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Rechtsprechung
   BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3181
BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01 (https://dejure.org/2002,3181)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 10 AZR 441/01 (https://dejure.org/2002,3181)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 (https://dejure.org/2002,3181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Verpflegungspauschale wegen Einsatzwechseltätigkeit ; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags ; Begriff der Einsatzwechseltätigkeit im Lohnsteuerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Zulage - Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen …

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Es komme darauf an, ob der jeweilige Arbeitnehmer auf Grund seiner individuellen Berufssituation sich auf Fahrten zu immer neuen Arbeitsstätten einzustellen habe, die er nicht durch eine entsprechende Wohnsitznahme vermeiden könne (BFH 20. November 1987 - VI R 6/86 - BFHE 152, 232;… Stache in Hurowski/Altehoefer Kommentar zum Lohnsteuerrecht Stand November 2001 § 9 EStG Rn. 622).
  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 492/00

    Besitzstandszulage - Wechsel des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Die zur Beklagen gehörenden Arbeitnehmer sollten lediglich in Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern - vorwiegend im DB-Konzern - vermittelt werden (vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 492/00 - nv.).
  • LAG Berlin, 21.06.2001 - 7 Sa 41/01

    Tariflicher Anspruch auf Zahlung einer Verpflegungspauschale; …

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. Juni 2001 - 7 Sa 41/01 - aufgehoben.
  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die …

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Diese typisierende Auslegung entspricht der Definition und der Handhabung des Begriffs der Einsatzwechseltätigkeit im Lohnsteuerrecht (BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64).
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Der Inhalt der Begriffe ist dann nach der jeweils gültigen höchstrichterlichen Auslegung zu ermitteln (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - ZTR 2001, 73).
  • BFH, 17.12.1999 - V B 131/99

    Vorsteuerabzug bei Einsatzwechseltätigkeit von ArbN?

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
    Eine allgemeine Aussage für alle Zeitarbeitnehmer sei nicht möglich (BFH 17. Dezember 1999 - V B 131/99 - BFH/NV 2000, 762).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Solche Fahrten sind nicht mit Fahrten zu mehrwöchigen Einsätzen in anderen Betrieben (hierzu BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - Rn. 35) gleichzusetzen.
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64, 66).

    Bei Einsatzwechseltätigkeit ist es ihm nicht oder schlechter möglich, Lebensmittelvorräte zu halten, um sich so preiswert selbst zu verpflegen, zB regelmäßig zu kochen (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 d der Gründe).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Dieser Wille kann deshalb bei der Auslegung keine Berücksichtigung finden (vgl. dazu BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 a der Gründe, NZA 2002, 815).
  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung - …

    Dieser soll Mehraufwendungen des Klägers anlässlich seiner auswärtigen Tätigkeit durch eine Verpflegungspauschale ausgleichen (sh. auch BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    In Bezug auf Rechtsvorschriften bedeutet deren sinngemäße Anwendung oder entsprechende Geltung, dass eine Vorschrift ihren Voraussetzungen nach nicht unmittelbar anwendbar ist, dennoch aber dem wesentlichen Inhalt nach gelten soll, weil die Interessenlage für gleich erachtet wird (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 b aa der Gründe). Maßgebend ist der wesentliche Inhalt des § 34 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 TVöD-AT, die Definition des öffentlichen Dienstes im Sinne des TVöD.
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 838/08

    Ermittlung des Gedingelohns

    In Bezug auf Rechtsvorschriften bedeutet deren sinngemäße Anwendung oder entsprechende Geltung, dass eine Vorschrift ihren Voraussetzungen nach nicht unmittelbar anwendbar ist, dennoch aber dem wesentlichen Inhalt nach gelten soll, weil die Interessenlage für gleich erachtet wird (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 b aa der Gründe). § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT regelt, wie der Anteil des auf eine Stunde entfallenden Entgelts zu ermitteln ist.
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

    Dieser Wille kann deshalb bei der Auslegung keine Berücksichtigung finden (vgl. dazu BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 a der Gründe, NZA 2002, 815).
  • BAG, 22.11.2004 - 6 AZR 544/02

    Verpflegungspauschale bei Rufbereitschaft - Rufbereitschaft; tarifliche …

    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64, 66).

    Bei Einsatzwechseltätigkeit ist es ihm nicht oder schlechter möglich, Lebensmittelvorräte zu halten, um sich so preiswert selbst zu verpflegen, zB regelmäßig zu kochen (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 d der Gründe).

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

    Dieser soll Mehraufwendungen des Klägers anlässlich seiner auswärtigen Tätigkeit durch eine Verpflegungspauschale ausgleichen (sh. auch BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

    Dass die festgesetzten Pauschalen der Höhe nach nicht völlig denjenigen entsprechen, die nach den Steuervorschriften steuerfrei geleistet werden können, ändert an der grundsätzlichen Übereinstimmung der verwendeten Begriffe nichts (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -).
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne …

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 240/03

    Ausbleibezulage - ständige Arbeitsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2019 - 17 Sa 47/18

    Auslegung eines Tarifvertrages - Begriffsdefinition Dienstgang - statische …

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2016 - 7 Ca 3580/16

    Auslegung von Tarifnormen; aktives Beschäftigungsverhältnis

  • LAG Thüringen, 20.07.2023 - 2 Sa 433/20

    Auslegung eines Tarifvertrags - Verkehrsgewerbe Thüringen - Tariflicher …

  • LAG Hessen, 08.11.2018 - 11 Sa 1251/17

    Höhe des Urlaubsgeldes für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach dem MTV Kabine

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Rechtsprechung
   BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1430
BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00 (https://dejure.org/2001,1430)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00 (https://dejure.org/2001,1430)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 (https://dejure.org/2001,1430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingte Änderungskündigung; Festlegung des Maßstabs für die Zumutbarkeitsprüfung; Vorliegen eines teilbaren Streitgegenstands; Fristlose Kündigung eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds; Geltung einer fiktiven Kündigungsfrist ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    Außerordentliche personenbedingte Änderungskündigung; Maßstab für die Zumutbarkeitsprüfung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber ehemaligem Betriebsratsmitglied

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber ehemaligem Betriebsratsmitglied

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine sofortige Kündigung bei Problemen mit Schichtzeiten // Übergangszeit für Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; außerordentliche Kündigung gegenüber ehemaligem Betriebsratsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Mit Rücksicht auf die Senatsrechtsprechung, die die Möglichkeit einer verhaltens- bzw. personenbedingten außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber Funktionsträgern jedenfalls nicht ausgeschlossen hat (10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30), hat die Beklagte die Änderungskündigung in erster Linie fristlos, hilfsweise außerordentlich unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist ausgesprochen.

    Fristlos kann einem (ehemaligen) Betriebsratsmitglied aber, wie der Senat im Beschluß vom 10. Februar 1999 (- 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30) erneut klargestellt hat, nach §§ 15 KSchG, 626 BGB nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nichtbetriebsratsmitglied dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre.

    Würde etwa bei einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen einer gemeinschaftlich begangenen Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds und eines sonstigen Arbeitnehmers bei im übrigen vergleichbaren Tatumständen und bei gleichgelagerten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen die fristlose Kündigung gegenüber dem Betriebsratsmitglied allein wegen der absehbar langen Bindungsdauer (zumindest ein Jahr nach Ende des Betriebsratsamts zuzüglich der Kündigungsfrist) für wirksam, die fristlose Kündigung gegenüber dem anderen Arbeitnehmer jedoch mit der Begründung für unwirksam erachtet, dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber zumutbar, würde das Betriebsratsmitglied offenbar allein wegen seines Betriebsratsamts einen gravierenden Rechtsnachteil erleiden (BAG 10. Februar 1999 aaO).

    Neben den bereits entschiedenen Fällen einer betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Senat bei der verhaltensbedingten Kündigung ausdrücklich offengelassen, ob, soweit eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied nicht gerechtfertigt ist, eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer notwendigen Auslauffrist möglich ist (10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Daher sind die in § 626 BGB enthaltenen und aus dieser Vorschrift abgeleiteten allgemeinen Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 KSchG anzuwenden (BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Senat in einem Fall, in dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der sonst einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist als Auslauffrist außerordentlich kündigen wollte, die Voraussetzungen des § 15 KSchG bejaht, weil der Arbeitgeber wegen der tariflichen Vergütungsautomatik ohne eine solche Kündigung gezwungen gewesen wäre, das Betriebsratsmitglied jahrelang in einer Funktion weiterzubeschäftigen, die im gesamten Betrieb auf Grund einer von den Gerichten grundsätzlich hinzunehmenden Unternehmerentscheidung abgeschafft war (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; vgl. zur fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung schon Senat 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 - nv. und 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

    Einen solchen Fall betraf der Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 (aaO), in dem bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung unter Gewährung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist der Senat vom Prüfungsmaßstab der "fiktiven" Kündigungsfrist abgerückt ist, ohne allerdings ausdrücklich darauf abzustellen, daß es sich um eine Kündigung unter Gewährung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist gehandelt hat.

    Zwar setzt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung voraus, daß die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen des betreffenden Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer auch zumutbar sind (BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Auch die außerordentliche Änderungskündigung fällt als echte Kündigung unter § 15 KSchG (BAG 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Senat in einem Fall, in dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der sonst einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist als Auslauffrist außerordentlich kündigen wollte, die Voraussetzungen des § 15 KSchG bejaht, weil der Arbeitgeber wegen der tariflichen Vergütungsautomatik ohne eine solche Kündigung gezwungen gewesen wäre, das Betriebsratsmitglied jahrelang in einer Funktion weiterzubeschäftigen, die im gesamten Betrieb auf Grund einer von den Gerichten grundsätzlich hinzunehmenden Unternehmerentscheidung abgeschafft war (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; vgl. zur fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung schon Senat 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 - nv. und 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Es handelt sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung vgl. etwa 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen häufiger Krankheit

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Bei einer personenbedingten - im Fall krankheitsbedingten - Kündigung gegenüber einem Funktionsträger hat der Senat in einer älteren Entscheidung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ausdrücklich abgelehnt (18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 40).
  • LAG Hessen, 14.04.2000 - 2 Sa 1687/98

    Fristlose Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Unmöglichkeit der …

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2000 - 2 Sa 1687/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 455/83
    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Senat in einem Fall, in dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der sonst einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist als Auslauffrist außerordentlich kündigen wollte, die Voraussetzungen des § 15 KSchG bejaht, weil der Arbeitgeber wegen der tariflichen Vergütungsautomatik ohne eine solche Kündigung gezwungen gewesen wäre, das Betriebsratsmitglied jahrelang in einer Funktion weiterzubeschäftigen, die im gesamten Betrieb auf Grund einer von den Gerichten grundsätzlich hinzunehmenden Unternehmerentscheidung abgeschafft war (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; vgl. zur fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung schon Senat 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 - nv. und 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Zumutbar ist eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, ihn überhaupt weiterzubeschäftigen (…vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 34, aaO; 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - zu II 2 d der Gründe, EzA KSchG § 15 nF Nr. 54).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auch wenn die Änderungskündigung im Ergebnis lediglich auf eine Änderung der Vertragsbedingungen zielt, handelt es sich bei ihr doch - wegen der mit ihr verbundenen Kündigungserklärung - um eine "echte" Kündigung (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 30.08.2016 - 7 TaBV 45/16

    AWO kann Betriebsrätin nicht außerordentlich kündigen - Herkunft einer …

    Andernfalls läge eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 31/98 und Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 487/00).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine ordentliche Kündigung gegenüber den durch § 15 KSchG besonders geschützten Funktionsträgern nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen des § 15 Abs. 4 KSchG und 15 Abs. 5 KSchG zulässig (Senat 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - EzA KSchG § 15 nF Nr. 54, zu II 2 der Gründe; 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - BAGE 86, 298, 303 ff.; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 2. April 1992 - 2 AZR 481/91 - RzK II 1 c Nr. 2; 9. April 1987 - 2 AZR 279/86 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 28 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 37; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200; 29. Januar 1981 - 2 AZR 778/78 - BAGE 35, 17;… zustimmend GK-BetrVG/Kreutz 7. Aufl. § 78 Rn. 51;… HK-KSchG/Dorndorf 4. Aufl. § 15 Rn. 70;… Backmeister/Trittin/Mayer KSchG 3. Aufl. § 15 Rn. 82;… Kittner in Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 15 KSchG Rn. 32;… MünchArbR-Berkowsky 2. Aufl. § 157 Rn. 34;… KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 18;… von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 15 Rn. 61;… APS/Linck 2. Aufl. § 15 Rn. 10;… Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer Handbuch des Kündigungsrechts 4. Aufl. Kap. 21 Rn. 5).
  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10

    Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …

    Rn. 48 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen des betreffenden Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - EzA KSchG § 15 Nr. 54 zu II 2 d der Gründe; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124 = AP BGB § 626 Drückkündigung Nr. 13 = EzA BGB § 626 Drückkündigung Nr. 3 zu II 5 b der Gründe; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 36 = EzA KSchG nF § 15 Nr. 36 zu B II 2 c der Gründe ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 4 Sa 996/06

    Fristlose Kündigung wegen Stempeluhrmissbrauch

    Daher sind die in § 626 BGB enthaltenen und aus dieser Vorschrift abgeleiteten allgemeinen Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 KSchG anzuwenden (BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 54).

    Im Falle des Bestehens eines besonderen Kündigungsschutzes als Funktionsträger nach § 15 Abs. 2 KSchG ist, um eine Benachteiligung aufgrund der Personalratstätigkeit zu vermeiden, maßgeblich, ob dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nicht-Personalratsmitglied dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre (sog. fiktive Kündigungsfrist, vgl. BAG 27.09.2001, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.09.2011 - 17 Sa 16/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - heimliche Übertragung …

    Um eine § 78 BetrVG widersprechende Benachteiligung des geschützten Personenkreises auszuschließen, ist bei der Zumutbarkeitsprüfung die fiktive ordentliche Kündigungsfrist zugrunde zu legen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - EzA § 15 KSchG Nr. 54).
  • ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …

    Nach der Rspr. ist aber bei der Zumutbarkeitsprüfung fiktiv die Kündigungsfrist zugrunde zu legen, die gelten würde, wenn dem Funktionsträger ordentlich gekündigt werden könnte (BAG, v. 27.9. 2001 - 2 AZR 487/00).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2002 - 5 Sa 93/01

    Funktionsträger und Sonderkündigungsschutz und tarifliche Unkündbarkeit

    Daher sind die in § 626 BGB enthaltenen und aus dieser Vorschrift abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzuwenden (BAG AP Nrn. 35, 36 zu § 15 KSchG 1969; Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00).

    Fristlos kann einem Funktionsträger nach §§ 15 KSchG, 626 BGB aber nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nichtfunktionsträger dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre (vgl. etwa BAG AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00).

    Dieser veränderte Prüfungsmaßstab setzt aber zunächst einmal voraus, dass eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer der sonst einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden notwendigen Auslauffrist gegenüber Funktionsträgern nach § 15 Abs. 2 KSchG im Falle einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung überhaupt für zulässig zu erachten ist (offen gelassen vom BAG in AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969 und im Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00), was nach Auffassung der Kammer jedenfalls für den hier gegebenen Fall der Beendigungskündigung aus den zutreffenden Gründen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.02.1993 - 2 AZR 526/92 (AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969 unter II. 3. der Gründe), auf die verwiesen wird, zu verneinen ist.

  • ArbG Stuttgart, 05.04.2017 - 12 BV 64/15

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung

    Andernfalls läge eine nach § 78 Abs. 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 31/98 und Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 487/00).

    Andernfalls läge eine nach § 78 Abs. 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 31/98 und Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 487/00; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)…, Beschluss vom 09. Juni 2015 - 7 TaBV 29/15 -, Rn. 51, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 202/07

    Zur außerordentlichen Kündigung des Saalchefs einer Spielbank wegen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Tat-/Verdachtskündigung wegen privaten …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 182/07

    Zur außerordentlichen Kündigung des Tischchefs einer Spielbank wegen …

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …

  • LAG Hamm, 08.04.2025 - 7 TaBV 50/24

    Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2006 - 9 TaBV 67/05

    Außerordentliche Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung eines Ersatzmitglieds im …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 251/08

