Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8286
OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliche Beschaffenheit eines Möbelstücks; Begutachtung durch Sachverständigen; Ladung eines Sachverständigen von Amts wegen; Gewöhnliche Beschaffenheit einer vorspannlosen Polsterung; Aufklärung der Käufer; Verschuldens beim Vertragsabschluss ; Darlegung des ...

  • Judicialis

    BGB § 459; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459; ZPO §§ 397 402 411
    "Legere" Polsterung als warentypische Beschaffenheit; Sachverständigenanhörung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Pflicht des Gerichts abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger unabhängig davon, ob das Gericht selbst das Sachverständigengutachten für erläuterungsbedürftig hält, nachzukommen, sofern der Antrag nicht verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (BVerfG, NJW 1998, 2273 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Das Recht einer Partei, einen mit der schriftlichen Begutachtung beauftragten Sachverständigen im Rechtsstreit zu befragen, geht nach der Rechtsprechung aber verloren, wenn der Antrag auf Anordnung des Erscheinens des Sachverständigen vor Gericht nicht spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug gestellt wird, und lebt auch in der Berufungsinstanz nicht wieder auf (BGH, NJW 1961, 2308).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Die Ladung des Sachverständigen war auch nicht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO von Amts wegen geboten, weil das Gutachten etwa zur Behebung von Zweifeln oder zur Beseitigung von Unklarheiten oder Widersprüchen ohnehin der mündlichen Erläuterung bedürfte (BGH, NJW-RR 1989, 1275).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1921
OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,1921)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.12.2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,1921)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,1921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Klägers, als atypischer Gesellschafter bei der Beklagten gezeichnete Einlagenbeteiligungen zu erbringen; Genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft; Verletzung vorvertraglicher Informations- und Aufklärungspflichten; Missbrauch einer erlaubten ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 278; ; KWG § 32 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 804 Abs. 3; ; HWiG § 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt- bzw. Beratungsverantwortlichkeit; Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    "Ja" zum Beratungsprotokoll reicht nicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - "Ja" zum Beratungsprotokoll reicht nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 74
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Hierbei kann offenbleiben, ob das Rückforderungsbegehren des Klägers sich bereits aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB rechtfertigt, weil - wie das Landgericht gemeint hat - die Beteiligungsverträge der Sache nach erlaubnispflichtige, aber von der Beklagten ohne Erlaubnis vorgenommene Einlagengeschäfte im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 32 KWG darstellten oder - wie der Senat in einem der Struktur vergleichbaren, aber der wirtschaftlichen Dimension nach nicht deckungsgleichen Fall entschieden hat (Senatsurteil vom 13. Juni 2002 - 5 U 78/01 - ZIP 2002, 1244 ff. = BKR 2002, 1004 ff.) - wegen Verstoßes gegen § 138 BGB unwirksam sind.

    Damit werden aber zugleich die für eine Risikoaufklärung bisher von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungsprofile betreffend sowohl der Beteiligung als stiller Gesellschafter selbst (OLG Köln NJW-RR 1996, 871; Senat, ZIP 2002, 1244, 1246 ff. = BKR 2002, 1004, 1009 ff.; wie auch zu einzelnen Anlagesegmenten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 1995 - 6 U 275/93 - Senat a. a. O.) unzulässigerweise umgangen.

    Dass schließlich die Vermittler und als selbständige Handelsvertreter agierten, ändert an einer Einstandsverpflichtung der Beklagten für diese in Hinsicht § 278 BGB nichts, weil diese Vermittler mit Wissen und Wollen der Beklagten innerhalb des von dieser erstellten Vertriebskonzepts ihr obliegende Informationspflichten wahrgenommen haben (BGH WM 1998, 1673, 1674; BGH NJW 2001, 358, 359; OLG Frankfurt WM 2002, 545, 548; Senat, ZIP 2002, 1244, 1249 = BKR 2002, 1004, 1010 f.; Senat, ZIP 2002, 1725, 1727).

