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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06   

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https://dejure.org/2006,4782
OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 (https://dejure.org/2006,4782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 3 Nr 1 PflVG, § 7 StVG, § 18 StVG, § 286 ZPO
    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation; Vorliegen nicht aufgeklärter und bestrittener Vorschäden

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7 § 18
    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls - Unfallmanipulation; Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls bei Vorliegen von Indizien für eine Unfallmanipulation; Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls bei nicht aufgeklärten Vorschäden an dem Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 603
  • NZV 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Aufgrund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und / oder dass in diesem Bereich bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (OLG Köln, VersR 1999, 865).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Im Übrigen können selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangt werden, wenn es - wie hier - möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (OLG Hamburg, MDR 2001, 1111).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Bremen, 05.11.2002 - 3 U 106/01

    Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • LG Wiesbaden, 04.09.2002 - 6 O 187/01

    Zur Darlegungslast des Geschädigten bei Vorbeschädigung seines Fahrzeuges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
    In diesem Fall gehört zu einem geordneten Sachvortrag aber auch die Darlegung, dass und welche Schäden genau aus dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen herrühren und welche Schäden wiederum auf einen anderen Unfall zurückzuführen sind (LG Wiesbaden, VersR 2003, 1297 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden und/oder dass in diesem Bereich bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.September 2006 - 16 U 75/06, NJW-RR 2007, 603 m. w. N.).
  • OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16

    Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls

    Aufgrund der gleichen Geschwindigkeit und der nach dem Ergebnis des Sachverständigenbeweises vorliegend kaum nennenswerten Schubkraft auf das Klägerfahrzeug konnte ein Zusammenstoß dergestalt dosiert werden, dass zwar einerseits ein erheblicher Sachschaden herbeigeführt werden konnte, andererseits aber die Gefahr von Personenschäden - auch für den "Schädiger" - weitgehend ausgeschlossen war (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1978 - VI ZR 269/76 -, VersR 1979, 514; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603).

    So hat sich bei Unterstellung des Klagevorbringens als richtig der Unfall bei Dunkelheit und ohne unmittelbare (neutrale) Zeugen ereignet, was ein Indiz für eine Unfallabsprache sein kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 27 U 237/98 -, OLGR 1999, 64; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 -, juris Rn. 11).

    In diesen Zusammenhang fügt sich die Verwendung eines älteren Pkw der gehobenen Klasse - hier eines am 22. April 2013 auf den Kläger zugelassenen N CLS 235 mit 305 PS, einer umfangreicher Serien- und Sonderausstattung und einem vom Kläger zunächst mit 59.000 EUR, zuletzt mit 49.000 EUR bezifferten Wiederbeschaffungswert - auf der Seite des "Geschädigten" in das Gesamtbild eines "gestellten Unfalls" (vgl. OLG Köln, Urteil vom 9. April 1991 - 9 U 140/90 -, OLGR 1991, 7, 8; OLG Hamm, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 27 U 237/98 -, OLGR 1999, 64, 65; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 -, NJW-RR 2007, 603; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 -, juris Rn. 11; OLG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 19 U 78/13 -, juris Rn. 57).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14

    Der nachfolgend ergangene Zurückweisungsbeschluss vom 11.05.2015 ist ebenfalls

    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).

    Zu Recht hat das Landgericht hierbei als für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechendes Indiz die Art der beteiligten Fahrzeuge angesehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603).

    Als weiteres Indiz konnte das Landgericht auf die Art des Unfalls abstellenda es sich bei dem behaupteten Unfallgeschehen um ein solches handelt, das leicht zu stellen und zu beherrschen ist und weder für Insassen noch für Außenstehende gefährlich war (vgl. zu diesem Indiz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603; Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn. 24, juris): Der Unfall ereignete sich nach dem Vortrag des Klägers in der Weise, dass der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit gegen das parkende Klägerfahrzeug stieß und an dessen linker Fahrzeugseite entlang schrammte.

    Der Umstand, dass ein Anspruchsteller Vorschäden an einem Fahrzeug verschweigt oder beharrlich in Abrede stellt, spricht als erhebliches Indiz für eine Unfallmanipulation (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 603, 604).

