Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,952
OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz & Co - Zu diversen rechtlichen Problematikendes Fernabsatzhandels im Rahmen einer Internethandelsplattform wie eBay.

  • LawCommunity.de

    Widerrufsbelehrung bei eBay

  • webshoprecht.de

    Probleme Widerruf, Widerrufsbelehrung, Mehrwertsteuer, Sofort kaufen und Übernahme der eBay-Kosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwendung des eBay-Logos Verkäufer trägt eBay-Gebühren ist abmahnfähig

  • JurPC

    §§ 312 c Abs. 1 S. 1, 355 Abs. 2 S. 2, 357 Abs. 2 S. 2, 312 d Abs. 2 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10, 14 BGB-Info-V; 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 PangV; 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG
    "Sofort kaufen"

  • stroemer.de

    Sofort Kaufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einmonatige Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen"; Verwendung der Formulierung aus der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V (" Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung") für den Beginn der ...

  • kanzlei.biz

    Die Formulierung "Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung" in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 312 c Abs. 1 S. 1; ; BGB § ... 355 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 357 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 312 d Abs. 2; ; BGB-Info-V § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; BGB-Info-V § 14; ; PangV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; PangV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2

  • info-it-recht.de

    Diverse Rechtsfragen bei eBay; Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz, Übernahme der eBay-Kosten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trotz Aufforderung "Sofort kaufen" gelten übliche Widerrufsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Formulierung über Fristbeginn - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsche Widerrufsbelehrung ist nur eine Bagatelle

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    EBay-Banner "Verkäufer trägt eBay-Gebühren" ist abmahnfähig!

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrige Belehrung gemäß BGB-InfoV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 137 (Ls.)
  • MMR 2008, 44
  • MIR 2007, Dok. 366
  • K&R 2007, 655
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen" beträgt einen Monat ( Fortführung von HansOLG MMR 06, 675 ).

    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot gemäß Anlage Ast.1 unter "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und in seinen AGB unter "WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT" heißt (HansOLG MMR 06, 675; ebenso KG MMR 06, 678).

    Der Vertrag kommt durch das Anbieten der Ware zur Versteigerung, welches ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers ist, nach Ablauf des Auktionszeitraums zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ohne weiteres Zutun zustande (s.dazu auch Hoffmann, Anm. zu HansOLG MMR 2006, 675, 676).

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dazu gehört, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen geführt wird (BGH NJW 2003, 3055,3056 - Internet-Reservierungssystem; Senat GRUR-RR 05, 27, 28 - Internetversandhandel).
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot gemäß Anlage Ast.1 unter "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und in seinen AGB unter "WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT" heißt (HansOLG MMR 06, 675; ebenso KG MMR 06, 678).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dies sind jedenfalls solche Normen, deren Beachtung sich im Markt, d.h. zum Zeitpunkt der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirken ( Senat NJW 2007, 2264 ).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dazu gehört, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen geführt wird (BGH NJW 2003, 3055,3056 - Internet-Reservierungssystem; Senat GRUR-RR 05, 27, 28 - Internetversandhandel).
  • OLG Hamburg, 19.06.2007 - 5 W 92/07

    Hinweis zur Haftung des Käufers für Verschlechterung der Sache nach § 357 Abs.3

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Wie der Senat in anderer Sache bereits entschieden hat, kann die Belehrung über die Haftung des Verbrauchers für die Verschlechterung von Sachen nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren gemäß § 312 c Abs. 2 S.1 Nr. 2 BGB in Textform noch bis zur Lieferung der Ware an den Verbraucher erfolgen, da es sich insoweit um eine Spezialbestimmung des Fernabsatzrechts zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs handelt, die in ihrem Anwendungsbereich § 357 Abs. 3 S.1 BGB vorgeht (Beschluss vom 19.6.2007 zum Aktz. 5 W 92/07).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 152/06

    Preisangabe: Unerhebliche Beeinträchtigung bei Mitteilung der erforderlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Die Unterbringung des Hinweises auf die Umsatzsteuer lediglich in den AGB eines Internetanbieters genügt nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung, wie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat (s.auch Senat, Urteil v. 14.2.2007 zum Aktz. 5 U 152/06).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Dies entspricht der nahezu einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566, 3567 f Rn. 17 ff; OLG Stuttgart, MMR 2008, 616, 617; KG, MMR 2007, 185, 186 und NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg, MMR 2008, 44 und GRUR-RR 2007, 174 f; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 776, 777 f; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 88, 89 f; MüKoBGB/Wendehorst, 6. Aufl., § 312c Rn. 112 f; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 355 Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 126b Rn. 3; Bonke/Gellmann, NJW 2006, 3169 ff; Ludwig, ZGS 2011, 58, 60; Schmidt-Räntsch, WuB IV D. § 312c BGB 1.11; Woitkewitsch/Pfitzer, MDR 2007, 61 ff; s. auch Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/4987, S. 20; insoweit - für gewöhnliche Webseiten - zustimmend wohl auch Reiff, ZJS 2012, 432, 440 ff; ders. in Festschrift für Bernd von Hoffmann, 2011, S. 823, 834 f; ders., VersR 2011, 540, 541 f; krit. hingegen Härting, Internetrecht, 4. Aufl., Rn. 715).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Vor diesem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund müssen die dem Verbraucher gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, BT-Drucks. 14/2658, S. 40; KG NJW 2006, 3215, 3216 und MMR 2007, 185, 186; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174 und MMR 2008, 44; OLG Köln GRUR-RR 2008, 88 ff.; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 776, 777 f.; OLG Stuttgart MMR 2008, 616, 617; MünchKomm.BGB/Wendehorst aaO § 312c Rdn. 104 ff.; Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 355 Rdn. 41; Palandt/Ellenberger aaO § 126b Rdn. 3; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 126b Rdn. 4; Link in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 188; a.A. LG Flensburg MMR 2006, 686, 687; LG Paderborn MMR 2007, 191; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 126b Rdn. 5; AnwK-BGB/Noack/Kremer, § 126b Rdn. 16).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Das Irreführungsverbot soll allerdings nicht dazu dienen, die Verwendung unzulässiger AGB zu unterbinden (Bornkamm, aaO., § 5 Rn. 7.143a gegen OLG Hamburg, MMR 2008, 44 ).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV kann sich nämlich entgegen der vom OLG Hamburg ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung (Beschluss vom 12.09.2007 - 5 W 129/07 - Rn. 10 der Entscheidungsgründe nach "Juris") der Unternehmer nur berufen, wenn er das Muster unverändert (ausgenommen die Umsetzung der Gestaltungshinweise und die nach § 14 Abs. 3 BGB zugelassenen weiteren Angaben) verwendet (Palandt-Grüneberg, § 14 BGB-InfoV Rn. 3; Föhlisch MMR 2007, 139, 142; LG Stuttgart MMR 2006, 341, 342f).
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das Urteil des BGH GRUR 2011, 638 - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der eBay-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713, Senat, Urteil vom 22.11.2011 - 4 U 98/11 - s. auch Köhler/ Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.143: "Irreführend ist es, wenn ein Anbieter bei eBay unter der Option "sofort kaufen" eine Ware anbietet und damit dem Verkehr signalisiert, dass es sich um ein bindendes Angebot handelt, obwohl seine AGB deutlich machen, dass sein Angebot nicht bindend sein soll (OLG Hamburg MMR 2008, 44, 45 = CR 2008, 116)").
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 6 W 54/08

    AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

    Zu diesem Problembereich gibt es divergierende OLG-Entscheidungen (vgl. einerseits OLG Hamm, OLGR 2007, 387; KG, KGR 2007, 148; OLG Naumburg, OLGR 2008, 300; OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 und andererseits OLG Köln, OLGR 2007, 695; OLG Hamburg, OLGR 2008, 129).
  • LG Berlin, 11.03.2008 - 15 O 524/07

    Anforderungen an die Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen

    Soweit der Antragsgegner sich nunmehr unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 12. September 2007 zu 5 W 129/07 auf den Standpunkt stellt, seine Belehrung sei ordnungsgemäß oder zumindest nur unerheblich unrichtig, so vermag die Kammer sich dem nicht anzuschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2008 - L 4 KR 68/08
    Dieser hat bereits in seinem Beschluss vom 12. September 2007, Az: 5 W 129/07 (in Juris) ausgeführt, dass es zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß iSd § 3 UWG darstellt, wenn der Mustertext eines Gesetzes dargestellt werde, selbst wenn dieser unvollständig ist.
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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5384
KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2007,5384)
KG, Entscheidung vom 13.09.2007 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2007,5384)
KG, Entscheidung vom 13. September 2007 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2007,5384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Schriftform durch Annahme eines Vertragsangebotes der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen; Wahrung der Schriftform trotz fehlender Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls eines Mieters oder Falschbezeichnung eines Mieters ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Wahrung der Schriftform des Mietvertrages nicht wesentlich; Vertragsannahme binnen zwei bis drei Wochen noch ausreichend

