Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5206
OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01 (https://dejure.org/2001,5206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2001 - 9 WF 76/01 (https://dejure.org/2001,5206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 9 WF 76/01 (https://dejure.org/2001,5206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 732; ; ZPO § 767; ; ZPO § 768; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 201 S. 1; ; BGB § 204; ; BGB § 209 Abs. 2 Ziff. 5; ; BGB § 218 Abs. 2; ; BGB § 242; ; UVG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten Unterhaltsansprüchen - Zur verjährungsunterbrechende Wirkung i. S. v. § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB bei einer Titelumschreibung - Zur Verwirkung rückständigen Unterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vollstreckungsverjährung für Unterhaltsansprüche; Verjährung von Unterhaltsansprüchen bei Übergang des Anspruches auf Dritte; Verwirkung von rückständigem Unterhalt; Unzulässige Rechtsausübung bei illoyal verspäteter Geltendmachung von Ansprüchen; Hemmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Da eine Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit wegen Hemmung (§ 204 BGB) nicht in Betracht kommt, sind an das Zeitmoment keine großen Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 69).

    Das Umstandsmoment erfordert besondere Umstände, aufgrund derer sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten kann, daß der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend macht (BGH FamRZ 1988, 370, 372).

  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Dies gilt auch für die Vollstreckungsverjährung, § 218 Abs. 2 BGB, mit Ausnahme der zum Zeitpunkt der Titulierung bereits fälligen Beträge, für die eine 30jährige Verjährungsfrist (§ 218 Abs. 1 BGB) gilt (vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Unter die Vollstreckungsmaßnahmen im Sinne des § 209 Abs. 2 Ziff. 5 BGB fallen nur solche, die eine Tätigkeit eines Vollstreckungsorganes betreffen und einen auf Vollstreckung gerichteten Willen des Gläubigers eindeutig erkennen lassen (BGHZ 93, 287, 298; KG JW 1938, 45).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Gleiches gilt für die Zustellung des zu vollstreckenden Titels (und damit auch des umgeschriebenen Titels); diese ist ebenfalls keine eigene Vollstreckungshandlung, vielmehr Zulässigkeitsvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (BGHZ 122, 287, 294;… Soergel-Niedenführ a.a.O.).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Rückständiger Unterhalt unterliegt der Verwirkung, sofern sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung (Verwirkung) als unzulässig darstellt, wenn also besondere Zeit- und Umstandsmomente erfüllt sind, § 242 BGB (BGHZ 84, 280, 282).
  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass bei mangelnder sozialhilferechtlicher Leistungsfähigkeit des Antragstellers und der damit verbundenen fortbestehenden Forderungsinhaberschaft der minderjährigen Tochter des Antragstellers die Unterhaltsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden könnten, sei es wegen Erfüllung, sei es wegen Verwirkung nach § 242 BGB (vgl. auch BGH FamRZ 2000, 223 sowie - zu § 91 Abs. 2 BSHG BGH FamRZ 1999, 847).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859).
  • AG Bad Säckingen, 30.12.1994 - 3 F 167/94

    Unterhaltsanspruch; Unterhaltsrückstand; Verjährung; Stundung; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
    Der Antrag auf Titelumschreibung stellt keine solche Vollstreckungsmaßnahme dar, da er seinerseits Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vollstreckung ist (AG Bad Seckingen FamRZ 1995, 1221, 1222 f;… Soergel-Niedenführ a.a.O.).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei …

    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363;… Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6;… MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02

    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende …

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen könne auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden (vgl. u.a. in diesem Sinne OLG Brandenburg, Urt. v. 17.5.2000 - 9 WF 76/01, OLGReport Brandenburg 2001, 412 [413]).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07

    Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen …

    Eine Verwirkung kommt daher nach Ablauf von einem Jahr in Betracht (…BGH, FamRZ 2007, 453, 455 = BGHReport 2007, 348 = FamRB 2007, 164; OLG Brandenburg, JAmt 2005, 318, 320 = NJW-RR 2005, 949 = FamRZ 2005, 2089 (Ls.) = FuR 2005, 455; FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377 = NJW-RR 2002, 362; OLG Dresden, JAmt 2004, 337, 339).

    Eine Verwirkung kommt in aller Regel nur für rückständige Ansprüche in Betracht, nicht aber für das Stammrecht selbst (BGH NJW-RR 2004, 649; KG NJW-RR 2005, 707, OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362).

  • KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11

    Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen …

    Dies gilt auch für bereits titulierte Ansprüche (… vgl. BGH, a. a. O.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 362 ff ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5841
OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Orthopädie, Einholung weiterer Meinung, Umfang der Behandlungpflicht des konsultierten Arztes, Fehleinschätzung eines erhobenen klinischen Befundes, Nichterhebung weiterer Befunde, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Röntgenkontrolle; Befundsicherung ; Krankenhausambulanz ; Fehleinschätzung; Beweiserleichterung; Ursachenzusammenhang; Niedergelassener Arzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Zum Wesen eines groben Fehlers gehört deshalb, daß er die Aufklärung des Behandlungsverlaufs besonders erschwert hat (BGH VersR 1995, 46/47) und diese Aufklärungserschwernisse rechtfertigen insbesondere in den Bereichen, in denen wie hier die Befundung materiellrechtlich geschuldet ist, Beweiserleichterungen für den Patienten.

    Ob dabei mit BGH VersR 1995, 46/47 bereits die Schwere des Fehlers zu verneinen ist oder mit dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 zur Revision gegen das Urteil des Kammergerichts (VersR 1991, 928/929) dem Kläger die in der Regel mit dem groben Fehler verbundenen Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast versagt bleiben, kann dabei offenbleiben; die Folgen sind gleich.

    In solchen Fällen sind die Aufklärungserschwernisse nicht unerheblich auch vom Patienten verursacht und es fehlt an der die Beweiserleichterung rechtfertigenden Voraussetzung, daß der Fehler die Aufklärung des Ursachenzusammenhangs besonders erschwert (BGH VersR 1997, 362/364; VersR 1995, 46/47;… Steffen/Dressler a.a.O. Rdn. 519 a.E.;… RGRK-Nüßgens, 12. Aufl., § 823 Anh. II Rdn. 304 ff., 307).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet die Unterlassung von Befunderhebungen (hier: der Einsicht in aktuelle Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen) gegebenenfalls die Annahme, dass der Befund ein reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte (BGHZ 132, 47 = NJW 1996, 1589 und ständig).

    Ob ein Behandlungsfehlers als grob anzusehen ist, unterliegt der juristischen, auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhenden Wertung (BGHZ 132, 47/53 = NJW 1996, 1589/1590 und ständig).

    Nicht das Maß des Verschuldens rechtfertigt die aus dem groben Fehler folgenden Beweiserleichterungen, sondern die durch den groben Fehler verursachten Erschwernisse, die für den Mißerfolg der Behandlung in Betracht kommenden Umstände aufzuklären (BGHZ 85, 212/216; BGHZ 132, 47/51; BGH NJW 1988, 2949/2950), weil dieser elementar gegen Regeln ärztlicher Behandlung verstoßende Fehler das Spektrum der für den Mißerfolg in Betracht kommenden Ursachen verbreitert hat.

    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.

    Es geht dann also nicht um "zusätzliche" Beweiserleichterungen, sondern um die Anwendung der Regeln, die generell im Falle grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind, jedenfalls dann, wenn wie hier bereits die Unterlassung der Befundsicherung ohne Hinzutreten der oben angeführten besonderen Umstände als grober Fehler anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1998, 1780/1781 sub II 1 b).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Der Arzt schuldet eine Behandlung nach dem jeweils zu fordernden medizinischen Standard und muß deshalb die Maßnahmen ergreifen, die bei einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden können (BGH VersR 2000, 1146/1148 = NJW 2000, 2737/2740).

    Sie ergibt sich in aller Regel aus der medizinischen Beurteilung des Sachverständigen (BGH NJW 1999, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783; NJW 1995, 1599/1590; VersR 1999, 231/232); die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens muß durch die vom Sachverständigen mitgeteilten medizinischen Fakten getragen werden (BGH VersR 2000, 1146/1148).

    Die von der Beklagten zu 2 angezogene Auffassung in BGH NJW 1983, 2081/2082 ist nicht aufrecht erhalten (anders möglicherweise BGH VersR 2000, 1146/1147 sub A 2 b: grobes Verschulden der Hebamme).

