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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,16
BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51 (https://dejure.org/1951,16)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1951 - 1 BvR 23/51 (https://dejure.org/1951,16)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1951 - 1 BvR 23/51 (https://dejure.org/1951,16)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90; StPO § 305 § 312
    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 47 Ds 231/50
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 9
  • NJW 1952, 60
  • DVBl 1952, 126
  • DÖV 1952, 221
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, da der Verfassungsverstoß im Ausgangsverfahren - so auch hier - zum Gegenstand der fachgerichtlichen Nachprüfung gemacht werden kann (vgl. nur BVerfGE 1, 9 f.; 21, 139 ).
  • BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in …

    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
  • BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2001/02

    Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Eröffnungsbeschlüsse (Subsidiarität; …

    Strafprozessuale Eröffnungsbeschlüsse können zwar nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 25, 336 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 1998 - 2 BvQ 37/98 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1998 - 2 BvQ 5/98 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 751/89 -, NJW 1989, S. 2464).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,236
BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50 (https://dejure.org/1951,236)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1951 - IV ZR 63/50 (https://dejure.org/1951,236)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/50 (https://dejure.org/1951,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 60
  • MDR 1952, 33
  • DB 1951, 935
  • JR 1952, 21
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • RG, 27.03.1936 - VII 336/35

    1. Kann bei einem wucherischen Darlehen der Zweck der Leistung des …

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50
    Da auch die Voraussetzungen des § 817 Satz 1 erfüllt wären, braucht hier auf die Streitfrage, ob § 817 Satz 2 auf alle Arten von Bereicherungsansprüchen, insbesondere auf einen Ansprach aus § 812 BGB anzuwenden ist (dafür RGZ 151, 70 mit Nachw; a.M. BGB RGRK Anm. 1 zu Satz 2 des § 817), nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 02.02.1951 - I ZR 25/50

    Mangelware. Kompensationsgeschäft

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50
    Dabei bedarf die Frage, ob § 1 a KWVO 1947 noch gegolten hat und auch jetzt noch auf Geschäfte aus jener Zeit in zivilrechtlicher Hinsicht angewandt werden kann (dafür OGHZ 3, 55; vgl. auch BGHZ 1, 128 [130]) hier keiner Prüfung.
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Von der Nichtigkeit des nur zum Schein abgeschlossenen Grundgeschäftes blieb die Auflassung unberührt, da davon auszugehen ist, daß die Beteiligten den Eigentumswechsel zur Erfüllung des wirklich gewollten Geschäfts, der Treuhandabrede, vollzogen (BGH Urt. v. 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, MDR 1952, 33;… Urt. v. 14. Mai 1958, V ZR 26O/56, MDR 1958, 593;… BGB-RGRK-Ballhaus, 12. Aufl., § 313 Rdn. 113).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Ein praktisch immer vorliegender wirtschaftlicher Zusammenhang und die Zusammenfassung von Grund- und Erfüllungsgeschäft in einer Urkunde genügen dafür nicht (vgl. BGH Urt. v. 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, NJW 1952, 60, 61;… Urt. v. 2. Februar 1967, III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1130).
  • BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50

    Rechtsmittel

    Diesem gegenüber bildet das Übertragungs (Erfüllungs-) geschäft einen rechtlich selbständigen Vertrag, der grundsätzlich nicht als Teil des schuldrechtlichen Übereinkommens zu behandeln ist (Urteil des Senats vom 18. Oktober 1951 -IV ZR 63/50 Lindenmaier-Möhring Nr. 3 zu § 1 a KWVO).

    Auch soweit die Nichtigkeit der schuldrechtlichen Vereinbarungen in der Urkunde vom 5. April 1948 aus § 134 BGB hergeleitet werden kann, erstreckt sie sich nicht ohne weiteres, auf das Erfüllungsgeschäft (vgl. so auch das Urteil des Senates vom 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/50).

    Der Senat ist von dieser Möglichkeit in dem schon erwähnten Urteil vom 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/50 - ausgegangen.

