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Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2004 - C-55/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3043
EuGH, 12.10.2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Massenentlassung' - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • Judicialis

    Richtlinie ... 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 6; ; der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 7; ; portugiesische Verfassung Art. 53; ; Decreto-Lei Nr. 64-A/89 vom 27. Februar 1989 über die rechtliche Regelung der Beendigung von Einzelarbeitsverträgen sowie des Abschlusses und des Erlöschens befristeter Arbeitsverträge (Portugal) Art. 3; ; Decreto-Lei Nr. 64-A/89 vom 27. Februar 1989 über die rechtliche Regelung der Beendigung von Einzelarbeitsverträgen sowie des Abschlusses und des Erlöschens befristeter Arbeitsverträge (Portugal) Art. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Massenentlassung' - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen durch die Beschränkung des Begriffs der Massenentlassungen auf Entlassungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff "Massenentlassung" - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Portugal

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Beschränkung des Begriffes der Massenentlassung auf Entlassungen aus ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 721
  • NZA 2004, 1265
  • NZI 2004, 690
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender …

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    1 Mit ihrer Klageschrift beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (…ABl. L 225, S. 16) verstoßen hat, dass sie den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hat.

    2 Die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (…ABl. L 48, S. 29) in der Fassung der Richtlinie 92/56/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 (…ABl. L 245, S. 3) wurde im Hinblick auf ihre Kodifizierung durch die Richtlinie 98/59 (im Folgenden: Richtlinie) aufgehoben.

    Der genannte Artikel sah eine Ausnahme von dem Grundsatz des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/129 vor, in dem es - mit denselben Worten wie in der gleichen Bestimmung der Richtlinie 98/59 - hieß, dass für die Durchführung der Richtlinie unter "Massenentlassungen" solche Entlassungen zu verstehen sind, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt.

    Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 6 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen verstoßen, dass sie den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hat.

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    45 Sowohl die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz verlangen nämlich, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache C-40/01, Ansul, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 26).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    45 Sowohl die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz verlangen nämlich, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache C-40/01, Ansul, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    48 Der Gemeinschaftsgesetzgeber wollte mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Gemeinschaft mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 16).
  • OLG Schleswig, 29.07.1998 - 1 Ws 314/98
    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    28 Artikel 172 des durch Decreto-Lei Nr. 132/93 vom 23. April 1993 (Diário da República I, Serie I-A, Nr. 95 vom 23. April 1993) genehmigten und durch Decreto-Lei Nr. 315/98 vom 20. Oktober 1998 (Diário da República I, Serie I-A, Nr. 242 vom 20. Oktober 1998) geänderten portugiesischen Kodex der Sonderverfahren für die Sanierung von Unternehmen und den Konkurs lautet:.
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …

    Rn. 32 Für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die Belastungen, die für die Unternehmen in der Europäischen Union mit diesen Schutzvorschriften verbunden sind, einander angleichen wollte (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48, und Kommission/Italien, C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16).

    Rn. 33 Daher kann - entgegen der von Kiesel Abbruch vertretenen Auffassung - der Begriff "Arbeitnehmer" in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 nicht durch Verweisung auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten definiert werden, sondern muss innerhalb der Unionsrechtsordnung autonom und einheitlich ausgelegt werden (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Der Entlassungsbegriff unterliegt zwar allein der autonomen Interpretation durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH 12. Oktober 2004 - C-55/02 - [Kommission/Portugal] Rn. 45, Slg. 2004, I-9387).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

    Nach den Erwägungsgründen 3 und 7 dieser Richtlinie müssen insbesondere die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Maßnahmen, die die Folgen von Massenentlassungen mildern könnten, Gegenstand einer Angleichung der Rechtsvorschriften sein (vgl. u. a. Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 52).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers, …

    Im vorliegenden Fall ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 bis 51, und Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).

    Rn. 49 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich Entlassungen von Beendigungen des Arbeitsvertrags, die ihnen unter den in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59 genannten Voraussetzungen gleichgestellt werden, durch die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers unterscheiden (Urteil Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 56).

    Rn. 53 Zum anderen wollte der Unionsgesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, und Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48).

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Rn. 62 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie nicht nur den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen stärken soll, sondern auch einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Fall von Massenentlassungen gewährleisten und die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48, und Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43).
  • EuGH, 11.07.2024 - C-196/23

    Die Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des …

    Rn. 24 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 sind für die Durchführung der Richtlinie unter "Massenentlassungen" solche Entlassungen zu verstehen, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt, sofern bestimmte quantitative und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 43).

    Rn. 28 Insoweit ist jedoch zum einen festzustellen, dass der Begriff "Entlassung" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 insbesondere nicht verlangt, dass die Gründe, auf denen die Beendigung des Arbeitsvertrags beruht, dem Willen des Arbeitgebers entsprechen, und zum anderen, dass die Anwendung der Richtlinie auf eine Beendigung des Arbeitsvertrags nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil diese von Umständen abhängt, die außerhalb des Willens des Arbeitgebers liegen (Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 50 und 60).

    Rn. 29 Der Gerichtshof hat außerdem präzisiert, dass selbst in Fällen, in denen die endgültige Einstellung der Tätigkeit des Unternehmens nicht vom Willen des Arbeitgebers abhängt und sich herausstellt, dass die vollständige Anwendung der Richtlinie nicht möglich ist, die Anwendung der Richtlinie nicht insgesamt ausgeschlossen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 57).

    Rn. 30 Ferner ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass nach Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 die Konsultationen der Arbeitnehmervertreter nicht nur Massenentlassungen beschränken oder vermeiden sollen, sondern sich u. a. auch auf die Möglichkeit erstrecken, die Folgen solcher Entlassungen durch soziale Begleitmaßnahmen, die insbesondere Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulung der entlassenen Arbeitnehmer zum Ziel haben, zu mildern (Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 58).

    Es handelt sich nämlich um nicht vom Arbeitnehmer gewollte Beendigungen der Arbeitsverträge und somit um Entlassungen im Sinne der Richtlinie 98/59 (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 62).

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Rn. 46 bb) Kennzeichnend für eine andere Beendigung iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist zudem die Zustimmung des Arbeitnehmers (EuGH 12. Oktober 2004 - C-55/02 - [Kommission/Portugal] Rn. 56, Slg. 2004, I-9387).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2025 - C-249/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie …

    {FN:8} Vgl. u. a. Urteile vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal (C-55/02, im Folgenden: Urteil Kommission/Portugal, EU:C:2004:605, Rn. 52), und vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis (…C-201/15, im Folgenden: Urteil AGET Iraklis, EU:C:2016:972, Rn. 27).

    {FN:13} Vgl. Urteile Kommission/Portugal (…Rn. 43) und vom 11. Juli 2024, Plamaro (…C-196/23, EU:C:2024:596, Rn. 24).

    {FN:14} Vgl. Urteile Kommission/Portugal (…Rn. 49 bis 51) und vom 11. November 2015, Pujante Rivera (…C-422/14, im Folgenden: Urteil Pujante Rivera, EU:C:2015:743, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} Vgl. Urteile Kommission/Portugal (…Rn. 56) und Pujante Rivera (…Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:139, Nr. 46) ausgeführt hat, bezieht sich Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59 nämlich auf Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis zwar auf Veranlassung des Arbeitgebers, aber mit Zustimmung des Arbeitnehmers, dem die Abgabe dieser Zustimmung nahegelegt wurde (z. B. gegen finanzielle Vergünstigungen), endet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des …

    {FN:20} - Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 47).

    {FN:30} - Vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a. (…EU:C:2007:37, Rn. 43) und in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:52} - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 66 und Tenor).

    {FN:55} - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14

    Pujante Rivera - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Berechnung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-80/14

    USDAW und Wilson - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-392/13

    Rabal Cañas - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des …

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen …

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2016 - 11 Sa 705/15

    Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei der Bestimmung der für die Pflicht zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Verica Trstenjak darf eine Abgabe für …

  • EuGH, 07.09.2006 - C-188/05

    Pannou u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 …

  • EuGH, 07.09.2006 - C-189/05

    Kotsabougioukis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

  • OLG Köln, 31.08.2006 - 2 U 3/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwehr einer angekündigten Sperre der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-300/19

    Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

  • OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der …

  • ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04

    Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budějovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …

  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 W 19/06

    Vorliegen der inkongruenten Befriedigung eines Insolvenzgläubigers; Abschluss …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 18.05.2006 - C-509/04

    Magpar VI - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Artikel 1, 4, 7, 9 - Freier …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-236/10

    Jeanjean - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-238/10

    Schneider - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-237/10

    Remy - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

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