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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.03.1982 | BGH, 18.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,256
BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende Widersprüche zwischen mehreren Angeklagten - Erfüllung des Untreuetatbestands durch Anlage eines Sonderkontos für "schwarze Geldbeträge" - Zu hohe Bestrafung eines Angeklagten im Vergleich zu ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 46
  • NJW 1981, 1457
  • MDR 1981, 594
  • NStZ 1981, 300 (Ls.)
  • NStZ 1982, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Der Dienstherr erleidet jedoch durch Bestechlichkeit oder unbefugte Vorteilsannahme als solche keinen Vermögensnachteil; Schutzgut der vom Amtsträger verwirklichten Straftatbestände ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96 f.).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Verfallsanordnung dient der Abschöpfung des Vermögensvorteils, also des dem Täter sonst verbleibenden Gewinns (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 2. September 1980 - 5 StR 453/80 -).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Der Dienstherr erleidet jedoch durch Bestechlichkeit oder unbefugte Vorteilsannahme als solche keinen Vermögensnachteil; Schutzgut der vom Amtsträger verwirklichten Straftatbestände ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96 f.).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Zu Unrecht beruft sich die Revision des Angeklagten Z.demgegenüber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe der seinem Angestellten von dritter Seite gezahlten "Schmiergelder" zubilligt (BAG NJW 1961, 2036; AP Nrn. 3, 4 und 5 zu § 687 BGB; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61];… vgl. hierzu Steffen in RGRK BGB, 12. Aufl. § 667 Rdn. 7).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Darauf, daß der Angeklagte im Vergleich zu einem Mitangeklagten zu hoch bestraft worden sei, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 12, 148, 159; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1973 - 4 StR 554/73 -).
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Zu Unrecht beruft sich die Revision des Angeklagten Z.demgegenüber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe der seinem Angestellten von dritter Seite gezahlten "Schmiergelder" zubilligt (BAG NJW 1961, 2036; AP Nrn. 3, 4 und 5 zu § 687 BGB; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61];… vgl. hierzu Steffen in RGRK BGB, 12. Aufl. § 667 Rdn. 7).
  • BGH, 06.12.1973 - 4 StR 554/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Auslosung der …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Darauf, daß der Angeklagte im Vergleich zu einem Mitangeklagten zu hoch bestraft worden sei, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 12, 148, 159; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1973 - 4 StR 554/73 -).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 453/80

    Begriff des Vermögensvorteils im Sinne des § 73 StGB - Unkosten und Gewinn aus …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Verfallsanordnung dient der Abschöpfung des Vermögensvorteils, also des dem Täter sonst verbleibenden Gewinns (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 2. September 1980 - 5 StR 453/80 -).
  • BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Veruntreuung dieser gemeindlichen Gelder gehört zu dem einheitlichen Lebenssachverhalt, den die Anklage mit der Darstellung der das Sonderkonto betreffenden Vorgänge (Bd. III Bl. 42 d.A.) auch dem Angeklagten Z. zur Last gelegt und der gerichtlichen Beurteilung unterstellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80 -).
  • RG, 07.12.1934 - III 209/34

    1. Sind thüringische Gesetze revisibele Rechtsnormen? 2. Ist das …

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Dies ist, soweit es sich um Beamte handelt, anerkannten Rechts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148;… Fischbach, BBG 3. Aufl. § 70 Anm. II 5 Fußn. 4).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Entsprechendes gilt nach Auffassung des Senats auch für Beamte (siehe auch OVG Koblenz DVBl 2001, 752; BayVGH ZBR 1992, 29; zu unbefugt von einem Beamten angenommenen Vorteilen vgl. weiter BGHSt 30, 46, 48).