    Ähnlich hat nunmehr auch der erkennende Senat in seinem erwähnten Urteil vom 13. Juni 2002 (ZIP 2002, 1244, 1247 f.= BKR 2002, 1004, 1008 f., insoweit grundsätzlich zustimmend Schäfer BKR 2002, 1010, 1011 f.) die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf eine stille Beteiligung deshalb nicht angewendet, "weil es zur Entstehung gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögens nicht gekommen ist, der Beitritt des Klägers als atypisch stiller Gesellschafter für diesen zu seinen Lasten zu einer evidenten Disparität von Chancen und Risiken geführt hat, diese Situation nicht zuletzt auf eine Verschleierung der wirklichen Risiken seitens der Beklagten und damit auf eine von der Privatrechtsordnung zu korrigierende strukturell ungleiche Verhandlungsstärke zurückzuführen ist (BVerfGE 81, 242, 256) und schließlich - dies wiegt besonders schwer - die Disparität von Chancen und Risiken von Beginn an in der gewählten gesellschaftsvertraglichen Konstruktion selbst begründet war" (Senat a. a O.), aus welchen Gründen sich der Sachverhalt nach Auffassung des Senats zugleich von den Fällen unterschied, in denen bei Täuschung über die Rentabilität der Anlage die Rückabwicklung des Beitritts zu einem in der Form einer KG oder GbR geführten Immobilienfonds begehrt wird.

    Mögen stille Gesellschafter sich auch grundsätzlich untereinander - etwa im Sinne der Bildung eines Beirats, was hier nicht geschehen ist - koordinieren können (vgl. BGH WM 1980, 868, 868; BGH WM 1985, 284, 284; siehe ferner Senat ZIP 2002, 1244, 1247 = BKR 2002.1004, 1008), so bleibt doch die stille Gesellschaft als Rechtsverhältnis zwischen Beitretendem und dem Unternehmer grundsätzlich zweigliedrig (vgl. auch Bezzenberger in Münchner Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band 3 StG § 5 Rn. 20; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 62 II.).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Obwohl es bei der stillen Gesellschaft anders als bei einer OHG oder einer BGB-Gesellschaft nicht zur gesamthänderischen Bindung von Gesellschaftsvermögen oder gar wie bei den echten Kapitalgesellschaften zu einer juristischen Verselbständigung der Rechtsträgerschaft am Gesellschaftsvermögen kommt, wendet die Rechtsprechung diese Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft seit BGHZ 8, 157 ff. auch weit überwiegend auf die stille Gesellschaft an (BGHZ 55, 5, 8 ff.; BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107, 2107 f.; BGH ZIP 2001, 1364, 366; 27. Zivilsenat des OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1416 f.; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1989, 285, 287; OLG Celle NZG 2000, 85, 86 f.; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295).

    Konsequenterweise wird daher auch im Falle von Kapitalanlagegesellschaften die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers durch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft zu Gunsten einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung beschränkt (BGH ZIP 2000, 1430, 1432; BGH ZIP 2001, 1364, 1366; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1999, 285, 287; OLG München NJW-RR 2000, 624, 625; KG NZG 2001, 1045, 1048; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295 f.).

    Von daher kann auch offenbleiben, ob der vom BGH in seinem Urteil vom 2. Juli 2001 (BGH ZIP 2001, 1364, 1366) angenommene Vorrang der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft gegenüber dem Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes allein auf den streitgegenständlich entschiedenen Fall einer Publikums-BGB-Gesellschaft zu beschränken oder - was dem Senat keinesfalls als selbstverständlich erscheinen würde - auch auf die Eingehung einer stillen Gesellschaft zu erstrecken ist.

  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Obwohl es bei der stillen Gesellschaft anders als bei einer OHG oder einer BGB-Gesellschaft nicht zur gesamthänderischen Bindung von Gesellschaftsvermögen oder gar wie bei den echten Kapitalgesellschaften zu einer juristischen Verselbständigung der Rechtsträgerschaft am Gesellschaftsvermögen kommt, wendet die Rechtsprechung diese Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft seit BGHZ 8, 157 ff. auch weit überwiegend auf die stille Gesellschaft an (BGHZ 55, 5, 8 ff.; BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107, 2107 f.; BGH ZIP 2001, 1364, 366; 27. Zivilsenat des OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1416 f.; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1989, 285, 287; OLG Celle NZG 2000, 85, 86 f.; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295).

    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 29. Juni 1970 ausgeführt: es sei unbillig, "in Zeiten eines wirtschaftlichen Niedergangs das Risiko der Betriebsführung entgegen dem erklärten Willen der Gesellschafter allein dem Geschäftsinhaber aufzubürden, wie es unerträglich schiene, in Zeiten eines fortschreitenden wirtschaftlichen Aufschwungs, die auch auf dem Kapitalbeitrag des stillen Gesellschafters beruhenden Erfolge des Unternehmens allein dem Geschäftsinhaber zugute kommen zu lassen und den stillen Gesellschafter mit einem geringwertigen Bereicherungsanspruch abzufinden" (BGHZ 55, 5, 9).