  • KG, 30.04.1990 - 20 U 1833/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Ob dabei mit BGH VersR 1995, 46/47 bereits die Schwere des Fehlers zu verneinen ist oder mit dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 zur Revision gegen das Urteil des Kammergerichts (VersR 1991, 928/929) dem Kläger die in der Regel mit dem groben Fehler verbundenen Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast versagt bleiben, kann dabei offenbleiben; die Folgen sind gleich.

    Denn die Gewährung der Beweiserleichterungen hängen vom Gewicht der vom Arzt der durch seinen Fehler gesetzten Unklarheiten ab; sind diese wie hier wesentlich vom Patienten mitbestimmt, ist kein Grund ersichtlich, ihm den Beweis für die Ursächlichkeit abzunehmen (BGH VersR 1991, 928/929;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 516).

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Sie ergibt sich in aller Regel aus der medizinischen Beurteilung des Sachverständigen (BGH NJW 1999, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783; NJW 1995, 1599/1590; VersR 1999, 231/232); die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens muß durch die vom Sachverständigen mitgeteilten medizinischen Fakten getragen werden (BGH VersR 2000, 1146/1148).

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Diese sind Sanktion nicht für Verschulden, sondern - wie auch sonst nach den Grundsätzen der sog. Beweisvereitelung; BGH NJW 1998, 79/81 - für die Nichterfüllung von Sicherungspflichten (vgl. BGH VersR 1988, 293/294 a. E.: wegen des Risikos des Patienten geschuldete Befunderhebungen).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung, Befunde zu erheben, auch wenn hierin kein grober Fehler zu sehen ist, zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen, wenn das zu erwartende Ergebnis zu entsprechender Reaktion hätte führen müssen und deren Unterbleiben oder die Verkennung des Befundes als grob fehlerhaft zu bezeichnen wäre (BGH VersR 1999, 1282/1283; VersR 1999, 331/332; VersR 1999, 60).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Nicht das Maß des Verschuldens rechtfertigt die aus dem groben Fehler folgenden Beweiserleichterungen, sondern die durch den groben Fehler verursachten Erschwernisse, die für den Mißerfolg der Behandlung in Betracht kommenden Umstände aufzuklären (BGHZ 85, 212/216; BGHZ 132, 47/51; BGH NJW 1988, 2949/2950), weil dieser elementar gegen Regeln ärztlicher Behandlung verstoßende Fehler das Spektrum der für den Mißerfolg in Betracht kommenden Ursachen verbreitert hat.
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93

    Arzt; Niedergelassen; Krankenhaus; Überweisung; Ergebnisse; Zugrundelegung; …

  • OLG Hamm, 16.12.1996 - 3 U 62/96

    Vertrauen des Hausarztes auf Diagnose mehrerer Fachärzte

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung …

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …

  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes; …

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung - …

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2001 - 2 Wx 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2640
OLG Köln, 24.08.2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 296
  • FGPrax 2001, 258
  • VersR 2002, 464 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6649
OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01 (https://dejure.org/2001,6649)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2001 - 27 WF 116/01 (https://dejure.org/2001,6649)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 27 WF 116/01 (https://dejure.org/2001,6649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769, § 707 Abs. 2 Satz 2
    Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Zwangsvollstreckung; Sicherheitsleistung; Statthaftigkeit; Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.01.1999 - 15 W 144/98

    Einstellungsbeschlüsse nach § 769 ZPO sind grundsätzlich unanfechtbar

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Die sofortige Beschwerde ist nur ausnahmsweise statthaft, wenn das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt hat oder eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 14. Februar 2001 - 27 WF 39/01 - OLG Köln, 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235; 1. Zivilsenat, FamRZ 1995, 1003;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl., § 707 Rdnr. 17 und § 769 Rdnr. 13;… Zöller-Herget, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 22 und § 769 Rdnr. 13 jeweils m.w.N.).

    Überwiegend wird dagegen allein wegen des Fehlens einer Begründung eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses nicht angenommen (OLG Köln, 2. Zivilsenat, MDR 1989, 919; 25. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 365; 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235;… Münchener Kommentar-Karsten Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 769 Rdnr. 33;… Münchener Kommentar-Krüger § 707 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 19 und § 769 Rdnr. 18;… Zöller-Herget § 707 Rdnr. 22 § 769 Rdnr. 13; Egon Schneider MDR 1985, 547, 548 f.; MDR 1987, 64).

