Rechtsprechung
| LAG Hessen, 22.07.1999 - 5 Sa 13/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veränderung der Rangfolge von gepfändeten Forderungen nach einem Betriebsübergang durch die Neuzustellung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses im Rahmen einer Drittschuldnerklage; Auslegung von "Änderung des Dienstherrn" i.S.v. § 833 ZPO ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.07.1998 - 3 Ca 2674/98
- LAG Hessen, 22.07.1999 - 5 Sa 13/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 232
- NZA 2000, 615
- NZI 2001, 75
- DB 1999, 2476
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 29.09.1975 - 3 Sa 483/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse
Das verschleierte Arbeitseinkommen wurde und wird im Rahmen einer einheitlichen Rechtsbeziehung erzielt, bei der das Arbeitsverhältnis wirtschaftlich gleichbleibend ausgestaltet ist (vgl. Hessisches LAG 22. Juli 1999 - 5 Sa 13/99 - Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 833 Rn. 3, § 832 Rn. 1;… Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 972).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Arbeitnehmeransprüche als Masseverbindlichkeiten bei Weiterbeschäftigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 38, § 55, § 108 Abs. 2; SGB II § 187
Insolvenz - Entgeltsansprüche - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstufung von Entgeltansprüchen der Arbeitnehmer als Masseverbindlichkeiten bei Insolvenz des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99
- LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99
- BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1982
- ZIP 2000, 805
- NZI 2000, 288
- NZI 2001, 34
- NZI 2001, 75
- NZA-RR 2000, 314
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- ArbG Aachen, 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99
Zahlung von Arbeitsentgelt für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
Allerdings steht - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - nicht schon § 108 Abs. 2 InsO der Begründung von Masseverbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen für die Zeit des Eröffnungsverfahrens entgegen (ebenso LAG Köln ZIP 2000, 805, 806 f; LG Essen NZI 2001, 217, 218;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 226 und -/Eckert, § 108 Rn. 189;… Heidelberger Kommentar zur InsO/Eickmann, 2. Aufl. § 55 Rn. 27 und -/Marotzke, § 108 Rn. 20;… Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO § 108 Rn. 28 a;… Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 166 und § 55 Rn. 207 ff;… Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 55 Rn. 134 f;… Smid, InsO 2. Aufl. § 108 Rn. 9;… Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO Stand 2002, § 108 Rn. 28;… Henckel, in: Aktuelle Probleme des neuen Insolvenzrechts, herausgegeben vom Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen, Köln 2000, S. 97, 105; Bork ZIP 1999, 781, 782;… Pape, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 531, 578 Fn. 247; Schrader ZInsO 2000, 196, 200;… vgl. Frankfurter Kommentar/Wegener, InsO 3. Aufl. § 108 Rn. 25; a.M. ArbG Bielefeld ZIP 1999, 1493 f;… Berscheid, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung aaO S. 1361, 1382 ff; Wiester ZInsO 1998, 99, 103 f). - BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00
Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2000 - 12 Sa 1512/99 - wird zurückgewiesen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 106/05
Krankenversicherung
Rn. 6 Die Bevollmächtigten der Klägerin haben gegen den ihnen am 2.7.2004 zugestellten Bescheid am 30.7.2004 Klage erhoben und vorgetragen: vor Einfügung von § 55 Abs. 3 InsO durch Gesetz vom 26.10.01 (BGBl 2710) hätten infolge von Insolvenzgeldzahlungen übergehende Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die von einem vorläufigen Verwalter beschäftigt worden seien, wegen der Regelung der §§ 412, 401 Abs. 