Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00   

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https://dejure.org/2000,4078
OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00 (https://dejure.org/2000,4078)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2000 - 8 U 43/00 (https://dejure.org/2000,4078)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2000 - 8 U 43/00 (https://dejure.org/2000,4078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Werkbestellers wegen Baumängeln; Zulässigkeit der Berufung bei Übergang vom Anspruch auf Vorschuss zu dem auf Schadensersatz; Rechtsnatur und Zweck des Vorschussanspruchs; Ursächlichkeit von Fehlern bei der Planung, der Vergabe und der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übergang von Kostenvorschußanspruch auf Schadensersatzanspruch: Keine Klageänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 263 264; BGB § 633 Abs. 3 § 635
    Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch - zulässige Berufung bei Erklärung des Wechsels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 386
  • NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
  • NZBau 2001, 325
  • BauR 2001, 1155 (Ls.)
  • BauR 2001, 1938
  • BauR 2001, 848 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach rügeloser Abnahme

    Soweit vertreten wird, es handele sich bei diesen unterschiedlichen Ausgestaltungen von Ansprüchen nur um eine Rechtsanwendung durch das Gericht, so dass der Anspruchsteller nicht klarstellen müsse, welchen Anspruch er geltend mache und von einem Anspruch auf den anderen übergehen könne (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 386 ), ist das angesichts der unterschiedlichen Anspruchsinhalte nicht überzeugend.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist deshalb sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (BGH, NJW-RR 1998, 1006, 1007; vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2000, 1337, 1338; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 235; OLG Köln, OLGR Köln, 1997, 342, 343; a. A. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 386 ff.).
  • KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06

    Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am

    Denn die Vorschussklage und die Schadensersatzklage haben unterschiedliche Streitgegenstände, die allein von der Klagepartei bestimmt und nur von dieser ggfs. auch geändert werden können (vgl BGH BauR 1998, 369; OLG Dresden NJW-RR 2000, 1337; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813; a.A. Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 386).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05

    Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Planungsverschuldens;

    Dabei kann offen bleiben, ob der Rechtsauffassung des Landgerichts zu folgen ist, welches in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 386) vertreten hat, ein Übergang vom Vorschuss zur Mängelbeseitigung auf Schadensersatz stelle keine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO dar (entgegen BGH BauR 1998, 369).
  • OLG Köln, 17.05.2019 - 19 U 187/18

    Ansprüche wegen eines mangelhaften Parkettfußbodens

    Der Senat tritt insoweit auch nicht der klägerseits zitierten Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 09.11.2000 - 8 U 43/00 -, juris) bei, die sich insoweit gegen die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wendet und postuliert, bei dem Wechsel von dem Vorschuss- auf den Schadensersatzanspruch handele es sich nicht um einen Wechsel des Streitgegenstands und damit nicht um eine Klageänderung.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 5 U 162/02

    Verfahrensrecht - Übergang v. Mängelbeseitigung zu Gewährleistung: Klageänderung

    Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 9.11.2000, 8 U 43/00, BauR 2001, 1938f = NZBau 2001, 325f = NJW-RR 2001, 386f (zustimmend Achilles-Baumgärtel in BauR 2001, 1953ff) in Abweichung von der angeführten Entscheidung des BGH vom 13.11.1997, a.a.O. die Auffassung vertreten, im Bauprozess wegen Mängeln der Bauleistung stelle der Übergang vom Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch keine Klageänderung dar, so dass die Berufung, mit der das weiterverfolgte Zahlungsbegehren nicht mehr - auch nicht hilfsweise - auf den Kostenvorschussanspruch, sondern auf den Schadensersatzanspruch gestützt wird, nicht mangels Angriff der erstinstanzlichen Beschwer unzulässig sei.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2650
OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2650)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2000 - 24 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2650)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2000 - 24 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Erbringung von maklerfremden Leistungen durch Makler; Formfreiheit des Maklervertrages; Vertragsidentität

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1; ; BGB § ... 154 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1; ; RBerG § 5 Nr. 1; ; StBerG § 4 Nr. 5; ; HGB § 1 Abs. 1; ; HGB § 352 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1, 2. Halbsatz; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

  • ibr-online

    Maklerprovision bei Kauf auch mehrere Jahre nach Offerte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Daran fehlt es, wenn der Verhandlungspartner sich erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen Verkauf entscheidet, weil der Nachweis eines nicht verkaufsbereiten Eigentümers als Leistung des Käufermaklers nicht ausreicht (BGH NJW-RR 1991, 950; 992, 687; NJW 1999, 1257).