    Die bloße Möglichkeit, das Gericht könnte bei der nicht begründeten Entscheidung sein Ermessen nicht ausgeübt oder die Grenzen seines Ermessensspielraums verkannt haben, genügt nicht, um die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde zu bejahen (OLG Köln, 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235, 1236).

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Eine Anfechtbarkeit wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (z.B. BGHZ 109, 41, 43 = NJW 1990, 840; BGHZ 119, 372, 374 = NJW 1993, 135; NJW-RR 1999, 1585).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Eine Anfechtbarkeit wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (z.B. BGHZ 109, 41, 43 = NJW 1990, 840; BGHZ 119, 372, 374 = NJW 1993, 135; NJW-RR 1999, 1585).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZB 12/99

    Keine witere Beschwerde zum BGH im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Eine Anfechtbarkeit wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (z.B. BGHZ 109, 41, 43 = NJW 1990, 840; BGHZ 119, 372, 374 = NJW 1993, 135; NJW-RR 1999, 1585).
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 25 WF 28/97

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Beschwerde, Einstweilige …

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Überwiegend wird dagegen allein wegen des Fehlens einer Begründung eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses nicht angenommen (OLG Köln, 2. Zivilsenat, MDR 1989, 919; 25. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 365; 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235;… Münchener Kommentar-Karsten Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 769 Rdnr. 33;… Münchener Kommentar-Krüger § 707 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 19 und § 769 Rdnr. 18;… Zöller-Herget § 707 Rdnr. 22 § 769 Rdnr. 13; Egon Schneider MDR 1985, 547, 548 f.; MDR 1987, 64).
  • OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99

    Keine Entscheidung ohne Begründung

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die fehlende Begründung ein Anfechtungsrecht gebe, da ohne Begründung eine Überprüfung auf die Einhaltung der Ermessensgrenzen nicht möglich sei (OLG Köln, 14. Zivilsenat, MDR 2000, 414; OLG Frankfurt MDR 1999, 504;… weitere Nachweise bei Zöller-Herget § 769 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 16.09.1994 - 1 W 50/94

    Eine Anfechtung einstweiliger Anordnungen nach § 769 ZPO ist in analoger …

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Die sofortige Beschwerde ist nur ausnahmsweise statthaft, wenn das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt hat oder eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 14. Februar 2001 - 27 WF 39/01 - OLG Köln, 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235; 1. Zivilsenat, FamRZ 1995, 1003;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl., § 707 Rdnr. 17 und § 769 Rdnr. 13;… Zöller-Herget, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 22 und § 769 Rdnr. 13 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.10.1998 - 24 W 58/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die fehlende Begründung ein Anfechtungsrecht gebe, da ohne Begründung eine Überprüfung auf die Einhaltung der Ermessensgrenzen nicht möglich sei (OLG Köln, 14. Zivilsenat, MDR 2000, 414; OLG Frankfurt MDR 1999, 504;… weitere Nachweise bei Zöller-Herget § 769 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 02.06.1989 - 2 W 101/89
    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Überwiegend wird dagegen allein wegen des Fehlens einer Begründung eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses nicht angenommen (OLG Köln, 2. Zivilsenat, MDR 1989, 919; 25. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 365; 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235;… Münchener Kommentar-Karsten Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 769 Rdnr. 33;… Münchener Kommentar-Krüger § 707 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 19 und § 769 Rdnr. 18;… Zöller-Herget § 707 Rdnr. 22 § 769 Rdnr. 13; Egon Schneider MDR 1985, 547, 548 f.; MDR 1987, 64).
  • OLG Köln, 14.02.2001 - 27 WF 39/01
    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
    Die sofortige Beschwerde ist nur ausnahmsweise statthaft, wenn das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt hat oder eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 14. Februar 2001 - 27 WF 39/01 - OLG Köln, 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235; 1. Zivilsenat, FamRZ 1995, 1003;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl., § 707 Rdnr. 17 und § 769 Rdnr. 13;… Zöller-Herget, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 22 und § 769 Rdnr. 13 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.03.2001 - 15 UF 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22795
OLG Schleswig, 22.03.2001 - 15 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,22795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2001 - 15 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,22795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2001 - 15 UF 92/00 (https://dejure.org/2001,22795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand eines Ehepartners

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht