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   BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R   

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BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R (https://dejure.org/2011,8714)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R (https://dejure.org/2011,8714)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2011 - B 4 AS 3/10 R (https://dejure.org/2011,8714)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21 Abs 4 SGB 2 - Beratung und Betreuung - keine regelförmigen Maßnahmen - keine sonstige Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben - Psychotherapie - Inhalt und Schwerpunkt der ...

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21 Abs 4 SGB 2; Beratung und Betreuung; keine regelförmigen Maßnahmen; keine sonstige Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben; Psychotherapie; Inhalt un ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 21 Abs 4 S 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 13 SGB 1, § 14 S 1 SGB 1, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB 9 - allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen durch den Grundsicherungsträger - Inhalt und Schwerpunkt einer Psychotherapie ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begehr von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich eines Mehrbedarfs wegen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung ins Erwerbsleben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf pauschale Leistungen wegen Mehrbedarfs aufgrund der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i.S.d. § 21 Abs 4 SGB II besteht nicht; Leistung wegen eines Mehrbedarfs für eine psychiatrische Behandlung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB 9 - allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen durch den Grundsicherungsträger - Inhalt und Schwerpunkt einer Psychotherapie ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB 9 - allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen durch den Grundsicherungsträger - Inhalt und Schwerpunkt einer Psychotherapie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs 4; SGB IX § 2 Abs 2; SGB IX § 33
    Leistung wegen eines Mehrbedarfs für eine psychiatrische Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 958 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt, die eine Mehrbedarfsleistung nach dem SGB 2 auslösen kann, entscheidet sich, wenn es sich um eine regelförmige Maßnahme handelt, nach deren Inhalt und Schwerpunkt (Fortführung von BSG vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R = SozR 4-4200 § 21 Nr. 9).

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Leistungsgewährung auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers oder eines anderen Sozialleistungsträgers, etwa des Rentenversicherungsträgers (Fortführung von BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9) erfolgt.

    Diese können nach der Rechtsprechung des Senats auch einen Leistungsanspruch nach § 21 Abs. 4 SGB II auslösen, vorausgesetzt die Unterstützung erfolgt beispielsweise durch den Integrationsfachdienst im Rahmen einer regelförmigen Maßnahme (BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9) .

  • BSG, 26.05.1976 - 7 RAr 41/75

    Zur Frage der Voraussetzungen für die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .

    Damit eine Maßnahme als eine solche der "beruflichen Rehabilitation" eingeordnet werden kann, muss sie final auf die in § 33 Abs. 1 SGB IX umschriebenen Ziele der Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet sein, also der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit befähigen (BSG Urteil vom 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4) .

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .

    Welches Ziel eine Maßnahme hat, ist jedoch - wie oben dargelegt - nach dem Inhalt und insbesondere nach dem Schwerpunkt der Maßnahme zu ermitteln (BSG Urteil vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18) .

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .

    Des Weiteren liegt es im Wesen vieler, auch spezifischer Rehabilitationsmaßnahmen, dass sie multifunktional wirken ( BSG Urteil vom 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2) .

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähig (vgl Urteile des Senats vom 18.1.2011, ua - B 4 AS 99/10 R) .

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 44b SGB II bestehen, weil der Gesetzgeber sich bei der einfachgesetzlichen Ausgestaltung innerhalb des von Art. 91e Abs. 1 und 3 GG eröffneten Gestaltungsspielraums bewegt (BSG Urteile vom 18.1.2011, ua - B 4 AS 99/10 R) .

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Ausreichend für die Erfüllung des Merkmals "erbracht werden" ist, dass eine in der Regelung bezeichnete Eingliederungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird ( BSG Urteil vom 25.6.2008 - B 11b AS 19/07 R - BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1) .

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist nur die Teilnahme an einer regelförmigen besonderen Maßnahme grundsätzlich geeignet, einen Mehrbedarf beim Betroffenen auszulösen (so ausdrücklich bereits BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1) .

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R - BSGE 106, 78 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 2; 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3) ist der Antrag im SGB II jeweils so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (Grundsatz der Meistbegünstigung, vgl BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13; 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217, 230 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst mithin auch Leistungen für einen Mehrbedarf iS des § 21 Abs. 4 SGB II. Insoweit bedarf es der gesonderten Antragstellung nicht, auch nicht für den erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides behaupteten Bedarf durch die Psychotherapie (vgl BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38) .