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut des § 55 Abs. 2 S. 2 InsoO als Masseverbindlichkeiten angesehen werden können; bei einer solchen Auslegung wäre jedoch der Subventionseffekt der Insolvenzgeldvorfinanzierung weggefallen; die finanzielle Situation des Unternehmens bessere sich danach grundlegend, wenn die Personalkosten aus dem Eröffnungsverfahren nicht als Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse vorweg bezahlt werden müßten; darin liege der Subventionseffekt, ohne den Betriebsfortführungen in der Mehrheit der Fälle erfolgreich nicht möglich seien (Hinw. auf Münchner Kommentar-Hefermehl, InsO § 55 RdNr 232); nach der Durchführungsanweisung der BA bedürfe nach § 188 Abs. 4 S. 1 SGB III die Vorfinanzierung der Zustimmung des Arbeitsamtes; im vorliegenden Fall habe das Arbeitsamt S mit Schreiben vom 22.1.2002 die Zustimmung gemäß § 188 Abs. 4 SGB III zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer der B GmbH erteilt; vor diesem Hintergrund sei die bis zum 1.12.2001 bestehende gesetzliche Situation der Behandlung der auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Forderung als Masseverbindlichkeit durch Literatur und Rechtsprechung dahingehend korrigiert worden, daß aufgrund einer teleologischen Reduzierung des § 55 Abs. 2 die auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Ansprüche nur Insolvenzforderungen dargestellt hätten (Hinw. auf LAG Köln, ZInsO 2000, 237; LAG Hamm, ZInsO 2000, 113;… Hefermehl aaO ); das habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt (Hinw. auf ZIP 2001, 1964 ); zwischen der teleologischen Reduktion des § 55 Abs. 2 InsO und der dargelegten zu § 208 Abs. 2 SGB III bestehe ein Gleichklang; die geltend gemachten Ansprüche bezögen sich nur auf eine Zeit nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; etwaige nach der Eröffnung erfolgte Zahlungen der B, durch die die Subsidiärhaftung entfallen wäre, wären gemäß §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar.Alsdann hat man das Interesse - jedenfalls hier von den Bevollmächtigten der klagenden Stadt nicht vertretener - instabiler Personaldienstleitungsunternehmen hervorgehoben, die Masseverbindlichkeiten gering zu halten, um bessere Bedingungen für eine Fortsetzung des instabilen Betriebes zu schaffen, um alsdann auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zurückzugreifen, nach der auf die BA nach Zahlung von Insolvenzgeld übergegangene Arbeitsentgeltansprüche von Arbeitnehmern, die von einem sog "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzzeitraum zur Arbeitsleistung herangezogen werden, trotz Fehlens einer der früheren Regelung des § 59 Abs. 2 der Konkursordnung (KO) entsprechenden Regelung in der am 1.1.1999 in Kraft getretenen InsO zumindest im Wege einer teleologischen Reduktion des § 55 Abs. 2 S. 2 InsO zur Anreicherung der Masse weiterhin von Masseverbindlichkeiten der Arbeitnehmer auf Insolvenzforderungen der BA herabgestuft werden (BAG, Urt.v. 3.4.2001 9 AZR 301/00 = BAGE 97, 241 = ZIP 2001, 1964 auf LAG Köln, Urt.v. 25.2.00 12 Sa 1512/99 = ZinsO 2000, 237 = NZA-RR 2000, 314), eine Rechtsprechung, die dann zur Einfügung von § 55 Abs. 3 InsO geführt hat.
- BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren
gg) Unter Berufung auf die in § 1 InsO erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm ZInsO 2000, 113; LAG Köln ZInsO 2000, 237; zitiert in Kirchhof ZInsO 2001, 1) eine Tendenz anzutreffen, durch einschränkende Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO die auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnansprüche auf bloße Insolvenzforderungen herabzustufen, eine Auslegung, die im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung (Beilage zu ZInsO-Heft 1/2001) mit dem Vorschlag, § 55 InsO einen 3. Absatz anzufügen, Zustimmung gefunden hat.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach 113 InsO
- Owlit
- rechtsportal.de
InsO § 113
Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung; Anstellungsverhältnis; GmbH; Geschäftsführer; Insolvenzverwalter
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; Kündigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.06.1999 - 15 O 70/99
- OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1651
- NZI 2000, 475
- NZI 2001, 48
- NZI 2001, 75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78
Dienstverhältnis des Alleingesellschafter-Geschältsführers
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99
Dies gilt auch deshalb, weil sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage (vgl. BGH NJW 1980, 595) - soweit ersichtlich - keine Änderung eingestellt hat.Insoweit kann dahinstehen, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist, die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung unter leichteren Voraussetzungen angenommen werden können als in anderen Fällen (so wohl BGH NJW 1980, 595, 596).
- OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91
Gesellschaftsrecht; Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers im Konkurs
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99
Der Senat hält an seiner zu § 22 KO entwickelten Rechtsprechung auch in Anwendung des § 113 InsO fest, wonach der Insolvenzverwalter das Dienstverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nur durch Kündigung nach § 113 InsO beenden kann (zur Rechtsprechung zu § 22 KO vgl. Senat ZIP 1987, 121; 1992, 418 - Die eingelegte Revision ist zurückgenommen worden. -) Die von dem Beklagten gegen diese Auffassung vorgetragenen Gesichtspunkte entsprechen denjenigen, die in der bisherigen Diskussion (vgl. Heilmann, ZIP 1908, 344; Timm, ZIP 1981, 10; derselbe, ZIP 1987, 69) vorgetragen wurden. - OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigung im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99
Der Senat hält an seiner zu § 22 KO entwickelten Rechtsprechung auch in Anwendung des § 113 InsO fest, wonach der Insolvenzverwalter das Dienstverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nur durch Kündigung nach § 113 InsO beenden kann (zur Rechtsprechung zu § 22 KO vgl. Senat ZIP 1987, 121; 1992, 418 - Die eingelegte Revision ist zurückgenommen worden. -) Die von dem Beklagten gegen diese Auffassung vorgetragenen Gesichtspunkte entsprechen denjenigen, die in der bisherigen Diskussion (vgl. Heilmann, ZIP 1908, 344; Timm, ZIP 1981, 10; derselbe, ZIP 1987, 69) vorgetragen wurden.
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …
Dieses ist auch nicht nach § 38 Abs. 1 GmbHG wie die Organstellung jederzeit frei widerruflich, sondern kann selbst in der Insolvenz nur durch Kündigung beendet werden (OLG Hamm v. 29.03.2000 - 8 U 156/99, ZInsO 2001, 43, 44, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der Kündigung durch einen Insolvenzverwalter - Fristgerechte Geltendmachung von Kündigungsmängeln - Anforderung an die Auslegung von Gesetzen
- Owlit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.10.1997 - 21 Ca 334/97
- LAG Hamburg, 19.05.1998 - 2 Sa 126/97
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Papierfundstellen
- NZI 2001, 75
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Das Zitiergebot soll lediglich ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfGE 35, 185, 188 f.) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].Ist den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten die Grundrechtseinschränkung bewußt, bedurfte es keiner besonderen Hervorhebung im Gesetz (vgl. BVerfGE 35, 185, 189) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 ( - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 ff. [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]) als Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Betrachtung gewählt.Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings offengelassen, ob der Gesetzgeber insoweit auch zu Eingriffen berechtigt ist, die den Schutz sonstiger, nicht mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter dienen (BVerfGE 94, 268, 284 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86], ablehnend Sachs/Höfling, aaO, Rz 137 a - Fn 320 - Hufen SAE 1997, 137, 139).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Nach der Rechtsprechung ist eine enge Auslegung des Zitiergebots geboten (vgl. z.B. BVerfGE 83, 130, 154) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87].
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte oder Rechtsbeziehungen nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (vgl. z.B. BVerfGE 94, 241, 258 f.). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Das ist bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86 ff.). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Sie ist nach dem Rechtsstaatsprinzip - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG - im Interesse des Vertrauensschutzes der Beteiligten grundsätzlich untersagt (BVerfGE 88, 384, 403 f.). - BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Es handele sich um eine Formvorschrift, "die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert" (BVerfGE 28, 36, 46). - BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz für noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, insbesondere Rechtsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft, Rechtsfolgen oder andere Rechtsfolgen vorsieht (BVerfGE 89, 48, 66 f.) [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89]. - BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz vom …
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Diese Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Februar 1999 (- 1 BvL 25/97 - NZA 1999, 597) als unzulässig verworfen. - ArbG Stuttgart, 04.08.1997 - 18 Ca 1752/97
Verfassungsmäßigkeit von Artikel 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsgesetzes …
Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Zwar hat das Arbeitsgericht Stuttgart in seinem Vorlagebeschluß vom 4. August 1997 (- 18 Ca 1752-1758/97 - NZA-RR 1998, 137 = ZIP 1997, 2013) angenommen, daß jedenfalls die vorzeitige Inkraftsetzung des § 113 Abs. 1 InsO verfassungswidrig war. - ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98
Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113 …
- ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98
Kündigungsfrist im Konkurs
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83
Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82
Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1 …
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
- BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82
Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren - …
- BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe
- LAG Hamburg, 19.05.1998 - 2 Sa 126/97
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigung …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
[2004] von drei Monaten zum Monatsende, durch welche die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4-7 BGB und vergleichbare oder darüber hinausgehende einzelvertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen auf die vorgenannte Höchstfrist verkürzt (…BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 68/98, RzK I 10m Nr. 17 = ZInsO 1999, 714;… BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, DZWIR 2000, 19 = MDR 2000, 109 = NZA 1999, 1331 = NZI 2000, 39 = ZIP 1999, 1933; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351), also "gekappt" werden (…LAG Hamm, Urt. v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362). - LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …
Diese Vorschrift bezieht sich nicht nur auf den Fall der Kündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer (§ 620 BGB ) oder die vereinbarte Unkündbarkeit nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO , sondern gilt für jede fristgerechte Kündigung durch den Insolvenzverwalter (BAG. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351). - LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im …
Deren Klärung ist in der Regel mit weniger Zeitaufwand verbunden als im umgekehrten Fall die nachträgliche Geltendmachung von Sozialwidrigkeit (BAG v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351). - LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03 Denn die vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen betrafen Fälle, in denen jeweils unter Bezugnahme auf das Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklagen erhoben worden waren und die Kläger sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist auf die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 08.06.2001 - 2 Sa 138/01 - LAGE § 113 InsO Nr. 8), auf die fehlende behördliche Zustimmung im Erziehungsurlaub (LAG Hamm Urteil vom 25.10.00 - 4 SA 821/00 - DZWIR 2001, 245 ff.), auf die nicht eingehaltene tarifvertragliche Kündigungsfrist (BAG 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 - nicht veröffentlicht) bzw. auf die fehlende Anhörung des Betriebsrates (Arbeitsgericht Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99 - NZA RR 2000, 243 und LAG Düsseldorf 29.06.2000 - 13 Sa 484/00 - NZA RR 2001, 413) beriefen.