    Indessen ist es für den Provisionsanspruch grundsätzlich nicht von Belang, ob nach der Tätigkeit des Nachweismaklers Kaufverhandlungen mit der Käuferseite unter seiner Beteiligung geführt wurden und zunächst gescheitert sind und ob sodann erst durch neue Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer ohne Beteiligung des Maklers der Vertrag zustande gekommen ist (BGH NJW 1980, 124; 1999, 1257).

    Auch wenn der Verkäufer in der Zwischenzeit seinen Veräußerungsentschluss endgültig aufgegeben hatte, kann der Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Verkauf unterbrochen worden sein (BGH BB 1990, 1226; NJW-RR 1991, 950; NJW 1999, 1257).

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Daran fehlt es, wenn der Verhandlungspartner sich erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen Verkauf entscheidet, weil der Nachweis eines nicht verkaufsbereiten Eigentümers als Leistung des Käufermaklers nicht ausreicht (BGH NJW-RR 1991, 950; 992, 687; NJW 1999, 1257).

    Auch wenn der Verkäufer in der Zwischenzeit seinen Veräußerungsentschluss endgültig aufgegeben hatte, kann der Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Verkauf unterbrochen worden sein (BGH BB 1990, 1226; NJW-RR 1991, 950; NJW 1999, 1257).

  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 621/80

    Zustellung - Zustellungsurkunde - Unterschrift - Fehlende Unterschrift -

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Hilfs- oder Nebentätigkeiten, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe vollziehen und deren Zweck dienen, dürfen auch rechtsberatender Natur sein; der Makler darf deshalb sogar Vertragsentwürfe anfertigen (BGH NJW 1974, 1328; 1981, 874).

    Auch dem Makler ist eine steuerliche Beratung erlaubt, wenn es sich um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit im Rahmen seiner eigentlichen Berufsaufgabe handelt (BGH NJW 1981, 874).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Das dafür geeignete Mittel hierfür ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (BGH NJW 1986, 177; NJW-RR 1986, 1497; 1991, 371; 1996, 114; NJW 2000, 283).

    Ein Kaufinteressent aber, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt (BGH NJW-RR 1986, 1497; 1996, 114).

  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Das Vermitteln eines Vertrages wird allgemein dahin definiert, dass der Makler Verbindung zu einem Dritten aufnimmt und auf diesen in Richtung auf einen Vertragsschluss mit dem Auftraggeber einwirkt, die Abschlussbereitschaft des Dritten also fördert (BGH NJW 1976, 1844; 1990, 2745; NJW-RR 1997, 884).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Das Vermitteln eines Vertrages wird allgemein dahin definiert, dass der Makler Verbindung zu einem Dritten aufnimmt und auf diesen in Richtung auf einen Vertragsschluss mit dem Auftraggeber einwirkt, die Abschlussbereitschaft des Dritten also fördert (BGH NJW 1976, 1844; 1990, 2745; NJW-RR 1997, 884).
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Die Aufgabe des Nachweismaklers besteht darin, durch seinen Nachweis den Kunden in die Lage zu versetzen, in konkreten Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 1988, 942; WM 1990, 1499; 1992, 1532; NJW 1999, 1256).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Für die Begründung des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers ist erforderlich, dass sich der Abschluss des Hauptvertrags zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt, während es nicht genügt, dass die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat kausal geworden ist (BGH NJW-RR 1996, 691; NJW 1999, 1256).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93
    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Bei einem erheblichen Kaufpreisunterschied kann die für den Maklerlohn notwendige inhaltliche Identität der Geschäfte freilich zu verneinen sein (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272 sowie Palandt/Sprau § 652 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
    Das Vermitteln eines Vertrages wird allgemein dahin definiert, dass der Makler Verbindung zu einem Dritten aufnimmt und auf diesen in Richtung auf einen Vertragsschluss mit dem Auftraggeber einwirkt, die Abschlussbereitschaft des Dritten also fördert (BGH NJW 1976, 1844; 1990, 2745; NJW-RR 1997, 884).
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 10/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Erwerb des Grundstücks durch eine der

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75

    Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 15/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch Antwort auf unverlangt gegebenen

  • LG Bochum, 12.01.1990 - 14 O 214/89
  • OLG Celle, 16.03.1982 - 1 W 6/82
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94