  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Das könnte dazu führen, daß der gesamte Übertragungsvertrag, mithin nicht nur ein in ihm enthaltener obligatorischer Schenkungsvertrag, sondern zusätzlich die Auflassung des Miteigentumsanteils der Klägerin nichtig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/509, NJW 1952, 60, 61; v. 2. Februar 1967 - III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1129; v. 14. April 1986 - II ZR 155/85, NJW 1986, 2642, 2643;… Palandt/Heinrichs, BGB 52. Aufl. § 139 Rdn. 7;… krit. Soergel/Hefermehl aaO.§ 139 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige …

    Zwar können auch das Grund- und das Erfüllungsgeschäft durch den Parteiwillen ausnahmsweise zu einer Einheit im Sinne des § 139 BGB zusammengefaßt werden (vgl. etwa BGH Urt. v. 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, NJW 1952, 60, 61; BGH Urt.v. 2. Februar 1967, III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1130; BGHZ 31, 321, 323;… Palandt/Heinrichs, 38. Aufl. § 139 Anm. 4 a-c m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    (Marcuse in Gruchot 66, 159 [165]; RGR Kom § 134 Anm 1; die Entscheidung des Bundesgerichtshofes IV ZR 63/50 vom 18.10.1951 in IM BGB § 134 (5) bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt.).
  • BGH, 04.05.1965 - V ZR 104/63

    "Verkauf" eines Grundstücks gegen Lieferung von Eisenwaren - Nichtigkeit eines …

    Das Berufungsgericht hat daher mit Recht den Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot für nichtig erachtet (§ 134 BGB; BGHZ 1, 128; 11, 59, 61; Urteil vom 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, LM KwVO § 1 a Nr. 3).

    Die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB steht dem Löschungsanspruch nicht entgegen, da es sich um eine Leistung gehandelt haben mag, aber die Löschung nicht auf Grund ungerechtfertigter Bereicherung gefordert wird (BGH Urteil vom 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, LM BGB § 817 Nr. 2).

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 202/53

    Rechtsmittel

    Der Verstoss macht das Verpflichtungsgeschäft gemäss § 134 BGB nichtig (BGHZ 1, 128; BGH Urteil vom 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/50 = NJW 52, 60).
  • BGH, 16.02.1983 - IVa ZR 198/81

    Zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage - Wirkungen einer ausdrücklichen …

    Eine derartige Verbindung von schuldrechtlichem Grundgeschäft und dinglichem Erfüllungsgeschäft zu einem einheitlichen Ganzen (Rechtsgeschäft im Sinne von § 139 BGB) ist nach der Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 18.10.1951 - IV ZR 63/50 = LM BGB § 139 Nr. 2; Urteil vom 2.2.1967 - III ZR 193/64 = NJW 1967, 1128, 1130; BAG NJW 1967, 751;… a. M. z.B. MK-Mayer-Maly, BGB § 139 Rdn. 13) zwar rechtlich möglich.
  • BGH, 19.12.1952 - I ZR 18/52

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/50 - (Lindenmaier-Möhring KWVO § 1 a Nr. 3 = NJW 1952, 60) geht fehl, weil es sich im vorliegenden Fall nicht um die rechtliche Beurteilung des dinglichen Erfüllungsgeschäfts bei Kompensationsverträgen handelt.
  • BGH, 25.06.1953 - IV ZR 102/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51   

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https://dejure.org/1951,101
BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51 (https://dejure.org/1951,101)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.1951 - 1 BvL 14/51 (https://dejure.org/1951,101)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 1951 - 1 BvL 14/51 (https://dejure.org/1951,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 80
  • NJW 1952, 60
  • DVBl 1952, 126
  • DÖV 1952, 54
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Rn. 25 Vorlage im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG ist nicht der Beschluß des Vorsitzenden vom 21. Dezember 1953, sondern das Urteil der Kammer vom 25. Februar 1954; denn vorlageberechtigt ist nur das Gericht, das über die Berufung zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 1, 80 [81]).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Hierzu war die Antwort allein durch den Kammervorsitzenden bereits formal nicht ausreichend; denn ebenso wie dieser als Mitglied eines Kollegialspruchkörpers den Vorlagebeschluss allein nicht fassen darf (vgl. hierzu schon BVerfGE 1, 80 ; 21, 148 ), geht es nicht an, dass nur er die Zulässigkeit der Vorlage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht begleitet und beobachtet.
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …

    Rn. 39 1. Das vorlegende Gericht hat den Beschluss, durch den es das Verfahren aussetzt und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11, § 80 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorlegt, in derjenigen Besetzung zu fassen, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

    Bei Kollegialgerichten ist grundsätzlich nur das Gericht in seiner vollen Besetzung zur Vorlage berechtigt (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 29, 178 ; 34, 52 ).
  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer …

    Dem steht nicht entgegen, dass Beschlüsse zu Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 80 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung zu fassen sind, in der die Entscheidung zu treffen ist, für die die Vorlagefrage erheblich ist (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1951, 1 BvL 14/51, BVerfGE 1, 80, juris, Rn. 3;… Beschluss vom 23. Juli 1963, 1 BvL 6/61, BVerfGE 16, 305, juris, Rn. 2;… Beschluss vom 7. Oktober 1970, 1 BvL 22/70, BVerfGE 29, 178, juris, Rn. 2).

