Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2011 - StB 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 57 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB
Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche Entscheidungsgrundlage; Anforderungen an eine positive Legalprognose) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57 Abs 1 S 2 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB, § 211 StGB
Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten - Wolters Kluwer
Erneute sachverständige Beratung des Gerichts bei Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erneute sachverständige Beratung des Gerichts bei Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
- datenbank.nwb.de
Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 30.05.2008 - 2 StE 2/05
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
- OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 2 StE 2/05
- BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 8
- StV 2012, 548
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03
Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der …
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Das Oberlandesgericht führt in dem angefochtenen Beschluss unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 zwar zutreffend aus, dass die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB umso höher angesetzt werden müssen, je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall des entlassenen Verurteilten verletzt oder gefährdet würden (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2). - BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Bei dieser Sachlage hat das Oberlandesgericht den ihm durch § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3) überschritten, indem es die erneute Ablehnung der Reststrafenbewährung maßgeblich wieder auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. L. vom 8. Februar 2010 stützte (BA S. 5), ohne zuvor diesen oder einen anderen Sachverständigen zu den neuen prognoserelevanten Umständen zu hören. - OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124).
- OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Umfassende Aufklärungspflicht der …
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124). - OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der …
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224). - OLG Celle, 28.11.2002 - 1 Ws 336/02
Antrag auf Genehmigung der Aufnahme eines Fernstudiums ; Anspruch des Gefangenen …
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224). - OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99
Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)
Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
- BGH, 19.04.2018 - StB 3/18
Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur …
Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger das im Falle eines Rückfalls bedrohte Rechtsgut ist (…BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).Die vorzunehmende Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Strafvollzugs und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit kann auch bei Kapitaldelikten, schweren Sexualstraftaten oder terroristischen Verbrechen zu dem Ergebnis führen, dass die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug verantwortbar ist; die Voraussetzungen an eine positive Legalprognose dürfen auch in diesem Bereich nicht so hochgeschraubt werden, dass dem Verurteilten letztlich kaum eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung bleibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).
- BGH, 02.11.2022 - StB 43/22
Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.
Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger die durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter sind (…s. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8). - BGH, 10.04.2014 - StB 4/14
Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln …
Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger das im Falle eines Rückfalls bedrohte Rechtsgut ist (…BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).Die vorzunehmende Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Strafvollzugs und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit kann auch bei Kapitaldelikten, schweren Sexualstraftaten oder terroristischen Verbrechen zu dem Ergebnis führen, dass die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug verantwortbar ist; die Voraussetzungen an eine positive Legalprognose dürfen auch in diesem Bereich nicht so hochgeschraubt werden, dass dem Verurteilten letztlich kaum eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung bleibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).
- BGH, 11.01.2018 - StB 33/17
Jugendstrafsache: Prognose bei der Reststrafenaussetzung zur Bewährung
Denn ungeachtet von Differenzen im Einzelnen verlangt die in beiden Vorschriften enthaltene Verantwortbarkeitsklausel eine Wahrscheinlichkeitsprognose für eine Legalbewährung in Freiheit, wobei die Anforderungen an die Aussicht auf künftige Straffreiheit umso höher anzusetzen sind, je schwerer die in Betracht kommenden Taten wiegen (zu den rechtlichen Maßstäben des § 88 Abs. 1 JGG vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06, StV 2007, 12, 13;… Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 88 Rn. 5;… HK-JGG/Kern, 2. Aufl., § 88 Rn. 26 mwN;… zu den rechtlichen Maßstäben des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8;… vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16
Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und …
Rn. 10 Die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung konnte die Strafvollstreckungskammer jedoch nur dann ohne Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ablehnen, wenn das Ende 2014 erstattete Gutachten des Dr. I. einerseits den Anforderungen genügte, welche an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten im Rahmen des § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu stellen sind, d.h. es eine zureichende Grundlage für die zu treffende qualifizierte Prognoseentscheidung darstellte, und andererseits dieses Gutachten wegen der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten könnte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten sind, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (…Thüringer OLG a.a.O.; BGH NStZ-RR 2012, 8;… Appl in KK StPO a.a.O. § 454 Rn. 12a m.w.N.). - OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21
Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als …
Rn. 20 Wegen der damit erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung und der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen (§ 463 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 StPO) war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011, NStZ-RR 2012, 8; OLG Celle, Beschluss vom 5. Dezember 2016, NdsRpfl 2017, 253; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17, juris), die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben wird. - OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel; …
Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8;… Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 12). - KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
Fluchtgefahr und Erstverbüßer
Gleichermaßen sind bei wegen Gewalttaten Verurteilten erhöhte Anforderungen an eine günstige Sozialprognose zu stellen, denn je höher die Wertigkeit des verletzten Rechtsgutes ist, desto größer muss die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11 -, juris Rn. 5; KG, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 -, vom 5. April 2016 - 5 Ws 38 + 39/16 -, mwN). - OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17
Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender …
Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose i.S.d. § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57, Rdnr. 12). - OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15
Anforderungen an die Sozialprognose bei vorausgegangener Verurteilung wegen …
- OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24
Beendigung der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt zum …
- OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18
Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; …
- BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (Erklärung der Einwilligung des …
- OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer …
- OLG Hamm, 23.04.2024 - 3 Ws 132/24
Erledigung der Vollstreckungsmaßnahme der Unternbringung des Verurteilten in ein …
- BGH, 16.10.2024 - StB 40/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung …
- OLG Hamm, 25.07.2017 - 3 Ws 295/17
Aussetzung; Strafrest; Wohnungseinbrüche; Anforderungen; Legalprognose
- OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18
Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat …
- OLG Hamm, 13.04.2017 - 3 Ws 144/17
Aussetzung; Restfreiheitsstrafe; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 64 StGB
Vergewaltigung; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Konkurrenzen; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Nachholung der unterbliebenen Anordnung im Revisionsverfahren des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB, § 358 Abs 2 S 3 StPO
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Nachholung der unterbliebenen Anordnung im Revisionsverfahren des Angeklagten - Wolters Kluwer
Nachholung einer Unterbringungsanordnung bei ausschließlich durch einen Angeklagten eingelegter Revision
- ra.de
- rechtsportal.de
Nachholung einer Unterbringungsanordnung bei ausschließlich durch einen Angeklagten eingelegter Revision
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 28.03.2011 - 220 KLs 19/10
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 8 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
Der Umstand, dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (BGHSt 38, 362) - Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.;… vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 mwN). - BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08
Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
Der Umstand, dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (BGHSt 38, 362) - Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 mwN). - BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers …
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
Vergewaltigung und räuberische Erpressung stehen in Tateinheit zueinander (BGH, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 569/89, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7).
- BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
... Wegen des aufgrund § 5 Abs. 3 JGG bestehenden Zusammenhangs lässt der aufgezeigte Rechtsfehler den Strafausspruch nicht unberührt (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2;… Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen JGG 6. Aufl. § 5 JGG Rdn. 21)." Dem folgt der Senat. - BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96
Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem …
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
... Wegen des aufgrund § 5 Abs. 3 JGG bestehenden Zusammenhangs lässt der aufgezeigte Rechtsfehler den Strafausspruch nicht unberührt (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2;… Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen JGG 6. Aufl. § 5 JGG Rdn. 21)." Dem folgt der Senat. - BGH, 21.09.1993 - 1 StR 510/93
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11
"Soweit das Landgericht in der Drohung, das Tatopfer solle ruhig sein, sonst werde es ihr ergehen 'wie den vom Pappelsee', eine Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB gesehen hat, tritt diese hinter § 177 Abs. 1, 2 StGB zurück (BGH Beschluss vom 21. September 1993, 1 StR 510/93;… Fischer StGB 58. Aufl. § 177 Rdn. 105;… Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27;… a.A. Hörnle in LK 12. Aufl. § 177 Rdn. 192).
- BGH, 25.03.2014 - 1 StR 86/14
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auch wenn die Nichtanordnung der Maßregel des § 64 StGB den Angeklagten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beschwert, ist das Revisionsgericht nicht gehindert, auf eine zulässig erhobene, die Nichtanwendung von § 64 StGB nicht ausnehmende Revision des Angeklagten hin, das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen - wie hier - dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.; Beschlüsse vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/09, NStZ 2009, 261; vom 30. August 2011 - 3 StR 264/11 (insoweit in NStZ-RR 2012, 8 nicht abgedruckt) jeweils mwN).Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG bestehenden Zusammenhangs führt der vorgenannte Rechtsfehler auch zur Aufhebung der verhängten Jugendstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 264/11).
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