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   OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00   

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OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00 (https://dejure.org/2001,11794)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2001 - 11 U 221/00 (https://dejure.org/2001,11794)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 11 U 221/00 (https://dejure.org/2001,11794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Provisionsrückzahlungsansprüche gegen einen Handelsvertreter aufgrund Vertragsstornierungen; Nacharbeitspflichten; Übernahme des Stornorisikos

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsrückzahlungsansprüche gegen einen Handelsvertreter aufgrund Vertragsstornierungen; Nacharbeitspflichten; Übernahme des Stornorisikos

  • Judicialis

    HGB § 87 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 a
    Zur Rückforderung von Provisionsvorschüssen durch den Prinzipal bei Stornierung vermittelter Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 32 -, Nachbearbeitungsgrundsätze, Nachbearbeitungspflicht, Stornogefahrmitteilung, Widerruf, Anspruch des Kunden, vom U nicht behelligt zu werden, ausgeschiedener VV, Eigengeschäft, Vertragsstrafe, wertangemessene Nachbearbeitung, Bagatellgrenze, Verteilung der ...

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 21 O 113/98
  • OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.04.1974 - 5 U 116/73
    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00
    "Zwar wird die Ansicht vertreten, dass ein Schuldner mit dem Einwand, die Außenstände des Gläubigers seien insgesamt viel höher als der aufgenommene Kredit, nicht gehört werden könne, weil ein Fall der alternativen Kausalität vorliege (OLG Hamburg MDR 1974, 930; Staudinger/Löwisch, BGB, 13. Aufl., § 288 Rn. 41).
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für sog. Kleinstorni (aA OLG Celle 28. Juni 2001 - 11 U 221/00 - zu II 1 der Gründe: Bagatellgrenze 100 DM) .
  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des

    Dies ist auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht beanstandet worden (siehe OLG Schleswig, BeckRS 2010, 06907; OLG Brandenburg, BeckRS 2009, 15961; OLG Celle, OLGR 2001, 267; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 469).
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung

    Die Ausübung eines solchen allgemeinen Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer kann nicht der nach § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB vom Unternehmer zu verantwortenden Risikosphäre zugeordnet werden (zu § 5a und § 8 Abs. 4 VVG aF vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1274; OLG Celle, OLGR 2001, 267 [juris Rn. 10]; OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - 3 U 20/09, juris Rn. 51; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 87a Rn. 31; Staub/Emde aaO § 87a Rn. 79; MünchKomm.HGB/Ströbl aaO § 87a Rn. 59 und § 92 Rn. 32; aA OLG Köln, Urteil vom 2. Juli 2010 - 19 U 2/10, juris Rn. 70; OLG München, VersR 2019, 941 [juris Rn. 45]; Oetker/Busche aaO § 92 Rn. 7).

    (3) Die Revision verweist ohne Erfolg auf Fälle der Kündigung bestehender Versicherungsverträge durch Versicherungsnehmer, in denen die Rechtsprechung eine Nachbearbeitung als erforderlich angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1987 - I ZR 3/86, NJW-RR 1988, 546 f. [juris Rn. 23]; OLG Celle, OLGR 2001, 267 [juris Rn. 17]; OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - 3 U 20/09, juris Rn. 46 f.).

  • OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18

    Keine Einschränkung der Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender

    Die Annahme einer Nachbearbeitungspflicht auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen widerspricht auch nicht der überwiegenden bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 20/09, OLG Schleswig - Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10, Rn. 9, in dessen Fall der Versicherungsvertreter schon 2007 seine aktive Tätigkeit eingestellt hatte, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2013 - I-16 U 64/12, Rn 18 u. 28, in dessen Fall der widerrufene Vertrag I. jedenfalls spätestens im Jahr 2007 geschlossen worden war), die noch zu dem bis 31.12.2007 geltenden § 5 a VVG a.F. (oder gar noch zu dessen Vorgängernorm) ergangen ist, bei dem jedoch eine Anwendung des § 87 a Abs. 3 HGB schon daran scheiterte, dass danach bis zum Ablauf der Widerrufsfrist - anders als bei § 8 VVG n.F. - der Versicherungsvertrag schwebend unwirksam war und deshalb bei fristgerechtem Widerspruch durch die Vermittlung des Versicherungsvertreters gar kein wirksames Geschäft zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen war.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2015 - 16 U 227/14

    Voraussetzungen der Rückforderung nicht verdienter Provisionen bzw.