    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das andere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass in diesem Bereich Vorschäden vorhanden waren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603-604; Urteil vom 7.6.2004 - 16 U 195/03 Rn. 26, juris mwN).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).

    Schließlich kommt es - wie dargetan - auf eine Gesamtschau der Indizien an (vgl. insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603, OLG Hamm r + s 1993, 444; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10, BeckRS 2011, 19429).

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann ( OLG Koblenz , a. a. O.; OLG Frankfurt , NJW-RR 2007, 603; OLG Köln - 11 U 149/01- BeckRS 2010, 06359; OLG Köln - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 150/14

    Nicht erklärte Vorschäden führen nicht zwangsläufig zum Verlust des kompletten

    Diese steht durchaus in Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung, wonach es auch für zuzuordnende Schäden keinen Ersatz gibt, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. nur KG NZV 07, 520; NZV 08, 356 [KG Berlin 13.08.2007 - 12 U 180/06] ; Urteil vom 4. Januar 2011, 22 U 172/10; OLG Frankfurt am Main, NZV 07, 313; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 4 U 63/08; OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 U 238/12 -).
  • OLG Hamm, 21.12.2018 - 26 U 172/18

    Kriterien für einen manipulierten Unfall

    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein gestellter Unfall liege vor (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603 m.w.N.; OLG Hamm Urt. v. 22.03.2000 - 13 U 144/99, VersR 2001, 1127).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2014 - 13 U 89/12

    Anforderungen an den Nachweis eines "gestellten Unfalls"

    Nach ständiger Rechtsprechung trägt bei Fragen des Vorliegens eines "gestellten Unfalls" grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGH Urteil vom 6.3.1978 in VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm Urteil vom 22.3.2000 in VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt Urteil 21.9.2006 in NJW-RR 2007, 603).

    Es genügt eine Gewissheit, die Zweifeln Schweigen gebietet (BGH Urteil vom 6.3.1978 a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O; OLG Stuttgart Urteil vom 9.7.2008 in Schaden-Praxis 2009, 137).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch eine unverdächtige Bedeutung beimessen lässt (OLG Köln Urteil vom 2.3.2010 in VersR 2010, 1361 [OLG Köln 02.03.2010 - 9 U 122/09] ; OLG Köln Beschluss vom 23.7.2010 in Schaden-Praxis 2011, 104; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2015 - 13 U 49/13

    Verkehrsunfall: Indizien für einen "gestellten" Unfall

    Bezüglich der wesentlichen Streitfrage des Rechtsstreits, ob vom Vorliegen eines "gestellten Unfalls" auszugehen ist, wird zunächst auf die ständige Rechtsprechung der Obergerichte verwiesen, wonach grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung die Beweislast dafür trägt, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges im Vorfeld eingewilligt hat (BGH Urteil vom 6.3.1978 in VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm Urteil vom 22.3.2000 in VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt Urteil 21.9.2006 in NJW-RR 2007, 603).

    Es genügt eine Gewissheit, die Zweifeln Schweigen gebietet, so die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urteil vom 6.3.1978 a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O; OLG Stuttgart Urteil vom 9.7.2008 in Schaden-Praxis 2009, 137).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch eine unverdächtige Bedeutung beimessen lässt (OLG Köln Urteil vom 2.3.2010 in VersR 2010, 1361 [OLG Köln 02.03.2010 - 9 U 122/09] ; OLG Köln Beschluss vom 23.7.2010 in Schaden-Praxis 2011, 104; OLG Frankfurt Urteil vom 21.9.2006 a.a.O).

  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Solch typische Unfallkonstellationen, bei denen der Anscheinsbeweis für die Verursachung und das Verschulden alleine für den Schädiger (Versicherungsnehmer) spricht und typische, kaum widerlegbare Fahrfehler, bei denen ein Vorliegen einer Mithaftung des Unfallgegners von vornherein praktisch ausscheidet, vorliegen, können ein Indiz für einen gestellten Unfall darstellen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; KGR 06, 793; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Köln VersR 14, 996; OLG Hamm VRR 13, 422).

