reiseveranstalter dürfen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter dürfen höhere Reisepreisanzahlungen als 20 % vom Reisepreis verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschalreise: Wie viel Anzahlung ist erlaubt?

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Anzahlungen bei Pauschalreisen: Rechte der Reiseveranstalter gestärkt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    40% Anzahlung bei X-Pauschalreise zulässig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Reiseanzahlung von 40 %

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Werkunternehmer kann Vorauszahlung per AGB-Klausel verlangen! (IBR 2017, 682)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 13
  • NJW 2017, 3297
  • ZIP 2017, 57
  • MDR 2017, 1231
  • VersR 2017, 1539
  • BB 2017, 2241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von …

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 und BGH, 9. Dezember 2012, X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

    Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Verwender bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 38/99, NJW-RR 2003, 834, 836;… Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 29; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 Rn. 23).

    Da aufgrund der Sicherstellung der Rückzahlung des Reisepreises im Insolvenzfall den Reisenden kein Ausfallrisiko trifft, ist es gerechtfertigt, eine 20 % des Reisepreises nicht übersteigende Anzahlung als angemessen und den Reisenden über die ohnehin zulässige und übliche Verpflichtung, den gesamten Reisepreis vor Reiseantritt zu zahlen, nicht unverhältnismäßig belastend anzusehen (BGHZ 203, 335 Rn. 26).

    Der Reiseveranstalter kann deshalb eine Anzahlung von mehr als 20 % des Reisepreises nur dann verlangen, wenn er bei den Reisen derjenigen Kategorie, für die er die höhere Anzahlung verlangt, in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient (BGHZ 203, 335 Rn. 28).

    Die Anzahlung muss vielmehr für die konkrete Reise, für die sie verlangt wird, angemessen sein (BGHZ 203, 335 Rn. 30).

    Je größer innerhalb der Kategorie die Bandbreite der Vorleistungskosten ist, desto weniger erscheint die Orientierung der Anzahlungsquote am Durchschnittswert der Vorleistungskosten als sachgerecht, weil infolgedessen in dem für den Verbraucher ungünstigsten Fall der für die konkrete Reise angemessene Anzahlungsbetrag erheblich überschritten werden kann (BGHZ 203, 335 Rn. 32).

    Rn. 19 Dass die Anzahlung für die konkrete Reise, für die sie verlangt wird, angemessen sein muss (BGHZ 203, 335 Rn. 30), bedeutet nicht, dass die Höhe der Anzahlungspflicht bei jeder einzelnen Reise mindestens der Höhe der Vorleistungen zu entsprechen hat.

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von …

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 und BGH, 9. Dezember 2012, X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

    Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Verwender bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 38/99, NJW-RR 2003, 834, 836; Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 29;… Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 Rn. 23).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Rn. 6 1. Eine Vorleistungspflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam vereinbart werden, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei Abwägung mit den hierdurch für den Vertragspartner entstehenden Nachteilen Bestand hat (statt aller BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98, BGHZ 141, 108, 114; Urteil vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 211).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Rn. 6 1. Eine Vorleistungspflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam vereinbart werden, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei Abwägung mit den hierdurch für den Vertragspartner entstehenden Nachteilen Bestand hat (statt aller BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98, BGHZ 141, 108, 114; Urteil vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 211).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht; …

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16
    Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Verwender bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 38/99, NJW-RR 2003, 834, 836;… Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 29;… Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 Rn. 23).
  • AG Bad Homburg, 25.01.2019 - 2 C 2142/17

    Reisepreis: Stornopauschale 50 Prozent bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn?

    Der Beklagten hilft auch der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 25. Juli 2017 (NJW 2017, 3297) nicht entscheidend weiter.

    Eine solche Quote trage in pauschalierter Form dem Umstand Rechnung, dass der Reiseveranstalter einerseits ein anerkennenswertes Interesse daran habe, dass der Reisende durch eine gewisse Anzahlung die Ernsthaftigkeit seines Reisewunsches und seine Fähigkeit und Bereitschaft dokumentiere, seine Vertragspflichten zu erfüllen, und andererseits typischerweise zumindest in gewissem Umfang Kosten aufwenden müsse, um das Leistungsangebot bereitzustellen und bereitzuhalten, aus dem der Reisende seine Auswahl getroffen habe und das er selbst oder durch ihm vertraglich verbundene Leistungsträger zum vereinbarten Reisezeitpunkt erbringen müsse (vgl. BGH, NJW 2017, 3297).

    Da aufgrund der Sicherstellung der Rückzahlung des Reisepreises im Insolvenzfall den Reisenden kein Ausfallrisiko treffe, sei es also gerechtfertigt, eine 20 % des Reisepreises nicht übersteigende Anzahlung als angemessen anzusehen (vgl. hierzu BGH, NJW 2017, 3297, 3298).

    Der Reiseveranstalter könne deshalb eine Anzahlung von mehr als 20 % des Reisepreises nur dann verlangen, wenn er bei den Reisenden derjenigen Kategorie, für welche er eine höhere Anzahlung verlange, in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrags seinerseits eigene Aufwendungen erbringen und fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen müsse, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bediene (vgl. hierzu BGH, NJW 2017, 3297, 3298).