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Rechtsprechung
| LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 121
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltsbeiordnung für einen als Insolvenzverwalter eingesetzten RA
- rechtsportal.de
ZPO § 121 Abs. 2
Prozesskostenhilfe: Anspruch des Insolvenzverwaltung auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu einem als Insolvenzverwalter eingesetzten Rechtsanwalt vor den Arbeitsgerichten; Erforderlichkeit der Beiordnung; Insolvenzrechtliche Einordnung einer Vergütungsforderung ; Einwand der Masseunzulänglichkeit
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 03.05.1999 - 2 Ca 1965/98
- LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 231
- NZA 2000, 904 (Ls.)
- NZA 2000, 904 Ls
- NZI 2000, 615
- NZI 2001, 75
- NZA-RR 2000, 383
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Da ein solcher Ausfall schon nach dem von Art. 12 Abs. 1 GG vorgegebenen Grundsatz, dass nämlich dem Freiberufler, der seine Arbeitskraft zur Erledigung einer solchen Aufgabe einsetzt, für die Tätigkeiten, die seine speziellen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern, auch eine angemessene Vergütung zustehen muss (vgl. BVerfGE 88, 145, 159; BGHZ 116, 233, 238), nicht angängig ist, greift in diesen Fällen die Selbstbeiordnung oder die Beiordnung eines anderen Anwalts nach § 121 ZPO ein. - BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97
Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit gehandelt hat (BGH, Urteil vom 17.09.1998, VIIII ZR 237/97, MDR 98, 1435, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt;… ähnlich Gerold-Schmidt-von Eicken-Madert, BRAGO, 13. Aufl., § 1 Ziff. 26, Seite 89;… Göttlich-Mümmler-Braun-Rehberg, BRAGO, 19. Aufl., Stichwort Konkursverwalter, Seite 824). - BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98
Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung
Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass eine Partei kraft Amtes wie der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe keine Sonderbehandlung erfährt, sondern dass für sie auch die allgemeinen in diesem Bereich gesetzlich festgelegten und von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1998, XI ZR 4/98, Rechtspfleger 98, 301 = NJW 98, 1868). - BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90
Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der …
Auszug aus LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99
Da ein solcher Ausfall schon nach dem von Art. 12 Abs. 1 GG vorgegebenen Grundsatz, dass nämlich dem Freiberufler, der seine Arbeitskraft zur Erledigung einer solchen Aufgabe einsetzt, für die Tätigkeiten, die seine speziellen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern, auch eine angemessene Vergütung zustehen muss (vgl. BVerfGE 88, 145, 159; BGHZ 116, 233, 238), nicht angängig ist, greift in diesen Fällen die Selbstbeiordnung oder die Beiordnung eines anderen Anwalts nach § 121 ZPO ein.
- BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Anwaltszwang
Nur in dem hier nicht in Rede stehenden Anwendungsbereich des § 121 Abs. 2 ZPO kann sich überhaupt die Frage stellen, ob von der Beiordnung eines Anwalts abgesehen werden kann, weil die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter ein bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt ist (vgl. KG FamRZ 1994, 1397, 1398; Thüringer LAG MDR 2000, 231 f). - LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Zahlungsklage für abgerechnetes …
Denn eine solche Vorgehensweise würde der vom Gesetzgeber für die Beiordnung aufgestellten Voraussetzung der Erforderlichkeit nicht hinreichend Rechnung tragen (LAG Thüringen, Beschluss vom 24. August 1999 - 8 Ta 114/99 -, Rn. 13, juris).
