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Rechtsprechung
   EuGH, 20.01.2011 - C-463/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2225
EuGH, 20.01.2011 - C-463/09 (https://dejure.org/2011,2225)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - C-463/09 (https://dejure.org/2011,2225)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - C-463/09 (https://dejure.org/2011,2225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff 'Übergang' - Reinigungstätigkeiten - Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    CLECE

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Reinigungstätigkeiten - Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit

  • EU-Kommission PDF

    CLECE

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Reinigungstätigkeiten - Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit

  • EU-Kommission

    CLECE

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff ‚Übergang‘ - Reinigungstätigkeiten - Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebsübergang oder Funktionsnachfolge?

  • Wolters Kluwer

    Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Begriff ,Übergang';Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit; CLECE SA gegen María Socorro Martín Valor und Ayuntamiento de Cobisa

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Begriff ,Übergang';Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit; CLECE SA gegen María Socorro Martín Valor und Ayuntamiento de Cobisa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CLECE

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Reinigungstätigkeiten - Von einer Gemeinde unter Einstellung von neuem Personal selbst übernommene Tätigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla-La Mancha (Spanien), eingereicht am 25. November 2009 - Clece SA/Maria Socorro Martín Valor, Ayuntamiento de Cobisa

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla La Mancha - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1793
  • ZIP 2011, 488
  • NVwZ 2011, 609
  • EuZW 2011, 180
  • NZA 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (466)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Rn. 30 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 23).

    Rn. 31 Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass der Fall, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen mit der Reinigung seiner Räumlichkeiten oder eines Teils derselben beauftragt hat und beschließt, den Vertrag mit diesem Unternehmen zu kündigen und fortan selbst für die Durchführung dieser Arbeiten zu sorgen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 fallen kann (vgl. Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 25).

    Rn. 35 Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).

    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).

    Rn. 39 Zwar ist bei einer Reinigungstätigkeit wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzunehmen, dass es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, Hidalgo u. a., Randnr. 26, sowie Jouini u. a., Randnr. 32), so dass eine Gesamtheit von Arbeiternehmern, der auf Dauer eine gemeinsame Reinigungstätigkeit zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

    Ihre Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Süzen, Randnr. 15, Hernández Vidal u. a., Randnr. 30, sowie Hidalgo u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 14, sowie vom 20. November 2003, Abler u. a., C-340/01, Slg. 2003, I-14023, Randnr. 33).

    Rn. 35 Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).

    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).

    Ihre Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Süzen, Randnr. 15, Hernández Vidal u. a., Randnr. 30, sowie Hidalgo u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a. - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).

    Rn. 39 Zwar ist bei einer Reinigungstätigkeit wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzunehmen, dass es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, Hidalgo u. a., Randnr. 26, sowie Jouini u. a., Randnr. 32), so dass eine Gesamtheit von Arbeiternehmern, der auf Dauer eine gemeinsame Reinigungstätigkeit zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

    Ihre Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Süzen, Randnr. 15, Hernández Vidal u. a., Randnr. 30, sowie Hidalgo u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini e.a - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Wegen der Unterschiede zwischen den sprachlichen Fassungen der Richtlinie und des unterschiedlichen Inhalts des Begriffs der vertraglichen Übertragung im Recht der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof diesen Begriff so weit ausgelegt, dass er dem Zweck der Richtlinie - nämlich, wie sich aus dem dritten Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, dem Schutz der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens - gerecht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2007, Jouini u. a., C-458/05, Slg. 2007, I-7301, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Zwar ist bei einer Reinigungstätigkeit wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzunehmen, dass es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, Hidalgo u. a., Randnr. 26, sowie Jouini u. a., Randnr. 32), so dass eine Gesamtheit von Arbeiternehmern, der auf Dauer eine gemeinsame Reinigungstätigkeit zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 14, sowie vom 20. November 2003, Abler u. a., C-340/01, Slg. 2003, I-14023, Randnr. 33).
  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 14, sowie vom 20. November 2003, Abler u. a., C-340/01, Slg. 2003, I-14023, Randnr. 33).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Rn. 30 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 23).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    29, 33 und 34, und vom 29. Juli 2010, UGT-FSP, C-151/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 14, sowie vom 20. November 2003, Abler u. a., C-340/01, Slg. 2003, I-14023, Randnr. 33).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur - "Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - …

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Eine wirtschaftliche Einheit darf nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden (EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41, Slg. 2011, I-95).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Darauf, ob es sich dabei um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (…vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30).
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Nach den vom Gerichtshof zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit entwickelten Vorgaben - von denen der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (…vgl. etwa BAG 13. August 2019 - 8 AZN 171/19 - Rn. 10;… 25. Januar 2018 - 8 AZR 309/16 - Rn. 49 mwN, BAGE 161, 378;… 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18) - ergibt sich die Identität einer wirtschaftlichen Einheit aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie dem Personal der Einheit, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (…vgl. etwa EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 62;… 20. Juli 2017 - C-416/16 - [Piscarreta Ricardo] Rn. 43; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41 mwN;… 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15).

    Darauf, ob es sich dabei um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (…vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 29 f.;… BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 28 mwN).

    Rn. 143 Jedenfalls scheidet eine Bewertung als Fortführung der "bloßen" Tätigkeit (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41;… 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15;… 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 30;… 10. Dezember 1998 - C-173/96 und C-247/96 - [Hidalgo ua.] Rn. 30) durch einen anderen (sog. - bloße - Funktionsnachfolge bzw. Auftragsnachfolge) aus.

    Soweit Arbeitnehmer für Tätigkeiten eingesetzt werden, die mit ihren vorherigen Aufgaben übereinstimmen, kann darin auch bei anders bezeichneter rechtlicher Gestaltung eine Übernahme von Personal liegen, beispielsweise bei einer einseitigen Entscheidung des früheren Inhabers, die Arbeitsverträge des übergegangenen Personals zu kündigen, gefolgt von einer einseitigen Entscheidung des neuen Inhabers, im Wesentlichen dasselbe Personal zur Erfüllung derselben Aufgaben einzustellen (vgl. nur EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 37;… vgl. auch EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 31 zur Reintegration von Personal).

    Rn. 165 Bei der Frage eines Betriebs(teil)übergangs iSd. Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es nicht auf einen Betriebsbegriff iSd. jeweiligen nationalen Rechts an (…vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30), also auch nicht auf eine etwaige Begriffsbestimmung in § 24 KSchG.

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