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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.09.2001 | OLG Hamm, 04.09.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2002 - C-51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,631
EuGH, 24.01.2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Temco

    "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen"

  • EU-Kommission PDF

    Temco

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Kündigung eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Reinigungsvertrags durch ein Unternehmen, wenn Ersteres die ...

  • EU-Kommission

    Temco

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "geschützten" Arbeitnehmer (Gewerkschaftsvertreter, Kanditaten bei den Sozialwahlen und gewählte Vertreter; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen: Indirekte vertragliche Beziehungen auf Grund Subunternehmerschaft reichen aus

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Übergang des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Europarecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • ra-uwe-jahn.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH und Betriebsübergang - Eine unendliche Geschichte

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du Travail Brüssel - Auslegung des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 811
  • EuZW 2002, 285
  • NZA 2002, 265
  • NZI 2002, 221
  • NZI 2002, 59
  • DVBl 2002, 419 (Ls.)
  • BB 2002, 464
  • BB 2002, 549
 
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Begriff Einheit bezieht sich dabei auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95, Süzen, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 13).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (siehe u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).

    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.

    Da eine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevante materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteil Süzen, Randnr. 18).

    Eine solche Einheit kann ihre Identität daher über ihren Übergang hinaus bewahren, wenn der neue Unternehmensinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (Urteil Süzen, Randnr. 21).

    Diese Rechtsprechung ist zwangsläufig auch in einem Fall anzuwenden, in dem, wie im Ausgangsverfahren, ein Auftraggeber nacheinander zwei Reinigungsverträge mit zwei verschiedenen Unternehmen abschließt, und zwar den zweiten, nachdem er den ersten gekündigt hat (Urteil Süzen, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Auch wenn der Übergang des Arbeitsvertrags also sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zwingend ist, hat der Gerichtshof letzterem gleichwohl die Befugnis zuerkannt, dem Übergang seines Arbeitsvertrags auf den Erwerber zu widersprechen (vgl. namentlich Urteil vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnrn.

    In diesem Fall richtet sich die Situation des Arbeitnehmers nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats: Der Vertrag, der den Arbeitnehmer an das veräußernde Unternehmen bindet, kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden oder er kann mit diesem Unternehmen bestehen bleiben (vgl. namentlich Urteil Katsikas u. a., Randnr. 36).

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.
  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Hierzu ist festzustellen, dass die Richtlinie bezweckt, die Kontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel zu gewährleisten, so dass das entscheidende Kriterium für die Antwort auf die Frage, ob es sich um einen Übergang im Sinne dieser Richtlinie handelt, darin besteht, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg.1986, 1119, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Übergang kann durch zwei aufeinander folgende Verträge des Veräußerers und des Erwerbers mit derselben juristischen oder privaten Person erfolgen (vgl., in Verbindung mit dem Wechsel eines Restaurantpächters, Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages durch eine Gemeinde mit einer Vereinigung nach Kündigung eines vorangehenden Vertrages mit einer anderen Vereinigung über ähnliche Tätigkeiten, Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, und, in Verbindung mit dem Wechsel des Inhabers einer Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Übergang kann durch zwei aufeinander folgende Verträge des Veräußerers und des Erwerbers mit derselben juristischen oder privaten Person erfolgen (vgl., in Verbindung mit dem Wechsel eines Restaurantpächters, Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages durch eine Gemeinde mit einer Vereinigung nach Kündigung eines vorangehenden Vertrages mit einer anderen Vereinigung über ähnliche Tätigkeiten, Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, und, in Verbindung mit dem Wechsel des Inhabers einer Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Infolgedessen ist dieses Personal als zum Zeitpunkt des Übergangs immer noch angestellt anzusehen (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International u. a., Slg. 1988, 3057, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Umstand, dass das übertragende Unternehmen nach der Übernahme einer seiner Tätigkeiten durch ein anderes Unternehmen fortbesteht und dass es einen Teil des für diese Tätigkeit verwendeten Personals behalten hat, ist daher ohne Einfluss auf die Qualifizierung der Übertragung im Sinne der Richtlinie, wenn die Tätigkeit, die es abgegeben hat, als solche eine wirtschaftliche Einheit darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.
  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Es muss somit um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (Urteil vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745, Randnr. 20).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    In den Urteilen, in denen er sich mit Fragen zum Widerspruchsrecht auseinandergesetzt hat (…Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 -, Slg. 1992, S. 1-6577;… Urteil vom 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 -, Slg. 1996, S. 1-1253; Urteil vom 24. Januar 2002 - C-51/00 -, Slg. 2002, S. 1-969), wird vielmehr betont, dass die in Art. 3 Ziff. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG angeordnete Rechtsfolge des Betriebsübergangs, das heißt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber, zwingend ist.