    Kündigung eines Küchenleiters wegen Schlechtleistung - Hygienemängel - …

  • ArbG Duisburg, 30.07.2008 - 3 Ca 1126/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Betriebsrat

  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 TaBV 46/07

    Kündigung, Betriebsratsmitglied, Beleidigung, Äußerungen, ausländerfeindlich, …

  • LAG Hamm, 09.06.2015 - 7 TaBV 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Anästhesie-Pflegers …

  • LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 4 TaBV 24/14

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen …

  • LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06

    Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung

  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 84/04

    Massenänderungskündigung

  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10

    Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 TaBV 51/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Anstiftung zur …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 11 Sa 23/04

    Kündigung einer Wahlbewerberin

  • LAG München, 03.08.2006 - 3 Sa 459/06

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes …

  • LAG Hessen, 03.09.2007 - 17 Sa 55/07

    Änderung von Schichtplänen - Vertragspflichtverletzung - Unwirksamkeit einer …

  • LAG Hamburg, 23.11.2015 - 7 TaBV 8/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 5 Sa 68/01

    Außerordentliche Änderungskündigung und Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl; …

  • ArbG Essen, 18.03.2021 - 1 Ca 3015/20

    Inwieweit besteht nach dem SEGB ein Sonderkündigungsschutz zugunsten von …

  • ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M22
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Rechtsprechung
   BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6355
BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00 (https://dejure.org/2001,6355)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 9 AZR 314/00 (https://dejure.org/2001,6355)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 (https://dejure.org/2001,6355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachgewährung von Urlaub - Festlegung der Urlaubsdauer - Manteltarifvertrag für die Holzbearbeitung (Sägeindustrie und verwandte Betriebe) sowie den Holzhandel im Lande Nordrhein-Westfalen (MTS) - Im Wege der Umrechnung zu ermittelnder Urlaubsanspruch - ...

  • rechtsportal.de

    Urlaubsdauer - Umrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Urlaubsrecht; Umrechnung von Urlaubstagen bei unregelmäßiger Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Im Kalenderjahr ist bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91]).

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Diese Festlegung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt des Urlaubsanspruchs als einen Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 mwN).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Die rechtliche Grundlage für die vom Senat entwickelte Umrechnung findet sich in § 3 BUrlG (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (…Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91]).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung - …

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Ein solcher Anspruch ergibt sich weder als Schadenersatz aus Verzug nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 BGB (vgl. BAG 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) noch aus der vertraglichen Verpflichtung der Beklagten zur ersatzweisen Freistellung.
  • LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 699/99

    Berechnung der Dauer eines tariflichen Jahresurlaubsanspruchs nach Maßgabe des …

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2000 - 11 Sa 699/99 - aufgehoben.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich …

    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken der für das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - aaO).

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes …

    Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend pro-rata-temporis (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15). Der Umrechnungsgrundsatz, der erstmals gesetzlich in § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub kodifiziert wurde, beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27). Rechtsgrundlage der Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23; BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15). Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (so auch HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5 mwN.). Sofern die reduzierte Arbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, ist bei der Umrechnung des Urlaubsanspruchs nicht auf einen Wochenzeitraum abzustellen, sondern auf einen längeren Zeitraum, ggf. einen Jahreszeitraum (BAG 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - AP BUrlG § 3 Nr. 6;… ErfK/Gallner 16. Aufl. § 3 BurlG Rn. 16)..
  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

    Der Umrechnungsgrundsatz des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27); Rechtsgrundlage dieser Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (…BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).
  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Rechtsgrundlage der Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (…BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23; LAG Hessen 30. Oktober 2012 - 13 Sa 590/12, zitiert nach Juris).Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (Powietzka/Christ, NJW 2010, 3397 [3399]; Fieberg, NZA 2010, 925 [927]).
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   BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01   

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BAG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 (https://dejure.org/2002,2942)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 (https://dejure.org/2002,2942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen Jubiläumszuwendung ; Konkludente Ablösung eines Tarifvertrages durch tarifliche Neuregelung; Nachwirkung eines Tarifvertrags; Grundsätze des Ablösungsprinzips ; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags ; ...