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R - BSGE 106, 78 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 2; 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3) ist der Antrag im SGB II jeweils so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (Grundsatz der Meistbegünstigung, vgl BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13; 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217, 230 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R - BSGE 106, 78 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 2; 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3) ist der Antrag im SGB II jeweils so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (Grundsatz der Meistbegünstigung, vgl BSG Urteile vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13; 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217, 230 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R

    Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar

    Der danach streitbefangene Anspruch auf weitergehende Leistungen unter Berücksichtigung eines abweichenden Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II stellt keinen eigenständigen, von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abtrennbaren Streitgegenstand dar (stRspr, siehe nur BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11) .
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die

    Nur dies stellt die Wahrung der Autonomie der Beteiligten und insbesondere der Dispositionsfreiheit auf klägerischer Seite (vgl etwa BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 13) sicher.

    Das "letzte Wort" haben aber die Beteiligten, deren Erklärungen nicht gegen den ausdrücklich bekundeten Willen ausgelegt werden dürfen, selbst wenn diese für sie aus objektiver Sicht nachteilig wären (vgl etwa BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 13) .

  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Erfolgt die Bewilligung einer Teilhabeleistung aufgrund einer Behinderung, ist allerdings regelmäßig davon auszugehen, dass es sich um eine Teilhabeleistung iS des § 33 SGB IX handelt (vgl zur ansonsten erforderlichen Prüfung, welches die nach Inhalt und Schwerpunkt der Maßnahme zutreffende Rechtsgrundlage wäre: BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - FEVS 62, 541 ff; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 21, 25 zur Bewertung von allgemeinen Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie einer psychotherapeutischen Behandlung).

    Jedenfalls könnte die Maßnahme BINS50plus den "sonstigen Hilfen" iS des § 21 Abs. 4 SGB II zugeordnet werden, die innerhalb dieser Mehrbedarfsregelung gleichwertig neben den Leistungen nach § 33 SGB IX aufgeführt werden (BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 22) .

    Auch aus systematischen Gründen muss eine gewisse Gleichwertigkeit gefordert werden und darf eine sonstige Hilfe hinsichtlich ihrer Ausgestaltung nicht hinter den Anforderungen zurückstehen, die an die konkret in § 21 Abs. 4 SGB II benannten Maßnahmen nach § 33 SGB IX und § 54 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII zu stellen sind (BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 22; BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 20) .

    Die enge Anlehnung an den Leistungsumfang der vormaligen Ausbildungsbeihilfe belegt, dass der Mehrbedarf an strukturierte Maßnahmen geknüpft war, die jedenfalls vom Grundsatz geeignet waren, einen zusätzlichen Bedarf hervorzurufen (vgl BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 19 f mwN; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - FEVS 62, 541; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 20).

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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10   

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https://dejure.org/2011,16000
LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10 (https://dejure.org/2011,16000)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2011 - L 6 AS 45/10 (https://dejure.org/2011,16000)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2011 - L 6 AS 45/10 (https://dejure.org/2011,16000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für den Fall eines Zuständigkeitswechsels für die Gewährung von Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt § 2 Abs. 3 SGB X eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung der Leistungsbewilligung nach einem Umzug; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung der Leistungsbewilligung nach Umzug; Wechsel des Grundsicherungsträgers; Höhe der Rückforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 958 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Die Jahresfrist beginnt daher nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch bei gebundenen Entscheidungen regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung unter Geltung des § 330 Abs. 3 SGB III; Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2004 - L 2 AL 182/03 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juni 2008 - L 9 AL 157/06 -, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93

    Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Damit wird verhindert, dass eine andere Behörde über die Beseitigung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat als diejenige, die nunmehr zuständig ist, den maßgeblichen Sachverhalt zu regeln (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2003, § 44 Rdn. 44; BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 - und Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 70/98 R - Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II in SGb 2007, Seite 513, 517; a.A. Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 A 940/96 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 8 A 940/96