    Ausschlaggebend ist im vorliegenden Fall die Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Köln VersR 14, 996; OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; OLG Koblenz NJW-RR 06, 95; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 19 U 78/13

    Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass fingierter Verkehrsunfälle

  • OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20

    Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen; Einwand

  • OLG Hamm, 22.01.2016 - 26 U 164/15

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens

  • LG Essen, 18.08.2022 - 3 O 67/19

    Verkehrsunfall manipuliert

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 323 O 188/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - 7 U 99/13

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls

  • LG Duisburg, 16.11.2010 - 8 O 430/09

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Einwilligung in die Beschädigung

  • AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11

    Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.12.2006 - 4 WF 138/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9424
OLG Bremen, 07.12.2006 - 4 WF 138/06 (https://dejure.org/2006,9424)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.12.2006 - 4 WF 138/06 (https://dejure.org/2006,9424)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 4 WF 138/06 (https://dejure.org/2006,9424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus einer Untersagungsanordnung i.S.v. § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) durch Anordnung von Zwangshaft; Verfahrensmangel wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 891; ; GewSchG § 1

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1; ZPO § 890 § 891
    Vollstreckung einer Untersagungsanordnung nach dem GewSchG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 662
  • FamRZ 2007, 1033
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als

    Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b; Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13; Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11

    Ordnungsmittel auf Grund eines Gewaltschutzverfahrens: Beweis der

    Denn nach ganz h.M., die der Senat teilt, genügt im Vollstreckungsverfahren - das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. §§ 890 f. ZPO richtet - eine bloße Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren - wie hier - eines des einstweiligen Rechtsschutzes gewesen ist (OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033 [zum GewSchG]; OLG Celle, OLGR 2011, 94; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 891, Rz. 5; Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 3. Aufl., § 891, Rz. 3; Saenger/Pukall, Hk-ZPO, 4. Aufl., § 891, Rz. 3; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 891, Rz. 2; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 891, Rz. 3; a.A. Dahm, MDR 1996, 1100).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 6 WF 55/10

    Hartnäckiger Stalker: Ordnungshaft als Maßnahme

    Der Senat sieht sich auch nicht in der Lage, den im Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses verwendeten Begriff der "Zwangs"haft in die Anordnung von Ordnungshaft umzudeuten, da das Familiengericht ausweislich der Gründe seines Beschlusses nicht die für die Anordnung von Ordnungshaft erforderlichen Voraussetzungen des § 890 ZPO , sondern alleine die des § 89 Abs. 1 S. 2 FamFG geprüft hat (vgl. HansOLG Bremen, FamRZ 2007, 1033 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.11.2009 - 14 T 9358/09

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Unterlassungen: Nachweis der bestrittenen

    16 Dies entspricht, soweit ersichtlich, der h.M. (OLG Bremen [4. Senat] NJW-RR 2007, 662 [663]; KG KG-Report 2004, 579; OLG Celle, OLG-Report 2001, 94; OLG Schleswig NZM 2000, 557; LG Landau/Pfalz NJW-RR 2002, 214 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 890 Rn. 10; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 890 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 890 Rn. 28; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 891 Rn 2; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 891 Rn. 2; MünchKomm/Gruber, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn 15; so bereits auch RG JW 1899, 180).
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Rechtsprechung
   KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3601
KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
KG, Entscheidung vom 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers neben einer bereits erteilten Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers bei Ablehnung einer Zusammenarbeit des Bevollmächtigten mit dem Betreuer; Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung des Aufgabenkreises; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers neben einer bereits erteilten Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers bei Ablehnung einer Zusammenarbeit des Bevollmächtigten mit dem Betreuer; Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung des Aufgabenkreises; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht und Betreuerbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2 § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Betreuers bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 514
  • FGPrax 2007, 115
  • FamRZ 2007, 580
  • Rpfleger 2007, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, worauf die Betroffene Bezug nimmt (BVerfGE 58, 208, 225).

    Eine solche "Freiheit zur Krankheit" steht zwar als Teil ihrer Menschenwürde auch psychisch Kranken zu (BVerfGE 58, 208, 226), so dass sie grundsätzlich auch von einem Betreuer zu respektieren ist.

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das steht in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Senats im Verfahren 1 W 298/04, in dem es ebenfalls um die Tauglichkeit der hiesigen Beteiligten zu 3 und 4 ging.

    Hinzu kommt, dass der Senat in Bezug auf die Beteiligten zu 3 und 4 in dem bereits erwähnten weiteren Betreuungsverfahren entschieden hat, dass eine Vollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn ein Bevollmächtigter den mit der Anordnung der Betreuung eventuell verbundenen Zwang gegen den - kranken - Betroffenen prinzipiell ablehnt, daher den Willen des Betroffenen unabhängig von seiner konkreten Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über die am Wohl des Betroffenen ausgerichteten Maßnahmen stellt und deswegen dann jegliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Sachverständigen sabotiert (Senat, Beschluss vom14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05; OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ob dem Wunsch eines nicht einsichtsfähigen Betroffenen, der das Durchleben seiner Krankheit einer aus seiner Sicht unzumutbaren Behandlung vorzieht, zu folgen ist, muss im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung beantwortet werden (BGH, NJW 2006, 1277 zur zivilrechtlichen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Zwar soll die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen, so dass bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht auf die in der Hauptsache gewonnenen Erkenntnisse zurückgegriffen werden darf (BVerfG, NJW 2005, 3489, 3490).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).
  • LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ob in Betreuungsverfahren die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO immer schon dann bejaht werden können, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des Betroffenen im Raume stehen (vgl. LG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1091f.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdn. 9a), kann dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
  • OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99

    Zum Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • LG Kaiserslautern, 25.01.1995 - 1 T 237/94
  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch ihn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 -, FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448 und 449/04 -, FGPrax 2007, 115).
  • AG Münster, 03.01.2022 - 27 XVII 1433/21
    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, jede ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt (KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006, AZ 1 W 448/04); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.07.2007, AZ 2 W 93/07).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSchRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7736
OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSchRh (https://dejure.org/2006,7736)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSchRh (https://dejure.org/2006,7736)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 3 U 124/06 BSchRh (https://dejure.org/2006,7736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Überholmanöver und verbotene Kursänderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überholmanöver und verbotene Kursänderung

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer schuldhaften Schiffskollision; Verstoß gegen das Kursänderungsverbot; Vornahme einer verbotenen Kursänderung durch Verlassen eines objektiv geeigneten Weges durch einen Talfahrer und Näherung eines Bergfahrers; Beweislast hinsichtlich des Verlassens ...

  • Judicialis

    RheinSchPV § 6.03 Nr. 3; ; RheinSchPV § 6.09 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    RheinSchPV § 6.03 Nr. 3 § 6.09 Nr. 1
    Überholmanöver und verbotene Kursänderung im Schiffsverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wassersport - Überholmanöver - verbotene Kursänderung - Sicherheitsabstand zwischen Talfahrer und Bergfahrer - Beweispflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1970 - II ZR 163/69

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Überholmanövers durch ein Rheinschiff -

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 124/06
    Sache des Überholenden ist es zunächst, die Zulässigkeit des Überholmanövers darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1970, VersR 1970, 948).

    Dieses Ergebnis geht nach allgemeinen Grundsätzen im Rahmen des § 254 BGB zu Lasten der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 09.05.1994, BGHZ 126, 138 ff.); aus der Beweislast der Klägerin für die Zulässigkeit des Überholvorgangs ergibt sich nichts Anderes (Bemm/von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl.1996, § 6.03 RheinSchPVO Rn52; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.11.1968, VersR 1969, 323: "steht fest, dass ..."; BGH, Urt. v. 13.07.1970, VersR 1970, 948: dem Überholenden obliegt allein der Nachweis der Zulässigkeit seines Überholmanövers, sofern nicht die Grundsätze des Anscheinsbeweises eingreifen).

