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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6106
OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Rennpferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Ersatz "frustrierter Aufwendungen"; Schadensersatz für merkantilen Minderwert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 957
  • VersR 2000, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07

    Deliktische Haftung bei eigenmächtiger Fütterung fremder Pferde auf einem …

    Hier führt aber der Rechtsgedanke des § 840 Abs. 3 BGB zu dem Ergebnis, dass dieser Umstand hinter der schuldhaften deliktischen Handlung des Beklagten vollständig zurücktritt (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

    Denn es gibt im Deliktsrecht keinen Grundsatz des Inhalts, dass die Aufwendungen erstattet werden müssen, die infolge eines zum Schadenersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden sind (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

  • OLG Köln, 05.02.2013 - 15 U 138/12

    Haftung des Inhabers einer Pferdepension für Verletzungen eines Pferdes

    Ob sich dies aus einer (unmittelbaren oder analogen) Anwendung von § 840 Abs. 3 BGB ergibt, wonach eine Gefährdungshaftung (u.a.) aus dem Aspekt der Tierhalterhaftung i.S.d. § 833 BGB nicht zum Tragen kommt, wenn daneben die Ersatzpflicht eines Dritten besteht (so: OLG Hamm, Urteil vom 13.1.1998 - 9 U 131/96, in: NJW-RR 1998, 957 ff.), kann dahin stehen.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 6 U 45/09

    Zur Haftungsverteilung bei einem nächtlichen Verkehrsunfall eines Kraftfahrers …

    Sogenannte frustrierte Aufwendungen werden im Deliktsrecht regelmäßig nicht erstattet (vgl. weiter OLG Hamm, 9. Senat, NJW-RR 1998, 957; BGH, NJW 1991, 2707, 2708).
  • LG Lübeck, 08.10.2013 - 6 O 20/13

    Leih- bzw. Schenkungsvertrag: Einordnung der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung …

    Im Bereich des Deliktsrechts sind sogenannte Frustrierungsschäden wegen nutzloser Aufwendungen in der Form von Unterhaltskosten für ein Pferd von der Rechtsprechung als grundsätzlich nicht erstattungsfähig angesehen worden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 957; OLG Hamm r+s 2009, 126; OLG Stuttgart).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2304
OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97 (https://dejure.org/1997,2304)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.1997 - 5 U 23/97 (https://dejure.org/1997,2304)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 5 U 23/97 (https://dejure.org/1997,2304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 516 BGB; § 2325 BGB
    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen Pflege zu Hause bis zum Tod; Auslegung der Einigung im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der Übertragung des Grundstücks als Zuwendung

  • rechtsportal.de

    BGB § 2325
    Übertragung eines Hausgrundstücks mit Versorgungszusage als unentgeltliche Zuwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen Pflege zu Hause bis zum Tod; Auslegung der Einigung im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der Übertragung des Grundstücks als Zuwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 4 O 1262/96
  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 111
  • FamRZ 1998, 516
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91

    Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung, …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97
    Rn. 14 wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ist von einer - teilweisen - unentgeltlichen Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132, 136 [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69]; Senat NJW-RR 1992, 778, 779).

    Rn. 17 habe willkürlich dafür zu viel ausgegeben, also zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten etwas verschenkt (Senat NJW-RR 1992, 778, 779 m.w.N.).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97
    Erst wenn dies feststeht, muß die Beklagte deren Wert ermitteln lassen (vgl. BGH NJW 1984, 487 f).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97
    Rn. 14 wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ist von einer - teilweisen - unentgeltlichen Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132, 136 [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69]; Senat NJW-RR 1992, 778, 779).
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Wenn diese das zu dieser Zeit nicht überschaubare Risiko künftiger Pflegebedürftigkeit des Erblassers und der Beklagten durch die von der Stieftochter übernommene Verpflichtung absichern wollten, handelt es sich hierbei um eine entgeltliche Gegenleistung, die mit dem von den Vertragschließenden angenommenen Wert in den Äquivalenzvergleich von Leistung und Gegenleistung einzustellen ist (vgl. BGH MDR 1995, 500; OLG Oldenburg FamRZ 1998, 516; OLG Köln OLGR 1993, 43).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2007 - L 17 U 11/04
    Die Klagen auf Wiederaufnahme der Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 werden als unzulässig verworfen.

    Rn. 2 Die im 1936 geborene Klägerin begehrt die Wiederaufnahme der rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97.