  • Judicialis

    BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 550; ; BGB § 550 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 147 Abs. 2; BGB § 550 Satz 1
    Anforderungen an die Wahrung der Schriftform bezüglich eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Schriftform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergabeprotokoll für die Wahrung der Schriftform des Mietvertrages nicht relevant!

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 2 (Leitsatz und Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Übergabeprotokoll ist kein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags! (IMR 2008, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 576 (Ls.)
  • ZMR 2008, 615
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.1969 - VIII ZR 88/67, WM 1969, 920; BGH, Urt. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, MDR 1999, 1431 = NJW 1999, 2591 = NZM 1999, 761 = Grundeigentum 1999, 980; BGH, Urt. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, MDR 2000, 79 = NJW 2000, 354 = NZM 2000, 36).

    Nur wenn die Parteien diese Essentialia nicht in den Mietvertrag selbst aufnehmen, sondern teilweise in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarungen erst aus dem Zusammenspiel dieser Bestimmungen ergibt, müssen die Vertragsparteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (BGHZ 40, 255; BGH, Urt. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, a.a.O.).

    Der Schriftform bedürfen hingegen nicht auch solche Abreden, die für den Inhalt des Vertrages, auf denen sich die Parteien geeinigt haben, von nur untergeordneter Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, a.a.O., vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rz. 110).

  • KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99

    Annahmefrist für Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts (KG GE 2001, 418) steht dem nicht entgegen.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 U 304/99 (GE 2001, 418) eine Annahmefrist von nur 5 Tagen angenommen hat, beruhte dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalls.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Die gesetzliche Annahmefrist setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden (BGH NJW 1996, 921).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.1969 - VIII ZR 88/67, WM 1969, 920; BGH, Urt. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, MDR 1999, 1431 = NJW 1999, 2591 = NZM 1999, 761 = Grundeigentum 1999, 980; BGH, Urt. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, MDR 2000, 79 = NJW 2000, 354 = NZM 2000, 36).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Bei einer großen Gesellschaft - wie es auch die Beklagte ist - kann regelmäßig nicht damit gerechnet werden, dass bedeutende Vertragsangebote innerhalb weniger Tage angenommen werden (BGH NJW 2000, 2984; Erman/Armbrüster, BGB, 11. Auflage, § 147 BGB, Rdnr. 18).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Nur wenn die Parteien diese Essentialia nicht in den Mietvertrag selbst aufnehmen, sondern teilweise in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarungen erst aus dem Zusammenspiel dieser Bestimmungen ergibt, müssen die Vertragsparteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (BGHZ 40, 255; BGH, Urt. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, a.a.O.).
  • KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06

    Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    In seiner Entscheidung vom 5. Juli 2007 (- 8 U 182/06 - WuM 2007, 475) hat der 8. Zivilsenat des Kammergerichts zu dieser Frage ausgeführt:.
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Bei Mietverträgen beträgt die Annahmefrist in der Regel 2 bis 3 Wochen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 147 BGB, Rdnr. 6; Dresden und Naumburg NZG 2005, 72, 75; LG Stendal NJW-RR 2005, 97; OLG Sachsen NZM 2004, 825 : 2 Wochen).
  • OLG Naumburg, 07.09.2004 - 9 U 3/04

    Rechtzeitigkeit der Annahme eines Mietvertragsangebots; Wahrung der Schriftform

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Bei Mietverträgen beträgt die Annahmefrist in der Regel 2 bis 3 Wochen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 147 BGB, Rdnr. 6; Dresden und Naumburg NZG 2005, 72, 75; LG Stendal NJW-RR 2005, 97; OLG Sachsen NZM 2004, 825 : 2 Wochen).
  • LG Stendal, 29.01.2004 - 22 S 107/03

    Wohnraummiete: Kein schriftlicher Mietvertrag bei verspäteter Unterschrift des

    Auszug aus KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
    Bei Mietverträgen beträgt die Annahmefrist in der Regel 2 bis 3 Wochen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 147 BGB, Rdnr. 6; Dresden und Naumburg NZG 2005, 72, 75; LG Stendal NJW-RR 2005, 97; OLG Sachsen NZM 2004, 825 : 2 Wochen).
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB bei Mietverträgen - selbst solchen über Gewerberaum mit hohen Mieten und Unternehmen mit komplexer Struktur als Annehmenden - in der Regel zwei bis drei Wochen nicht übersteigt (vgl. etwa OLG Düsseldorf MDR 2009, 1385; OLG Oldenburg Urteil vom 14. Februar 2008 - 8 U 165/07 - juris Rn. 56; KG ZMR 2008, 615, 616 und NZM 2007, 731, 733; OLG Naumburg NZM 2004, 825, 826; OLG Dresden NZM 2004, 826, 828; Bub/Treier/Bub Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. II Rn. 767; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Makowski Gewerberaummiete Vor § 535 BGB Rn. 456; Palandt/Ellenberger BGB 75. Aufl. § 147 Rn. 6; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. Vor § 535 BGB Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Es werden bei Mietverträgen auch Annahmefristen von einer Woche (Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750 m.w.N.) bis zu zwei bis drei Wochen genannt (OLG Dresden, NZM 2004, 826 ff.; KG NZM 2007, 731; KG NZM 2008, 576; LG Stendal NJW-RR 2005, 97; siehe auch Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Auflage, § 147 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - 3 Wx 153/09

    Anforderungen an den Nachweis der Auszahlungsreife des auf einem Notaranderkonto

    Sie dienen damit Beweiszwecken (KG ZMR 2008, 615).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7985
OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07 (https://dejure.org/2007,7985)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2007 - 2 Wx 39/07 (https://dejure.org/2007,7985)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2007 - 2 Wx 39/07 (https://dejure.org/2007,7985)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BNotO § 15; ; BNotO § 15 Abs. 1; ; BNotO § 15 Abs. 2; ; FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 20a Abs. 2; ; BeurkG § 54; ; GVG § 17b Abs. 2; ; GVG § 17b Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Außergerichtliche Kosten der Verweisung an Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Notarbeschwerdeverfahren - isolierte Anfechtung ablehnender Kostenentscheidung durch Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 18.05.2005 - 10 Wx 6/05

    Zur formellen Beteiligung des Notars im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    So kann der Notar im Verfahren nach §§ 15 Abs. 2 BNotO, 54 BeurkG in entsprechender Anwendung des § 20a Abs. 2 FGG eine Beschwerde erheben, sofern ihm im Beschwerdeverfahren Verfahrenskosten auferlegt worden sind (BayObLGZ 1994, 8 [9]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 20a Rdnr. 13).

    Diese Vorschrift ist nur unter Verfahrensbeteiligten anwendbar (BayObLG, DNotZ 1972, 371; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648 [649]; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272).

    Daher können dem Notar in dem Beschwerdeverfahren weder Kosten des Verfahrens auferlegt werden (OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272), noch kann er seinerseits Erstattungsansprüche hinsichtlich der von ihm in dem Verfahren entstandenen Kosten anmelden (OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541]).

  • OLG Hamm, 11.01.1989 - 15 W 529/86
    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    So kann der Notar im Verfahren nach §§ 15 Abs. 2 BNotO, 54 BeurkG in entsprechender Anwendung des § 20a Abs. 2 FGG eine Beschwerde erheben, sofern ihm im Beschwerdeverfahren Verfahrenskosten auferlegt worden sind (BayObLGZ 1994, 8 [9]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 20a Rdnr. 13).

    Diese Vorschrift ist nur unter Verfahrensbeteiligten anwendbar (BayObLG, DNotZ 1972, 371; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648 [649]; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272).

    Insoweit hatte er die Stellung, die sonst im Beschwerdeverfahren das erstinstanzliche Gericht hat, dessen Entscheidung durch das Beschwerdegericht überprüft wird, nicht die eines Beschwerdegegners oder eines sonstigen Beteiligten (OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541] für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG; OLG Hamm OLGZ 1984, 387 [393]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 72; Eylmann/Vaasen/Frenz, § 15 BNotO Rdnr. 33; Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 96; Reithmann in Seybold/Hornig/Schippel, BNotO, 7. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 72).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 3 Wx 168/95

    Vollstreckbare Ausfertigung für einen Miteigentümer als Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    Insoweit hatte er die Stellung, die sonst im Beschwerdeverfahren das erstinstanzliche Gericht hat, dessen Entscheidung durch das Beschwerdegericht überprüft wird, nicht die eines Beschwerdegegners oder eines sonstigen Beteiligten (OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541] für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG; OLG Hamm OLGZ 1984, 387 [393]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 72; Eylmann/Vaasen/Frenz, § 15 BNotO Rdnr. 33; Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 96; Reithmann in Seybold/Hornig/Schippel, BNotO, 7. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 72).

    Daher können dem Notar in dem Beschwerdeverfahren weder Kosten des Verfahrens auferlegt werden (OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272), noch kann er seinerseits Erstattungsansprüche hinsichtlich der von ihm in dem Verfahren entstandenen Kosten anmelden (OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541]).

  • OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83

    Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    Insoweit hatte er die Stellung, die sonst im Beschwerdeverfahren das erstinstanzliche Gericht hat, dessen Entscheidung durch das Beschwerdegericht überprüft wird, nicht die eines Beschwerdegegners oder eines sonstigen Beteiligten (OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541] für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG; OLG Hamm OLGZ 1984, 387 [393]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 72; Eylmann/Vaasen/Frenz, § 15 BNotO Rdnr. 33; Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 96; Reithmann in Seybold/Hornig/Schippel, BNotO, 7. Auflage 2000, § 15 Rdnr. 72).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 64/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Entscheidung im Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG;

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    Insoweit ist in entsprechender Anwendung des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG über die Kosten der Verweisung zu entscheiden, wobei der Notar als Kostengläubiger weiterhin an dem Beschwerdeverfahren beteiligt ist (BayObLG FGPrax 1995, 211 [212]).
  • BayObLG, 21.01.1994 - 3Z BR 309/93
    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 39/07
    So kann der Notar im Verfahren nach §§ 15 Abs. 2 BNotO, 54 BeurkG in entsprechender Anwendung des § 20a Abs. 2 FGG eine Beschwerde erheben, sofern ihm im Beschwerdeverfahren Verfahrenskosten auferlegt worden sind (BayObLGZ 1994, 8 [9]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 20a Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 2 Wx 78/09

    Zurückbehaltung von für eine Eigentumsumschreibung erforderlichen Urkunden durch

    Zwar hat der Notar im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO grundsätzlich nicht die Stellung eines Verfahrensbeteiligten, sondern die der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2007, 285 f.; OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 72; OLG Hamm, OLGZ 1984, 387 [393]; OLG Hamm, DNotZ 1989, 648; Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl. 2008, § 15, Rdn. 122; Reithmann in Seybold/Hornig/Schippel, BNotO, 7. Aufl. 2000, § 15, Rdn. 94), so daß ihm regelmäßig kein Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts offen steht.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 522/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11391
OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 522/07 (https://dejure.org/2007,11391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.2007 - 5 U 522/07 (https://dejure.org/2007,11391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 2007 - 5 U 522/07 (https://dejure.org/2007,11391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 632 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung und Art und Höhe der Vergütung beim Werkvertrag

  • ibr-online

    Art der Vergütung und Beweislast beim Werkvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine gesetzliche Vermutung für die Vergütung von Werkleistungen in Geld! (IBR 2008, 1111)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 262/80

    DM 10000 Schmerzensgeld für die fehlerhafte Entfernung der Lymphgefäße anläßlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 522/07
    Wendet der Auftraggeber - wie dies die Beklagten unter Hinweis auf die Gegenleistung von Möbeln und Reifen getan haben - ein, dass man sich auf eine bestimmte pauschale Vergütung geeinigt habe, muss das der Werkunternehmer so lange gegen sich gelten lassen, wie er es nicht zur Gewissheit des Gerichts ausgeräumt hat (BGH BauR 1981, 388 f.; Baumgärtel in Handbuch der Beweislast, § 632 , Rdn 17, 18; Peters in Staudinger, BGB , 2003 , § 632 Rdn 119).
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