    Diese These wird im Urteil vom 24. Januar 2002 (C-51/00, Slg. 2002, S. 1-969) dahingehend zusammengefasst, dass dem Arbeitnehmer "die Befugnis zuerkannt" werde, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen.

  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Rn. 16 1. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt, dass im Fall eines Betriebsübergangs der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt; in diesem Fall findet kraft Gesetzes "automatisch" ein Arbeitgeberwechsel statt (vgl. ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969).

    In dieser Richtlinie ist zwar - wie auch zuvor in der Richtlinie 77/187/EWG - das Recht, dem mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nicht ausdrücklich geregelt, jedoch ist es in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt (ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 36 f., Slg. 2002, I-969;… 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577).

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Die dort angeordnete Rechtsfolge darf nicht durch einzelvertragliche Vereinbarungen umgangen werden (EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969;… 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 16 bis 18, Slg. 1996, I-5927, "Übergang ipso iure";… 10. Februar 1988 - C-324/86 - [Daddy's Dance Hall] Rn. 14, Slg. 1988, 739).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,941
BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00 (https://dejure.org/2001,941)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00 (https://dejure.org/2001,941)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00 (https://dejure.org/2001,941)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GesO §§ 11 Abs. 3, 14 Abs. 1; KO § 146 Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2099
  • MDR 2001, 1438
  • NZI 2002, 37
  • NZI 2002, 59
  • NJ 2002, 155
  • WM 2001, 2180
  • BB 2002, 804 (Ls.)
  • DB 2002, 476 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 42
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60
    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00
    Hierbei handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung, deren Fehlen die Klage unzulässig macht (BGH, Urt. v. 8. November 1961 - VIII ZR 149/60, NJW 1962, 153, 154).
  • BFH, 08.10.1968 - VII 99/65

    Anmeldung von einer Forderung zur Konkurstabelle

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00
    Wird er nach der insolvenzrechtlichen Prüfung geändert, so bedarf es einer neuen Anmeldung; ohne sie ist eine auf den anderen Anspruchsgrund gestützte Feststellungsklage ebenso unzulässig wie eine Klage ohne jede Anmeldung (…Jaeger/Weber aaO; BFHE 94, 4, 5 f. m. Anm. Mattern BB 1969, 27 f.).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …

    Da die Anmeldung eine Form der Rechtsverfolgung darstellt und der Gläubiger aus der Eintragung als Titel die Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 178 Abs. 3 InsO), muss die Forderung zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden (BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, NZI 2002, 37; BFHE 141, 7, 9; BAG NJW 1986, 1896;… Münch-Komm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 174 Rn. 10).

    Dieser Mangel kann, weil es an den Mindestanforderungen einer wirksamen Anmeldung fehlt, nur durch eine Neuanmeldung behoben werden (BGH, Urt. v. 27. September 2001, aaO;… Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2432;… MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 174 Rn. 15;… Pape, aaO § 174 Rn. 32;… FK-InsO/Kießner, 5. Aufl. § 174 Rn. 23;… Becker in Nerlich/Römermann, InsO § 174 Rn. 19;… Braun/Specovius, aaO § 174 Rn. 31).