    Sozialhilferecht: Rücknahmezuständigkeit für rechtswidrigen Bewilligungsbescheid

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Damit wird verhindert, dass eine andere Behörde über die Beseitigung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat als diejenige, die nunmehr zuständig ist, den maßgeblichen Sachverhalt zu regeln (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2003, § 44 Rdn. 44; BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 - und Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 70/98 R - Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II in SGb 2007, Seite 513, 517; a.A. Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 A 940/96 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Damit wird verhindert, dass eine andere Behörde über die Beseitigung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat als diejenige, die nunmehr zuständig ist, den maßgeblichen Sachverhalt zu regeln (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2003, § 44 Rdn. 44; BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 - und Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 70/98 R - Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II in SGb 2007, Seite 513, 517; a.A. Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 A 940/96 -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - L 9 AL 157/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Die Jahresfrist beginnt daher nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch bei gebundenen Entscheidungen regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung unter Geltung des § 330 Abs. 3 SGB III; Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2004 - L 2 AL 182/03 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juni 2008 - L 9 AL 157/06 -, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Da § 36 SGB II für den Fall des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit keine abweichende Regelung enthält, ist die allgemeine Regelung des § 2 Abs. 3 SGB einschlägig und geht den §§ 102, 105 SGB X vor (OVG Thüringen, Urteil vom 26. Mai 2004 - 3 KO 76/04 -, zitiert nach juris; Merkler/Zink, Kommentar zum SGB II, § 36 Rdn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06

    Nachzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung - Erstattungsanspruch des Trägers

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungsökonomie hat sich der Gesetzgeber für eine vorrangige und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 107 Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06 -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - L 7 B 409/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Der "gewöhnliche Aufenthalt" im Zuständigkeitsbereich des Beklagten im Sinne des § 36 SGB II regelt allein die Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger, er ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - L 7 B 409/09 AG ER).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Eine Änderung ist dann wesentlich, wenn aufgrund veränderter Umstände der ursprüngliche Verwaltungsakt nun (so) nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 Rdn. 14; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 48 Rdn. 12).
  • LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03

    Regelungsgegenstand eines Dynamisierungsbescheids; Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10
    Die Jahresfrist beginnt daher nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch bei gebundenen Entscheidungen regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung unter Geltung des § 330 Abs. 3 SGB III; Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2004 - L 2 AL 182/03 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juni 2008 - L 9 AL 157/06 -, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers; Feststellungsklage

  • BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95

    Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Gegen eine "anspruchsvoraussetzungsregelnde Funktion" des § 36 SGB II sprechen zudem die Systematik des SGB II und die Stellung des § 36 SGB II, der im Übrigen nur die Überschrift "Örtliche Zuständigkeit" trägt (Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 12.4.2011 - L 6 AS 45/10 - RdNr 41; Aubel in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 36 RdNr 11.1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    In einem gerichtlichen Hinweisschreiben vom 25. Juli 2011 hat der Kammervorsitzende darauf hingewiesen, dass dem Erstattungsanspruch nach §§ 45, 48 SGB X die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X entgegenstehe und das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein vom 12. April 2011, L 6 AS 45/10, zitiert nach juris, hervorgehoben.

    An die Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 12. April 2011, L 6 AS 45/10 sei das SG nicht gebunden.

  • SG Konstanz, 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15

    Übernahme der Kosten für eine Sprachschule durch den Sozialhilfeträger im Rahmen

    Der Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Beklagten im Sinne des § 98 Abs. 1 SGB XII regelt nämlich allein die Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger, er ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung (vgl. zur Parallelvorschrift § 36 SGB II im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende: BSG, Urteil vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 133/11 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, Az. L 6 AS 45/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2009, Az. L 7 B 409/09 AG ER; SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014, Az. S 147 AS 20920/14 ER m.w.N.).

    Im Bereich der ambulanten Leistungen kommt § 2 Abs. 3 SGB X also zum Tragen und geht den §§ 102, 105 SGB X vor (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O., OVG Thüringen, Urteil vom 26.05.2004, Az. 3 KO 76/04).

    Auf diesen Umfang ist der in § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X vorgesehenen Erstattungsanspruch des bisherigen Leistungsträgers gegen den nach den örtlichen Zuständigkeitsregeln nunmehr zuständig gewordenen Leistungsträger beschränkt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. L 23 SO 148/07).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungsökonomie hat sich der Gesetzgeber für eine vorrangige und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (vgl. zu alledem: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O.; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 107 Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2007, Az. L 7 SO 1253/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 7 AS 818/12
    Offen bleiben kann insoweit, ob § 2 Abs. 3 SGB X eine eigenständige materielle Rechtsgrundlage darstellt (so Landessozialgericht Schleswig Holstein Urteil vom 12.4.2011 Az.: L 6 AS 45/10), oder ob aufgrund des § 2 Abs. 3 SGB X keine Änderung in den tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnissen im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X eintritt (Aubel Juris PK § 36 SGB II Rn. 39).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
    Da § 36 SGB II für den Fall des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit keine abweichende Regelung enthält, ist die allgemeine Regelung des § 2 Abs. 3 SGB X einschlägig und geht den §§ 102, 105 SGB X vor (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011 - L 6 AS 45/10 -, juris, m.w.N.).