  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Obwohl es bei der stillen Gesellschaft anders als bei einer OHG oder einer BGB-Gesellschaft nicht zur gesamthänderischen Bindung von Gesellschaftsvermögen oder gar wie bei den echten Kapitalgesellschaften zu einer juristischen Verselbständigung der Rechtsträgerschaft am Gesellschaftsvermögen kommt, wendet die Rechtsprechung diese Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft seit BGHZ 8, 157 ff. auch weit überwiegend auf die stille Gesellschaft an (BGHZ 55, 5, 8 ff.; BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107, 2107 f.; BGH ZIP 2001, 1364, 366; 27. Zivilsenat des OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1416 f.; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1989, 285, 287; OLG Celle NZG 2000, 85, 86 f.; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295).

    Konsequenterweise wird daher auch im Falle von Kapitalanlagegesellschaften die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers durch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft zu Gunsten einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung beschränkt (BGH ZIP 2000, 1430, 1432; BGH ZIP 2001, 1364, 1366; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1999, 285, 287; OLG München NJW-RR 2000, 624, 625; KG NZG 2001, 1045, 1048; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295 f.).

  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Obwohl es bei der stillen Gesellschaft anders als bei einer OHG oder einer BGB-Gesellschaft nicht zur gesamthänderischen Bindung von Gesellschaftsvermögen oder gar wie bei den echten Kapitalgesellschaften zu einer juristischen Verselbständigung der Rechtsträgerschaft am Gesellschaftsvermögen kommt, wendet die Rechtsprechung diese Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft seit BGHZ 8, 157 ff. auch weit überwiegend auf die stille Gesellschaft an (BGHZ 55, 5, 8 ff.; BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107, 2107 f.; BGH ZIP 2001, 1364, 366; 27. Zivilsenat des OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1416 f.; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1989, 285, 287; OLG Celle NZG 2000, 85, 86 f.; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295).

    aa) Was den Schutz des Beteiligungspartners anbelangt, soll die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft vor allem bei schon lange Jahre praktizierten Gesellschaften zu sachgerechten Ergebnissen führen (BGHZ 8, 157 ff.: 17 Jahre lang bestehende stille Beteiligung an einer Apotheke bei formwidriger Eingehung der Beteiligung) und außerdem verhindern, eine bislang einvernehmlich praktizierte Risikogemeinschaft lediglich aufgrund später entdeckter Fehlerhaftigkeit einseitig aufzulösen zu können oder auch zu müssen.

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99

    Sittenwidrigkeit von Beteiligungsverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.

  • OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99

    Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Speziell bei Publikumsgesellschaften als weiteres Moment hinzu kommt die auf diese Weise zu vermeidende Gefahr, dass das Vermögen der Anlagegesellschaft nach den Regeln eines "Windhundrennens" auf die eilfertigsten der getäuschten Anleger und damit zu Lasten anderer Anleger und außenstehender Gläubiger verteilt wird (so auch OLG München, NJW-RR 2000, 624, 625).

    Konsequenterweise wird daher auch im Falle von Kapitalanlagegesellschaften die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers durch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft zu Gunsten einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung beschränkt (BGH ZIP 2000, 1430, 1432; BGH ZIP 2001, 1364, 1366; 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart, OLGR 1999, 285, 287; OLG München NJW-RR 2000, 624, 625; KG NZG 2001, 1045, 1048; OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1295 f.).

  • OLG Schleswig, 29.08.2002 - 5 U 8/02

    Hinweispflicht auf Risiken einer atypisch stillen Beteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 - und vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726).

    Dass schließlich die Vermittler und als selbständige Handelsvertreter agierten, ändert an einer Einstandsverpflichtung der Beklagten für diese in Hinsicht § 278 BGB nichts, weil diese Vermittler mit Wissen und Wollen der Beklagten innerhalb des von dieser erstellten Vertriebskonzepts ihr obliegende Informationspflichten wahrgenommen haben (BGH WM 1998, 1673, 1674; BGH NJW 2001, 358, 359; OLG Frankfurt WM 2002, 545, 548; Senat, ZIP 2002, 1244, 1249 = BKR 2002, 1004, 1010 f.; Senat, ZIP 2002, 1725, 1727).