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Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Schadenersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter wegen entgangener Sozialplanforderung
- Owlit
- rechtsportal.de
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d § 3
Arbeitsrechtsweg bei Schadensersatzklage gegen Gesamtvollstreckungsverwalter wegen Sozialplananspruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 18.07.2000 - 5 Ca 1314/00
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 47
- NZI 2001, 75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.06.1996 - 5 AZB 35/95
Rechtsweg für Klage eines Arbeitnehmers gegen einen GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Zu den Arbeitgebern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG zählen danach persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (BAG vom 01.03.1993, NZA 1993, 617 -619) wie auch als Organ einer juristischen Person handelnde natürliche Personen (BAG vom 24.06.1996, NZA 1997, 115 ) wenn mit der juristischen Person ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestanden hat (HessLAG vom 03.02.1994, DB 1994, 1092 L).Gleichwohl bleibt die funktionale Verantwortlichkeit des Beklagten für Handlungen, die er als Verwalter vorgenommen hat, bestehen (vgl. auch BAG vom 24.06.1996, aaO., Ziff. II.2 der Gründe).
- BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96
Rechtsweg bei Durchgriffshaftung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Die Bestimmung erweitert den Kreis der möglichen Prozessparteien, wobei es nicht auf die durch den Arbeitsvertrag oder seine Vor- und Nachwirkungen begründete Rechtsstellung als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern auf die durch das Arbeitsverhältnis begründete Rechts- und Pflichtenzuständigkeit ankommt (BAG vom 13.06.1997, DB 1997, 2028, 2029). - BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Zu den Arbeitgebern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG zählen danach persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (BAG vom 01.03.1993, NZA 1993, 617 -619) wie auch als Organ einer juristischen Person handelnde natürliche Personen (BAG vom 24.06.1996, NZA 1997, 115 ) wenn mit der juristischen Person ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestanden hat (HessLAG vom 03.02.1994, DB 1994, 1092 L).
- BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71
Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Für Pflichtverletzungen haftet der Verwalter auch nach Verfahrensbeendigung weiter und kann persönlich in Anspruch genommen werden (BGH, NJW 1973, 1198, 1199;… Kuhn/Uhlenbrock, 11. Aufl., Rdn. 2 g, 14 zu § 82 KO ). - BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Zwar wird grundsätzlich angenommen, Arbeitgeber sei derjenige, wer Arbeitnehmer beschäftige (BAG vom 23.06.1992 - NZA 1993, 862 -864;… Germelmann/Matthes/Prütting, 3. Aufl., Rdn. 51 zu § 2 ArbGG ; Gift/Baur, C 95); allerdings hat die Rechtsprechung auch für Klagen gegen den Arbeitgebern gleichstehende Personen den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. - BAG, 17.09.1974 - 1 AZR 16/74
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Eröffnung des Konkursverfahrens - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Mit der Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Verwalter nämlich alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Arbeitgeberstellung der Gemeinschuldnerin ergeben (BAG vom 17.09.1974 - 1 AZR 16/74 -, AP Nr. 1 zu § 113 BetrVG ). - LAG Hessen, 03.02.1994 - 16 Ta 2/94
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung eines Anspruchs aus …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00
Zu den Arbeitgebern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG zählen danach persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (BAG vom 01.03.1993, NZA 1993, 617 -619) wie auch als Organ einer juristischen Person handelnde natürliche Personen (BAG vom 24.06.1996, NZA 1997, 115 ) wenn mit der juristischen Person ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestanden hat (HessLAG vom 03.02.1994, DB 1994, 1092 L).
- BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06
Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der …
Diese Auffassung hat sich in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (LAG Rostock ZInsO 2000, 680 f; LAG Berlin NZA 2003, 630, 631; LAG Nürnberg NZI 2004, 692 f [zu § 60 InsO]) und in dem arbeitsrechtlichen Schrifttum (…Matthes in Germelmann/Matthes/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 5. Aufl. § 3 Rn. 13;… Krasshöfer in Düwell/Lipke, ArbGG 2. Aufl. § 3 Rn. 26) durchgesetzt (ablehnend nur Balle EWiR 2003, 1115).
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