  • rechtsportal.de

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Betriebliche Übung; Gleichbehandlung - Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung; Ablösung durch tarifliche Neuregelung; Gleichbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    a) Unter einer betrieblichen Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers zu verstehen, aus dem die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (st. Rspr., zB. BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die Arbeitnehmer aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie aller Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften und das entsprechende Angebot stillschweigend annehmen konnten (§ 151 BGB, vgl. BAG 17. November 1998 aaO).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel - …

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Das gilt, ohne daß der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muß (BAG 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 9 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 4, mwN).

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51; 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - aaO;… Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 262).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - nv.; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00

    Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Unter diesen Umständen konnte der Beklagte die Verpflichtung überprüfen und die Zahlungen einstellen (vgl. BAG 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - BAGE 21, 332; 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - nv.; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219).
  • BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68

    Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Unter diesen Umständen konnte der Beklagte die Verpflichtung überprüfen und die Zahlungen einstellen (vgl. BAG 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - BAGE 21, 332; 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., zB BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW: …

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51;… 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - aaO;… Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 262).
  • LAG Berlin, 25.04.2001 - 4 Sa 2797/00

    Verschlechternde Neuregelung der Jubiläumszuwendung in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. April 2001 - 4 Sa 2797/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 478/84
    Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
    Eine stillschweigende Ablösung ist auch dann anzunehmen, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrags war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - nv.).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Ist das (Zahlungs-) Verhalten des Arbeitgebers so zu verstehen, dass dieser sich lediglich tarifkonform verhalten wollte, fehlt es bei objektiver Betrachtung bereits an einer konkludenten Willenserklärung, die Grundlage für eine betriebliche Übung sein könnte (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 2 a bb der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub …

    In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem tarifautonom festgelegten Umfang ab(vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2;… 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18 mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15;… 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 29)..

    Maßgebend ist dabei aber nicht nur - wie generell beim Ablösungsprinzip -, ob ein bestimmter Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu geregelt worden ist, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war(vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2;… 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 23) und damit derselbe Regelungsbereich oder dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.

    Ein entsprechender, durch Auslegung zu ermittelnder Wille der Tarifvertragsparteien ist nur anzunehmen, wenn er in den tariflichen Normen selbst einen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat (vgl. bei der Abweichung vom Ablösungsprinzip BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, aaO;… 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110;… weiterhin auch Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 261, 262;… Däubler/Zwanziger TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 937).

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Auch eine stillschweigende Ablösung ist möglich, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

    In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem vorgesehenen Umfang ab (vgl. nur BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c cc [1] der Gründe, BAGE 100, 377, 383; 30. Januar 2001 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

    Eine Ablösung nach § 4 Abs. 5 TVG setzt nicht voraus, dass der ablösende Tarifvertrag die nachwirkenden Rechtsnormen ausdrücklich für beendet erklärt (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN).

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN).

    Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe).

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 118/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN).

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN).

    Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe).

  • LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06

    Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung

    Hierbei handelt es sich um eine typische tarifvertragliche Besitzstandsklausel (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1959, 1 AZR 83/58, DB 1959, 767 und Urteil vom 30. Januar 2002 ,10 AZR 359/01, EzA § 4 TVG Ablösungsprinzip Nr. 2), die nur den Anwendungsfall des Neuabschlusses des Tarifvertrages selbst, aber nicht dessen erstmalige Anwendung auf ein Arbeitsverhältnis, aus welchem Grunde auch immer, beschreibt.
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende Erklärung vorliegt, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 -, BAGE 118, 360 -372; 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 576/18

    Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Steinkohlenbergbau

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05

    Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte …

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 577/18
  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 18/19

    Unwirksamkeit der sachgrundlosen Befristung für sieben Jahre im Tarifvertrag

  • LAG Berlin, 04.07.2006 - 3 Sa 1964/05

    Freizeitausgleich bei Arbeit an Vorfesttagen für Mitarbeiter mit einem Anspruch …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07

    Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 255/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 19/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11

    Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 258/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 260/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 256/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 259/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 630/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10

    Nachwirkung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 6 SLa 257/24

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhung auf Zulagen - Tarifvertragsauslegung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 Sa 746/02

    Besitzstandszulage

  • ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21

    Große dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel - Auslegung

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