    Dies gilt beispielsweise mit Blick auf die Kosten der Unterkunft nicht bei einer kompletten Aufgabe der bisherigen Wohnung in Form eines Umzugs, da in diesem Fall die Kosten der Unterkunft für die bisher bewohnte Wohnung nicht nur aufgrund des Zuständigkeitswechsels nicht mehr zu übernehmen sind, sondern vielmehr auch deswegen, weil diese Wohnung überhaupt nicht mehr zur Unterkunft dient (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014 - L 13 AS 105/13, nicht veröffentlicht; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011 - L 6 AS 45/10 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - L 19 AS 1806/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Dass sich die Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X nicht auf Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung erstreckt (zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. April 2011 - L 6 AS 45/10 -, Juris), ändert nichts am Ergebnis.
  • SG Augsburg, 21.06.2012 - S 15 AS 664/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit - kein gewöhnlicher

    Ausgeschlossen sind danach von vornherein Unterkunftskosten für eine nicht mehr bewohnte Wohnung (SG D. vom 13.03.2007 - S 10 AS 34/07 ER sowie Schleswig-Holsteinisches LSG vom 12.04.2011 - L 6 AS 45/10).
  • SG München, 18.11.2016 - S 46 AS 2740/11

    Aufhebung von Arbeitslosengeld II wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Dies gilt aber nur in dem Umfang, wie die Leistungsgewährung rechtmäßig ist und es gibt eine Ausschlussfrist in § 111 SGB X (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2011, L 6 AS 45/10, dort Rn. 42 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 2141/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es bedarf somit keiner Entscheidung, ob vorliegend der Eintritt einer wesentlichen Änderung i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aus anderen Gründen, wie z. B. Fortfall der Zuständigkeit nach § 36 SGB II (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 11.05.2011- L 5 AS 92/07 -, Revisionsverfahren anhängig unter B 14 AS 133/11 R; a. A. LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 12.04.2011 - L 6 AS 45/10), kein gewöhnlicher Aufenthalt in der betreffenden Wohnung, Eingreifen des Ausschlussgrundes des § 7 Abs. 4a SGB II, angenommen werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2014 - L 13 AS 105/13
    Da § 36 SGB II für den Fall des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit keine abweichende Regelung enthält, ist die allgemeine Regelung des § 2 Abs. 3 SGB X einschlägig und geht den §§ 102, 105 SGB X vor (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. April 2011 - L 6 AS 45/10 -, juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5356
LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09 (https://dejure.org/2011,5356)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.2011 - L 11 AS 123/09 (https://dejure.org/2011,5356)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 2011 - L 11 AS 123/09 (https://dejure.org/2011,5356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kieler Mietspiegel bildet die Grundlage für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Miete; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Miete für einen 1-Personen-Haushalt in Kiel; Zulässigkeit der Wahl der ...

  • wordpress.com PDF
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Miete für einen 1-Personen-Haushalt in Kiel; Zulässigkeit der Wahl der Mietobergrenze nach Baualtersklassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Kieler Mietobergrenzen bestätigt - Berufung des Jobcenters Kiel zurückgewiesen!

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 958 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Dem habe sich auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht mit Urteil vom 3. September 2009 (Az.: L 9 SO 22/08) angeschlossen und die Mietobergrenze mit 273, 00 EUR festgestellt.

    Das Landessozialgericht habe in seinem Urteil vom 3. September 2009 (Az.: L 9 SO 22/08) aufgrund auch dort vorgelegter Datensätze die Mietobergrenze ebenfalls zutreffend mit 273, 00 EUR angenommen.

    Dem Senat haben in den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 24. November 2010, 23. Februar 2011 und 11. April 2011 die Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Gerichtsakte des Sozialgerichts Schleswig und die beigezogenen Akten L 9 SO 22/08, L 11 AS 126/09, L 11 AS 122/09 und L 11 AS 125/09 vorgelegen.