  • BGH, 17.12.1984 - II ZR 36/84

    Inanspruchnahme einer stillen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Mögen stille Gesellschafter sich auch grundsätzlich untereinander - etwa im Sinne der Bildung eines Beirats, was hier nicht geschehen ist - koordinieren können (vgl. BGH WM 1980, 868, 868; BGH WM 1985, 284, 284; siehe ferner Senat ZIP 2002, 1244, 1247 = BKR 2002.1004, 1008), so bleibt doch die stille Gesellschaft als Rechtsverhältnis zwischen Beitretendem und dem Unternehmer grundsätzlich zweigliedrig (vgl. auch Bezzenberger in Münchner Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band 3 StG § 5 Rn. 20; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 62 II.).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
    Ähnlich hat nunmehr auch der erkennende Senat in seinem erwähnten Urteil vom 13. Juni 2002 (ZIP 2002, 1244, 1247 f.= BKR 2002, 1004, 1008 f., insoweit grundsätzlich zustimmend Schäfer BKR 2002, 1010, 1011 f.) die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf eine stille Beteiligung deshalb nicht angewendet, "weil es zur Entstehung gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögens nicht gekommen ist, der Beitritt des Klägers als atypisch stiller Gesellschafter für diesen zu seinen Lasten zu einer evidenten Disparität von Chancen und Risiken geführt hat, diese Situation nicht zuletzt auf eine Verschleierung der wirklichen Risiken seitens der Beklagten und damit auf eine von der Privatrechtsordnung zu korrigierende strukturell ungleiche Verhandlungsstärke zurückzuführen ist (BVerfGE 81, 242, 256) und schließlich - dies wiegt besonders schwer - die Disparität von Chancen und Risiken von Beginn an in der gewählten gesellschaftsvertraglichen Konstruktion selbst begründet war" (Senat a. a O.), aus welchen Gründen sich der Sachverhalt nach Auffassung des Senats zugleich von den Fällen unterschied, in denen bei Täuschung über die Rentabilität der Anlage die Rückabwicklung des Beitritts zu einem in der Form einer KG oder GbR geführten Immobilienfonds begehrt wird.
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91

    Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78

    Stille Beteiligung an Apotheke

  • BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89

    Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen

  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

  • OLG Hamm, 02.03.1999 - 27 U 257/98

    Anfechtung der Einlagerückzahlung an stillen Gesellschafter durch den

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 5 U 222/94

    Betrügerische Werbung um stille Beteiligung

  • OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines

  • KG, 01.03.2001 - 2 U 2231/98

    Voraussetzungen des Austritts aus einem geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Celle, 22.09.1999 - 9 U 1/99
  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99
  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 182/00
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 6 U 275/93

    Anlagevermittler, Haftung des Anlagevermittlers, Auskunft, Kapitalanlage

  • KG, 19.01.2004 - 8 U 191/03

    Anfechtung des Gesellschaftvertrages einer stillen Gesellschaft, Aufklärung über

    Ebenso habe das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 05.Dezember 2001 - 5 U 28/02 - (ZIP 2003, 74) betreffend eine stille Beteiligung an der R D AG auch aus anderen Gründen die Sittenwidrigkeit bejaht.

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 05. Dezember 2002 - 5 U 28/02 - (OLG Report 2003, 203 = ZIP 2003, 74) beruft, welche eine Fortführung der Entscheidung vom 29. August 2002 - 5 U 8/02 - (ZIP 2002, 1725) ist, ergibt sich hieraus für die Sittenwidrigkeit nichts.

  • OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 15/04

    Wirksamkeit einer Kapitalanlage; Beurteilung des Bestehens eines

    HGB/K.Schmidt, 2002, § 230 Rz. 128 für atypische stille Gesellschaften, die eine den Handelspersonengesellschaften angenäherte Vermögens- und Organisationsstruktur aufweisen, insbesondere stille Publikumsgesellschaften; a.A. OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 77 - Real Direkt AG; MünchKomm.
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Allerdings weisen die Entscheidungen im Ergebnis in die richtige Richtung: Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft können nur dort angewendet werden, wo diese Rechtsfigur Sinn macht und nicht losgelöst von ihrem Zweck zu widersinnigen Ergebnissen führt (wie hier auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff., dazu EWiR 2003, 207 (Wilsing/Siebmann) ).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 704/02

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Einlagen im Wege der Rückabwicklung einer

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  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 -, vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726 sowie Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 U 28/02 -).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Allerdings weisen die Entscheidungen im Ergebnis in die richtige Richtung: Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft können nur dort angewendet werden, wo diese Rechtsfigur Sinn macht und nicht losgelöst von ihrem Zweck zu widersinnigen Ergebnissen führt (wie hier auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6952
OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02 (https://dejure.org/2003,6952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.01.2003 - 3 W 230/02 (https://dejure.org/2003,6952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 3 W 230/02 (https://dejure.org/2003,6952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Eintragung über das Geschlecht im Geburtenbuch; Amtsermittlungspflicht

  • Judicialis

    PStG § 47 Abs. 1 Satz 1; ; PStG § 47 Abs. 2; ; PStG § 48 Abs. 1; ; PStG § 49 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Berichtigung der Eintragung über das Geschlecht im Geburtenbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1017 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70

    Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).

    aa) Die Beschwerdekammer hat nicht verkannt, dass sich die gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG bei der Eintragung in das Geburtenbuch vorgenommene Zuordnung des Neugeborenen zu dem Geschlecht, auf das seine körperlichen Merkmale in erster Linie hinweisen, im weiteren Verlauf als von Anfang an unrichtig erweisen kann (vgl. im Einzelnen BGH FamRZ 1972, 82, 83; OLG Naumburg StAZ 2002, 169; KG NJW 1965, 1084; LG Frankenthal [Pfalz] FamRZ 1976, 214; AG Freiburg StAZ 1983, 16; Hepting/Gaaz, PStG § 21 Rdnr. 71; Keidel/Kahl aaO Vorb. § 71 Rdnr. 29).

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    Nach dieser Vorschrift kann ein abgeschlossener Eintrag auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, sofern er von Anfang an unrichtig gewesen ist (BGH NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG NJW 1983, 1680, 1681 m.w.N,).

    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).

  • OLG Naumburg, 14.12.2000 - 10 Wx 12/00

    Eintragung des Geschlechts i.S.d. § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 PStG bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    aa) Die Beschwerdekammer hat nicht verkannt, dass sich die gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG bei der Eintragung in das Geburtenbuch vorgenommene Zuordnung des Neugeborenen zu dem Geschlecht, auf das seine körperlichen Merkmale in erster Linie hinweisen, im weiteren Verlauf als von Anfang an unrichtig erweisen kann (vgl. im Einzelnen BGH FamRZ 1972, 82, 83; OLG Naumburg StAZ 2002, 169; KG NJW 1965, 1084; LG Frankenthal [Pfalz] FamRZ 1976, 214; AG Freiburg StAZ 1983, 16; Hepting/Gaaz, PStG § 21 Rdnr. 71; Keidel/Kahl aaO Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 1 W 23/94

    Zurückverweisung einer Entscheidung; Ausnutzung aller geeigneten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1976 - 20 W 275/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1974 - 8 W 212/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    In einem Fall wie dem hier gegebenen darf der Sachverständige daher einen Beteiligten nicht ohne dessen Einverständnis untersuchen (BayObLGZ 1972, 201, 202; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132, 133; 1976, 140, 141; Keidel/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 49; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. vor § 402 Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1969 - 6 W 311/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1972, 82, 83; NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1984, 202, 203; 1994, 313, 314; OLG Bremen StAZ 1995, 108; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 1575, 1576; 1976, 1800; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    Nach dieser Vorschrift kann ein abgeschlossener Eintrag auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, sofern er von Anfang an unrichtig gewesen ist (BGH NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG NJW 1983, 1680, 1681 m.w.N,).
  • KG, 11.01.1965 - 1 W 2139/64
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    aa) Die Beschwerdekammer hat nicht verkannt, dass sich die gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG bei der Eintragung in das Geburtenbuch vorgenommene Zuordnung des Neugeborenen zu dem Geschlecht, auf das seine körperlichen Merkmale in erster Linie hinweisen, im weiteren Verlauf als von Anfang an unrichtig erweisen kann (vgl. im Einzelnen BGH FamRZ 1972, 82, 83; OLG Naumburg StAZ 2002, 169; KG NJW 1965, 1084; LG Frankenthal [Pfalz] FamRZ 1976, 214; AG Freiburg StAZ 1983, 16; Hepting/Gaaz, PStG § 21 Rdnr. 71; Keidel/Kahl aaO Vorb. § 71 Rdnr. 29).
  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
    In einem Fall wie dem hier gegebenen darf der Sachverständige daher einen Beteiligten nicht ohne dessen Einverständnis untersuchen (BayObLGZ 1972, 201, 202; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132, 133; 1976, 140, 141; Keidel/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 49; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. vor § 402 Rdnr. 20).
  • OLG Schleswig, 17.12.2021 - 2 Wx 30/21