    Umfang der Leistung des Nachweismaklers

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

  • BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73

    Zurverfügungsstellen von eigenen Vertragsentwürfen des Maklers - Unmittelbarer

  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen

    OLG Köln, OLG-Rep 2001, 25, 27 f. [juris Rn. 45]).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Denn ein Nachweis i. S. d. § 652 Abs. 1 BGB kann auch dadurch geführt werden, dass der Makler den Kauf Interessenten als Verkäufer eine Person benennt, die das Kaufobjekt noch erwerben muss, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist (BGH NJW 1996, 113 und WM 1991, 643, 645; ebenso OLGR Köln 2001, 25 ff; a. A. KG OLGZ 1985, 367, 369, OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 508 f., die eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen und des abgeschlossenen Vertrages verneinen, dagegen BGH NJW 1996, 113).
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 229/00

    Vermittlungshonorar - Zinsanspruch - Verlautbarungsfehler - Fehler bei der

    Die Revision der Beklagten und ihrer Streithelferinnen gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 8. August 2000 - 24 U 38/00 - wird angenommen, soweit die Beklagte zur Zahlung .
  • LG Krefeld, 04.05.2016 - 5 O 387/15

    Makler - Aufklärungspflicht über Steuerpflicht von Spekulationsgewinnen

    Es würde den Umfang der Beratungspflichten des Maklers nicht unerheblich erweitern, wenn dieser auch noch verpflichtet wäre, in bestimmten Grenzen steuerliche Auskünfte zu erteilen (so aber OLG Köln, Urteil vom 08.08.2000, Az.: 24 U 38/00).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6303
OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21; ; WEG § 23

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 21 § 23
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses - Vertrauensschutz bei Änderung des Verteilungsschlüssels für abgeschlossene Abrechnungszeiträume

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft ; Eigentümerbeschluss; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftskosten; Verteilungsschlüssel ; Abrechnungszeitraum

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1306
  • NZM 2001, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/00

    Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wie in der Literatur ist anerkannt, dass ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss auch dann, wenn er "vereinbarungsersetzenden" Charakter hat, grundsätzlich durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden kann (KG ZflR 1998, 423, 424; KG WuM 1996, 647; Staudinger/Kreuzer, GBG, 12. Aufl., § 10 WEG RdNr. 60; Röll in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 23 WEG RdNr. 23; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG RdNr. 19), sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft beinhaltet, was bei einer Aufhebung des "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses und einer Rückkehr zur Regelung der Teilungserklärung nicht der Fall ist (Senatsbeschluss vom 31.05.2000, NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, konnte die Mehrheit der Eigentümer beschließen, den früheren Eigentümerbeschluss aufzuheben und zur Regelung der Teilungserklärung zurückzukehren; die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse hat nicht zur Folge, dass ihre Aufhebung ihrerseits nur durch eine Vereinbarung aller Eigentümer möglich wäre (Senatsbeschluss vom 31.05.2000 a.a.O.).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten und damit bestandskräftig wird, auch dann für die Gemeinschaft verbindlich, wenn es eigentlich einer Vereinbarung bedarf; ein solcher Beschluss kann zu einer wirksamen Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels führen (BGHZ 127, 99, 102 ff).

    Da er nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gem. § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen etwaige Sondernachfolger der Wohnungseigentümer (BGHZ 127, 99, 104 f; BGHZ 129, 329, 332).

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).

    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157).

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Da er nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gem. § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen etwaige Sondernachfolger der Wohnungseigentümer (BGHZ 127, 99, 104 f; BGHZ 129, 329, 332).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 11 Wx 38/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 16.07.1998 (11 Wx 38/98) Bezug.
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1306).
  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer

    Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.05.2001 (NJW-RR 2001, 1306) hat die willkürliche Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels zum Gegenstand, was hier auch nicht einschlägig ist, weil es schon an der Willkür fehlt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5532
OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00 (https://dejure.org/2000,5532)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.06.2000 - 9 U 9/00 (https://dejure.org/2000,5532)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 9 U 9/00 (https://dejure.org/2000,5532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung für einen Verkehrsunfall infolge eines verstopften Abwasserschachts: Wirkungshaftung des Rohranlageninhabers; Sekundäre Darlegungslast des verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträgers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 BGB ; Art. 34 GG; § 10 Nds. StrG ; § 2 HpflG
    Haftung eines Inhabers einer Wasserrohrleitungsanlage; Verschuldensunabhängige Haftung; Funktionsstörung; Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers; Ordnungsgemäßer Wasserabfluss

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Inhabers einer Wasserrohrleitungsanlage; Verschuldensunabhängige Haftung; Funktionsstörung; Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers; Ordnungsgemäßer Wasserabfluss