    Die Grenze für die Geschäfte bzw. die Provisionshöhe, hinsichtlich derer der Versicherer insoweit nicht näher vorzutragen braucht, liegt nach Auffassung des Senats, wenn wie im Streitfall ein Missbrauch weder auf der Hand liegt noch sonst ersichtlich ist, bei EUR 100, 00 (vgl. zum Umfang der Nachbearbeitungspflicht bei "Kleinststornos" OLG Celle, Urt. v. 28.06.2001 - 11 U 221/00, Juris, Rn. 7 f. (DM 100, 00); Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 87a Rn. 27 (EUR 100, 00); Krämer, VW 2010, 734 (EUR 100, 00) mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.10.1971 - VII ZR 54/70 und BGH, Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 125/80; Staub/Emde, a.a.O., § 92 Rn. 12 (EUR 50, 00); Pauly, VersR 2013, 558 ff. (EUR 50, 00); kritisch zu einer festen Wertgrenze: OLG Köln, Beschl. v. 24.05.2012 - I-19 U 169/11, Juris, Rn. 5 ff.).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte sei anerkannt, dass ein Nachweis von Nachbearbeitungsbemühungen vom Unternehmer nicht verlangt werden könne, wenn die ausstehenden Zahlungsbeträge verhältnismäßig geringfügig seien (BGH, a.a.O., unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21.10.1971 - VII ZR 54/70, MDR 1972, 135 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 267, 268), und dass diese Voraussetzungen vorliegen, sei nicht in Abrede gestellt worden.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2014 - 16 U 133/13

    Auswirkungen von Leistungsstörungen auf den Provisionsanspruch des

    Die Grenze für die Geschäfte, deretwegen die Beklagte insoweit nicht näher vorzutragen brauchte, liegt nach Auffassung des Senats, wenn wie im Streitfall ein Missbrauch weder auf der Hand liegt noch sonst ersichtlich ist, bei 100, 00 EUR (vgl. zum Umfang der Nachbearbeitungspflicht bei Kleinststornos OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00, juris (100,00 DM); Hopt in: Baumbach/ders. § 87a HGB Rn. 27 (100,00 EUR); Krämer VW 2010, 734 (100,00 EUR) mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 21.10.1971, VII ZR 54/70 und BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; Staub/Emde § 92 HGB Rn. 12 (50,00 EUR); Pauly VersR 2013, S. 558 ff. (50,00 EUR); kritisch zu einer festen Wertgrenze: OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2012, I-19 U 169/11, juris).
  • OLG Köln, 24.05.2012 - 19 U 169/11

    Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des Buchauszugs

    Selbst wenn man eine tatsächliche Vermutung annehmen möchte, dass bei Kleinstbeträgen ein wirtschaftlich denkender Handelsvertreter im Zuge einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Nachbearbeitung wegen einer etwa aufgetretenen Stornogefahr vernünftigerweise nicht vorgenommen hätte, weil er in dieser Zeit mit höherer Erfolgsaussicht versuchen könnte, Neugeschäft zu vermitteln, als die Rettung eines Kleingeschäfts zu versuchen (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, zitiert nach juris, Rn. 7), so ändert dies deshalb nichts.
  • LG Hamburg, 28.02.2018 - 404 HKO 104/16

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers; Anwendung der Vorschriften zum

    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im Falle eines Widerrufs (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00 -, Rdnr. 10; OLG Schleswig, Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10 -, Rdnr. 17, juris) eine Verpflichtung zur Nacharbeit ausscheidet.
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 3/12

