Rechtsprechung
BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis); Fahrlässigkeit - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Waren - Betrugstat - Hehlerei - Bereicherungsabsicht - Gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Vortat - Bedingter Vorsatz - Erwerb von Sachen Tatbestandsverwirklichung - Billigend in Kauf nehmen - Abfindung - Bewußte Fahrlässigkeit - Mitangeklagter - Auflösung ...
- Judicialis
StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 259; ; StGB § 55
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 106
- StV 2000, 258
Wird zitiert von ... (3)
- LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07
Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay; …
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106). - BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass …
Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106). - BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15
Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche …
Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78).
Rechtsprechung
BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 357 StPO; § 223 StGB; § 229 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 31 StGB
Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; Strafzumessung; Spezialität; Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Tateinheit - Körperverletzung - Nötigung - Änderung - Schuldspruch - Aufhebung - Strafausspruch
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 106
Wird zitiert von ... (7)
- AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11
Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung
Die körperliche Misshandlung setzt mithin einen Körperlichkeitsbezug voraus, während die Gesundheitsschädigung nicht auf die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes beschränkt ist, sondern auch in der Erregung oder Steigerung einer psychischen pathologischen Störung begründet sein kann (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NStZ-RR 2000, 106;… Eser/Sternberg-Lieben, a. a. O., § 223 Rdn. 6 m. w. N.), und zwar nicht zwingend hervorgerufen durch Gewaltanwendung sondern auch durch psychische Einwirkungen (vgl. BGH NJW 1996, 1068, 1069; ebenso BGH (VI. Zivilsenat) NJW 1976, 1143, 1144). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …
Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn diese psychischen Einwirkungen zu einem pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand geführt haben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106). - BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe …
Denn auch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben können über die Beeinträchtigung des seelischen Gleichgewichts hinaus zu körperlichen Auswirkungen oder nachhaltigen psychischen Auswirkungen mit Krankheitswert führen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166 und BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106), wobei die durch die Drohwirkung hervorgerufenen psychischen Folgen ungeachtet der objektiven Ungefährlichkeit des Tatmittels entstehen können, wohingegen die Drohung mit einer gefährlichen Waffe bereits wegen einer möglichen Gewalteskalation eine Gefahr für Leib und Leben des Opfers begründet.
- BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von …
Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter die §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106). - BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche …
Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106), weil der Angeklagte mit der Nötigung der bislang unbeteiligten Zeugen F. und R. deren Willensbetätigungsfreiheit und damit ein neues Rechtsgut verletzte, um im Besitz der Beute zu bleiben. - BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung
In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544). - OLG Köln, 29.07.2005 - 81 Ss 11/05 Bei dieser Sachlage kommt § 240 StGB gegenüber dem spezielleren § 253 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106).