    Anspruch des Ehemannes auf Korrektur des Todeszeitpunkts seiner Ehefrau im

    Dabei bestehen an den Nachweis der Unrichtigkeit strenge Anforderungen; eine bloße Glaubhaftmachung und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen nicht (Senat, a. a. O., 1247; KG, BeckRS 2012, 17254; OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 13310, Rn. 12; OLG Köln, BeckRS 2007, 10507; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 206; Bornhofen, in: Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.07.2002 - 1 Verg 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14079
OLG Naumburg, 19.07.2002 - 1 Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,14079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.07.2002 - 1 Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,14079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 1 Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,14079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes ; Gefahr eines endgültigen Rechtsverlustes durch die Erteilung eines weiteren Zuschlags nach Ablauf der Sperrfrist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 1, 3; BGB § 134
    Wirksamkeit des Zuschlags nach erfolgloser Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10307
OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8713
OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Annahme einer einzigen Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn ; Anspruch auf Anwaltsgebühren und Auslagen; Geltendmachung von Anwaltshonoraransprüchen; ...

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de

    Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit i.S. der BRAGO; grundsätzlich keine Wiederholung der Beweisaufnahme in zweiter Instanz

  • ibr-online

    Anwaltsrecht - Gebühren: Begriff derselben Angelegenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der Tätigkeit des Anwalts muss ein einheitlicher Auftrag (ein einziger Auftrag kann allerdings auch mehrere Angelegenheiten umfassen) zu Grunde liegen, sie muss sich im gleichen Rahmen halten und zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit muss ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl., BGH JurBüro 1976, 750; AnwBl. 1984, 501; NJW-RR 1995, 758/759; NJW 1995, 1431; Gebauer/Norbert Schneider BRAGO, § 13, Rn. 22f. mit weiteren Nachweisen; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 5ff.; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 14. Auflage, § 13 Rn. 5).

    Das kann alles sein, worauf sich eine anwaltliche Tätigkeit überhaupt erstrecken kann, insbesondere auch ein Inbegriff von Sachen oder Rechten (BGH JurBüro 1976, 750; NJW-RR 1995, 758/761; Hartmann a.a.O. § 7 BRAGO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist die Klage jedoch unbegründet, allerdings nicht deswegen, weil der Kläger bisher von einer Geltendmachung abgesehen hat; denn der Rechtsanwalt ist im Rechtsstreit über die Honorarforderung nicht an seine Gebührenrechnung gebunden (BGH NJW-RR 1995, 758/759f.).

  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Da die Erwerberin die Kosten für die Bebauung übernehmen soll, bleiben diese Kosten bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht; zumindest wirken sie sich hier nicht werterhöhend aus (vgl. BayObLG NZM 1999, 1023; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 508, hier allerdings bei einem Erbbaurecht).
  • OLG Köln, 02.05.1994 - 16 Wx 10/94

    RA-Gebühr im Betreuungsverfahren - Gegenstandswert

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    In diesem Fall wird auf den in § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO vorgesehenen Hilfswert (vgl. hierzu OLG Köln Rpfleger 1994, 416/417) in der damals maßgebenden Höhe von je 8.000,00 DM zurückgegriffen, da eine individuelle Bewertung nicht möglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1993 - 3 Wx 68/93
    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Da die Erwerberin die Kosten für die Bebauung übernehmen soll, bleiben diese Kosten bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht; zumindest wirken sie sich hier nicht werterhöhend aus (vgl. BayObLG NZM 1999, 1023; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 508, hier allerdings bei einem Erbbaurecht).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der mit der Vereinbarung vom 8.2.1999 verfolgte Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und die Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328) führen nicht zu einem Verständnis der Vereinbarung als Gesellschaftsvertrag.
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der mit der Vereinbarung vom 8.2.1999 verfolgte Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und die Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328) führen nicht zu einem Verständnis der Vereinbarung als Gesellschaftsvertrag.
  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Das folgt bereits aus dem Grundsalz, dass ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung schuldet (vgl. BGH NJW 2003, 287).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO n.F.) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich ferner daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold ZPO, 24. Auflage, § 313 Rn.27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Für das Verständnis einer vertraglichen Vereinbarung (vgl. §§ 133, 157 BGB) sind in erster Linie deren Wortlaut und objektiver Sinn maßgebend (BGH NJW 1995, 3258).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 10 W 60/95
    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Nach den Umständen des Streitfalls war es damals auch durchaus ungewiss, ob es zu einer Ausübung des Optionsrechts und zu der angestrebten, durch weitere vertragliche Vereinbarungen gestützten (vgl. v.a. Nr. 6 der Vereinbarung K 10) Verwirklichung des Projekts kommen werde (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1996, 318f.).
  • BayObLG, 16.12.1975 - BReg. 3 Z 108/74
  • LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 318/06

