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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 20.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17   

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https://dejure.org/2018,24155
BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17 (https://dejure.org/2018,24155)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2018 - 3 StR 585/17 (https://dejure.org/2018,24155)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17 (https://dejure.org/2018,24155)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 127 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; Drei-Personen-Gruppe; Organisationsstruktur; Fortbestand über längere Zeit; Spontanzusammenschluss; Adhoc-Gruppe; Verfügen über Waffen oder gefährliche Werkzeuge; Verfügen durch die Gruppe; kein ...

  • openjur.de

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslegung des Straftatbestands der Bildung bewaffneter Gruppen (§ 127 StGB)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Döner-Imbiss-Fall

    § 127 StGB
    Bildung bewaffneter Gruppen, Materielles Strafrecht, s) Straftaten gegen Staat und öffentliche Ordnung, Strafrecht BT

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 138
  • NJW 2018, 2970
  • NStZ 2018, 593
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (20)

  • OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 2 Ss 444/14

    Bildung bewaffneter Gruppen: Begriff der "Gruppe"

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Dem Tatbestandsmerkmal unterfallen auch Personenmehrheiten für einmalige Unternehmungen, selbst wenn sie spontan gebildet werden (sogenannte Adhoc-Gruppen; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399;… SSWStGB/Fahl, 3. Aufl., § 127 Rn. 2;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 127 Rn. 8;… MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 127 Rn. 14;… S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 127 Rn. 2).

    Es komme darauf an, ob der Gruppe in ihrer Zusammensetzung schon ein erhebliches Gefahrpotential für den inneren Rechtsfrieden zukomme, was - neben der zahlenmäßigen Größe - vom verfolgten Zweck, der Organisationsform, der Art der Ausrüstung, der Einsatzbereitschaft der Mitglieder sowie davon abhänge, ob es sich um eine räumlich zusammengeschlossene oder um eine weit verstreute Gruppe Einzelner handele (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 127 Rn. 10 f.;… MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 127 Rn. 13).

    (d) Inwieweit eine Mehrheit von Personen, wenn diese nicht räumlich zusammenwirken, noch weitere Kriterien - etwa im Hinblick auf die Mindestanzahl oder die Organisationsstruktur - erfüllen muss, damit sie als Gruppe im Sinne des § 127 StGB zu beurteilen ist (s. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399 ("gewisses Maß an Organisation");… S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 127 Rn. 2), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17

    Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Damit mangelt es an dem Grund für die Strafschärfung des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der in der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tat liegt, wenn einem Geschädigten mehrere Angreifer körperlich gegenüberstehen und er deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit objektiv oder aus seiner subjektiven Sicht eingeschränkt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 5; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17, NStZ-RR 2017, 339; ferner BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Sofortige Beschwerde der Nebenklage (Kostenentscheidung; Auferlegung der …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Damit mangelt es an dem Grund für die Strafschärfung des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der in der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tat liegt, wenn einem Geschädigten mehrere Angreifer körperlich gegenüberstehen und er deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit objektiv oder aus seiner subjektiven Sicht eingeschränkt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 5; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17, NStZ-RR 2017, 339; ferner BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15

    Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Damit mangelt es an dem Grund für die Strafschärfung des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der in der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tat liegt, wenn einem Geschädigten mehrere Angreifer körperlich gegenüberstehen und er deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit objektiv oder aus seiner subjektiven Sicht eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 5; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17, NStZ-RR 2017, 339; ferner BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Wenngleich eine natürliche Handlungseinheit regelmäßig nicht naheliegt, falls mehrere höchstpersönliche Rechtsgüter unterschiedlicher Rechtsgutsträger verletzt werden, ist sie doch auch in derartigen Fällen ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn - wie hier - eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen des außergewöhnlich engen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00, NJW 2001, 838, 839 mwN; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, StV 2013, 382, 383).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Wenngleich eine natürliche Handlungseinheit regelmäßig nicht naheliegt, falls mehrere höchstpersönliche Rechtsgüter unterschiedlicher Rechtsgutsträger verletzt werden, ist sie doch auch in derartigen Fällen ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn - wie hier - eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen des außergewöhnlich engen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00, NJW 2001, 838, 839 mwN; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, StV 2013, 382, 383).
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist nur gegeben, wenn Täter und weiterer Beteiligter bei der Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Die Rechtsprechung zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, wonach im Ergebnis zur Bestimmung der Gefährlichkeit allein auf objektive Umstände abzustellen ist (s. nur BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269), kann ebenfalls nicht unbesehen übernommen werden (…vgl. Lenckner, GS Keller, 2003, S. 151, 158 f.;… für ein einheitliches Verständnis hingegen SSWStGB/Fahl, 3. Aufl., § 127 Rn. 4;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 127 Rn. 4;… Matt/Renzikowski/Kuhli, StGB, § 127 Rn. 5, wobei allerdings die jeweils favorisierte Auslegung nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Während die Vereinigung nach altem Recht (§ 129 Abs. 1 StGB aF) auf eine gewisse Dauer angelegt sein musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325 f.) und eine Organisationsstruktur der Art erforderte, dass ein mitgliedschaftliches Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck mit verteilten Rollen und einer abgestimmten, koordinierten Aufgabenverteilung erforderlich war (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, NJW 2015, 1540), hängt das Bestehen einer Gruppe nicht von diesen Kriterien ab.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
    Von der Bande unterscheidet sich die Gruppe jedenfalls dadurch, dass erstere auf gewisse Dauer ausgerichtet sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …

  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der …

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Alltagsleben …

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf …

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten - …

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

  • KG, 13.05.2011 - 1 Ss 20/11
  • BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24

    Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …

    Eine Körperverletzung wird "mittels" einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs begangen, wenn sie unmittelbar durch ein von außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes potentiell gefährliches Tatmittel verursacht wird (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138, 153;… Beschluss vom 15. August 2023 - 4 StR 514/22 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24; Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).

    Dies gilt insbesondere für eine Abgrenzung zur Bande (vgl. bereits BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29; zur bewaffneten Gruppe im Sinne des § 127 StGB s. BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    (2) Da die seit dem 22. Juli 2017 gültige Fassung des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB - mit Ausnahme des Erfordernisses des gemeinsamen übergeordneten Interesses, das hier vorliegt (s. oben (1) (a)) - geringere Anforderungen an die Vereinigung stellt als das alte Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, NJW 2018, 2970, 2973), unterfällt die FDLR erst recht dem neuen Vereinigungsbegriff.
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …

    Entscheidend für das Vorliegen einer Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB nF ist nur noch ein koordiniertes Zusammenwirken, um ein gemeinsames, über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgehendes Ziel zu erreichen, wobei nach der Gesetzesbegründung eine rudimentäre Organisationsstruktur ausreicht (…vgl. BT-Drucks. 18/11275, S. 11; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… Beschluss vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    1. Nach den getroffenen Feststellungen handelt es sich beim HAMC B. um eine bewaffnete Gruppe im Sinne des § 127 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.).

    Eine Gruppe im Sinne des § 127 StGB bildet unter anderem, wer als späteres Mitglied oder Nichtmitglied dafür sorgt, dass sich bewaffnete Personen in der erforderlichen Anzahl zu dem gemeinsamen Zweck zusammenschließen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 36).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 33/21

    Kriminelle Vereinigung bei einem auf die Begehung von auf Gewinnerzielung …

    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (BGH…, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, juris Rn. 9; s. zudem BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3/21 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LKStGB/Krauß, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 22;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …

    Auf die Revision eines Mitangeklagten hat der Senat mit Urteil vom 14. Juni 2018 (3 StR 585/17) das landgerichtliche Urteil, soweit es den Angeklagten betraf, im Schuldspruch dahin geändert, dass er der Beihilfe zu zwei tateinheitlichen Fällen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beihilfe zu zwei tateinheitlichen Fällen der Bedrohung, mit Beihilfe zur Sachbeschädigung sowie mit Bildung bewaffneter Gruppen schuldig ist, und es im Strafausspruch aufgehoben.
  • BGH, 19.08.2025 - 3 StR 85/25
    Rn. 23 (a) Eine Gruppe, für die ebenso eine Mindestanzahl von drei Mitgliedern zumindest in Fällen eines räumlichen Zusammenwirkens ausreicht (zum Gruppenbegriff s. BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 128 Rn. 9 ff.), verfügt nach § 127 StGB aF über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge, wenn die Mitglieder imstande sind, auf die Gegenstände ungehindert Zugriff zu nehmen, um sie dem - identitätsstiftenden - Gruppenzweck entsprechend einsetzen zu können.

    Alleiniger Zweck oder Endziel des Sichzusammenschließens brauchen sie nicht zu sein (zur die Gruppe prägenden "Bewaffnung" s. BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 25 ff.;… BeckOK StGB/Kulhanek, 66. Ed., § 128 Rn. 15 ff.;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 128 Rn. 17;… TK-StGB/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 31. Aufl., § 128 Rn. 2 mwN).

    Rn. 31 (2) Keiner näheren Erörterung bedarf, dass die Angeklagten die bewaffnete Gruppe unbefugt bildeten und der Angeklagte T. sie außerdem unbefugt befehligte (zu diesen beiden Tathandlungsvarianten s. BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 36 f.;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 128 Rn. 20 f., 22 f.).

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Versuchter Mord: Anforderungen an das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes

    Zwar kann eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht allein auf erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen gestützt werden, die nicht auf den direkten Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind (…s. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, juris Rn. 10; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37; vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244;… vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, JZ 2022, 364 Rn. 14; ferner BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 45).
  • BGH, 15.05.2024 - 1 StR 165/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (keine …

    Der Angeklagte wirkte im weiterhin einschüchternden Beisein seiner drei nach wie vor gewaltbereiten Mittäter und zweier Gehilfen auf V. ein, sodass sich dieser mehr als einem Angreifer gegenübersah und jedenfalls hierdurch das Qualifikationsmerkmal erfüllt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 6 StR 490/23 Rn. 7;… vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17 Rn. 8 …und vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 5 Rn. 7; Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 46).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …

  • BGH, 12.06.2024 - 1 StR 165/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 03.09.2025 - AK 65/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 10.11.2022 - AK 65/25
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de …

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16   

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https://dejure.org/2018,19060
LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16 (https://dejure.org/2018,19060)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16 (https://dejure.org/2018,19060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Justiz Hessen

    A.2.2.2 AKB
    Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beweiserleichterungen bei einem behaupteten Diebstahlsversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2970
  • NJW-RR 2018, 996
  • VersR 2018, 1244
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Ein solches äußeres Bild eines Diebstahls sei im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt habe, an dem er es später nicht mehr vorfinde (BGH NJW 1995, 2169 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; NJW-RR 2002, 671 [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] ).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Die Einschätzung steht insofern in Einklang mit der Entscheidung des BGH, nach der dem Versicherungsnehmer auch für die Behauptung des Vorliegens einer Beschädigung durch mut- oder böswillige Handlungen keine Beweiserleichterungen zugute kommen, da das versicherte Objekt besichtigt werden könne (BGH VersR 1997, 1095).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Ein solches äußeres Bild eines Diebstahls sei im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt habe, an dem er es später nicht mehr vorfinde (BGH NJW 1995, 2169 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; NJW-RR 2002, 671 [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] ).
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