    Zum anderen beruht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf einer entsprechenden Auslegung des Begriffs des "Gerichts" in Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1951, 1 BvL 14/51, BVerfGE 1, 80, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von …

    Rn. 5 Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Das gilt auch für Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305 [306]; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]; 29, 178 [179]).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das …

    Rn. 70 - Vgl. BVerfGE 1, 80 [81]; 16, 305 [305 f.]; 29, 178 [178 f.]; 34, 52 [57]; 54, 159 [164]; 98, 145 [152]; 114, 303 [315] -.
  • BVerwG, 04.05.1973 - VII C 26.71

    Gleichheit im Unrecht - Qualifizierung einer Frist als rechtsmissbräuchlich

    Selbst wenn dies zutreffen sollte, würde der Gleichheitssatz die Verwaltungsbehörde nicht zwingen, mit Rücksicht auf eine frühere Praxis eine gesetzwidrige Handlung vorzunehmen (so Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I G 86.54 - NJW 1955, 1452 [1453]; BVerwGE 3, 88 [95]; 18, 242 [246]; vgl. auch BVerfGE 1, 80 [85]).
  • KG, 22.07.1991 - 3 StE 9/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den letzten Leiter der Hauptverwaltung …

    Über die Aussetzung des Verfahrens und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Senat in seiner vollen Besetzung (vgl. BVerfGE 1, 80).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - …

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70

    Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , …

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 4/57

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage durch den Einzelrichter

  • BGH, 28.04.1952 - I VRG 6/52

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Zentraljustizamts für die britische Zone …

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvL 1/67

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.10.1951 - 1 BvR 103/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,205
BVerfG, 03.10.1951 - 1 BvR 103/51 (https://dejure.org/1951,205)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1951 - 1 BvR 103/51 (https://dejure.org/1951,205)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1951 - 1 BvR 103/51 (https://dejure.org/1951,205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 7
  • NJW 1952, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Richtigkeit dieser Feststellung durch den Bundesgerichtshof wendet, kann er mit seinem Vorbringen in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde kein Gehör finden; es ist nicht ersichtlich, daß bei der Feststellung des Tatbestandes spezifisches Verfassungsrecht verletzt worden ist (BVerfGE 1, 7 [8]; 418 [420]; 2, 336 [339]; 5, 17 [20 f.]; 6, 7 [10]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile nicht zur Nachprüfung im vollen Umfange, wie bei einer Revisionsinstanz, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße führen kann (BVerfGE 1, 4 [5]; 1, 7 [8]; 1, 418 [428, 429]; BVerfGE 3, 213 [219, 220]).
  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 440/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt , daß im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu betrachten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 1 7, 1, 12| 22, 93, 96 f.j 26, 265, 273) Bei dieser Rechtslage wäre eine Einschränkung des Unterhaltsbegriffs auf den reinen Barunterhalt systemwidrig.
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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,216
BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51 (https://dejure.org/1951,216)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.1951 - 1 BvR 178/51 (https://dejure.org/1951,216)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 1951 - 1 BvR 178/51 (https://dejure.org/1951,216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2
    Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 69
  • NJW 1952, 60
  • DVBl 1952, 126
  • DÖV 1952, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine …

    Auch die vom Beschwerdeführer geäußerte Auffassung, er (sein Fall) liege "in den nächsten Jahren so sinnlos wie kostenträchtig vor den Verwaltungsgerichten", begründet allenfalls einen Nachteil allgemeiner Natur, wie er sich durch die Rechtsverfolgung im Prozess ergeben kann, der aber keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht rechtfertigt (vgl. BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 ; BVerfGK 17, 448 ).
  • BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 773/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Insoweit reicht es zur Darlegung, dass bei Abwarten der Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ein schwerer und unabwendbarer Nachteil im verfassungsprozessrechtlichen Sinn droht, insbesondere nicht aus, allgemein auf die voraussichtliche Dauer eines Hauptsacheverfahrens zu verweisen (vgl. BVerfGE 1, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2020 - 1 BvR 1106/20 -, Rn. 14;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2022 - 1 BvR 1071/22 -, Rn. 8).