    Insoweit hat der BGH in der angesprochenen Entscheidung lediglich zum Ausdruck gebracht, dass trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein könne, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen bestehe (vgl. den Leitsatz 2 der Entscheidung des BGH in NJW 2017, 3297).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36428
BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16 (https://dejure.org/2017,36428)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2017 - IV ZR 302/16 (https://dejure.org/2017,36428)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2017 - IV ZR 302/16 (https://dejure.org/2017,36428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBR 2003 Ziff. 6. 1 Satz 2; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz einer Klausel über Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, Nr 6.1 S 2 PrHPflVBB 2003
    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz einer Klausel über Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 4 II Ziff. 1 AHB, § 305c Abs. 2 BGB, Abschnitt IV Nr. 9 BBR, Abschn. IV Nr. 9 Abs. 1 Satz 2 BBR, Abschn. IV Nr. 9 Abs. 2 BBR, § 7 Ziff. 1 Satz 2 AHB, § 7 Ziff. 3 AHB

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Forderungsausfallversicherung; Beachtung des Transparenzgebots durch den Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB); Inhaltskontrolle der Klausel "Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche richten sich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BBR 2003 Ziff. 6.1 S. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Forderungsausfallversicherung; Beachtung des Transparenzgebots durch den Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB); Inhaltskontrolle der Klausel "Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche richten sich ...

  • datenbank.nwb.de

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz einer Klausel über Inhalt und Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche

  • ibr-online
  • ZIP-online.de

    Unwirksamkeit des formularmäßigen Haftungsausschlusses für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit des Schädigers in Forderungsausfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Intransparente Klausel in der Forderungsausfallversicherung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsnehmer sollten wissen, dass von Versicherungen verwendete Versicherungsbedingungen auch unwirksam sein können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht der Forderungsausfallversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 13
  • NJW 2017, 3711
  • ZIP 2017, 1961
  • MDR 2017, 1362
  • VersR 2017, 1330
  • WM 2017, 1933
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (Senatsurteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 30 m.w.N.).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteil vom 6. Juli 2016 aaO Rn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 269/14

    Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass eine Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 269/14, VersR 2016, 41 Rn. 38 m.w.N.).

    Rn. 20 Nicht vergleichbar mit der hier zu beurteilenden Bedingungslage ist ferner diejenige, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 269/14, VersR 2016, 41) zugrunde lag.

  • BGH, 13.02.2013 - IV ZR 260/12

    Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Zwar begründet es keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot, wenn Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2013 - IV ZR 260/12, VersR 2013, 709 Rn. 15 m.w.N.).

    Rn. 18 c) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat sich der Senat zur Wirksamkeit der hier zu beurteilenden Klausel auch nicht in seinem Beschluss vom 13. Februar 2013 (IV ZR 260/12, VersR 2013, 709) geäußert.

  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Weiter wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die Klägerin gegebenenfalls als geschädigte Dritte im Sinne von Ziffer 28 Satz 2 AHB 2011 anzusehen ist (…vgl. zum Begriff des geschädigten Dritten zuletzt Senatsurteile vom 13. April 2016 - IV ZR 304/13, BGHZ 209, 373 Rn. 19 f.; vom 5. April 2017 - IV ZR 360/15, VersR 2017, 683 Rn. 24 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Weiter wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die Klägerin gegebenenfalls als geschädigte Dritte im Sinne von Ziffer 28 Satz 2 AHB 2011 anzusehen ist (vgl. zum Begriff des geschädigten Dritten zuletzt Senatsurteile vom 13. April 2016 - IV ZR 304/13, BGHZ 209, 373 Rn. 19 f.;… vom 5. April 2017 - IV ZR 360/15, VersR 2017, 683 Rn. 24 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Das Transparenzgebot verlangt ferner, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor Augen führen, in welchem Umfang er Versicherungsschutz erlangt und welche Umstände seinen Versicherungsschutz gefährden (Senatsurteil vom 15. Februar 2017 - IV ZR 91/16, r+s 2017, 259 Rn. 15).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (…Senatsurteile vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16, r+s 2017, 421 Rn. 12; vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 364 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (Senatsurteile vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16, r+s 2017, 421 Rn. 12; vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 364 m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Auf dieser Grundlage dürfte er davon ausgehen, dass es bei Vorsatz des Schädigers gerade nicht auf die sonstigen Voraussetzungen des Deckungsumfangs ankommen soll (so etwa OLG Celle VersR 2009, 1257, 1259; anders OLG Stuttgart VersR 2013, 96, 97 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 84/16

    Forderungsausfallversicherung: Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses für Schäden …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
    Rn. 9 I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in r+s 2016, 511, abgedruckt ist, hat die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin offengelassen, da der geltend gemachte Schaden nicht vom Versicherungsschutz umfasst sei.
  • OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05

    Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei …

  • OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10

    Privathaftpflichtversicherung: Kein Ausschluss wegen "Gefahren eines Amtes" bei …

  • OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 50/12

    Privathaftpflichtversicherung: Geltung von Risikobegrenzungen und …

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus …

    Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (BGH, NJW 2017, 3711).
  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass eine Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (Senatsurteil vom 13. September 2017 - IV ZR 302/16, VersR 2017, 1330 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (Senatsurteile vom 13. September 2017 - IV ZR 302/16, r+s 2017, 586 Rn. 13;… vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht