Rechtsprechung
| BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverfassungsgericht
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GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 103; ; StVollzG § 114 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Hinblick auf eine Gewährung effektiven Rechtsschutzes
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 20.10.2008 - 33 StVK 700/08
- LG Krefeld, 22.10.2008 - 33 StVK 701/08
- BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 442
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).Im Einzelfall kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 , m. zahlr.
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt das Verfassungsgebot, soweit wie möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Im Einzelfall kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 , m. zahlr.Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt das Verfassungsgebot, soweit wie möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).Bei dieser Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt (BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ).
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98
Effektivität des Rechtsschutzes und fachgerichtlicher Eilrechtsschutz
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Es ist zudem rechtsfehlerhaft von einem Anwendungsfall des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO statt von der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation einer beantragten vorläufigen Aussetzung einer belastenden Maßnahme ausgegangen (…zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101;… vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Bei dieser Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt (BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Rn. 9 Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Im Einzelfall kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 , m. zahlr. - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Rn. 9 Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93
Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG
- BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89
- BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24
Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …
Daher können zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 9;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, Rn. 18). - BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).aa) Der angegriffene Beschluss geht zu Unrecht von einem Anwendungsfall des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO statt von der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation einer beantragten vorläufigen Aussetzung einer belastenden Maßnahme aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).
- BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14
Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im …
Dabei können - auch in Vornahmesachen - zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung auch bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).Begehrt der Beschwerdeführer dagegen die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur unter den Voraussetzungen der § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).
Das Landgericht hat den Antrag des Beschwerdeführers jedoch allein mit der in dieser Allgemeinheit unzutreffenden Begründung abgelehnt, dass die vollständige Befriedigung des Rechtsbegehrens im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht möglich sei, da die einstweilige Anordnung die endgültige Entscheidung nicht vorwegnehmen dürfe (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).
Das Landgericht hat daher zutreffend angenommen, durch den Gesichtspunkt der Unzulässigkeit einer Vorwegnahme der Hauptsache gebunden zu sein, dabei jedoch verkannt, dass das Verbot in der Konstellation des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nicht ausnahmslos gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris), so dass es gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 VwGO die (strengen) Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Vorwegnahme der Hauptsache hätte prüfen und dabei insbesondere auch hätte feststellen müssen, ob Gründe für einen unzumutbaren Nachteil vorgetragen sind.
- BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der …
Die vorläufige Aussetzung des Vollzugs ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 26, und vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17). - BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung können Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris). - BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche …
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24). - BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne …
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, …und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem …
Daher können, auch in Vornahmesachen, zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris). - BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung …
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 - , juris, Rn. 12). - VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht
Rn. 17 Allerdings gilt im Hinblick auf die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 (77 f.) = NJW 1989, 827; BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08). - LG Hamburg, 22.01.2020 - 605 Vollz 29/20
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug …
- BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13
Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 29 AS 375/09
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Eilbedürftigkeit; Rückgängigmachung bereits …
- LG Hamburg, 17.11.2015 - 609 Vollz 98/15
Strafvollzug: Sofortvollzug einer Disziplinarmaßnahme; anwaltlicher Beistand
- BVerfG, 25.08.2015 - 2 BvR 1554/15
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen …
- BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 14 AS 2452/15
Anhörungsrüge - Stattgabe - Tenor - Sanktion - Bestandskraft - Gegendarstellung - …
- OVG Bremen, 22.07.2010 - 2 S 132/10
Möglichkeit der Ausübung des dem Gericht nach § 63 Abs. 3 S. 1 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - L 6 AS 981/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09
Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - L 32 AS 1379/15
Aufhebung einer bereits erfolgten Vollziehung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2016 - L 7 AS 1473/16
SGB-II -Leistungen
- VG München, 28.05.2015 - M 11 E1 15.1624
Schweinemastbetrieb; einstweilige Anordnung; außer Vollzug gesetzter …
- VGH Bayern, 07.12.2010 - 12 CE 10.2326
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 40/21
- VG Frankfurt/Main, 30.08.2010 - 7 L 1957/10
Anspruch auf Akteneinsicht nicht glaubhaft gemacht. Anspruch auf …
- LG Arnsberg, 17.07.2023 - 2 StVK 1342/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 14 AS 2452/15
Anhörungsrüge - Stattgabe - Tenor - Sanktion - Bestandskraft - Gegendarstellung - …
- VG Hannover, 12.07.2018 - 6 B 3743/18
Bildungsveranstaltung; Studienreise
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2014 - L 32 AS 3188/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 32 AS 3388/13
- VG Osnabrück, 06.08.2010 - 1 B 26/10
Anhörung; Beratungsgutachten; Beteiligung; Eltern; Elternrecht; Empfehlung; …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung eines Strafgefangenen wegen Anhaltens eines Briefes; Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe unter Beachtung der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem ...
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Umfang der Rechtsschutzgarantie im Verfahren nach dem StVollzG
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 07.02.2007 - 1b StVK 572/06
- BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 442
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
Rn. 14 Nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung hat ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BGH…, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, NJW-RR 2003, S. 130 , jeweils m.w.N.).
Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).
So sind etwa die Voraussetzungen (Kostenvorschusspflicht, Anwaltszwang) und weiteren Modalitäten (Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens, Amtsermittlung, weiterer Rechtsmittelzug) des jeweiligen Rechtsschutzweges zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).
- OLG Hamburg, 06.03.1981 - Vollz (Ws) 4/81
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Die gegenteilige Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 6. März 1981 - Vollz [Ws] 4/81 -, NStZ 1981, S. 239 ) überzeuge nicht, weil damit gerade Fälle wie der vorliegende, in denen aufgrund des Inhalts eines Schreibens ein Mitgefangener veranlasst sein könne, über Mittelsmänner Druck oder Repressalien auszuüben, nicht erfasst würden.Die soweit ersichtlich bislang einzige veröffentlichte Entscheidung eines Oberlandesgerichts, die sich mit der Frage befasst, ob als "Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG auch die Sicherheit einer anderen Anstalt als derjenigen, die die Bestimmung im konkreten Fall anzuwenden hat, angesehen werden kann, kommt zu einem verneinenden Ergebnis (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. März 1981 - Vollz [Ws] 4/81 -, NStZ 1981, S. 239).
- BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02
Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Rn. 14 Nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung hat ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, NJW-RR 2003, S. 130 , jeweils m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Verfahren nach § 109 ff. StVollzG
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Wiedereinsetzung">112 Abs. 2 StVollzG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 -, StV 2002, S. 272;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 112 Rn. 3). - BVerfG, 16.05.1995 - 2 BvR 1882/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Briefanhaltungen im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg…, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ). - OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Strafvollzug: Anhalten von Schreiben des Strafgefangenen wegen Gefährdung des …
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG;… zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg…, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ). - LG Würzburg, 25.05.2001 - StVK 370/01
Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG;… zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 12 E 846/20
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts
Rn. 9 Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff., und vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, juris Rn. 8, m. w. N. - BFH, 04.11.2008 - VII S 29/08
Darlegung des Verfahrensmangels der Gehörsverletzung - Voraussetzungen für die …
Auf den Hinweis der Senatsgeschäftsstelle, dass die Darlegungen in der Antragsschrift den an die Begründung eines PKH-Antrags zu stellenden Anforderungen nicht genügen dürften, hat der Antragsteller mitgeteilt, dass der Inhalt dieses Schreibens zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (2 BvR 387/07 und 1 BvR 1807/07) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften widerspreche.Die letztgenannte Ansicht hat das BVerfG in der weiteren vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 6. März 2008 2 BvR 387/07, [...]) wiederholt.
- OVG Niedersachsen, 18.01.2024 - 14 PA 130/23
Voraussetzungen der Übernahme der Unterhaltskosten (Futter und …
Ferner darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil dessen ausgehen wird, der um Prozesskostenhilfe nachsucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.).
- OLG Koblenz, 05.01.2015 - 3 W 689/14
Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im PKH-Verfahren
Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (in Anknüpfung an BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach [...]; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.).Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach [...]; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.).
