Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.07.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99   

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BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
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Rundfunkübertragung aus dem Gerichtssaal

§ 169 S. 2 GVG verstößt nicht gegen die Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen: Zugänglichkeit von Informationsquellen und Schutzbereich der Informationsfreiheit - Ausschluss von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen gem GVG § 169 S 2 verfassungsgemäß

  • Telemedicus

    Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung einer Informationsquelle - Informationsfreiheit - Rundfunkfreiheit - Zugänglichkeit einer Informationsquelle - Bestimmungsrecht - Grundrechtseingriff - Gerichtsverhandlung - Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • sewoma.de

    Veröffentlichungen von Gerichtsverhandlungen im Fernsehen - ntv.de

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. Abs. 1 S. 1, S. 2; GVG § 169 S. 2
    Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Keine Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gerichtsfernsehen bleibt verboten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Keine Fernsehaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal? (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK-Mitteilungen 6/2002, S. 252-256)

  • ius-it.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kläger, Beklagte und Angeklagte - live im TV?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 44
  • NJW 2001, 1633
  • NVwZ 2001, 790 (Ls.)
  • StV 2001, 149
  • StV 2001, 661 (Ls.)
  • DVBl 2001, 456
  • DVBl 2001, 461
  • DÖV 2001, 596
  • ZUM 2001, 220
  • ZUM 2001, 228
  • afp 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zudem hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung, ob die angegriffenen Verfügungen verfassungsgemäß waren (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Zu der Rundfunkfreiheit gehört ebenso wie zu der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG der Schutz der Berichterstattung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 91, 125 ; stRspr).

    Zu den medienspezifischen Möglichkeiten gehört auch der Einsatz von Aufnahme- und Übertragungsgeräten (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 169 GVG regelt nämlich nur die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, nicht auch die zeitlich davor oder danach gelegenen Phasen (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 176 GVG ist insofern ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, bei dessen Auslegung und Anwendung auch die Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Neben Korrespondentenberichten kommen Ton- und Bewegtbildaufnahmen vor Beginn und nach Ende der Verhandlung sowie aus den Sitzungspausen in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Auch entspricht er dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

    Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt aber nicht ausnahmslos (vgl. BVerfGE 4, 74 ); die Öffentlichkeit kann aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls auch dort ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wo sie nach der Verfassung grundsätzlich geboten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Der Abwehr solcher Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (zu ihm vgl. BVerfGE 65, 1) dient der generelle Ausschluss von Aufnahmen und deren Verbreitung.
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 145, 365 ) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Fehlt es hingegen an dieser Bestimmung, fällt die Informationsbeschaffung nicht in den Schutzbereich der Informationsfreiheit (BVerfGE 103, 44, 60 [juris Rn. 56] mwN).

    Soweit er bestimmungsberechtigt ist, kann er im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse Art und Umfang des Zugangs bestimmen (BVerfGE 103, 44, 60 f. [juris Rn. 57]).

    Durch die Festlegung der Zugänglichkeit und des Ausmaßes der Öffnung einer Informationsquelle wird in diesem Umfang zugleich der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerfGE 103, 44, 61 [juris Rn. 58]; kritisch hierzu Stieper aaO S. 423 f.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1)   

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https://dejure.org/2000,34
BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Spielbankengesetzes: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Betroffenheit der Spielbankgesellschaften - Betätigung als Spielbankunternehmer als Berufsausübung iSv GG Art 12 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufswahl - Spielbank - Kasino - Zugangsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit - Baden-Württemberg

  • Glücksspiel & Recht
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsmäßigkeit des Spielbankgesetz Baden-Wüttemberg

  • Judicialis

    SpBG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; SpBG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; SpBG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; SpBG § 1 Abs. 3; ; SpBG § 1 Abs. 5; ; SpBG § 6; ; SpBG § 7; ; SpBG § 1 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 35; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 106 Abs. 2 Nr. 6; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Baden-Württembergischen Spielbankengesetzes über die Erteilung einer Konzession

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 197
  • NJW 2001, 3253 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 771
  • NVwZ 2001, 790
  • DVBl 2000, 1596
  • DÖV 2001, 74
 
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Wird zitiert von ... (412)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Das Spielbankenrecht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für das die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben (vgl. BVerfGE 28, 119).

    In Baden-Württemberg galt deshalb zunächst - wie in den anderen Bundesländern - das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl I S. 480; im Folgenden: Spielbankengesetz 1933) als Landesrecht fort (vgl. BVerfGE 28, 119 ), bis es durch das Gesetz über öffentliche Spielbanken (Spielbankengesetz - SpBG) vom 23. Februar 1995 (GBl S. 271) abgelöst wurde.

    Denn die Eigentumsgarantie schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht dagegen erst in der Zukunft liegende (Umsatz- und Gewinn-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 28, 119 ; 68, 193 m.w.N.).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18. März 1970 ausgeführt hat, mit der Zulassung einer Spielbank entstehe kein Gebilde des wirtschaftlichen Lebens und ihr Betrieb sei nicht wirtschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    aa) Die Regelung ist allerdings kompetenzgemäß zustande gekommen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    In ihr findet einer der für die Zulassung von Spielbanken maßgeblichen Grundgedanken seinen Ausdruck (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Dies wirkt, weil der Zugang zum Beruf des Spielbankunternehmers insoweit nicht von der Qualifikation der Unternehmen oder von sonstigen Kriterien abhängig ist, auf welche die Bewerber um eine Erlaubnis Einfluss nehmen können, wie eine objektive Berufszulassungsvoraussetzung (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

    Grundrechtsbeschränkungen dieser Art sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

    Die Durchführung eines behördlichen Erlaubnisverfahrens mit anschließender Anrufung der Verwaltungsgerichte ist den Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 insoweit nicht zuzumuten, weil es offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 79, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Ein solches Wiederaufleben von Vorschriften aufgrund Nichtigkeit der sie ändernden Bestimmungen (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 126 ) scheidet hier bereits deshalb aus, weil das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine - zwischenzeitlich verstrichene Übergangsfrist - weiter anwendbar erklärt hat (BVerfGE 121, 266 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

    Dem Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG liegt ein weites, nicht personal gebundenes Begriffsverständnis zugrunde (vgl. dazu ausdrücklich BVerfGE 97, 228 ; vgl. auch bereits BVerfGE 50, 290 ), weshalb das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland anwendbar ist (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 102, 197 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Allerdings muss er, zumal bei einem weitgehend vorbeugend wirkenden Verbot äußerer religiöser Bekundungen, ein angemessenes Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts des pädagogischen Personals auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ebenso wahren wie er bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des Eingriffs mit dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit beachten muss (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ; 102, 197 ; 104, 337 ).
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