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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1608
OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99 (https://dejure.org/1999,1608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.1999 - 13 U 45/99 (https://dejure.org/1999,1608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 1999 - 13 U 45/99 (https://dejure.org/1999,1608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVO § 14
    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche des Fahrgastes eines Linienbusses wegen eines durch eine Vollbremsung des einem verkehrswidrig haltenden Fahrzeug ausweichenden Busfahrers erlittenen Oberschenkelhalsbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 82
  • NZV 2000, 209
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99
    Zu achten ist insbesondere auch auf Gegenverkehr (BGH, VersR 1986, 1231 und 1987, 37).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1975 - 12 U 204/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99
    Eine Behinderung (§ 1 Abs. 2 StVO) muß unter Umständen hingenommen werden (OLG Düsseldorf DAR 1976, 215).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85

    Haftung bei Begegnungskollision; Beweislast bei Direktklage gegen den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99
    Zu achten ist insbesondere auch auf Gegenverkehr (BGH, VersR 1986, 1231 und 1987, 37).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 …

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO;… OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217;… Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 9 U 38/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 08.09.1999 (13 U 45/99), mit der ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR zuerkannt wurde, ist nicht hinreichend vergleichbar, weil der dortigen Klägerin kein Mitverschulden anzulasten war und diese zudem unfallbedingt unter einer sehr schmerzhaften Falschgelenkbildung litt.
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten …

    Die Beklagten habe auch nicht dargelegt, daß der vorfahrtberechtigte Sohn der Klägerin die kreuzende Straße "Auf dem Grat" nach rechts nicht hinreichend einsehen konnte; daher kommt eine Mithaftung der Klägerin zu 1) zu 1/4 auch nach den Grundsätzen der "halben Vorfahrt" (vgl. BGH, VM 1977, 91, OLG Hamm, DAR 2000, 64) nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4562
OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 398, 667; Abkommen über den Überweisungsverkehr Nr. 3
    Pflicht zum Kontonummer-Namensabgleich der Empfängerbank im beleglosen Zahlungsverkehr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichten der beteiligten Banken im Verhältnis zueinander beim beleglosen Überweisungsverkehr; Vergleich von Kontonummer und Empfängerbezeichnung; Haftung des endbegünstigten Instituts; Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1547
  • WM 2001, 2003
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99
    Demgegenüber ermöglicht die namentliche Empfängerbezeichnung eine verlässlichere Bestimmung des Inhalts des Überweisungsauftrags (BGH NJW 1991, 3208, 3209).

    Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr bestehen nämlich darin, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 3208 (3209) mwNw.) zum beleghaften Zahlungsverkehr die mit dem beleglosen Zahlungsverkehr verbundenen Risiken auszugleichen.

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch …

    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrages das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt (Senat, Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913; OLG Hamm WM 1985, 1065, 1066; OLG Köln WM 2001, 2003, 2005).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren …

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2001, 2003 = VersR 2000, 1547) betrifft eine Überweisung im EZÜ-Verfahren, bei dem das endbegünstigte Kreditinstitut nach Nr. 3 (2) des EZÜ-Abkommens ausdrücklich verpflichtet war, einen Vergleich der Kontonummer mit dem Namen des Überweisungsempfängers durchzuführen, was dieses aber unterlassen hatte.
  • LG Bonn, 20.04.2007 - 3 O 407/06

    Rückerstattungsanspruch aus einem Banküberweisungsauftrag und …

    Die Abtretung von derartigen Ansprüche unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. etwa OLG Köln, WM 2001, 2003 f.; OLG Düsseldorf, WM 2004, 1233 ff.).

    Rn. 36 Denn die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs bzw. eines Schadensersatzanspruchs verstößt unter anderem dann gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags keine Interessen des Auftraggebers verletzt bzw. wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. nur OLG Köln, WM 2001, 2003 ff.; OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 ff. mwN.; WM 2004, 1233 ff., OLG Koblenz, Urteil v. 16.1.2004 - 8 U 1276/02 -, unter JURIS abrufbar; Thür.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03

    Schadensersatz aus vorvertraglicher Aufklärungspflicht über Gebührenteilung bei …

    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3998
OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99 (https://dejure.org/2000,3998)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.01.2000 - 10 WF 4338/99 (https://dejure.org/2000,3998)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 10 WF 4338/99 (https://dejure.org/2000,3998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1; ; BRAGO § 52; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 3; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kostenerstattung nach Rücknahme des Rechtsmittels vor dessen Begründung

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Verkehrsanwalt des Berufungsbeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1, § 52; ZPO § 91
    Kostenerstattung bei Berufungsrücknahme vor Begründung der Berufung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt in Rechtsmittelinstanz; Rücknahme der Berufung; Erstattung der Prozeßgebühr; Verkehrsanwalt; Erstattungsfähigkeit; Rechtsanwalt des Berufungsbeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 415
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 25.09.1992 - 12 W 1960/92

    Kostenerstattung: Rücknahme der Berufung durch Berufungsgegner

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99
    Der Senat geht mit der überwiegend vertretenen Ansicht davon aus, daß der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist (…Zöller-Herget, 21. Aufl., Rn. 13, Stichwort "Berufung" zu § 91 ZPO, von Eicken in "Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte", 12. Aufl., Rn. 20 zu § 31 BRAGO m.w.N.; OLG Nürnberg, MDR 93, 283).

    Es ist somit lediglich eine 13/20 Prozeßgebühr aus einem Gegenstandswert von 4.000,-- DM zu erstatten und eine 13/10-Gebühr aus dem Wert der Kosten (bis 600,-- DM) im Berufungsverfahren (OLG Nürnberg MDR 93, 283), so daß sich folgende Rechnung ergibt:.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    d) Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß die Berufung tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381;… Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26;… Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297;… Zöller/Herget, aaO, § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589;… zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381;… Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26;… von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20;… Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des …

    Es ist mit der überwiegend in Rechtsprechung (OLG Nürnberg 10. Januar 2000 - 10 WF 4338/99 - MDR 2000, 415; OLG Karlsruhe 2. September 1996 - 11 W 95/96 - Rpfleger 1997, 128) und Schrifttum (…Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte 15. Aufl. § 31 Rn. 20) vertretenen Ansicht davon auszugehen, daß der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen und dieser seine Vertretung gegenüber dem Rechtsmittelgericht anzeigen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist.
  • LAG Hamburg, 22.07.2007 - 3 Ta 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung …

    Allerdings ist im Grundsatz mit der überwiegend in der Rechtsprechung (BAG vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293 f.; BGH vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f.; OLG Nürnberg vom 10. Januar 2000 - 10 WF 4338/99 - MDR 2000, 419; OLG Karlsruhe vom 2. September 1996 - 11 W 95/96 - Rpfleger 1997, 128) und dem Schrifttum (…Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort: Berufung;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., Nr. 3200 VV Rdnr. 48)vertretenen Ansicht davon auszugehen, dass der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt und zugestellt ist, mit der Folge, dass im Falle der Zurücknahme des Rechtsmittels die Kosten vom Rechtsmittelkläger zu erstatten sind.
  • LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Denn es erscheint nicht sachgerecht, daß der Rechtsanwalt schon einen Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels quasi "ins Blaue hinein" einreicht, bevor er sich auf der Grundlage der Rechtsmittelbegründung mit Umfang und Inhalt des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil überhaupt befassen kann (so schon Thüringer Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.09.1999 - 8 Ta 122/99 n. v.; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 10.01.2000 - 10 WF 4338/99 MDR 2000, 415;… anderer Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 13.12.1999 a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 8 WF 150/08

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer …

    1) Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, dass der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist (…Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91, Rz 13, Stichwort "Berufung"; OLG Nürnberg in MDR 2000, 415).
  • OLG Hamburg, 14.08.2006 - 8 W 131/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsgegners bei verfrühtem …

    Allerdings war in der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch der Obergerichte, einschließlich der ständigen Rechtsprechung des Senates, ebenfalls anerkannt, dass bei einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozessgebühr nach §§ 11, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO a.F. ( 13 / 10 -Gebühr) auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist, vielmehr wurde lediglich eine halbe Prozessgebühr nach § 32 Abs. 1 BRAGO ( 13 / 20 -Gebühr) zuerkannt (vgl. z.B.: BGH, BGH Report 2003, 355;… BGHReport 2003, 1115; BGH Report 2004, 69; HansOLG, JurBüro 1995, 90; Beschl. v. 28.10.1996 - 8 W 226/96; KG AnwBl. 1984, 620; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, OLG Report Schleswig 1999, 57).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1999 - 11 AR 38/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5412
OLG Karlsruhe, 05.11.1999 - 11 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,5412)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1999 - 11 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,5412)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1999 - 11 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,5412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HausratsVO § 11; ; BGB § 283; ; GVG § 23b I Nr. 8; ; ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 802; ; ZPO § 893 11

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen auf Leistung des Interesses im Hausratsteilungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit; Herausgabepflicht; Klage auf Leistung des Interesses; Hausratsbeschluß; Verbundurteil

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • LG München II, 16.10.1991 - 11 O 4082/91

    Voraussetzungen der sachlich und örtlich ausschließlichen Zuständigkeit eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1999 - 11 AR 38/99
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht München II (FamRZ 1992, 335) ist der Senat der Auffassung, daß für Klagen auf Leistung des Interesses anstelle der in einem Hausratsbeschluß/Verbundurteil titulierten Herausgabepflicht nicht die Zivilkammer/-abteilung, sondern gem. §§ 893 11, 802 ZPO das Familiengericht, das den Hausratstitel geschaffen hat, zuständig ist.

    Für die Entscheidung über diesen Anspruch ist das Familiengericht ausschließlich zuständig (so schon Landgericht München II Beschluß vom 16.10.1991, FamRZ 1992, 335).

  • OLG Koblenz, 13.01.1982 - 13 SmA 11/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1999 - 11 AR 38/99
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf Anfrage des Senates mitgeteilt, daß es an seiner gegenteiligen, im Beschluß vom 13.01.1982 (FamRZ 1982, 507) vertretenen Auffassung nicht festhält (AS 102).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2004 - 2 AR 33/04

    Verfahrensrecht: Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des …

    Nach Auffassung des Senats entspricht nur diese Interpretation dem Gesetzeszweck, nämlich die Sachkunde desjenigen Gerichts, dass den Herausgabetitel geschaffen hat, auch im Vollstreckungsverfahren nutzbar zu machen (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1168; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 1013; LG München II, FamRZ 1992, 335;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 2 zu § 893; a. M.: OLG Koblenz, FamRZ 1982, 507; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 406;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 2 zu § 893;… Wieczorek/Storz, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 8 zu § 893 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Rdnr. 3 zu § 893).
  • OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02

    Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses

    Der Senat folgt - wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe v. 5.11.1999 - 11 AR 38/99, OLG Report Karlsruhe 2000, 201 = FamRZ 2000, 1168) - der überzeugenden Begründung des Landgerichts München (OLG München II v. 16.10.1991 - 11 O 4082/91, FamRZ 1992, 335).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.08.1999 - 14 W 516/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3510
OLG Koblenz, 30.08.1999 - 14 W 516/99 (https://dejure.org/1999,3510)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.1999 - 14 W 516/99 (https://dejure.org/1999,3510)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 1999 - 14 W 516/99 (https://dejure.org/1999,3510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostentragung; Kostenquotelung; Anfängliche Kostenentscheidung; Streitwertänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 113
  • MDR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01

    Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung

    Demgegenüber kann nach anderer Auffassung der Kostennachteil durch die Streitwertänderung auf Beschwerde in der Regel durch eine weitherzige Auslegung des § 319 ZPO berichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1970, 936; OLG Düsseldorf, 19. ZS, OLGR 1992, 136 = NJW-RR 1992, 1907; wohl auch OLG Koblenz MDR 2000, 113;… zustimmend Markl GKG, 4. Aufl., § 25 Rdnr. 27;… Zöller/Herget a.a.O., § 91 Rdnr. 13 "Berichtigung";… Zöllen/Vollkommen, a.a.O. § 319 Rdnr. 18;… Baumbach-Hartmann, a.a.O. § 319 Rdnr. 5;… Hartmann, Kostengesetze 30. Aufl., GKG, § 25 Rdnr. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5801
OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99 (https://dejure.org/1999,5801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.1999 - 2 WF 61/99 (https://dejure.org/1999,5801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 2 WF 61/99 (https://dejure.org/1999,5801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungseinrede; Verjährungunterbrechung; Einreichung der Klage; Rückwirkung der Zustellung; Verzögerndes Parteiverhalten ; Verfahrensbevollmächtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99
    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 1745, 1746 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99
    Ob es dabei regelmäßig gerechtfertigt ist, mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners nur einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen anzusehen (…vgl. hierzu BGH, a.a.O. m.w.N.; zweifelnd Bundesverfassungsgericht, NJW 1994, 1853, 1854), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 19 AR 20/99   

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OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 19 AR 20/99 (https://dejure.org/1999,14600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1999 - 19 AR 20/99 (https://dejure.org/1999,14600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 19 AR 20/99 (https://dejure.org/1999,14600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung i.R. einer Familiensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge

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  • BGH, 04.08.1981 - IVb ARZ 541/81

    Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Familiengerichts und eines …

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  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 10 ARf 15/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei rechtlicher Verhinderung der Eltern ist auch in nicht dringlichen Fällen stets das Familien- und nicht das Vormundschaftsgericht zuständig (abweichend von OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).

    Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei rechtlicher Verhinderung der Eltern ist auch in nicht dringlichen Fällen stets das Familien- und nicht das Vormundschaftsgericht zuständig (abweichend von OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).

    Der abweichenden Meinung - § 1693 BGB beschränke sich auf dringliche Fälle (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568, ebenso: Staudinger-Coester, BGB, 12. Aufl., § 1693 Rdnr.1 sowie Bienwald [FamRZ 1999, 1602] und Niepmann [MDR 2000, 619]) vermag der Senat nicht näher zu treten.

    Der Senat ist mit dem OLG Stuttgart (…a.a.O.), dem PfälzOLG Zweibrücken (…a.a.O.) und dem BayObLG (FamRZ 2000, 568) der Auffassung, dass dem Familiengericht seit 1. Juli 1998 eine generelle Anordnungsbefugnis zukommt.

  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05

    Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das …

    Nach herrschender Ansicht, der der Senat folgt (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 568; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601), normiert § 1693 BGB eine generelle Anordnungsbefugnis des Familiengerichtes und ist nicht etwa nur auf Fälle mit besonderer Dringlichkeit (so OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 568) beschränkt.
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die …

    Ein solcher Eilfall ist bei durch Ergänzungspfleger wahrzunehmenden Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen, wie vorliegend die Ausschlagung einer Erbschaft, im Regelfall nicht gegeben, was auch hier der Fall ist (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568 mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand).
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