    Das Vertrauen der Allgemeinheit in die "Nicht-Käuflichkeit" von dienstlichen Handlungen und in die Sachlichkeit der Entscheidungen der Amtsträger, kurz: in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. zur Beschreibung des Rechtsguts BGHSt 15, 88, 96 f.; 30, 46, 48;… vgl. weiter Jescheck in LK aaO vor § 331 Rdn. 17;…Tröndle/Fischer aaO § 331 Rdn. 3 m.w.Nachw.) ist gerade im Bereich der von Amtsträgern ausgeübten medizinischen Forschung und wahrgenommenen klinischen Versorgung in besonderer Weise schutzbedürftig, weil sich - wie der vorliegende Fall verdeutlicht - hier die Verantwortung für Auswahl und Beschaffung medizintechnischer Produkte und von Medikamenten einerseits sowie die Verantwortung für die Einwerbung von Forschungsmitteln Dritter andererseits personell oft nicht trennen lassen wird (sog. Trennungsprinzip).

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, …

    Die §§ 331 ff. StGB schützen hingegen die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und "Nicht-Käuflichkeit" dienstlichen Handelns (BGH NJW 1981, 1457; NJW 2001, 2560; NJW 2002, 2801, 2803; NStZ-RR 2005, 266, 267).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit …

    Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Rn. 21 a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß Bestechungsgelder erklärungspflichtige sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG sind (BGHSt 30, 46, 51;… Eisgruber in Kirchhof, EStG 3. Aufl. § 19 Rdn. 150 sub Schmiergeld;… Fischer in Kirchhof aaO § 22 Rdn. 34;… Wacker in Schmidt, EStG 22. Aufl. § 22 Rdn. 150 sub Schmier- und Bestechungsgelder; die beiden zuletzt Genannten je m.N. der Rspr. des Bundesfinanzhofs).

    Rn. 30 a) Bestechungsgelder unterliegen grundsätzlich dem Verfall nach § 73 StGB, ihre Surrogate dem Verfall des Wertersatzes nach § 73a StGB (st. Rspr. seit BGHSt 30, 46, 47).

    Rn. 32 aa) Ansprüche der Stadt Halle/Saale als Arbeitgeber des Angeklagten und etwaigen Verletzten, die einer Verfallsanordnung entgegenstünden, liegen generell nicht vor (vgl. BGHSt 30, 46, 49; für Beamte im formellen Sinne ferner BGH NStZ 2000, 589, 590 und 2003, 423); der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlaß, die Grundsätze dieser Rechtsprechung in Frage zu stellen.

    In dieser Höhe ist bei der Bemessung des Verfalls unter dem Gesichtspunkt des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB - erforderlichenfalls wiederum im Wege der Schätzung - der dem Steuerfiskus zustehende Betrag auszunehmen (BGHSt 30, 46, 51; zur Berücksichtigung von Steuern bei der Anordnung von Verfall vgl. BGHSt 47, 260, 265).

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Dies wiederum folgt aus dem Normzweck der Bestechungstatbestände, die das Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und nicht den Staatswillen vor einer Verfälschung schützen sollen (BGHSt 30, 46, 48 m.w.Nachw.;… BGHR StGB § 73 Verletzter 2; Letzgus NStZ 1987, 309, 311).

    die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.;… BGHR StGB § 73 Verletzter 2), kommt der Dienstherr (hier: die GEZ) bei den Bestechungsdelikten regelmäßig nicht als Verletzter in Betracht.

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …

    Schutzgut der §§ 332, 334 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (…BGHR StGB § 73 Verletzter 2; BGHSt 30, 46, 47 f.; 33, 37, 38).

    Rn. 13 Der erkennende Senat hat darüber hinaus in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148, 149) bereits entschieden, daß dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten kein Anspruch auf Herausgabe des von diesem erlangten Bestechungslohns zusteht (BGHSt 30, 46, 48; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst auch BGH wistra 1999, 464;… a.A. VGH München ZBR 1993, 29, 30 und Kathke in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. 28. Lfg. § 76 NWLBG Rdn. 65).

    Indem der Beamte Bestechungsleistungen annimmt, führt er kein fremdes Geschäft, das als ein solches seines Dienstherrn auch nur vorstellbar wäre, sondern verletzt lediglich seine Dienstpflichten (vgl. BGHSt 30, 46, 49).