    Angesichts der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist nunmehr die jene Ansicht des Beklagten bestätigende Entscheidung des personenidentischen 9. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 3. September 2009 - L 9 SO 22/08 -) nicht mehr heranzuziehen.

    Neubauten könnten daher nicht berücksichtigt werden, da sie in der Regel teurer sind als Altbauten (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2009, L 9 SO 22/08).

    Daher ist lediglich ein Drittel der Differenz zwischen den Grundbetriebskosten und dem Maximalwert der Betriebskosten anzusetzen und den Grundbetriebskosten hinzuzurechnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2008, L 11 B 380/08 AS ER; Urteil vom 3. September 2009, L 9 SO 22/08).

    Insoweit rückt der Senat ab von der seinerzeit vom personengleichen 9. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vertretenen Auffassung (Urteil vom 3. September 2009 - L 9 SO 22/08 -), Hilfebedürftige könnten darauf verwiesen werden, sich um Wohnungen erst ab 35 qm zu bemühen.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Das Baualter an sich sagt nichts darüber aus, ob eine Wohnung einen so beschriebenen Standard aufweist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, in juris Rdn. 28).

    Denn die Bildung arithmetischer Werte bietet gerade bei einem ausdifferenzierten Tabellen-Mietspiegel nicht die Gewähr dafür, dass der abgebildete Wert als solcher tatsächlich den Schwerpunkt eines Mietpreises im einfachen Segment abbildet (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, in juris Rdn. 30).

    Dabei ist - was das Bundessozialgericht ausdrücklich als gangbaren Weg aufgezeigt hat - auf einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, in juris Rdn. 32).

    Neben den (nicht amtlichen) Übersichten in Mietspiegeln kommen danach auch Übersichten der örtlichen Interessenverbände in Betracht, die an der Anerkennung des Mietspiegels beteiligt waren (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, in juris Rdn. 34).

    Der Senat sieht insbesondere die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht als erfüllt an, denn die Bemessung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft anhand eines vorhandenen qualifizierten Mietspiegels ist insbesondere durch die Entscheidung des BSG vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 50/10 R) höchstrichterlich geklärt.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Der Senat vertritt dabei ebenso wie das BSG die so genannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße und Wohnungsstandard) jeder für sich betrachtet angemessen sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rdn. 13).

    Die Herleitung dieses Anknüpfungspunktes wird zwar nicht von allen Senaten des BSG gleichermaßen vorgenommen (zur Ansicht des 4. Senats siehe Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rdn. 16f.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 27/09 R, in juris Rdn. 18; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rdn. 21) muss es sich bei dem Vergleichsraum um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet.

    Überdies ist die Anzahl von zehn Wohnungen vor dem Hintergrund der BSG-Rechtsprechung zugunsten der SGB II-Leistungsempfänger großzügig bemessen; denn danach (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rn. 36) wird eine objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (vgl. zum Sozialhilferecht BVerwGE 101, 194 = juris RdNr 13, wo das BVerwG ausführt, dass das "Fehlen einer kostenangemessenen Unterkunftsalternative wohl die Ausnahme sein dürfte").

    In demselben Schreiben hat der Beklagte auf die Unangemessenheit der Aufwendungen für die Kaltmiete hingewiesen sowie darauf, dass er nach Ablauf von sechs Monaten das Alg II entsprechend anpassen und die Kosten der Unterkunft auf die Mietobergrenze, die für die Wohnung der Klägerin gelte (273,00 EUR zuzüglich Heizkosten), absenken werde (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - m. w. N.).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Jedoch kann ein Bescheid mehrere abtrennbare Verfügungen enthalten; um eine derartige abtrennbare Verfügung handelt es sich bei dem Betrag, der für die Kosten der Unterkunft nach § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bewilligt worden ist (im Einzelnen BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, in juris Rdn. 19; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/11b AS 55/06 R, in juris Rdn. 13; BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, in juris Rdn. 10).

    Gleichwohl wird es aus Gründen der Rechtsicherheit und der Praktikabilität auch vom 4. Senat des BSG noch für vertretbar gehalten, bis zu einer bundeseinheitlichen Bestimmung angemessener Wohnungsgrößen durch Verordnung unter Zugrundelegung der landesrechtlichen Bestimmungen zu verfahren (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, in juris Rdn. 14).