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HaftPflG § 2; BGB § 839; GG Art. 34; ZPO § 138
    Haftung einer Gemeinde für aus der Kanalisation austretendes Oberflächenwasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Vielmehr war es nach den vom Bundes-gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast (vgl. etwa BGHZ 86, 23 ff.; BGHZ 100, 190 ff.; BGH NJW 1987, 1201; BGH NJW 1999, 714 f) nunmehr Aufgabe des beklagten Landes, hierzu näher vorzutragen.
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Vielmehr war es nach den vom Bundes-gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast (vgl. etwa BGHZ 86, 23 ff.; BGHZ 100, 190 ff.; BGH NJW 1987, 1201; BGH NJW 1999, 714 f) nunmehr Aufgabe des beklagten Landes, hierzu näher vorzutragen.
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Vielmehr war es nach den vom Bundes-gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast (vgl. etwa BGHZ 86, 23 ff.; BGHZ 100, 190 ff.; BGH NJW 1987, 1201; BGH NJW 1999, 714 f) nunmehr Aufgabe des beklagten Landes, hierzu näher vorzutragen.
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Vielmehr war es nach den vom Bundes-gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast (vgl. etwa BGHZ 86, 23 ff.; BGHZ 100, 190 ff.; BGH NJW 1987, 1201; BGH NJW 1999, 714 f) nunmehr Aufgabe des beklagten Landes, hierzu näher vorzutragen.
  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 149/90

    Gefährdungshaftung für eine Wasserrohrleitungsanlage

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Es muss demnach ein Zusammenhang mit der Funktion der Anlage, nämlich dem Transport oder der Abgabe des Wassers, bestehen, und ebendies, nicht eine Störung der Funktion, muss den Schaden verursacht haben (BGH NJW 1991, 2635 m. w. N.; BGH VersR 1992, 58; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1994, 203).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 9/00
    Es muss demnach ein Zusammenhang mit der Funktion der Anlage, nämlich dem Transport oder der Abgabe des Wassers, bestehen, und ebendies, nicht eine Störung der Funktion, muss den Schaden verursacht haben (BGH NJW 1991, 2635 m. w. N.; BGH VersR 1992, 58; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1994, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8403
OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99 (https://dejure.org/2000,8403)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2000 - 8 UF 220/99 (https://dejure.org/2000,8403)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. November 2000 - 8 UF 220/99 (https://dejure.org/2000,8403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Quotelung; Ehemann; Vater; Nicht eheliches Kind

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1606 III S. 1; ; BGB § 1615 l

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570 § 1606 Abs. 3 S. 1 § 1615 S. l
    Quotelung von Unterhaltsverpflichtungen - geschiedener Ehemann - nichtehelicher Vater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99
    Der Unterhaltsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn die Mutter schon zuvor erwerbslos war oder ein anderes Kind betreute, welches sie ebenfalls an einer Erwerbstätigkeit hinderte (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 543).

    Im Rahmen der Billigkeitsabwägung des § 1579 BGB kann das Erziehungsgeld gemäß § 9 Satz 2 Erziehungsgeldgesetz als Einkommen des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 542).

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99
    Dabei wird im Allgemeinen ein gemeinsamer Haushalt sowie eine Dauer der Beziehung von mindestens zwei bis drei Jahren vorausgesetzt (vgl. Wendl/Gerhardt, § 4 Rdnr. 754 f., BGH FamRZ 1989, 487 (491), FamRZ 97, 671 (672).

    Im Einzelfall kann eine feste soziale eheähnliche Verbindung aber auch angenommen werden, wenn kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und der neue Partner noch eine eigene Wohnung hat (vgl. BGH FamRZ 1997, 671, 672).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99
    Dabei wird im Allgemeinen ein gemeinsamer Haushalt sowie eine Dauer der Beziehung von mindestens zwei bis drei Jahren vorausgesetzt (vgl. Wendl/Gerhardt, § 4 Rdnr. 754 f., BGH FamRZ 1989, 487 (491), FamRZ 97, 671 (672).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00 - 29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26422
OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00 - 29 (https://dejure.org/2000,26422)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2000 - 1 U 130/00 - 29 (https://dejure.org/2000,26422)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2000 - 1 U 130/00 - 29 (https://dejure.org/2000,26422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Verkäufers einer Immobilie zur Kündbarkeit eines sich auf diese beziehenden Pachtvertrages; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Falle der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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