    Die Berufung (L 5 U 23/97) vor dem 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein- Westfalen (NRW) blieb ohne Erfolg (Urteil vom 23. Juni 1998).

    Rn. 6 Am 29. Dezember 2003 hat die Klägerin bei dem erkennenden Gericht erneut Klage erhoben und beantragt, die Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 wiederaufzunehmen.

    Nach § 179 Abs. 1 SGG können die rechtskräftig beendeten Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 nur entsprechend den Vorschriften des Vierten Buches der Zivilprozessordnung (ZPO) wieder aufgenommen werden.

    Rn. 40 Soweit die Klägerin - wie schon im Berufungsverfahren L 5 U 23/97 - geltend macht, ihr sei der Ablehnungsbescheid vom 24. Oktober 1967 nie zugestellt worden, hat sie damit weder einen Nichtigkeits- noch einen Restitutionsgrund dargetan, sondern ihre abweichende Rechtsansicht bekräftigt, mit der sich der 5. Senat in seinem Urteil vom 23. Juni 1998 eingehend und erschöpfend auseinandergesetzt hat.

    Soweit sie sich gegen das Urteil des 5. Senats vom 23. Juni 1998 wendet (Az.: L 5 U 23/97), war im Zeitpunkt der Klageerhebung am 29. Dezember 2003 die Ausschlussfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO bereits abgelaufen.

  • OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt …

    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des …

    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

    Es muß einem alten Menschen unbenommen bleiben, durch Vertrag unter Lebenden für die Sicherstellung seiner Versorgung im Alter durch Angehörige, denen er vertraut, eine höhere Leistung aufzubringen, als es dem Wert der Versorgungsleistungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht, ohne dass hierin eine gemischte Schenkung mit den damit verbundenen erbrechtlichen Folgen gesehen wird (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf …

    Fehlen der Bank derartige Kenntnisse oder hat sie die in das Anlageprogramm aufgenommene Anlage nicht selbst geprüft, muss sie den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie selbst das konkrete Risiko eines Geschäfts mangels eigener Informationen nicht einschätzen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1993 -XI ZR 12/93, MDR 1993, 861 [862] = WM 1993, 1455 [1456]; Urt. v. 19.5.1998 - XI ZR 286/97, MDR 1998, 111 = WM 1998, 1391 [1392]).
  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

    Es muss eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen worden sein (BGHZ 100, 117; s.a. BGH MDR 1998, 111).
  • LG Köln, 03.06.2011 - 30 O 242/10

    Gewollte unentgeltliche Zuwendung liegt vor bei auffallend grobem Missverhältnis …

    Erst bei auffallend groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine gewollte unentgeltliche Zuwendung vorgelegen hat (vgl. Palandt-Edenhofer, BGB, . Auflage, § 2325 Rn. , OLG Oldenburg, MDR 1998, 111f; zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3181
OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97 (https://dejure.org/1997,3181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.1997 - 5 U 134/97 (https://dejure.org/1997,3181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 1997 - 5 U 134/97 (https://dejure.org/1997,3181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Existenzgründungsdarlehen, sittenwidrige Ehegattenbürgschaft

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 138
    Sittenwidrigkeit einer Ehegatten-Bürgschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit einer Höchstbetragsbürgschaft; Bestehen eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen den Vertragspartnern; Übersteigen der Leistungsfähigkeit des Bürgen; Berücksichtigung eines Grundstücks im Finanzierungskonzept; Bedeutung der Pfändungsfreigrenzen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 989
  • FamRZ 1999, 91
  • BB 1998, 559
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96

    Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 11. März 1997 (NJW 97, 1773) hervorgehoben, daß staatliche Fördermaßnahmen nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, ob ein Dritter finanziell Verpflichtungen übernimmt, die er nicht erfüllen kann, die ihn andererseits für den Rest seines Lebens auf den pfändbaren Betrag seiner Einkünfte beschränken, falls er nicht die Voraussetzungen für etwaige künftige gesetzliche Entschuldungsmodelle erfüllt.

    Auch wenn die BBT mit der Forderung nach der Bürgschaft der Beklagten das Ziel verfolgt haben sollte, Vermögensverschiebungen zu vermeiden, wäre das kein Grund, das Verhalten der Klägerin in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen (vgl. BGH, NJW 97, 1773, 1775).

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97
    Danach (BGH WM 96, 1124, 1127) ist ein Bürge als finanziell nicht leistungsfähig zu behandeln, welcher - gerechnet ab Fälligkeit der Bürgschaftsforderung - mit seinem pfändungsfreien Einkommen innerhalb von 5 Jahren voraussichtlich nicht einmal ein Viertel der Hauptschuld aufzubringen in der Lage ist.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97
    Dies gilt insbesondere dann, wenn, was hier unterstellt werden kann, eine dem Familienbetrieb dienende, von beiden Partnern für sinnvoll erachtete Kreditgewährung Anlaß eines Ehegatten ist, sich über die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus für den Ehepartner zu verbürgen (vgl. BGH NJW 1996, 1274, 1275).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 134/97
    Schließlich entlastet es die Klägerin nicht, daß die Initiative zur Bürgschaft der Beklagten von der BBT ausging (vgl. BGH, NJW 96, 513, 515).
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dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4376
OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97 (https://dejure.org/1997,4376)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.09.1997 - 11 U 27/97 (https://dejure.org/1997,4376)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. September 1997 - 11 U 27/97 (https://dejure.org/1997,4376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme eines Verfahrensfehlers nach Anschluss an eine einhellige Rechtsprechung und anschließendem Erlass einer dazu im Widerspruch stehenden Entscheidung infolge fehlender inhaltlicher Kenntnisse dieser Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 678
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97
    auch wegen der Frage, ob die Schiedsgutachterklausel als Individualabrede zustande gekommen ist oder dem AGBG unterliegt, noch eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist (wobei das Landgericht - worauf der Senat vorsorglich hinweist -, soweit es um die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung geht, möglicherweise die Entscheidung des BGH vom 14.05.1992, BauR 1992, 622, 625, in Betracht zu ziehen haben wird), hält es der Senat nicht für sachdienlich, von einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht abzusehen (§ 540 ZPO).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91

    Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97
    Rn. 5 Vorauszuschicken ist, daß die Auffassung des Landgerichts, es könne offen bleiben, ob die Schiedsgutachterklausel eine Individualvereinbarung darstelle oder dem AGBG unterliege, da die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gemäß den §§ 11, 9 AGBG standhalte, im Widerspruch zu der zu dieser Frage ergangenen - und auch vom erkennenden Senat als zutreffend angesehenen - einhelligen Rechtsprechung steht (vgl. BGH vom 10.10.1991, BGHZ 115, 331, 332 ff. = BauR 1992, 223 ff. = NJW 1992, 433 ff. = VersR 1992, 500, 501; OLG Köln vom 07.02.1992, OLGR 1992, 131, 132 = VersR 1992, 498; OLG Düsseldorf vom 18.06.1993, BauR 1994, 128, 129, und vom 20.07.1994, BauR 1995, 559;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 293/92

    AGBG: Schiedsgutachterklausel in Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97
    Rn. 5 Vorauszuschicken ist, daß die Auffassung des Landgerichts, es könne offen bleiben, ob die Schiedsgutachterklausel eine Individualvereinbarung darstelle oder dem AGBG unterliege, da die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gemäß den §§ 11, 9 AGBG standhalte, im Widerspruch zu der zu dieser Frage ergangenen - und auch vom erkennenden Senat als zutreffend angesehenen - einhelligen Rechtsprechung steht (vgl. BGH vom 10.10.1991, BGHZ 115, 331, 332 ff. = BauR 1992, 223 ff. = NJW 1992, 433 ff. = VersR 1992, 500, 501; OLG Köln vom 07.02.1992, OLGR 1992, 131, 132 = VersR 1992, 498; OLG Düsseldorf vom 18.06.1993, BauR 1994, 128, 129, und vom 20.07.1994, BauR 1995, 559;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94

    Verpflichtung zur Herstellung eines Hauses einschließlich Erschließungskosten; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97
    Rn. 5 Vorauszuschicken ist, daß die Auffassung des Landgerichts, es könne offen bleiben, ob die Schiedsgutachterklausel eine Individualvereinbarung darstelle oder dem AGBG unterliege, da die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gemäß den §§ 11, 9 AGBG standhalte, im Widerspruch zu der zu dieser Frage ergangenen - und auch vom erkennenden Senat als zutreffend angesehenen - einhelligen Rechtsprechung steht (vgl. BGH vom 10.10.1991, BGHZ 115, 331, 332 ff. = BauR 1992, 223 ff. = NJW 1992, 433 ff. = VersR 1992, 500, 501; OLG Köln vom 07.02.1992, OLGR 1992, 131, 132 = VersR 1992, 498; OLG Düsseldorf vom 18.06.1993, BauR 1994, 128, 129, und vom 20.07.1994, BauR 1995, 559;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rn. 127).
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 19 W 54/91