    Ein schlüssiges Konzept liegt nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG dann vor, wenn der Ersteller planmäßig vorgegangen ist im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, in juris Rdn. 19).

    Für die Berechnung der Referenzmiete ist nach der Rechtsprechung des BSG ein mathematisch-statistisch nachvollziehbares Konzept erforderlich (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, in juris Rdn. 19).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 76 AS 18/10 R, in juris, Rdn. 19; Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, in juris Rdn. 12).

    (2.) Im Hinblick auf die abstrakt ermittelte Mietobergrenze hat der Beklagte aber auch nachzuweisen, dass Wohnungen zu der angenommenen Mietobergrenze auf dem Wohnungsmarkt existieren und es der Klägerin tatsächlich möglich ist bzw. im streitbefangenen Zeitraum möglich gewesen wäre, eine solche günstige Wohnung anzumieten (sog. konkrete Angemessenheit: Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R -, recherchiert bei juris, Rn. 7, 19).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Die Angemessenheit der zu berücksichtigenden Unterkunftskosten unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, in juris Rdn. 24).

    Angemessen sind danach Aufwendungen für eine Wohnung nur dann, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist und es sich um eine Wohnung mit bescheidenem Zuschnitt handelt (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, in juris Rdn. 24 und 28).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Überdies ist die Anzahl von zehn Wohnungen vor dem Hintergrund der BSG-Rechtsprechung zugunsten der SGB II-Leistungsempfänger großzügig bemessen; denn danach (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rn. 36) wird eine objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (vgl. zum Sozialhilferecht BVerwGE 101, 194 = juris RdNr 13, wo das BVerwG ausführt, dass das "Fehlen einer kostenangemessenen Unterkunftsalternative wohl die Ausnahme sein dürfte").
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 27/09 R, in juris Rdn. 18; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, in juris Rdn. 21) muss es sich bei dem Vergleichsraum um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet.
  • LSG Bayern, 18.03.2009 - L 11 AS 125/09

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Dem Senat haben in den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 24. November 2010, 23. Februar 2011 und 11. April 2011 die Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Gerichtsakte des Sozialgerichts Schleswig und die beigezogenen Akten L 9 SO 22/08, L 11 AS 126/09, L 11 AS 122/09 und L 11 AS 125/09 vorgelegen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 126/09
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09
    Dem Senat haben in den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 24. November 2010, 23. Februar 2011 und 11. April 2011 die Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Gerichtsakte des Sozialgerichts Schleswig und die beigezogenen Akten L 9 SO 22/08, L 11 AS 126/09, L 11 AS 122/09 und L 11 AS 125/09 vorgelegen.
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Nach der Auffassung des LSG, die sich im Einzelnen nicht dem vorliegenden Urteil, sondern (lediglich) seinem Urteil vom 11.4.2011 - L 11 AS 123/09 (zitiert nach juris) - entnehmen lässt, errechnet sich der Wert für die kalten Betriebskosten aus den durchschnittlichen "Grundbetriebskosten" (Grundsteuer, Müllabfuhr, Entwässerung, Wasserversorgung, Hausbeleuchtung sowie die Sach- und Haftpflichtversicherung), wie sie sich aus der dem Mietspiegel der Landeshauptstadt Kiel 2006 angefügten Quelle "Durchschnittliche Betriebskosten in Euro pro Quadratmeter und Monat im Mai 2006" ergeben (= 1,09 Euro), zuzüglich eines Drittels der Differenz zwischen diesen Kosten und dem Durchschnittswert aus allen Betriebskostenarten (der zusätzlich Kosten für Straßen- und Gehwegreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss, Schneebeseitigung, die Wartung der Heizungsanlage und der Warmwassergeräte sowie für den Aufzug enthält = 1,93 Euro).
  • SG Kiel, 18.09.2012 - S 34 AS 1134/10

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Daher sei auch nicht den Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 11.04.2011 zu dem Aktenzeichen L 11 AS 123/09 zu folgen.

    Zur Bestimmung des angemessenen Quadratmeterpreises kann der für das gesamte Stadtgebiet erstellte Mietspiegel herangezogen werden (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2011, Az. L 11 AS 123/09 R).

    Der Kieler Mietspiegel kann nach seiner Veröffentlichung ab dem Monat angewendet werden, der dem der Veröffentlichung folgt (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2011, Az. L 11 AS 123/09).

    Insofern ist nach Ansicht der Kammer eine Verweisung auf preislich im unteren Drittel liegenden Wohnraum in jedem Fall und nach wie vor angemessen (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2011, Az. L 11 AS 123/09).

    Die Kritik am Konzept des Beklagten und der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11.04.2011 (a.a.O.), dass nach der Entscheidung des BSG vom 20.12.2011 (Az. B 4 AS 19/11 R) eine Gewichtung nicht anhand der Feldbesetzungsangaben im Mietspiegel vorgenommen werden könne, sondern vielmehr das dem Mietspiegel zugrunde liegende Datenmaterial darauf hin untersucht werden müsse, ob es Aussagen darüber enthält, wie viele Wohnungen einer durch die jeweiligen Mietspiegelfelder repräsentierten Art, Lage und Ausstattung tatsächlich vorhanden sind, geht fehl, da die Kritik des BSG den Mietspiegel Duisburg betraf, der - ebenso wie der Berliner Mietspiegel - nicht erkennen lässt, wie viele Wohnungen zur Bestimmung der Spannenwerte und der Mittelwerte ausgewertet wurden.

    Die Berufung war nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da die Rechtsansicht der Kammer zur Bestimmung des in die Berechnung der abstrakt angemessenen Mietobergrenze einzubeziehenden Anteils für Betriebskosten von der Auffassung des 11. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 11.04.2011 - L 11 AS 123/09 - abweicht.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 18/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Zur Begründung berief sich der Beklagte im Wesentlichen auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. April 2011 - L 11 AS 123/09 - NZS 2011, 958 (LS), zit. n. juris.
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Zur Begründung berief sich der Beklagte im Wesentlichen auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. April 2011 - L 11 AS 123/09 - NZS 2011, 958 (LS), zit. n. juris.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Die Bestimmung der Mietobergrenze anhand des vom 11. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2011 - L 11 AS 123/09 - NZS 2011, 958 (LS), zit. n. juris erwogenen so genannten "Idealmodells" sei dagegen aus unterschiedlichen Gründen nicht zielführend.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen LSG in Sachen L 11 AS 123/09 sei nicht zu entnehmen, dass pro Monat zehn angemessene Wohnungen zur Verfügung stehen müssten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 112/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen LSG in Sachen L 11 AS 123/09 sei nicht zu entnehmen, dass pro Monat 10 angemessene Wohnungen zur Verfügung stehen müssten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2017 - L 9 SO 50/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Dies ist auch zutreffend, da der Beklagte im Moment der Kostensenkungsaufforderung nicht wissen kann, ob in Zukunft die Gerichte möglicherweise eine Mietobergrenze für angemessen halten, so wie es hier durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 16. Juni 2012 - B 4 AS 16/11 R - gerade hinsichtlich eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 10 % festgeschrieben worden ist (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. April 2011 - L 11 AS 123/09 -, Rn. 76, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 111/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt im Kreis

    Im Übrigen sei auf die Rechtsprechung des 11. Senats des Schleswig-Holsteinischen LSG (L 11 AS 123/09) zu verweisen, wonach es für ein schlüssiges Konzept ausreichend sei, dass zehn Wohnungen vorhanden seien.
  • SG Itzehoe, 27.05.2015 - S 12 AS 535/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderung an die

    Obwohl das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 11.04.2011 (Az.: L 11 AS 123/09 -, juris Rn. 72) davon ausgegangen ist, dass Wohnraum zu dem ermittelten Preis tatsächlich zur Verfügung stehen muss, wobei eine Größenordnung von 10 Wohnungen pro Monat anzulegen sei, ist die Kammer vorliegend zu der Auffassung gelangt, dass die gerichtlicherseits und von A & K ermittelten Mietobergrenzen entsprechend obiger Tabelle sich als gerade noch ausreichend erweisen, auch wenn hiernach statistisch für einen 4-Personenhaushalt nur 6, 33 Wohnungen pro Monat tatsächlich zur Verfügung gestanden hätten.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.05.2011 - L 7 AS 221/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23980
LSG Bayern, 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 (https://dejure.org/2011,23980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 (https://dejure.org/2011,23980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - L 7 AS 221/09 (https://dejure.org/2011,23980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 958 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2011 - L 7 AS 221/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24) findet ein Fremdvergleich bei Mietverträgen zwischen Verwandten nicht statt.
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Ein Scheingeschäft kann auch nicht damit begründet werden, dass der Hilfebedürftige den Mietzins nicht aus eigenen Mitteln bezahlen könnte, weil dies regelmäßig Teil der Hilfebedürftigkeit ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