    Feststellung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter

    Soweit für Kleinstbeträge in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, eine Nachbearbeitungspflicht entfalle, wenn der Versicherer davon ausgehen könne, dass auch der Versicherungsvertreter keine Maßnahmen ergriffen hätte, deren Aufwand außer Verhältnis zur Provision gestanden hätten (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLGR Celle 2001, 267-269, veröffentlicht auch bei juris; LG Hannover Urteil vom 18.08.2010 -10 O 15/09, BeckRS 2011, 20123, veröffentlicht auch bei juris), so ist fraglich, ob diese Grundsätze Allgemeingültigkeit beanspruchen können.
  • LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09

    Bei der Rückforderung eines Kleinststornos bis zu einem Betrag von 100 Euro

  • LG Stade, 20.01.2011 - 8 O 43/10

    Selbstständiger Handelsvertreter für die Vermittlung von Finanzverträgen und

  • LG Fulda, 08.11.2019 - 1 S 38/19

    Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse,

  • LG Verden, 07.06.2013 - 1 O 57/12

    - FORMAXX 42 -, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Vereinbarung des

  • LG Bremen, 24.03.2014 - 4 O 1056/11

    - FORMAXX 43 -, Anerkenntnis, Kondiktion, Entbehrlichkeit der

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Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00   

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https://dejure.org/2001,5273
OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Herkunftsbezeichnung; Abkommen mit Kuba; Gewerbliche Schutzrechte; Kubanische Zigarren; Havannas

  • Judicialis

    MarkenG § 127 Abs. 3; ; MarkenG § 127; ; WZG § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. 4; ; WZG § 26; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (BGBl. II 1954, 1112; 1955, 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • preubohlig.de (Leitsatz)

    Habana

    Bezeichnung eines Motorrollers durch Ortsangabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 64
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (siehe BGH GRUR 1957, 430-Havana) sind die in der Folgezeit mit anderen Staaten abgeschlossenen zweiseitigen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben ohne Bedeutung.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 6.4.2000 die Beklagte antragsgemäß verurteilt und zur Begründung ausgeführt: Die beanstandete Bezeichnung dürfe nach dem deutsch-kubanischen Abkommen nicht verwendet werden und die angegriffene Benutzung sei daher nach den Gründen der Entscheidung BGH GRUR 1957, 430 - Havana zu unterlassen.

    Die Beklagte zieht nicht in Zweifel, daß die Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen für die von ihr vertriebenen Motorroller im Widerspruch zu Art. 13 Abs. b des deutsch-kubanischen Herkunfsabkommens in der Auslegung durch den Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.3.1957 (GRUR 1957, 430, 432-Havana) steht.

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67

    Champagner-Weizenbier

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragsschließenden Staaten maßgeblich (BGHZ 52, 216, 219 ff= GRUR 1969, 611 - Champanger-Weizenbier; BGHZ 143, 290, 297 m.w N. = GRUR 2000.1035 = WRP 2000, 1157 - NJW 2000, 1035 -PLAYBOY; jeweils m.w.N.).

    Eine solche restriktive Auslegung wäre nur dann statthaft, wenn festgestellt werden könnte, daß der wirkliche Wille der Vertragsschließenden sich nicht mit dem weitergehenden Wortlaut deckt (BGHZ 52, 216, 223 unter 21 = GRUR 1969, 611 -Champagner-Weizenbier), wovon aber vorliegend nicht ausgegangen werden kann.