- OVG Niedersachsen, 21.10.2025 - 2 PA 99/25
Entscheidungsreife; Erfolgsaussichten; Mitwirkung; arglistige Täuschung; Wohngeld
Denn nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand würde eine solche mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin ausgehen (…vgl. Senatsbeschl. v. 22.9.2025 - 2 PA 62/25 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.), weil es nach wie vor an einem schlüssigen Vortrag zu geleisteten Mietzahlungen mangelt. - OVG Niedersachsen, 01.04.2025 - 2 PA 17/25
Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme eines Kindes
Ferner darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil dessen ausgehen wird, der um Prozesskostenhilfe nachsucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 15 AS 905/09
Anspruch von sich allein zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhaltenden …
Ein PKH-Antrag darf deshalb nicht mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. z. B. Beschluss vom 06.03.2008, Az. 2 BvR 387/07 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 2 PA 16/25
Halbwaisenrente; Vollwaisenrente; Waisenrente; Zweckidentische Leistungen
Ferner darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil dessen ausgehen wird, der um Prozesskostenhilfe nachsucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.). - OLG Koblenz, 20.11.2014 - 7 WF 1000/14
Verfahrenskostenhilfe nach Instanzende einer Familiensache
Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach Juris; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.). - OVG Niedersachsen, 18.12.2025 - 2 PA 189/25
Inobhutnahme; Klagebefugnis; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Ferner darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil dessen ausgehen wird, der um Prozesskostenhilfe nachsucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.). - OVG Niedersachsen, 23.09.2025 - 2 PA 62/25
Arbeitskleidung; Beschwerde; Eingliederungshilfe; Kostenübernahme; Pflegegeld; …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 323/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- forum-strafvollzug.de
§ 113 StVollzG
Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen - rechtsportal.de
StVollzG § 113
Zulässigkeit eines Vornahmeantrags - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Vornahmeantrags
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - Vollz 52/09
- OLG Hamm, 27.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 323/09
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 442
- NStZ-RR 2010, 191 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 03.11.2010 - 2 BvR 1377/07
Durchsetzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Strafvollzug …
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird es überwiegend für möglich erachtet, gegen das Unterlassen der Umsetzung einer Gerichtsentscheidung einen Vornahmeantrag gemäß § 113 Abs. 1 StVollzG zu stellen (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 Ws 343/89 -, NStZ 1990, S. 207 ; Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05 -, ZfStrVo 2005, S. 308 ; KG…, Beschluss vom 15. August 2005 - 5 Ws 232/05 Vollz -, ZfStrVo 2006, S. 303 ; OLG Schleswig…, Beschluss vom 8. April 2008 - 2 Vollz Ws 123/08 -, NStZ 2009, S. 576;… vgl. auch Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 113 Rn. 1, § 115 Rn. 1;… Kaiser/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl. 2002, S. 381; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2009 - 1 Vollz (Ws) 323/09 -, juris, unter Verweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 1986 - 1 Vollz (Ws) 223/85; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. November 2003 - 1 Ws 297/03 -, ZfStrVo 2004, S. 315, mit der Annahme, ausreichender Rechtsschutz stehe mit den Möglichkeiten der Petition oder Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung). - OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 710/12
Rechtsbehelf gegen das Unterlassen der Umsetzung einer Gerichtsentscheidung im …
Zur Begründung hat sie auf die ständige Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluss vom 27.08.2009, III-1 Vollz (Ws) 323/09, NStZ-RR 2010, 191) verwiesen, nach der eine Vollstreckungsmöglichkeit hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen im Verfahren nach dem StVollzG nicht besteht, woraus auch die Unzulässigkeit eines auf Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung gerichteten Vornahmeantrages folge.Rn. 38 Einigkeit besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass gerichtliche Zwangsmittel im Verfahren nach dem StVollzG analog §§ 170, 172 VwGO, 888 ZPO nicht zulässig sind, weil das StVollzG die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers nicht geregelt hat, es damit an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt und Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafvollzugsrechts damit nicht vollstreckbar sind (Senat Beschluss vom 27.08.2009 a.a.O.; OLG Frankfurt a.M. B. v. 22.10.2004, 3 Ws 928/04, NStZ-RR 2005, 96; OLG Frankfurt a.M. NStZ 1983, 335f.; OLG Karlsruhe B. v. 17.11.2003, 1 Ws 297/03; KG B. v. 22.08.2011, 2 Ws 258 und 260/11, StraFo 2012, 34ff, JURIS Rdnr 55; BVerfG B. v. 03.11.2010, 2 BvR 1377/07, BeckRS 2010, 56336 m.w.N.).
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. August 2009 - 1 Vollz (Ws) 323/09 - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Art .19 GG
Überprüfung, Rechtmäßigkeit, Erledigung, Fachgericht - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StVollzG § 109 ff.; ; StVollzG § 115 Abs. 3; ; StVollzG § 121 Abs. 2
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Möglichkeit des Rechtschutzes eines durch Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffenen Gefangenen
Verfahrensgang
- LG Hagen - 62 StVK S 121/09
- OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 442
- NStZ-RR 2010, 93 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Ein Strafgefangener, der durch die Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffen ist, dürfe nicht darauf verwiesen werden, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtsschutz einzufordern, sofern das Prozeßrecht eine weitere fachgerichtliche Instanz eröffne (Beschluss vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01; vgl. auch Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 527/99). - BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Ein Strafgefangener, der durch die Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffen ist, dürfe nicht darauf verwiesen werden, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtsschutz einzufordern, sofern das Prozeßrecht eine weitere fachgerichtliche Instanz eröffne (Beschluss vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01; vgl. auch Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 527/99).
- BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung
Rn. 15 Gleiches gilt, wenn der Strafgefangene schon vor seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 109 ff. StVollzG das Zivilgericht angerufen hat, auch durch einen PKH-Antrag (OLG Naumburg…, Beschluss vom 11.12.2017, Az.: 1 Ws (RB) 58/17, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009, Az.: 1 Vollz (Ws) 463/09, juris Rn. 9;… Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 115 Rn. 8;… Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 12. Kap. Abschn. I Rn. 18;… BeckOK Strafvollzug Bund / Euler, 17. Ed., 01.02.2020, StVollzG § 115 Rn. 16). - LG Arnsberg, 11.06.2024 - 2 StVK 222/22 Rn. 56 c) Zwar kann es an einem - grundsätzlich zu bejahenden - Feststellungsinteresse dann (i.S.e. mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses) fehlen, wenn dem Genugtuungsbedürfnis des Betroffenen und dem effektiven Schutz seiner Grundrechte (hier: Recht auf Resozialisierung) bereits im Rahmen einer anderen fachgerichtlichen Überprüfung der Maßnahme Rechnung getragen wird (vgl. OLG X., Beschluss vom 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09).
- LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13 80 hat die Rechtsprechung u.a. einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bejaht, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht (BVerfG, NJW 2001, 137, 138), etwa bei der Frage einer beengten Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 93) oder hinsichtlich der Verhängung von Arrest im Wege des Disziplinarverfahrens als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 220).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- strafverteidiger-hamburg.net
Rechtsweg bei Aufrechnung des Anspruchs auf Auszahlung des Eigengeldes mit Justizkosten durch JVA; kein Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen gem. ZPO f. Eigengeld eines Strafgefangenen
- rechtsportal.de
Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen den Eigengeldanspruch des Strafgefangenen aus einer Forderung der Landesjustizkasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen den Eigengeldanspruch eines Strafgefangenen aus einer Forderung der Landesjustizkasse
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.10.2008 - 605 Vollz 187/08
- OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 440
- NStZ 2010, 442
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ws 259/04
Aufrechnung der Landesjustizkasse mit dem Eigengeldanspruch eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
b) Die Aufrechnung durch die Justizvollzugsanstalt stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne von § 109 StVollzG dar (so bereits der Senatsbeschluss vom 31.08.1994 - 3 Vollz (Ws) 17/94, ZfStrVo 1995, 370; ebenso OLG Zweibrücken, ZfStrVo 1986, 397 und Beschluss vom 12.07.2004 - 1 Ws 259/04; OLG Frankfurt, NStE Nr. 20 zu § 109 StVollzG ; stillschweigend OLG Frankfurt, NStZ 1993, 559 ; OLG Koblenz, ZfStVo 1986, 252;… vgl. auch Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 11. Aufl., § 109 Rdn. 9).Das ergibt sich - wie das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.07.2004 (1 Ws 259/04) zutreffend feststellt - schon daraus, dass die Aufrechnung die Gegenseitigkeit der Forderungen voraussetzt.
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Zwar haben nach BVerfGE 109, 133 ff. die Landesjustizverwaltungen im Rahmen einer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dafür Sorge zu tragen, dass Möglichkeiten der Besserstellung im Vollzug der Sicherungsverwahrung soweit ausgeschöpft werden, wie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstalten verträgt. - BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02
Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Auch unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgebots ist ein über § 131 Nr. 1 HmbStVollzG i.V.m. § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG hinausgehender Pfändungsschutz des aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldes nicht herzuleiten (…vgl. BGH, aaO.; BFHE 204, 25 ).
- KG, 30.03.2007 - 2 Ws 151/07
Strafvollzug: Streitwertfestsetzung in Strafvollzugssachen
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Dabei sind die Tragweite der Entscheidung und die Auswirkungen zu berücksichtigen, die ein Erfolg des Antrags für den Gefangenen gehabt hätte (KG, JurBüro 2007, 532) Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes lässt sich dem Antrag des Beschwerdeführers trotz des auch in die Zukunft gerichteten Begehrens keine über einen Betrag in Höhe von Euro 131, 97 hinausgehende Tragweite der Sache zuschreiben. - BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03
Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
- OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Nur in Fällen, in denen sich der Strafgefangene gegen die Abführung von Eigengeld aufgrund einer Forderungspfändung durch Dritte wendet (vgl. OLG Jena, ZfStrVo 2005, 185; OLG Hamburg, ZfStrVo 1996, 182; OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 115;… ebenso Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3; auch in diesen Fällen für gerichtliche Zuständigkeit nach §§ 109 ff. StVollzG OLG Frankfurt, StV 1994, 384 ), wird die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern regelmäßig unter Hinweis auf den Umstand zu verneinen sein, dass die beanstandete Maßnahme keine von der Anstalt zu verantwortenden Handlung ist. - OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
a) An einer erneuten Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit sieht sich der Senat (ebenso OLG Nürnberg, ZfStrVo 1999, 302; OLG Saarbrücken, NJW 1994, 1423 ) nicht durch § 17a Abs. 5 GVG gehindert. - OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 3 Ws 723/92
Forderung des Gefangenen; Eigengeldguthaben; Arbeitsentgelt; Pfändungsfreier …
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b) Die Aufrechnung durch die Justizvollzugsanstalt stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne von § 109 StVollzG dar (so bereits der Senatsbeschluss vom 31.08.1994 - 3 Vollz (Ws) 17/94, ZfStrVo 1995, 370; ebenso OLG Zweibrücken, ZfStrVo 1986, 397 und Beschluss vom 12.07.2004 - 1 Ws 259/04; OLG Frankfurt, NStE Nr. 20 zu § 109 StVollzG ; stillschweigend OLG Frankfurt, NStZ 1993, 559 ; OLG Koblenz, ZfStVo 1986, 252;… vgl. auch Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 11. Aufl., § 109 Rdn. 9). - OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85
Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ; …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Dementsprechend wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Rechtsweg nach den §§ 109 ff. StVollzG auch dann für einschlägig gehalten, wenn die Vollzugsbehörde selbst Gläubigerin ist und - etwa mit einer Schadensersatzforderung - gegen die ihr gegenüber gegebene Geldforderung des Gefangenen aufrechnet (KG, NStZ-RR 2003, 317; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 47 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 430 ;… a.A. Rassow, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG , 4. Aufl., § 52 Rdn. 5). - OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08
Nur in Fällen, in denen sich der Strafgefangene gegen die Abführung von Eigengeld aufgrund einer Forderungspfändung durch Dritte wendet (vgl. OLG Jena, ZfStrVo 2005, 185; OLG Hamburg, ZfStrVo 1996, 182; OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 115;… ebenso Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3; auch in diesen Fällen für gerichtliche Zuständigkeit nach §§ 109 ff. StVollzG OLG Frankfurt, StV 1994, 384 ), wird die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern regelmäßig unter Hinweis auf den Umstand zu verneinen sein, dass die beanstandete Maßnahme keine von der Anstalt zu verantwortenden Handlung ist. - OLG Karlsruhe, 08.02.1985 - 1 Ws 245/84
- OLG Hamm, 24.09.1987 - 1 Vollz (Ws) 44/87
- OLG Hamburg, 31.08.1994 - 3 Vollz (Ws) 17/94
- OLG Hamburg, 07.06.1995 - 3 Vollz (Ws) 11/95
- OLG Koblenz, 25.06.2020 - 4 Ws 310/20
Beginn der Anfechtungsfrist des § 112 StVollzG Erlöschen der wechselseitigen …
Demgegenüber ist in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa KG Berlin, 3 Ws 135/03 Vollz v. 09.05.2003 - NStZ-RR 2203, 317 ; OLG Hamburg, 3 Vollz (Ws) 73/08 v. 30.01.2009 - bei Roth NStZ 2010, 436 ), soweit ersichtlich, nur über die Frage entschieden worden, dass die Aufrechnung eine Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG darstellt; dies steht vorliegend allerdings nicht im Streit.
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