    Zahlungsanspruch aus der Abrechnung eines Rechtsschutzfalles; Anspruch eines

    Für den Begriff derselben Angelegenheit, in welcher der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal fordern kann, sind drei Kriterien maßgeblich: Der Tätigkeit des Anwalts muss ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegen, sie muss sich im gleichen Rahmen halten und es muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH JurBüro 1976, 750; BGH NJW-RR 1995, 758, 759; BGH NJW 1995, 1431; OLG München NJOZ 2003, 1440).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 111/14

    Hauptpartei untätig: Streithelfer kann selbstständig Berufung einlegen

    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003, I BVR 2285/02, NJW 2003, 2524 mit Anm. Greger NJW 2003, 2882; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004, 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487; BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, NJW 2004, 1876; BGH, Urteil vom 14.07.2004, VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751; BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583; vgl. auch OLG Rostock, OLGR 2004, 60; OLG München OLGR 2003, 206 sowie Rixecker NJW 2004, 705).
  • OLG München, 25.03.2020 - 19 U 633/20

    Berufung, Darlehensvertrag, Widerrufsfrist, Schadensersatzanspruch,

    Dabei verkennt die Berufung, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten - 2 - Anhaltspunkte im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, Urteil vom 19.02.2003 - 21 U 3644/02, OLGR 2003, 206).
  • OLG München, 02.04.2012 - 19 U 3066/11

    Bankenhaftung bei der Ausgabe von Zertifikaten: Verletzung der Aufklärungspflicht

    Die Klägerin verkennt, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten Anhaltspunkte im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, OLGR 2003, 206).
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3698/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung anhand eines

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten Anhaltspunkte im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, OLGR 2003, 206).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8634
BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Beschluss in Wohnungseigentumssachen wegen offenbarer Unrichtigkeiten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 § 574 Abs. 1
    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 592
  • NZM 2003, 490 (Ls.)
  • NZM 2003, 496 (Ls.)
  • ZMR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Daraus hat die Rechtsprechung den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten und in sonstigen Fällen der greifbaren Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577 ).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233; a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233; a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Dieser Grundsatz gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG Beschluss vom 4.12.2002, BayObLGZ 2002 Nr. 64 = FGPrax 2003, 25 ).
  • OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02
    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233; a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99

    Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Dies betrifft nicht nur die Vorschrift des § 319 Abs. 3 ZPO , sondern auch die allgemeinen Bestimmungen über die Statthaftigkeit von Beschwerden (BayObLG NZM 2000, 348 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.02.2016 - 3 U 73/12

    Mietvertragskündigung durch den Insolvenzverwalter: Bürgenhaftung bei

    Er wird damit nur gehört, wenn die Unbegründetheit der Hauptforderung ausnahmsweise klar auf der Hand liegt (Fischer, NZM 2003, 497).

    Gleiches gilt, wenn er erwartet, dass der Bürge die Reichweite einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht kennt und ihn hierauf auch nicht hinweist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12.03.1992, IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446; Urt. v. 02.04.1998, IX ZR 79/97, NJW 1998, 2280; Fischer, NZM 2003, 497).

    Dies trifft vor allem auf Kreditinstituten zu, denn Personen, die keine Bankgeschäfte betreiben, sind in der Regel nicht in der Lage, die besonderen Risiken einer solchen Bürgschaft zuerkennen und abzuschätzen (BGH, Urt. v. 05.07.1990, NJW-RR 1990, 1265 = ZIP 1990, 1186; BGH, Urt. v. 02.04.1998, IX ZR 79/97, NJW 1998, 2280; Fischer, NZM 2003, 497).

    Soweit es die Rechtsprechung abgelehnt hat, die unwirksame Klausel, wonach der Besteller des Bauwerks 5% der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf und der Auftragnehmer die Sicherheit nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann, in der Weise aufrecht zu erhalten, dass die Ablösung durch eine gewöhnliche Bürgschaft erfolgen kann, handelt es sich um eine hier nicht vergleichbare Fallkonstellation (vgl. hierzu ausführlich Fischer, NZM 2003, 497).

  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Dies betrifft aber nicht nur die Vorschrift des § 319 Abs. 3 ZPO, auf die das Landgericht im angefochtenen Beschluss hingewiesen hat, sondern auch die allgemeinen Bestimmungen über die Statthaftigkeit von Beschwerden (BayObLG WuM 2003, 296).

    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLG WuM 2003, 296 unter Hinweis auf BayObLG FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 127; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 6), wobei allerdings über die Rechtsbeschwerde entgegen § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. zum Ablehnungsverfahren etwa Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, und Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auch als "außerordentliche Beschwerde" wäre sie nicht zulässig (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03; BayObLG WuM 2003, 296 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04

    Zulässige Eintragung eines Kellerrechts im Grundbuch

    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Ein Teil der Oberlandesgerichte lässt das außerordentliche Rechtsmittel im Hinblick auf eine mögliche Selbstkorrektur des entscheidenden Gerichts nicht mehr zu (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 25 - 26; BayObLG MDR 2003, 592; OLG Köln, OLGR 2003.228; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2004, 75; auch Sternal, FGPrax 2004, 170 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.08.2002 - 4 U 91/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8780
OLG Naumburg, 08.08.2002 - 4 U 91/02 (https://dejure.org/2002,8780)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2002 - 4 U 91/02 (https://dejure.org/2002,8780)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. August 2002 - 4 U 91/02 (https://dejure.org/2002,8780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsfreistellung eines Versicherers bei betrieblicher Aktivität von Versicherten mehrerer Unternehmen; Haftungsprivileg bei Eintritt der Schädigung durch betriebliche Tätigkeit auf gemeinsamer Betriebsstätte; Konkurrenz zwischen Haftpflichtversicherer des Schädigers ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsausschluss gem. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII i. V. m. § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

  • Judicialis

    SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 106 Abs. 3 § 106 Abs. 3 Alt. 3
    Zur Haftungsfreistellung des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII bei betrieblichen Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die zusammenarbeiten

  • ibr-online

    Arbeit & Soziales - Reichweite des Haftungsprivilegs nach § 106 Abs. 3 SGB VII

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 609
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2002 - 4 U 91/02
    Die Haftungsfreistellung aus § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfasst damit über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGH VersR 2001, 336 f.).

    Nach der zu dieser Frage mittlerweile ergangenen grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2001, 336 f.) wird bei Zugrundelegung eines unbefangenen Gesetzesverständnisses der gesetzgeberischen Zielsetzung (deutliche Erweiterung der Haftungsfreistellung des Schädigers in den Fällen der Beteiligung mehrerer Unternehmen einerseits, Vermeidung des Ausuferns des Anwendungsbereichs dieses Haftungsprivilegs andererseits) am ehesten Rechnung getragen, wenn der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte dahingehend ausgelegt wird, dass ein bewusstes Miteinander im Arbeitsablauf vorliegen muss, das zwar nicht eine rechtliche Verfestigung (etwa in Form einer Arge) oder auch nur eine ausdrückliche Vereinbarung erfordert, das sich aber zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt (a.a.O. Seite 337).

  • LG Erfurt, 24.06.2011 - 10 O 1084/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Zusammenarbeit zum

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegendann vor, wenn Versicherte mehrerer Unternehmen betrieblicheAktivitäten wahrnehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnenMaßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sichergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass diegegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt(OLG Naumburg, Urteil vom 08.08.2002, NJW-RR 2003, Seiten 609/610;OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2002, Versicherungsrecht 2003,Seiten 506 - 508).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21947
OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,21947)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.05.2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,21947)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,21947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 263
    Erweiterung der Klage auf einen weiteren Beklagten im Berufungsrechtszug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aschaffenburg - 1 O 88/01
  • OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01
    oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmissbräuchlich wäre (BGHZ 65, 264, 268; 90, 17, 19; NJW 1987, 1946 ; 1997, 2885; 1999, 62).

    Ein Ausnahmefall wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn der neue Beklagte in erster Instanz quasi als Partei auf die Prozessführung Einfluss nehmen konnte, beispielsweise einerseits als natürliche Person, andererseits als vertretungsberechtigtes Organ eines anderen Beklagten (BGH NJW 1987, 1946 ).

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01
    oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmissbräuchlich wäre (BGHZ 65, 264, 268; 90, 17, 19; NJW 1987, 1946 ; 1997, 2885; 1999, 62).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01
    oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmissbräuchlich wäre (BGHZ 65, 264, 268; 90, 17, 19; NJW 1987, 1946 ; 1997, 2885; 1999, 62).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2002 - 1 U 155/01
    oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmissbräuchlich wäre (BGHZ 65, 264, 268; 90, 17, 19; NJW 1987, 1946 ; 1997, 2885; 1999, 62).
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