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - …

    Schutzgut dieser Straftatbestände sind die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in sie (vgl. BGHSt 30, 46, 48 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel …

    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).

    Erhält der Amtsträger aufgrund der mit einem Dritten getroffenen Unrechtsvereinbarung für eine den Dienstherrn schädigende Untreuehandlung eine Belohnung, so hat er diese grundsätzlich "für" die Tat zulasten des Dienstherrn und nicht "aus" ihr erlangt; auf Erlangtes "für" die Tat bezieht sich § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht (BGHSt 30, 46, 47; BGH, NStZ 1999, 560).

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    So sei der Bundesgerichtshof zunächst davon ausgegangen, daß die durch die Einkommensteuer bedingte spätere Vermögensminderung einen entsprechend geminderten Vermögensvorteil im Sinne von § 73 StGB zur Folge habe (BGHSt 30, 46 ).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA …

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …

  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und …

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen …

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen …

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue - …

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips …

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn; …

  • BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95

    Bemessung und Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils durch Schwarzarbeit

  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02

    Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch …

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich - …

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders …

  • LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04
  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der …

  • LG Stade, 24.06.2003 - 12 KLs 141 Js 5145/94

    Ausschließlichkeitsverhältnis; gerichtlich angeordneter Verfall; pfändungsfreie …

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 84/85

    Äußerung eines Angeklagten zur Sache - Erklärung eines Angeklagten zu seinem …

  • VG München, 18.12.2007 - M 5 K 06.916

    Ludwig-Holger Pfahls

  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

  • BGH, 21.09.1983 - 3 StR 271/83

    Sinn und Zweck des Verfalls nach § 73 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen …

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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,656
BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat begangenen Straftaten - Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Einbeziehung einer erledigten Strafe in die Gesamtstrafenbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2080
  • MDR 1982, 681
  • NStZ 1982, 377
  • StV 1982, 568
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).

    Durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung mehrerer Taten darf der Angeklagte nämlich auch keine Besserstellung erfahren (BGHSt 7, 180, 182).

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).

    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).

  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer …

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Auch nicht im engeren Sinne einschlägige Vorstrafen dürfen nach ständiger Rechtsprechung straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHSt 24, 198 ff KG VRS 30, 200).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71

    Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Entscheidend ist, daß der Angeklagte schon bei diesem Geschäft den Willen hatte, sich durch wiederholte Hehlereihandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71, S. 5 m.w.Nachw.;… vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl.;… Stree in Schönke/Schröder, 20. Aufl., jeweils Rdnr. 2 zu § 260 StGB;… a.A. Samson in SK, Rdnr. 3 zu § 260 StGB).
  • BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75

    Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 23.02.1977 - 3 StR 22/77

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung noch nicht erledigter …

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Die Zäsurwirkung entfällt nur dann, wenn die in der früheren Vorverurteilung verhängte Strafe bereits im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGH NJW 1982, 2080 ).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080 ).

    Die in der Rechtsprechung einheitlich vertretene Auffassung über die Zäsurwirkung der früheren Verurteilung u. a. BGHSt 32, 190 0 (310) 108 b-d NJW 1982, 2080 - 90 e-f verstößt entgegen einer in der Zeit verurteilenen der Ansicht von Samson (…SK 4. Aufl. § 53 Rdn. 9;… vgl. auch Stree in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 55 Rdn. 16 zu einer Fallgestaltung, die hier nicht vorliegt;… Vogler in LK, 10. Aufl. § 55 Rdn. 12-14) nicht gegen das Gesetz.

    Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; (310) 108 h-d 1. Sen.; BGH NJW 1982, 2080 ; 2) (310) 90 e-f; 4. Sen. An dieser bisher vom 3. Str.

    Nach einer in der Rechtsprechung des BGH bisher vertretenen Auffassung (u. a. BGH - 4. Senat - NJW 1982, 2080 , hier III (310) 90 e-f; BGH- 2. Senat - BGHsT 32, 190, hier III (310) 108 d; BGH - 3. Senat unveröffentlicht) entfällt die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung dann, wenn die durch die früheren Vorverurteilungen verhängte Strafe im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist.