    Schiedsgutachterklausel ist AGBG-widrig

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97
    Rn. 5 Vorauszuschicken ist, daß die Auffassung des Landgerichts, es könne offen bleiben, ob die Schiedsgutachterklausel eine Individualvereinbarung darstelle oder dem AGBG unterliege, da die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gemäß den §§ 11, 9 AGBG standhalte, im Widerspruch zu der zu dieser Frage ergangenen - und auch vom erkennenden Senat als zutreffend angesehenen - einhelligen Rechtsprechung steht (vgl. BGH vom 10.10.1991, BGHZ 115, 331, 332 ff. = BauR 1992, 223 ff. = NJW 1992, 433 ff. = VersR 1992, 500, 501; OLG Köln vom 07.02.1992, OLGR 1992, 131, 132 = VersR 1992, 498; OLG Düsseldorf vom 18.06.1993, BauR 1994, 128, 129, und vom 20.07.1994, BauR 1995, 559;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rn. 127).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 91/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8377
OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 91/97 (https://dejure.org/1997,8377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.1997 - 22 U 91/97 (https://dejure.org/1997,8377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 22 U 91/97 (https://dejure.org/1997,8377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei Schneeglätte

  • Wolters Kluwer

    Unterzeichung der Berufungsschrift durch postulationsfähigen Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 119
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 91/97
    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft - wie hier - gesichert ist (BGH, NJW 1987, 1333, 1334; vgl. auch BVerfGE 78, 123, 126).
  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 91/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (NJW 1966, 202 ), die für Gemeinden auf von ihnen betriebenen öffentlichen Parkplätzen eine Streupflicht bei Winterglätte verneint, besteht keine allgemeine Streupflicht für alle Straßen oder Plätze, da es einfach unmöglich ist, durch Bestreuen alle Flächen im Winter völlig gefahrlos zu gestalten und zu erhalten.
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 91/97
    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft - wie hier - gesichert ist (BGH, NJW 1987, 1333, 1334; vgl. auch BVerfGE 78, 123, 126).
  • AG Bad Segeberg, 06.03.2014 - 17 C 13/13

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes: Zulässigkeit und …

    Diese sind in der Regel räumlich eng begrenzt und in der Erwartung angelegt worden, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.1992 - 22 U 245/91, VersR 1992, 847 f., juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.1997 - 22 U 91/97, OLGR 1998, 133 f., juris Rn. 8;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 63;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10;… OLG Brandenburg, Urt. v. 29.03.2007 - 12 U 171/06, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6403
OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1222
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Die Gegenauffassung, die Festsetzung richte sich nach § 12 Abs. 2 GKG, weil es sich bei der Ablehnung des Sachverständigen um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit handele (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 m.w.N.), vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil es sich bei der Entscheidung nach § 406 Abs. 4 und 5 ZPO nicht um eine eigenständige Streitigkeit, sondern eine das Verfahren betreffende Entscheidung im Rahmen des Rechtsstreits handelt, der keine selbständige Bedeutung zukommt.

    Bemißt sich somit der Beschwerdewert nach § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, ist dieses nicht mit dem Hauptsachestreitwert gleichzusetzen (a.A. OLG Naumburg, OLGR 1998, 323; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222), sondern nur mit einem Bruchteil von etwa einem Drittel (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; a.A. OLG Dresden, JurBüro 1998, 318: 1/10), weil dies der eingeschränkten Bedeutung und Rolle des Sachverständigen im Prozeß entspricht: Sein Gutachten bestimmt nicht allein den Ausgang des Verfahrens, sondern dient dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe, indem es ihm die für die Entscheidung notwendigen Fachkenntnisse vermittelt; das Gericht wiederum ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden, sondern kann weitere Sachverständige beauftragen.

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    "Das Interesse der ablehnenden Partei an der Ablösung des Sachverständigen deckt sich regelmäßig mit ihrem Interesse am Ausgang des Verfahrens, weil sie befürchtet, wegen der Verwertung des Gutachtens zu unterliegen (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff. m.w.N.; OLG Naumburg, OLGR 98, 323).

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

    Teilweise (vgl. die Übersicht zum Meinungsstreit OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222ff, sowie Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002, Rz. 16 zu § 3 Stichwort Ablehnung) wird die Auffassung vertreten, der Streit über die Befangenheit eines Sachverständigen sei nicht vermögensrechtlicher Natur und deshalb der Wert eines Verfahrens hierüber gemäß § 12 Abs. 2 GKG zu bestimmen, weil es bei einem solchen Streit nicht um Geld oder geldwerte Leistungen gehe, sondern um die Reinhaltung des Verfahrens von parteiischen Tendenzen beim Sachverständigen.

    Entweder folgt das Nebenverfahren im Hinblick auf den Gegenstandswert stets dem Hauptsachewert in vollem Umfang oder es wird ein wie auch immer bemessener Bruchteil des Hauptsachewertes als Streitwert des Ablehnungsverfahrens festgesetzt (vgl. wiederum die Darstellung des Meinungsstandes bei OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222, 1224).

  • OLG Koblenz, 24.01.2004 - 4 W 493/04

    Ablehnung des Sachverständigen: Beschwerdewert

    "Das Interesse der ablehnenden Partei an der Ablösung des Sachverständigen deckt sich regelmäßig mit ihrem Interesse am Ausgang des Verfahrens, weil sie befürchtet, wegen der Verwertung des Gutachtens zu unterliegen (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff. m.w.N.; OLG Naumburg, OLGR 98, 323).

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.

  • OLG Naumburg, 23.08.2002 - 7 Wx 2/02

    Prüfung einer Genossenschaftsbank: Ablehnung des Prüfungsverbandes wegen …

    Der Geschäftswert bemisst sich nach §§ 131 Abs. 2, 30 KostO und entspricht der Bedeutung der Prüfung für die Beteiligte zu 1), entsprechend der Rechtsprechung, wonach der Wert für ein Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung dem Wert der Hauptsache entspricht, weil die Besorgnis der Befangenheit ihren wirtschaftlichen Hintergrund in der Besorgnis des sachlich unbegründeten Nachteils in der Hauptsache hat (BGH NJW 1968, 796; BayObLG JurBüro 1989 und die neuere Rspr der Oberlandesgerichte: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1086 f.; OLG München, zuletzt OLGR München 1996, 72; OLG Nürnberg 1997, 190; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1997, 190 f; Hans. OLG in Bremen, OLGR Bremen 1998, 111 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff.; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 1998, 75 f.; KG Berlin, KGR Berlin 1998, 92; Brandenburgisches OLG, zuletzt NJW-RR 2000, 1091 f.;… a.A. m.w.Nw. der Rspr Schneider/Herget, Streitwertkommentar,11.A., Rdn. 76 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im …

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1968, 796) an, wonach die Zwischenentscheidung über die Richterablehnung vom Standpunkt der betroffenen Partei aus keine geringere Bedeutung hat als die Entscheidung in der Hauptsache (ebenso OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222; Hanseatisches OLG Bremen, OLG-Report 1998, 111).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende …

    Die Streitwertbemessung für das Beschwerdeverfahren hat ihre Rechtsgrundlage in § 3 ZPO, wobei der Senat - entsprechend der mehrheitlich in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. BGH, NJW 1968, 796; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1086; OLG München, AnwBl 1995, 572; KG, KGR 1998, 92; OLG Koblenz OLGR 1998, 133; OLG Bremen, OLGR 1998, 111; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1212 m.w.N.; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; 2000, 1091;… Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 46 Rn. 2;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Stichwort: "Ablehnung eines Richters", dieser auch m.N. zur untereinander zerstrittenen Mindermeinung; grds. zum Meinungsstreit vgl. Schneider, MDR 2001, 130) - den Wert der Hauptsache zugrunde gelegt hat, der vom Landgericht - zutreffend und unangefochten - ab dem 09.05.2007 auf 53.089,00 EUR festgesetzt worden ist.
  • OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (Übersicht in der Entscheidung des OLG Koblenz NJW-RR 98, 1222 sowie bei Zöller, ZPO, 20.Aufl., § 3 RdNr. 16, Stichwort: Selbständiges Beweisverfahren) meint, der Streit über die Befangenheit eines Sachverständigen sei nicht vermögensrechtlicher Natur und deshalb der Wert eines Verfahrens hierüber gemäß § 12 Abs. 2 GKG zu bestimmen, weil es bei einem solchen Streit nicht um Geld oder geldwerte Leistungen gehe, sondern um die Einhaltung des Verfahrens von parteiischen Erwägungen eines Sachverständigen.
  • OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach …

    Der Streitwert des Ablehnungsverfahrens bei der Richterablehnung bemisst sich nach dem vollen Wert der Hauptsache (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.1997, 4 W 617/97, NJW-RR 1998, 1222).
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