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 3 U 124/06
    Dieses Ergebnis geht nach allgemeinen Grundsätzen im Rahmen des § 254 BGB zu Lasten der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 09.05.1994, BGHZ 126, 138 ff.); aus der Beweislast der Klägerin für die Zulässigkeit des Überholvorgangs ergibt sich nichts Anderes (Bemm/von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl.1996, § 6.03 RheinSchPVO Rn52; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.11.1968, VersR 1969, 323: "steht fest, dass ..."; BGH, Urt. v. 13.07.1970, VersR 1970, 948: dem Überholenden obliegt allein der Nachweis der Zulässigkeit seines Überholmanövers, sofern nicht die Grundsätze des Anscheinsbeweises eingreifen).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    Verlässt der Bergfahrer einen objektiv für die Begegnung geeigneten Weg und nähert sich dem Talfahrer, liegt darin ein Verstoß gegen das Kursänderungsverbot des § 6.03 Nr. 3 RheinSchPV (so zu Recht Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Urt. v. 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSch -, OLGR Köln 2007, 272, 273 zum umgekehrten Fall der Kursänderung des Talfahrers).

    4.2 Es kann offenbleiben, ob die Beklagte nachgewiesen oder zumindest in prozessual erheblicher Weise Beweis dafür angeboten hat, dass die Schiffsführung des FGKS "T." die Kollision mitverursacht hat, was grundsätzlich zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs nach §§ 92, 92c Abs. 1, 92d BinSchG, § 254 BGB führen könnte (zur Anwendbarkeit vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1965 - II ZR 174/63 - [juris Rn. 24]; Urteil vom 26.10.1970 - II ZR 125/69 - [juris Rn. 28]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 25.01.2002 - U 3/01 RhSch - [juris Rn. 34; OLG Köln, Urt. v. 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSch - [OLGR Köln 2007, 272, 275]; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 10.05.2001 - 406 Z 2/01 - [juris Rn. 37]; Urteil vom 07.12.2015 - 498 Z 9/15 -, RdTW 2016, 171 Rn. 23; siehe aber auch die Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 25.10.2004 - 426 Z 6/04 - [juris Rn. 41]; Urteil vom 19.06.2006 - 432 Z 2/06 - [juris Rn. 64], wo nur §§ 92c Abs. 1, 92d BinSchG zitiert werden; vgl. dazu auch v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl., § 92c Rn. 1).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
    Die Beklagten haben auch nicht nachgewiesen, dass die Schiffsführung des FGKS "Regina Rheni« die Kollision mitverursacht hat und die Klägerinnen deshalb eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs nach §§ 92c Abs. 1, 92d BinSchG, § 254 BGB hinnehmen müssen (zur Anwendbarkeit vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1965 - II ZR 174/63 - ZfB 1966, 4/128 [juris Rn. 24]; Urteil vom 26.10.1970 - II ZR 125/69 -, ZfB 1970, Sammlung Seite 187 ff. [juris Rn. 28]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 25.01.2002 - U 3/01 RhSch - ZfB 2002, Sammlung Seite 1865 ff. [juris Rn. 34; OLG Köln, Urt. v. 19.12.2006 - 3 U 124/06 BSch - [OLGR Köln 2007, 272, 275]; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 10.05.2001 - 406 Z - 2/01 - [juris Rn. 37]; Urteil vom 07.12.2015 - 498 Z - 9/15 - [RdTW 2016, 171 Rn. 23]; siehe aber auch Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 25.10.2004 - 426 Z - 6/04 - [juris Rn. 41]; Urteil vom 19.06.2006 - 432 Z - 2/06 - ZfB 2006, 7/64 ff. [juris Rn. 64], wo nur §§ 92c Abs. 1, 92d BinSchG zitiert wird; vgl. dazu auch v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl., § 92c Rn. 1).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 25.05.2023 - 5 C 13/21
    Die Anforderungen der Zulässigkeit des Überholens müssen vorausschauend geprüft werden und für die gesamte Dauer des Manövers sicher vorliegen (Rheinschfffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 19.12.2006 3 U 124/06 BSch , juris, Leitsatz Bemm/v.Waldstein, a.a.O., § 6.09 Rn. 6f).
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