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Rn. 16 Die Zäsurwirkung entfällt nach der Rechtsprechung der übrigen Senate dann (nach BGH NJW 1982, 2080, 2081 und BGHSt 32, 190, 193 aber auch "nur dann"), wenn die in der früheren Verurteilung verhängte Strafe zur Zeit der Urteilsfindung bereits im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (…BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 6 und 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,753
BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,753)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1981 - 2 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,753)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips (Vermögensvorteil) - Abzug von Aufwendungen infolge Einkommenssteuer für Bestechungsgelder

  • Juristenzeitung

    Keine Berücksichtigung der Einkommensteuer bei Einziehung des Bestechungslohns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 314
  • NJW 1982, 774
  • MDR 1982, 332
  • NStZ 1982, 245 (Ls.)
  • NStZ 1982, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
    Daß eine solche Kürzung vorzunehmen sei, entspricht der Auffassung, die der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1981 - 2 StR 644/80 - (BGHSt 30, 46, 51 = NJW 1981, 1457, 1458) [BGH 20.02.1981 - 2 StR 644/80] vertreten hat; danach kann nur derjenige Teil des Bestechungslohns für verfallen erklärt werden, der nach Abzug der Einkommensteuer verbleibt.

    Zwar unterliegen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 3 EStG der Einkommensteuer (RFH RStBl 1944, 731;… Blümich/ Falk, EStG 11. Aufl. § 22 Anm. IX 2;… Bühler/Paulick, EStG 2. Aufl. § 22 Rdn. 6;… Lademann/Söffing/Brockhoff, EStG 3. Aufl. § 22 Anm. 76; BGHSt 30, 46, 51).

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
    Demgemäß unterliegt etwa bei dem Verkauf von Rauschgift nicht der volle Verkaufserlös dem Verfall; vielmehr sind die Unkosten abzusetzen, so der Preis, den der Verkäufer an seinen Lieferanten gezahlt hat, ferner die Einfuhrumsatzsteuer, sofern er sie aus dem betreffenden Geschäft schuldet (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …

    Auszug aus BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
    Dies entspricht im übrigen auch der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats, der in einer neueren Entscheidung lediglich offengelassen hat, ob anders zu entscheiden wäre, wenn die Einkommensteuer bereits bezahlt oder unanfechtbar veranlagt ist (BGH, Beschluß vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80 - vgl. im übrigen auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 73 Rdn. 17;… a.A. Schäfer in LK StGB, 10. Aufl. § 73 Rdn. 19).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Soweit es zu dieser Frage obergerichtliche Entscheidungen gibt, gehen diese angesichts der unbestrittenen Absetzbarkeit nach dem Einkommensteuerrecht im allgemeinen davon aus, daß dem Verfall nach §§ 73 ff. StGB und § 29a OWiG ebenso wie der Abführung nach § 8 WiStG der volle Betrag des durch die begangene Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinns zugrunde gelegt werden muß (vgl. etwa BGHSt 30, 314; BayObLGSt n. F. 1977, 28;… bedenklich für die Fälle des § 73c StGB insoweit BGHSt 33, 37 (40), und BGH, NJW 1989, S. 2139 (2140)).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …

    Berücksichtigt kann auch werden, ob der Verfallsbetroffene die Mittel in einer Notlage für seinen Lebensunterhalt verbrauchte, was für eine Anwendung der Ermessensvorschrift spräche, oder ob er die Mittel für Luxusartikel oder zum Vergnügen verbrauchte (BGH NJW 1982, 774), was als Argument gegen ihre Anwendung herangezogen werden kann.
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Der "wirtschaftliche Vorteil" nach § 17 Abs. 4 OWiG und der "Mehrerlös" nach § 38 Abs. 4 GWB rücken damit in die Nähe zu dem durch eine Straftat erlangten "Vermögensvorteil", dessen Verfall nach §§ 73, 73a StGB angeordnet werden kann (vgl. auch § 30 Abs. 5 OWiG) und bei dessen Ermittlung die Einkommensteuer ebenfalls nicht abzuziehen ist (BGH-Urteil vom 18. Dezember 1981 2 StR 121/81, Juristenzeitung - JZ - 1982, 216).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1981 habe der Bundesgerichtshof allerdings die gegenteilige Ansicht vertreten (BGHSt 30, 314 ).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Eine solche Ermessensentscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Gründen, die zu einem etwaigen Wegfall der Bereicherung geführt haben (vgl. BGH NJW 1982, 774 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] a.E., insoweit in BGHSt 30, 314 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] nicht mitabgedruckt;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 73 c Rdn. 3;… Horn in SK - Stand November 1983 - § 73 c Rdn. 6).

    Allerdings darf bei der Bemessung des Verfallbetrages nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB die hierauf entfallende Einkommensteuer nicht abgezogen werden, weil sie den Vorteil, der dem Täter aus der Entgegennahme des Bestechungslohns erwächst, nicht unmittelbar mindert (BGHSt 30, 314, 315 f [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81];… a.A. Schäfer in LK, 10. Aufl. § 73 Rdn. 19; Bock NStZ 1982, 377).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Wohl ist bei der Bemessung des erlangten Vermögensvorteils die Einkommensteuer grundsätzlich nicht abzuziehen (BGHSt 30, 314 ff [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81]).

    Dem stand die Entscheidung BGHSt 30, 314 ff [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] nicht entgegen.

    Das über den Verfall neu entscheidende Tatgericht wird bei der Prüfung der für die Anwendung des § 73 c StGB maßgebenden Umstände auch zu erwägen haben, ob und inwieweit dem Angeklagten aus der Zahlung des festzusetzenden Verfallsbetrages steuerliche Vorteile (Verlustabzug, § 10 d EStG) erwachsen (vgl. BGHSt 30, 314, 316) [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81].

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Damit kann darauf Rücksicht genommen werden, auf welche Weise der Verfallsbetroffene das Erlangte ausgegeben oder sonst verloren hat, ob er es etwa "in 'Massagesalons' und Bars verbracht" (BGH NJW 1982, 774) oder aber "in Notlage verbraucht" (…Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 73c Rdn. 3) hat.
  • BFH, 28.04.1982 - I R 89/77

    GmbH - Geldstrafe - Wettbewerbsbeschränkung - Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit …

    Ähnlich hat der BGH in der Entscheidung vom 18. Dezember 1981 2 StR 121/81 (Juristen-Zeitung 1982, 216) beim Verfall von Bestechungsgeldern entschieden: Wird der Verfall des Bestechungslohnes angeordnet, ist bei der Bemessung des Vermögensvorteils die Einkommensteuer grundsätzlich nicht abzuziehen.
  • BGH, 21.09.1983 - 3 StR 271/83

    Sinn und Zweck des Verfalls nach § 73 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen …

    Der Verfall nach § 73 StGB dient dazu, einen Vermögensvorteil abzuschöpfen, den der Täter aus der Tat erlangt hat (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; 30, 46, 51; 30, 314, 315) [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81].

    Denn bei einem Verkaufspreis von 44 DM/100 l Heizöl (UA S. 17) übersteigt der erzielte Erlös die durch die "Verdieselung" entstehende, sofort fällige und deshalb abzugsfähige (vgl. BGHSt 28, 269 [BGH 17.01.1979 - 3 StR 430/78]; 30, 314, 315) [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81]Mineralölsteuer von 48, 65 DM/100 kg nur relativ geringfügig, nämlich um Insgesamt 19.381,74 DM (UA S. 19).

  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen kann dabei gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen (vgl. BGHSt 30, 314, 317); ihr Verbrauchen in einer Notlage für den Lebensunterhalt kann hingegen als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGHSt 38, 23, 25).
  • BGH, 17.01.1986 - 2 StR 697/85

    Verkauf selbst hergestellter Sachen

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