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der …

    Es handelt sich vielmehr um eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung sowohl im Falle einer neu erhobenen Feststellungsklage (BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180 f; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2431;… vom 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05, BGHZ 173, 103 Rn. 12;… vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, WM 2009, 468 Rn. 16 f) als auch bei der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits (BGH, Urteil vom 26. Juni 1953 - V ZR 71/52, LM Nr. 1 zu § 146 KO; vom 8. November 1961 - VIII ZR 149/60, NJW 1962, 153, 154; vom 21. Februar 2000 - II ZR 231/98, WM 2000, 891, 892;… BAGE 120, 27 Rn. 22, 29 f).
  • BGH, 25.06.2020 - IX ZR 47/19

    Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Eröffnung des Insolenzverfahrens …

    Das Erfordernis des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens ist nicht abdingbar; es handelt sich vielmehr um eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung sowohl im Falle einer neu erhobenen Feststellungsklage (BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180 f; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2431;… vom 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05, BGHZ 173, 103 Rn. 12;… vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, WM 2009, 468 Rn. 16 f) als auch bei der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits (BGH…, Urteil vom 3. Juli 2014 aaO Rn. 10 mwN).

    Da die Anmeldung eine Form der Rechtsverfolgung darstellt und der Gläubiger aus der Eintragung in die Tabelle die Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 178 Abs. 3 InsO), muss die Forderung zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden (BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00, NZI 2002, 37;… vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, WM 2009, 468 Rn. 10 mwN;… vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, ZIP 2013, 680 Rn. 15;… vom 9. Januar 2014 - IX ZR 103/13, WM 2014, 270 Rn. 6;… Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZR 313/14, WM 2016, 46 Rn. 3).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6452
OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung eines Rückgewähranspruches; Auflassungsvormerkung; Rangsicherung; Zwangsvollstreckung; Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Hat der Schuldner an einem umfassenden Vermögensrecht (z.B. Grundeigentum) ein Teilrecht ( z.B. Wohnrecht, Auflassungsvormerkung ) anfechtbar begründet, so ist dieses in der Weise zurückzugewähren, dass der Anfechtungsgegner schuldrechtlich gehalten ist, dem Recht des Gläubigers gegen seinen Schuldner Vorrang vor dem anfechtbar bestellten Recht einzuräumen; BGH NJW 1995, 2846/8 Der Anfechtungsgegner ist verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um eine der Einräumung eines Vorrangs gem. § 880 BGB entsprechende Wirkung zu erreichen; BGH a. a. O. S. 2849.
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Mit dem vom Amtsgericht Dresden tenorierten Verfügungsverbot hinsichtlich der Vormerkung kann die einstweilige Verfügung schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Beklagte ohnehin über die Vormerkung als solche nicht verfügen kann, diese vielmehr als streng akzessorisches Sicherungsmittel ( BGH NJW 1994, 2947 ) analog § 401 BGB dem durch sie gesicherten Anspruch folgt.
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Gerade die von ihr zitierte Entscheidung BGH NJW 1999, 1395 bekräftigt diese Verteilung, a. a. O. S. 1396/7, hält sie lediglich im dort gegebenen Fall durch den unter Beweis gestellten Vortrag eines bestimmten Grundstückswertes und einer bestimmten, darunter liegenden Höhe der Grundpfandrechtsvalutierung für erfüllt.
  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Zu Unrecht bekämpft die Berufung die zutreffend auf die Entscheidung BGH NJW-RR 1988, 827 gestützte Verteilung der insoweit bestehenden Darlegungs- und Beweislast durch die Vorinstanz.
  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines …

    Ergibt sich aus § 11 AnfG in den genannten Fällen ein Anspruch auf Rangänderung nach § 880 Abs. 1 BGB, so wäre dieser Anspruch seinem Inhalt nach grundsätzlich vormerkbar (OLG Hamm NZI 2002, 59; offengelassen in BGHZ 130, 314, 328 unter II. 3. c am Ende).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 W 7/02

    Dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein …

    Es müsste lediglich zur Vermeidung eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs durch einen Dritten der Vorrang für eine zugunsten des Anfechtungsgläubigers einzutragende Zwangshypothek gesichert werden, wofür die Sicherung durch eine entsprechende Vormerkung genügt (vgl. näher Senat, Urt. v. 4.9.2001, - 27 U 61/01 -, OLGR Hamm, 2002, 72, 73).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06

    Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde eines Notars …

    Rn. 23 Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (…hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).
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