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Es ist in der Rechtsprechung zu den Fällen der Rufausbeutung bei berühmten Kennzeichnungen (§ 1 UWG) mehrfach darauf abgestellt worden, daß eine Rufübertragung ("Imagetransfer") auch auf sehr weit entfernte Produktgruppen in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - Rolls Royce; GRUB 1985, 550, 552-Dimple; GRUR 1991, 4651466 - Salomon; GRUR 1994, 635, 636Pulloverbeschriftung; Piper, GRUR 1996, 429, 434 f; Starck, MarkenR 2000, 73), und zwar um so eher, je bekannter bzw. berühmter die fragliche Kennzeichnung ist.
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Folglich kann die Klägerin aus der Entscheidung des EuGH "Gorgonzola/Cambozola" (GRURInt. 1999, 443, 445, Rdn. 24 -27), die sich mit dem Begriff der Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit. b der VO/EWG Nr. 2081/92 im Bereich der Warenidentität befaßt, nichts Entscheidendes für sich herleiten.
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragsschließenden Staaten maßgeblich (BGHZ 52, 216, 219 ff= GRUR 1969, 611 - Champanger-Weizenbier; BGHZ 143, 290, 297 m.w N. = GRUR 2000.1035 = WRP 2000, 1157 - NJW 2000, 1035 -PLAYBOY; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Es ist in der Rechtsprechung zu den Fällen der Rufausbeutung bei berühmten Kennzeichnungen (§ 1 UWG) mehrfach darauf abgestellt worden, daß eine Rufübertragung ("Imagetransfer") auch auf sehr weit entfernte Produktgruppen in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - Rolls Royce; GRUB 1985, 550, 552-Dimple; GRUR 1991, 4651466 - Salomon; GRUR 1994, 635, 636Pulloverbeschriftung; Piper, GRUR 1996, 429, 434 f; Starck, MarkenR 2000, 73), und zwar um so eher, je bekannter bzw. berühmter die fragliche Kennzeichnung ist.
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Dies wurde vor allem aus dem in der Präambel und in Art. 1 des Abkommens zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck des Abkommens - Verstärkung des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb - hergeleitet (vgl. auch BGH GRUR 1970, 311, 312 Samos, zum deutsch-griechischen Herkunftsabkommen sowie BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne, zum deutsch-italienischen Herkunftsabkommen; BGH GRUR 1995, 95, 96-Produktionsstätte, zum deutsch-schweizerischen Abkommen).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 6 U 86/99

    Wettbewerbsrecht; Champagner bekommen, Sekt bezahlen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68

    Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen -

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
  • LG Hamburg, 20.12.1994 - 312 O 585/94
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Danach waren alle Unternehmen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus § 128 Abs. 1 MarkenG berechtigt, die die geographische Herkunftsangabe zulässigerweise im geschäftlichen Verkehr nutzten (OLG München MarkenR 2001, 218, 223; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 128 Rdn. 5; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 128 Rdn. 6; v. Schultz/Gruber, Markenrecht, § 128 Rdn. 4).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Ausreichend dafür ist, dass die geographische Herkunftsangabe ein besonderes Ansehen genießt, ohne dass dies durch objektive Eigenschaften der mit der geographischen Herkunftsangabe gekennzeichneten Produkte begründet sein muss (vgl. zum Schutz der bekannten Marke BGH, Urteil vom 9. Dezember 1982 - I ZR 133/80, BGHZ 86, 90, 95 f. - Rolls-Royce; zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe mit besonderen Ruf OLG München, GRUR-RR 2002, 64, 66; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 127 MarkenG Rn. 31; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 127 Rn. 22; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 127 Rn. 29; Omsels, Geografische Herkunftsangaben, 2007, Rn. 612).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18

    Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit

    Unerheblich ist allerdings - anders als bei § 127 Absatz 1 MarkenG - das Vorliegen einer Irreführungsgefahr (Fezer, a.a.O., MarkenG § 127 Rn. 22; OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 58).

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).

  • OLG München, 25.10.2012 - 29 U 5084/03

    Verletzung der geschützten geografischen Herkunftsangabe "Bayerisches Bier" durch

    § 127 Abs. 3 MarkenG entspricht weitgehend dem von der Rechtsprechung in Anwendung von § 1 UWG a.F. entwickelten Schutz von bekannten Herkunftsangaben (Senat GRUR-RR 2002, 64 [66] m.w.N. - Habana).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18

    Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18

    Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).
  • BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Der Frage, auf welche Waren das genannte Abkommen anwendbar ist (vgl dazu OLG München MarkenR 2001, 218 - Habana) braucht hier nicht nochmals nachgegangen zu werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3828
OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00 (https://dejure.org/2001,3828)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2001 - 16 Wx 101/00 (https://dejure.org/2001,3828)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2001 - 16 Wx 101/00 (https://dejure.org/2001,3828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Es geht nicht darum, tatsächlich angefallene Lasten und Kosten abzurechnen, sondern um die Bildung eines für einen besonderen Zweck bestimmten Vermögens (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16).