    Die mit der Verfahrensdauer verbundenen Nachteile treffen jeden Beschwerdeführenden, dem der Rechtsweg offensteht (vgl. BVerfGE 1, 69;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 1990 - 1 BvR 329/90 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

    Allgemeine Nachteile, die durch die Verfolgung eines Anspruchs im Prozeß entstehen, rechtfertigen keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 69 f.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 1075/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Beantragung von Elterngeld

    Derartige Nachteile rechtfertigen keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 ).
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung

    Durch den weiteren Fortgang des Strafverfahrens entsteht dem Beschwerdeführer kein schwerer und unabwendbarer Nachteil, der eine Entscheidung vor Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ) gebietet (vgl. BVerfGE 1, 69 [69 f.]; 8, 222 [226]).
  • BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,715
BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50 (https://dejure.org/1951,715)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1951 - V ZR 3/50 (https://dejure.org/1951,715)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1951 - V ZR 3/50 (https://dejure.org/1951,715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 60
  • MDR 1952, 98
  • DB 1951, 976
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.10.1941 - V 62/41

    1. Ist für die Klage auf Zahlung des Mietzinses und auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
    Das Reichsleistungsgesetz geht also selbst davon aus, dass die Parteien mit Genehmigung der Bedarfsstelle sich über die mit der Überlassung des in Anspruch genommenen Gegenstandes zusammenhängenden Fragen durch bürgerlich-rechtlichen Vertrag verständigen können (so auch RGZ 167, 281 [285]).

    Es ist daher davon auszugehen, dass die Beteiligten trotz des Wortlauts des § 25 RLG mit Genehmigung der Bedarfsstelle Rechtsgeschäfte über den beschlagnahmten Gegenstand abschliessen konnten (RGZ 167, 281 [285] vgl. OLG Frankfurt NJW 50, 469).

  • OLG Frankfurt, 28.07.1949 - 2 U 60/49
    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
    Es ist daher davon auszugehen, dass die Beteiligten trotz des Wortlauts des § 25 RLG mit Genehmigung der Bedarfsstelle Rechtsgeschäfte über den beschlagnahmten Gegenstand abschliessen konnten (RGZ 167, 281 [285] vgl. OLG Frankfurt NJW 50, 469).
  • RG, 07.06.1921 - II 584/20

    Einfuhrhandel im besetzten Rheinland; Preistreiberei

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
    Liesse sich feststellen, dass die Parteien den Mietvertrag wenigstens für den Fall einer Aufhebung der Beschlagnahme gewollt haben, so würde er - unabhängig von der Erteilung der Genehmigung - mit der Aufhebung der Beschlagnahme durch die Bekanntmachung vom 9. Juli 1948 wirksam geworden sein (RGZ 102, 254; 105, 137; 138, [55]).
  • RG, 01.07.1922 - I 432/21

    Verbotswidriges Rechtsgeschäft; Wegfall des Verbots

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
    Liesse sich feststellen, dass die Parteien den Mietvertrag wenigstens für den Fall einer Aufhebung der Beschlagnahme gewollt haben, so würde er - unabhängig von der Erteilung der Genehmigung - mit der Aufhebung der Beschlagnahme durch die Bekanntmachung vom 9. Juli 1948 wirksam geworden sein (RGZ 102, 254; 105, 137; 138, [55]).
  • RG, 05.01.1931 - VI 455/30

    Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein …

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - V ZR 3/50
    Die Verweisung auf Hilfsakten ist zulässig, doch muss erkennbar sein, welche Teile der Akten der Urteilsfindung zu Grunde gelegt worden sind (RGZ 131, 119; JW 38, 1272).
  • BGH, 03.02.1955 - II ZR 325/53

    Rechtsmittel

    So hat auch der V. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 5. Oktober 1951 - V ZR 3/50 - MDR 1952, 98 [BGH 05.10.1951 - V ZR 3/50] = Betrieb 1951, 976 ausgeführt, bürgerlichrechtliche Verträge über einen nach § 25 RLG beschlagnahmten Raum seien trotz des Wortlauts seiner Bestimmung nicht schlechthin nichtig, sondern schwebend unwirksam, es sei denn, daß sie die mit der Beschlagnahme bezweckte Sicherstellung vereiteln sollen.
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 200/52

    Rechtsmittel

    Wie bereits der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1951 (MDR 52, 98), der sich der erkennende Senat anschliesst, ausgesprochen hat, ist ein Rechtsgeschäft über einen auf Grund des RLG beschlagnahmten Gegenstand nur schwebend unwirksam, es sei denn, dass die mit der Beschlagnahme bezweckte Sicherstellung vereitelt werden soll.
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