    Denn e in Scheingeschäft darf nicht damit begründet werden, dass der Hilfebedürftige den Mietzins nicht aus eigenen Mitteln bezahlen könnte, weil dies regelmäßig Teil der Hilfebedürftigkeit selbst ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

    Die Gedankenfolge: "Die Behörde zahlt nicht, dann kann auch der hilfebedürftige Kläger die Miete nicht zahlen, dann ist es ein Scheingeschäft und dann zahlt die Behörde nicht", ist ein vollständiger Zirkelschluss (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 870/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Ein Scheingeschäft kann auch nicht damit begründet werden, dass der Hilfebedürftige den Mietzins nicht aus eigenen Mitteln bezahlten könnte, weil dies regelmäßig Teil der Hilfebedürftigkeit ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

    Denn ein Scheingeschäft darf nicht damit begründet werden, dass der Hilfebedürftige den Mietzins nicht aus eigenen Mitteln bezahlen könnte, weil dies regelmäßig Teil der Hilfebedürftigkeit selbst ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

    Die Gedankenfolge: "Die Behörde zahlt nicht, dann kann auch der hilfebedürftige Kläger die Miete nicht zahlen, dann ist es ein Scheingeschäft und dann zahlt die Behörde nicht", ist ein vollständiger Zirkelschluss (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2011 - L 7 AS 221/09 - juris, RdNr. 19).

  • BSG, 02.07.2009 - B 4 AS 88/09 S
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. April 2009 - L 7 AS 221/09 ER - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13134
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10 (https://dejure.org/2011,13134)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10 (https://dejure.org/2011,13134)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - L 12 AL 3436/10 (https://dejure.org/2011,13134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Bemessung des Gründungszuschusses - Höhe des Arbeitslosengeldbezugs - Nichtberücksichtigung eines Lohnsteuerklassenwechsels - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Keine Berücksichtigung eines auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss nehmenden Steuerklassenwechsels bei der Höhe des Gründungszuschusses; Berücksichtigung eines auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss nehmenden Steuerklassenwechsels bei der Höhe des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 958
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    Insoweit verweist die Klägerin auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts ( - B 10 EG 3/08 R - und des Bundesarbeitsgerichts - 5 AZR 50/93 -).

    Dieser Wechsel war nach der Entscheidung des BSG für die Berechnung des Elterngeldes, das sich aus einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt errechnet, zu berücksichtigen, insbesondere war er nicht rechtsmissbräuchlich (BSGE 103, 284 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 1).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    Insoweit hat das BSG entschieden, dass unter dem Begriff des "zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes" das früher bezogene Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen zu verstehen ist, wenn die Einkommenssituation des Betreffenden vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit durch die Kombination von Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen geprägt war und das Nebeneinkommen nach der Existenzgründung nicht mehr zur Verfügung steht (Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 12/10 R - ).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    So betrifft die Rechtsprechung zu § 131 Abs. 1 Satz 2 SGB III Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden infolge nachträglicher Vertragserfüllung für den Bemessungszeitraum zugeflossen ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 7; SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    So betrifft die Rechtsprechung zu § 131 Abs. 1 Satz 2 SGB III Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden infolge nachträglicher Vertragserfüllung für den Bemessungszeitraum zugeflossen ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 7; SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
  • LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 190/08

    Höhe des Überbrückungsgeldes - Berechnung - zwei Alternativen des § 57 Abs 5 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    Ein Steuerklassenwechsel, der auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss genommen hat, kann bei der Höhe des Gründungszuschusses nicht berücksichtigt werden (vgl. ebenso Bayrisches Landessozialgericht , Urteil vom 14. Januar 2010 - L 8 AL 190/08 - zu Überbrückungsgeld).
  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    Insoweit hat das BAG entschieden, dass auch eine rückwirkende Erhöhung der Vergütung (hier aufgrund eines Änderungstarifvertrags) insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie sich für den Berechnungszeitraum auswirkt (BAGE 76, 229).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
    Selbst wenn ein Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage getretene Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (vgl. BSG SozR Nr. 3 § 1233; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15 und 25; SozR - 1200 § 14 Nr. 5, 6, 9,10).
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