    Es war daher in dem hier gegebenen Fall, dass zulässigerweise kein eigenes Bankkonto für die Zu- und Abflüsse zur Rücklage gebildet wurde - insoweit von der Antragstellerin nicht angegriffen - richtig und konsequent, dass der Zufluss zur Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung mit dem im Wirtschaftsplan angesetzten Sollbetrag von 15.000,00 DM als Ausgabe angesetzt war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96

    Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = NJW-RR 1995, 1295, vom 24.09.1995 - 16 Wx 86/96 - = WuM 1997, 62 und 4.06.1997 - 16 Wx 87/97 - = OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50; Schuschke NZM 1998, 423 und zur Kritik insbesondere Drasdo NZM 1998, 425).
  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = NJW-RR 1995, 1295, vom 24.09.1995 - 16 Wx 86/96 - = WuM 1997, 62 und 4.06.1997 - 16 Wx 87/97 - = OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50; Schuschke NZM 1998, 423 und zur Kritik insbesondere Drasdo NZM 1998, 425).
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = NJW-RR 1995, 1295, vom 24.09.1995 - 16 Wx 86/96 - = WuM 1997, 62 und 4.06.1997 - 16 Wx 87/97 - = OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50; Schuschke NZM 1998, 423 und zur Kritik insbesondere Drasdo NZM 1998, 425).
  • OLG Naumburg, 21.02.1997 - 6 U 137/96

    Umfang des Anspruchs der Verkehrsopferhilfe auf Ersatz ihrer Aufwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = NJW-RR 1995, 1295, vom 24.09.1995 - 16 Wx 86/96 - = WuM 1997, 62 und 4.06.1997 - 16 Wx 87/97 - = OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50; Schuschke NZM 1998, 423 und zur Kritik insbesondere Drasdo NZM 1998, 425).
  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 Wx 177/98

    Anforderungen an die Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06

    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (Senat, Beschluss vom 5.4.2001, 16 Wx 101/00, veröffentlicht in NZM 2001, 1142; zuvor bereits NJW-RR 1995, 1295; WuM 1997, 62; OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50).
  • AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

    Auch wenn es reichlich unpraktisch erscheint mit dem OLG Köln zu verlangen, dass Mindestvoraussetzung ist, dass vor und während der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (OLG Köln, NZM 2001, 1142), so wurde diesem Kriterium entsprochen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4827
OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00 (https://dejure.org/2001,4827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2001 - 23 W 608/00 (https://dejure.org/2001,4827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2001 - 23 W 608/00 (https://dejure.org/2001,4827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Besprechungsgebühr eines Rechtsanwalts; Kostenrechtliche Zugehörigkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb zum Rechtszug

  • Judicialis

    BRAGO § 40 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 59; ; BRAGO § 57 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abgeltung von Gesprächen mit Dritten und Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen Dritter durch Prozeßgebühr im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung; keine Vollziehungsgebühr bei Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Parteibetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
    Es reichte die Zustellung der mit einer Ordnungsmittelandrohung versehenen einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb (s. Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 929 Rdn. 18; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 936 Rdn. 8 ff; BGH NJW 1993, 1076, 1078).
  • OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00

    Streit über eine Werklohnforderung; Beantragung der Einholung eines schriftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
    Die geltend gemachte Gebühr für die Vollziehung der vom Oberlandesgericht Hamm im Beschlußwege am 17. Mai 2000 unter dem Aktenzeichen 13 W 16/00 erlassenen einstweiligen Verfügung (§§ 59, 57 BRAGO) kann der Antragsteller ebenfalls nicht erstattet verlangen.
  • LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05

    Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand;

    Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5233
OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,5233)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2001 - 16 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,5233)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 16 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,5233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 221 (Ls.)
  • ZMR 2002, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96

    Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
  • OLG Naumburg, 21.02.1997 - 6 U 137/96

    Umfang des Anspruchs der Verkehrsopferhilfe auf Ersatz ihrer Aufwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 8/98

    Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Die Verurteilung eines Verwalters wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts spricht grundsätzlich gegen die (Wieder-) Bestellung eines Verwalters und rechtfertigt seine Abberufung, auch wenn die Tat sich nicht gegen die Wohnungseigentümer selbst gerichtet hatte (BayObLG, Beschluss vom 12.03.1998 - NZM 1998, 486).
  • LG Berlin, 20.06.2000 - 85 T 251/99
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Das Festhalten an einem solchen Verwalter durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer, die ihm persönlich verbunden sind, stellt sich als rechtsmissbräuchlich dar (siehe auch LG Berlin, ZMR 2001, 143).
  • RG, 27.02.1900 - II 359/99

    1. Kann der Offenbarungseid ein Parteieid im Sinne von § 580 (bisher 543) Ziff. 1

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 05.04.2000 (Az.: 202 II 359/99) abgeändert und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 25.11.1999 zu TOP 2, 3, 4, 6 und 11 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.09.2001 - 11 W 1293/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3456
OLG Dresden, 06.09.2001 - 11 W 1293/01 (https://dejure.org/2001,3456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.09.2001 - 11 W 1293/01 (https://dejure.org/2001,3456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. September 2001 - 11 W 1293/01 (https://dejure.org/2001,3456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 138 826
    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für sittenwidrige Inanspruchnahme des Ehegatten eines Darlehensnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Anwaltskosten; culpa in contrahendo; Verletzung vorvertraglicher Pflichten; Erkennbare krasse finanizielle Überforderung des Darlehensnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276
    Schadensersatz wegen Anwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 523
  • MDR 2002, 508
 
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.07.2000 - 9 U 61/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6892
OLG Stuttgart, 05.07.2000 - 9 U 61/2000 (https://dejure.org/2000,6892)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2000 - 9 U 61/2000 (https://dejure.org/2000,6892)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 9 U 61/2000 (https://dejure.org/2000,6892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachentscheidung; Aufrechnung; Gegenforderung; Unsubstantiiertes Vorbringen; Neue Tatsachen; Natürliche Betrachtung

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 268

  • rechtsportal.de

    Rechtskraft bei Aufrechnung - unsubstantiierte Gegenforderung - neue Tatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2000 - 9 U 61/00
    Eine Sachentscheidung ist - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - auch dann gegeben, wenn der Aufrechnung deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil das Vorbringen zur Begründung der angeblichen Gegenforderung als unsubstantiiert angesehen wird (Zöller/Vollkommer, ZPO, § 322, RN 18; Thomas/Putzo, ZPO, § 322, RN 46; BGHZ 33, 236; BGH NJW 94, 1538).
  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2000 - 9 U 61/00
    Eine Sachentscheidung ist - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - auch dann gegeben, wenn der Aufrechnung deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil das Vorbringen zur Begründung der angeblichen Gegenforderung als unsubstantiiert angesehen wird (Zöller/Vollkommer, ZPO, § 322, RN 18; Thomas/Putzo, ZPO, § 322, RN 46; BGHZ 33, 236; BGH NJW 94, 1538).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.01.2001 - 14 WF 191/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14074
OLG Naumburg, 19.01.2001 - 14 WF 191/00 (https://dejure.org/2001,14074)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.2001 - 14 WF 191/00 (https://dejure.org/2001,14074)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 14 WF 191/00 (https://dejure.org/2001,14074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mutwilligkeit der Prozessführung im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114; UVG § 7; BGB § 1601
    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf Kindesunterhalt bei Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 995
  • FamRZ 2001, 1081
 
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